Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1427 19. Wahlperiode 27.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Armin-Paulus Hampel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1198 – Aufenthalt von Deniz Yücel in der Sommerresidenz des deutschen Botschafters in Istanbul vor seiner Verhaftung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am Dienstag, den 14. Februar 2017 hat sich der Korrespondent der Zeitung „DIE WELT“, Deniz Yücel, in Gewahrsam der türkischen Polizei begeben (FAZ, 18. Februar 2017, S. 1). Der Auslandskorrespondent arbeitete damals in der Türkei und hatte über die türkische Politik kritisch berichtet (z. B. Bülent Mumay in FAZ, 23. Februar 2017, S. 13). Deniz Yücel, der Doppelstaatsbürger ist, wurde von den türkischen Behörden bezichtigt, terroristische Vereinigungen zu unterstützen, von der türkischen Staatsanwaltschaft gar verdächtigt, einer solchen anzugehören (Frankfurter Allgemeine, 20. Februar 2017, S. 3 – Der Fall Ypsilon). Diesem Pressebericht zufolge hat sich der deutsche Staatsbürger Hilfe und Schutz suchend an die deutschen Behörden gewandt. Er hat im Winter 2016/2017 Zuflucht auf dem Gelände der Sommerresidenz des deutschen Botschafters gesucht und gefunden. Doch hat dies ihn nicht vor einer Verhaftung durch türkische Behörden bewahrt. Die türkischen Behörden verlangten von den deutschen Behörden, dass er sich der türkischen Justiz nicht entziehe (Frankfurter Allgemeine, 20. Februar 2017, S. 3 – Der Fall Ypsilon). 1. Hat sich Deniz Yücel im Winter 2016/2017 auf dem Gelände der Sommerresidenz des deutschen Botschafters in Istanbul aufgehalten? 2. Wenn ja, von wann bis wann (bitte Kalendertage genau angeben)? Bezüglich der Fragen 1 und 2 wird auf die Antwort zu den Fragen 4 bis 8 verwiesen . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1427 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wer leitete zum damaligen Zeitpunkt die deutsche Vertretung in Istanbul- Tarabya, und wer betreute seitens des konsularischen und diplomatischen Personals Deniz Yücel (bitte vollständige Namen und Funktionsbezeichnungen der deutschen Beamten und Mitarbeiter der Sommerresidenz angeben)? Die Kulturakademie Tarabya befindet sich auf dem Gelände der historischen Sommerresidenz der Deutschen Botschaft und steht damit unter der Leitung der Deutschen Botschaft in Ankara. 4. Welche Empfehlungen oder Verhaltensratschläge hat das Personal der deutschen Vertretung dem deutschen Staatsbürger Deniz Yücel gegeben? Hat das deutsche Botschaftspersonal Deniz Yücel aufgefordert, die Sommerresidenz zu verlassen? 5. Hat das deutsche Botschaftspersonal Deniz Yücel aufgefordert, sich den türkischen Behörden zu stellen? 6. Hat das deutsche Botschaftspersonal Deniz Yücel angeboten, unter konsularischem oder diplomatischem Schutz nach Deutschland auszureisen? 7. Hat die deutsche Vertretung (Konsulat/Sommerresidenz) in Istanbul- Tarabya das Auswärtige Amt kontaktiert, und wenn ja, Direktiven im Umgang und zur weiteren Vorgehensweise eingeholt? 8. Haben die deutschen Behörden das Verlangen der türkischen Behörden nach „Auslieferung“ des auf dem Gelände der Sommerresidenz befindlichen deutschen Staatsbürgers Deniz Yücel zurückgewiesen? Die Beantwortung der Fragen 4 bis 8 erfolgt gemeinsam. Der Korrespondent der Zeitung „Die Welt“, Deniz Yücel, hielt sich im Winter 2016/2017 auch in Istanbul auf. Deniz Yücel besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit . Nach dem Konsulargesetz ist Deutschen im Ausland nach pflichtgemäßem Ermessen Rat und Beistand zu gewähren. Der Konsularfall des Herrn Yücel wurde durch das Generalkonsulat Istanbul betreut . Dazu kann die Bundesregierung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine weiteren Auskünfte erteilen. Ferner berühren die gestellten Fragen auch Inhalte vertraulicher Gespräche der Bundesregierung mit Vertretern der türkischen Regierung. Diese sind Teil des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen oder gar nicht mehr austauschen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. 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