Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Dr. h.c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13346 – Weitere Entwicklungen bei Ausgründungen aus außeruniversitären Forschungseinrichtungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gründungssituation in Deutschland hat sich seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP „Ausgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen“ (Bundestagsdrucksache 19/3057) nicht gebessert. Laut KFW-Gründungsmonitor 2019 haben mit 547.000 Gründern 125.000 Personen weniger eine neue selbstständige Tätigkeit begonnen als der „KfW-Gründungsmonitor 2017 berichtet und 368.000 weniger als im Jahr 2014 (www.kfw.de/PDF/Download-Center/Kon zernthemen/Research/PDF-Dokumente-Gründungsmonitor/KfW-Gruendungs monitor-2019.pdf). Der bescheidene Zuwachs bei innovativen Gründern und digitalen Gründungen in 2017 war nur vorübergehender Natur. 2018 fielen ihre Anteile wieder auf das historisch niedrige Niveau von 2016. Im Jahr 2018 ist der Anteil von Gründern mit Marktneuheiten auf insgesamt 13 Prozent gefallen , knapp über dem Tiefpunkt von 12 Prozent im Jahr 2009. Es sind nach Ansicht der Fragesteller aber gerade Gründerinnen und Gründer, die in modernen Beschäftigungsverhältnissen Innovationen bei Produkten, Prozessen, Dienstleistungen sowie neuen Geschäftsmodellen initiieren und damit auch Wohlstand und Beschäftigung im Land schaffen und sichern. Unternehmensgründungen leisten wichtige Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und zum Wirtschaftswachstum. Dazu schreibt die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) in ihrem Jahresgutachten 2019: „Im Jahr 2016 betrug die Gründungsrate in Deutschland 6,7 Prozent und lag damit deutlich unter den Gründungsraten in Großbritannien (15 Prozent), Frankreich (9,7 Prozent) und den Niederlanden (9,6 Prozent). Auch bei den wissensintensiven Dienstleistungen konnte Deutschland mit einer Gründungsrate von 7,9 Prozent keine Spitzenposition erreichen. In der FuE-intensiven Industrie wies Deutschland mit 3,4 Prozent die niedrigste Gründungsrate der hier betrachteten Länder auf.“ (www.e-fi.de/fileadmin/Gutachten_2019/ EFI_Gutachten_2019.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14361 19. Wahlperiode 22.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 18. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wichtige Ausgangspunkte für Gründungen forschungs- und entwicklungsintensiver Unternehmen sind die vier großen außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), die Max- Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG) und die Leibniz-Gemeinschaft (WGL). Ausgründungen , d. h. Spin-offs aus Forschungseinrichtungen, stellen aus Sicht der Fragesteller einen höchst effektiven Transferkanal dar, da hier die Forschungsergebnisse von jenen Personen wirtschaftlich genutzt werden, die an deren Entwicklung maßgeblich mitgewirkt haben, wissend, dass die Forschungseinrichtungen das geistige Eigentum besitzen. Nicht zuletzt aufgrund mangelnder Zielvereinbarungen sowohl in den bisherigen drei Pakten für Forschung und Innovation (PFI) als auch in dem jüngst beschlossenen PFI IV, der ab 2020 gilt, bestehen nach Auffassung der Fragesteller Zweifel daran, dass diese Chance des Wissenstransfers aus den AuF zum Wohle von Wirtschaft und Gesellschaft ausreichend und vor allem den im Prinzip vorhandenen Möglichkeiten entsprechend genutzt wird. Nach wie vor ist eine umfassende systematische und transparente Darstellung über den Transfer und die Kommerzialisierung von Forschungsergebnissen bei den vier großen AuF nicht ausreichend vorhanden. Die Monitoring- Berichte zum Pakt für Forschung und Innovation adressieren zwar das Thema, jedoch nicht transparent genug.  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Ausgründungen bei AuF im Jahr 2018, die Zahlen für 2005 bis 2017 liegen auf Basis der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/3057 und der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 19/4634 vor (bitte getrennt nach AuF aufführen)? Die Bundesregierung verweist auf Seite 9 ff. des Monitoring-Berichts 2019 zum Pakt für Forschung und Innovation (PFI).  2. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründungssituation im Jahr 2018 in jeder der AuF im Vergleich zu den Zahlen, die sie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3057 angegeben hat? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten eigenen Zielsetzung: „Den Transfer wollen wir als zentrale Säule unseres Forschungs- und Innovationssystems nachhaltig stärken und substantielle Steigerungen erreichen.“ (Zeilen 1469 bis 1471)? Die Bundesregierung beurteilt die Gründungssituation der außeruniversitären Forschungseinrichtungen (AuF) 2018 positiv. Die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF), die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. (FhG) und die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. (MPG) konnten die Zahl der Ausgründungen steigern, während die Leibniz-Gemeinschaft (WGL) ihre Zahl stabil hielt. Dabei ist zusätzlich festzuhalten, dass es sich um Ausgründungen hoher Qualität mit unmittelbarem Bezug zu den jeweiligen Forschungsarbeiten handelt, da nur solche gezählt werden, die über eine Vereinbarung Know-how der Forschungseinrichtung nutzen. Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die ausführliche Darstellung und Bewertung zu Ausgründungen im PFI-Monitoring-Bericht 2019, Punkt 2.114. Die Ausgründungsbemühungen der AuF wirken sich aus Sicht der Bundesregierung somit positiv auf den Transfer im Forschungs- und Innovationssystem aus. Drucksache 19/14361 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Gibt es Zentren bzw. Institute, die im Zeitraum 2005 bis 2018 keine Ausgründungen hatten? Welche Zentren sind das, und in welcher AuF? Wie viel Prozent der Zentren der jeweiligen AuF und aller AuF sind das? Die den nachfolgenden Antworten zu den Fragen 3 bis 5 zu Grunde liegende institutsgenaue Aufschlüsselung der Ausgründungszahlen weicht in Teilen leicht von den den übrigen Antworten zu Grunde liegenden Zahlen aus dem PFI-Monitoring-Bericht 2019 ab. Grund dafür sind die besonderen Vorgaben, die zum PFI-Monitoring gemacht werden, da diese von den jeweiligen AuFinternen Berichtsvorgaben teilweise leicht abweichen. Für den erfragten Zeitraum ergeben sich folgende Zahlen für Einrichtungen ohne Ausgründungen: HGF: 1 von 18 (entspricht rund 5,6 Prozent) FhG: 18 von 73 (entspricht rund 24,7 Prozent) MPG: 55 von 84 (entspricht rund 64,3 Prozent) WGL: 65 von 105 (entspricht rund 61,9 Prozent); unter den konstanten Einrichtungen 42 von 77 (entspricht 54,5 Prozent) Bei der WGL ist insbesondere zu beachten, dass aufgrund der Beschlüsse der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) und den Empfehlungen des Leibniz-Evaluierungsverfahrens die Anzahl der Mitgliedsinstitute der Leibniz- Gemeinschaft nicht konstant ist. Über den betrachteten Zeitraum waren von den 105 in der beigefügten Anlage aufgeführten Einrichtungen nur 77 konstant in der WGL. Für die Nennung der jeweiligen Einrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.  4. Gibt es Zentren bzw. Institute, die im Zeitraum 2005 bis 2018 nur eine Ausgründung hatten? Welche Zentren sind das, und in welcher AuF? Wie viel Prozent der Zentren der jeweiligen AuF und aller AuF sind das? Für den erfragten Zeitraum ergeben sich folgende Zahlen für Einrichtungen mit genau einer Ausgründung: HGF: 3 von 18 (entspricht rund 16,7 Prozent) (GSI weist eine „halbe Ausgründung“ auf, hier liegt eine gemeinsame Ausgründung mit DESY zu Grunde.) FhG: 17 von 73 (entspricht rund 23,3 Prozent) MPG: 12 von 84 (entspricht rund 14,29 Prozent) WGL: 20 von 105 (entspricht rund 19,0 Prozent); unter den konstanten Einrichtungen 17 von 77 (entspricht ca. 22,1 Prozent) Für die Nennung der jeweiligen Einrichtungen wird auf die beigefügte Anlage verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Gibt es gründungsintensive Zentren bzw. Institute innerhalb der vier AuF? Wenn ja, welche? Wie ist die Verteilung der Gründungen in den einzelnen Zentren bzw. Instituten der vier AuF seit 2005 (bitte einzeln aufschlüsseln und dabei jeweils den Zuwachs im Jahr 2018 separat ausweisen)? Es wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.  6. In welchem Umfang (absolut und in Prozent) ist die Zahl der Zentren in jeder AuF von 2005 auf 2017 sowie von 2017 auf 2018 gestiegen? Die erfragten Zahlen stellen sich wie folgt dar: HGF: 2005: 15 Zentren 2017: 18 Zentren (Anstieg 2005 bis 2017: 20 Prozent) 2018: 18 Zentren (keine Veränderung) FhG: 2005: 59 Fraunhofer-Institute 2017: 69 Fraunhofer-Institute (Anstieg 2005 bis 2017: rund 16,9 Prozent) 2018: 72 Fraunhofer-Institute (Anstieg 2017 bis 2018: rund 4,3 Prozent) MPG: 2005: 78 Forschungseinrichtungen 2017: 84 Forschungseinrichtungen (Anstieg 2005 bis 2017: rund 7,7 Prozent) 2018: 86 Forschungseinrichtungen (Anstieg 2017 bis 2018: rund 2,4 Prozent) WGL: 2005: 83 Forschungseinrichtungen 2017: 91 Forschungseinrichtungen (Anstieg 2005 bis 2017: rund 9,6 Prozent) 2018: 93 Forschungseinrichtungen (Anstieg 2017 bis 2018: rund 2,2 Prozent)  7. Wie erklärt sich die Bundesregierung trotz gestiegener Fördermittel und gestiegener Zentrenzahlen die relative Stagnation seit 2014 bei FhG und HGF sowie die deutlich niedrigeren Zahlen seit 2011 bei MPG und WGL? Wie erklärt sich die Bundesregierung die deutlichen Unterschiede von MPG und WGL einerseits gegenüber FhG und HGF andererseits? Die Bundesregierung teilt nicht die Annahme, es bestünde ein einfacher positiver Zusammenhang zwischen der Höhe der institutionellen Zuwendungen und der Zahl der erfolgenden Ausgründungen. Jede Gründung ist zunächst eine persönliche Entscheidung des Gründers bzw. der Gründerin. Die erfolgten Ausgründungen sind daher auch vor dem Hintergrund des allgemeinen Wirtschaftsklimas und der Gründungsneigung in Deutschland insgesamt zu sehen. Darüber hinaus ist weder bei der FhG noch bei der HGF seit 2014 eine Stagnation der Ausgründungen zu beobachten – trotz einer tendenziell abnehmenden Gründungsneigung in der Gesamtwirtschaft. Während die FhG 2014 noch 16 Ausgründungen zu verzeichnen hatte, waren es 2018 bereits 30. Bei der Drucksache 19/14361 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. HGF wurden gegenüber 19 Ausgründungen 2014 bereits 23 im Jahr 2018 verzeichnet . Ebenso wenig kann bei der MPG seit 2011 von deutlich niedrigeren Zahlen gesprochen werden – im Gegenteil stiegen diese sogar an. Die Durchschnittswerte der MPG lagen für 2005 bis 2010 bei etwa 4,2 Ausgründungen pro Jahr und für 2011 bis 2018 bei rund 5,5. Bei der WGL ist tatsächlich ein Rückgang der Ausgründungen pro Jahr zu verzeichnen (2005 bis 2010: rund 7,2; 2011 bis 2018: rund 3,3). Dieser Rückgang ist insbesondere auf die sehr ausgründungsstarken Jahre 2009 und 2010 mit jeweils 13 und 17 Ausgründungen zurückzuführen. Die Unterschiede zwischen den Forschungsorganisationen erklären sich aus ihren unterschiedlichen Missionen. Die FhG als Organisation der anwendungsbezogenen Forschung und die Helmholtz-Gemeinschaft mit sehr technologieorientierter Forschung haben dabei naturgemäß höhere Ausgründungszahlen zu verzeichnen als die anderen beiden Organisationen.  8. Teilt die Bundesregierung die auch in der Wissenschaft vertretene Meinung , dass neben individueller Motivation und Entscheidung zur Gründung sowie dem allgemeinen Geschäftsklima auch Strategien und Leitbild sowie dementsprechende Führung in einer AuF bzw. in einem Zentrum eine wichtige Rolle spielen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Strategie und Führung der AuF bezüglich Gründungen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? Jede Ausgründung ist ein Einzelfall, der von vielen verschiedenen Faktoren beeinflusst wird. Dazu gehören auch die durch die jeweilige AuF gesetzten Rahmenbedingungen. Die AuF entwickeln ihre Unterstützungsprozesse für Ausgründungen auch in Absprache mit der Bundesregierung stetig fort. Dies spiegelt sich auch in den jeweiligen Zielvereinbarungen zum PFI IV wider. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.  9. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit 48 Gründungen absoluter Spitzenreiter bei der HGF mit insgesamt 157 Ausgründungen (2005 bis 2016) ist? Die Forschungsbereiche des KIT bieten sich für Transferleistungen durch Ausgründungen eher an als die anderer Zentren der Gemeinschaft. Gründungen und Beteiligungen sind ein wesentliches Element der Innovationsstrategie und haben am KIT und seinen Vorgängereinrichtungen eine lange Tradition. Zudem sorgt die Vereinigung von Forschungszentrum und Universität für ein hohes Potential an möglichen Ausgründern. 10. Plant die Bundesregierung Aktivitäten, um die AuF zu mehr Ausgründungen zu motivieren? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Über die Zielvereinbarungen im PFI hinaus verfolgt die Bundesregierung eine Reihe von Aktivitäten, um u. a. bei AuF zu Ausgründungen zu motivieren. Diese werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert. In Umsetzung des Konzepts „Mehr Chancen für Gründungen – Fünf Punkte für eine neue Gründerzeit“ hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Fördermaßnahmen , wie etwa „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Quantentechnologien und der Photonik“ initiiert, die auch den AuF offenstehen . Wietere auf die jeweiligen Zielgruppen und Themen der Fachprogramme zugeschnittene Bekanntmachungen sind in Planung. Die Zukunftscluster- Initiative zielt auf regionale Innovationsnetzwerke unter Beteiligung von AuF. Ein Teil der Budgets wird für innovationsunterstützende Aktivitäten reserviert und damit das Gründungsgeschehen auch in den AuF stärken. Auch im Rahmen des Förderprogramms EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft sind Projekte der AuF, neben den Hochschulen, bereits heute antragsberechtigt. 11. Wie plant die FhG nach Kenntnis der Bundesregierung, das eigens ausgegebene Ziel, eine Ausgründungsquote vergleichbar dem Massachusetts Institute of Technology (MIT) zu erzielen, zu messen (www.gwkbonn .de/fileadmin/Redaktion/Dokumente/Papers/PFI-IV-2021-2030.pdf, S. 6)? a) Wo steht die FhG im Vergleich zum MIT aktuell? b) In welchem Jahr möchte die FhG das MIT überrunden? c) Mit welchen Maßnahmen versucht die FhG dieses Ziel zu erreichen? Die Fragen 11, 11a bis 11c werden im Zusammenhang beantwortet. Aussage der zitierten Zielvereinbarung ist es, „zu den weltweit besten Forschungsorganisationen bzgl. der Ausgründungsquote zu gehören.“ Zweck der Zielvereinbarung ist insofern, Anzahl und Qualität der Ausgründungen zu steigern , nicht in einen Wettbewerb mit bestimmten Einrichtungen zu treten. Die Aktivitäten der Fraunhofer-Gesellschaft sind im Wesentlichen bei der zuständigen Fachabteilung der Zentrale Fraunhofer Venture angesiedelt und z. B. im Bericht der Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen des PFI-Monitorings 2019 auf Seite 53 f. beschrieben. d) Hält die Bundesregierung dieses Ziel für realistisch? Wenn ja, ist die Bundesregierung daran interessiert, dass sich auch die anderen AuF vergleichende Ziele setzen, die ihrem jeweiligen Charakter angemessen sind? e) Welche andere AuF setzt sich vergleichbare Ziele? Die Fragen 11d bis 11e werden im Zusammenhang beantwortet. Die Zielvereinbarungen der AuF sind Bestandteil des PFI IV, der von der GWK beschlossen wurde. Dort sind auch den jeweiligen Missionen der AuF entsprechende Zielvereinbarungen zu Ausgründungen enthalten. f) Was tun die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in den jeweiligen Aufsichtsgremien, um darauf hinzuwirken? Wie erfolgreich sind sie (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung in den jeweiligen Aufsichtsgremien wirken im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse auf die Erfüllung der Missionen der jeweiligen Einrichtungen hin. Der Einfluss von einzelnen Aufsichtsratsmitgliedern auf die Entscheidungen zur Vornahme von Ausgründungen lässt sich nicht genau ermitteln. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 19/14361 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie schneiden die AuF nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zu den internationalen Mitbewerbern wie dem MIT, der Stanford University , der University of Cambridge und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH) ab (gefragt sind hier absolute und relative Zahlen in Bezug auf wissenschaftliche Mitarbeiter, bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? Die erbetenen Zahlen werden für 2017 genannt, da für 2018 noch keine vollständigen Zahlen vorliegen, und stellen sich wie folgt dar: HGF: 19 Ausgründungen bei 16.232 wissenschaftlichen Mitarbeitern (WMA) – rund 1,2 Ausgründungen je 1.000 WMA FhG: 25 Ausgründungen bei 8.795 WMA – rund 2,8 Ausgründungen je 1.000 WMA MPG: 4 Ausgründungen bei 8.495 WMA – rund 0,5 Ausgründungen je 1.000 WMA WGL: 3 Ausgründungen bei 7.165 WMA – rund 0,4 Ausgründungen je 1.000 WMA Für die internationalen Einrichtungen liegen der Bundesregierung keine belastbaren Vergleichszahlen vor. 13. Wie sähe, selbst wenn es keine umfassende vergleichende Untersuchung zum Anteil von Ausgründungen aus internationalen Universitäten gibt, eine bloße Gegenüberstellung der verfügbaren Daten aus unterschiedlichen Quellen zu den genannten internationalen Wettbewerbern und den deutschen AuF aus, auch wenn diese nur sehr eingeschränkt belastbar wäre (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? 14. Wie erklärt sich die Bundesregierung im Hinblick auf die Antwort zu Frage 3a der Bundestagsdrucksache 19/4101 die deutlichen Unterschiede bei den Gründungsintensitäten zwischen den vier deutschen AuF und den internationalen Spitzenuniversitäten wie der ETH Zürich, dem MIT oder der Stanford University, wobei der Durchschnittswert 2007 bis 2015 bei der ETH Zürich bei 23 liegt? Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Durchschnittswert für die Stanford University und das MIT in diesem Zeitraum? Betrachtet die Bundesregierung den Durchschnittswert der Ausgründungen (Berechnungen auf Basis der Antworten auf Bundestagsdrucksache 19/4101) von MPG (ca. 5), WGL (ca. 6), HGF (ca. 13) und FhG (ca. 16) im Vergleich dazu als Lücke? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 13 und 14 werden im Zusammenhang beantwortet. Ausweislich der Monitoring-Berichte zum PFI sind die deutschen Forschungsorganisationen hinsichtlich der Gründungsintensität im internationalen Vergleich z. T. sehr gut aufgestellt. FhG und HGF weisen bezogen auf die Zahl der Beschäftigten hohe Gründungsintensitäten auf (FhG 1,57 und HGF 0,65 Gründungen pro 1.000 Beschäftigte). Internationale Forschungseinrichtungen mit ähnlicher Personalstruktur weisen Intensitäten von 0,32 (NASA) bis 0,58 (Forschungseinrichtungen des US-amerikanischen Departement of Energy) bzw. 0,8 (Centre national de la recherche scientifique, CNRS) Gründungen pro 1.000 Beschäftigte auf. Hierzu wird auch auf den Monitoring-Bericht 2019, S. 9 ff. sowie den Monitoring-Bericht 2018 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 1, 2 und 3a der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4101 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3057 verwiesen. 15. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den ausgegründeten Unternehmen über die Jahre 2005 bis 2018 beschäftigt? Wie viele Arbeitsplätze wurden dauerhaft geschaffen (bitte nach einzelnen Zentren bzw. Instituten aufschlüsseln)? Hat die WGL, deren letzte Erhebung (2009) zehn Jahre zurückliegt, inzwischen neue Zahlen zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihrer Ausgründungen erhoben (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu Frage 5)? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Für die Nachverfolgung einer personengenauen Zählung der Mitarbeiter sowie der genauen Dauer der Beschäftigungen in den ausgegründeten Unternehmen der AuF liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Bei bestehenden Ausgründungen kann aber davon ausgegangen werden, dass es sich größtenteils um dauerhafte Arbeitsplätze handelt, da die Ausgründungen teilweise seit vielen Jahren bestehen und über überdurchschnittliche Überlebensraten verfügen. Bei der FhG liegt diese gegenüber 2008 bei 91 Prozent, bei der HGF für denselben Zeitraum bei 90 Prozent. Bei der MPG beträgt die Quote 95 Prozent gegenüber 2010. Von den Ausgründungen der WGL seit 2006 sind noch rund 86 Prozent am Markt. Für eine Aufschlüsselung der Mitarbeiterzahlen nach einzelnen Zentren bzw. Instituten liegen der Bundesregierung keine ausreichenden Kenntnisse vor. In den 2018 noch bestehenden Ausgründungen der FhG sind 2.965 Mitarbeiter beschäftigt. Für die 2018 noch bestehenden Ausgründungen der MPG beträgt die Zahl 5.200 Mitarbeiter. Bei der HGF verfügen derzeit etwa ein Drittel der Zentren der Gemeinschaft über ein Beteiligungsmanagement, welches die Ausgründungen dazu verpflichtet, über Mitarbeiterzahlen Auskunft zu erteilen. Bei Ausgründungen ohne Beteiligungen liegen die Zahlen nur unvollständig vor; hier werden im Rahmen des jährlichen Monitorings zum Ausgründungsförderprogramm „Helmholtz Enterprise“ Nachfragen gestellt, soweit noch Kontakte bestehen. In nachverfolgten Unternehmen waren 2018 insgesamt 646 Mitarbeiter beschäftigt. Die WGL hat eine Online-Umfrage zur Beschäftigung in ihren Ausgründungen durchgeführt. Demnach waren 2017 – basierend auf einem Rücklauf von 31 der 65 angefragten Unternehmen – 181 Vollzeitäquivalente zu verzeichnen. Drucksache 19/14361 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Gibt es bei den AuF einen Code of Fairness bezüglich Stil, Prozess, Machtsymmetrie etc. bei Vertragsverhandlungen bei Ausgründungsprozessen ? Gibt es bei den AuF vergleichbare Richtbeispiele, Standard-Vertragsmodule oder Best-Practices? Wenn nicht, wird die Bundesregierung für entsprechendes Vorgehen eintreten ? Wenn nein, warum nicht? Die AuF verfügen über eine große Bandbreite an Prozessen, Instrumenten und Maßnahmen, um die Ausgründungsaktivitäten ihrer Mitarbeiter zu unterstützen . Die Bandbreite variiert zwischen den AuF je nach Mission und rechtlicher Struktur. Dabei liegen durchaus Musterverträge und Vorlagen vor, der konkrete Einzelfall erfordert jedoch jeweils einen individuellen Interessenausgleich der Beteiligten. Zudem sind die marktüblichen Konditionen zu beachten. Die AuF orientieren sich dabei auch an den „Leitlinien zur Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Ausgründungen zum Zwecke des Wissens- und Technologietransfers des BMBF“. 17. Sind in den Zielvereinbarungen mit den großen vier Forschungsgemeinschaften und ihren jeweiligen Forschungseinrichtungen nach Kenntnis der Bundesregierung im neuen PFI quantitative und insbesondere qualitative Ziele hinsichtlich ihrer Ausgründungen vereinbart? Wenn ja, wo, und in welcher Form (bitte einzeln nennen)? Wenn nein, warum nicht? Ja. Es wird auf die Zielvereinbarungen der AuF zum PFI IV verwiesen. a) Wie spiegelt sich die strategische Bedeutung von Ausgründungen in den Zielvereinbarungen wider, die mit den Vorständen der Forschungseinrichtungen zur Gewährung leistungsorientierter Vergütungen abgeschlossen werden – vgl. Bundestagsdrucksache 19/3057, Antwort zu Frage 8 (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? b) Was wird exakt vereinbart, welche Summen werden bei Zielerreichung ausgezahlt, welche Prozentsätze der Grundvergütung sind erreichbar (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? Die Fragen 17a bis 17b werden im Zusammenhang beantwortet. In der Regel werden Ziele zu den Parametern wissenschaftliche Qualität, strategische Ausrichtung und Vernetzung, Technologie- und Wissenstransfer, zentrums - und organisationsspezifische Leistungskriterien und allgemeine Unternehmensführung vereinbart, wobei je nach Ausrichtung der jeweiligen Forschungseinrichtung auch die strategische Bedeutung von Ausgründungen eine Rolle spielen wird. Es handelt sich dabei um individualvertragliche, den jeweiligen Anstellungsvertrag ergänzende Vereinbarungen mit dem jeweiligen Vorstandsmitglied. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Ist auch die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen Gegenstand von Zielvereinbarungen (bitte nach einzelnen AuF aufschlüsseln)? a) Welche Vereinbarungen bestehen hier jeweils zwischen der Bundesregierung und den einzelnen AuF? Die Fragen 18 bis 18a werden im Zusammenhang beantwortet. Es wird auf die Zielvereinbarungen zum PFI verwiesen. Zudem hat die Bundesregierung dazu auf Grundlage des Beschlusses der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vom 8. März 2016 mit HGF, FhG und MPG vertragliche Vereinbarungen zur einrichtungsspezifischen Umsetzung der Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV-Glei) von Frauen und Männern geschlossen . Vereinbarungen bezogen auf die WGL-Einrichtungen obliegen nach dem Beschluss der GWK vom 8. März 2016 den jeweiligen Sitzländern der einzelnen Einrichtungen. Darüber hinaus hat die GWK mit dem Beschluss vom 7. November 2011 die einzelnen AuF dazu verpflichtet, zur Erhöhung des Frauenanteils flexible Zielquoten im Sinne des Kaskadenmodells der „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) festzulegen. Das Kaskadenmodell ist verpflichtender Bestandteil der AV-Glei. b) Welche Vereinbarungen bestehen innerhalb der AuF mit den jeweiligen Institutsleitungen (bitte nach AuF und den einzelnen Instituten aufschlüsseln)? Die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen ist bei der FhG Gegenstand der „Regelung zur Ermittlung leistungsabhängiger Vergütungsbestandteile für Vorstandsmitglieder der FhG für den Zeitraum 2018 bis 2022“. Die Leibniz-Gemeinschaft kann als eingetragener Verein mit den rechtlich eigenständigen Einrichtungen, inklusive der Institutsleitungen, keine Zielvereinbarungen abschließen. Gleichwohl adressiert die Leibniz-Gemeinschaft auf Gemeinschaftsebene das Thema über Standardsetzungen und weist auf die Gleichstellungsstandards und das regelmäßige Monitoring des Umsetzungsstandes in den Leibniz-Instituten hin. Eine Handreichung des BMBF für den Abschluss von Zielvereinbarungen mit den Vorständen der Helmholtz-Zentren im Zuständigkeitsbereich des BMBF beinhaltet als ein strategisches Leistungskriterium „Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung auf der Grundlage des Kaskadenmodells der GWK“. Dieses Leistungskriterium ist obligatorisch in die Zielvereinbarungen aufzunehmen . Gemäß Senatsbeschluss der MPG liegt eine Selbstverpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen bis 2020 vor, die auch für die Institutsleitungen gilt. Bis Ende 2020 hat sich die MPG zum Ziel gesetzt, auf W3- Ebene einen Wissenschaftlerinnenanteil von 17,9 Prozent zu erreichen (14,1 Prozent am 31. Dezember 2016). Auf W2-Ebene ist die MPG bestrebt, ihre Frauenanteile bis Ende 2020 auf einen Anteil von 38 Prozent zu erhöhen (34,6 Prozent am 31. Dezember 2016). c) Gibt es darüber hinausgehende Vereinbarungen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (bitte nach AuF und den einzelnen Instituten aufschlüsseln)? Über das Genannte hinausgehende Vereinbarungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nicht. Drucksache 19/14361 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Haben die AuF Überlegungen zur Gründung von eigenen Wagniskapitalfonds ? Wenn ja, wer, und wie? Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung diese Überlegungen? Sind sie bewusster Teil der Transfererwartungen der Bundesregierung? Sollten solche Fonds in einer eigenen Struktur und Kultur tätig sein? Unterstützt die Bundesregierung unabhängig von der heutigen Beteiligungspolitik der AuF den Aufbau solcher selbstständigen Einheiten? Die Ausgestaltung der Forschungs- und Transferaufgaben im Einzelnen liegt in der Verantwortung der AuF. Die Bundesregierung räumt den AuF hierbei große Spielräume ein. Dementsprechend engagieren sie sich im Rahmen ihrer haushaltsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie der jeweiligen Missionen teilweise auch in der Gründung von Wagniskapitalfonds. Die Fraunhofer-Gesellschaft hat im Jahr 2018 gemeinsam mit dem European Investment Fonds (EIF) den Fraunhofer Technologie Transfer Fonds (FTTF) ins Leben gerufen. Ziel des Fonds ist es, Ausgründungen aus der Fraunhofer- Gesellschaft in der Pre-Seed-/Seedphase zu finanzieren. Parallel ist die Fraunhofer-Gesellschaft auch in enger Kooperation mit dem High-Tech- Gründerfonds und dort im Fonds III auch als Investor beteiligt. Das Lead Discovery Center (LDC) von Max-Planck-Innovation hat einen Fonds in Höhe von 60 Mio. Euro unter Beteiligung des Europäischen Investment Fonds (EIF), der Max-Planck-Förderstiftung (MPF) und des Austria Wirtschaftsservice (AWS) eingeworben. Dieser Fonds unterstützt über die Finanzierung von Projekten im LDC den Technologietransfer aus akademischen Einrichtungen (insbesondere der MPG) in die Industrie. Max-Planck-Innovation hat zudem kürzlich in Abstimmung mit der MPG mit der Konzeption und ersten sondierenden Gesprächen zur Etablierung eines Co-Investment Fonds begonnen. Mit diesem Fonds würde zusätzliches Kapital externer Investoren (ohne öffentliche Mittel) zur Finanzierung von MPG-Ausgründungen neben qualifizierten Lead-Investoren bereitgestellt und damit die Geschwindigkeit und Wahrscheinlichkeit einer Finanzierung sowie idealerweise auch die Höhe der Kapitalausstattung von MPG-Ausgründungen optimiert. Auf Gemeinschaftsebene gibt es derzeit weder bei der HGF noch bei der WGL Überlegungen, die Einrichtung eines Wagniskapitalfonds anzustreben. 20. Welche Erträge hat die Fachabteilung „Fraunhofer Venture“ als Cost oder Profit Center in der Organisation nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten vier Jahre generiert, und welche Kosten sind im Gegenzug angefallen? Hat sich seit der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3057 das Verhältnis von sechs Investmentmanagern und sieben Juristen bei Fraunhofer Venture verändert? Fraunhofer Venture ist eine Fachabteilung in der Fraunhofer-Zentrale und generiert keine eigenen Einnahmen. Fraunhofer Venture ist verantwortlich für den etablierten Prozess zur Identifizierung und Förderung von Ausgründungsideen (Vorgründungsphase) aus den Instituten der FhG. Dieser Prozess und die Unterstützung vor allem im betriebswirtschaftlichen und juristischen Bereich hat sich bewährt und wird von Fraunhofer Venture stetig weiterentwickelt. Gerade die Unterstützung im betriebswirtschaftlichen und juristischen Bereich ist für High-Tech Gründungen bzw. Gründerteams mit vorrangig wissenschaft- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. licher Ausbildung ein wichtiger und erfolgsrelevanter Faktor. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31l der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/3057 verwiesen. 21. Welchen Zeitraum betrachtet die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/4101 hinsichtlich der 34 Unternehmensgründungen in Ostwestfalen Lippe? Welche exakten Gründungszahlen hat jedes der anderen Spitzencluster erzielt? Mit welcher Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Welche Umsatzzahlen je Cluster sind der Bundesregierung bekannt? Der erfragte Zeitraum bezieht sich auf die Förderung von „it’s OWL“ im Rahmen des Spitzencluster-Wettbewerbs von 2012 bis 2017. Die Förderziele des Spitzencluster-Wettbewerbs lagen nicht unmittelbar in der Schaffung von Unternehmensneugründungen, sehr wohl wurden jedoch in einigen Spitzenclustern Neugründungen als mittelbarer Effekt der clusterweiten Zusammenarbeit von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft sowie intermediären Akteuren beobachtet. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass abhängig von der Forschungs- oder Wirtschaftsnähe der jeweiligen Spitzencluster und dem Themen- bzw. Branchenfokus Unternehmensneugründungen von unterschiedlich hoher Relevanz für die einzelnen Spitzencluster waren. Aus den 15 geförderten Spitzenclustern können bislang folgende Gründungszahlen genannt werden, die in Zusammenhang mit dem Spitzencluster-Wettbewerb stehen: • BioEconomy Cluster: zwei Gründungen • BioRN: zwei Gründungen • Cluster für Individualisierte ImmunIntervention (Ci3): keine konkreten Gründungszahlen im Kontext des Spitzencluster-Wettbewerbs vorliegend • Cool Silicon: fünf Gründungen • EffizienzCluster LogistikRuhr: eine Gründung • Elektromobilität Süd-West: keine systematische Erfassung der Gründungstätigkeiten innerhalb des Clusters • Forum Organic Electronics: zwei Gründungen • Hamburg Aviation: eine Gründung • it's OWL – Intelligente Technische Systeme OstWestfalenLippe: 34 Gründungen • MAI Carbon: zehn Gründungen • Medical Valley EMN: zwei Gründungen • microTEC Südwest: keine konkreten Gründungszahlen im Kontext des Spitzencluster-Wettbewerbs vorliegend • Münchner Biotech Cluster: vier Gründungen • Software-Cluster: keine konkreten Gründungszahlen im Kontext des Spitzencluster-Wettbewerbs vorliegend • Solarvalley Mitteldeutschland: keine konkreten Gründungszahlen im Kontext des Spitzencluster-Wettbewerbs vorliegend Drucksache 19/14361 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Erhebung von konkreten Zahlen zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus neu gegründeten Unternehmen sowie zugehörige Umsatzzahlen, die insgesamt als Resultat des Spitzencluster-Wettbewerbs zuzuordnen wären, liegen nicht vor und werden nicht im Rahmen der Projektförderung gemäß Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften erhoben . 22. Welche genaue Zahl jenseits einer 25-Prozent-Beteiligung, bei der die Sperrminorität durchbrochen wird, betitelt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/4101 als sehr gering? Wie viele sind der jeweiligen AuF zuzuordnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die FhG an einem Unternehmen mit mehr als 25 Prozent beteiligt. 23. Wie ist der Stand der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 19/3057 angekündigten Gespräche mit den Stakeholdern (Hochschulen, AuF, Technologietransferpartner und Gründer) hinsichtlich der geplanten Standards für die Vergütung zwischen Verwertungsgesellschaften und Gründern? a) Wie viele solcher Gespräche haben bereits stattgefunden? b) Wer ist an diesen Gesprächen beteiligt? c) Wer hält bei diesen Gelegenheiten die Präsentationen? Nur Vertreterinnen und Vertreter der Transferagenturen oder auch betroffene Gründer? Die Fragen 23 bis 23c werden im Zusammenhang beantwortet. Bislang wurden auf Initiative des BMBF und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zwei Fachworkshops zum Umgang mit Nutzungsrechten am Geistigen Eigentum (Intellectual Property, IP) bei wissenschaftsbasierten Ausgründungen durchgeführt. Im November 2019 sowie Anfang 2020 werden weitere Workshops folgen. Beteiligt sind Gründerinnen und Gründer, Vertreter von Hochschulen und AuF und deren Verwertungsagenturen, Investoren und Projektträger der Ministerien. Bei den Workshops steht der fachliche Austausch im Vordergrund. Neben Präsentationen von Fachexperten zu bestimmten Fragestellungen (z. B. beihilfeund haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen beim IP-Transfer, Musterverträge für virtuelle Beteiligungen) hatten Gründerinnen und Gründer Gelegenheit, ihre konkreten Erfahrungen und Sichtweisen vorzutragen. Hinzu kommen zahlreiche bilaterale Gespräche auf verschiedenen Ebenen, die teils gesondert organisiert , teils im Kontext von anderen Veranstaltungen geführt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14361 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14361 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14361 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14361 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14361 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 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