Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jens Beeck, Christian Sauter, Michael Theurer und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13301 – Kontrolle der Mängelbeseitigung nach dem Moorbrand im Emsland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. September 2018 kam es im Zuge einer Erprobung auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 (WTD 91) bei Meppen im Emsland zu einem Moorbrand, der erst am 10. Oktober 2018 vollständig gelöscht werden konnte. Aus diesem Grund richtete die Fraktion der FDP am 19. Oktober 2018 die Kleine Anfrage mit dem Titel „Konsequenzen aus dem Moorbrand auf dem Gelände der WTD 91 in Meppen“ (Bundestagsdrucksache 19/5154) an die Bundesregierung, die diese am 8. November 2018 beantwortete auf Bundestagsdrucksache 19/5620. Trotz dieser Antwort und dem am 29. Januar 2019 erstellten Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung (Ausschussdrucksache 19(12)351) ergeben sich aus Sicht der Fragesteller weiterhin Fragen zum Moorbrand bei Meppen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Nachgang des Moorbrandes bei Meppen und auf der Basis der dadurch gewonnenen Erkenntnisse wurden umfangreiche Maßnahmen initiiert und inzwischen wesentliche Aufgabenpakete bereits umgesetzt. Unter anderem wurden im Wesentlichen folgende Faktoren als ursächlich für das wahrgenommene und tatsächliche Ausmaß des Moorbrandes identifiziert: – Defizite in den Bereichen Material, Organisation, Vorbereitung und Ausbildung mit Blick auf Großschadenereignisse, Vorschriftenlage und Meldewesen sowie die Zivil-Militärische Zusammenarbeit. – Ausfall und Beschädigung von Feuerlöschgerät und nicht ausreichend vorhandener Ersatz. Der Beschaffungsprozess des an der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91 in Meppen zwingend erforderlichen Materials (z. B. Moorraupen, Feuerlöschraupen ) ist auf gutem Weg. Das erforderliche Material ist identifiziert. Die notwendigen Vergabeverfahren sollen zeitnah nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages zum Haushalt 2020 noch im November 2019 gestartet werden. Der Zulauf des Materials wird mit Masse Deutscher Bundestag Drucksache 19/14248 19. Wahlperiode 18.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 16. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. noch im Jahr 2020 erfolgen. Bis zum Zulauf des Materials stehen der WTD 91 aktuell einsatzfähige Substitute zur Verfügung. Darüber hinaus sind die Umsetzung der ergänzenden Ausbildung des Führungspersonals im Bereich der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit als auch die Vorbereitung und Durchführung von regelmäßigen Notfallübungen angewiesen . Zur Verbesserung der Zusammenarbeit in Einsatzlagen mit den zuständigen zivilen Stellen des Landes Niedersachsen hat am 12. August 2019 die konstituierende Sitzung der Arbeitsgruppe „Verbesserung der Zusammenarbeit in Einsatzlagen mit den zuständigen zivilen Stellen des Landes Niedersachsen“ unter Beteiligung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) in Hannover stattgefunden. Die Etablierung dieser Arbeitsgruppe entspricht der Erwartungshaltung des Landes Niedersachsen und spiegelt die Vorschläge des Maßnahmenkataloges des BMVg zur Verbesserung der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit wider.  1. Sind alle Gerätschaften und Fahrzeuge zur Brandbekämpfung zum aktuellen Zeitpunkt einsatzfähig? a) In welchem technischen Zustand befinden sich die beiden Löschraupen ? b) Haben Gerätschaften oder Fahrzeuge seit dem Moorbrand technische Defekte erlitten? Falls ja, welche, und wie wurden diese behoben? Die Fragen 1 sowie 1a und 1b werden zusammen beantwortet. Technische Defekte an Gerätschaften und Fahrzeugen können grundsätzlich, z. B. nutzungs- und verschleißbedingt, auftreten. Je nach Umfang der technischen Defekte wird deren Behebung entweder vor Ort durch eigenes Personal der WTD oder im Rahmen von Reparaturaufträgen, die an Fremdfirmen vergeben werden, realisiert. Derzeit befinden sich beide Löschraupen im einsatzfähigen Zustand. Eine Reparatur auftretender technischer Defekte wird unmittelbar veranlasst. Ob es im letzten Jahr technische Defekte an Gerätschaften oder Fahrzeugen gegeben hat, kann aufgrund der Vielzahl von Gerätschaften und Fahrzeugen zur Brandbekämpfung nur für den konkreten Einzelfall ermittelt werden.  2. Sind die verschiedenen Gerätschaften und Fahrzeuge zur Verbesserung der materiellen Ausstattung der Wehrtechnischen Dienststelle, unter anderem die zwei Moorraupen zur Bergung von Blindgängern sowie die Bergepanzer (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.1), vor Ort und einsatzbereit ? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht? a) In welchem Stadium ist das Beschaffungsverfahren der gelisteten Gerätschaften und Fahrzeuge (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.1) insgesamt? Die Fragen 2 und 2a werden zusammen beantwortet. Die Leistungsbeschreibungen für die genannten Fahrzeuge sind erstellt worden. Basierend auf den Leistungsbeschreibungen wird die Beschaffung der Fahrzeuge ausgeschrieben. Der Vertragsschluss erfolgt im Jahr 2020, da dann der Groß- Drucksache 19/14248 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. teil der notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung steht. Um die Fähigkeitslücke bei einzelnen zur Beschaffung anstehenden Fahrzeugen zu überbrücken, stehen an der WTD 91 seit dem Frühjahr 2019 entsprechende Fahrzeuge als Substitute zur Verfügung. b) Wie hoch werden die Kosten der Beschaffungsmaßnahmen insgesamt ausfallen ? Insgesamt sind für die Beschaffung der Fahrzeuge (Moorraupen, Sattelzugmaschine mit Tieflader, Löschraupen, Bergepanzer, Moorbagger) Haushaltsmittel in Höhe von 9,8 Mio. Euro eingeplant.  3. Wann wird die Übergabereife der sich auf dem Gelände bei Meppen befindlichen Tieflöschwasserbrunnen festgestellt und deren Übergabe vollzogen ? Aufgrund der Erkenntnisse aus der Brandbekämpfung des Moorbrandes waren bei den neuen Tiefbohrbrunnen noch bauliche Anpassungen erforderlich; diese sind abgeschlossen. Die Feststellung der technischen Übergabereife und die sich daran anschließende Übergabe an den Nutzer befindet sich in der Terminabstimmung .  4. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen werden zukünftig bei einem Moorbrand durchgeführt, um zu verhindern, dass eine Riegelstellung aufgrund einer veränderten Witterungslage übersprungen werden kann? Neben dem Zugang zum Wetterinformationssystem für den Katastrophenschutz , welches eingeführt und bereits beschult wurde, ist die Initiative zur drohnengestützten Aufklärung erarbeitet worden. Der Bau von weiteren Löschwasserentnahmestellen am Standort Meppen ist beauftragt. Standortbezogene Löschwasserkonzepte für die stationäre und mobile Löschwasserversorgung sind beauftragt.  5. Wurden alle Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes gemäß Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.2 umgesetzt? Falls ja, seit wann sind sie umgesetzt? Falls nein, weshalb nicht? Der Sachstand zu den einzelnen Maßnahmen wird nachfolgend dargestellt: Ziffer 10.2 des o. g. Berichtes Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz, Punkt 175 Vorbeugender Brandschutz: – Prüfung und Anpassung des Wege- und Zufahrtsnetzes: Die Umsetzung der Maßnahme ist eingeleitet. Die Instandsetzung des vorhandenen Wegenetzes ist abgeschlossen. Die weitere bedarfsgerechte Instandsetzung unbefestigter Verkehrsflächen erfolgt bis Ende des zweiten Quartal 2021. Die Fertigstellung aller Forderungen aus dem Teilkonzept Wege- und Zufahrtnetz wird anschließend erfolgen. – Erfassung der potenziell kampfbelasteten Flächen und die Kartierung des Geländes im Hinblick auf mögliche Munitionsbelastungsflächen und aufgrund der durch den Brand hier eingetretenen Änderungen (Fortführung, Anpassung): Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14248 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Umsetzung der Maßnahme ist eingeleitet. – Überprüfung/Anpassung Waldumbaumaßnahmen: Erste Maßnahmen zum Aufbau von notwendigen Waldbrandriegeln sind eingeleitet. Deren Umsetzung erfolgt ab April 2020. – Verifizierung/Anpassung des Konzepts der Löschwasserentnahmestellen und Löschwasserbrunnen: Die Umsetzung der Maßnahme ist eingeleitet. Es sind weitere Löschwasserentnahmestellen als Löschwasserbrunnen und als offene Löschwasserentnahmestellen als Nachtragsforderung vorgelegt worden. Ziffer 10.2 des o. g. Berichtes Vorbeugender und Abwehrender Brandschutz, Punkt 176 Abwehrender Brandschutz: – Überprüfung der Vorgaben der Brandschutzbedarfsplanung: Die Umsetzung der Maßnahme ist eingeleitet. Die Fertigstellung der Überprüfung ist im vierten Quartal 2019 vorgesehen. – Funk- und Kommunikationsausstattung: Die Realisierung des Projektes Digitalfunk im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren ist ab dem Jahr 2020 geplant. Alle notwendigen Schritte zur Umsetzung sind eingeleitet. – Ausbildung von Führungspersonal: Eine Schulung in Führung und Management von Schadenslagen im Brandschutz der Bundeswehr fand bereits überregional am Standort Sonthofen statt. Eine weitere Schulung in Zusammenarbeit mit der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz ist noch für das Jahr 2019 geplant.  6. Nach welchen Kriterien erfolgt die Risikobewertung der Schießleitung und der Bundeswehrfeuerwehr vor dem Einsatz von scharfer Munition in vergleichbaren Situationen? a) Wird der Einsatz von scharfer Munition in vergleichbaren Situationen bei Vorhandensein einer Einschätzung von Stufe 2 („geringe Gefahr“) nach dem Waldbrandgefahrenindex durch den Deutschen Wetterdienst stets erlaubt? b) Welche Rolle spielt der Waldbrandgefahrenindex bei der Beurteilung der Situation vor dem Einsatz von scharfer Munition generell? c) Ab welcher Stufe wird ein Einsatz generell nicht durchgeführt? Die Fragen 6 sowie 6a bis 6c werden zusammen beantwortet. Jedes Schieß- und Sprengvorhaben wird gesondert vor der Durchführung geprüft und erst nach Einverständnis aller beteiligten sicherheitsrelevanten Stellen (Schießleitung und Feuerwehr) freigegeben. Spezielles Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den Belangen des Brandschutzes. Berücksichtigt werden dabei neben Waldbrandgefahren- und Grasbrandindex weitere relevante Faktoren wie örtliche Besonderheiten sowie Eigenheiten der zu erprobenden Munition. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Wiedereröffnung einzelner Phasen nur dann erfolgt ist bzw. erfolgen wird, wenn der abwehrende und vorbeugende Brandschutz gewährleistet ist. Drucksache 19/14248 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Welche Kriterien werden für die vollständige Wiederaufnahme des Schießbetriebes zugrunde gelegt, und wann ist damit zu rechnen, dass die nächsten Phasen beginnen? Für die noch ausstehende Phase 4.2 ist eine optimierte Löschwasserversorgung erforderlich. Absicht ist es, die Wiederaufnahme des Schieß- und Erprobungsbetriebs in der Phase 4.2 bis zum Ende des Jahres 2019 zu starten. Für die Freigabe der Phase 5 sind die Kriterien der eingeleiteten Geräteausstattungen der WTD 91 maßgebend (siehe Antwort zu Frage 2). Darüber hinaus sind die beantragten Organisationsänderungen und die damit einhergehende Personalverstärkung zur optimierten Unterstützung der Einsatzkräfte abschließend umzusetzen.  8. Bewertet die Bundesregierung die Maßnahmen, die unmittelbar nach Ausbruch des Brandes durch die Bundeswehr getroffen wurden, als ausreichend ? Die Bundeswehr hat mit Blick auf die verfügbaren personellen und materiellen Ressourcen alle aus ihrer Sicht erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den entstandenen Schaden zu minimieren.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Kommunikation der Bundeswehr mit den örtlichen Feuerwehren? Die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den örtlichen Feuerwehren wurde und wird regelmäßig geübt. Die Bundeswehr-Feuerwehr Meppen führt einen intensiven Austausch im Rahmen eines Arbeitskreises mit Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr des Kreises Emsland, des Technischen Hilfswerks sowie der WTD 91 durch. 10. Sind im Nachgang des Moorbrandes auch Anpassungen der Löschkapazitäten an anderen Standorten der Bundeswehr geplant (bitte nach Höhe und Art der Anpassungen sowie nach Standort aufschlüsseln)? Der materielle und personelle Umfang von brandschutzbezogenen Vorhalteleistungen unterliegt wiederkehrenden Überprüfungen. Im Nachgang zum Ereignis bei Meppen wurde eine Initiative zur Wasserförderung über lange Wegstrecken erstellt, die auf der Basis erster Untersuchungen auf Standorte mit Bundeswehrfeuerwehr (zunächst nur Truppenübungsplätze) übertragen werden soll. 11. Wo sind, nach Einschätzung der Bundesregierung, Fehler in der Koordinierung und Kommunikation der Großlage auf dem Gelände der WTD 91 geschehen, und durch wen wurden diese Fehler auf Grundlage welchen Sachstands begangen? Die Koordination und Kommunikation der Großlage auf dem Gelände der WTD 91 lag in der Verantwortung des Dienststellenleiters bzw. dessen vorgesetzter Dienststelle. Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14248 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Sind, nach Ansicht der Bundesregierung, Verbesserungen an den Abläufen bezüglich der Koordinierung aller vor Ort handelnden Einsatzkräfte notwendig, und wurden solche Maßnahmen getroffen? a) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)? b) Falls ja, welche? Die Fragen 12 sowie 12a und 12b werden zusammen beantwortet. Die Unterstützungskräfte vor Ort hätten, wie in solchen Fällen oft, noch besser koordiniert werden können. Dies gilt sowohl für die zivilen Stellen als auch für die Bundeswehr. Um diese Aufgaben künftig noch besser meistern zu können und den in Verantwortung stehenden Dienststellenleiter bei Bedarf zu entlasten, wurde dem Nationalen Territorialen Befehlshaber hierfür eine zentrale koordinierende Rolle neu übertragen. Zudem wurde eine Stabsrahmenübung beauftragt mit dem Ziel, die Verfahren und Abläufe bei Schadensereignissen zu überprüfen sowie Verbesserungspotenzial aufzuzeigen. 13. In welchem Umfang wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Vegetation auf dem Truppenübungsplatz Meppen durch den Moorbrand zerstört , und welche Folgen hat dies nach Kenntnis der Bundesregierung für den Lebensraum der dortigen Pflanzen und Tiere nachdem die Schäden nun in der laufenden Vegetationsperiode erkennbar sein müssten? Für eine Bewertung der ökologischen Schäden ist es zu früh. Im Auftrag der Bundeswehr werden derzeit noch Geländearbeiten im Rahmen eines Lebensraumtypen-Monitorings (LRT-Monitoring) durchgeführt. Diese Erfassungsarbeiten in repräsentativen Bereichen der Brandfläche werden noch bis Ende des Jahres 2019 andauern, um ein möglichst vollständiges Bild der Vegetationsentwicklung ableiten zu können. Die bisher vorliegenden Daten zur Vegetationsentwicklung lassen noch keine Prognose bezüglich der weiteren Vegetationsentwicklung und damit der zukünftigen Qualität der Lebensraumtypen auf der Brandfläche zu. An dieser Stelle bleibt festzuhalten, dass die sehr warmen und trockenen Jahresverläufe 2018 und 2019 untypische – und aus Sicht der Vegetation, insbesondere der Nässe abhängigen Moorvegetation – kritische Jahresverläufe waren . Ein Bericht über die Erkenntnisse des ersten LRT-Monitorings wird im Frühjahr 2020 vorliegen. Erste gesonderte faunistische Arterfassungen nach dem Brand sind für den Jahresgang 2020 geplant und werden mit den zuständigen Behörden des Landkreises Emsland und das Landes Niedersachsen abgestimmt . 14. Inwieweit plant die Bundesregierung, durch Aufforstung und ähnliche Maßnahmen, die entstandenen Umweltschäden zu kompensieren? Aus naturschutzfachlicher Sicht sind Aufforstungen innerhalb des Schutzgebietes Tinner Dose (EU-Nr. 3110-301) kritisch zu sehen und widersprechen grundsätzlich dem in der Schutzgebietsverordnung genannten Schutzzweck. Dieser ist definiert durch die Erhaltung und Entwicklung eines naturnahen Hochmoores sowie weiterer Offenlandlebensräume, deren naturschutzfachliche Wertigkeit und Existenz insbesondere von ihrer Gehölzfreiheit abhängt. Drucksache 19/14248 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Weitere landschaftspflegerische Maßnahmen zur Wiederherstellung/zum Ausgleich können erst gezielt abgeleitet und angebracht werden, wenn ein dezidiertes Bild der Schädigungen vorliegt. Ein Wiedervernässungsprojekt soll zeitnah in Angriff genommen werden. Am 16. Juli 2019 wurde bei einer Ortsbesichtigung durch das Bundesamt für Infrastruktur , Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Leer und den Fachbereich Umwelt des Landkreises Emsland einvernehmlich beschlossen, eine Wiedervernässung des Riefmoores einzuleiten. Das Riefmoor ist ein ca. 70 ha großer Niedermoorkessel , der hydrologisch nicht in unmittelbarem Zusammenhang zum Hochmoor der Tinner Dose steht, sich aber in nördlicher Randlage befindet. Gegenwärtig wird von der Wasserbehörde des Landkreises Emsland ein Konzept zu dessen Renaturierungspotenzial erarbeitet. 15. Wie hoch sind die gesamten langfristigen Folgekosten des Moorbrandes? Die gesamten langfristigen Folgekosten des Moorbrandes lassen sich heute noch nicht vollständig beziffern. Nach aktueller Auswertung betragen die Gesamtkosten des Meppener Moorbrandes rund 16,5 Mio. Euro. Diese Summe enthält unter anderem die Kosten für den Geräteeinsatz sowie die beschafften Güter und Dienstleistungen, bisher geleistete Schadenersatzforderungen und den Ausgleich von Forderungen im Rahmen der Amtshilfe. Nahezu alle Erstattungen sind erfolgt. Insgesamt wurden Schäden in Höhe von rund 633.500 Euro reguliert. An Privatpersonen wurden rund 128.000 Euro und für 37 Schadensfälle im Bereich der Landwirtschaft rund 505.500 Euro gezahlt. Aktuell erfolgten bisher zudem Amtshilfeauszahlungen von circa 7 Mio. Euro an die betroffenen Landkreise, Städte, Gemeinden , das Technische Hilfswerk und das Deutsche Rote Kreuz sowie an die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen. Die Kosten für die Beschaffung des zusätzlich an der WTD 91 benötigten Materials (u. a. Fahrzeuge und Drohnen) zum Nachhalten der Maßnahmen sind mit rund 9,7 Mio. Euro veranschlagt. 16. Wer ist Mitglied der anlässlich des Moorbrandes eingesetzten Taskforce des Bundesamts für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (Plenarprotokoll 19/51, S. 5392), und wer hat über die Besetzung entschieden? a) Zu welchen Ergebnissen ist die Taskforce gekommen? b) Stimmen diese Ergebnisse mit dem Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung überein (Ausschussdrucksache 19(12)351)? Die Fragen 16 sowie 16a und 16b werden zusammen beantwortet. Mit ihrer Auftragserfüllung wurde die „Task Force Moorbrand WTD 91“ des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr am 3. April 2019 aufgelöst. Der mit dem BAIUDBw, dem Kommando Streitkräftebasis sowie dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr abgestimmte Bericht der Task Force wurde am 20. Dezember 2018 dem BMVg vorgelegt. Die Ergebnisse flossen in den BMVg-eigenen Bericht ein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14248 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Was versteht die Bundesregierung unter dem im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung (Ausschussdrucksache 19(12)351) angesprochenen Ziel, in der WTD 91 personell nachzusteuern? a) Wie viele Stellen wurden bisher geschaffen und besetzt, und wie viele weitere sollen bis wann geschaffen und besetzt werden? Die Fragen 17 und 17a werden zusammen beantwortet. Als Sofortmaßnahme wurde zum 1. Mai 2019 der Dienstposten einer ständigen Vertretung für die Dienststellenleitung mit der Besoldungsgruppe B3 eingerichtet . Das Besetzungsverfahren ist initiiert, der Dienstposten ist derzeit aber noch unbesetzt. Weiterhin wurde eine Optimierung der Aufbauorganisation der Dienststelle ausgeplant, die voraussichtlich zum 1. November 2019 umgesetzt wird. Der aus dem Bericht zum Moorbrand abgeleitete Bedarf von 28 Dienstposten wurde in die Bedarfsmeldung der mittelfristigen Personalplanung (MPP) 2020 eingebracht. b) Welche Tätigkeiten sollen im Rahmen der neu besetzten Stellen ausgeführt werden? Mit den o. g. in die MPP 2020 eingebrachten Dienstposten sollen im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete abgedeckt werden: – Bedienung von Spezialgeräten und Fahrzeugen, – Einrichtung eines Lagezentrums, – Verstärkung des Sanitätsdienstes sowie der Spreng -und Räumtruppe, – Notfallplanung und Selbstschutz, – Planung und Koordinierung, – Werkstattarbeiten. c) Wie hoch sind die jährlichen Mehrkosten durch den personellen Aufwuchs? Die jährlichen Mehrkosten resultieren aktuell aus den Kosten für die Besoldung der Besoldungsgruppe B3. Weitere Angaben können erst nach der abgeschlossenen Einrichtung der Dienstposten erfolgen, da diese ggf. zum Teil durch interne Kompensation kostenneutral realisiert werden können. Drucksache 19/14248 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Sind die im Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung angekündigten Maßnahmen der Presse und Öffentlichkeitsarbeit (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.3), insbesondere die Erarbeitung eines Krisenkommunikationsplans , umgesetzt? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht, und bis wann soll die Umsetzung erfolgen? Das Krisenkommunikationskonzept befindet sich derzeit in der Ausarbeitung und wird gemäß der aktuellen Planung bis zum 31. Oktober 2019 vorgelegt. 19. Sind die vom Bundesministerium der Verteidigung angekündigten Maßnahmen im Meldewesen sowie in der Zivil-Militärischen Zusammenarbeit (Ausschussdrucksache 19(12)351, 10.4 und 10.6) umgesetzt? Falls ja, seit wann? Falls nein, weshalb nicht, und bis wann soll die Umsetzung erfolgen? Das BMVg beabsichtigt die Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) A-200/5 „Meldewesen der Bundeswehr“ zum 1. November 2019. Basierend auf den Erkenntnissen des Moorbrands werden inhaltliche Änderungen der Bereiche Aus-, Fort- und Weiterbildung des Führungs-, Fach- und Funktionspersonals mit Blick auf die Bewertung eines Ereignisses und der Anwendung der Meldeverfahren eingebracht. Bereits zum 1. August 2019 wurde die Neufassung der ZDv A-2600/10 „Meldewesen Innere und Soziale Lage der Bundeswehr“ in Kraft gesetzt, die wesentliche Teile des Meldewesens der Bundeswehr der ehemaligen Meldekategorie „Besondere Vorkommnisse“ abdeckt und zur besseren und umfassenden Information der Leitung des BMVg beitragen soll. Im finalen Abstimmungsprozess befindet sich die Überarbeitung der ZDv A-100/1 „Führung der Streitkräfte und Einsatz der Bundeswehr“, die dem Nationalen Territorialen Beauftragten die zusätzliche Aufgabe zuweist, bei Bedarf und auf Antrag der von einem Schadenereignis betroffenen Dienststelle – unabhängig von deren organisatorischer Zugehörigkeit – die erforderliche bundeswehrinterne und externe Unterstützung zu koordinieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14248 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.