Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Friedrich Straetmanns, weiterer Abgeordneten und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13283 – Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf zur Reform des Grundsteuerund Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) (Bundesratsdrucksache 354/19) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf den Inhalt eines Gesetzentwurfs geschieht nicht nur im Deutschen Bundestag. Sondern sie vollzieht sich auch beim Verfassungsorgan Bundesregierung, etwa in den einzelnen Bundesministerien. Dort haben schon in den Beteiligungsund Anhörungsverfahren gemäß den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), aber auch darüber hinaus Verbände und sonstige Personen außerhalb der Bundesregierung als Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter (im weiteren Text: externe Dritte) Möglichkeiten der Beeinflussung des Inhalts der gesetzlichen Regelungsvorschläge . Grundsätzlich sind der Austausch der Bundesregierung mit externen Dritten und die Kenntnis, Abwägung und ggf. Berücksichtigung der im Laufe der Erstellung von Gesetzentwürfen geäußerten Stellungnahmen und enthaltenen alternativen Formulierungen nicht falsch, sondern ganz im Gegenteil: Das ist sogar wichtig. Die Bundesregierung kann und soll sich mit den in der Gesellschaft vorhandenen Auffassungen, Positionen und Interessen auseinandersetzen und diese im Rahmen der Erstellung von Gesetzentwürfen als Initiativberechtigte i. S. d. Artikels 76 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) ggf. berücksichtigen . Dies muss nur für den Deutschen Bundestag als Gesetzgebungsorgan und nicht zuletzt auch für die Öffentlichkeit ersichtlich sein. „Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz , die erlaubt zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich.“ (BVerfGE 40, 296 (327)). Darüber hinaus sollten die unterschiedlichen gesellschaftlichen Positionen nach Auffassung der Fragesteller grundsätzlich gleiches Gehör bei der Bundesregierung finden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14260 19. Wahlperiode 21.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages wissen nach Einschätzung der Fragesteller wenig Konkretes über die Erkenntnisquellen des Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer- Reformgesetz – GrStRefG) (Bundesratsdrucksache 354/19), die ggf. durch externe Dritte im Prozess der Erstellung des Gesetzentwurfs eingeführt wurden und auf denen die konkreten Regelungsvorschläge ggf. beruhen. Der Deutsche Bundestag hat jedoch ein gewichtiges Interesse daran, die Übernahme bzw. positive Berücksichtigung der Vorschläge oder Stellungnahmen externer Dritter in dem Gesetzentwurf zu kennen. Zu der Bewertung eines konkreten Regelungsvorschlages gehört schließlich auch die Kenntnis, welchen spezifischen Interessen und Zielen er dient. Nur so kann umfassend ermessen werden, ob das Regelungsziel geteilt wird und ob die Regelung dafür unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen geeignet, erforderlich und angemessen ist. Der Deutsche Bundestag kann nach Auffassung der Fragesteller erwarten, dass die Bundesregierung von sich aus offenlegt, auf der Stellungnahme oder Forderung welches externen Dritten ein konkreter gesetzlicher Regelungsvorschlag gegebenenfalls beruht und ob ggf. eine Norm entgegen der ursprünglich vorgesehenen Fassung des Gesetzentwurfs nach der Verbändebeteiligung oder aufgrund anderweitig eingegangener Stellungnahme geändert worden ist. Dies sollte sich nämlich ohnehin aus der Gesetzesbegründung ergeben. In der Gesetzesbegründung sind gemäß § 43 Absatz 1 GGO „1. die Zielsetzung und Notwendigkeit des Gesetzentwurfs und seiner Einzelvorschriften“ sowie „2. welcher Sachverhalt dem Gesetzentwurf zugrunde liegt und auf welchen Erkenntnisquellen er beruht“ darzustellen. Gemäß § 49 Absatz 1 GGO sind Änderungen gegenüber dem jeweils vorangegangenen Entwurf kenntlich zu machen, also zu dokumentieren. Es ist kein Grund ersichtlich, die Kenntnis dieser Umstände dem Gesetzgebungsorgan vorzuenthalten. Es ist vorauszusetzen , dass die Bundesregierung nichts zu verbergen hat. Die Fragesteller gehen davon aus, dass die Bundesregierung das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit und der Fragesteller sowie des Deutschen Bundestages auf substanziierte Informationen achtet. Sie erwarten, dass die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen 3 bis 6, soweit Änderungen am Gesetzentwurf nach der Verbändeanhörung vorgenommen worden sind, diese einzeln benennt und genau begründet . Der bloße Verweis auf den Vergleich verschiedener Fassungen der Gesetzentwürfe der Bundesregierung untereinander und mit den in der sog. Verbändeanhörung eingegangenen Stellungnahmen missachtete nach Auffassung der Fragesteller das parlamentarische Fragerecht. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren “ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar: w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 975226/1557560/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transpa renz-gesetzgebungsverfahren-data.pdf?download=1. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregie- Drucksache 19/14260 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/ Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärinnen /Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen , Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219; 124, 78 (122); 137, 185, (250). Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.  1. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Inhalt des im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhabens sind bei der Bundesregierung eingegangen (bitte alle Stellungnahmen etc. auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden; des Eingangsdatums; des Empfängers und des Standes des Gesetzesvorhabens, beispielsweise Vorarbeiten , Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf; und wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind)?  2. Nach welchen Kriterien wurden Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, von Unternehmen, Organisationen, Institutionen oder sonstigen externen Dritten für die sog. Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) durch das federführende Bundesministerium bestimmt, und welche dieser externen Dritten wurden bei dem o. g. Gesetzentwurf in der Verbändeanhörung beteiligt? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14260 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der im Rahmen der sog. Verbändebeteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte ggf. jeweils im Einzelnen darlegen, wessen Vorschlag wann zu welcher Einfügung im Gesetzentwurf bzw. Änderung des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?  4. Welcher Regelungsvorschlag des o. g. Gesetzentwurfs ist (teilweise) wortgleich oder inhaltsgleich mit welchem konkreten Vorschlag welcher bzw. welches externen Dritten, der außerhalb der sog. Verbändebeteiligung gemäß § 47 Absatz 3 GGO eingegangen ist (bitte jeweils darlegen, wessen Vorschlag wann zu welchem Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs geführt hat, und warum)?  5. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der jeweils vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs führen ggf. nach Auffassung der Bundesregierung zu welchem konkreten Unterschied im Hinblick auf den zu erwartenden Erfüllungsaufwand und/oder der zu erwartenden Kosten (vgl. § 44 Absatz 2 bis 5 GGO) des o. g. Gesetzentwurfs im Vergleich zu dem der jeweiligen Änderung vorausgegangenen Entwurf (bitte einzeln ausführen)?  6. Welche der in den Fragen 3 und 4 aufgeführten Änderungen gegenüber der vorherigen Fassung des o. g. Gesetzentwurfs wurden ggf. entgegen der entgegenstehenden (ursprünglichen) fachlichen Beurteilung des federführenden Bundesministeriums in den Gesetzentwurf aufgenommen, und ggf. warum ist dies jeweils geschehen (bitte einzeln ausführen und begründen )? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden, Fachkreisen und Verbänden nach § 47 GGO erfolgte bei diesem Gesetzgebungsverfahren nicht.  7. Welche Gutachten, Studien, Expertisen, Untersuchungen, Prüfberichte oder Ähnliches von welchen externen Dritten (bzw. ggf. von welchen externen Dritten in Auftrag gegeben), wurden ggf. dem Gesetzentwurf als Erkenntnisquelle zugrunde gelegt (bitte ggf. jeweils auch darstellen, wo der Gesetzentwurf diese Erkenntnisquelle erwähnt)? Im Zusammenhang mit dem oben genannten Gesetzgebungsverfahren wurde ein Gutachten zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes in Auftrag gegeben (vgl. Ausschussdrucksache 19(7)-158). Das Gutachten hat die im Gesetzentwurf dargelegte Auffassung zur Gesetzgebungskompetenz des Bundes bestätigt . Darüber hinaus wird bei der Erarbeitung von Regelungsvorschlägen auf die in der Bundesregierung vorhandene Expertise zurückgegriffen. Soweit dabei einzelne Studien, Unterlagen o. ä. herausgehoben berücksichtigt werden, werden diese regelmäßig in der Begründung erwähnt.  8. Wurden in die Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung ggf. konkrete Angaben, Erläuterungen bzw. Begründungen zu den in den Fragen 1 bis 7 erfragten Informationen aufgenommen, und falls ja, welche, und falls nein, warum nicht (bitte begründen)? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 7 wird verwiesen. Drucksache 19/14260 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche vereinbarten dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen , Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) und der Bundesministerien mit externen Dritten haben im Zusammenhang mit dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben (beispielsweise mit der Initiierung, Erstellung, Änderung, Ablehnung, Vorbereitung , Ausarbeitung, Befassung, Beratung, Bewertung, Empfehlung oder Formulierung) mit welchem Ergebnis bezogen auf den Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs stattgefunden (bitte tabellarisch aufgeführt mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen und Thema bzw. genauen Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs und unter Beantwortung der nachfolgenden Fragen)? a) Wann fand der Kontakt statt? b) Welcher externe Dritte bzw. welche externen Dritten nahm bzw. nahmen teil? c) Wer nahm aufseiten der Bundesregierung, des Bundeskanzleramts und/oder der Bundesministerien teil? d) Welchen Formulierungsvorschlag, sonstigen Vorschlag, welche Stellungnahme o.Ä. im Zusammenhang mit dem Kontakt hat welche externe Dritte bzw. welcher externer Dritter ggf. wann zu welchem konkreten Regelungsvorschlag des Gesetzentwurfs abgegeben? e) Wurde ggf. der in Frage 9d genannte (alternative) Formulierungsvorschlag o.Ä. im Gesetzentwurf positiv berücksichtigt, und falls ja, inwieweit, und ist dieser Umstand ggf. im Gesetzentwurf dokumentiert worden (bitte ggf. jeweils für jede Stellungnahme und jede alternative Formulierung einzeln ausführen)? f) Wurden Aufzeichnungen im Zusammenhang mit den jeweiligen Treffen angefertigt, und wenn ja, welche (z. B. Vorlagen zur Vorbereitung, Vermerke, Protokolle o.Ä.)? g) Auf wessen Initiative fand jeweils der Kontakt statt (Initiative der externen Dritten oder Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium )? h) Hatte ggf. die beteiligte Stelle in der Bundesregierung bzw. im Bundesministerium zum Zeitpunkt des jeweiligen Kontaktes nähere Kenntnisse über den bzw. die kontaktierten externen Dritten, wie beispielsweise die Namen der für diese bzw. diesen) tätigen Person bzw. Personen, das Geschäftsfeld bzw. den Tätigkeitsbereich und die jeweiligen finanziellen und/oder wirtschaftlichen Interessen an dem Regelungsinhalt des Gesetzentwurfs, und falls ja, welche genau (bitte einzeln ausführen)? i) Handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung der externe Dritte bzw. die externen Dritten in fremdem Auftrag? j) In wessen Auftrag handelte bzw. handelten nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. der externe Dritte bzw die externen Dritten (bitte jeweils ausführen)? Die Fragen 9 bis 9j werden gemeinsam beantwortet. Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit. Schon die Abfrage auf Leitungsebene hat bei einer Gesamtbetrachtung der identischen, zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen die Grenzen der Zumutbarkeit erheblich überschritten. So mussten bei allen 57 Kleinen Anfragen die Termine sämtlicher Bundesministerinnen und Bundesminister, Parlamenta- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14260 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rischer Staatssekretärinnen und Parlamentarischer Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretären geprüft werden, selbst wenn ein fachlicher Bezug der jeweiligen Personen teilweise sehr fernliegend war. Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und Bundesministerinnen , Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und Staatssekretärinnen . Für die zwischen dem 19. Dezember 2018 und dem 12. März 2019 beantworteten 57 Kleinen Anfragen bei 15 Ressorts waren daher bereits 4.674 Überprüfungen erforderlich. Die Überprüfungen sind regelmäßig mit erheblichem Aufwand verbunden. Da in Gesetzesvorhaben zumeist nicht nur eine, sondern mehrere Regelungen getroffen werden, müssen die abgefragten Vorhaben zunächst auf ihre inhaltlichen Bestandteile hin analysiert werden. Anschließend müssen die Akten entsprechend auf mögliche Gespräche zu diesen Regelungsinhalten überprüft werden, so dass in der Regel bereits bei der Überprüfung eines Termins zu einem Vorhaben mehrere Personen eingebunden werden müssen . Dies nimmt erhebliche Zeit in Anspruch. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben diese Überprüfungen bei Personen aus den nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts regelmäßig Fehlanzeigen ergeben. Gerade vor dem Hintergrund, dass hier nicht gezielt nach einer bestimmten Regelung gefragt wird, sondern pauschal die gesamte Gesetzgebungstätigkeit der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode abgefragt wird, werden nunmehr in der Antwort zu Frage 9 nur noch die Akten des jeweils federführenden und der fachlich betroffenen Ressorts (hier: BMF, BMI, BMJV, BMWi, BMEL, BMVI) sowie des Bundeskanzleramtes für den Zeitraum vom 14. März 2018 (Konstituierung der Bundesregierung) bis 21. Juni 2019 (Kabinettsbeschlussdes Gesetzentwurfs) überprüft. Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche – einschließlich Telefonate – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig . Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene) bezogen auf den Regelungsgegenstand des Referentenentwurfs ergeben: Drucksache 19/14260 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Thema Ort Zeitpunkt Teilnehmer Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Gespräch mit Unternehmern zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen BK-Amt, Berlin 27.03.2019 ● Dr. Stella A. Ahlers, Vorstand Ahlers AG ● Mark Bezner, Geschäftsführer Olymp Bezner GmbH & Co. KG ● Michael W. Böllhoff, Geschäftsführer Böllhoff- Gruppe ● Roman Braun, Geschäftsführer Triumph Holding AG ● Klaus Brinkmann, Geschäftsführer Bugatti- Holding Brinkmann GmbH & Co. KG ● Catharina Claas-Mühlhäuser, Vors. Aufsichtsrat CLASS KGaA mbH ● John Cloppenburg, Geschäftsführer Peek & Cloppenburg KG ● Heinrich-Otto Deichmann, Vors. Verwaltungsrat Deichmann SE ● Eduard R. Dörrenberg, Geschäftsführer Alcina Cosmetik Dr. Kurt Wolff GmbH & Co. KG ● Franz-Peter Falke, Geschäftsführer Falke KGaA ● Jens Fiege, Vorstand FIEGE Stiftung & Co. KG ● Christian Freier, Geschäftsführer s.Oliver Bernd Freier GmbH & Co. KG ● Dr. Jeannette Erbprinzessin zu Fürstenberg, Geschäftsführerin Krohne Messtechnik/ La Famiglia GmbH ● Alexander Erbgraf von Fugger-Babenhausen, Geschäftsführer Fürst Fugger-Babenhausen Vermögens GmbH ● Robert Gentz, Vorstand Zalando SE ● Jörg-Uwe Goldbeck, Geschäftsführer Goldbeck GmbH ● Dr. Otto Happel, Präsident Verwaltungsrat Luserve AG/GEA AG ● Christian W. E. Haub, Geschäftsführer Unternehmensgruppe Tengelmann ● Heinrich Donatus Landgraf von Hessen, Leitung Hessische Hausstiftung ● Alexander Fürst von Isenburg, Inhaberin Isenburgische Rentkammer ● Alexander H. Knauf, Geschäftsführer Gebr. Knauf KG ● Ricarda Kusch, Geschäftsführerin Kusch & Co. Sitzmöbelwerke GmbH & Co. KG ● Dr. Stephanie Erbprinzessin zu Löwenstein- Wertheim-Rosenberg, Inhaberin Weingut Fürst Löwenstein ● Dr. Dirk Markus, Vors. Vorstand AURELIUS Equity Opportunities SE & Co. KGaA ● Christoph Mohn, Vors. Aufsichtsrat Bertelsmann- Gruppe ● Dr. Hans-Walter Peters, Geschäftsführer Joh. Berenberg Gossler & Co. KG Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14260 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Thema Ort Zeitpunkt Teilnehmer ● Dr. Stefan M. Piëch, Vorstand Your Family Entertainment AG ● Georg Friedrich Prinz von Preußen, Geschäftsführer Haus Preußen ● Viktor Herzog von Ratibor, Geschäftsführer Haus Corvey ● Michael Röther, Geschäftsführer Modepark Röther GmbH ● Johannes Freiherr von Salmuth, Geschäftsführer Freiherr von Salmuth Beteiligungen AG ● Paul von Schuber, Geschäftsführer Gundlach Holding GmbH & Co. KG ● Günther Graf von Schulenburg, Eigentümer Haus Schulenburg ● Alexander Sixt, Vorstand Sixt SE ● Clemens Tönnies, Geschäftsführer Holding ApS & Co. KG ● Matthias Graf von Westphalen, Geschäftsführer Franzen Gerber & Westphalen Asset Management GmbH ● Dr. Philipp Herzog von Württemberg, Inhaber Haus Württemberg ● Dr. Reinhard Zinkann, Geschäftsführer Miele & Cie. KG ● Dr. Daniel Terberger, Vors. Vorstand KATAG AG Chef des Bundeskanzleramtes und Bundesminister für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun Gespräch mit DIHK- HGF Dr. Wansleben BK-Amt, Berlin 12.11.2018 ● Dr. Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer DIHK Gespräch mit Unternehmern zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen BK-Amt, Berlin 27.03.2019 ● Teilnehmer wie oben Staatsminister bei der Bundeskanzlerin und Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sowie Koordinator für die Bund-Länder-Beziehungen Hendrik Hoppenstedt Gespräch mit Unternehmern zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen BK-Amt, Berlin 27.03.2019 ● Teilnehmer wie oben Staatsministerin für Digitalisierung im Bundeskanzleramt Dorothee Bär Gespräch mit Unternehmern zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen BK-Amt, Berlin 27.03.2019 ● Teilnehmer wie oben Drucksache 19/14260 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz Gespräch mit Deutschem Steuerberaterverband BMF, Berlin 15.08.2018 ● Herr Harald Elster (Deutscher Steuerberaterverband ) Gespräch mit der Mittelstandsallianz BMF, Berlin 28.01.2019 ● Herr Mario Ohoven (Mittelstandsallianz) Gespräch mit ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss BMF, Berlin 18.02.2019 ● Herr Dr. Mattner (ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss) Staatssekretär am Bundesministerium der Finanzen Dr. Rolf Bösinger Gespräch mit Die Familienunternehmer BMF, Berlin 18.06.2018 ● Herr von Eben-Worlée (Die Familienunternehmer) Gespräch mit dem Bund der Steuerzahler BMF, Berlin 20.6.2018 ● ● Herr Holznagel (Bund der Steuerzahler) Herr Bilaniuk (Bund der Steuerzahler) Gespräch mit Haus & Grund Deutschland BMF, Berlin 28.08.2018 ● ● Herr Dr. Warnecke (Haus & Grund Deutschland) Frau Barent (Haus & Grund Deutschland) Gespräch mit ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss BMF, Berlin 13.12.2018 ● Herr Dr. Mattner (ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss) ● Herr Schenk (ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss) ● Herr Dr. Volckens (ZIA, Zentraler Immobilien Ausschuss) Gespräch mit ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss BMF, Berlin 18.02.2019 ● Herr Dr. Mattner (ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss) Gespräch mit Mieterbund BMF, Berlin 27.02.2019 ● Herr Siebenkotten (Mieterbund) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14260 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier Allgemeiner Austausch zur Handwerkspolitik, u. a. Grundsteuer- Reform Berlin 18.05.2018 ● Mitglieder des ZDH-Präsidiums u. a. ● Wollseifer, Hans Peter, ZDH-, DHKT-, UDH-Präsident, Präsident der Handwerkskammer zu Köln ● Mitglieder der ZDH-Geschäftsstelle: u. a. ● Schwannecke, Holger, ZDH-Generalsekretär Allgemeiner wirtschaftspolitischer Austausch, u. a. Grundsteuer- Reform BMWi, Berlin 30.01.2019 ● Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Brun-Hagen Hennerkes, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Familienunternehmen ● Werner Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrats der CDU e.V. ● Prof. Dr. Rolf Schnellecke, Vorsitzender der Bundesfachkommission Mittelstand und Familienunternehmen im Wirtschaftsrat der CDU e.V. ● Arndt G. Kirchhoff, Managing Partner und CEO der Kirchhoff Automotive GmbH ● Dr. Hans-Toni Junius, Vorsitzender des BDI/BDA- Mittelstandsausschusses und geschäftsführender Gesellschafter der C.D. Wälzholz KG ● Prof. Dr. h.c. Reinhold Würth, Stiftungsaufsichtsratsvorsitzender der Adolf Würth GmbH & Co. KG ● Robert Lindemann-Berk, Geschäftsführender Gesellschafter der Quarzwerke GmbH ● Christian Freiherr von Stetten, MdB, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) Drucksache 19/14260 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Parlamentarischer Staatssekretär am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Christian Hirte Allgemeiner wirtschaftspolitischer Austausch, u. a. Grundsteuer- Reform BMWi, Berlin 30.01.2019 ● Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Brun-Hagen Hennerkes, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Familienunternehmen ● Werner Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrats der CDU e.V. ● Prof. Dr. Rolf Schnellecke, Vorsitzender der Bundesfachkommission Mittelstand und Familienunternehmen im Wirtschaftsrat der CDU e.V. ● Arndt G. Kirchhoff, Managing Partner und CEO der Kirchhoff Automotive GmbH ● Dr. Hans-Toni Junius, Vorsitzender des BDI/BDA-Mittelstandsausschusses und geschäftsführender Gesellschafter der C.D. Wälzholz KG ● Prof. Dr. h.c. Reinhold Würth, Stiftungsaufsichtsratsvorsitzender der Adolf Würth GmbH & Co. KG ● Robert Lindemann-Berk, Geschäftsführender Gesellschafter der Quarzwerke GmbH ● Christian Freiherr von Stetten, MdB, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) Staatssekretär am Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Dr. Ulrich Nußbaum Allgemeiner wirtschaftspolitischer Austausch, u. a. Grundsteuer- Reform BMWi, Berlin 30.01.2019 ● Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Brun-Hagen Hennerkes, Vorsitzender des Vorstands der Stiftung Familienunternehmen ● Werner Bahlsen, Präsident des Wirtschaftsrats der CDU e.V. ● Prof. Dr. Rolf Schnellecke, Vorsitzender der Bundesfachkommission Mittelstand und Familienunternehmen im Wirtschaftsrat der CDU e.V. ● Arndt G. Kirchhoff, Managing Partner und CEO der Kirchhoff Automotive GmbH ● Dr. Hans-Toni Junius, Vorsitzender des BDI/BDA- Mittelstandsausschusses und geschäftsführender Gesellschafter der C.D. Wälzholz KG ● Prof. Dr. h.c. Reinhold Würth, Stiftungsaufsichtsratsvorsitzender der Adolf Würth GmbH & Co. KG ● Robert Lindemann-Berk, Geschäftsführender Gesellschafter der Quarzwerke GmbH ● Christian Freiherr von Stetten, MdB, Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand (PKM) Die Reform der Grundsteuer war auch Gegenstand auf dem im Bundeskanzleramt am 21. September 2018 stattgefundenen „Wohngipfel“. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergeben sich aus der Broschüre „Ergebnisse Wohngipfel 2018“: www.die-wohnraumoffensive.de/aktivitaeten/veroeffentlichungen/. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14260 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wann wurde ggf. das Beteiligungsverfahren nach § 47 Absatz 3 GGO begonnen , und welche Frist wurde dabei zur Abgabe der Stellungnahme gesetzt (bitte unter Angabe der Anzahl der Werktage zwischen dem Datum der Zuleitung und des Fristablaufs)? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen. 11. Wurden bestimmten Verbänden oder externen Dritten noch vor der formalen Beteiligung nach § 47 Absatz 3 GGO die Vorentwürfe, Eckpunkte oder ähnliche Vorarbeiten zu dem im Titel der Kleinen Anfrage genannten Gesetzesvorhaben zugeleitet, und wenn ja, welchen, und wann? Nein. 12. Wann wurde ggf. die Unterrichtung gemäß § 48 Absatz 1 und 2 GGO jeweils durchgeführt? Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 wird verwiesen. Drucksache 19/14260 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.