Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13695 – Regulierung von Libra V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Medienberichten zufolge hat die EU-Kommission wettbewerbsrechtliche Bedenken bezüglich des von Facebook geplanten Digitalwährungsprojektes „Libra“. So könnte die Libra Association direkte Konkurrenten innerhalb ihres Zahlungssystems benachteiligen oder gar ausschließen (www.bloomberg.com/ news/articles/2019-08-20/facebook-s-libra-currency-gets-european-unionantitrust -scrutiny). Auch die Bundesregierung nimmt einem Bericht des Spiegels nach eine ablehnende Haltung gegenüber Libra ein (www.spiegel.de/netz welt/netzpolitik/facebook-bundesregierung-will-kryptowaehrung-libra-nichtzulassen -a-1286664.html). 1. Teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Europäischen Kommission , dass Libra zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte? a) Wenn ja, welche Wettbewerbsverzerrungen werden erwartet? b) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen seitens der Bundesregierung bzw. der EU-Kommission sind zu erwarten? c) Steht die Bundesregierung im Austausch mit der Europäischen Kommission zu Libra, und wenn ja, kam es bereits zu ersten Übereinkünften hinsichtlich zukünftiger Regulierung für Libra bzw. Stable Coins? d) Steht die Bundesregierung im Austausch mit anderen internationalen Regulierungsorganisationen (z. B. EZB, OECD, BIZ) zu Libra, und wenn ja, mit welchen, und kam es bereits zu ersten Übereinkünften hinsichtlich zukünftiger Regulierung bzw. Stable Coins? Die EU-Kommission prüft, ob die Vorschläge der Libra Association Risiken für den Wettbewerb beinhalten können. Auch die Bundesregierung und das Bundeskartellamt beschäftigen sich auf Grundlage der vorliegenden Informationen intern mit dem Libra-Ökosystem, um mögliche kartellrechtliche Fragestellungen zu identifizieren. Das Bundeskartellamt steht dabei in Kontakt mit der Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14262 19. Wahlperiode 21.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Das von der Libra Association veröffentlichte White Paper und die bisher vorliegenden Informationen sind jedoch keine geeignete Grundlage, um eine belastbare Aussage im Hinblick auf mögliche Wettbewerbsbedenken vorzunehmen . Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundeskartellamt beobachten weiter, ob und wie die Ankündigung zur Einführung von Libra konkret umgesetzt wird und inwieweit die konkrete Ausgestaltung kartellrechtliche Prüfungen erforderlich macht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 bis 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Digitales Asset Libra - Risiken für Finanzstabilität, Verbraucherschutz und Geldwäsche“ auf Bundestagsdrucksache 19/13117 verwiesen. Die von der G7 eingerichtete Arbeitsgruppe zu Stablecoins, in der auch die Bundesregierung vertreten ist, wird den G7- Finanzministern und Notenbankgouverneuren auf ihrer Tagung am 17. Oktober 2019 in Washington einen Bericht zu Stablecoins vorlegen. 2. Welche Auswirkungen hat Libra nach Ansicht der Bundesregierung auf den Zahlungsverkehr in Deutschland bzw. global? Die Auswirkungen von Libra auf den Zahlungsverkehr hängen von vielen noch offenen Faktoren ab. Durch die am Libra-System beteiligten globalen Internetplattformen (z. B. Facebook, Uber, Spotify) ist jedoch eine schnelle weltweite Verbreitung mit Auswirkungen auf den Zahlungsverkehr möglich. 3. Wäre nach Einschätzung der Bundesregierung Libra nach derzeitigem Sachstand kompatibel mit in Deutschland bzw. der Europäischen Union geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen? Die Einschätzung, ob Libra kompatibel mit in Deutschland bzw. der Europäischen Union geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen ist, bedarf einer Einzelfallprüfung und die Beurteilung hierüber obliegt alleine den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden von Bund und Ländern. 4. Welche Auswirkungen von Libra bzw. Stable Coins sieht die Bundesregierung in Bezug auf das staatliche Geldmonopol und ggf. auf die Geldwertstabilität des Euros und anderer nationaler Währungen? a) Hat die Bundesregierung bereits geprüft, wie sich Libra bzw. Stable Coins auf das staatliche Geldmonopol und auf die Stabilität nationaler Währungen auswirken können, und wenn ja, zu welchem Ergebnis kam die Prüfung (www.welt.de/finanzen/article196936931/Alternativ- Finanzministerium-warnt-vor-Bedrohung-des-Euro-durch-Facebook- Geld-Libra-Finanzministerium-will-eine-Bedrohung-des-Euro-verhin dern.html)? b) Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Maßnahmen, um das staatliche Geldmonopol vor Konkurrenz durch Libra bzw. Stable Coins zu schützen, und wenn ja, welche? Die derzeit zum Libra-Projekt vorliegenden Informationen sind keine ausreichende Grundlage, um abschließende Aussagen im Hinblick auf erforderliche Maßnahmen vorzunehmen. Vielmehr bedarf es dafür einer weiteren Konkretisierung des Geschäftsmodells durch die Libra Association und ihre Gesellschafter . Die Prüfungen der Bundesregierung in Bezug auf Libra und Stablecoins sind deswegen noch nicht abgeschlossen. Festhalten lässt sich bereits, Drucksache 19/14262 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dass digitales privates Geld, soweit es seine Geldeigenschaften nicht vom Euro ableitet und im Euroraum breite Verwendung findet, sich insbesondere auf die Geld- und Währungspolitik im Euroraum sowie die internationale Rolle des Euros auswirken könnte. 5. Wann plant die Bundesregierung die für Sommer 2019 angekündigte Vorstellung der „Blockchain-Strategie“ (www.bundesregierung.de/breg-de/ themen/digital-made-in-de/blockchain-strategie-1546662)? a) Wie ist der Umsetzungszeitplan für die „Blockchain-Strategie“? Die Bundesregierung hat am 18. September 2019 die Blockchain-Strategie verabschiedet . Darin wird für einzelne Maßnahmen ein Umsetzungszeitplan benannt . Für die übrigen Maßnahmen werden von den jeweils federführenden Ressorts konkrete Umsetzungszeitpläne definiert werden. b) Ist die „Blockchain-Strategie“ kompatibel mit der Einführung von Libra bzw. berücksichtigt sie Stable Coins? Die Blockchain-Strategie berücksichtigt Stablecoins. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass andere Staaten eine eigene digitale Zentralbankwährung einführen wollen? a) Wenn ja, welche Staaten? Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Umsetzungszeitplan? Bekannt sind der Bundesregierung Überlegungen, digitales Zentralbankgeld einzuführen, insbesondere von China, Schweden, Schweiz und Uruguay. Offizielle Umsetzungszeitpläne sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Wenn ja, welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den internationalen Zahlungsverkehr bzw. die globale Finanzmarktstabilität ? Ohne nähere Kenntnis der Umsetzungspläne können Aussagen zu Auswirkungen auf den internationalen Zahlungsverkehr oder die globale Finanzmarktstabilität nicht belastbar erfolgen. c) Plant die Bundesregierung entsprechende eigene Initiativen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14262 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.