Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1431 19. Wahlperiode 26.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1004 – Geplantes Analysesystem der Abteilung S des Auswärtigen Amts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Artikel „Vorher wissen, wo es knallt“ der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom 15. Februar 2018, S. 8, plant die Abteilung S des Auswärtigen Amtes, welche für Krisenfrüherkennung und strategische Vorausschau zuständig ist, ein computergestütztes Analysesystem, das bis Ende dieses Jahres aufgebaut werden soll. Dort sollen 41 Datenbanken von Forschungseinrichtungen , Wetterdiensten und Medien ausgewertet bzw. verarbeitet werden. 1. Wie viele Angestellte und Beamte sind derzeit in der Abteilung S tätig (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln)? In der Abteilung S des Auswärtigen Amts sind derzeit Beamte und Angestellte gemäß folgender Aufstellung tätig: Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1431 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Angestellte Beamte Externe Entgeltgruppe Anzahl Beschäftigte Besoldungsstufe Anzahl Beschäftigte Anzahl Beschäftigte E6 7 A9-11 (Anwärter) 2 (Wissenschaftler der Freien Universität Berlin) 3 E7 3 A5 1 E8 4 A6 1 E9A 2 A7 4 E9B 42 A9M 3 E11 2 A9M+Z 1 E12 1 A10 1 E13 19 A11 8 E14 10 A12 8 A13G 14 A13H 7 A14 7 A15 12 A16 3 B3 1 B6 1 B9 1 Gesamt Angestellte: 90 Gesamt Beamte: 75 Gesamt Externe: 3 Gesamtergebnis: 168 Beschäftigte 2. Welche Datenbanken soll das geplante Analysesystem umfassen? Das geplante Analysesystem wird in der ersten Phase 41 öffentlich zugängliche Datenquellen mit überwiegend sozialen, wirtschaftlichen und politischen Daten anbinden. Die Daten stammen zumeist von internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Weltbank und renommierten wissenschaftlichen Einrichtungen. 3. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Leistung der Abteilung S seit ihrer Neuschaffung im März 2015? Die Bundesminister leiten gem. Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes ihren jeweiligen Geschäftsbereich innerhalb der durch die Bundeskanzlerin vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung; dazu gehört auch die organisatorische Aufstellung eines Ressorts auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung die innere Organisation einzelner Ressorts nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1431 4. Mit welchen nationalen und internationalen Regierungsbehörden arbeitet die Abteilung S zusammen? Leitung und Referate der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe arbeiten international im Rahmen der Projektplanung und -durchführung mit Regierungen der jeweilig betroffenen Staaten zusammen. Des Weiteren koordiniert die Abteilung ihre Projekte mit Regierungen anderer außenpolitischer Partner sowie mit den bekannten internationalen wie multilateralen Geberinstitutionen. Im Rahmen der Bundesregierung bilden neben den in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) beschriebenen Verfahren die Leitlinien der Bundesregierung eine maßgebliche Arbeitsgrundlage. Diese Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ wurden am 14. Juni 2017 von der Bundesregierung beschlossen und sind für alle Ressorts verbindlich. Dabei arbeitet das Bundeskanzleramt mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem Bundesministerium der Verteidigung sowie dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in besonderer Weise zusammen, da diese Ressorts besonders häufig Beiträge zu Krisenprävention, Konfliktnachsorge und Friedensförderung leisten. 5. Gibt es ähnliche Abteilungen oder Referate auch in anderen Bundesbehörden ? Neben der Abteilung für Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt bestehen insbesondere auch im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und im Bundesministerium der Verteidigung Bereiche, die zum Themenfeld Krisenprävention , Konfliktbewältigung und Friedensförderung arbeiten. Vorhaben der Ressorts in diesen Arbeitsbereichen werden innerhalb der Bundesregierung in verschiedenen Gremien fortlaufend abgestimmt. Falls ja, a) seit wann gibt es jene Abteilungen oder Referate; b) bei welcher Bundesbehörde sind jene Abteilungen oder Referate angesiedelt ; Die Fragen 5a und 5b werden gemeinsam beantwortet. Auf der Grundlage des Weißbuches 2016 sowie in Umsetzung der oben genannten Leitlinien der Bundesregierung befasst sich das Bundesministerium der Verteidigung in den Abteilungen Politik, Strategie und Einsatz sowie Planung und dem Planungsamt der Bundeswehr mit den Aspekten der Krisenfrüherkennung und der strategischen Vorausschau. Das Bundesministerium der Verteidigung entwickelt im ressortgemeinsamen Ansatz Instrumente zur Krisenfrüherkennung fort, einschließlich IT-basierter Analyseplattformen. Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurde im Frühjahr 2016 die Unterabteilung 32 „Flucht und Migration, Krisenprävention und -bewältigung“ geschaffen. In ihr wurden als Reaktion auf die Flüchtlingskrise und vor dem Hintergrund anhaltender struktureller Herausforderungen die Zuständigkeiten des vormaligen Arbeitsstabes „Flucht und Migration“ mit den Bereichen Krisenbewältigung und Krisenprävention zusammengefasst. Im Frühjahr 2017 wurde zudem die Zuständigkeit für entwicklungspolitische Maßnahmen zu Reintegration und freiwilliger Rückkehr von Flüchtlingen in ihre Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1431 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Herkunftsländer in der Unterabteilung neu zusammengefasst. Damit sind neben Grundsatzfragen zu Flucht und Migration die Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge (re)integrieren“, die Bereiche der Übergangshilfe, des Welternährungsprogramms, des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen sowie der Themenbereich Frieden, Sicherheit und Katastrophenrisikomanagement in einer Unterabteilung gebündelt. c) wie viele Angestellte und Beamte sind derzeit in jenen Abteilungen oder Referaten tätig (bitte nach Besoldungsstufen aufschlüsseln); Eine eindeutige Zuordnung von Dienstposten wird aufgrund der prozessübergreifenden Aufgabenteilung im Bundesministerium der Verteidigung und im Planungsamt der Bundeswehr nicht getroffen. In der Unterabteilung 32 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind derzeit Beamte und Angestellte gemäß folgender Aufstellung tätig: Angestellte Beamte Externe Entgeltgruppe Anzahl Beschäftigte Besoldungsstufe Anzahl Beschäftigte Anzahl Beschäftigte E 6 1 A 9M 2 E 7 1 A 9M +Z 1 E 8 1 A 9G 1 E 9a 1 A 10 1 E 11 2 A 13G 5 E 13 5 A 13H 1 E 14 2 A 14 6 A 15 11 A 15 (Personaltausch BMVg) 1 A16 1 B 3 3 Gesamt Angestellte: 13 Gesamt Beamte: 32 Gesamt Externe: 1 Gesamtergebnis: 46 Beschäftigte d) wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Leistung jener Abteilungen oder Referate seit deren Schaffung; Die Bundesminister leiten gemäß Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes ihren jeweiligen Geschäftsbereich innerhalb der durch die Bundeskanzlerin vorgegebenen Richtlinien der Politik selbständig und unter eigener Verantwortung; dazu gehört auch die organisatorische Aufstellung eines Ressorts auf der Grundlage der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Vor diesem Hintergrund bewertet die Bundesregierung die innere Organisation einzelner Ressorts nicht. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1431 e) mit welchen nationalen und internationalen Regierungsbehörden arbeiten jene Abteilungen oder Referate zusammen? Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 5b verwiesen. Leitung und Referate der Unterabteilung 32 „Flucht und Migration, Krisenprävention und -bewältigung“ des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung arbeiten international im Rahmen der Projektplanung und -durchführung mit Regierungen der jeweils betroffenen Staaten zusammen. Des Weiteren koordiniert sie ihre Projekte mit Regierungen anderer Partner sowie mit den bekannten internationalen und multilateralen Institutionen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333