Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Kai Gehring, Ottmar von Holtz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13387 – Indigenenrechte und Regenwaldschutz in Brasilien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 23. Juli 2019 wurde der Anführer der indigenen Gruppe der Wajãpí, Herr Emyra Wajãpí, in Amapá im nördlichen Amazonas von illegal in das geschützte Gebiet der Wajãpí eindringenden Goldgräberinnen und Goldgräbern getötet (www.dw.com/de/mord-verbreitet-angst-unter-indigenen-in-brasili en/a-49815544). Darüber hinaus gibt es Berichte über gezielte Übergriffe auf Frauen und Mädchen in verschiedenen Wajãpídörfern in den vergangenen Wochen (www.nbcnews.com/news/latino/we-are-great-danger-amazonindigenous -waiapi-chief-killed-illegal-n1035806). Der Angriff auf das Land der Wajãpí ist nur ein Beispiel von vielen. Das Eindringen in indigene Gebiete hat laut Amazon Watch seit dem Amtsantritt von Präsident Bolsonaros um 150 Prozent zugenommen (https://amazonwatch.org/ assets/files/2019-complicity-in-destruction-2.pdf, S. 8). Der neue Präsident Brasiliens übertrug wenige Stunden nach seinem Amtseid die Verantwortung für den Schutz, die Festlegung und Demarkierung des Landes von Indigenen vom Justiz- auf das Landwirtschaftsministerium, in dem nach Presseberichten die Agrarlobby das Sagen hat (www.deutschlandfunk.de/lateinamerika-exper te-agrarlobby-ist-bolsonaros.694.de.html?dram:article_id=457123). Er droht regelmäßig mit der Öffnung geschützter indigener Territorien für den kommerziellen Bergbau, Holzeinschlag und das Agribusiness, obwohl dies durch die brasilianische Verfassung und die Ratifizierung der ILO 169 Konvention verboten ist und verglich indigene Gruppen, die in geschützten Gebieten leben, mit Zootieren (www.nytimes.com/2019/01/02/world/americas/brazilbolsonaro -president-indigenous-lands.html). Präsident Bolsonaros Rhetorik und Politik befeuern nach Ansicht der Fragesteller zusätzlich die Spannungen und stellen die Weichen für weitere Angriffe auf indigenes Land und seine Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei sind indigene Völker aus Sicht der Fragesteller die besten Umweltschützerinnen und -schützer. Auch die letzten Berichte des Biodiversitätsrates der Vereinten Nationen hoben die Rolle von Indigenen beim Artenschutz explizit hervor (z. B. www.ipbes.net/system/tdf/ 2018_americas_full_report_book_v5_pages_0.pdf?file=1&type=no de&id=29404, www.ipbes.net/assessment-reports). Mitglieder indigener Bevölkerungsgruppen engagieren sich zudem häufig als Land- und Umwelt- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14363 19. Wahlperiode 22.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. aktivistinnen und -aktivisten, die besonders stark unter Gewalt und Verfolgung leiden. Michelle Bachelet, Hochkommissarin für Menschenrechte der Vereinten Nationen erkannte den Mord an Emyra Wajãpí als „ein beunruhigendes Symptom für das wachsende Problem der Invasion in indigene Gebiete – insbesondere in Wälder – durch Bergbau, Holzfäller sowie Bäuerinnen und Bauern in Brasilien“ (https://news.un.org/en/story/2019/07/1043401). Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller versprach, dass der Schutz der Indigenenrechte bei den bilateralen Beziehungen mit Brasilien eine Priorität sein werde (https://amerika21.de/2019/07/228702/brasilienreise-mueller). Die Bundesregierung betonte in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache. 19/7801, S. 4, dass sie „Entwicklungen im Indigenenschutz aufmerksam“ verfolge und „im Rahmen ihrer Menschenrechtsarbeit – allein und in Zusammenarbeit mit der EU – in engem Kontakt mit der Regierung und Zivilgesellschaft“ stehe. Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Pariser Klimaabkommens, des kürzlich vereinbarten Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Mercosur- Staaten, sowie dem Ratifikationsprozess zur ILO-Konvention 169 braucht es nach Ansicht der Fragesteller eine internationale Solidarisierung mit der indigenen Bevölkerung und konkrete Konsequenzen für die deutsche Außen-, Handels-, Finanz-, Menschenrechts- und Entwicklungspolitik.  1. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Angriff auf das Volk der Wajãpí am 23. Juli 2019, über mögliche Konsequenzen für die Angreiferinnen und Angreifer, mögliche Kompensationen für die Indigenengemeinde sowie konkrete Schritte der brasilianischen Regierung, um derartige Angriffe in Zukunft zu verhindern, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus für die Zusammenarbeit mit der brasilianischen Regierung und/oder Zivilgesellschaft? Die Bundesregierung hat über Umstände oder Zeitpunkt des mutmaßlichen Angriffs auf das Volk der Wajãpi keine eigenen Erkenntnisse. Der deutsche Botschafter in Brasilien führte am 29. Juli 2019 ein Gespräch mit der brasilianischen Menschenrechtsministerin, Damares Alves. Hierbei sprach er den Fall des mutmaßlichen Angriffes auf das Indigenengebiet der Wajãpi im Bundesstaat Amapá an und übermittelte das hohe Interesse Deutschlands an der Aufklärung des Falles. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin mit der brasilianischen Regierung über Menschenrechtsfragen austauschen. Der Ausschuss für Menschenrechte und Minderheiten des brasilianischen Abgeordnetenhauses forderte Ende August sowohl weitergehende Ermittlungen und Untersuchungen des Leichnams von Herrn Emyra Wajãpí als auch verstärkte Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz des Indigenengebiets. Der Ausschuss übermittelte seinen Bericht an die brasilianische Justiz und die weiteren zuständigen Ministerien und Behörden, des Bundesstaates Amapá und der betroffenen Gemeinden. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.  2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über weitere Angriffe auf Indigenengebiete in Brasilien seit dem Amtsantritts Präsident Bolsonaros, und wie schätzt die Bundesregierung die Lage der Indigenen unter der Bolsonaro-Regierung ein? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse über solche Angriffe, beobachtet aber die Situation der Indigenen unter der neuen brasilianischen Regierung genau. Drucksache 19/14363 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die brasilianische Verfassung von 1988 garantiert den indigenen Völkern umfassende und unabdingbare Rechte auf Schutz ihres kulturellen Erbes, Nutzung ihrer traditionellen Territorien und Konsultation bei wichtigen Vorhaben. Geschützte Indigenengebiete machen rund 13 Prozent der Landfläche Brasiliens aus. Gleichwohl gibt es bereits seit vielen Jahren immer wieder Berichte über Angriffe auf Indigenengebiete, Morde an Indigenenführern und andere Verletzungen grundlegender Rechte. Die Bundesregierung nimmt entsprechende Berichte der brasilianischen und internationalen Presse sowie der Nichtregierungsorganisationen (NRO) mit Sorge zur Kenntnis. Die öffentlichen Aussagen des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro zur Einstellung der Demarkierung von neuen Indigenengebieten und Absichten zur verstärkten Ressourcennutzung (Bergbau, Landwirtschaft) sind der Bundesregierung bekannt. Diesen Aussagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung aber bisher keine konkreten Maßnahmen gefolgt. Aufgrund des zuvor beschriebenen Kontexts legt die Bundesregierung der brasilianischen Regierung weiterhin konsequent ihre Haltung dar, dass der Schutz indigener Rechte und ihrer Gebiete sowie die Förderung der Menschenrechte im Amazonas die Grundlage der Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen mit Brasilien bildet.  3. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Berichte über zunehmende Gewalt gegen Indigene vor dem Hintergrund ihrer eigenen wiederholten Aussage, man werde die Bolsonaro-Regierung „an ihren Taten messen“ (www.sueddeutsche.de/politik/brasilien-bolsona ro-praesident-1.4189542)? Die Bundesregierung ist in ständigem Austausch mit Vertretern der brasilianischen Regierung. Sie spricht hierbei die gesamte Bandbreite von Menschenrechtsfragen an, darunter auch die Situation der Indigenen. In der gemeinsamen Erklärung von Bundesminister Maas und dem brasilianischen Außenminister Araújo vom 30. April 2019 betonten Deutschland und Brasilien ihr Interesse an den bestehenden bilateralen Konsultationen in Bezug auf Menschenrechte. Die Bundesregierung wird sich auch weiterhin im Rahmen der Periodischen Staatenüberprüfung für die Umsetzung der Empfehlungen gegenüber Brasilien einsetzen . Seit Regierungsantritt des brasilianischen Staatspräsidenten Bolsonaro hat die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ihre Analyse zur Menschenrechtssituation mit einem besonderen Fokus auf die Rechte indigener Völker ausgeweitet . Ziel ist, auf der Grundlage von Analysen, Dialog sowie Menschenrechtsberatung und -trainings den Schutz von Menschenrechten in der Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung besser zu verankern.  4. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Einschränkung der Arbeit von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern, die sich für den Schutz indigener Gruppen, Menschenrechte oder Umweltschutz einsetzen? Welche Konsequenzen zieht sie daraus? Brasilien ist eine pluralistische und rechtsstaatliche Demokratie mit einer offenen und aktiven Zivilgesellschaft. Die Meinungs-, Vereinigungs-, Versammlungs - und Religionsfreiheit sind umfassend garantiert und einklagbar. Der Zu- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gang zu Informationen ist verfassungsrechtlich garantiert und wurde durch das Informationszugangsgesetz von 2012 nochmals gestärkt. Bedrohungen für die Arbeit von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern , Indigenenführerinnen und -führern sowie Umweltaktivistinnen und -aktivisten resultieren in Brasilien weniger aus der Rechtslage als vielmehr aus sozialen und Landkonflikten, verschärft durch verbreitete Straflosigkeit und Korruption, vor allem dort, wo der Staat nur schwach präsent ist. Die Bundesregierung verfolgt sehr aufmerksam die Berichterstattungen internationaler Menschenrechtsorgane und Menschenrechtsorganisationen zur Menschenrechtssituation und zu vermehrten Übergriffen auf Menschenrechts-, Umwelt - und Landrechtsaktivistinnen und -aktivisten. Die Bundesregierung ist dazu im engen Austausch mit internationalen Akteuren, z. B. der Europäischen Union (EU), den Vereinten Nationen (VN) sowie ausländischen Botschaften, um Synergien und Abstimmung bei dem Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern weiter zu verbessern. Die deutsche Botschaft unterhält zudem Kontakt zu Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern und Menschenrechtsorganisationen. Über entwicklungspolitische Projekte werden zivilgesellschaftliche Partner mit dem Ziel gestärkt, sich enger zu vernetzen, Fähigkeiten zum Dialog auszubauen sowie sich effektiv an politischen und gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen .  5. Mit welchen Indigenenvertreterinnen und Indigenenvertretern und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben sich Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller und Bundesaußenminister Heiko Maas auf ihren jeweiligen Reisen nach Brasilien getroffen? Bundesaußenminister Maas besuchte am 29. und 30. April 2019 Brasilien. Im Mittelpunkt seines Besuchs in Salvador da Bahia stand die Eröffnung des Frauennetzwerks Unidas. Bundesaußenminister Maas hielt eine Eröffnungsrede in Anwesenheit von mehr als 40 Vertreterinnen und -vertretern aus Politik, Unternehmen, NRO, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, unter anderem Associação Pracatum Ação Social, Rede de Mulheres Negras da Bahia, Instituto Maria da Penha, Associação Redes de Desenvolvimento da Maré oder Rede da Mulher Empreendedora. Darüber hinaus sprach er in Brasília mit Vertreterinnen und -vertretern der Gewerkschaft Central Única dos Trabalhadores. Bundesentwicklungsminister Dr. Müller hat bei seinem Aufenthalt in Brasilien von 8. bis 13. Juli 2019 Gespräche mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen geführt. Dazu zählen unter anderem Terre des Hommes, Centro de Defesa dos Direitos da Criança e do Adolescente „Mônica Paião Trevisan”, Misereor/Centro Gaspar Garcia, Instituto Socioambiental, Instituto Internacional de Educação do Brasil, Conselho Indigenista Missionário, Processo de Articulação e Diálogo entre Agências Ecuménicas Europeias e Parceiros Brasileiros/Brot für die Welt, Coordenação das Organizações Indígenas da Amazônia Brasileira, Instituto do Homem e Meio Ambiente da Amazônia, Instituto de Pesquisa Ambiental da Amazônia, Instituto Clima e Sociedade, World Wildlife Fund, Confederação da Agricultura e Pecuária do Brasil sowie Fundação Amazonas Sustentável. Des Weiteren führte er Gespräche mit Indigenenvertreterinnen und -vertretern der Coordenação das Organizações Indígenas da Amazônia Brasileira, des Gemeindeverbandes der Baniwa und Koripako sowie mit einer indigenen Parlamentarierin. Drucksache 19/14363 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. a) In welcher Form wurden Indigenenrechte angesprochen? Bundesaußenminister Maas hat die Indigenenpolitik sowohl gegenüber Außenminister Araújo als auch gegenüber Staatspräsident Bolsonaro angesprochen. Beide Außenminister haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht. Sie nimmt unter anderem Bezug auf Menschenrechte (www.auswaer t iges - amt.de/de/newsroom/brasilien-gemeinsame-erklaerung/2214526). In nahezu allen Gesprächen von Bundesentwicklungsminister Dr. Müller nahm das Thema Indigenenrechte einen zentralen Stellenwert ein. Bundesentwicklungsminister Dr. Müller bekräftigte die wichtige Rolle der Indigenen und traditioneller Bevölkerungsgruppen beim Tropenwaldschutz. Ferner informierte er sich über die aktuelle Situation der Indigenen insbesondere hinsichtlich möglicher Veränderungen durch die Amtsübernahme von Staatspräsident Bolsonaro. b) Welche Einschätzung oder Befürchtungen wurden von den brasilianischen Gesprächspartnerinnen und -partnern in Bezug auf Indigenenrechte , Waldschutz und die Situation von Umwelt- und Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten unter der aktuellen Regierung geäußert , und welche Forderungen oder Bitten wurden an die Bundesregierung gestellt? Die Bundesregierung hat seit Amtsantritt der Regierung unter Staatspräsident Bolsonaro eine Vielzahl an Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern indigener Völker und der Zivilgesellschaft geführt. Diese brachten ihre Sorge zum Ausdruck, dass die Haltung der brasilianischen Regierung in Bezug auf die Nutzung des Regenwaldes für die Landwirtschaft oder den Abbau von Bodenschätzen – inklusive in indigenen Schutzgebieten – zu einer Vernichtung ihrer Lebensgrundlagen führt. Sie baten die Bundesregierung, sich gegenüber der brasilianischen Regierung für ihre Belange einzusetzen. So betonten auch die Gesprächspartner von Bundesentwicklungsminister Dr. Müller den hohen Stellenwert der langjährigen deutsch-brasilianischen Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung und deren Beitrag zum Tropenwaldschutz. Insbesondere die durch den Amazonienfonds erbrachten Leistungen und erzielten Ergebnisse wurden positiv hervorgehoben und mit dem Wunsch einer baldigen Wiederaufnahme der Fondstätigkeiten verbunden. Die Indigenenvertreter äußerten sich besorgt über aktuelle politische Weichenstellungen der Regierung unter Staatspräsident Bolsonaro, die beispielsweise zu Haushaltskürzungen bei der Indigenenbehörde Fundação Nacional do Índio führten.  6. Welche Neuzusagen für Regenwaldschutz sowie den Schutz indigener Gebiete haben die Bundesregierung sowie nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission seit Amtsantritt Präsident Bolsonaros gemacht, und welche Vorhaben in diesen Bereichen wurden seitdem neu begonnen (bitte nach Projekten, Projektziel, Finanzvolumen und Zielgruppe bzw. Zielregion aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat seit Amtsantritt von Staatspräsident Bolsonaro keine Neuzusagen gemacht. Neue Vorhaben in diesen Bereichen wurden seit Amtsantritt des Staatspräsident Bolsonaro nicht begonnen. a) Hat der Angriff auf die Wajãpí Auswirkungen auf Projekte, die mit deutschen Mitteln finanziert wurden? Wenn ja, welche Auswirkungen auf welches Projekt? Nein. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Inwiefern sieht die Bundesregierung deutsche Projekte durch den zunehmenden Holzeinschlag, Bergbau und das Agrobusiness gefährdet? Die Entwaldung wird von der Bundesregierung sehr aufmerksam verfolgt. Zu einem Anstieg illegaler Aktivitäten in den Sektoren Bergbau und Agrobusiness liegen der Bundesregierung jedoch bisher keine gesicherten Kenntnisse vor. Die Bundesregierung prüft regelmäßig, ob die Voraussetzungen für die Fortführung der deutschen Projekte weiterhin gegeben sind. c) Hat die Bundesregierung gegenüber der brasilianischen Regierung Sorgen bezüglich möglicher Gefährdungen für Projekte, die von Seiten Deutschlands und/oder der Europäischen Union finanziert wurden und werden, zum Ausdruck gebracht? Ja.  7. Inwiefern plant die Bundesregierung, das GIZ-Projekt „Schutz und nachhaltiges Management in Indigenengebieten Amazoniens“ jenseits der aktuellen Laufzeit bis 2020 weiterzuführen oder ein entsprechendes Folgeprojekt anzustreben? Die Frage der Weiterführung des Moduls „Schutz und nachhaltiges Management in Indigenengebieten Amazoniens“ der technischen Zusammenarbeit (TZ) wird Bestandteil der nächsten Regierungsverhandlungen zwischen der Bundesregierung und der brasilianischen Regierung sein, daher gibt es hierzu noch keine Entscheidung. a) Kann die GIZ nach Kenntnis der Bundesregierung das Projekt weiterhin ungestört umsetzen? Wenn nein, aus welchen Gründen? Aufgrund der Neustrukturierung der Partnerinstitution FUNAI nach dem letzten Regierungswechsel haben sich institutionelle Veränderungen ergeben, die eine Anpassung der Ansätze der Zusammenarbeit notwendig machen. Die Bundesregierung befindet sich derzeit in Gesprächen mit FUNAI zu den notwendigen Anpassungen. b) Inwiefern will sich die Bundesregierung weiterhin für den Schutz der kulturellen Identität der Indigenen einsetzen, beispielsweise für die Förderung und den Erhalt der indigenen Sprachen, und wie sieht sie die Rahmenbedingungen dafür durch die aktuelle Regierung Brasiliens verändert? Die Rahmenbedingungen auf brasilianischer Seite zum Schutz der Indigenenrechte haben sich durch bereits von der Vorgängerregierung angestoßene massive Haushaltskürzungen deutlich verschlechtert, vor allem bei der Indigenenbehörde Fundação Nacional do Índio. Die Bundesregierung wird dennoch weiterhin für Schutz der kulturellen Identität der Indigenen eintreten und dies auch im politischen Dialog mit der brasilianischen Regierung thematisieren.  8. Inwiefern wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung, bisher die Zusammenarbeit der GIZ mit der Brasilianischen Indigenenbehörde FUNAI durch die Politik des neuen Präsidenten Bolsonaro beeinträchtigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen Drucksache 19/14363 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche weiteren konkreten Initiativen der Bundesregierung sind zum Schutz der indigenen Bevölkerungsgruppen Brasiliens und ihrer Territorien geplant (bitte voraussichtliches Startdatum, Projektziel, Finanzvolumen und Zielgruppe bzw. Zielregion auflisten)? Zukünftige Projekte sind Gegenstand der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren und stehen daher noch nicht fest. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7b verwiesen. 10. An welchen Infrastrukturprojekten (z. B. Straßen, Schienen, Kraftwerke u. Ä.) im Amazonasgebiet sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell öffentliche oder private Mittel aus der Bundesrepublik Deutschland beteiligt oder ist eine Beteiligung geplant (bitte nach Projekt, Art der Beteiligung und Finanzierungsvolumen aufschlüsseln)? a) Kann ausgeschlossen werden, dass diese Infrastrukturprojekte indigene Territorien durchlaufen, tangieren oder die Umwelt und Lebensbedingungen der dort lebenden Menschen beeinträchtigen? b) Falls nicht, ist nach Kenntnis der Bundesregierung der in der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker vorgesehene FPIC (free prior and informed consent) bzw. öffentliche Konsultationen der betroffenen indigenen Gruppen gewährleistet, und welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorfeld durchgeführt (insbesondere Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen), bzw. welche Kompensationsmaßnahmen sind jeweils geplant? Die Fragen 10, 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung ist nicht an Infrastrukturprojekten beteiligt. Zu der Frage, inwiefern private Mittel aus der Bundesrepublik beispielsweise von deutschen Firmen an solchen Infrastrukturprojekten beteiligt sind, hat die Bundesregierung keine eigene Kenntnis. 11. Hat die Bundesregierung Kenntnis über in einer Studie von Amazon Watch (vgl. https://amazonwatch.org/assets/files/2019-complicity-indestruction -2.pdf) genannte finanzielle Beteiligungen von deutschen Finanziers wie z. B. Commerzbank, DZ Bank, Allianz, Deutscher Bank, KfW sowie Volkswagen und Daimler Financial Services an Aktivitäten und Kreditvergaben, die laut der Studie direkt oder indirekt zur Regenwaldzerstörung in Brasilien beitragen sollen, zum Beispiel Fonds und Kredite an große Agrarunternehmen, die Soja und Fleisch produzieren, und welche Maßnahmen ergreift sie ggf. dahingehend? Anders als in der genannten Studie behauptet hat die KfW IPEX-Bank GmbH keine Finanzierungen an die brasilianische Gesellschaft Louis Dreyfus Co Brazil oder andere brasilianische Landesgesellschaften der Gruppe gegeben. Die KfW IPEX-Bank GmbH ist auch nicht an einer Finanzierung der Parent-Company LDC beteiligt. Die dahingehenden Ausführungen der Studie (Seite 42) sind nicht zutreffend. Die KfW IPEX-Bank GmbH ist unter dem Finanzierungszweck „Rohstoffsicherung für Deutschland und Europa“ lediglich an einer Working Capital Finanzierung für LDC Suisse beteiligt. Die Schweizer Gesellschaft ist eine von drei Regionalgesellschaften der LDC und Brasilien fällt nicht in ihren Zuständigkeitsbereich. Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse zu Beteiligungen, Aktivitäten bzw. Kreditvergaben der in der Studie erwähnten deutschen Banken bzw. Institutionen an den benannten brasilianischen Unternehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Zusammenhang mit der Übernahme von Exportkreditgarantien sind der Bundesregierung die erwähnten brasilianischen Unternehmen bzw. deren Töchterunternehmen in Einzelfällen als ausländische Kunden bzw. Garanten bekannt . Im Rahmen der Prüfung auf Übernahme von Exportkreditgarantien des Bundes wird die Einhaltung der nach Vorgaben der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) anzuwendenden Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsstandards geprüft. Für alle Projekte, die in den Anwendungsbereich der OECD Common Approaches fallen und die Auswirkungen auf natürliche und kritische Habitate und/oder indigene Gruppen haben, sind diese Auswirkungen gemäß der Referenzstandards der Weltbankgruppe zu identifizieren, zu bewerten und ggf. zu mitigieren. Für alle Projekte, für die die International Finance Corporation (IFC) Performances Standards der Weltbank einschlägig sind (Projektfinanzierungen und projektfinanzierungsähnliche Geschäfte), müssen bei Auswirkungen auf indigene Gruppen deren „Free, Prior and Informed Consent (FPIC)“ zu den verursachenden Projektaktivitäten eingeholt werden und ggf. zu ergreifende Maßnahmen definiert werden. 12. Inwiefern, mit welchen konkreten Maßnahmen, und in welchem Zeitrahmen setzt sich die Bundesregierung in der EU für ein verbindliches Zertifizierungsabkommen der EU mit Brasilien ein, das sicherstellen soll, dass Produkte, wie Palmöl oder Soja, die durch Rodung des Regenwaldes gewonnen wurden, nicht in die EU importiert werden dürfen (www.tages schau.de/ausland/mueller-brasilien-reise-101.html)? a) In welchem Rahmen und mit welchen Mitgliedstaaten wurde die Erarbeitung eines solchen Abkommens auf europäischer Ebene beraten? b) Auf welche Zertifizierungen, bzw. Zertifizierungssysteme will die Bundesregierung dieses Abkommen stützen? c) Inwiefern werden hier neben Kriterien des Umwelt- und Klimaschutzes auch menschenrechtliche und soziale Kriterien, sowie der Schutz vor genveränderten Produkten ausschlaggebend sein? d) Für welche weiteren Handelsgüter plant die Bundesregierung ein solches Zertifizierungsabkommen? e) Durch welche Institution sollen die Zertifikate erteilt und regelmäßig überprüft werden? f) Welche weiteren Wald- und andere Landschaftsflächen außer dem Regenwald würde das Zertifizierungsabkommen umfassen? g) Inwiefern kann ausgeschlossen werden, dass es lediglich zu einer Verschiebung der Entwaldung kommt, so wie es z. B. in den vergangenen Jahren durch das Sojamoratorium zu beobachten war, aufgrund dessen ein Großteil der neu für den Soja-Anbau genutzten Flächen inzwischen im Cerrado geschieht, und die dort ansässige Rinderwirtschaft nach Amazonien verlagert, wo sie für mittlerweile 65 Prozent der (auch illegalen) Rodungen verantwortlich ist (www.gegens t roe mung.org/web/wp-content/uploads/2019/01/TAPAJOS_online.pdf#pa ge=19)? Die Fragen 12 sowie 12a bis 12g werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die stringente Umsetzung der Mitteilung der EU-Kommission vom 23. Juli 2019 „Verstärkung von EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung von Wäldern weltweit“ unter der neuen EU- Kommission. Zu den in der Mitteilung vorgeschlagenen prioritären Handlungsfeldern gehört die Förderung von Maßnahmen zur Sicherstellung einer ent- Drucksache 19/14363 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. waldungsfreien Agrarproduktion. Aus Sicht der Bundesregierung kann hierzu auch ein verbindliches Zertifizierungsabkommen der EU mit Brasilien zählen. 13. Thematisierte die Bundesregierung die Entlassung des Präsidenten des brasilianischen Instituts für Weltraumforschung (INPE), Ricardo Galvão, durch Präsident Bolsonaro, nachdem das INPE über massive Regenwaldabholzung berichtet hatte? Wenn ja, wie, und in welchem Rahmen (www.zeit.de/politik/ausland/ 2019-08/jair-bolsonaro-brasilien-abholzung-regenwald-streit-entlas sung)? Nein. Sie führt nach Einschätzung der Bundesregierung zu keiner Beeinträchtigung hinsichtlich der Erhebung verlässlicher Daten durch das brasilianische Institut für Weltraumforschung. 14. Was beinhaltet die von der brasilianischen Regierung und Bundesaußenminister Heiko Maas auf seiner Brasilienreise unterzeichnete Abschlusserklärung bezüglich des beabsichtigen Regenwaldschutzes (www.faz.net/ aktuell/politik/ausland/brasilien-heiko-maas-trifft-jair-bolsona ro-16165226.html)? Auf seiner Brasilienreise hat Bundesaußenminister Maas mit dem brasilianischen Außenminister Araújo am 30. April 2019 eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht: www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/brasilien-gemeinsameerklaerung /2214526. 15. Inwiefern legt die Einigung mit der brasilianischen Regierung auf eine Weiterführung des Waldschutzes einen Fokus, auf welche Art der Wiederaufforstung , inwiefern auf den Stopp der Regenwaldzerstörung? Die Bundesregierung ist mit der brasilianischen Regierung, einzelnen brasilianischen Bundesstaaten und Gemeinden im regelmäßigen Austausch über die Gestaltung von Maßnahmen zum Waldschutz und zur nachhaltigen Waldnutzung . 16. Welche konkreten Maßnahmen plant das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Themenstrangs „entwaldungsfreie Lieferketten“ in Brasilien, und inwiefern sind hierzu Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren des Agribusiness geplant? Inwiefern sieht die Bundesregierung hier Zielkonflikte, vor dem Hintergrund , dass das Agribusiness in Brasilien zu einem großen Teil für die Regenwaldzerstörung und die Übergriffe auf indigene Gemeinschaften verantwortlich ist (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wie beabsichtigt sie, diesen Zielkonflikten zu begegnen? Die Bundesregierung setzt sich zusammen mit der brasilianischen Regierung für den Aufbau entwaldungsfreier Lieferketten in Brasilien ein. Beispielsweise wird derzeit das 2017 zugesagte Vorhaben „Partnerschaften für Innovation im Tropenwaldschutz in Amazonien“, das auf die Beratung und Einführung von Innovationselementen (z. B. zur Rückverfolgbarkeit in der Viehwirtschaft) abzielt , vorbereitet. Das Vorhaben soll die brasilianische Regierung unterstützen, soziale und ökologische Standards einzuführen und die Lieferkette transparent Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. zu gestalten, so dass erkennbar bleibt, ob das jeweilige Produkt (Fleisch oder Soja) aus Entwaldungsgebieten stammt oder nicht. Unternehmen des Agrobusiness haben gegenüber der Bundesregierung Interesse an einer Zusammenarbeit für eine nachhaltige Produktion und nachhaltige Lieferketten geäußert. Die Gespräche hierzu dauern an. Die Bundesregierung kann hierin keinen Zielkonflikt erkennen. 17. Welche Konsequenzen plant die Bundesregierung, sollte die brasilianische Regierung bis 2030 keinen absoluten Stopp der Brandrodung in Brasiliens Regenwäldern durchsetzen, wie es Bundesminister Dr. Gerd Müller als aktuelle Vereinbarung verlauten ließ (www.tagesschau.de/aus land/mueller-brasilien-reise-101.html)? Welche Zwischenschritte erwartet die Bundesregierung auf dem Weg bis 2030? Die Bundesregierung nimmt keine Stellung zu hypothetischen Sachverhalten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6b sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 19/13947 verwiesen. 18. Was ist die abgestimmte Haltung der Bundesregierung zur Bereitstellung von Fördermitteln zum Regenwaldschutz, vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) Gelder strich, das BMZ sich gegen eine Streichung aussprach (vgl. www.abendblatt.de/politik/ausland/article226752181/Bolsonaro- Brauchen-Deutschlands-Geld-fuer-Amazonas-nicht.html & BMZ-Ticker: „Entwicklungsminister Müller hält an Amazonas-Regenwaldschutz fest“), während das Auswärtige Amt und das Bundeskanzleramt sich nicht zu der Thematik äußern? Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass der Dialog mit Brasilien zum Regenwaldschutz und anderen Themen aufrecht erhalten bleiben sollte. a) Welche Projekte werden mit Mitteln der Internationalen Klimainitiative des BMU zurzeit in Brasilien gefördert, und welche geplanten Projekte sind von der angekündigten Streichung (s. o.) voraussichtlich betroffen (bitte jeweils nach Projektziel, Projektträger und Finanzvolumen aufschlüsseln)? Durch die Streichung von Fördermitteln aus der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) sind keine Projekte betroffen. Die in der Öffentlichkeit diskutierten eingefrorenen Mittel bezogen sich auf den geplanten sogenannten „IKI- Ländercall“ mit Brasilien. Der Ländercall ist ein neues Verfahren, das nur in IKI-Schwerpunktländern durchgeführt wird. Voraussetzung für eine Förderung aus einem Ländercall ist die enge politische Abstimmung mit der Regierung des Partnerlands. Der anstehende Ländercall Brasilien wurde nun in der Vorbereitungsphase gestoppt, also vor Veröffentlichung einer Ausschreibung als Grundlage für neue Projekte. Drucksache 19/14363 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Mit dem Wissen um die Bedeutung des Amazonas für das Weltklima, wie gedenkt die Bundesregierung, hier auf die brasilianische Regierung jenseits der Streichung von Mitteln zum Waldschutz einzuwirken ? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 15, 16, 18 und die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagdrucksache 19/13947 verwiesen. 19. Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sie den Nichtaustritt Brasiliens aus dem Pariser Klimaabkommen ausdrücklich würdigte (Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Uwe Kekeritz am 15. Mai 2019, Plenarprotokoll 19/100), Brasiliens Umsetzung des Abkommens ein? Wo sieht sie Erfolge, wo Versäumnisse? Die Bundesregierung begrüßt den Verbleib Brasiliens im Pariser Klimaabkommen . Brasilien wird im Rahmen des Abkommens über Fortschritte bei der Umsetzung des nationalen Klimabeitrags, einschließlich über Fortschritte zum Schutz des Regenwaldes, berichten. Eine abschließende Bewertung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich. 20. Was ist der Verhandlungsstand zur Ratifizierung der ILO-Konvention 169, die laut Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD noch in dieser Legislaturperiode geplant ist? Wann soll sie voraussichtlich unterzeichnet werden? Falls nicht unterzeichnet werden soll, warum nicht? Das Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Nr. 169 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (1989) richtet sich insbesondere an Staaten, auf deren Staatsgebiet meist infolge von Kolonisierung sogenannte indigene Bevölkerungsgruppen leben. Es statuiert Rechte der Gleichbehandlung mit anderen Staatsangehörigen sowie spezifische Beteiligungsrechte der indigenen Bevölkerungsgruppen. Die in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten (die dänische Minderheit, die friesische Volksgruppe, das sorbisches Volk und die deutschen Sinti und Roma) zählen nicht zu den eingeborenen oder in Stämmen lebenden Völkern im Sinne des Übereinkommens. Gleichwohl hat die Bundesregierung in den vergangenen Legislaturperioden die Möglichkeit einer Ratifikation mehrfach geprüft, hierzu konnte jedoch bislang kein positives Votum herbeigeführt werden. Das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Ratifikationsprüfverfahren nun erneut aufgenommen. 21. Sieht die Bundesregierung die Rechte von Indigenen im Rahmen des Mercosur-Freihandelsabkommen ausreichend geschützt? Ja. Beide Parteien verpflichten sich, die Einbeziehung der lokalen und indigenen Bevölkerung in nachhaltige Lieferketten bezüglich Holz und Nichtholzprodukten zu fördern, um ihre Lebensbedingungen und die nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder zu verbessern (Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b). Beide Punkte erachtet die Bundesregierung als eine Verbesserung gegenüber dem Status quo. Zudem ist der Schutz von Menschenrechten als wesentlicher Vertragsbestandteil („essential element“) im politischen Teil des Abkommens ver- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ankert. Auf dieser Grundlage können die Vertragsparteien im Falle von Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, die von Konsultationen bis zur Aussetzung von Teilen des Abkommens bzw. des Gesamtabkommens reichen. a) Für welche konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene ein, um sicherzustellen, dass das Mercosur-Freihandelsabkommen keine negativen Auswirkungen auf den Schutz von indigenem Territorium und den Regenwald durch die Ausweitung des Bergbaus und landwirtschaftlicher Flächen bedeutet? Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, dass die in dem Abkommen enthaltenen, rechtlich verbindlichen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeit effektiv um- und durchgesetzt werden. In diesem Zusammenhang unterstützt die Bundesregierung auch den 15-Punkte-Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Verbesserung der Um- und Durchsetzung von Nachhaltigkeitskapiteln in EU-Freihandelsabkommen. b) Plant die Bundesregierung bzw. plant die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung aus der zunehmenden Gewalt gegen Indigene aus dem Angriff auf die Wajãpí sowie aus den gestiegenen Abholzungszahlen im Amazonasgebiet, Konsequenzen für den Abschluss des Abkommens zu ziehen? Die Bundesregierung wird auch weiterhin die Gewalt gegen Indigene im Rahmen der bilateralen Beziehungen mit Brasilien adressieren und sich für die Wahrung der Rechte der Indigenen einsetzen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen. 22. Inwieweit kann nach Auffassung der Bundesregierung ausgeschlossen werden, dass es beim Abbau oder der Produktion von nach Deutschland eingeführten Produkten wie Holz, Gold und anderen Rohstoffen aus Brasilien zur Verletzung sozialer, ökologischer und menschenrechtlicher Standards kommt? Für das Inverkehrbringen von Holz und Holzprodukten auf dem EU-Binnenmarkt gelten seit 2013 die verbindlichen Sorgfaltsbestimmungen der EU- Holzhandelsverordnung hinsichtlich Legalität ihrer Produktion. Wenn ein Marktteilnehmer erstmalig Holz in die EU einführt, muss dieser einer umfassenden Sorgfaltspflicht unterzogen werden, d. h. das Holz wird auf eine mögliche illegale Herkunft überprüft. Die Prüfung beinhaltet auch die Einhaltung nationaler (Sozial- und Umwelt-) Gesetzgebungen im Herkunftsland. Eine Einfuhr von Gold, Zinn, Wolfram und Tantal, das unter Verletzung der Menschenrechte und anwendbarer Nachhaltigkeitsstandards abgebaut und bezogen wurde, wird ab dem Inkrafttreten der EU-Konfliktmineralienverordnung am 1. Januar 2021 rechtlich nicht mehr möglich sein. Im Übrigen erwartet die Bundesregierung von den in Deutschland ansässigen Unternehmen, dass sie sich an die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie an den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), welcher die Leitprinzipien der Vereinten Nationen (VN) für Wirtschaft und Menschenrechte umsetzt, halten. Drucksache 19/14363 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Inwiefern hat die Bundesregierung den Schutz der indigenen Bevölkerung im Rahmen der EU angesprochen und mit welchem Ergebnis, bzw. plant die Bundesregierung sich mit den europäischen Partnern zu diesem Thema auszutauschen und politisch aktiv zu werden? Die Bundesregierung ist im regelmäßigen Kontakt mit den relevanten EU- Gremien. Der Schutz der indigenen Bevölkerung in Ländern wie Brasilien und der Umgang auf politische Ebene werden dabei wiederholt thematisiert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14363 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.