Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13686 – Aktivitäten der Furkan-Gemeinschaft in Deutschland und der Türkei V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Furkan-Gemeinschaft (Furkan Stiftung für Bildung und Dienstleistungen/ Furkan Egitim ve Hizmet Vakfi) ist eine salafistische Gruppierung aus der Türkei, die Ableger in Europa hat. Die 1994 von Alparslan Kuytul gegründete Gemeinschaft strebt eine im Widerspruch zu allen anderen Zivilisationsmodellen stehende weltweite „Islamische Zivilisation“ nach der Scharia an, die allen anderen Zivilisationen überlegen und in Form eines Kalifats zu verwirklichen sei. Die Furkan-Gemeinschaft sieht jede Form von Demokratie im Widerspruch zu göttlichen Gesetzen stehend an. Auch in Deutschland ist die Furkan-Gemeinschaft mit Vereinen und Bildungszentren vertreten. Sie soll dabei gut vernetzt in der salafistischen Szene sein und etwa Kontakte zur Gruppierung Hizb ut-Tahrir al-Islami unterhalten, die gleichfalls ein weltweites Kalifat anstrebt und im Jahr 2003 vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) mit einem Betätigungsverbot belegt wurde (www.hei s e . d e / t p / f e a t u r e s / D e r - F e i n d - m e i n e s - F e i n d e s - i s t - n i c h t - m e i n - Freund-4197450.html?seite=all). Am 17. August 2019 demonstrierten ihre Anhängerinnen und Anhänger in Hamburg für die Freilassung ihres geistigen Führers Kuytul (www.sueddeut sche.de/politik/demonstrationen-hamburg-verfassungsschutz-warnt-vor-demod e r - f u r k a n - g e m e i n s c h a f t - d p a . u r n - n e w s m l - d p a - c o m - 20090101-190816-99-485289). Kuytul und ein Dutzend seiner Anhänger wurden im Februar 2018 am Sitz der Furkan-Stiftung in Adana verhaftet und die Stiftung geschlossen. Als Grund dafür wurde allerdings nicht die salafistische Einstellung der Bewegung, sondern die nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller richtige Kritik Kuytuls an der türkischen Militäroffensive gegen die syrisch-kurdische Enklave Afrin angegeben, sodass nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller der Eindruck entsteht, die selbst islamistisch orientierte türkische Regierung wolle sich in erster Linie eine konkurrierende islamistische Gruppierung vom Leibe halten (www.derstandard.de/sto ry/2000073969482/ankara-schafft-neue-ordnung-in-der-sektenwelt). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14187 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung einiger der übermittelten Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der deutschen Sicherheitsbehörden besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den deutschen Sicherheitsbehörden zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und als Anlage beigefügt.  1. Welche – auch verfassungsschutzrelevanten – Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Furkan-Gemeinschaft und ihre weltanschauliche Ausrichtung? Nach Kenntnis der Bundesregierung orientieren sich die Anhänger der „Furkan Gemeinschaft“ ideologisch an Alparslan Kuytul, dem Gründer der „Furkan- Stiftung für Bildung und Missionierung“ („Furkan Eğitim ve Hizmet Vakfı“) in der Türkei und Leitfigur der „Furkan-Bewegung“. Kuytuls Denken ist unter anderem durch die Ideen zentraler Referenzpersonen der ägyptischen Muslimbruderschaft – wie ihrem Gründer Hasan al-Bannâ (1906 – 1949) und ihrem Theoretiker Sayyid Qutb (1906 – 1966) – geprägt. Kuytul propagiert die Errichtung eines islamischen Staates und fordert zur „Rettung der islamischen Zivilisation “ die Rückkehr zu Koran und „Sunna des Propheten“ (Lebensweise des Muhammads ). In verschiedenen Videobotschaften stellt Kuytul den Westen als „Ursprung allen Übels“ dar. Nach seiner Überzeugung ist der Islam mit Demokratie beziehungsweise Laizismus unvereinbar. Zudem spricht er Israel das Existenzrecht ab und inszeniert sich als Verfechter der palästinensischen Sache. Darüber hinaus polemisiert er gegen den türkischen Staat, aber auch gegen die dortigen Oppositionsparteien, andere islamische Gemeinschaften und andere Religionen .*  2. Über wie viele Anhängerinnen und Anhänger verfügt die Furkan- Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung in der Türkei und in Europa (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  3. Welche Medien mit welcher Reichweite werden der Furkan- Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zugerechnet? Zur Verbreitung ihrer Ideen nutzt die „Furkan Gemeinschaft“ insbesondere das Internet. So betreiben ihre Anhänger Internetseiten sowie Profile und Kanäle in den sozialen Netzwerken. Im Netzwerk Facebook können Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge derzeit neun Accounts der „Furkan Gemeinschaft“ * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14187 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zugerechnet werden. Die Reichweite variiert zwischen 100 bis 1.000 Abonnenten pro Account. Auch auf Twitter sind der „Furkan Gemeinschaft“ mehrere Accounts zurechenbar. Diese verfügen insgesamt über 38.000 sogenannte Follower . Darüber hinaus kann ein YouTube-Kanal mit 2.500 Abonnenten der „Furkan Gemeinschaft“ zugeordnet werden.*  4. Mit welchen Vereinsstrukturen, Bildungseinrichtungen, Gebetsräumen etc. ist die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann und an welchen Orten in der Bundesrepublik vertreten (bitte Namen , Ort, Funktion, Gründungsdatum, mögliche Umbenennungen, Mitgliederzahl benennen)? Nach Kenntnisstand der Bundesregierung, der auf offen zugänglichen Vereinsregistern basiert, unterhält die „Furkan Gemeinschaft“ Vereinsstrukturen in Dortmund, Berlin und Hamburg. Der Verein der „Furkan Gemeinschaft“ mit Sitz in der Rheinischen Straße 76-80 in 44137 Dortmund ist seit dem 7. Oktober 2015 mit dem Namen „Furkan Kultur- und Bildungszentrum e.V.“ im Vereinsregister eingetragen. Der Berliner Verein wurde am 1. März 2014 unter dem Namen „Weddinger Bildungs- und Erziehungshaus e.V.“ gegründet. Im Jahr 2016 fand eine Umbenennung in „Furkan Vakfi e.V.“ („Furkan Stiftung e.V.“) statt. Die Vereinsräumlichkeiten befinden sich in der Drontheimer Str. 32 A in 13359 Berlin. Die „Furkan Gemeinschaft“ in Hamburg mit aktuellem Sitz Am Stadtrand 27 in 22047 Hamburg wurde am 18. Mai 2015 unter dem Namen „Furkan Bildungsund Kulturzentrum e.V.“ im Vereinsregister eingetragen. Bereits am 6. August 2015 erfolgte eine Umbenennung in „Furkan – Zentrum für Bildung e.V.“. Seit dem 17. Juli 2018 trägt der Hamburger Verein den Namen „Jugend, Bildung und Soziales e.V.“. Zu Mitgliederzahlen dieser Vereine liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  5. Welche regionalen Schwerpunkte der Aktivitäten der Furkan- Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bundesregierung bekannt? Die regionalen Schwerpunkte bilden nach Einschätzung der Bundesregierung Dortmund und Hamburg.  6. Inwieweit sind die Furkan-Gemeinschaft oder einzelne ihrer Vereine oder Gliederungen nach Kenntnis der Bundesregierung in größere strömungsübergreifende Zusammenschlüsse wie Schuraräte und Islamräte eingebunden ? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14187 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Welche Aktivitäten (wie Demonstrationen, Kongresse, Korankurse etc.) gehen nach Kenntnis der Bundesregierung von der Furkan-Gemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland aus (bitte einzeln benennen, und bei möglichen Aufzügen oder Veranstaltungen Ort, Datum, Thema, Veranstalter und Teilnehmerzahl angeben)? In der Vergangenheit hat die „Furkan Gemeinschaft“ in den Großstädten Berlin, Hamburg und Dortmund mehrere Demonstrationen organisiert, um auf die ihrer Ansicht nach ungerechtfertigte Inhaftierung ihrer Leitfigur Kuytul in der Türkei aufmerksam zu machen und dessen Freilassung zu fordern. So fanden am 20. Oktober 2018 in Hamburg, 3. November 2018 in Dortmund, 4. November 2018 in Berlin und am 17. August 2019 in Berlin und Hamburg derartige Kundgebungen von Anhänger Kuytuls statt. An der jüngsten Veranstaltung in Hamburg vom 17. August 2019 mit dem Titel „Gegen die Unterdrückung. Freiheitsmarsch für Alparslan Kuytul und alle zu Unrecht inhaftierten Muslime“ sollen insgesamt circa 260 Personen teilgenommen haben. Zudem werden in regelmäßigen Abständen Vortragsveranstaltungen zu ausgewählten , überwiegend theologischen Themen abgehalten. Exemplarisch hierfür kann die am 15. Juni 2019 in Berlin stattgefundene Veranstaltung „Die Botschaft des Koran“ genannt werden. Weiter sind der Bundesregierung Veranstaltungen im Rahmen des Ramadan sowie wöchentlich stattfindende Koran-Unterrichte in den Städten Hamburg, Berlin , Dortmund und München bekannt geworden.  8. Inwieweit geht nach Einschätzung der Bundesregierung von der Furkan- Gemeinschaft eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland aus? Nach Einschätzung der Bundesregierung handelt es sich bei der „Furkan Gemeinschaft “ um eine islamistische Bewegung, deren langfristiges Ziel die erneute Vereinigung aller Muslime zu einer einheitlichen Gemeinschaft und die Schaffung einer Welt nach „Gottes Wunsch“ und seinen Gesetzen ist. Dementsprechend wird der „Staat“ als Gesellschaftsform „des Westens“ kategorisch abgelehnt. Zudem vertritt die „Furkan Gemeinschaft“ den Standpunkt, dass Koran und Sunna zu allen Zeiten und an allen Orten anwendbare Gesetze beinhalten und dass es außer Gott in allen Bereichen des Lebens keine andere Autorität geben dürfe. Somit lehnen Anhänger der „Furkan Gemeinschaft“ die Demokratie als eine von Menschen erdachte Ideenlehre ab. Zudem beruft sich die „Furkan-Stiftung“ und somit in der Folge auch die in Deutschland ansässige „Furkan Gemeinschaft“ auf Referenzpersonen wie Hassan al-Bannâ und Sayyid Qutb und damit Autoritäten, die der Muslimbruderschaft angehörten. Demnach stellt die „Furkan Gemeinschaft“ insbesondere eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung dar.  9. In welchem Verhältnis steht die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zum gewaltbereiten dschihadistischen Milieu? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14187 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Welche möglichen Kontakte der Furkan-Gemeinschaft zur vom Bundesministerium des Innern verbotenen Gruppierung Hi but-Tahrir al-Islami sind der Bundesregierung bekannt? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass eine Beantwortung der Frage 10 nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik eines Nachrichtendienstes und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Der Informationsanspruch des Parlaments findet eine Grenze, wenn das Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen das Wohl des Bundes oder eines Landes gefährden kann. Zum Staatswohl gehört der Schutz der Arbeitsfähigkeit und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste Die Auskunft hat zu unterbleiben, da sie geeignet wäre, die Effektivität nachrichtendienstlicher Taktik und Methodik zu mindern. So könnten aus der Antwort Rückschlüsse auf die generelle Arbeitsweise eines deutschen Nachrichtendienstes und Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand sowie Aufklärungsbedarf dieses Nachrichtendienstes gezogen werden. Dies würde die nachrichtendienstliche Arbeit in erheblichem Maße gefährden. Bei Bekanntwerden würde die extremistische Szene in die Lage gelangen, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. 11. Welche Haltung nimmt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zu den dschihadistischen Vereinigungen al-Qaida und Islamischer Staat ein? Die „Furkan Gemeinschaft“ vertritt die Auffassung, dass „al-Qaida“ und der „Islamische Staat“ (IS) von den USA inszeniert worden seien. In dem YouTube-Video „Gehört ISIS zum Plan der USA?“ erklärt Kuytul, dass die USA – indem sie Kriege provozieren – den Aufstieg des Islam verhindern wollen . Demnach sind „al-Qaida“ und der IS aus ihrer Sicht keine legitimen Vertreter des Islam, sondern lediglich Marionetten der US-amerikanischen Regierung .* 12. Welche Haltung nimmt die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zur Muslimbruderschaft ein? Die „Furkan-Stiftung“ und somit in der Folge auch die in Deutschland ansässige „Furkan Gemeinschaft“ berufen sich auf Leitfiguren der Muslimbruderschaft wie Hassan al-Bannâ und Sayyid Qutb. Insofern besteht eine ideologische Nähe zur Muslimbruderschaft.* 13. In welchem Verhältnis steht die Furkan-Gemeinschaft nach Kenntnis der Bundesregierung zur türkischen Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan? Nach Kenntnis der Bundesregierung stehen die Furkan-Gemeinschaft und ihr Gründer Alparslan Furkan der Regierung von Staatspräsident Erdoğan ablehnend gegenüber. Kuytul hat sich kritisch zum Vorgehen der AKP-Regierung nach dem gescheiterten Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 sowie zum militärischen Vorgehen der Türkei in Nordsyrien geäußert. Im Vorfeld des * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14187 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Referendums über die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei 2017 hat sich Kuytul gegen das von der AKP-Regierung propagierte Präsidialsystem ausgesprochen. Über öffentlich zugängliche Berichterstattung hinaus liegen der Bundesregierung hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 14. Inwieweit sieht sich die Furkan-Gemeinschaft in der Türkei derzeit einer politischen Verfolgung durch die Regierung von Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan ausgesetzt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.* 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Hintergründe der Inhaftierung von Alparslan Kuytul in der Türkei und den derzeitigen Stand seines Gerichtsverfahrens? Alparslan Kuytul wurde am 30. Januar 2018 in Adana vorläufig festgenommen und befindet sich seit dem 8. Februar 2018 in Untersuchungshaft. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird ihm u. a. Gründung einer kriminellen Vereinigung und Gefährdung der öffentlichen Ordnung vorgeworfen sowie Dokumentenfälschung , Terrorpropaganda und Unterstützung terroristischer Organisationen . Der Prozess gegen Alparslan Kuytul hat am 8. November 2018 begonnen und dauert an.* 16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob Anhängerinnen und Anhänger der Furkan-Gemeinschaft im letzten Jahr und dem laufenden Jahr in der Bundesrepublik einen Asylantrag gestellt haben? Wie viele Furkan-Anhängerinnen und Furkan-Anhänger haben ggf. wann einen Asylantrag gestellt, und wie wurden ihre Anträge jeweils beschieden ? Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14187 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.