Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Stephan Protschka, Franziska Gminder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13447 – Privatisierung enteigneter Nutzflächen in Mecklenburg-Vorpommern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 1992 wurde die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) gegründet, um in der DDR enteignete, volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen wieder zu privatisieren. Im Rahmen der Privatisierung gewährt das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) vergünstigte Konditionen an direkt oder indirekt durch die DDR-Regierung Geschädigte und eröffnet die Möglichkeit, Nutzflächen in die Trägerschaft der Länder zu übertragen. Auch besitzt die BVVG die Möglichkeit, Nutzfläche umzuwidmen und die von ihr verwaltete Nutzfläche kurz- oder langfristig zu verpachten. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode wurde eine Überprüfung der Verkaufspraxis der BVVG vereinbart (S. 49). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode sieht eine Überarbeitung der Regelungen zur Vergabe der noch verbliebenen Flächen der BVVG vor (S. 87). 1. Wie viele Hektar enteignete land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche befanden sich bei Gründung im Bestand der BVVG, und wie hat sich der Bestand zwischen 1992 und heute verändert (bitte nach Jahr, Bundesland, land- sowie forstwirtschaftlicher Nutzfläche und umgewidmeter Fläche aufschlüsseln)? Die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) hat im Jahr 1992 ein Flächenportfolio von rund 4 Mio. Hektar übernommen, rund 1,9 Mio. Hektar landwirt- und rund 2,1 Mio. Hektar forstwirtschaftliche Flächen. Eine länderspezifische Aufschlüsselung für das Jahr 1992 nach Nutzungsarten liegt nicht vor. Ein großer Teil der Flächen wurde nach dem Vermögenszuordnungsgesetz (VZOG) und dem Vermögensgesetz (VermG) an die Berechtigten rückübertragen und stand somit für eine Privatisierung nicht mehr zur Verfügung. Diese Rückübertragungen sind bis heute noch nicht vollständig abgeschlossen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14315 19. Wahlperiode 22.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bis 2016 hat die BVVG insgesamt 65 Tausend Hektar (Tha) land- und forstwirtschaftliche Flächen unentgeltlich auf der Grundlage des Entschädigungsund Ausgleichsleistungsgesetzes (EALG) und der Koalitionsvereinbarung von 2005 an die Länder oder von ihnen benannte Organisationen oder Einrichtungen zu Naturschutzzwecken und Sicherung des Nationalen Naturerbes übertragen . Auch diese Flächen sind vom Portfolio abzuziehen. Eine einheitliche Aufschlüsselung und Dokumentation für verschiedene Nutzungsarten und Veräußerungszwecke nach Jahren wurde nicht kontinuierlich durchgeführt und ist daher nicht verfügbar. Durch die BVVG wurden seit 1992 land- und forstwirtschaftliche Flächen in folgenden Umfängen privatisiert: Tab. 1: Flächenverkäufe der BVVG seit 1992 in Tha. Bundesland Landw.Flächen Forstw. Flächen Umwid mung gesamt Mecklenburg-Vorp. 331,8 107,6 21,2 460,6 Brandenburg 246,0 227,1 24,9 498,0 Sachsen-Anhalt 150,4 99,9 17,4 267,7 Sachsen 93,1 99,6 12,2 204,9 Thüringen 47,9 61,8 6,2 115,9 gesamt 869,2 596,0 81,9 1.547,1 Stand: 31.12.2018 Durch die Verkäufe und sonstigen Abgänge stellt sich der Flächenbestand der BVVG zum Stichtag 1. Januar 2019 wie folgt dar: Tab. 2: Flächenbestand der BVVG zum 1. Januar 2019 in Tha. Bundesland Landw. Flächen Forstw. Flächen gesamt Mecklenburg-Vorp. 41,5 0,7 42,3 Brandenburg 36,3 1,6 37,8 Sachsen-Anhalt 25,6 1,1 26,7 Sachsen 8,4 0,7 9,2 Thüringen 5,0 2,4 7,4 gesamt 116,8 6,5 123,4 2. Wie viele Hektar von der durch die BVVG verwalteten Nutzfläche wurden zwischen 1992 und heute zu vergünstigten Konditionen nach dem EALG veräußert (bitte nach Jahr, Bundesland, land- sowie forstwirtschaftlicher Nutzfläche und umgewidmeter Fläche aufschlüsseln)? Die BVVG ist seit 1996 die Privatisierungsstelle für Verkäufe nach dem EALG und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV). Umgewidmete Flächen unterfallen nicht diesem Gesetz. Drucksache 19/14315 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Von den in Tabelle 1 ausgewiesen Flächenverkäufen wurden seit 1996 zu vergünstigten Konditionen verkauft: Tab. 3: EALG-Flächenverkäufe seit 1996 in Tha. Bundesland Landw. Flächen Forstw. Flächen gesamt Mecklenburg-Vorp. 157,2 79,4 236,6 Brandenburg 115,4 178,3 293,7 Sachsen-Anhalt 90,1 84,7 174,8 Sachsen 56,3 79,8 136,1 Thüringen 21,7 53,8 75,5 gesamt 440,7 476,0 916,7 Stand: 31.12.2018 3. Wie viele Hektar von der durch die BVVG verwalteten Nutzfläche wurden zwischen 1992 und heute für Naturschutzzwecke veräußert (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? Die BVVG hat seit 1992 für Naturschutzzwecke land- und forstwirtschaftliche Flächen im folgendem Umfang sowohl entgeltlich als auch unentgeltlich an die Länder und an von diesen benannte Stiftungen und Verbände übertragen: Tab. 4: Bereitstellung von BVVG-Flächen für Naturschutzzwecke in Tha. Bundesland unentgeltlich entgeltlich gesamt NSG 1 NNE NSG 2 Seenübertragung Wasserrahmen-richtlinie Sonst. Verkäufe MV 11,2 8,9 0,3 2,1 2,4 8,6 33,5 BB 12,3 11,0 2,9 4,4 2,0 7,1 39,6 ST 10,2 4,7 0,1 k. I. 4,5 1,7 21,2 SN 3,0 2,0 0,07 k. I. k. I. 3,0 8,0 TH 0,6 1,3 0,02 k. I. k. I. 0,7 2,6 gesamt 37,3 27,9 3,4 6,5 8,9 21,1 104,9 Stand: 24.09.2019, NSG 1 und 2 siehe EALG, NNE-Nationales Naturerbe, k. I.-kein Interesse 4. Wie viele Hektar Nutzfläche wurden zwischen 1992 und heute an das Land Mecklenburg-Vorpommern veräußert (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Neben den bereits in der Tabelle 4 ausgewiesenen 2,4 Tha zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2016 und 2,1 Tha (darunter 1,8 Tha reine Wasserflächen) im Zusammenhang mit der Seenprivatisierung im Jahr 2011 und 2014 entgeltlich übertragenen Flächen wurden an das Land Mecklenburg- Vorpommern bzw. die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern rund 2,3 Tha landwirtschaftliche und sonstige Flächen veräußert, also insgesamt knapp 7 Tha. 5. Wie viele Hektar Nutzfläche wurden zwischen 1992 und heute an das Land Mecklenburg-Vorpommern kurz- oder langfristig verpachtet (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Die BVVG hat mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern keine Pachtverträge abgeschlossen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14315 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 6. Gibt es Pläne, die heute noch von der BVVG verwalteten Nutzflächen dem Land Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen? Nein. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist vorgesehen, das Programm „Nationales Naturerbe“ mit einer vierten Tranche über 30.000 Hektar, darunter 20.000 Hektar von der BVVG, fortzusetzen. Da die Abstimmungen zwischen den Bundesressorts hierzu noch nicht abgeschlossen sind, kann das Volumen der zu übertragenen Flächen in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht benannt werden. 7. An wen wurde wie viel von der durch die BVVG verwalteten Nutzfläche veräußert (bitte vollständigen Namen angeben)? Eine Antwort ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Die Daten wurden ursprünglich für die Vertragsdurchführung erhoben, eine Weitergabe stellt eine Zweckänderung dar, die nur nach dem Maßstab des § 23 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch die BVVG als öffentliche Stelle zulässig wäre. Das parlamentarische Fragerecht wird in § 23 Absatz 1 BDSG nicht als Rechtfertigung genannt; insgesamt ist in einer Abwägung zwischen dem ebenfalls grundrechtlich geschütztem Recht auf informationelle Selbstbestimmung im vorliegenden Fall kein Überwiegen des Fragerechts erkennbar. 8. Aus welchen Gründen wurde eine Überprüfung der Verkaufspraxis der BVVG vereinbart, welche Probleme in der Vergabepraxis wurden bei der Überprüfung identifiziert, und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um festgestellte Probleme in der Vergabepraxis zu beheben? Die Startbedingungen in der Landwirtschaft haben sich unter anderem durch die stark gestiegenen Flächenkosten seit einigen Jahren verschlechtert. Der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag zielt darauf ab, den Zugang von Junglandwirtinnen , Junglandwirten, Existenzgründerinnen und Existenzgründern zu BVVG-Flächen zu erleichtern. Bei der Überprüfung der Vergabepraxis wurde festgestellt, dass die BVVG bereits Regelungen für diese Zielgruppe eingeführt hat. Demnach sind 30 Prozent der jährlichen Ausschreibungen unter anderem für diese Zielgruppe reserviert. Damit sind Bewerber bei diesen Vergaben nicht der Konkurrenz durch Nichtlandwirte ausgesetzt. Allerdings verfügt die BVVG nur noch in drei nordostdeutschen Ländern über nennenswerte Flächen. Der schwierige Zugang zu Agrarflächen ist aber ein bundesweites Problem im Rahmen des Generationswechsels. Deshalb prüft das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, ob es unter Einbeziehung der BVVG, der Länder und weiterer Akteure Möglichkeiten zur Entschärfung der Situation gibt, die über die genannte Region hinausgeht. 9. Wie weit ist die Überarbeitung der Vergaberegelungen der BVVG fortgeschritten ? Die Prüfung der in der Antwort zu Frage 8 genannten Möglichkeiten ist noch nicht abgeschlossen. Drucksache 19/14315 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.