Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven Lehmann, Ulle Schauws, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13773 – Identifizierung, Anerkennungspraxis und Schutzkonzepte für geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen in Asylverfahren V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Geflüchtete Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTI) gehören nach Ansicht der Fragesteller zum Personenkreis der besonders schutzbedürftigen Personen. Sie haben in ihren Herkunftsländern die Erfahrung gemacht, dass die Offenbarung ihrer sexuellen und/oder geschlechtlichen Identität Gefahr und Verfolgung nach sich ziehen. Sie kommen häufig aus Ländern, in denen Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- und Intergeschlechtlichkeit mit einem Tabu belegt sind. Dies führt dazu , dass sich viele LSBTI nicht trauen, sich vor Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern als solche zu outen. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zusammen mit UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen), den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Fachverbänden Richtlinien zu Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen erarbeitet und im Oktober 2018 veröffentlicht (www.bmfsfj.de/blob/117472/bc24218511eaa3327fda2f2e8890bb79/ mindeststandards-zum-schutz-von-gefluechteten-menschen-in-fluechtlingsun terkuenften-data.pdf). Im Anhang der Broschüre werden auch Mindeststandards für LSBTI-Geflüchtete benannt. Die Broschüre hat jedoch nur empfehlenden Charakter. Neun von 16 Bundesländern haben eigene Schutzkonzepte entwickelt, die nach Ansicht der Fragesteller jedoch weniger umfassend und zum Teil sehr viel unspezifischer gefasst sind. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14367 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie viele LSBTI-Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland erfasst worden (bitte aufschlüsseln nach Jahren und Bundesländern)?  2. Wie viele LSBTI-Geflüchtete haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in Deutschland einen Schutzstatus bekommen (bitte aufschlüsseln nach Jahren, Bundesländern und Art des Schutzstatus )?  3. Wie viele Anträge auf Asyl wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Begründung abgelehnt, dass die antragstellende Person ihre Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit nicht glaubhaft machen konnte?  4. Wie viele Asylanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit der antragstellenden Person zwar glaubhaft sei, aber es im Herkunftsland keine expliziten strafrechtlichen Verbote gegen LSBTI gebe oder diese in der Praxis nicht durchgesetzt würden?  5. Wie viele Asylanträge aus welchen Herkunftsländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt mit dem Hinweis, dass die Homosexualität, Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit der antragstellenden Person zwar glaubhaft sei, aber es im Herkunftsland keine Verfolgung durch Private gegen LSBTI gebe oder der Staat die Betroffenen ausreichend vor der Verfolgung durch private Akteure schütze?  6. Wie viele Asylanträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung abgelehnt mit dem Hinweis, die antragstellende Person könne ihre Homosexualität , Bisexualität und/oder Trans- oder Intergeschlechtlichkeit in der Öffentlichkeit verbergen und sei deswegen keinem Verfolgungsrisiko ausgesetzt?  7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Quote der Klagen bei abgelehnten Asylanträgen von LSBTI, und wie häufig wird diesen Klagen stattgegeben (bitte für die Jahre 2012 bis 2019 auflisten)? Die Fragen 1 bis 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Hierzu können keine Angaben gemacht werden, da entsprechende Statistiken nicht geführt werden. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 bzw. 28 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10733 verwiesen.  8. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) über eine tatsächliche Lageeinschätzung zur Situation von LSBTI in den Herkunftsländern verfügt und diese den Entscheidungen des BAMF zugrunde liegt? Im Rahmen der Prüfung der Lage zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen , trans- oder intergeschlechtlichen Menschen in den jeweiligen Herkunftsländern wertet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschiedene Quellen aus. In erster Linie handelt es sich dabei um Berichte des Auswärtigen Amts, die aktuelle nationale und internationale Presseberichterstattung , Berichte des Europäischen Asyl Unterstützungsbüros (EASO), Einschätzungen des UNHCR sowie Berichte ausländischer Stellen (etwa von Migrationsbehörden anderer Staaten) und Nichtregierungsorganisationen. Drucksache 19/14367 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in Bezug auf Konzepte zur Erhebung von Schutzbedarf von LSBTI-Geflüchteten in den Bundesländern vor? 10. Wie viele Unterkünfte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland, die speziell LSBTI-Geflüchtete aufnehmen, und wie viele Unterkünfte halten spezielle Schutzräume für LSBTI-Geflüchtete vor (bitte Angabe mit Unterkunftsort und Platzzahl)? Die Frage 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden obliegt den Ländern. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10733 verwiesen. 11. Wie viele Beratungsstellen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland, die speziell LSBTI-Geflüchtete unterstützen, und wie viele sonstige Beratungsstellen haben spezielle Beratungsangebote für LSBTI-Geflüchtete (bitte mit Ortsangabe)? Die Antwort kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Beratungsstelle Ort 1 LSBTIQ*-Koordinierungsstelle – Vielfalt Leben Weimar 2 rat+tat e. V. Rostock Rostock 3 SchuLZ e. V./Mobile Migrationsberatung in Westmecklenburg Wismar 4 CSD Dresden/Koordinierungsstelle für LSBT-Flüchtlinge in Sachsen Dresden 5 Gerede e. V. Dresden 6 RAA Leipzig/Beratung und Begleitung für LSBTI* Geflüchtete Leipzig 7 RosaLinde Leipzig e. V./Queer Refugees Network Leipzig 8 LSVD Sachsen/Information Center for LGBTI Refugees Chemnitz 9 INITIATIVE ROSA-LILA Neubrandenburg 10 Katte e. V./Rat+Tat Potsdam/qu.Integration-Projekt Potsdam 11 Queer Haven – Netzwerk für Queer Refugees im Land Brandenburg Potsdam 12 MILES Zentrum für Migranten, Lesben und Schwule Berlin 13 Fachstelle für erwachsene LSBTI Geflüchtete im Kontext der besonderen Schutzbedürftigkeit bei der Aufnahme Berlin 14 Projekt Asylverfahrens- und Migrationsberatung für queere Geflüchtete Berlin 15 Psychologischer Dienst für queere Geflüchtete Berlin 16 Ello – Psychologische und soziale Beratung Berlin 17 GLADT e. V. Berlin 18 LesMigraS Berlin 19 Queer Refugees Network Leipzig Leipzig 20 AIDS-Hilfe Frankfurt e. V./Rainbow Refugee Support Frankfurt am Main 21 Beratungsstelle für lesbische, bi- und transsexuelle Migrantinnen und Geflüchtete Frankfurt am Main 22 Lesben- Informations- und Beratungsstelle LIBS e. V. Frankfurt 23 Café Nahal Frankfurt am Main 24 AIDS-Hilfe Offenbach am Main e. V./Rainbow Refugee Support Offenbach am Main 25 AIDS-Hilfe Wiesbaden e. V./Rainbow Refugee Support Wiesbaden 26 Rainbow Refugees Mainz Mainz 27 SCHMIT-Z/Queer Refugees in Trier Trier 28 LGBT Minden/LGBT Refugees Minden 29 Beratung für LSBTTIQ mit und ohne Migrationshintergrund Stuttgart 30 Weissenburg Zentrum LSBTTIQ Stuttgart Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14367 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Beratungsstelle Ort 31 PLUS. Psychologische Lesben- und Schwulenberatung Rhein-Neckar Mannheim 32 HOPE – Help and Participation for lgbtiq refugees Mannheim 33 Netzwerk LSBTTIQ Baden-Württemberg/Refugees Welcome Freiburg 34 Fliederlich e. V. Nürnberg 35 LeTRa Lesbentelefon e. V./Lesbenberatung München 36 SUB München/Rainbow Refugees Munich München 37 LGBTI Refugees Network Saarland Saarbrücken 38 LSVD Saar/Checkpoint/Migrationsgruppe Saarbrücken 39 young & queer refugees Support Office – Angebote für geflüchtete queere Jugendliche Köln 40 Rainbow Refugees Cologne – Support Group Köln 41 Queer Refugees Deutschland Köln 42 rubicon Köln/Gruppe baraka und Integrationsagentur Köln 43 Landeskoordination der Anti-Gewalt-Arbeit für Lesben, Schwule und Trans* in NRW Köln 44 GAP in Bonn/GAP Queer Refugees Bonn 45 AIDS-Hilfe Düsseldorf/You’re Welcome – Mashallah Landeskoordination Düsseldorf Düsseldorf 46 SVLS/LebensLust Beratungsstelle Krefeld Krefeld 47 andersROOM – Queer Peers Siegen Siegen 48 Flüchtlingshilfe Velbert – Projekt „Schwule Flüchtis“ Velbert 49 vielbunt queere community darmstadt/Refugees welcome Darmstadt 50 AIDS-Hilfe Darmstadt e. V./Rainbow Refugee Support Darmstadt 51 AIDS-Hilfe Bielefeld/queer refugees support Bielefeld 52 AIDS-Hilfe Essen e. V./Gruppe Mashallah Essen 53 AWO Beratungszentrum Lore-Agnes-Haus/LSBTI*-Refugees welcome Essen 54 Together: LGBTI* Refugees* and Migrants* Essen Essen 55 Aids-Hilfe/Pudelwohl Dortmund – You’re Welcome Mashallah Dortmund 56 Lesbenberatung Dortmund (LEBEDO) Dortmund 57 Sunrise – Treff und Beratung/S.W.A.G: für Jugendliche of Color/ mit Migrationshintergrund Dortmund 58 Rosa Strippe e. V./Senlima Bochum 59 Together: LGBTI* Refugees* and Migrants* Gelsenkirchen Gelsenkirchen 60 SVLS/LebensLust Beratungsstelle Mülheim an der Ruhr Mülheim an der Ruhr 61 Fachstelle für Sexualität und Gesundheit, Aidshilfe Münster/Queer Refugees Münster Support Group/Queer Refugee Café Münster 62 kcm Schwulenzentrum Münster e. V. Münster 63 Koordinierungsstelle LSBTI* Geflüchtete beim Magnus Hirschfeld Centrum e. V. Hamburg 64 Refugees Sister bei Intervention e. V. Hamburg 65 Queer Refugees Support Hamburg Hamburg 66 AIDS-Hilfe Kassel e. V./Rainbow Refugee Support – Beratung und Begleitung für HIV-positive Menschen und LGBTI* Kassel 67 AIDS-Hilfe Marburg e. V./Rainbow Refugee Support Marburg 68 Verein für sexuelle Emanzipation e. V./Queer Refugees Braunschweig 69 Queeres Leben in der Migrationsgesellschaft Hannover 70 QUEERströmung e. V./Cosmo Queer c/o Berner-Waindok Wilhelmshaven 71 Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben Bremen Bremen 72 HAKI e. V./Queer Refugees and Migrants Network Schleswig Holstein Kiel 73 AIDS-Hilfe Gießen e. V./Rainbow Refugee Support Gießen 74 AIDS-Hilfe Hanau und Main-Kinzig-Kreis e. V./Rainbow Refugee Support Hanau Drucksache 19/14367 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Werden Beratungsstellen für LSBTI-Geflüchtete bei den Schulungen der BAMF-Beschäftigten bzw. bei der Erstellung der Schulungskonzepte beteiligt? Wenn nein, warum nicht? Bei der Erstellung von Schulungskonzepten für BAMF-Mitarbeiter sind die Beratungsstellen nicht beteiligt. In den entsprechenden Schulungsmaßnahmen, in denen ein Bezug zu lesbischen, schwulen, bi-, trans- oder intersexuellen Menschen besteht, werden Vertreterinnen und Vertreter von Beratungsstellen beziehungsweise von Fachverbänden als Dozentinnen und Dozenten eingesetzt. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Residenzpflicht für Geflüchtete im Asylverfahren vor dem Hintergrund der besonderen Beratungsbedarfe von LSBTI-Geflüchteten und der Tatsache, dass entsprechende Angebote meist nur in größeren Städten zur Verfügung stehen? Die Regelungen zur räumlichen Beschränkung der Aufenthaltsgestattung gemäß §§ 56 ff. des Asylgesetzes (AsylG) sollen einerseits gewährleisten, dass die Asylbewerber für die Behörden, insbesondere auch das BAMF, zumindest in der Erstphase des Asylverfahrens erreichbar sind. Im Zusammenspiel mit der Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen soll so eine Beschleunigung der Asylverfahren erreicht werden. Nach den gesetzlichen Regelungen (§§ 57, 58 AsylG) besteht für einen Ausländer die grundsätzliche Möglichkeit, den Geltungsbereich der Aufenthaltsgestattung vorübergehend zu verlassen, wenn hierfür entsprechende Gründe vorliegen. Ob die Gründe im Einzelfall gegeben sind, entscheiden die zuständigen Behörden im Einzelfall. 14. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Konzepte der Verteilung und Zuweisung von Geflüchteten durch die Landesbehörden auf die Kommunen , die die besonderen Beratungsbedarfe von LSBTI-Geflüchteten und die Tatsache, dass entsprechende Angebote meist nur in größeren Städten zur Verfügung stehen, berücksichtigen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 und 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10733 verwiesen . 15. Welche Qualifizierung bzw. Kompetenzen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF in Bezug auf einen vertrauensbildenden Umgang mit LSBTI-Geflüchteten? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10733 verwiesen. 16. Wie wird auf die besondere Problematik, dass LSBTI-Geflüchtete Angst vor einer Offenbarung vor Behördenmitarbeiterinnen und Behördenmitarbeitern haben, bei der allgemeinen Asylverfahrensberatung durch BAMF-Beschäftigte eingegangen, und welche Vorgaben gibt es hierzu für die Dolmetscherinnen und Dolmetscher? Im Rahmen der allgemeinen Asylverfahrensberatung (AVB) erfolgt der Hinweis , dass die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität eine Verfahrens- bzw. entscheidungsrelevante Vulnerabilität darstellen kann, und dass eine solche Zugehörigkeit bei der Antragstellung, spätestens jedoch bei Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14367 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Anhörung vorgetragen werden kann. Schutzsuchende werden darauf hingewiesen , dass die Thematik kein Tabuthema darstellt. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD e. V.) ist auch an der Schulung der AVB-Mitarbeitenden beteiligt. Im Rahmen der Schulung wird auch auf die erforderliche Sensibilisierung von Dolmetschenden eingegangen. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/10733 verwiesen. 17. Welche Maßnahmen trifft das BAMF, wenn in der allgemeinen Asylverfahrensberatung erkennbar wird, dass ein LGBTI-Hintergrund vorliegt ? Ergeben sich hieraus auch Maßnahmen zur geschützten Unterbringung dieser Personen? Werden verfahrens- oder entscheidungsrelevante Vulnerabilitäten durch die AVB identifiziert, kann die AVB auf der Grundlage einer Schweigepflichtentbindung der beratenen Person diesbezügliche Informationen an den Asylverfahrenssekretariats - oder Asylbereich des Bundesamtes weiterleiten, damit diese durch das Bundesamt berücksichtigt werden. Mitarbeitende, die Asylanträge von vulnerablen Gruppen bearbeiten, sind entweder besonders geschulte Sonderbeauftragte oder aber gehalten, einen solchen in die Fallbearbeitung einzubeziehen . Für die Aufnahme und Versorgung von Schutzsuchenden sind in Deutschland die Länder zuständig. Diesen obliegt es daher auch, entsprechende Bedarfe und Vulnerabilitäten zu beurteilen. Der Bundesregierung liegen zu den Verfahren in den Bundesländern keine weiteren Erkenntnisse vor. 18. In wie vielen Fällen führen Sonderbeauftragte für geschlechterspezifische Verfolgung die Anhörungen durch, und in wie vielen Fällen sind sie an der Entscheidung über den Asylantrag beteiligt (bitte nach BAMF- Standorten und Monaten für die Jahre 2015 bis 2019 auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 19. Werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher gezielt auf Anhörungen von LSBTI-Geflüchteten vorbereitet? Dolmetscherinnen und Dolmetscher haben für die Entscheiderinnen und Entscheider des BAMF bei der Kommunikation in der persönlichen Anhörung lediglich unterstützende Funktion. Die Steuerung des Anhörungsgeschehens obliegt ausschließlich den Entscheiderinnen und Entscheidern des Bundesamtes . Dementsprechend gehen die Entscheiderinnen und Entscheider des Bundesamtes bei einer Anhörung von Personen mit besonderer Schutzbedürftigkeit stets in einer dem individuellen Verfolgungsschicksal Rechnung tragenden Form vor und leiten, instruieren und sensibilisieren daher auch die dolmetschenden Personen. Die seit 2017 für alle Dolmetscherinnen und Dolmetscher verpflichtend eingeführte Online-Videosensibilisierung beinhaltet zudem grundlegende, auf das Asylverfahren, psychosoziale Kompetenzen, Berufsethik und Professionalität bezogene Sensibilisierungen. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Umgang mit vulnerablen Personengruppen eingegangen. Drucksache 19/14367 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Wie viele LSBTI-Geflüchtete wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes aus Drittstaaten aufgenommen, weil sie als solche besonders schutzbedürftig waren (bitte nach Jahren, Herkunftsland und Drittstaat aufschlüsseln)? 21. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren außerhalb des Resettlement-Programms des Bundes jemals LSBTI-Geflüchtete aus Drittstaaten aufgenommen, weil sie als solche besonders schutzbedürftig waren, und wenn ja, wie viele (bitte nach Jahren, Herkunftsland und Drittstaat aufschlüsseln)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 22. Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft vermehrt LSBTI-Geflüchtete im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes aufzunehmen, und wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, dies zu gewährleisten ? Die Bundesregierung setzt sich für die Aufnahme von Schutzbedürftigen und damit grundsätzlich von Menschen mit besonderen Vulnerabilitäten ein. Aufgrund der Heterogenität der individuellen Vulnerabilitäten besteht hierbei keine Beschränkung auf lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14367 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.