Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13689 – Entwicklung des Krankenstandes in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Krankschreibungen in Deutschland steigt seit Jahren an, wie die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN- KE. auf Bundestagsdrucksache 19/4049 zeigt. Hauptursachen für Krankschreibungen in den letzten Jahren waren Krankheiten des Muskel-Skelett- Systems und des Bindegewebes (Bundestagsdrucksache 19/10335) sowie psychische Erkrankungen (Bundestagsdrucksache 19/8159). Aus Sicht der Fragestellenden liegt es auf der Hand, dass der steigende Krankenstand in einem Zusammenhang mit krankmachenden Arbeitsbedingungen steht. Diese Auffassung wird von der aktuellen Entscheidung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) unterstrichen, Burnout erstmals als Syndrom zu definieren , das im Zusammenhang mit Belastungen bei der Arbeit steht (vgl. SPON, 27. Mai 2019: www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/burn-out-durcharbeitsbelastung -von-who-erstmals-als-syndrom-definiert-a-1269543.html). Problematisch aus Sicht der Fragestellenden ist, dass sich der Staat immer mehr aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz zurückzieht. Derzeit wird im Durchschnitt jeder Betrieb nur alle zwanzig Jahre von staatlichen Arbeitsschutzkontrolleuren kontrolliert (Bundestagsdrucksache 19/6041). Die Bundesregierung wird befragt, wie es um die Entwicklung des Krankenstandes in Deutschland steht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die vorliegende Kleine Anfrage weist starke inhaltliche Überschneidungen zur Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/4049 auf. Ergänzend zu den im folgenden gegebenen Antworten wird daher auf die Antwort verweisen, die die Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage gegeben hat (Bundestagsdrucksache 19/4332). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14188 19. Wahlperiode 17.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte in Summe darstellen sowie gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen , Alter und Geschlecht ausweisen)?  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zahl der Arbeitsunfähigkeitsfälle in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte in Summe darstellen sowie gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen, Alter und Geschlecht ausweisen)?  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeitsfälle in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen, Alter und Geschlecht ausweisen)? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse lassen sich der Anlage entnehmen. Eine gesonderte Ausweisung nach Bundesländern, Branchen und Betriebsgrößen ist nicht möglich. Die Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 liegen noch nicht vor.  4. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der durchschnittlichen Krankenstände in den Jahren 2008 bis 2019 vor (bitte gesondert für Bundesländer, Branchen, Betriebsgrößen, Alter und Geschlecht ausweisen)? Die durchschnittlichen Krankenstände der Jahre 2008 bis 2018 lassen sich der folgenden Tabelle entnehmen. Die Daten sind der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten amtlichen Statistik der Gesetzlichen Krankenversicherung (KM1) entnommen. Eine gesonderte Ausweisung nach Bundesländern , Branchen und Betriebsgrößen ist nicht möglich. Die Ergebnisse des Jahres 2019 liegen noch nicht vor. Tabelle 1: Drucksache 19/14188 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der GKV- Versicherten, die sich aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig gemeldet haben (Betroffenenquote) in den Jahren 2008 bis 2019 (bitte in Summe sowie gesondert für pflicht- und freiwillig Versicherte Mitglieder, Bundesländer , Branchen und Geschlecht ausweisen)? Der Anteil der GKV-Versicherten, die sich auf Grund von Krankheit arbeitsunfähig gemeldet haben, an den Versicherten insgesamt lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen. Eine gesonderte Ausweisung für pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mitglieder sowie nach Bundesländern, Branchen und Betriebsgrößen ist nicht möglich. Die Ergebnisse des Jahres 2019 liegen noch nicht vor. Tabelle 2:  6. Auf welche Diagnosen lassen sich die Arbeitsunfähigkeitstage nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2019 anteilig zurückführen (bitte in absoluten Zahlen und prozentual bezogen auf alle Arbeitsunfähigkeitstage ausweisen, bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren )? Die Diagnosen der Arbeitsunfähigkeitstage nach Geschlecht und Alter differenziert lassen sich der Anlage zu Frage 6 entnehmen. Die Ergebnisse der Jahre 2018 und 2019 liegen noch nicht vor.  7. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Pflichtmitglieder gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie stellt sich dieser Wert für die Jahre 2008 bis 2019 dar (bitte auch nach Geschlecht, Alter, Branchen und Bundesländern differenzieren; bitte auch die AU-Tage je 100 Pflichtmitglieder differenziert nach Diagnosegruppen in absoluten Zahlen und jeweils als Anteil an allen Diagnosen ausweisen)? • Die Kennzahl „Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Pflichtmitglieder“ wurde nur bis 2015 verwendet. Sie kann für die Jahre 2008-2015 für Geschlecht, Alter, sechs Wirtschaftszweige und nach Diagnosen ausgewiesen werden. Nach Bundesländern differenzierte Daten liegen nicht vor. • Die Auswertungen können nicht auf die Pflichtmitglieder beschränkt werden , so dass in den Auswertungen sowohl pflichtversicherte als auch freiwillig versicherte GKV-Mitglieder mit Krankengeldanspruch berücksichtigt werden. • Die Quote „Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder“ wurde auf Basis bereits gerundeter Werte berechnet und gibt daher keine exakten Werte wieder. • Daten zu Krankenständen liegen nicht vor. Für die Antwort auf Frage 8 sind die in der Antwort zu Frage 7 bereits ausgewerteten Daten zu Wirtschaftszweigen herangezogen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Entwicklung der Kennzahl „Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Pflichtmitglieder “ lässt sich den folgenden Tabellen entnehmen. Tabelle 3: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder nach Alter und Geschlecht Jahr Gesamt jünger als45 Jahre 45 Jahre und älter Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen Gesamt Männer Frauen 2008 1.287 1.295 1.275 985 1.003 960 1.830 1.816 1.849 2009 1.372 1.370 1.372 1.042 1.044 1.022 1.914 1.890 1.938 2010 1.388 1.388 1.376 1.016 1.027 1.012 1.965 1.958 1.978 2011 1.285 1.263 1.309 925 923 937 1.816 1.789 1.848 2012 1.430 1.413 1.441 1.027 1.024 1.035 1.997 1.969 2.032 2013 1.486 1.465 1.503 1.057 1.050 1.084 2.074 2.043 2.108 2014 1.495 1.457 1.518 1.051 1.026 1.071 2.095 2.050 2.132 2015 1.515 1.479 1.563 1.064 1.035 1.102 2.126 2.083 2.182 Quelle: SuGA 2008 – 2015; eigene Berechnungen der BAuA Tabelle 4: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder nach Wirtschaftszweigen Jahr Land-, Forstwirtschaft und Fischerei Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe ) Baugewerbe Handel, Gastgewerbe und Verkehr Finanzierung, Vermietung und Unternehmens - dienstleister Öffentliche und Private Dienstleistungen 2008 952 1476 1417 1176 990 1320 2009 1008 1464 1482 1236 1111 1430 2010 980 1536 1430 1212 1100 1441 2011 966 1496 1344 1111 990 1485 2012 990 1584 1456 1339 1144 1416 2013 1065 1740 1534 1356 1170 1386 2014 990 1692 1508 1430 1140 1476 015 1080 1836 1573 1392 1240 1430 Quelle: Arbeitswelt im Wandel 2010 – 2017; eigene Berechnungen der BAuA Tabelle 5: Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder nach Diagnosegruppen – absolut (obere Zeile) und als Anteil an allen Diagnosegruppen (untere Zeile) Jahr Psychische und Verhaltensstö - rungen Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungs -systems Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle Übrige Krankheiten 2008 143 99 213 102 391 216 4289 % 6 % 13 % 6 % 25 % 14 % 27 % 2009 160 107 251 103 405 224 4619 % 6 % 15 % 6 % 24 % 13 % 27 % 2010 181 115 220 102 441 244 50310 % 6 % 12 % 6 % 24 % 14 % 28 % 2011 191 124 227 102 416 236 56410 % 7 % 12 % 6 % 22 % 13 % 30 % Drucksache 19/14188 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr Psychische und Verhaltensstö - rungen Krankheiten des Kreislaufsystems Krankheiten des Atmungssystems Krankheiten des Verdauungs -systems Krankheiten des Muskel- Skelett-Systems und des Bindegewebes Verletzungen, Vergiftungen und Unfälle Übrige Krankheiten 2012 223 128 231 104 459 235 57811 % 7 % 12 % 5 % 23 % 12 % 30 % 2013 242 140 298 111 513 246 65011 % 6 % 14 % 5 % 23 % 11 % 30 % 2014 261 149 246 115 545 246 68212 % 7 % 11 % 5 % 24 % 11 % 31 % 2015 263 145 300 112 525 241 69212 % 6 % 13 % 5 % 23 % 11 % 30 % Quelle: SuGA 2008 – 2015; eigene Berechnungen der BAuA  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über erkrankungsbedingte Fehlzeiten und Krankenstände in bestimmten Branchen insbesondere in den Jahren von 2008 bis 2019 vor (bitte jeweils gesondert und nach Bundesländern sowie Betriebsgrößen geordnet ausweisen)? a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in bestimmten Branchen im Vergleich die Krankenstände besonders hoch sind, und welche sind das? Betrachtet man die Arbeitsunfähigkeitstage je 100 GKV-Mitglieder (s. Tabellen 4), weisen das produzierende Gewerbe, das Baugewerbe sowie die öffentlichen und privaten Dienstleistungen erhöhte Quoten auf. b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Krankenstände in bestimmten Branchen besonders stark ansteigen, und wenn ja, in welchen? Anstiege der Quoten sind im produzierenden Gewerbe, in den Sektoren Handel , Gastgewerbe und Verkehr sowie Finanzierung, Vermietung und Unternehmensdienstleister festzustellen. c) Sind der Bundesregierung außer dem Fehlzeiten-Report 2017 der AOK weitere Studien bekannt, die zeigen, dass die Krankenstände in bestimmten Branchen wie Hochbau, Gesundheits- und Pflegeberufe und Altenpflege besonders hoch sind? Weitere Quellen sind beispielsweise der Gesundheitsreport 2019 der Techniker Krankenkasse „Pflegefall Pflegebranche? So geht’s Deutschlands Pflegekräften “ sowie der Pflegereport 2019 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK „Mehr Personal in der Langzeitpflege“.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Arbeitsunfähigkeitstage und des Krankenstandes von Beschäftigten in Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden und Institute in den Jahren von 2008 bis 2019 vor (bitte jeweils gesondert für Bundesministerien , Behörden und Institute ausweisen; bitte nach Alter und Geschlecht differenzieren)? Die vorliegenden Daten beziehen sich auf die Jahre 2008 bis 2017. Die Daten der Jahre 2018 und 2019 liegen noch nicht vor. Der Bundesregierung liegen nur Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. kumulierte Daten zu den Bundesressorts mit ihren nachgeordneten Geschäftsbereichen vor. Eine Differenzierung nach einzelnen nachgeordneten Behörden und Instituten ist daher nicht möglich. Tabelle 6: Übersicht über die durchschnittlichen krankheitsbedingten Fehlzeiten pro Beschäftigten in Tagen und in Prozent: Jahr Krankheitsbedingte Fehltage proBeschäftigten AU-Prozent 2008 16,34 6,51 % 2009 17,71 7,08 % 2010 18,06 7,19 % 2011 19,03 7,58 % 2012 19,25 7,67 % 2013 19,75 7,87 % 2014 19,25 7,67 % 2015 20,25 8,07 % 2016 21,01 8,53 % Tabelle 7: Krankheitsbedingte Fehlzeiten, differenziert zwischen obersten Bundesbehörden und Geschäftsbereich Jahr oberste Bundesbehörde Geschäftsbereich 2008 14,79 16,48 2009 14,70 18,05 2010 14,91 18,37 2011 15,68 19,36 2012 15,74 19,62 2013 15,94 20,12 2014 15,23 19,65 2015 16,24 20,67 2016 16,20 21,53 Tabelle 8: Entwicklung der krankheitsbedingten Fehlzeiten 2008 bis 2017 nach Geschlecht in Prozent (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2017) Jahr Frauen Männer Insgesamt 2008 17,44 15,74 16,34 2009 18,97 17,08 17,76 2010 19,23 17,40 18,06 2011 20,36 18,37 19,03 2012 20,55 18,48 19,25 2013 21,07 18,98 19,75 2014 20,83 18,29 19,25 2015 21,27 19,62 20,25 2016 22,50 20,11 20,77 2017 21,99 19,65 20,55 Drucksache 19/14188 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Abwesenheitstage je oberster Bundesbehörde und Geschäftsbereich für die Jahre 2008 bis 2017 Tabelle 9: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2008 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2008) Ressort Oberste Bundesbehörde gesamt BK 9,65 BMJ 11,39 BMAS 11,78 AA 11,92 BMI 12,10 BMZ 12,24 BMVBS 12,28 BMG 12,52 BVerfG 12,76 BKM 12,95 BMELV 13,11 BMWi 13,23 BR 13,68 BMF 13,90 BPrA 14,06 BRH 14,11 BMU 15,00 BMBF 15,76 BMFSFJ 16,36 BPA 16,39 BMVg 17,11 BT 26,25 Insgesamt 14,79 Tabelle 10: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereichsbehörden im Jahr 2008 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2008) Ressort Geschäftsbereichsbehörde insgesamt AA 6,08 BMELV 10,72 BMU 12,13 BK 12,26 BMG 12,64 BMWi 13,05 BMJ 13,15 BMFSFJ 13,76 BMVBS 14,79 BMAS 14,88 BMVg 16,02 BMI 17,26 BRH 19,21 BMF 19,98 BKM 23,18 Insgesamt 16,48 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 11: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2009 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2009) Ranking Ressort Fehltage 2009 Differenz zum Vorjahr 1 BK 10,94 +1,29 2 BMJ 11,65 +0,26 3 BVerfG 11,93 -0,83 4 BKM 12,32 -0,63 5 BMELV 12,66 -0,45 6 BMI 13,02 +0,92 7 BMAS 13,03 +1,25 8 BMZ 13,04 +0,80 9 BPrA 13,33 -0,73 10 BMVBS 13,57 +1,29 11 BMG 13,65 +1,13 12 AA 13,65 +1,73 13 BMWi 13,74 +0,51 14 BRH 14,17 +0,06 15 BMU 14,22 -0,78 16 BMF 14,61 +0,71 OB*gesamt 14,70 -0,09 17 BMBF 15,40 -0,36 18 BR 16,06 +2,38 19 BMVg 16,65 -0,46 20 BMFSFJ 17,45 +1,09 21 BPA 18,82 +2,43 22 BT** 19,82 -6,43 *OB = Oberste Bundesbehörden Tabelle 12: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2009 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2009) Ranking Ressort Fehltage 2009 Differenz zum Vorjahr 1 AA 5,46 -0,62 2 BMELV 11,91 +1,19 3 BMU 12,37 +0,24 4 BMJ 13,41 +0,26 5 BMAS 13,81 -1,07 6 BMG 14,82 +2,18 7 BMWi 14,96 +1,91 8 BMVBS 15,30 +0,51 9 BMFSFJ 15,51 +1,75 10 BMVg 17,20 +1,18 GB* gesamt 18,05 +1,57 11 BMI 19,37 +2,11 12 BHR 22,03 +2,82 13 BMF 22,14 +2,16 14 BKM 23,85 +0,67 *GB = Geschäftsbereich Drucksache 19/14188 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 13: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2010 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2010) Ranking Ressort Fehltage 2010 Differenz zum Vorjahr 1 BK 10,80 -0,14 2 BMELV 11,93 -1,01 3 BMWi 13,28 +0,12 4 BMZ 13,29 +0,25 5 BMJ 13,38 +0,17 6 BMI 13,71 -0,97 7 BMVBS 13,83 +0,84 8 BMU 13,90 +0,48 9 BPrA 14,03 +0,70 10 BMAS 14,20 +0,52 11 BKM 14,25 -0,15 12 BMG 14,34 -0,60 13 AA 14,34 +3,71 14 BMFSFJ 14,66 +0,74 OB*gesamt 14,91 -2,65 15 BMBF 15,25 +0,04 16 BRH 15,33 -0,04 17 BVerfG 15,64 +0,3 18 BMF 16,07 -0,47 19 BT 17,17 +2,90 20 BPA 18,35 +0,71 21 BMVg 18,48 +0,27 22 BR 18,96 +0,60 *OB = Oberste Bundesbehörden Tabelle 14: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2010 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2010) Ranking Ressort Fehltage 2010 Differenz zum Vorjahr 1 AA 8,71 +3,25 2 BMELV 11,91 +1,12 3 BMU 12,66 +0,29 4 BMJ 13,33 -0,08 5 BMAS 13,80 -0,01 6 BMG 15,31 +0,49 7 BMWi 13,89 -1,07 8 BMVBS 16,07 +0,77 9 BMFSFJ 16,24 +0,73 10 BMVg 17,20 0 GB*gesamt 18,37 +0,32 12 BMI 20,07 +0,70 13 BRH 20,32 -1,71 14 BMF 22,34 +0,2 15 BKM 24,34 +0,49 *GB = Geschäftsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 15: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2011 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2011) Ranking Ressort Fehltage 2010 Fehltage 2011 Differenz zum Vorjahr 1 BKM 14,25 9,73 -4,52 2 BK 10,80 11,47 +0,67 3 BMJ 13,38 11,88 -1,50 4 BPrA 14,03 12,16 -1,87 5 BMG 14,34 12,34 -2,00 6 BMELV 11,93 12,72 +0,79 7 BVerfG 15,64 13,36 -2,28 8 BMWi 13,28 13,58 +0,30 9 AA 14,34 14,71 +0,37 0 BRH 15,33 15,12 -0,21 11 BMZ 13,29 15,56 +2,27 12 BMFSFJ 14,66 15,57 +0,91 OB* gesamt 14,91 15,68 +0,77 13 BMAS 14,20 15,74 +1,54 14 BMU 13,90 15,80 +1,90 15 BMVBS 13,83 15,83 +2,00 16 BMI 13,71 15,99 +2,28 17 BMF 16,07 16,49 +0,42 18 BMBF 15,25 17,22 +1,97 19 BPA 18,35 17,60 -0,75 20 BT 17,17 18,06 +0,89 21 BR 18,96 18,40 -0,56 22 BMVg 18,48 20,81 +2,33 *OB = Oberste Bundesbehörden Tabelle 16: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2011 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2011) Ranking Ressort Fehltage 2010 Fehltage 2011 Differenz zum Vorjahr 1 AA 8,71 7,46 -1,25 2 BMELV 11,91 11,70 -0,21 3 BMWi 13,89 13,17 -0,72 4 BMU 12,66 13,41 +0,75 5 BMJ 13,33 13,71 +0,38 6 BMAS 13,80 14,21 +0,41 7 BMG 15,31 14,86 -0,45 8 BMVBS 16,07 16,71 +0,64 9 BMFSFJ 16,24 17,66 +1,42 10 BMVg 17,20 18,52 +1,32 GB* gesamt 18,37 19,36 +0,99 11 BRH 20,32 20,91 +0,59 12 BMI 20,07 21,22 +1,15 13 BMF 22,34 23,16 +0,82 14 BKM 24,34 24,85 +0,51 *GB = Geschäftsbereich Drucksache 19/14188 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 17: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2012 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2012) Ranking Ressort Abwesenheitstage 2011 Abwesenheitstage 2012 Differenz zum Vorjahr 1 BKM 9,73 11,12 +1,39 2 BMELV 12,72 12,82 +0,10 3 BMJ 11,88 13,01 +1,13 4 BMZ 15,56 13,07 - 2,49 5 BMU 15,80 13,38 - 2,42 6 BMG 12,34 13,41 +1,07 7 BPrA 12,16 13,44 +1,28 8 BVerfG 13,36 13,44 +0,08 9 BMWi 13,58 13,89 +0,31 10 BK 11,47 14,16 +2,69 11 BRH 15,12 14,23 - 0,89 12 AA 14,71 14,85 +0,14 13 BMFSFJ 15,57 15,18 - 0,39 14 BMVBS 15,83 15,35 - 0,48 OB* gesamt 15,68 15,74 +0,06 15 BMF 16,49 15,89 - 0,60 16 BMI 15,99 16,44 +0,45 17 BPA 17,6 17,24 - 0,36 18 BMBF 17,22 17,25 +0,03 19 BT 18,06 17,71 - 0,35 20 BMAS 15,74 19,01 +3,27 21 BR 18,40 19,10 +0,70 22 BMVg 20,81 20,55 - 0,26 *OB = Oberste Bundesbehörden Tabelle 18: Abwesenheitstage je Ressort nur Geschäftsbereich im Jahr 2012 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2012) Ranking Ressort Abwesenheitstage 2011 Abwesenheitstage 2012 Differenz zum Vorjahr 1 AA 7,46 8,24 +0,78 2 BMELV 11,70 12,90 +1,20 3 BMJ 13,71 13,78 +0,07 4 BMU 13,41 13,80 +0,39 5 BMWi 13,17 13,83 +0,66 6 BMAS 14,21 14,24 +0,03 7 BMFSFJ 17,66 16,73 - 0,93 8 BMVBS 16,71 16,78 +0,07 9 BMG 14,86 16,98 +2,12 10 BMVg 18,52 18,75 +0,23 GB* gesamt 19,36 19,62 +0,26 11 BRH 20,91 21,46 +0,55 12 BMI 21,22 21,48 +0,26 13 BMF 23,16 23,06 - 0,10 14 BKM 24,85 24,07 - 0,78 *GB = Geschäftsbereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 19: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2013 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2013) Ranking oberste Bundes-behörde Abwesenheitstage 2012 Abwesenheitstage 2013 Differenz zum Vorjahr 1 BVerfG 13,44 10,86 - 2,58 2 BMJ 13,01 12,02 - 0,99 3 BKM 11,12 12,14 +1,02 4 BMZ 13,07 12,89 - 0,18 5 BPrA 13,44 13,36 - 0,08 6 BMG 13,41 13,69 +0,28 7 BMELV 12,82 13,90 +1,08 8 AA 14,85 14,14 - 0,71 9 BMF 15,89 14,73 - 1,16 10 BMVBS 15,35 14,94 - 0,41 11 BMU 13,38 14,96 +1,58 12 BK 14,16 15,00 +0,84 13 BMAS 19,01 15,59 - 3,42 14 BMFSFJ 15,18 15,92 +0,74 OB* gesamt 15,74 15,94 +0,20 15 BMWi 13,89 16,75 +2,86 16 BRH 14,23 17,57 +3,34 17 BT 17,71 17,87 +0,16 18 BMI 16,44 18,11 +1,67 19 BPA 17,24 18,57 +1,33 20 BMVg 20,55 19,44 - 1,11 21 BMBF 17,25 19,85 +2,60 22 BR 19,10 21,94 +2,84 *OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden Tabelle 20: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste Bundesbehörde ) im Jahr 2013 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2013) Ranking oberste Bundes-behörde Abwesenheitstage 2012 Abwesenheitstage 2013 Differenz zum Vorjahr 1 AA 8,24 4,97 - 3,27 2 BMELV 12,90 12,94 +0,04 3 BMAS 14,24 13,67 - 0,57 4 BMWi 13,83 13,84 +0,01 5 BMJ 13,78 15,67 +1,89 6 BMG 16,98 15,85 - 1,13 7 BMU 13,80 16,68 +2,88 8 BMVBS 16,78 17,74 +0,96 9 BMFSFJ 16,73 18,78 +2,05 GB* gesamt 19,62 20,12 +0,50 10 BMVg 18,75 20,43 +1,68 11 BMI 21,48 21,12 - 0,36 12 BMF 23,06 22,80 - 0,26 13 BKM 24,07 23,39 - 0,68 14 BRH 21,46 24,11 +2,65 *GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt. Drucksache 19/14188 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 21: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2014 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2014) Ranking ObersteBundesbehörde Abwesenheitstage 2013 Abwesenheitstage 2014 Differenz zum Vorjahr 1 BVerfG 10,86 10,45 -0,41 2 BPrA 13,36 11,44 -1,92 3 BKM 12,14 11,56 -0,58 4 BK 15,00 11,67 -3,33 5 BMJV 12,02 12,31 0,29 6 BMG 13,69 12,37 -1,32 7 BMEL 13,90 12,79 -1,11 8 BMUB 14,96 13,19 -1,77 9 AA 14,14 13,23 -0,91 10 BMVI 14,94 13,76 -1,18 11 BMFSFJ 15,92 14,39 -1,53 12 BMAS 15,59 14,69 -0,90 13 BMZ 12,89 14,75 1,86 14 BMF 14,73 14,76 0,03 15 BPA 18,57 14,87 -3,70 16 BMWi 16,75 15,17 -1,58 OB* insgesamt 15,94 15,23 -0,71 17 BRH 17,57 16,96 -0,61 18 BMBF 19,85 17,49 -2,36 19 BMI 18,11 17,73 -0,38 20 BT 17,87 18,75 0,88 21 BR 21,94 19,44 -2,50 22 BMVg 19,44 20,06 0,62 *OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden Tabelle 22: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste Bundesbehörde ) im Jahr 2014 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2014) Ranking Oberste Bundesbehörde , nur Geschäftsbereich Abwesenheitstage 2013 Abwesenheitstage 2014 Differenz zum Vorjahr 1 AA 4,97 6,12 1,15 2 BMEL 12,94 12,72 -0,22 3 BMWi 13,84 13,84 0,00 4 BMAS 13,67 14,37 0,70 5 BMVI 17,74 14,92 -2,82 6 BMJV 15,67 15,52 -0,15 7 BMG 15,85 16,18 0,33 8 BMUB 16,68 16,34 -0,34 9 BMFSFJ 18,78 19,34 0,56 GB* gesamt 20,12 19,65 -0,47 10 BMVg 20,43 20,21 -0,22 11 BMI 21,12 21,00 -0,12 12 BMF 22,80 21,88 -0,92 13 BRH 24,11 21,91 -2,20 14 BKM 23,39 25,65 2,26 *GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 23: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2015 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2015) Ranking ObersteBundesbehörde Abwesenheitstage 2014 Abwesenheitstage 2015 Differenz zum Vorjahr 1 BMEL 12,79 13,45 0,66 2 BMG 12,37 13,58 1,21 3 AA 13,23 13,77 0,54 4 BMZ 14,75 13,82 -0,93 5 BPrA 11,44 13,83 2,39 6 BVerfG 10,45 13,98 3,53 7 BMJV 12,31 14,11 1,80 8 BK 11,67 14,34 2,67 9 BMVI 13,76 14,71 0,95 10 BKM 11,56 14,73 3,18 11 BMUB 13,19 15,42 2,23 12 BMAS 14,69 15,54 0,84 13 BMF 14,76 15,71 0,95 14 BMFSFJ 14,39 15,79 1,40 OB* insgesamt 15,23 16,24 1,01 15 BMWi 15,17 16,28 1,11 16 BMBF 17,49 17,05 -0,44 17 BPA 14,87 17,56 2,68 18 BMI 17,73 18,16 0,42 19 BRH 16,96 18,34 1,38 20 BMVg 20,06 19,25 -0,81 21 BR 19,44 19,92 0,48 22 BT 18,75 21,15 2,40 *OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden Tabelle 24: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste Bundesbehörde ) im Jahr 2015 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2015) Ranking Oberste Bundesbehörde , nur Geschäftsbereich Abwesenheitstage 2014 Abwesenheitstage 2015 Differenz zum Vorjahr 1 AA 6,12 7,40 1,28 2 BMEL 12,72 13,72 1,00 3 BMWi 13,84 14,97 1,13 4 BMAS 14,37 15,73 1,37 5 BMUB 16,34 16,07 -0,27 6 BMJV 15,52 16,43 0,91 7 BMG 16,18 16,96 0,78 8 BMVI 14,92 18,71 3,80 9 BMF 21,88 18,81 -3,07 10 BMFSFJ 19,34 19,34 0,00 GB* gesamt 19,65 20,67 1,02 11 BRH 21,91 21,91 0,00 12 BMVg 20,21 21,99 1,78 13 BMI 21,00 23,37 2,37 14 BKM 25,65 25,77 0,12 *GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt. Drucksache 19/14188 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 25: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) im Jahr 2016 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2016) * OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden ** Die Abweichung der AU-Tage im Jahr 2015 zu den AU-Tagen 2014 und 2016 wird auf eine IT- Umstellung in der Bundesfinanzverwaltung zurückgeführt. Tabelle 26: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste Bundesbehörde ) im Jahr 2016 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2016) *GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt. ** Die Abweichung der AU-Tage im Jahr 2015 zu den AU-Tagen 2014 und 2016 wird auf eine IT- Umstellung in der Bundesfinanzverwaltung zurückgeführt.“ Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 27: Abwesenheitstage je oberste Bundesbehörde (ohne Geschäftsbereich ) (absolut) im Jahr 2017 (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2017) Ranking Oberste Bundesbehörde Abwesenheitstage 2016 Abwesenheitstage 2017 Differenz zum Vorjahr 1 BVerfG 13,59 12,06 -1,53 2 BPrA 18,24 12,68 -5,56 3 BMZ 14,57 13,72 -0,85 4 BMG 14,07 13,74 -0,32 5 BMEL 14,11 13,78 -0,33 6 AA 13,16 13,87 0,71 7 BMUB 11,83 13,93 2,10 8 BKM 13,06 14,42 1,36 9 BMJV 14,18 14,68 0,50 10 BK 14,42 15,00 0,58 11 BMBF 16,15 15,75 -0,40 12 BMFSFJ 14,55 15,87 1,31 13 BMVg 19,42 16,08 -3,34 14 BMVI 16,39 16,28 -0,11 15 BMWi 16,92 16,39 -0,53 OB* insgesamt 16,20 16,50 0,29 16 BPA 15,60 16,61 1,01 17 BMF 16,57 16,92 0,36 18 BfDI (OB seit 01.01.2016) 12,87 17,09 4,22 19 BRH 18,05 17,50 -0,55 20 BMI 17,48 18,21 0,73 21 BMAS 16,47 19,46 2,99 22 BT 22,11 22,15 0,04 23 BR 19,12 25,24 6,12 * OB = Mittelwert der Abwesenheiten in den obersten Bundesbehörden Tabelle 28: Abwesenheitstage je Geschäftsbereich (ohne oberste Bundesbehörde ) (absolut) im Jahr 2017 * (Quelle Gesundheitsförderungsbericht 2017) Ranking Oberste Bundesbehörde Geschäftsbereich Abwesenheitstage 2016 Abwesenheitstage 2017 Differenz zum Vorjahr 1 AA 8,15 9,34 1,19 2 BMEL 14,09 13,72 -0,36 3 BMWi 15,02 15,52 0,50 4 BMJV 15,82 15,67 -0,15 5 BMAS 15,64 16,57 0,93 6 BMUB 16,09 16,74 0,65 7 BMG 17,84 16,96 -0,87 8 BMFSFJ 19,18 19,12 -0,06 9 BMVI 19,15 19,77 0,62 10 BMI 22,68 20,78 -1,89 GB* gesamt 21,53 20,99 -0,54 11 BMF 23,21 22,36 -0,85 12 BMVg 22,35 22,57 0,22 13 BKM 26,58 27,53 0,95 *GB = Mittelwert der Abwesenheiten in den Geschäftsbereichen; Ressorts ohne Geschäftsbereichsbehörden wurden nicht berücksichtigt. Drucksache 19/14188 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 29: Abwesenheitsbedingte Fehlzeiten nach Geschlecht Jahr Frauen Männer 2008 17,44 15,74 2009 18,97 17,08 2010 19,23 17,40 2011 20,36 18,27 2012 20,50 18,48 2013 21,07 18,98 2014 20,83 18,29 2015 21,27 19,62 2016 22,50 20,11 2017 21,99 20,55 *Für das Jahr 1997 liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Tabelle 30: Durchschnittliche Abwesenheit je Beschäftigtem nach Altersgruppen in der unmittelbaren Verwaltung in den Jahren 2008-2017 Tabelle 30 a) Jahr 2008 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 9,12 6,82 7,88 25-29 12,68 9,74 11,09 30-34 16,27 13,04 14,35 35-39 17,19 15,26 15,94 40-44 18,31 15,54 16,52 45-49 19,31 16,40 17,37 50-54 21,22 17,78 18,84 55-59 25,09 21,16 22,36 ≥ 60 21,37 19,48 20,00 Insg. 17,96 15,92 16,64 Tabelle 30 b) Jahr 2009 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 10,64 8,02 9,22 25-29 13,14 9,97 11,45 30-34 16,93 13,92 15,20 35-39 18,20 16,04 16,84 40-44 19,27 16,90 17,75 45-49 20,75 17,80 18,82 50-54 22,93 19,69 20,71 55-59 25,78 23,11 23,94 ≥ 60 22,38 22,30 22,32 Insg. 19,13 17,41 18,03 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 30 c) Jahr 2010 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 10,64 8,02 9,22 25-29 13,14 9,97 11,45 30-34 16,93 13,92 15,20 35-39 18,20 16,04 16,84 40-44 19,27 16,90 17,75 45-49 20,75 17,80 18,82 50-54 22,93 19,69 20,71 55-59 25,78 23,11 23,94 ≥ 60 22,38 22,30 22,32 Insg. 19,13 17,41 18,03 Tabelle 30 d) Jahr 2011 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 10,91 8,75 9,74 25-29 13,66 10,10 11,75 30-34 17,03 13,47 15,02 35-39 20,06 16,93 18,13 40-44 21,49 18,26 19,42 45-49 21,06 19,60 20,11 50-54 24,04 20,60 21,70 55-59 25,47 24,26 24,63 ≥ 60 25,59 23,87 24,40 Insg. 20,36 18,27 19,03 Tabelle 30 e) Jahr 2012 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 11,12 8,38 9,59 25-29 13,07 10,56 11,72 30-34 16,90 12,94 14,68 35-39 20,08 16,62 17,99 40-44 21,23 18,49 19,49 45-49 21,53 19,54 20,25 50-54 24,20 20,58 21,77 55-59 26,35 24,19 24,85 ≥ 60 26,63 25,25 25,67 Insg. 20,55 18,48 19,25 Tabelle 30 f) Jahr 2013 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 12,02 9,60 10,58 25-29 12,93 10,14 11,40 30-34 15,91 11,52 13,45 35-39 19,06 15,51 16,94 40-44 19,88 17,89 18,64 45-49 21,05 18,90 19,71 50-54 24,43 21,05 22,22 55-59 28,33 24,48 25,67 ≥ 60 28,89 25,19 26,21 Insg. 21,07 18,98 19,75 Drucksache 19/14188 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 30 g) Jahr 2014 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 11,78 9,96 10,67 25-29 13,24 10,21 11,56 30-34 14,97 10,77 12,62 35-39 18,49 14,23 15,98 40-44 19,82 16,96 18,06 45-49 20,80 18,02 19,09 50-54 23,88 19,89 21,31 55-59 27,88 23,95 25,20 ≥ 60 28,46 25,26 26,20 Insg. 20,83 18,29 19,25 Tabelle 30 h) Jahr 2015 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 11,80 9,99 10,68 25-29 13,19 11,40 12,19 30-34 14,56 11,76 12,97 35-39 18,49 14,81 16,25 40-44 19,54 18,25 18,75 45-49 20,80 19,46 20,09 50-54 23,89 21,49 22,37 55-59 28,94 25,25 26,45 ≥ 60 31,14 27,49 28,58 Insg. 21,27 19,62 20,25 Tabelle 30 i) Jahr 2016 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 11,65 10,25 10,78 25-29 14,63 11,66 12,94 30-34 15,29 12,01 13,42 35-39 19,72 14,97 16,97 40-44 21,23 18,26 19,44 45-49 23,22 20,33 21,46 50-54 25,83 22,26 23,58 55-59 29,70 26,47 27,53 ≥ 60 32,73 28,83 30,03 Insg. 22,50 20,11 21,01 Tabelle 30 j) Jahr 2017 Frauen Männer Beschäftigte insgesamt < 25 10,55 9,74 10,04 25-29 13,87 11,42 12,51 30-34 15,61 11,76 13,43 35-39 18,06 13,48 15,42 40-44 20,78 17,50 18,85 45-49 22,57 19,66 20,82 50-54 25,49 21,95 23,31 55-59 29,09 26,13 27,14 ≥ 60 33,40 29,22 30,51 Insg. 21,99 19,65 20,55 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie viele Arbeitsunfähigkeitstage gab es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den gesetzlich Krankenversicherten in den Jahren 2008 bis 2019 nach dem ICD-Code Z73: „Probleme im Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“, dem ICD-Code R53 „Unwohlsein und Ermüdung “, sowie dem ICD-Code F43 „Akute Belastungsreaktion“ (bitte gesondert ausweisen und in Summe sowie nach Bundesländern, Branchen, Betriebsgrößen, Alter und Geschlecht geordnet ausweisen)? Die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage bei den gesetzlich Krankenversicherten in den Jahren 2008 bis 2017 nach dem ICD-Code Z73: „Probleme in Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung“, dem ICD-Code R53 „Unwohlsein und Ermüdung“, sowie dem ICD-Code F43 „Akute Belastungsreaktion“ lassen sich der nachfolgenden Tabelle entnehmen, die auf der Basis der amtlichen Statistik KG8 erstellt wurde. Die Ergebnisse des Jahres 2018 liegt noch nicht vor. Eine gesonderte Ausweisung nach Bundesländern, Branchen, Betriebsgrößen und Alter ist nicht möglich. Tabelle 31: 11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das neue internationale Klassifikationssystem der WHO ICD-11 in Deutschland umgesetzt (vgl. WHO: www.who.int/news-room/detail/25-05-2019-world-healthassembly -update)? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der WHO, dass Burnout auf „chronischem Stress am Arbeitsplatz, der nicht erfolgreich verarbeitet wird,“ zurückgeht, und welche Schlussfolgerungen leitet die Bundesregierung daraus ab? Burnout gilt gemäß der Klassifizierung nach der elften Revision der internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten (ICD-11) auch weiterhin nicht als Krankheit. Wie schon in der ICD-10 wird auch in der ICD-11 Burnout als „Faktor, der den Gesundheitszustand beeinflusst“, gelistet – nicht als Krankheit . Die Definition und Abgrenzung von Krankheiten, Krankheitsursachen und Faktoren, die den Gesundheitszustand beeinflussen, ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, sondern obliegt allein der medizinisch-wissenschaftlichen Fachwelt. b) Ab wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der ICD-11- Katalog in Deutschland angewendet? Die ICD-11 soll entsprechend der Resolution der World Health Assembly (WHA) vom 25.05.2019 am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Erst nach einer Drucksache 19/14188 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Übergangszeit von fünf Jahren sollen Todesursachen ausschließlich mit der ICD-11 kodiert werden. Der zukünftige Einsatz der ICD-11 in Deutschland zur Mortalitäts- und Morbiditätsverschlüsselung ist Gegenstand von Beratungen mehrerer Arbeitsgruppen. Wegen der vielfältigen Verwendung der deutschen Fassung der zehnten Revision der ICD (ICD-10-GM) im deutschen Gesundheitswesen ist sehr sorgfältig zu evaluieren, wie sich ein Umstieg auswirkt und welche Anforderungen an eine deutsche Fassung der ICD-11 bestehen, bevor die endgültige Festlegung des Umstieges sowie des dazugehörigem Zeitplans erfolgen kann. c) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass zukünftig im Zusammenhang mit dem ICD-11-Katalog Krankschreibungen wegen Burnout aufgrund arbeitsbedingtem Stress in Deutschland möglich werden? In der Frage wird mit dem Begriff „Krankschreibungen“ die ärztliche Feststellung und Bescheinigung von Arbeitsunfähigkeit angesprochen. Das Nähere über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung hat gemäß § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V der Gemeinsame Bundesausschuss in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AU- RL) beschlossen. Danach liegt Arbeitsunfähigkeit vor, wenn Versicherte aufgrund von Krankheit ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können (§ 2 Absatz 1 Satz 1 AU-RL). Für arbeitslose Versicherte und erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II beziehen, gelten eigene Maßstäbe (vgl. § 2 Absatz 3 und 3a AU-RL). Insoweit kann eine vorliegende Erkrankung, die nach der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD) klassifizierbar ist, nicht zwangsläufig mit einer Arbeitsunfähigkeit gleichgesetzt werden. d) Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit einer „Anti-Stress-Verordnung“, wie sie die Gewerkschaften (vgl. DGB: www.dgb .de / themen/++co++54f15826-ae10-11e9- a996-52540088cadaund) schon lange fordern, und wenn nein, warum nicht? Die Erkenntnisse des von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)durchgeführten Forschungsprojekts „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ werfen die Frage auf, ob ein rechtsetzender Interventionsansatz möglicherweise tariflichen oder betrieblichen Regulierungen unterlegen sein könnte. Für die Mehrheit der untersuchten Arbeitsbedingungsfaktoren konnten keine allgemeingültigen Gestaltungsanforderungen identifiziert werden . Psychische Belastungen bei der Arbeit haben in der Regel multifaktorielle Ursachen. Es müssen sowohl verschiedene Belastungsfaktoren – auch in ihrem Zusammenwirken – als auch Ressourcen berücksichtigt werden. Dies macht die Ableitung verallgemeinerbarer Gestaltungsanforderungen an einzelne Arbeitsbedingungsfaktoren schwierig. Deshalb müssen die Möglichkeiten intensiviert werden, Betriebe und Beschäftigte zu befähigen, das vorhandene Arbeitsschutzinstrumentarium , insbesondere die Gefährdungsbeurteilung, zu nutzen, um Gesundheitsrisiken durch psychische Belastungen frühzeitig zu erkennen und ihnen durch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung vorzubeugen. Das Arbeitsprogramm „Psyche“ der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) sowie die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) leisten hierzu wichtige Beiträge. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. In wie vielen der Fälle, für die gesetzlich ein solches vorgeschrieben ist, wurde nach Erkenntnissen der Bundesregierung tatsächlich ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) in den Jahren 2008 bis 2019 durchgeführt (bitte jeweils gesondert und nach Bundesländern sowie Branchen ausweisen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Anteil von BEM aufgrund psychischer Erkrankungen im Verhältnis zu allen BEM? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bezüglich der Umsetzung von BEM keine Daten erhoben werden, und wenn ja, warum werden dazu keine Daten erhoben? Zur Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) ist die Erhebung von Daten unerlässlich, wie etwa die Erhebung bestimmter gesundheitsbezogener Daten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer . Diese sind zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind. Ansonsten besteht keine gesetzliche Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber oder anderer Stellen zur Datenerhebung, etwa über die Anzahl der durchgeführten BEM-Verfahren. c) Inwiefern liegen der Bundesregierung Studien oder sonstige verallgemeinerbare Erkenntnisse darüber vor, inwiefern BEM in Unternehmen und Organisationen in Deutschland umgesetzt wird? Im Rahmen des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 30. September 2018 geförderten Projekts „Unterstützende Ressourcen für das Betriebliche Eingliederungsmanagement – Analyse der BEM-Einflussfaktoren und Erprobung eines modellhaften BEM-Ansatzes (RE-BEM)“, durchgeführt vom DGB-Bildungswerk, wurde eine bundesweite, branchenübergreifende Online-Befragung zur Umsetzung des BEM in Unternehmen durchgeführt, an der sich insgesamt 2151 Betriebe beteiligten . Die Ergebnisse des Projekts sind auf der Internetseite http://re-bem.de veröffentlicht. d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, unter bestimmten Voraussetzungen BEM durchzuführen , und welche sind das im Einzelnen? Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind unter den Voraussetzungen des § 167 Absatz 2 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) verpflichtet, Beschäftigten die Durchführung eines BEM anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Es besteht keine Annahmepflicht seitens der Beschäftigten. Lehnen diese das Angebot ab, besteht keine arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Durchführung eines BEM. e) Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, dass Arbeitgeber der Verpflichtung zum BEM nachkommen, und wer ist für diese Kontrollen zuständig? Die zuständigen Interessenvertretungen nach § 176 SGB IX sowie die Schwerbehindertenvertretungen wachen darüber, dass Arbeitgeberinnen und Drucksache 19/14188 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Arbeitgeber ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach § 167 Absatz 2 SGB IX erfüllen . Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die zuständige Interessenvertretung bzw. die Schwerbehindertenvertretung darüber zu informieren, für welche Beschäftigten die Voraussetzungen des BEM vorliegen, damit diese Vertretungen ihrer Überwachungsfunktion effektiv nachkommen können. f) Verfolgt die Bundesregierung das Ziel weiter, beim BEM mehr Verbindlichkeit zu erreichen, das die alte Bundesregierung im letzten Koalitionsvertrag vom 13. Dezember 2013 festgehalten hat (wenn ja, wie will sie das Ziel erreichen, wenn nein, wieso hat sie davon Abstand genommen)? Die Bundesregierung verfolgt dieses Ziel weiter. Sowohl in der letzten als auch in der laufenden Legislaturperiode hat sich die Bundesregierung darauf konzentriert , die operative Umsetzung des BEM zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) die Gemeinsame Empfehlung „Prävention“ am 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Diese konkretisiert die Verpflichtung der Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern im BEM (§§ 3, 167 SGB XII). Weiterhin bietet das neue Angebot „BEM-Kompass“ der BAR kompakte und übersichtliche Informationen, benennt Ansprechpartner und enthält verschiedene Mustervordrucke für Unterlagen, die für das BEM benötigt werden. Eine Besonderheit des Angebots ist, dass es ganz gezielt das Informationsbedürfnis kleiner und mittlerer Unternehmen, aber auch das Informationsbedürfnis von Beschäftigten aufgreift. g) Welche Mitbestimmungsmöglichkeiten haben Betriebs- und Personalräte nach Kenntnis der Bundesregierung beim BEM, und teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die zwingende Mitbestimmung hier ausgebaut werden muss (wenn ja, wie sollen sie ausgebaut werden; wenn nein, bitte begründen)? In Bezug auf einzelne Bestandteile des BEM-Verfahrens bestehen Mitbestimmungsrechte aus § 87 Absatz 1 Nummer 1, 6, 7 des Betriebsverfassungsgesetzes . Die Reichweite der Mitbestimmungsrechte hat das Bundesarbeitsgericht in verschiedenen Entscheidungen konkretisiert. Die Bundesregierung hält die Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats für ausreichend und sieht derzeit keinen Anlass, die zwingende Mitbestimmung im Bereich des BEM zu erweitern. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor bezüglich der Anzahl der Fälle in denen Plicht- und freiwillig versicherten Mitgliedern der GKV Krankengeld ausgezahlt wurde, in den Jahren 2008 bis 2019 (bitte prozentual im Verhältnis zur Gesamtzahl der Versicherten und in Summe sowie gesondert nach Pflicht- und freiwillig versicherten Mitgliedern Bundesländern sowie Branchen ausweisen)? Die Anzahl der Fälle, in denen pflichtversicherte und freiwillig versicherten GKV-Mitgliedern Krankengeld ausgezahlt wurde, lässt sich den nachfolgenden Tabellen entnehmen ebenso wie der Anteil an den Versicherten insgesamt. Eine gesonderte Ausweisung nach Bundesländern und Branchen ist nicht möglich. Die Ergebnisse des Jahres 2019 liegt noch nicht vor. Tabelle 32: Tabelle 33: Drucksache 19/14188 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die gesamtgesellschaftlichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeitstage entstehen, und wie haben sich diese Kosten seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte jährlich angeben)? In den jährlichen Berichten zum Stand von „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ werden Schätzungen der volkswirtschaftlichen Kosten im Sinne des Produktionsausfalls durch Arbeitsunfähigkeit vorgenommen. Zu darüber hinausgehenden gesamtgesellschaftlichen Kosten liegen keine Informationen vor. Die Schätzungen basieren auf Daten der gesetzlichen Krankenkassen und werden auf alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen hochgerechnet. Details sind zu finden in den Berichten der jeweiligen Jahre unter www.baua.de/suga. Tabelle 34: Produktionsausfall in Milliarden Euro 2008-2017 Jahr Anzahl Arbeitnehmer/ innen in Millionen Durchschnittliches Arbeitnehmerentgelt in € Ausfalltage in Millionen Produktionsausfall in Mrd. € Anteil am Bruttonationaleinkommen in Prozent 2008 35,8 34.100 456,8 43 1,7 % 2009 35,8 34.200 459,2 43 1,8 % 2010 36,1 35.000 408,9 39 1,6 % 2011 36,6 36.200 460,6 46 1,8 % 2012 37,1 37.100 521,6 53 1,9 % 2013 37,8 37.700 567,7 59 2,0 % 2014 37,7 38.500 543,4 57 2,0 % 2015 38,7 39.700 587,4 64 2,1 % 2016 39,3 40.700 674,5 75 2,4 % 2017 40,0 41.700 668,6 76 2,3 % 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum sogenannten Präsentismus (Beschäftigte, die zur Arbeit gehen, obwohl sie krank sind) vor? a) Inwiefern sind der Bundesregierung Studien über Präsentismus bekannt , und worauf wird darin Präsentismus zurückgeführt? Studien über Präsentismus sind der Bundesregierung bekannt. So wurde bereits im Jahr 2011 ein internationales Review zur Aufarbeitung des Wissensstandes zu Präsentismus im Auftrag der BAuA erstellt, welches einen fundierten Überblick über dieses Phänomen gibt (Steinke & Badura, 2011). Darüber hinaus wurde Präsentismus im Rahmen der BIBB/BAuA Erwerbstätigenbefragung (Erwerbstätigenbefragung des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) in Kooperation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)) im Jahr 2012 erfasst. Die Ergebnisse wurden im Stressreport 2012 beschrieben. Das Phänomen Präsentismus hat seitdem weiterhin an Aufmerksamkeit gewonnen und es gibt aktuelle Überblicksarbeiten (z. B. Lohaus & Habermann, 2018, Lohaus & Habermann, 2019; Skagen & Collins, 2016), und zwei Meta- Analysen (Miraglia & Johns, 2016, McGregor et al., 2018), die die Literatur gebündelt zusammenfassen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Präsentismus ein multikausales Konstrukt ist, welches durch das Zusammenspiel gesellschaftlicher, arbeits- und personenbezogener Faktoren beeinflusst wird. Die Studien zum Präsentismus beruhen größtenteils auf Querschnittsanalysen, die keine kausalen Rückschlüsse ermöglichen. Außerdem ist zu beachten, dass Präsentismus sowohl funktional wie dysfunktional sein kann. Unterbindet Prä- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sentismus die Erholung, kann dieser langfristig zu einer Verschlechterung der Gesundheit und längeren Ausfallzeiten führen. Andererseits hat Arbeit immer auch eine salutogene Funktion und kann als Ressource betrachtet werden. Präsentismus kann daher unter bestimmten Umständen gesundheitsförderlich sein b) In welchen Branchen und Berufsgruppen ist nach Kenntnis der Bundesregierung Präsentismus besonders verbreitet? Im Rahmen der BIBB/BAuA Beschäftigtenbefragung 2012 zeigten sich erhöhte Präsentismusangaben bei den Gesundheitsberufen, den Sozial- und Erziehungsberufen , aber auch den Berufen in der Landwirtschaft und Bauberufen. Vergleichbare Ergebnisse zeigen auch die Auswertungen der fünften Welle des European Working Conditions Survey. c) Teilt die Bundesregierung die Schlussfolgerung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), dass die wirtschaftlichen Folgekosten von Präsentismus im Durchschnitt höher ausfallen als die von Fehlzeiten (vgl. www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Be richte/Gd60.pdf?__blob=publicationFile)? Die bisher vorliegenden Studien machen aus Sicht der Bundesregierung deutlich , dass noch methodische Fragen zur Beurteilung des Präsentismus offen sind und es weiterer Forschungsarbeiten zu diesem Thema bedarf. d) Was tun die Bundesregierung und ihre nachgeordneten Institutionen, um mehr Erkenntnisse über Präsentismus zu erlangen und diesen im Arbeitsleben einzudämmen? Zum einen werden Präsentismus und die damit einhergehenden Ursachen und Folgen weitergehend untersucht. So wird sowohl in der aktuell laufenden dritten Befragungswelle der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019 als auch im Rahmen einer Mehrebenenbefragung im BAuA-Forschungsprojekt „Führung und Organisation im Wandel“ Präsentismus miterfasst. Hierbei scheint es von besonderer Relevanz, Präsentismus vor dem Hintergrund der veränderten Arbeitswelt weiterhin im Blick zu behalten. Die Bunderegierung verfolgt mit den Arbeitsschutzbehörden der Länder und den Unfallversicherungsträgern insbesondere im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) einen umfassenden Ansatz zur Gewährleistung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. 16. Welche arbeitsbedingten Ursachen für Arbeitsunfähigkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, und welche dieser Ursachen sind hinsichtlich der Zahl sowie der Dauer der Arbeitsunfähigkeiten von besonderer Relevanz? a) Inwiefern sind der Bundesregierung hierzu aktuelle Studien bekannt? Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein sozialversicherungs- bzw. arbeitsrechtlicher Begriff . Sie liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können. Die individuellen Gründe für das Auftreten von AU, den Verbleib in AU sowie die Rückkehr an den Arbeitsplatz sind komplex. Relevante Faktoren sind dabei u. a. die individuelle Disposition, Konstitution, Erfahrungen, Kenntnisse, Persönlichkeitsmerkmale und der sozioökonomische Status, vorausgehende Expositionen im Beruf oder aus der Umwelt sowie rechtliche Aspekte und Aspekte des medizinischen Versorgungssystems. Drucksache 19/14188 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Ursachen für die genannten Krankheiten sind vielfältig und können arbeitsbedingt sein. Arbeitsbedingte Erkrankungen umfassen Gesundheitsstörungen, die ganz oder teilweise durch die Umstände bei der Arbeit verursacht werden. Davon abzugrenzen sind Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, die ihre Ursache außerhalb der Arbeitswelt haben, aber in ihrem Verlauf bzw. ihrer Ausprägung durch arbeitsbezogene Faktoren negativ beeinflusst werden. Die Schnittmenge zwischen Volkskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen umfasst nicht-übertragbare, chronische Erkrankungen, die im Erwerbsalter häufig auftreten. Die Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung (2017)“ der GDA listet im Anhang 2 eine Übersicht der Gefährdungsfaktoren für die Gefährdungsbeurteilung auf. Für die hier gennannten „Volkskrankheiten“ sind v. a. Gefahrstoffe (Krebs, COPD und Asthma), biologische Arbeitsstoffe (Asthma), Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen und physische Belastungen/Arbeitsschwere (Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie bezogen auf ionisierende Strahlung Krebs) verantwortlich. Arbeitsbedingte psychische Faktoren können eine Teilursache in der multikausalen Genese von Herz-Kreislauf und Stoffwechsel- Erkrankungen sein. Unfälle können verschiedene Ursachen haben, v. a. mechanische Gefährdungen und Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen . Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass mit Ausnahme seltener Erkrankungen , die mehr oder weniger ausschließlich durch eine arbeitsbedingte Exposition verursachte werden (z. B. Mesotheliom, Pneumokoniose), der arbeitsbedingte Anteil meist deutlich niedriger liegt. Dies gilt für weitverbreitet Krankheiten wie Krebs- und Muskel-Skelett und Herz-Kreislaufdiagnosen sowie chronische Lungenerkrankungen (COPD und Asthma). b) Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung und ihr nachgeordnete Institutionen selbst um Erkenntnisgewinne zu diesem Thema? Die BAuA trägt mit der strategischen Ausrichtung ihrer Arbeits- und Forschungsprogramme zum Erkenntnisgewinn zu arbeitsbedingten Ursachen für Gesundheitsrisiken (u.a. Arbeitsunfähigkeiten) bei. Aufbauend auf den in den vorhergehenden Arbeitsprogrammen erarbeiteten Erkenntnissen und identifizierten Erkenntnisdefiziten konzentriert sich die Forschung und Entwicklung in ihrem aktuellen Arbeitsprogramm (BAuA 2018-21) im strategischen Handlungsfeld „Arbeit im Betrieb menschengerecht gestalten“ auf die in Frage 16a genannten physikalischen Faktoren, biologischen und chemischen Gefährdungen sowie psychische und physische Arbeitsbelastung, für deren wissenschaftliche Bewertung der Erkenntnisstand nicht hinreichend ist. In abgeschlossenen Forschungsprojekten der BAuA wurden u. a. berufsspezifische Risiken für das Auftreten von Arbeitsunfähigkeit durch Muskel-Skelett- Erkrankungen und Krankheiten des Herz-Kreislaufsystems dargestellt (Liebers et al. 2016, F 2255) und attributable Risiken für ausgesuchte berufliche Belastungen und Erkrankungen abgeschätzt. Im strategischen Handlungsfeld „Arbeitsbedingte Erkrankungen vermeiden – Gesundheit und Arbeitsfähigkeit fördern“ werden zum einen Aktivitäten fortgesetzt , die darauf ausgerichtet sind, die Genese arbeitsbedingter Erkrankungen, insbesondere des Muskel-Skelett- und des Herz-Kreislauf-Systems, aufzuklären und darauf aufbauend Präventionsansätze zur Verbesserung der menschengerechten Arbeit zu entwickeln und umzusetzen (BAuA 2018-21). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den ihr bekannten Studien? Die GDA ist eine Plattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern . Ziel dieses Bündnisses ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland entlang des Wandels der Arbeitswelt kontinuierlich zu modernisieren und Betriebe dabei zu unterstützen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten weiter zu stärken. Die Bundesrepublik Deutschland hat mit der BAuA eine Ressortforschungseinrichtung , die Forschung und Entwicklung mit dem Ziel der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit betreibt, initiiert und koordiniert. Das breite Spektrum der wissenschaftlichen Aktivitäten sowie der Umsetzungsaktivitäten basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen ist in den aktuellen und zurückliegenden Arbeitsprogrammen und Forschungsprogrammen der BAuA dokumentiert. 17. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den rückläufigen Arbeitsschutzkontrollen und der Entwicklung des Krankenstandes in Deutschland? a) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass durch flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen krankmachende Arbeitsbedingungen eingedämmt werden könnten? Die Bundesregierung ist überzeugt davon, dass Arbeitsschutzkontrollen auf einem hohen quantitativen und qualitativen Niveau ein wichtiger Faktor für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit darstellen, um den Arbeitsschutz in den Betrieben zu verbessern und arbeitsbedingten Erkrankungen wirksam vorzubeugen . b) Was tut die Bundesregierung dafür, um wieder für flächendeckende Arbeitsschutzkontrollen in Deutschland zu sorgen? Einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit leistet die GDA, an der neben dem BMAS die Länder sowie die Unfallversicherungsträger mitwirken. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in intensiven bilateralen Gesprächen mit den Ländern und den Unfallversicherungsträger . Drucksache 19/14188 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14188 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 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