Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock, Katja Dörner, Ulle Schauws und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13651 – Vorhaben der Bundesregierung zu frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung (KiQuTG, Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Immer mehr Kinder werden in Kindertagesstätten oder von Tagesmüttern und Tagesvätern betreut. Vor allem bei den unter Dreijährigen steigt der Betreuungsbedarf . Um mehr Plätze in der Kindertagesbetreuung zu schaffen, die Qualität in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und Fachkräfte für den Beruf der Erzieherin bzw. des Erziehers zu gewinnen, hat die Bundesregierung mehrere Maßnahmen gestartet. Für den Ausbau der Kindertagesbetreuung werden den Ländern und Kommunen über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau “ Gelder zur Verfügung gestellt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Ki- QuTG) soll ein Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse für das Aufwachsen von Kindern im Bundesgebiet und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet werden (§ 1 KiQuTG). Die ersten acht Bundesländer haben bereits ihre Verträge mit dem Bund zur Umsetzung der von ihnen geplanten Maßnahmen geschlossen. Mit dem Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ sollen Länder und Träger dabei unterstützt werden, pädagogische Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.  1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die altersspezifischen Betreuungsquoten bei Kindern bis zehn Jahre seit 2009 entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? Die nachstehenden Tabellen geben Auskunft über die Entwicklung der Betreuungsquoten für Kinder unter drei Jahren, für Kinder von drei Jahren bis unter sechs Jahren sowie für Kinder von über sechs Jahren bis unter elf Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14250 19. Wahlperiode 18.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 1: Betreuungsquoten1 für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege2 nach Bundesländern und Jahren Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden- Württemberg 15,8 18,3 20,8 23,1 24,9 27,8 27,8 27,7 28,6 29,1 29,5 Bayern 15,7 18,5 20,6 23,0 24,8 27,1 27,5 27,2 27,4 27,5 28,5 Berlin 41,5 42,1 41,9 42,6 43,7 46,0 45,9 45,9 44,4 43,9 43,8 Brandenburg 48,3 51,0 51,6 53,4 53,6 57,8 56,8 57,2 55,8 56,4 56,9 Bremen 13,7 16,1 19,6 21,2 23,2 26,9 27,1 27,0 26,4 28,4 28,4 Hamburg 22,2 28,5 32,4 35,8 38,4 43,0 43,3 42,9 44,7 44,0 46,6 Hessen 16,3 19,3 21,5 23,7 25,7 28,8 29,7 29,7 30,2 30,6 31,4 Mecklenburg- Vorpommern 49,5 50,7 51,7 53,6 54,5 56,1 56,0 56,0 56,0 56,4 56,9 Niedersachsen 11,9 15,8 18,6 22,1 24,4 27,9 28,3 28,4 29,6 30,9 32,1 Nordrhein- Westfalen 11,5 14,0 15,9 18,1 19,9 23,8 25,9 25,7 26,3 27,2 28,2 Rheinland-Pfalz 17,5 20,1 24,7 27,0 28,2 30,6 30,6 29,9 30,7 30,9 31,3 Saarland 15,1 17,7 20,2 22,1 24,6 27,0 28,3 28,6 28,3 28,6 29,9 Sachsen 40,1 42,8 44,1 46,4 47,2 49,9 50,6 50,6 50,5 50,9 52,3 Sachsen-Anhalt 55,1 55,9 56,1 57,5 57,7 58,3 57,9 57,0 56,9 57,1 58,2 Schleswig- Holstein 14,3 18,1 21,6 24,2 26,3 30,3 31,4 30,9 31,9 33,7 34,8 Thüringen 42,8 45,1 46,9 49,8 51,4 52,4 52,4 52,2 53,2 54,0 54,6 Deutschland 20,2 23,0 25,2 27,6 29,3 32,3 32,9 32,7 33,1 33,6 34,3 Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 14,4 17,3 19,8 22,3 24,2 27,4 28,2 28,1 28,8 29,4 30,3 Neue Länder mit Berlin 44,9 46,6 47,3 49,0 49,8 52,0 51,9 51,8 51,3 51,5 52,1 Tabelle 2: Betreuungsquoten1 für Kinder von drei Jahren bis unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege2 nach Bundesländern und Jahren Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden- Württemberg 95,0 94,8 95,5 95,2 95,1 94,8 95,5 94,7 95,0 94,7 94,5 Bayern 89,3 90,0 90,4 91,0 91,3 91,4 93,5 92,9 92,7 92,2 92,5 Berlin 94,0 93,7 94,4 93,9 93,9 94,2 95,9 94,9 93,6 92,4 92,2 Brandenburg 95,1 95,4 96,1 96,3 96,3 95,8 97,2 95,5 94,9 94,2 94,9 Bremen 87,5 88,1 89,3 89,1 90,2 90,2 91,0 87,8 87,5 88,4 87,0 Hamburg 79,9 83,0 85,1 87,4 88,7 90,2 92,5 90,0 90,5 89,5 90,1 Hessen 92,2 92,6 92,7 93,4 93,1 93,4 93,6 92,8 92,5 92,2 92,3 Mecklenburg- Vorpommern 95,1 95,2 95,8 95,9 96,0 95,1 96,3 95,4 95,2 94,9 94,9 Niedersachsen 88,1 89,5 91,6 92,6 93,6 93,5 94,8 93,2 93,2 92,8 92,7 Nordrhein- Westfalen 90,9 91,8 92,2 92,9 92,8 92,4 94,5 92,3 92,1 92,0 91,8 Rheinland-Pfalz 96,2 96,6 97,2 97,4 97,8 97,4 97,3 96,6 96,4 96,0 95,3 Saarland 93,9 93,9 95,0 94,6 96,0 96,1 96,7 95,4 93,1 92,8 93,4 Sachsen 94,9 95,2 95,3 96,0 95,8 95,7 96,8 95,5 95,6 95,2 94,9 Sachsen-Anhalt 94,4 94,4 95,1 95,6 95,5 95,0 96,0 94,1 93,4 93,0 93,6 Schleswig- Holstein 85,7 86,8 89,9 90,7 91,0 90,9 93,2 92,7 91,6 90,9 91,8 Drucksache 19/14250 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Thüringen 95,9 95,9 96,8 96,9 97,2 96,8 97,2 95,6 96,5 96,0 95,8 Deutschland 91,6 92,2 93,0 93,4 93,6 93,5 94,9 93,6 93,4 93,0 93,0 Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 90,9 91,6 92,4 92,9 93,1 93,0 94,5 93,2 93,0 92,7 92,7 Neue Länder mit Berlin 94,8 94,9 95,4 95,6 95,6 95,4 96,6 95,2 94,8 94,1 94,2 Tabelle 3: Betreuungsquoten1 für Kinder von 6 Jahren bis unter 11 Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege2 nach Bundesländern und Jahren Land 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Baden- Württemberg 12,9 13,5 14,2 14,3 14,7 15,0 14,8 14,6 14,7 14,4 14,5 Bayern 17,9 18,7 19,9 20,8 21,7 22,8 23,6 24,2 24,9 25,1 25,2 Berlin 3,7 4,0 4,5 4,8 5,4 6,0 6,9 7,3 8,5 9,3 10,0 Brandenburg 66,2 67,4 69,0 71,2 72,4 73,5 74,4 74,8 74,9 75,2 74,6 Bremen 22,2 22,6 23,0 23,2 22,5 22,8 21,8 20,7 20,6 20,5 21,1 Hamburg 31,2 34,0 31,7 31,6 29,3 12,6 13,0 13,3 8,3 8,7 7,8 Hessen 20,7 21,4 22,0 22,0 22,4 22,3 22,0 21,3 21,6 21,1 20,8 Mecklenburg- Vorpommern 59,4 61,4 62,6 64,1 65,6 67,1 67,8 68,0 68,5 68,6 68,7 Niedersachsen 16,1 17,3 17,0 16,6 16,4 17,3 17,6 17,9 18,5 18,4 19,1 Nordrhein- Westfalen 10,8 9,6 9,4 8,1 8,1 8,4 8,2 8,2 8,5 8,4 8,5 Rheinland-Pfalz 13,2 13,5 13,8 13,8 14,2 14,6 14,3 14,3 14,6 14,6 14,8 Saarland 16,1 15,4 16,3 16,4 17,5 17,4 18,0 18,7 20,0 18,6 18,1 Sachsen 74,3 76,1 77,1 78,7 80,3 81,8 82,5 82,8 84,3 84,9 84,8 Sachsen-Anhalt 59,8 61,5 63,0 65,6 67,8 68,8 70,2 69,9 71,6 72,1 72,3 Schleswig- Holstein 17,3 17,5 16,9 17,2 18,6 18,8 19,0 19,8 20,2 19,6 19,3 Thüringen 14,2 14,2 13,9 13,3 13,5 13,8 13,7 13,1 13,4 13,0 12,9 Deutschland 20,2 20,7 21,3 21,4 22,0 22,3 22,6 22,8 23,3 23,3 23,5 Früheres Bundesgebiet ohne Berlin 15,2 15,4 15,7 15,5 15,8 15,9 15,9 16,0 16,3 16,1 16,2 Neue Länder mit Berlin 46,2 47,4 48,3 49,4 50,5 51,4 52,1 52,1 53,0 53,4 53,5 1 Anteil der betreuten Kinder in Kindertagesbetreuung an allen Kindern dieser Altersgruppe. 2 Kinder in Kindertagespflege, die zusätzlich eine Kindertageseinrichtung oder eine Ganztagsschule besuchen, werden nicht doppelt gezählt. Bis einschließlich Berichtsjahr 2014 wurden bei der Quotenberechnung die Einwohnerzahlen auf den Ergebnissen der Volkszählung 1987 (für die neuen Bundesländer war das zentrale Einwohnermelderegister der DDR, Stand Oktober 1990, die Grundlage der Fortschreibung) verwendet. Ab 2015 beruhen die bei der Quotenberechnung verwendeten Einwohnerzahlen auf den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe – Kinder und tätige Personen in Tageseinrichtungen und in öffentlich geförderter Tagespflege; versch. Jahrgänge. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14250 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele zusätzliche Kindertagesbetreuungsplätze wurden seit 2009 durch die Sondervermögen des Bundes anteilig finanziert (bitte nach Jahr und Bundesländern aufschlüsseln)? Der Bund unterstützt seit 2008 die Länder mit Finanzhilfen im Rahmen der Investitionsprogramme zum Ausbau der Kindertagesbetreuung mit insgesamt rd. 4,41 Mrd. Euro. Die nachstehende Übersicht gibt den aktuellen Stand der Umsetzung der Investitionsprogramme wieder. Beruhend auf den Angaben der Länder wurden bis dato im Rahmen der ersten drei Investitionsprogramme insgesamt über 450.000 Plätze für unter dreijährige Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege neu geschaffen. Tabelle 4: Aktueller Stand der Umsetzung der Investitionsprogramme seit 2008. Bundesland Neu eingerichtete Plätze 2008-2013 Neu eingerichtete Plätze 2013-2014 Neu eingerichtete Plätze 2015-2018 (Monitoring Stichtag 30.06.2019) Neu eingerichtete Plätze 2017-2020 (Monitoring Stichtag 31.12.2019) gesamt Baden- Württemberg 43.499 8.376 8.675 60.550 Bayern 40.202 6.952 5.413 52.567 Berlin 10.093 2.957 1.753 14.803 Brandenburg 4.503 1.411 1.295 7.209 Bremen 2.282 899 193 3.374 Hamburg 7.000 3.628 2.002 12.630 Hessen 23.894 12.407 3.735 40.036 Mecklenburg- Vorpommern 1.874 861 693 3.428 Niedersachsen 26.366 9.204 6.690 42.260 Nordrhein- Westfalen 98.263 22.625 19.011 139.899 Rheinland-Pfalz 21.949 3.013 2.648 27.610 Saarland 3.820 645 128 4.593 Sachsen 9.064 3.299 3.310 15.673 Sachsen-Anhalt* 6.384 446 533 7.363 Schleswig- Holstein 9.773 1.583 3.080 14.436 Thüringen 5.151 1.398 263 6.812 Deutschland insgesamt 314.117 79.704 59.422 453.243 Die Angaben beruhen auf den Meldungen der Länder zu neu eingerichteten Plätzen entsprechend der geforderten Monitoring Daten nach KitaFinHG. Für das Programm 2017 – 2020 findet die erste Erhebung zum 31.12.2019 statt. * Sachsen-Anhalt: Die Monitoring Daten zum Programm 2015-2018 (Stichtag 30.06.2019) wurden noch nicht übermittelt , die hier angegebene Zahl entspricht der gemeldeten Anzahl entstehender Plätze vom Juni 2018. Drucksache 19/14250 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Mit welchen durchschnittlichen Kosten für die Schaffung eines Kinderbetreuungsplatzes (für unter Dreijährige, für über Dreijährige sowie Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) kalkuliert die Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen keine bundesweit standardisierten Erhebungen der einmaligen Investitionskosten je Betreuungsplatz vor. Die tatsächlichen Kosten pro Kinderbetreuungsplatz sind je nach Land und Art des Bauvorhabens sehr unterschiedlich. Zur Berechnung der durchschnittlichen Platzkosten wurde die Evaluation des 1. Investitionsprogramms (2008-2013) herangezogen. Es wurden durchschnittliche Kosten für einen neugebauten Platz (für unter Dreijährige ) im Umfang von 23.136 Euro ermittelt. Weiterhin wurde festgestellt, dass die Sicherung eines ohne Erhaltungsmaßnahmen vom Wegfall betroffenen Platzes durchschnittlich 3.241 Euro kostet. Unter Berücksichtigung eines Kostenanstieges wurde für das 4. Investitionsprogramm ein aufgerundeter Kostenfaktor im Umfang von 25.000 Euro pro neugebauten Platz sowie von 3.500 Euro pro gesicherten Platz zugrunde gelegt. Für Horte und Ganztagsschulen gibt es ebenfalls keine bundesweit standardisierten Erhebungen der einmaligen Investitionskosten je Platz. Für den Ausbau der räumlichen Kapazitäten und die erforderliche Ausstattung in Ganztagsschulen werden in der Wissenschaft 4.000 Euro pro Platz veranschlagt . Die Investitionskosten für einen Hortplatz werden als Neubau mit 18.000 Euro und als Erweiterungsbau mit 9.000 Euro pro Platz beziffert. Die laufenden Kosten pro Kind und Jahr unterscheiden sich je nach Betreuungsform aufgrund der unterschiedlichen Personalausstattung. Für die offene Ganztagsschule und den Hort geht das Deutsche Jugendinstitut (DJI) von einem Schätzwert von 3.564 Euro pro Kind und Jahr für die laufenden Kosten aus. Für die laufenden Kosten für einen Platz in einer gebundenen Ganztagsschule wird ein Schätzwert von 4.032 Euro pro Kind und Jahr angenommen (Quelle :www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2019/DJI_Kosten_Ganztagsbetreu ung.pdf, S. 11).  4. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung beim Ausbau der quantitativen Kinderbetreuung bis 2025, und ist geplant, ein 5. Investitionsprogramm für den weiteren Ausbau von Plätzen in der Kindertagesbetreuung aufzulegen? Aussagen bzw. Schätzungen zum zukünftigen Bedarf an zusätzlichen Kitaplätzen sind von verschiedenen Annahmen abhängig. In der Publikation „Kindertagesbetreuung kompakt. Ausbaustand und Bedarf 2018“ stellt das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Kinder (BMFSFJ) Daten zum aktuellen Ausbaustand und zu dem von Eltern geäußerten Betreuungsbedarf aus der DJI-Kinderbetreuungsstudie U12 (KiBS) zusammen (www.fruehe-chancen.de/ fileadmin/PDF/Fruehe_Chancen/Betreuungszahlen/Kindertagesbetreu ung_Kompakt_2018_Ausbaustand_und_Bedarf_Ausgabe_4.pdf ). Aufgrund höherer Geburtenzahlen und dem gesellschaftlichen Wandel ist von einem weiterhin steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen auszugehen. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen dabei, mehr Plätze zu schaffen und die Qualität der Angebote zu verbessern. Aktuell stellt er den Ländern und Kommunen mit dem vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ bis 2020 insgesamt 1,126 Mrd. Euro über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ zur Verfügung. Hiermit können bis zu 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Ein neues Investitionsprogramm im Rahmen des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ wird nach Auslaufen des aktuell Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14250 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. laufenden vierten Investitionsprogramms im Lichte des notwendigen Bedarfs geprüft werden.  5. Welche Maßnahmen nach Artikel 1 § 2 KiQuTG (inklusive der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren) und Artikel 2 KiQuTG treten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, die bereits einen Vertrag nach § 4 KiQuTG abgeschlossen haben, ab 1. August 2019 in Kraft bzw. sind zu dem Zeitpunkt bereits in Kraft getreten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung („Gute-KiTa-Gesetz“), in dem das KiTa-Qualitätsund Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) geregelt ist, ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. In den Verträgen nach § 4 KiQuTG verpflichten sich die Länder, Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und/oder zur Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung gemäß § 2 KiQuTG zu treffen. Mit Stand 11. Oktober 2019 sind 13 Bund-Länder-Verträge geschlossen worden. Der Bundesregierung liegt derzeit noch keine abschließende Kenntnis darüber vor, ob und inwieweit in diesen Ländern die vertraglich vereinbarten Maßnahmen bereits zum 1. August 2019 begonnen wurden. Dies wird Bestandteil der ersten Fortschrittsberichte sein, die gemäß § 4 Satz 2 Nummer3 KiQuTG bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres 2019 dem BMFSFJ zu übermitteln sind. Beispielhaft und nicht abschließend kann hier jedoch aufgeführt werden: • In der Freien und Hansestadt Hamburg wird seit dem 1. Januar 2019 schrittweise bis zum 1. Januar 2021 der Betreuungsschlüssel und damit die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Krippen und Kitas verbessert. Künftig wird eine pädagogische Fachkraft in der Krippe maximal vier Kinder betreuen (von 1:5,1 in 2018) (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemittei lungen/gute-kita-gesetz---hamburg-und-der-bund-unterzeichnen-vertrag-zurumsetzung /137616). • Im Freistaat Bayern wird mit Wirkung ab dem 1. April 2019 der Beitragszuschuss auf die gesamte Kindergartenzeit ausgeweitet (www.bmfsfj .de/ bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/bayern-und-der-bund-sorgenfuer -vereinbarkeit-von-familie-und-beruf/138598). • Im Freistaat Sachsen stehen seit dem 1. Juni 2019 für die pädagogischen Fachkräfte Vor- und Nachbereitungszeiten zur Verfügung. Damit werden wichtige pädagogische Aufgaben der Erzieher, die über den direkten Kontakt zum Kind hinausgehen, zusätzlich bei der Personalbemessung mit berücksichtigt (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/ gute-kita-vertrag-unterzeichnet--269-millionen-euro-fuer-foerderung-vonkindern -in-sachsen/136618). • In Sachsen-Anhalt wird die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung an Berufsfachschulen mit den Fachrichtungen Kinderpflege und Sozialassistenz sowie an Fachschulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik in privater Trägerschaft rückwirkend zum Schuljahresstart 2019/2020 eingeführt (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gute-kitavertrag --fuer-sachsen-anhalt--fachkraefte-pakt-und-eltern-entlastung/ 137912). • Im Saarland wird, um mehr Fachkräfte zu gewinnen, ab dem 1. August 2019 erstmals ein vergütetes und praxisintegriertes Ausbildungsmodell angeboten. Drucksache 19/14250 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hierzu werden zusätzlich zu der Fachkräfteoffensive des Bundes 41 weitere Plätze mit Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes zu denselben Konditionen inklusive Praxisanleitung angeboten (www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/ pressemitteilungen/-gute-kita-vertrag--unter-dach-und-fach--rund-65- millionen-euro-zur-entlastung-fuer-familien-und-fuer-mehr-qualitaet-insaarlaendischen -kitas/136258=). Artikel 2 Nummer 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung ist zum 1. August 2019 in Kraft getreten. Darin werden eine Pflicht zur Staffelung der Elternbeiträge sowie die Beitragsbefreiung für Familien mit kleinen Einkommen geregelt. Neben Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen nach SGB II, XII und AsylbLG werden nun auch erstmalig Beziehende von Wohngeld und Kinderzuschlag befreit. Die damit geregelten Änderungen des SGB VIII gelten seit dem 1. August 2019 bundesweit.  6. Welche Schritte wurden bisher vonseiten der Bundesregierung unternommen , um die im KiQuTG vorgesehene Evaluation und das Monitoring vorzubereiten und durchzuführen? Welche Methoden, Verfahren und Kriterien sollen für die Evaluation und das Monitoring eingesetzt werden? Gemäß § 6 KiQuTG führt das BMFSFJ jährlich, erstmals im Jahr 2020 ein länderspezifisches sowie länderübergreifendes qualifiziertes Monitoring durch. Es wurde ein Konzept entwickelt, welches den Aufbau eines indikatorengestützten Monitorings vorsieht, das Aussagen zum Stand und zu Entwicklungen in allen Handlungsfeldern sowie bei den Elternbeiträgen erlaubt. Das Monitoringkonzept wird auf einer Bundesveranstaltung im November 2019 öffentlich vorgestellt . Zu diesem Zeitpunkt werden auch alle Verträge mit den Ländern veröffentlicht . Dem Monitoring sollen Daten der amtlichen Statistik sowie repräsentative Befragungsdaten zugrunde gelegt werden, die bis einschließlich 2022 erhoben werden und unter Anwendung quantitativer Methoden der empirischen Sozialforschung analysiert werden sollen. Im November 2019 wird erstmals ein Expertengremium zur Begleitung des Monitorings des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes tagen, das neben dem Bundesfamilienministerium und den Ländern auch Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft und Fachpraxis umfasst. Darüber hinaus wird eine retrospektive Gesetzesevaluation vorbereitet, die insbesondere Aussagen zur Umsetzung und Wirksamkeit des KiQuTG treffen soll. Die Evaluation soll auf Befunde von zu vergebenden Studien zurückgreifen, die sowohl quantitative als auch qualitative Methoden der empirischen Sozialforschung verwenden können.  7. Wie begründet die Bundesregierung ihre Entscheidung, die zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verträge erst dann zu veröffentlichen, wenn alle Verträge geschlossen sind (www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/ familie/kinderbetreuung/mehr-qualitaet-in-der-fruehen-bildung/das-gutekita -gesetz/landkarte-gute-kita-gesetz)? Gab es dazu eine gemeinsam getroffene Vereinbarung mit den Ländern? Die Vertragsverhandlungen zur Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes stellen klassisches Regierungshandeln dar. Eine vorzeitige Veröffentlichung einzelner abgeschlossener Verträge könnte zu einer Beeinträchtigung der noch laufenden Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14250 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verhandlungen zwischen dem Bund und den übrigen Ländern führen. Bund und Länder haben daher vereinbart, die Inhalte der Vertragsgespräche während der laufenden Verhandlungen vertraulich zu behandeln und diese erst nach Abschluss aller Verträge zu veröffentlichen. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt keine über die in den Pressekonferenzen bei Vertragsunterzeichnung veröffentlichten Inhalte hinausgehenden Details zu den Verträgen einzelner Länder kommuniziert werden.  8. Wie viele zusätzliche Schulplätze an Fachschulen wurden im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) für die zusätzlichen Auszubildenden geschaffen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Im Rahmen des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ werden im Ausbildungsjahr 2019/2020 bis 2023 2.500 zusätzlich zu schaffende Ausbildungsverhältnisse in praxisintegrierter, vergüteter Form gefördert. Insofern sind auch die damit korrespondierenden Schulplätze als zusätzlich aufzufassen. Die Zahl der zusätzlichen Ausbildungsverhältnisse ist Tabelle 5 in der Antwort zu Frage 9 zu entnehmen.  9. Wie viele Anträge wurden bisher im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive “ bewilligt? Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte jeweils getrennt nach Programmbereichen und nach Bundesländern aufschlüsseln)? Es wurden im Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ bisher insgesamt 6.077 Anträge gestellt. Davon sind bislang 2.450 bewilligt, weitere befinden sich im vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Da das Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, ist noch keine abschließende Auswertung möglich. Ablehnungen sind bisher noch nicht erfolgt. Die nachfolgenden Tabellen geben den derzeitigen Stand des Bewilligungsverfahrens (Stand: 26. September 2019) wieder. Tabelle 5: Ausbildungsvergütung Land Gestellte Anträge / Ausbil-dungsvergütung davon bewilligt Baden-Württemberg 450 326 Bayern 247 210 Berlin 64 49 Brandenburg 97 89 Bremen 23 23 Hamburg 53 36 Hessen 217 191 Mecklenburg-Vorpommern 65 46 Niedersachsen 95 66 Nordrhein-Westfalen 809 671 Rheinland-Pfalz 36 28 Saarland 61 50 Sachsen 106 99 Sachsen-Anhalt 68 58 Schleswig-Holstein 109 104 Thüringen 58 57 Drucksache 19/14250 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Tabelle 6: Aufstiegsbonus Land Gestellte Anträge / Aufstiegsbonus davon bewilligt Baden-Württemberg 191 0 Bayern 127 0 Berlin 13 0 Brandenburg 4 0 Bremen keine Beteiligung keine Beteiligung Hamburg 10 0 Hessen 10 0 Mecklenburg-Vorpommern 13 0 Niedersachsen 55 0 Nordrhein-Westfalen 110 0 Rheinland-Pfalz 14 0 Saarland 1 0 Sachsen 31 0 Sachsen-Anhalt 11 0 Schleswig-Holstein 16 0 Thüringen 7 0 Tabelle 7: Qualifizierung zur Praxisanleitung Land Gestellte Anträge / Qualifizierung zur Praxisanleitung davon bewilligt Baden-Württemberg 192 139 Bayern 130 90 Berlin 36 25 Brandenburg 12 Bremen keine Beteiligung keine Beteiligung Hamburg 24 14 Hessen 165 5 Mecklenburg-Vorpommern 33 2 Niedersachsen 212 1 Nordrhein-Westfalen 131 3 Rheinland-Pfalz 23 1 Saarland 66 6 Sachsen 156 18 Sachsen-Anhalt 20 0 Schleswig-Holstein 21 0 Thüringen 54 31 Tabelle 8: Freistellung zur Praxisanleitung Land Gestellte Anträge / Freistellung zur Praxisanleitung davon bewilligt Baden-Württemberg 178 0 Bayern 251 0 Berlin keine Beteiligung keine Beteiligung Brandenburg keine Beteiligung keine Beteiligung Bremen 23 0 Hamburg 61 0 Hessen 89 0 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14250 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land Gestellte Anträge / Freistellung zur Praxisanleitung davon bewilligt Mecklenburg-Vorpommern 128 0 Niedersachsen 75 0 Nordrhein-Westfalen 402 0 Rheinland-Pfalz 20 0 Saarland 44 0 Sachsen 159 0 Sachsen-Anhalt 57 0 Schleswig-Holstein 84 0 Thüringen 54 0 10. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung“ des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)? 11. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich „Praxisanleitung – Ressourcen für die Anleitung “ „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)? 12. Wurden in allen Ländern die Mittel aus dem Programmbereich „Perspektiven mit Aufstiegsbonus“ in vollem Umfang beantragt und bewilligt (bitte getrennt nach Ländern aufschlüsseln)? Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bund hat den Ländern keine Mittelanteile für die einzelnen Programmbereiche der Fachkräfteoffensive zugeteilt. Als Richtgröße wurden Länderplafonds für die Platzzahlen nach Programmbereich erstellt, welche sich auf Basis des Anteils der Kinder unter sechs Jahren in den Bundesländern berechnen. Da das Antrags- und Bewilligungsverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen ist, können noch keine abschließenden Informationen zu den beantragten und bewilligten Plätzen je Programmbereich und den entsprechenden Mitteln je Land mitgeteilt werden. 13. Plant die Bundesregierung, weiterhin zwei Ausbildungsjahrgänge im Programmbereich „Praxisintegrierte vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher“ zu fördern (www.fruehe-chancen.de/aktuelles/fachkraefte offensive-vorgestellt/)? 14. Plant die Bundesregierung, weiterhin den Ländern 300 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit des Bundesprogramms „Fachkräfteoffensive“ bis 2022 zur Verfügung zu stellen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/fachkraefteoffensi ve-fuer-erzieherinnen-und-erzieher-vorgestellt/131402)? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat bis einschließlich 2021 160 Mio. Euro für die Fachkräfteoffensive eingeplant. Mit diesen Mitteln können im Ausbildungsdurchgang 2019 2.500 praxisintegrierte vergütete Plätze gefördert werden, sowie die gleiche Anzahl von Freistellungen für die Praxisanleitung und 1.500 Aufstiegsboni . Drucksache 19/14250 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 befindet sich in den parlamentarischen Beratungen. Die weitere Ausgestaltung des Bundesprogramms ist davon abhängig. 15. Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen, um die angespannte Personalsituation in der Kindertagesbetreuung zu entlasten? Aufgrund der föderalen Kompetenzordnung ist die Bereit- und Einstellung des erforderlichen pädagogischen Personals Aufgabe der Länder. Der Bund unterstützt im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit begleitenden Maßnahmen, insbesondere im Bereich Qualifizierung und Professionalisierung. So fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung beispielsweise mit der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (WiFF) und dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) die Qualifizierung und Professionalisierung des pädagogischen Personals. Außerdem unterstützt der Bund die Länder im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bis 2022 mit insgesamt rund 5,5 Mrd. Euro, die sie entsprechend ihrer jeweiligen Entwicklungsbedarfe für qualitative Maßnahmen in der Kindertagesbetreuung sowie Maßnahmen zur Beitragsentlastung einsetzen können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14250 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.