Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1423 19. Wahlperiode 27.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/908 – Deutsche Maßnahmen zur Grenzsicherung im Libanon V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Stabilität des Libanon zu fördern und zu unterstützen ist seit Jahren eine der Prioritäten deutscher Nahostpolitik; zu diesem Zweck wird eine Reihe ziviler Projekte unterstützt, darunter zur Stärkung der Zivilgesellschaft oder zur Unterstützung von Krisenpräventionsmaßnahmen (Bundestagsdrucksache 18/13598). Seit dem letzten libanesisch-israelischen Krieg im Jahr 2006 hat sich die Bundesregierung besonders im Bereich der Grenzsicherung des Libanon eingesetzt, darunter seeseitig mit der Unterstützung der Maritime Task Force von UNIFIL und dem Wiederaufbau einer Küstenradarkette („Bundeswehr weiter vor libanesischer Küste“, www.bundesregierung.de vom 23. Juni 2016, „Einsatz zeigt erste Erfolge“, www.nwzonline.de vom 1. Dezember 2009). An der libanesischsyrischen Landgrenze hat die Bundesregierung federführend mit anderen Partnerländern ein Pilotprojekt zum integrierten Grenzmanagement durchgeführt, das Ende 2008 abgeschlossen wurde (Bundestagsdrucksache 16/9763, Antwort zu Frage 11). Am 20. Dezember 2008 beschloss die libanesische Regierung eine Ausdehnung der Common Border Force auf den nördlichsten Teil der libanesischen Ostgrenze (Antwort auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Günter Gloser, Bundestagsdrucksache 17/1248). Dazu kam es jedoch nicht („Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Präsidenten des Ministerrates der Republik Libanon, Najib Mikati“ vom 5. Juli 2012). Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und des libanesischen Ministerpräsidenten Najib Mikati am 5. Juli 2012 bekräftigte die Bundeskanzlerin trotzdem den Willen zur Zusammenarbeit auf dem Gebiet: „Wir haben uns immer wieder bereit erklärt und werden das auch in Zukunft intensivieren, auch die Grenzsicherung zwischen Libanon und Syrien voranzubringen von der Ausbildung bis zur technischen Ausstattung“. Inzwischen konzentriert sich die internationale Unterstützung für die Sicherung der libanesisch-syrischen Grenze nach Kenntnis der Fragestellerinnen und Fragesteller vor allem auf Hilfen (Ausrüstung und Training) für die libanesische Armee. Die wichtigsten Geberländer sind heute die USA, Frankreich und Großbritannien . Es existiert nur noch ein kleineres EU-Projekt für integriertes Grenzmanagement („Integrated Border Management“, IBM) des International Centre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1423 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode for Migration Policy Development (www.icmpd-lebanon.org/en/programme), das aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller als Anschluss an das von Deutschland angeführte Pilotprojekt an der Nordgrenze betrachtet werden kann. Das sechsjährige Projekt wird von der EU mit 14 Mio. Euro unterstützt und endet im Dezember 2018. 1. Welches strategische Interesse verfolgt die Bundesregierung mit ihrem Engagement im Libanon? Es ist das Interesse der Bundesregierung, Libanon als demokratisch legitimierten, multiethnischen und multikonfessionellen Staat zu unterstützen und weiter zu stabilisieren , sowie in diesem Rahmen die legitimen Sicherheitskräfte des Libanon zu stärken. 2. Welche Bundesbehörden haben derzeit Verbindungsbeamte im Libanon stationiert , und welche Aufgaben sollen diese übernehmen? Aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat sind jeweils ein Verbindungsbeamter des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei in Beirut tätig. Die Aufgaben des Verbindungsbeamten der Bundespolizei beinhalten unter anderem die aufgabenbezogene Informationssammlung und -auswertung, regelmäßige Kontaktaufnahme mit den libanesischen Sicherheitsbehörden , sowie die Evaluierung von Maßnahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe . Der Verbindungsbeamte des Bundeskriminalamtes ist in ähnlicher Weise tätig, allerdings für die Zuständigkeitsbereiche des Bundeskriminalamtes und die Polizeibehörden der Bundesländer. Er ist dabei ermittlungsinitiierend und ermittlungsunterstützend tätig. Diese Unterstützungstätigkeit orientiert sich an konkreten , polizeilich relevanten Sachverhalten ohne hoheitliche Tätigkeiten. Daneben berichtet er zur Kriminalitätslage im Libanon. 3. Welche Projekte zur see- und landseitigen Grenzsicherung hat die Bundesregierung seit 2006 im Libanon unterstützt? Seit September 2006 besteht auf Bitten der libanesischen Regierung in der Botschaft in Beirut ein Projektbüro von Bundespolizei und Zoll zur Beratung der libanesischen Sicherheitsbehörden in Fragen der Grenzsicherheit. Im Rahmen dieses Projektes unterstützte die deutsche Zollverwaltung die see- und landseitige Grenzsicherung in Libanon bis 2009 durch insgesamt fünf Experten. Weitere Unterstützung erfolgte durch Ausstattungshilfen und Beratungsmaßnahmen im Rahmen eines bilateralen Abkommens über die Zusammenarbeit bei der Aus- und Fortbildung von Zollpersonal. Zudem wurde von der deutschen Zollverwaltung ein Berater bestellt, der bis zum Jahr 2012 mehrfach für mehrere Tage in den Libanon entsandt wurde. Im Jahr 2007 wurde die see- und landesseitige Grenzsicherung durch das (grenz-)polizeiliche Projekt „Northern Border Pilot Project“ implementiert. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Hinsichtlich der Projekte des Bundesministeriums für Verteidigung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 16. März 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11566 verwiesen. Hinsichtlich weiterer Projekte wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7 und 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 19. März 2007 auf Bundestagsdrucksache 16/4709 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1423 a) Wer waren die Adressaten und Partner (bitte insbesondere die beteiligten libanesischen Behörden konkret benennen und differenzieren, ob sich diese an die libanesische Armee, den Zoll, die Internal Security (Polizei) oder die General Security (Geheimdienst) richten)? Die Bezeichnung des „General Directorate of General Security“ als Geheimdienst wird seinen Aufgaben nicht voll gerecht. Es handelt sich bei ihr um eine dem Innenministerium nachgeordnete Sicherheitsbehörde mit nachrichtendienstlichen , (grenz-)polizeilichen, ausländer- und passrechtlichen Aufgaben. Der Adressat der Maßnahmen der deutschen Zollverwaltung war die libanesische Zollverwaltung. Im Rahmen der Arbeit des Bundesministeriums der Verteidigung wurden die libanesische Marine, das libanesische Verteidigungsministerium, die libanesische Armee sowie das „General Directorate of General Security“ unterstützt. An dem Projekt „Northern Border Pilot Project“ waren das libanesische „General Directorate of General Security“, die „Internal Security Forces“, die libanesische Zollverwaltung und die libanesischen Streitkräfte beteiligt. Das Projekt wurde durch die Europäische Kommission sowie durch Dänemark, Großbritannien, Kanada und die USA unterstützt und kofinanziert. b) Wie hoch waren die Aufwendungen für Ausstattungshilfen, andere Sachmittel oder Trainingsmaßnahmen? Zwischen 2006 und 2009 wurden durch die deutsche Zollverwaltung Ausstattungshilfen , andere Sachmittel und Trainingsmaßnahmen in Höhe von rund vier Millionen Euro geleistet. Im Rahmen des „Northern Border Pilot Project“ wurde durch das Bundesministerium des Innern Ausstattungshilfe in Höhe von ca. 3 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für das Projekt beliefen sich auf ca. 15,3 Mio. Euro. Die Aufwendungen des Bundesministeriums der Verteidigung betrugen seit 2006 rund 5 Mio. Euro. 4. Aus welchen Gründen wurde die deutsche Unterstützung der syrisch-libanesischen Grenzsicherung gestoppt, wozu der damalige Präsident des Ministerrates der Republik Libanon „administrative Verwaltungsgründe“ angeführt hatte („Pressestatements von Bundeskanzlerin Angela Merkel und dem Präsidenten des Ministerrates der Republik Libanon, Najib Mikati“ vom 5. Juli 2012)? Die deutsche Unterstützung zur Sicherung der libanesisch-syrischen Grenze wurde im Jahr 2012 mit Blick auf die Sicherheitslage in einigen Teilabschnitten zeitweise ausgesetzt. Die Bundespolizei unterstützt den Libanon weiterhin bei der Grenzsicherung. Dies erfolgt im Wesentlichen im Rahmen von Ausbildungsmaßnahmen und Sachmittelspenden. 5. Zu welchen Projekten bzw. Maßnahmen haben deutsche Experten der Bundespolizei und des Zolls die zuständigen libanesischen Behörden seit 2006 in Fragen der Grenzsicherheit beraten? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 10b verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1423 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Inwiefern wurden libanesische Grenzbeamte auch im Bereich der Luftfahrt und Flughafensicherheit (etwa Fluggast- und Gepäckkontrollen) beraten? Deutsche Zollbeamte haben die libanesische Zollverwaltung in Fragen der Gepäckkontrolle beraten. Die Bundespolizei führt keine Beratung im Bereich der Luftfahrt und Flugsicherheit (etwa Fluggast- und Gepäckkontrollen) gegenüber den libanesischen Grenzbeamten durch. Im Rahmen des am 3. und 4. April 2017 durch die EU ausgerichteten „Aviation Security Workshops“ wurde von der Bundespolizei ein Vortrag zum Thema Luftsicherheit gehalten. Im Forum des benannten Workshops befanden sich unter anderem Vertreter der libanesischen „General Directorate of General Security“. a) Sofern dabei Schulungen an Produkten vorgenommen wurde, um welche handelte es sich dabei (bitte auch die Hersteller benennen)? Die Deutsche Zollbehörde hat Schulungen an Röntgengeräten der Firma Smiths Heimann durchgeführt. b) Welche weiteren Projekte zur Unterstützung der Verbesserung der Grenzsicherung im Libanon (insbesondere der Landgrenze zu Syrien) sind derzeit geplant? Über mögliche Maßnahmen zugunsten libanesischer Sicherheitsbehörden im Jahr 2018 ist noch nicht abschließend entschieden. 7. Was ist der Bundesregierung über die libanesischen Behörden bekannt, die am libanesischen Technischen Grenzausschuss teilnehmen (Antwort auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Günter Gloser, Bundestagsdrucksache 17/1248), und bei welchen Projekten hat sie seit 2006 mit diesem kooperiert ? Das „Border Control Committee“ besteht aus Vertretern der libanesischen Sicherheitsbehörden („General Directorate of General Security“, „Internal Security Forces“, Zollverwaltung und Streitkräfte), sowie Vertretern der verschiedenen Geberländer und internationaler Organisationen. Es dient zur gemeinsamen Koordinierung und Abstimmung des internationalen Engagements zugunsten der libanesischen Sicherheitsbehörden im Bereich des Grenzschutzes. Der Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Libanon nimmt an den Sitzungen des libanesischen „Border Control Committee“ teil. Für die Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 19. März 2007 auf Bundestagsdrucksache 16/4709 verwiesen. 8. Welche weiteren sicherheitspolitischen Vorhaben wurden bzw. werden von der Bundesregierung seit 2016 im Libanon unterstützt? a) Wer waren die Adressaten und Partner (bitte insbesondere die beteiligten libanesischen Behörden konkret benennen)? b) Wer führt diese Projekte durch? c) Worin besteht die deutsche Beteiligung an den Projekten? Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1423 Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/892 vom 23. Februar 2018, verwiesen. Über mögliche bundespolizeiliche Maßnahmen zugunsten libanesischer Sicherheitsbehörden im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Jahr 2018 ist noch nicht abschließend entschieden. Für Maßnahmen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 9. Welche Maßnahmen haben welche Bundesbehörden im Rahmen der deutschen Ertüchtigungsinitiative im Libanon durchgeführt (Bundestagsdrucksache 19/326, Antwort zu Frage 3)? a) Welches Ziel verfolgen die Maßnahmen? Die Fragen 9 und 9a werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Ziel des deutschen Engagements ist es weiterhin, den Libanon stabil zu halten und die Einheit und Souveränität des Libanon und seiner staatlichen Institutionen zu unter-stützen. Insbesondere sollen die libanesischen Streitkräfte als einziger legitimer Sicherheitsakteur und überkonfessionelle Institution im Libanon – auch gegenüber der Hisbollah – gestärkt und in die Lage versetzt werden, die Land- und Seegrenzen des Libanon selbständig zu überwachen. b) Wer waren die Adressaten und Partner (bitte insbesondere die beteiligten libanesischen Behörden konkret benennen und differenzieren, ob sich diese an die libanesische Armee, den Zoll, die Internal Security (Polizei) oder die General Security (Geheimdienst) richten)? c) Wie hoch ist das Finanzvolumen der entsprechenden Projekte, und wie werden diese finanziert? Die Fragen 9b und 9c werden zusammen beantwortet. Die Beantwortung der Fragen ist aus Gründen des Staatswohls sowie zum Schutz der Sicherheitsinteressen der Partner der Ertüchtigungsinitiative VS-eingestuft. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Ertüchtigung sind im Hinblick auf das künftige Vertrauensverhältnis zwischen der Bundesregierung und ihren Partnern besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten in diesem konkreten Fall würde zu einer wesentlichen Schwächung der der Bundesregierung zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Projektgestaltung führen und möglicherweise auch zu Begehrlichkeiten und Konflikten unter den Partnern führen . Dies würde für die Auftragserfüllung der Ertüchtigung Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen auch für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 Verschlusssachenanweisung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und als separater Anhang übermittelt.* Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen und auf die Antworten der Bundesregierung zu den quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/892 vom 23. Februar 2018. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1423 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welche Ausstattungshilfen wurden bzw. werden im Rahmen der deutschen Ertüchtigungsinitiative im Libanon geleistet? Im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wurde im Libanon keine Ausstattungshilfe geleistet, die über die in der Antwort zu Frage 9 genannte hinausgeht. a) Welche Produkte wurden geliefert (bitte auch die Hersteller nennen)? b) Wer waren die Adressaten und Partner (bitte insbesondere die beteiligten libanesischen Behörden konkret benennen und differenzieren, ob sich diese an die libanesische Armee, den Zoll, die Internal Security (Polizei) oder die General Security (Geheimdienst) richten)? Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 16. März 2017 auf Bundestagsdrucksache 18/11566 sowie auf die quartalsmäßigen Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/892 vom 23. Februar 2018 verwiesen. Über mögliche bundespolizeiliche Maßnahmen zugunsten libanesischer Sicherheitsbehörden im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe im Jahr 2018 ist noch nicht abschließend entschieden. 11. Auf welche Weise kooperieren Bundesbehörden mit dem Projekt „Integrated Border Management“ (IBM), das die EU im Libanon durchführt und mit 14 Mio. Euro unterstützt? Deutschland beteiligt sich in mehrfacher Weise am IBM-Projekt der EU. Neben dem Vortrag eines Experten der Bundespolizei zum Thema: „Entwicklungen im Bereich Dokumente/ Fälschungen“ im September 2017 im „International Centre for Migration Policy Development“ (ICMPD) wird sich ein für dieses Jahr geplanter Lehrgang „Erstellung von strategischen Auswerteprodukten“ thematisch in eine durch die Bundespolizei 2017 begonnene und durch ICMPD fortgeführte Lehrgangsreihe einfügen. Zudem findet ein regelmäßiger Austausch mit ICMPD statt, etwa im Rahmen der monatlich stattfindenden Sitzungen des libanesischen „Border Control Committee“. In diesem Zusammenhang wurde von Vertretern der Bundespolizei am 21. September 2017 ein Vortrag zur Urkundensicherheit für 22 Vertreter unterschiedlicher europäischer Auslandsvertretungen, den Repräsentanten der Europäischen Kommission und unterschiedliche libanesische Teileinheiten, die sich mit dem Erkennen von falschen Dokumenten befassen, gehalten. Darüber hinaus nimmt der Verbindungsbeamte der Bundespolizei im Libanon an den Sitzungen des libanesischen „Border Control Committee“ teil, in welchem eine Koordinierung und Abstimmung des internationalen Engagements zugunsten der libanesischen Sicherheitsbehörden im Bereich des Grenzschutzes, mithin auch der des Projektes „Integrated Border Management“, erfolgten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1423 12. Welche Grenzkonflikte sind der Bundesregierung zwischen den Regierungen des Libanon und Israels bekannt, und wie sind diese aus Sicht der Bundesregierung völkerrechtlich einzuordnen („Tillerson in Beirut wades into Lebanon-Israel border dispute“, THE CANADIAN PRESS vom 15. Februar 2018)? Der Grenzverlauf zu Land und See zwischen Libanon und Israel ist nicht abschließend geklärt. Die von den Vereinten Nationen demarkierte Waffenstillstandslinie („Blaue Linie“) wird von keinem der beiden Staaten als Staatsgrenze anerkannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333