Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Bundestagsdrucksache 19/13665 – Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Wasser in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2010 beschloss die Vollversammlung der Vereinten Nationen (UN) das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser als Menschenrecht (undocs.org /en/A/RES/64/292). Die Bundesregierung hat dieser UN-Vollversammlungsresolution zugestimmt. Während Staaten wie Südafrika, Uruguay und Nicaragua das Menschenrecht auf Wasser in ihren Verfassungen verankert haben , ist dies in Deutschland nicht der Fall (deutschlandfunknova.de/beitrag/ tapfertypen-das-recht-auf-wasser). Laut der UN-Vollversammlungsresolution sollen die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen das Menschenrecht auf Wasser erfüllen, achten und schützen sowie nichtstaatliche Unternehmen, Privatpersonen und internationale Organisationen das Menschenrecht auf Wasser achten und dazu beitragen, es im Rahmen ihrer Möglichkeiten umzusetzen. Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung ist im Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der ein Recht auf einen angemessenen Lebensstandard verbürgt, aus dem Jahr 1948 kodifiziert. Konkret leitet es sich aus den rechtlich verbindlichen Artikeln 11 und 12 (Recht auf einen angemessenen Lebensstandard und Recht auf Gesundheit) des seit dem 3. Januar 1976 in der Bundesrepublik Deutschland als Bundesgesetz geltenden Internationalen Paktes über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, dem sogenannten UN-Sozialpakt, und dem Allgemeinen Kommentar Nummer 15 des Sozialpaktausschusses aus dem Jahr 2002 ab. Außerdem ist die sanitäre Grundversorgung als ein Menschenrecht auch aus den Artikeln 11 und 12 des UN-Sozialpaktes ableitbar. Laut den Vorgaben des Allgemeinen Kommentars Nummer 15 müssen Wasser und Sanitärversorgung ausreichend verfügbar, finanziell und physisch zugänglich sowie von ausreichender Qualität sein. In Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention ist der Zugang zu Trinkwasser ebenfalls geregelt. In Deutschland ist das Menschenrecht auf Wasser nach Ansicht der Fragesteller nicht ausreichend gewährleistet. In vielen Großstädten gibt es sehr wenige Trinkwasserbrunnen. In Bremen beispielsweise gab es bis vor kurzer Zeit noch gar keine öffentlich ausgewiesenen Trinkwasserbrunnen (www.weserkurier .de/bremen/bremen-stadt_artikel,-Wasser-fuer-die-Massen- _arid,1548926.html), und im Mai dieses Jahres ging der erste überhaupt in Betrieb (www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-trinkwasser-fuer- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14261 19. Wahlperiode 21.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 17. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. alle-_arid,1826997.html). In Hamburg gibt es derzeit an fünf Standorten Wasserspender (www.abendblatt.de/hamburg/article214073869/Hamburgs-Trink wasser-Spender-sprudeln-wieder.html). Unter anderem angesichts der aufgrund des fortschreitenden Klimawandels immer heißer werdenden Sommer in Deutschland ist ein einfacher Zugang zu Trinkwasser mehr denn je nötig. Laut einer Schätzung des Robert Koch- Instituts sind allein im Jahr 2018 in Berlin und Hessen über 1.200 Menschen an der Sommerhitze gestorben (www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/ Archiv/2019/Ausgaben/23_19.pdf?__blob=publicationFile). Vor allem in den Großstädten steigen die Temperaturen auf neue Rekordniveaus (www.zeit.de/ wirtschaft/2019-06/klimawandel-hitze-grossstadt-bauboom-klimaforschungclemens -hasse/komplettansicht). Experten des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung rechnen damit, dass Konflikte um Trinkwasser in Deutschland künftig zunehmen (www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/wasser knappheit-101.html). Verschiedenen Medienberichten zufolge sind im Jahr 2019 in einigen Regionen Deutschlands Gewässer und Brunnen ausgetrocknet. Darüber hinaus kommt es infolge von Wasserknappheit zu Konflikten zwischen Landwirten und Behörden. „Häufigere trockene Sommer bedeuten auch, dass sich voraussichtlich mehr Nutzer um die Ressource Wasser streiten werden“, sagte Dr. Jörg Rechenberg, Wasserfachmann beim Umweltbundesamt (UBA), der Deutschen Presse-Agentur. „Eines ist schon deutlich zu sehen: Als neuer Nutzer von Wasservorräten wird die Landwirtschaft dazukommen.“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/umweltbundesamt-warntwird -in-deutschland-das-trinkwasser-knapp-16269722.html). Die Wasserversorgung in Deutschland wird in einigen Regionen bereits jetzt an ihre Grenzen gebracht. In einigen Gemeinden Deutschlands wird das Trinkwasser bereits knapp (www.focus.de/wissen/klima/in-ostwestfalen-feuerwehr-warnt-mit-laut s p r e c h e r d u r c h s a g e n - e r s t e n - g e m e i n d e n - g e h t - d a s - w a s s e r - aus_id_10866393.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung teilt die Darstellung zur „Wasserknappheit“ in Deutschland bezüglich der Trinkwasserversorgung in dieser Form nicht. Zwar gibt es Gebiete, die aufgrund ihrer hydromorphologischen und geologischen Voraussetzungen wenig Grundwasser oder für die Trinkwassergewinnung geeignetes Rohwasser aufweisen. Dort wird jedoch eine alternative und ausreichende Versorgung zum Beispiel über Wasserfernleitungen und Verbundleitungen sichergestellt . Dies ist auch keine neue Entwicklung, sondern wird in einigen Regionen seit Jahrzehnten so gehandhabt. Die „Knappheiten“ der letzten beiden Sommer 2018 und 2019 sind ganz überwiegend auf infrastrukturelle oder technische Beschränkungen zurückzuführen (fehlende Druckerhöhungsanlagen, Hochbehälter, Leitungsdimensionierung, etc.). Nach Auffassung der Bundesregierung stellen sich die Wasserversorger diesen Herausforderungen und investieren in ihre Infrastruktur. Auch hinsichtlich Spitzenlasten im Netz, die bei Trockenperioden besonders ausgeprägt sein können, ergreifen die Wasserversorger entsprechende Maßnahmen. Auf Grund des Klimawandels zu erwartenden regionalen Knappheiten kann durch entsprechende Bewirtschaftung der Wasserressourcen, die Erstellung von Wasserversorgungskonzepten , die überörtliche Zusammenarbeit der Wasserversorger und Anpassungen in der Infrastruktur begegnet werden. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drucksache 19/14261 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie viele öffentliche Trinkwasserspender gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland (bitte Anzahl pro Bundesland auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Wie viele öffentliche Trinkwasserspender wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren abgebaut, und warum? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  3. Welche Pläne zur flächendeckenden Versorgung mit Trinkwasserbrunnen sind der Bundesregierung bekannt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Welche Auswirkungen hat eine mangelhafte Trinkwasserversorgung auf obdachlose Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  5. Wie ist der Zugang von obdachlosen Menschen in Deutschland zu Trinkwasser und zu sanitären Einrichtungen ausgestattet?  6. Ist die Trinkwasserversorgung in der Bundesrepublik Deutschland für obdachlose Menschen nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichend? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Die Kommunen in Deutschland sind nach Ordnungsrecht (Ordnungsbehördengesetze der Länder) verpflichtet, Obdachlosigkeit zumindest durch ein vorübergehendes , aber menschenwürdiges Obdach zu beseitigen. Damit wird eine Mindestnotversorgung mit Unterkunft in der Regel in Form von Gemeinschaftsunterkünften gewährleistet. Die Qualität der Einrichtungen ist regional zum Teil sehr unterschiedlich, da es bundesweit keine gesetzlichen Mindeststandards gibt. In einigen Gemeinden besteht Nachholbedarf bei der Qualität der Ausstattung . Nach Kenntnis der Bundesregierung ist ein Zugang zu sanitären Einrichtungen und zu Trinkwasser bei Unterbringung gewährleistet. Der Bundesregierung ist aber auch bekannt, dass nicht alle Wohnungslosen die vorhandenen Unterbringungsangebote nutzen. Zur Trinkwasserversorgung von Menschen, die ohne Schutz auf der Straße leben (Straßenobdachlose) liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Der Bundesregierung ist bisher aber auch nicht bekannt geworden, dass hier Defizite bestehen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14261 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Welchen Risiken sind obdachlose Menschen insbesondere bei hohen Temperaturen ausgesetzt? Welche Schutzmaßnahmen sind der Bundesregierung bekannt? Hinsichtlich der Schutzmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 5 und 6 und die Verpflichtung der Kommunen zur menschenwürdigen Unterbringung von Wohnungslosen verwiesen.  8. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hitzetodesfälle unter obdachlosen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund fehlender Trinkwasserversorgung (Zeitraum vergangene zehn Jahre), und wenn ja, wie viele? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  9. In wie vielen Kommunen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr Verbote in Bezug auf die Entnahme von Wasser aus öffentlichen Gewässern gegeben? Eine Erfassungs- und Meldepflicht für solche Fälle besteht bundesrechtlich nicht. Der Bundesregierung liegen entsprechend hierzu keine Erkenntnisse vor. 10. Wie viele Wasserfonds werden in Deutschland gehandelt, und welche (bitte einzeln auflisten)? Wie hoch waren die jeweiligen Gewinne in den vergangenen fünf Jahren (bitte einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Sind nach Meinung der Bundesregierung Trinkwasserproduzenten und Wasserfonds an die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte gebunden? Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights) geben Empfehlungen an Regierungen und Unternehmen im Hinblick auf die Beseitigung und Verhütung von Menschenrechtsverletzungen in wirtschaftlichen Zusammenhängen. Sie werden in Deutschland durch den am 21. Dezember 2016 von der Bundesregierung verabschiedeten Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt. Im Koalitionsvertrag der großen Koalition heißt es: „Falls die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP 2020 zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen .“ Daraus lässt sich schließen, dass aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung der o. g. UN-Leitprinzipien in Deutschland besteht. Gemäß § 26 Absatz 2 Nummern 1 und 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft verpflichtet, 1. ihrer Tätigkeit ehrlich, mit der gebotenen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit und redlich nachzugehen und 2. im besten Interesse der von ihr verwalteten Investmentvermögen oder der Anleger dieser Investmentvermögen und der Integrität des Marktes zu handeln. Drucksache 19/14261 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hieraus lässt sich aktuell eine Bindung an sozialstaatliche Prinzipien nach hiesiger Lesart nicht ableiten. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass durch die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor auf europäischer Ebene eine Pflicht für u. a. Verwalter von Investmentvermögen geschaffen wird, ihre Sorgfaltspflichtstrategien bezüglich wesentlicher nachteiliger Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu veröffentlichen bzw. zu erklären, warum sie solche Auswirkungen nicht berücksichtigen (letzteres nach Ablauf von 18 Monaten nach Inkrafttreten nicht mehr möglich für Finanzmarkteilnehmer mit durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitern). Weiterhin empfiehlt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in ihrer technischen Stellungnahme an die EU Kommission vom 30. Arpil 2019 (ESMA34-45-688) u. a., die AIFM-Richtlinie und UCITS-Richtlinie (auf Level 2) dahingehend zu ergänzen , dass Kapitalverwaltungsgesellschaften, falls relevant, die wesentlichen nachteiligen Auswirkungen ihrer Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen sollen. Dies würde auch die Verwalter von Wasserfonds betreffen.“ 12. Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Forderung, das Recht auf Wasser im Grundgesetz zu verankern? Warum hat sie dies bisher nicht getan? Die Bundesregierung plant diesbezüglich keine Änderung des Grundgesetzes. Das aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) abgeleitete Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums garantiert die Mittel, die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unbedingt erforderlich sind. Das umfasst auch, dass jede Person finanziell in der Lage sein muss, sich ausreichend mit Trinkwasser zu versorgen. Zudem schützt der Staat nach Artikel 20a des Grundgesetzes in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. Erfasst werden die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden und damit auch das Grundwasser. Mit dem Schutz des Grundwassers erfüllt der Staat auch seine grundrechtliche Schutzpflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG, wie das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich betont hat (Beschluss vom 16. Februar 2000, 1 BvR 242/91 und 1 BvR 315/99, Rdnr. 50). 13. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, um die Wasserversorgung (Trinkwasser und Bewässerung in der Landwirtschaft) zu Dürrezeiten in der Bundesrepublik Deutschland optimal zu gewährleisten? 14. Welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung vor, den infolge von Wasserknappheit entstehenden Konflikten zwischen Landwirten und kommunalen und Landesbehörden effektiv zu begegnen? Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Wasserknappheit bei der öffentlichen Versorgung wird dabei hingewiesen. Die Wasserentnahme zur landwirtschaftlichen Nutzung in Deutschland weist große regionale Unterschiede auf. Allerdings kann aufgrund der steigenden Durchschnittstemperaturen in Zukunft mit einer erhöhten potenziellen Verdunstung und einem steigenden Bewässerungsbedarf für landwirtschaftliche Kulturen gerechnet werden. Daher wird derzeit eine Agenda zur Anpassung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14261 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei und Aquakultur an den Klimawandel erarbeitet, in der auch Maßnahmen zur Wasserversorgung Berücksichtigung finden. 15. Wie hoch war der Grundwasserpegel nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren in der Bundesrepublik Deutschland (bitte einzeln für jedes Kalenderjahr inkl. Stand für 2019 auflisten)? Da die Überwachung der Grundwasserbeschaffenheit sowie der Grundwasserstände eine Aufgabe der Länder ist liegen die Informationen zu den Grundwasserpegeln bei den Ländern. Daher und auch aufgrund der Vielzahl der Daten kann eine detaillierte Auflistung nicht erfolgen. Die Länder haben in den letzten Jahrzehnten systematisch Grundwassermessnetze aufgebaut. Für die Öffentlichkeit können vielfach Grundwasserstandsdaten online eingesehen und zur Selbstauskunft genutzt werden. Beispielsweise werden in Nordrhein-Westfalen im System ELWAS-WEB über 2.400 landeseigene Grundwasserstandsmessstellen mit Daten hinterlegt. Zusätzlich werden über 35.000 Messstellen weiterer Betreiber angezeigt (Wasserversorger, Wasserverbände, Firmen), deren Daten zum großen Teil von den Betreibern freigegeben wurden (Messwerte online ). Davon sind über 20.000 im aktiven Zustand. Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – „EU-WRRL“) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, im Rahmen der Bestandsaufnahme bzw. deren regelmäßiger Aktualisierung den chemischen und mengenmäßigen Zustand von Grundwas-serkörpern zu bewerten. Von den bei der letzten Aktualisierung bewerteten knapp 1.180 Grundwasserkörpern in Deutschland erreichten 95,7 Prozent einen „guten mengenmäßigen Zustand“. Die wenigen Wasserkörper, in denen der mengenmäßige Zustand „schlecht“ bewertet wurde, sind zumeist durch Bergbauaktivitäten belastet. Kontinuierliche Wasser-entnahmen führen hier häufig zu einer weitreichenden Grundwasserabsenkung. Die Daten zur Bewertung des mengenmäßigen Zustands der Grundwasserkörper aus der Aktualisierung der Bestandsaufnahme für die bis Ende 2021 vorzulegenden Bewirtschaftungspläne für den dritten Bewirtschaftungszyklus bis 2027 liegen noch nicht vor. 16. Wie viele Gewässer und Brunnen sind in den Jahren 2018 und 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung ausgetrocknet (bitte einzeln mit Namen und Standort auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Wie hoch war der Ausfall von landwirtschaftlichen Erträgen in den Jahren 2018 und 2019 (bitte Gesamtsumme für die Bundesrepublik Deutschland und einzelne Summen je Bundesland auflisten)? Eine monetäre Bewertung von Ernteeinbußen aufgrund von Hitze und Trockenheit liegt nicht vor. Zur exemplarischen Darstellung der witterungsbedingten Auswirkungen auf die Naturalerträge werden nachstehend die prozentualen Abweichungen der Flächenerträge (Dezitonnen je Hektar) im Vergleich zum sechsjährigen Durchschnitt für die Ackerkulturen, die im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qua- Drucksache 19/14261 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. litätsermittlung erfasst werden, zusammengefasst. Hierbei ist zu beachten, dass die Angaben für die Ernte 2019 noch vorläufiger Natur sind. Übersicht: Prozentuale Abweichung der Hektarerträge 2018 im Vergleich zum Durchschnitt 2012-2017 Bundesland Getreide insgesamt Winterraps Kartoffeln Baden-Württemberg -1,0 -2,1 -9,3 Bayern -6,4 -16,6 -7,1 Brandenburg -28,4 -28,8 -31,2 Hessen -11,3 -23,3 -30,3 Mecklenburg-Vorpommern -27,9 -21,0 -27,6 Niedersachsen -21,6 -23,2 -22,0 Nordrhein-Westfalen -12,0 -13,6 -20,1 Rheinland-Pfalz 3,8 -7,3 -10,8 Saarland 0 -5,8 -30,2 Sachsen -15,6 -20,3 -24,0 Sachsen-Anhalt -27,3 -29,6 -38,9 Schleswig-Holstein -29,7 -22,7 -18,9 Thüringen -16,5 -22,4 -26,8 Deutschland (einschl. Stadtstaaten) -16,4 -21,2 -20,5 Quelle: BEE-Abschlussbericht 2018 unter w w w . b m e l - s t a t i s t i k . d e / f i l e a d m i n / d a t e n / EQB-1002000-2018.pdf Übersicht: Prozentuale Abweichung der Hektarerträge 2019v im Vergleich zum Durchschnitt 2013-2018 Bundesland Getreide (ohne Körnermais)* Winterraps Kartoffeln Baden-Württemberg 3,6 -6,3 -2,8 Bayern -1,8 -16,2 -1,8 Brandenburg -13,6 -24,9 -7,4 Hessen 1,1 -13,8 -7,3 Mecklenburg-Vorpommern 1,4 -0,6 -15,6 Niedersachsen -3,6 -8,4 -12,7 Nordrhein-Westfalen -2,5 -6,4 -19,2 Rheinland-Pfalz 2,8 -9,5 -1,2 Saarland 0,1 -12,7 -33,3 Sachsen -4,7 -9,6 -28,5 Sachsen-Anhalt -17,8 -24,4 -26,6 Schleswig-Holstein 0,3 -1,0 -2,3 Thüringen -7,3 -17,9 -22,1 Deutschland (einschl. Stadtstaaten) -3,9 -10,4 -12,2 *) Angaben zu Körnermais derzeit noch unsicher, daher nicht einbezogen. Quelle: Statistisches Bundesamt Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14261 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Welche Regionen waren besonders stark betroffen, und welche Konsequenzen erwachsen daraus für Felder und Wälder? Mit 19,2 Grad Celsius (°C) lag im Sommer 2019 der Temperaturdurchschnitt um 2,9 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990. Der Sommer verfehlte mit rund 175 l/m² Niederschlag sein Soll von 239 Litern pro Quadratmeter (l/m²). um 27 Prozent. Während einige Gebiete, wie zum Beispiel die Alpen, das Alpenvorland und der Norden Schleswig- Holsteins ausreichend Regen erreicht hat, hat es in vielen Gebieten Deutschlands nur sehr wenig geregnet. Damit war es insbesondere in der Mitte Deutschland in diesem Jahr deutlich zu trocken. Es gab immer wieder Hitzeperioden , in denen gerade dort besonders viel Wasser verdunstete. Viele Böden waren ausgetrocknet. Dies ist besonders gravierend, weil dem Sommer 2019 ein ausgeprägtes Dürrejahr 2018 vorausging. Schon 2018 war von Februar bis November 2018 in vielen Regionen Deutschlands jeder Monat zu trocken gewesen . Schon 2018 waren die Niederschläge in vielen Landesteilen über mehrere Monate nahezu vollständig ausgeblieben und konnten durch die Niederschläge im Winterhalbjahr 2018/2019 nicht ausgeglichen werden. Bis in den September litten die Pflanzen vielerorts weiter an Trockenstress. Besonders deutlich sieht man dies in vielen Regionen an den Bäumen, die ihre Blätter abwerfen, um sich vor Verdunstung zu schützen. Zum Teil entsteht Trockenbruch , wenn Seitenäste nicht mehr mit Wasser versorgt werden und der Baum diese abwirft. Besonders zu schaffen macht die Trockenheit den Fichten. Borkenkäfer vermehren sich bei trockenem Wetter besonders stark. Die Käfer befallen die Fichten und legen Brutgänge unter der Rinde an. Ist der Baum nicht ausreichend mit Wasser versorgt, kann er nicht genügend Harz bilden und sich so gegen Borkenkäfer schützen. Die Witterungsverläufe der Vegetationsperioden 2018 und 2019 haben negative Auswirkungen auch für die landwirtschaftliche Vegetation. Insbesondere in Brandenburg und Sachsen-Anhalt drückt sich die anhaltende Wasserknappheit des Sommers 2019 bei Getreide in sehr niedrigen Hektarerträgen aus. Deutlich besser als 2019 schneiden diesmal Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig- Holstein ab. Je nach Bodenqualität und Niederschlagsverteilung unterscheiden sich die Ernteergebnisse jedoch bereits kleinräumig erheblich. Besonders negativ hat sich die Trockenheit auf den Rapsanbau ausgewirkt. Zur Aussaatzeit Ende August/Anfang September 2018 war die Bodenfeuchte vielfach zu gering. Manche Landwirte verzichteten daher ganz oder teilweise auf die Rapssaat. Infolgedessen wurde 2019 mit rund 857 500 Hektar die kleinste deutsche Rapsanbaufläche seit 1996 registriert. Weitere Informationen können der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) entnommen werden (www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2019/180- Erntebericht.html). Detaillierte Informationen liefert die Publikation „Ernte 2019 – Mengen und Preise“ des BMEL (www.bmel.de/SharedDocs/Downlo ads/Landwirtschaft/Markt-Statistik/Ernte2019Bericht.pdf?__blob=publication File). 19. In wie vielen und in welchen deutschen Städten und Kommunen ist es in den vergangenen 20 Jahren zu Privatisierungen oder Teilprivatisierungen der Wasserversorgung gekommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drucksache 19/14261 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. In wie vielen und in welchen deutschen Städten und Kommunen hat es wann einen Rückkauf der Wasserversorgung gegeben? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 21. Ist der Wasserpreis infolge der (Teil-)Privatisierungen gestiegen? Wenn ja, um wieviel Prozent und in absoluten Zahlen (bitte für die einzelnen Städte und Kommunen jahresweise mit Beginn des Datums ein Jahr vor der (Teil-)Privatisierung auflisten), und wie viel musste für den Rückkauf gezahlt werden (bitte für die jeweiligen Städte und Kommunen sowohl in Prozenten und absoluten Zahlen einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 22. Welche Entwicklung der Wasserpreise lässt sich nach den Rückkäufen verzeichnen (bitte in Prozenten und absoluten Zahlen einzeln auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Wie ist der Schutz des Wassers beim Freihandelsabkommen JEFTA ausgestattet ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/2944 verwiesen. 24. Genießt die Abwasserentsorgung, die in Deutschland zu den kommunalen Pflichtaufgaben gehört, im JEFTA-Abkommen Schutz vor Privatisierung ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 88 auf Bundestagsdrucksache 19/3384 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14261 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.