Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Amira Mohamed Ali, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13416 – Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13162) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Parteispenderinnen und Parteispender in den Bundesministerien“ auf Bundestagsdrucksache 19/13162 hat die Bundesregierung unter Verweis auf vermeintliche „Gründe der Zumutbarkeit“ und mit Verweis darauf, dass die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 wegen des Umfangs der erfragten Daten einen „unverhältnismäßigen Aufwand“ bedeute und ein funktionsverträgliches Maß der Regierungskontrolle überschritten sei, die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 vollständig unterlassen. Dies entbehrt nach Auffassung der fragestellenden Fraktion nicht nur der tatsächlichen , sondern auch der verfassungsrechtlichen Grundlage: Zum einen legt nicht die Regierung, sondern das Parlament fest, welcher Informationen es für die Kontrolle der Regierung bedarf. Dies hat die Bundesregierung nicht zu entscheiden. Das parlamentarische Fragerecht kennt zwar eng begrenzte Ausnahmen; diese dienen jedoch nicht dem Schutz der Regierung davor, bloß unwillkommene Fragen nicht beantworten zu müssen. Zum anderen ist die Behauptung, eine Ressortabfrage der Treffen der Regierungsmitglieder und der Leitungsebene der Häuser mit Parteispenderinnen und Parteispendern (ausdrücklich mit Ausnahme von Abgeordneten und Regierungsmitgliedern ) sei wegen des unverhältnismäßigen Aufwandes unzumutbar , aus Sicht der fragestellenden Fraktion schlicht nicht nachvollziehbar. Die in den fünf bisher veröffentlichten Rechenschaftsberichten der Regierungsparteien für die 18. und 19. Wahlperiode namentlich aufgeführten Personen (das betrifft die Berichte für die Kalenderjahre 2013 bis 2017; vgl. www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechenschafts berichte/rechenschaftsberichte-202446), abzufragen, erforderte lediglich eine Ressortabfrage mit der Bitte, dienstliche Treffen mit den sich aus den Berichten ergebenden Spenderinnen und Spendern (im Falle juristischer Personen deren Vertreterinnen und Vertretern) darzustellen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14364 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die fragestellende Fraktion stellt insoweit klar, dass nicht die dienstlichen Treffen aller Beschäftigten, sondern lediglich die der Mitglieder der Bundesregierung sowie die der Leitungsebene der Bundesministerien erfragt werden sollen. Die Frage 1 wurde diesbezüglich sprachlich präzisiert. Die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 ist nach Ansicht der Fragesteller ganz offensichtlich nicht unzumutbar. Erst recht würde dies nach Ansicht der Fragesteller nicht über Wochen die Arbeitsfähigkeit einzelner Arbeitseinheiten behindern. Es handelt sich vielmehr um normales Regierungshandeln im Rahmen normaler Regierungskontrolle. Offenbar geht die Bundesregierung – im Gegensatz zu der Annahme der Fragestellerinnen und Fragesteller – davon aus, dass die Parteispenderinnen und Parteispender an die Regierungsparteien in den Bundesministerien tagtäglich mehrfach ein- und ausgehen. Die fragestellende Fraktion geht bislang trotz der Antwort nicht davon aus, dass die Bundesministerien so viele Empfänge, Feierlichkeiten oder Veranstaltungen für Parteispenderinnen und Parteispender ausgerichtet haben (Hinweis: nur natürliche Personen sind in Frage 2 erfragt), dass sie wegen der hohen Anzahl keinen Überblick dazu hat und mit der Beantwortung dieser Frage wegen der hohen Anzahl von Empfängen etc. für Parteispenderinnen und Parteispender überfordert sei. Ebenfalls verweigert die Bundesregierung nach Auffassung der fragstellenden Fraktion ohne jede tragfähige – vor dem Grundgesetz bestehende – Begründung die Antwort darauf, an welche Parteispenderinnen und Parteispender Aufträge vergeben oder mit Ausgaben für den Bund verbundene Verträge geschlossen worden sind (Frage 3). Dies unterbleibt, obwohl die Haushaltskontrolle eines der vornehmsten Kontrollrechte des Deutschen Bundestages ist. Die fragestellende Fraktion bittet vor diesem Hintergrund um umfassende Beantwortung der nachfolgenden, präzisierten und inhaltlich noch eingrenzten Fragen. 1. Mit welchen Parteispenderinnen und Spendern (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) einschließlich der Vertreterinnen bzw. Vertreter von spendenden juristischen Personen, haben sich die Bundesministerinnen, Bundesminister oder die sonstige Leitungsebene der Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt ) nach Kenntnis der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode dienstlich getroffen, die zuvor selbst oder die betreffende juristische Person seit dem 1. Januar 2016 an die Parteien CDU, CSU oder SPD jeweils über 10.000 Euro ausweislich der Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien (Rechenschaftsberichte der Parteien www.bundestag.de/parlament/ praesidium/parteienfinanzierung/rechenschaftsberichte/rechenschaftsberich te-202446) gespendet haben (bitte einzeln aufführen nach Datum, Teilnehmenden und Thema bzw. Grund des Kontaktes)? Eine Beantwortung dieser Nachfrage ist aus Sicht der Bundesregierung nicht mit zumutbarem Aufwand leistbar. Mit Frage 1 sollen alle Treffen der Mitglieder der Leitungsebene der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts mit Parteispendern in dieser Legislaturperiode nachträglich aufgelistet werden. Die Anzahl der Parteispender und Parteispenderinnen an die Parteien CDU, CSU und SPD seit dem 1. Januar 2016 liegt im vierstelligen Bereich. Die Leitungsebene der Bundesministerien und des Bundeskanzleramts umfasst mehr als 200 Personen. Dabei ist für das Ausmaß des Aufwandes entgegen der Auffassung der Fragesteller nicht die Anzahl der tatsächlichen Treffen, sondern die Anzahl möglicher Treffen, die für eine Übersicht ausgewertet werden müssten, entscheidend. Drucksache 19/14364 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Um die Treffen darstellen zu können, müssten aufgrund des abzufragenden Personenkreises daher für den Zeitraum ab dem 24. Oktober 2017 (Beginn der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages) tausende mögliche Treffen abgefragt und ausgewertet werden, ohne diese vollständig und zuverlässig erheben zu können. Die Daten über die dienstlichen Treffen werden nicht zentral erfasst, sondern es müsste eine Überprüfung der Termine sämtlicher Mitglieder der Leitungsebene erfolgen. Diese Überprüfung muss händisch erfolgen, da die genaue Bestimmung der Identitäten und die Namen und deren Beziehung zu juristischen Personen jeweils geklärt werden müssten. Dies hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand für sämtliche Ressorts zur Folge, der die Arbeitsfähigkeit einzelner Arbeitseinheiten, insbesondere in den Leitungsbereichen ggf. über Wochen, erheblich beeinträchtigen würde. Eine Beantwortung wäre mit den bestehenden Ressourcen der Bundesverwaltung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu bewerkstelligen. Die Mitglieder der Bundesregierung und die Vertreter der Leitungsebene pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung dienstliche Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Sie haben nicht, wie die Fragestellung andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen. Die Bundesregierung möchte erneut darauf hinweisen, dass sie bestrebt ist, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Aus Sicht der Bundesregierung wird der von den Fragestellern angedeuteten abstrakten Korruptionsgefahr durch die bestehenden Regelungen im Parteiengesetz, zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung von Interessenkonflikten ausreichend vorgebeugt. Ein konkreter Missstand wird durch die Fragesteller nicht angeführt. Die Verantwortung der Regierung gegenüber Parlament und Volk setzt angesichts des Gefüges der grundgesetzlichen Zuordnung staatlicher Aufgaben zu bestimmten Funktionen und Trägern die Gewährleistung einer funktionsgerechten und organadäquaten Aufgabenwahrnehmung voraus (BVerfGE 143, 101, 138). Die parlamentarische Kontrolle der Regierung ist einerseits gerade dazu bestimmt eine demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechende Ausübung der Regierungsfunktion sicherzustellen, kann andererseits aber diese Funktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 <219>; 124, 78 <122>; 137, 185 <250 Rn. 169>). Aus Sicht der Bundesregierung ist dieses funktionsverträgliche Maß bei der Beantwortung dieser Frage überschritten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14364 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2. Für welche natürlichen Personen (mit Ausnahme von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern und Regierungsmitgliedern) einschließlich der Vertreterinnen oder Vertreter von juristischen Personen, die selbst oder deren jeweilige juristische Person seit dem 1. Januar 2016 an die Parteien CDU, CSU oder SPD jeweils über 10.000 Euro ausweislich der Rechenschaftsberichte der betreffenden Parteien (Rechenschaftsberichte der Parteien www.bundestag.de/parlament/praesidium/parteienfinanzierung/rechen schaftsberichte/rechenschaftsberichte-202446) gespendet haben, wurden in der 19. Wahlperiode von den oder in den Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Empfänge, Feierlichkeiten oder ähnliche Veranstaltungen ausgerichtet (bitte aufführen nach Datum, Teilnehmenden und Anlass )? Die Bundesregierung geht davon aus, dass keine entsprechenden Feierlichkeiten für Parteispender veranstaltet worden sind. Um dies hundertprozentig ausschließen zu können, müsste eine umfassende Abfrage und Auswertung erfolgen, die entgegen der Auffassung der Fragesteller nicht mit zumutbarem Aufwand erfolgen kann. Da es keine zentrale Erfassung sämtlicher Veranstaltungen der Bundesregierung oder eines einzelnen Ministeriums und der damit verbundenen Ausgaben gibt, müsste jede Arbeitseinheit, die dezentral Haushaltsmittel bewirtschaftet, mit dieser Abfrage befasst werden. Bei einzelnen Ressorts können dies mehr als 100 Bewirtschafter mit einer Vielzahl an Zahlungsvorgängen sein. Allein im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat wären über 165 Organisationseinheiten abzufragen und über 300 Veranstaltungen nach Teilnehmern auszuwerten . Dies hätte einen unverhältnismäßigen Aufwand für sämtliche Ressorts zur Folge, der die Arbeitsfähigkeit einzelner Arbeitseinheiten ggf. über Wochen behindern würde. Eine Beantwortung wäre mit den bestehenden Ressourcen der Bundesverwaltung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu bewerkstelligen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. An welche Spenderinnen und Spender, die seit dem 1. Januar 2016 an die Parteien CDU, CSU oder SPD jeweils über 10.000 Euro ausweislich der o. g. Rechenschaftsberichte gespendet haben, sind in der 19. Wahlperiode durch die Bundesministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) Aufträge vergeben, und mit welchen der Spenderinnen und Spender sind mit Ausgaben zulasten der Staatskasse verbundene Verträge geschlossen worden (bitte einzeln aufführen nach Datum, finanziellem Volumen, Bundesministerium und Empfängerin bzw. Empfänger)? Die Daten zur öffentlichen Auftragsvergabe für den hinterfragten Zeitraum der 19. Wahlperiode werden durch die Bundesregierung auf der Grundlage der Übergangsregelung des § 8 Absatz 2 der Vergabestatistikverordnung erhoben. Eine allgemeine bundesweite Vergabestatistik, in deren Rahmen eine Einzeldatensatz -Erfassung für jedes durchgeführte Vergabeverfahren vorgesehen ist, ist derzeit noch im Aufbau und kann voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen. Bislang werden die Daten der meldepflichtigen Stellen unterhalb der EU- Schwellenwerte lediglich in aggregierter Form erhoben und übermittelt. Die zur Beantwortung der Frage notwendigen Daten über Aufträge und sonstige Verträge zulasten der Staatskasse ab einem Wert von mehr als 10.000 Euro, die einzelnen Vertragspartnern und Personen zuordenbar wäre, einschließlich Datum, finanziellen Volumen, Bundesministerium und Empfänger/in liegen der Bundesregierung nicht vor. Mangels einer zentralen Erfassung der zur Beantwortung der Frage notwendigen Daten müsste eine gesonderte Abfrage bei Drucksache 19/14364 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. allen Arbeitseinheiten erfolgen, die dezentral Haushaltstitel bewirtschaften und selbst Verträge schließen und Aufträge vergeben. Um die Anzahl der geschlossenen Verträge und Aufträge der Bundesregierung und den damit einhergehenden Aufwand zu verdeutlichen, verweist die Bundesregierung auf ihre Antworten auf die einschlägigen Kleinen Anfragen der fragestellenden Fraktion der vergangenen Wahlperioden: 17. WP: Bundestagsdrucksache 17/14647: Übersicht der abgeschlossenen und laufenden Aufträge durch die Bundesregierung an externe Dritte 18. WP: Bundestagsdrucksache 18/7987: Übersicht der abgeschlossenen und laufenden Verträge des Bundesinnenministeriums und seiner GBB mit externen Auftragnehmern 19. WP: Bundestagsdrucksache 19/7489 (neu): Übersicht der Verträge der Bundesministerien mit externen Dritten seit dem 1. Januar 2006 Die in einem ersten Schritt zu erhebenden Auftrags- und Vertragsdaten müssten mit der vierstelligen Anzahl der Parteispender der Jahre 2016 und 2017 verglichen werden. Diese Überprüfung müsste händisch erfolgen, da die genaue Bestimmung der Identitäten und die Namen und deren Beziehung zu juristischen Personen jeweils geklärt werden müssten. Dieser nicht automatisierte Abgleich wäre mit den bestehenden Ressourcen der Bundesverwaltung im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht zumutbar zu bewerkstelligen. Dieser Abgleich wäre insb. noch viel aufwändiger, als es die Zusammenstellung aller vergebenen Aufträge ist. Ähnliche Listen hat die Bundesregierung bereits in der Vergangenheit zur Beantwortung Kleiner Anfragen erstellt (s. o.). Eine umfassende Übersicht der Aufträge der 19. WP wurde bisher nicht erfragt. Die Bundesregierung möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Abgleich der Parteispender mit einer Liste der Aufträge durch die fragestellende Fraktion selbst vorgenommen werden könnte. Nach Sinn und Zweck des parlamentarischen Fragerechts besteht eine Verpflichtung der Bundesregierung zur Beantwortung parlamentarischer Fragen grundsätzlich nur dann, wenn durch die begehrte Auskunft ein Informationsvorsprung der Bundesregierung gegenüber dem Parlament ausgeglichen werden soll, damit der Deutsche Bundestag und seine Abgeordneten in die Lage versetzt werden, über die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Sachinformationen zu verfügen. Keine Antwortpflicht der Bundesregierung besteht damit insbesondere dann, wenn sich die erbetene Information aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. solchen des Deutschen Bundestages beschaffen lässt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14364 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.