Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Marc Jongen, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13704 – Projektförderung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) beschreibt sich selbst als „einer der beiden tragenden Säulen der bundesdeutschen Theaterlandschaft “ (www.darstellende-kuenste.de/de/verband/ueber-uns.html). Als Dachverband der 16 Landesverbände vertritt er auf Bundesebene die Interessen zahlreicher Mitglieder. Die Bundesregierung fördert im Rahmen einer Projektförderung den BFDK mit jährlich wechselnden Mitteln. So hat der BFDK in 2017 437.000 Euro, in 2018 142.000 Euro und in 2019 536.000 Euro Zuwendungen aus dem Bundeshaushalt erhalten (www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt /content_de/dokumente/2019/soll/Haushaltsgesetz_2019_Bundeshaushalts plan_Gesamt.pdf). Im Jahr 2020 sind 151.000 Euro im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für die Förderung des BFDK vorgesehen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11800). Die großen Unterschiede im Mittelansatz für diesen Haushaltsposten, insbesondere mit Blick auf das Haushaltsjahr 2019, werfen aus Sicht der Fragesteller die Frage auf, woher diese Unstetigkeit rührt. 1. Wer hat die Erhöhung der Mittel in 2019 für den BFDK beantragt? Die Erhöhung des Titelansatzes für den Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK) war Ergebnis der parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2019. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14252 19. Wahlperiode 18.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 15. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Kann die Bundesregierung Gründe dafür angeben, warum sich die Mittel für den BFDK unter dem Haushaltstitel 684 21 (2.18 Bundesverband Freie Darstellende Künste) für das Jahr 2019 gegenüber dem Entwurf zum Haushaltsgesetz 2019 nahezu vervierfacht haben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400). a) Wenn ja, inwiefern rechtfertigen diese Gründe eine Vervierfachung dieses Haushaltstitels? b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung hier keine Gründe angeben ? Der Ansatz des Titels für die Förderung des BFDK enthält in 2019 einmalig zusätzliche Haushaltsmittel von bis zu 387.000 Euro für die Durchführung eines Bundeskongresses in 2020 anlässlich des 30-jährigen Bestehen des Verbandes. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche konkreten Einzelprojekte der BFDK in den Jahren 2017 bis 2019 durchgeführt hat bzw. durchführen wird (bitte nach Jahren und Projekten auflisten)? a) Wenn ja, hat die Bundesregierung diese Einzelprojekte nach der Satzungskonformität des BFDK geprüft? b) Wenn nein, warum nicht? Die im Rahmen einer Projektförderung bewilligten Fördermittel der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) für die Aufgabenwahrnehmung der Geschäftsstelle des BFDK beliefen sich auf folgende Beträge: 137.000 Euro (2017), 142.000 Euro (2018) und 149.000 Euro (2019). Die Erhöhungen begründen sich in der Bewilligung von Personalverstärkungsmitteln zum Ausgleich von Tarifsteigerungen. Zusätzliche, darüberhinausgehende überjährige Projektförderungen wurden seitens der BKM in 2017 für die Akademie „Qualifizieren und Professionalisieren“ (300.000 Euro) sowie in 2019 für einen Bundeskongress anlässlich des 30-jährigen Verbandsjubiläums (387.000 Euro) bewilligt. Die Feststellung der Satzungskonformität der Projekte ist Bestandteil der zuwendungsrechtlichen Antragsprüfung. 4. Kann die Bundesregierung Gründe dafür angeben, warum die veranschlagten Mittel für den BFDK in den Jahren 2017 bis 2020 so große Unterschiede aufwiesen? a) Wenn ja, inwieweit ist damit zu rechnen, dass es auch in Zukunft derart große Unterschiede geben wird? b) Wenn nein, warum kann die Bundesregierung hier keine Gründe angeben ? Die Unterschiede sind in den in der Antwort zu Frage 3 genannten Sonderprojekten begründet. Die Förderung zusätzlicher Sonderprojekte ist auch künftig nicht ausgeschlossen. Drucksache 19/14252 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.