Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13364 – Entwicklung und Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bei polizeilichen Großlagen wie Versammlungen, Sportereignissen, Großveranstaltungen , Staatsbesuchen und internationalen Gipfeltreffen ist regelmäßig eine besonders personalintensive Absicherung erforderlich. Diese Einsätze stellen an die Polizeibehörden zudem hohe technische Anforderungen. Zur Bewältigung dieser Lagen bestehen in allen 16 Ländern Bereitschaftspolizeien . Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Möglichkeit der Bundesregierung aus Artikel 35 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG), den Landesregierungen die Weisung zu erteilen, Polizeikräfte anderen Ländern zur Verfügung zu stellen, unterstützt der Bund die Bereitschaftspolizeien der Länder mit Haushaltsmitteln zur Anschaffung von Führungs- und Einsatzmitteln. Ferner hat der Bund mit den Ländern Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizeien abgeschlossen, um die Einheitlichkeit der Organisation und Gliederung sowie die Kompatibilität der Ausstattung sicher zu stellen. Die Einhaltung der Verwaltungsabkommen wird durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) überprüft (vgl. zum Ganzen www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/ nationale-und-internationale-zusammenarbeit/ibp/bereitschaftspolizeinode .html; letzter Abruf 16. August 2019). Der Bund verpflichtet sich gegenüber den Ländern in den Verwaltungsabkommen , im Rahmen seiner Haushaltsmittel auf seine Kosten Führungs- und Einsatzmittel für die Bereitschaftspolizeien der Länder zu beschaffen (beispielsweise gegenüber NRW: ht tps : / / recht .nrw.de/ lmi /owa/br_bes_text? anw_nr=1&gld_nr=2&ugl_nr=2052&bes_id=6468&val=6468&ver=7&sg=0 &aufgehoben=N&menu=1, § 8 Absatz 1, letzter Abruf 16. August 2019). Im Jahr 2017 wurden die Haushaltsmittel für Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder nach zuvor 13,4 Mio. Euro auf 19,9 Mio. Euro aufgestockt (www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/ dokumente/2017/soll/epl06.pdf, Einzelplan 06, S. 50, letzter Abruf 16. August 2019). Für das Jahr 2018 wurden die Mittel auf 29,9 Mio. Euro erhöht (www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumen te/2018/soll/epl06.pdf, Einzelplan 06, S. 104, letzter Abruf 16. August 2019). Für das Jahr 2019 erfolgte eine weitere Aufstockung auf 38,4 Mio. Euro Deutscher Bundestag Drucksache 19/14368 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 18. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. (www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/content_de/dokumen te/2019/soll/epl06.pdf, Einzelplan 06, S. 99, letzter Abruf 16. August 2019). Im Gesetzentwurf für den Bundeshaushalt 2020 werden jedoch lediglich 35,9 Mio. Euro veranschlagt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11800 Einzelplan 06, S. 103, letzter Abruf 16. August 2019). Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht dabei eine Verbesserung der Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder vor ( w w w . b u n d e s r e g i e r u n g . d e / r e s o u r c e / b l o b / 9 7 5 2 2 6 / 847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertragdata .pdf?download=1, Zeile 5930 ff., letzter Abruf 16. August 2019). Eine solche ist in Anbetracht des Investitionsstaus bei der Sachmittelausstattung in den Bereitschaftspolizeien der Länder auch dringend geboten. Aus den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und der gemeinsamen Kostentragung von Bund und Ländern ergibt sich eine gemeinsame Verantwortung für die Bereitschaftspolizeien der Länder. Vor diesem Hintergrund und angesichts der bevorstehenden Umbrüche bei der Polizei ergeben sich nach Ansicht der Fragesteller zahlreiche offene Fragen. So betrifft etwa die allgemeine Altersstruktur bei der Polizei von Bund und Ländern (vgl. www.bild.de/politik/inland/politik-inland/polizeipraesenz-jeder-fuenftebeamte -geht-bis-2024-in-den-ruhestand-63885950.bild.html; letzter Abruf: 16. August 2019) auch die Bereitschaftspolizeien der Länder. Angesichts geplanter oder bereits umgesetzter Stellenaufwüchse bei den Polizeien der Länder (vgl. https://rp-online.de/politik/deutschland/polizei-erhaelt-immer-mehrbewerbungen -laender-kaempfen-um-die-besten-koepfe_aid-20906085; letzter Abruf: 16. August 2019) stellt sich die Frage, welche Anteile auf die Bereitschaftspolizeien der Länder entfallen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e u n g Grundlage der Antwort sind die zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsabkommen über die Bereitschaftspolizeien der Länder und die dort dokumentierten Strukturen, Gliederungen und Organisationen. Darüber hinaus bestehen in den Ländern regelmäßig weitere Spezifizierungen und Untergliederungen bei den Bereitschaftspolizeien, zu denen die Bundesregierung keine Aussagen trifft und für deren Ausstattung der Bund nicht zuständig ist. Soweit dem Bund Informationen über das jeweilige Personal der Bereitschaftspolizeien der Länder vorliegen, beruhen diese Angaben auf Berichten der Länder.  1. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte gehören den Bereitschaftspolizeien der Länder aktuell an (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Zum Stichtag 31. Dezember 2018 gehörten den Bereitschaftspolizeien der Länder in den die Verwaltungsabkommen betreffenden Strukturen, Gliederungen und Organisationen insgesamt 15.030 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PVB) an. Drucksache 19/14368 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesland Ist – Stärke gemäß Berichtsführung (Stichtag 31.12.2018) Baden-Württemberg 1.384 Bayern 2.055 Berlin 1.909 Brandenburg 604 Bremen 351 Hamburg 839 Hessen 1.022 Mecklenburg-Vorpommern 395 Niedersachsen 1.010 Nordrhein-Westfalen 2.415 Rheinland-Pfalz 620 Saarland 131 Sachsen 915 Sachsen-Anhalt 473 Schleswig-Holstein 476 Thüringen 431  2. Wie viele offene Stellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte bestehen derzeit bei den Bereitschaftspolizeien der Länder (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Ist-Stärken der Bereitschaftspolizeien der Länder ergeben im Abgleich mit den Soll-Stärken (15.735 PVB) der die Verwaltungsabkommen betreffenden Strukturen, Gliederungen und Organisationen eine Differenz von 705 PVB zum Stichtag 31. Dezember 2018. Der Bund legt auf kontinuierliche Differenzminimierung besonderen Wert (Gesamteinsatzstärke ). Bundesland Abweichung Ist/Soll (Stichtag 31.12.2018) Baden-Württemberg – Bayern 113 Berlin 239 Brandenburg – Bremen – Hamburg 42 Hessen 5 Mecklenburg-Vorpommern 16 Niedersachsen 111 Nordrhein-Westfalen - Rheinland-Pfalz 106 Saarland 17 Sachsen - Sachsen-Anhalt 7 Schleswig-Holstein - Thüringen 49 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte aus den Bereitschaftspolizeien der Länder werden bis Ende des Jahres 2024 das Ruhestandsalter erreichen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da die Personalhoheit bei den Ländern liegt. Allgemein lässt sich sagen, dass die Bereitschaftspolizeien der Länder aufgrund des regelmäßig niedrigeren Altersdurchschnittes der dort eingesetzten PVB (häufig ist der Einsatz in der Bereitschaftspolizei eine Erstverwendung nach der Ausbildung oder dem Studium) in Relation zur jeweiligen Landespolizei insgesamt nur in geringerem Umfang von Pensionierungen betroffen sind.  4. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte aus den Bereitschaftspolizeien der Länder werden bis Ende des Jahres 2029 Ruhestandsalter erreiche (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  5. Welche Entwicklung ist bei der Stellenanzahl für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte bei den Bereitschaftspolizeien der Länder bis Ende des Jahres 2021 geplant (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Folgende Änderungen bei den Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern wirken sich bis Ende des Jahres 2021 aus: Hamburg +63 PVB Nordrhein-Westfalen +88 PVB Sachsen +47 PVB Sachsen-Anhalt +85 PVB Aus den dargestellten Änderungen ergibt sich ein Aufwuchs der Gesamtstellenzahl der Bereitschaftspolizeien der Länder nach Verwaltungsabkommen auf 16.018 PVB bis Ende des Jahres 2021. Mit dem Land Hessen laufen derzeit Verhandlungen zu einer Änderung des Verwaltungsabkommens, ein Aufwuchs der Stellenzahl ist geplant. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  6. Welche Entwicklung ist bei der Stellenanzahl für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte bei den Bereitschaftspolizeien der Länder bis Ende des Jahres 2024 geplant (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Folgende Änderungen bei den Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern wirken sich in dem Zeitraum 2022 bis Ende des Jahres 2024 aus: Sachsen +123 PVB Aus der dargestellten Änderung ergibt sich ein Aufwuchs der Gesamtstellenzahl der Bereitschaftspolizeien der Länder nach Verwaltungsabkommen auf 16.141 PVB bis Ende des Jahres 2024. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Drucksache 19/14368 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte für die Bereitschaftspolizeien der Länder befinden sich aktuell in Ausbildung (bitte nach Ländern und Ausbildungsjahr aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen (ausschließlich mit Ausbildungsinhalten beauftragte Einheiten ohne Einsatzbezug sind nicht Gegenstand der Verwaltungsabkommen).  8. Welche Führungs- und Einsatzmittel wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 von den für die Bereitschaftspolizeien der Länder durch den Bund zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln beschafft (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Auf die Anlagen zu der Antwort zu Frage 9 zur Verteilung der in den Jahren 2017 und 2018 beschafften Ausstattungsgegenstände wird verwiesen. Die Beschaffungsmaßnahmen für 2019 sind noch nicht abgeschlossen. Eine endgültige Zuweisung hat noch nicht stattgefunden.  9. Wie erfolgte die Verteilung des mit diesen Mitteln beschafften Materials auf die Bereitschaftspolizeien der Länder? Material welchen Werts wurde jeweils an die Bereitschaftspolizeien der Länder übergeben, bzw. welches Material wurde mit durch den Bund zur Verfügung gestellten Mitteln erworben (bitte nach Jahren und Ländern aufschlüsseln)? Grundsätzlich orientiert sich die Zuweisung der Führungs- und Einsatzmittel an der Größe, Struktur, Gliederung, Organisation, Einsatzbelastung und an dem Ausstattungsstand der jeweiligen Bereitschaftspolizeien der Länder. Darüber hinaus werden die Nutzungsdauer sowie Verschleiß der Führungs- und Einsatzmittel berücksichtigt. Die Beschaffung, der Wert und die Verteilung der in den Jahren 2017 bis 2019 für die Bereitschaftspolizeien der Länder beschafften Führungs- und Einsatzmittel ergibt sich aus den beigefügten Anlagen. 10. Auf welche Weise haben die Bereitschaftspolizeien der Länder in den Jahren 2017, 2018 und 2019 durch den Bund beschafftes Material nach Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (bitte nach Jahr und Ländern aufschlüsseln)? Die Bereitschaftspolizeien der Länder setzen die durch den Bund beschafften Führungs- und Einsatzmittel zur Bewältigung der ihnen nach § 2 der Verwaltungsabkommen zukommenden Aufgaben ein. Diese sind: • die Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Absatz 3, 91 Absatz 2 und 115 f des Grundgesetzes (GG), • die Unterstützung anderer Länder bei der Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass, einschließlich der Gefahrenlagen nach den Artikeln 35 Absatz 3 und 91 Absatz 2 GG und • die Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes. Eine diesbezügliche gesonderte Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung nach Jahr und Ländern ist somit nicht existent. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Zu welchem Anteil ist das in den Jahren 2017, 2018 und 2019 von den Mitteln des Bundes beschaffte Material nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit bei den Bereitschaftspolizeien der Länder noch vorhanden? Welches Material ist aufgrund von Verschleiß, Beschädigung, Verlust oder Verbrauch nicht mehr vorhanden (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Eine tagesaktuelle, anteilige Übersicht verschlissenen, beschädigten, verloren gegangenen oder verbrauchten Materials existiert nicht. Der Bundesregierung sind diesbezüglich keine nennenswerten Ausfälle des seit 2017 beschafften Materials bekannt. Im Fahrzeugbereich gab es drei durch die Länder gemeldete, unfallbedingte Ausfälle: Jahr der Aussonderung Bundesland (BL) Baujahr Fahrzeugart 2018 Nordrhein- Westfalen 2016 Halbgruppenwagen 2018 Sachsen 2017 Halbgruppenwagen 2018 Bayern 2017 Halbgruppenwagen 12. Welchen Anteil nimmt das mit Haushaltsmitteln des Bundes beschaffte Material nach Kenntnis der Bundesregierung an der gesamten Ausrüstung der Bereitschaftspolizeien der Länder ein (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Die für die Beantwortung erforderliche Auflistung von Führungs- und Einsatzmitteln der Bereitschaftspolizeien der Länder ist dazu geeignet, Rückschlüsse auf das taktische Potenzial der Bereitschaftspolizeien der Länder zu ermöglichen . Das Bekanntwerden dieses taktischen Potenzials ist dazu geeignet, Störungen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung daran auszurichten. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung könnte dadurch beeinträchtigt werden. Deshalb wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch " eingestufte Anlage verwiesen.* 13. Wie viele Beamtinnen und Beamte der Bereitschaftspolizeien der Länder setzten nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Material ein, das mit Bundesmitteln beschafft wurde (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bunderegierung setzen alle PVB der Strukturen, Gliederungen und Organisationen der Bereitschaftspolizeien der Länder nach Verwaltungsabkommen , Material ein, das entsprechend § 10 der Verwaltungsabkommen mit Bundesmitteln beschafft wurde. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14368 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Über wie viele Sets an Körperschutzausstattung verfügen die Bereitschaftspolizeien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Befinden sich diese nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem neusten Stand? Derzeit verfügen die Bereitschaftspolizeien der Länder über 10.093 Stück Körperschutzausstattung, welche aus Bundesmitteln beschafft wurden. Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 1154 Bayern – Berlin 2334 Brandenburg 230 Bremen 283 Hamburg 250 Hessen 461 Mecklenburg-Vorpommern 67 Niedersachsen 447 Nordrhein-Westfalen 2611 Rheinland-Pfalz 770 Saarland 221 Sachsen 156 Sachsen-Anhalt 338 Schleswig-Holstein 245 Thüringen 526 Die Bundesregierung hat das Ziel, dass alle PVB der Strukturen, Gliederungen und Organisationen der Bereitschaftspolizeien der Länder nach Verwaltungsabkommen mit einem Satz Körperschutzausstattung ausgestattet sind. Vom Bund wurden und werden hauptsächlich die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten ausgestattet. Darüber hinaus nahmen und nehmen alle Länder eine eigenständige Ausstattung vor. Allein in 2019 werden 2271 Sätze Körperschutzausstattung durch aktuelle Modelle ersetzt. Weitere Ausstattungen für das Jahr 2020 sind geplant. 15. Wie bewertet der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder gegenwärtig die Ausstattungssituation der Bereitschaftspolizeien der Länder? Wie hoch ist ein möglicher Investitionsstau bei den Bereitschaftspolizeien der Länder? Wie hoch ist der Personalbedarf der Länder? Der Personalbedarf der Bereitschaftspolizeien der Länder spiegelt sich insbesondere in den jeweils gültigen Verwaltungsabkommen (vgl. Antworten zu Fragen 5 und 6) wieder. Diese werden bei kontinuierlicher Bewertung der Entwicklung der Sicherheits- und Einsatzlage in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern, soweit erforderlich, angepasst. Aus Sicht des Bundes sind mit der personellen sowie materiell-technischen Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder wesentliche Kriterien, wie jederzeitige Einsatzbereitschaft, hoher Einsatzwert und die erforderliche Mindestkompatibilität bei länderübergreifenden Unterstützungseinsätzen erfüllt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Mit Blick auf zu erwartende Erfordernisse der Ersatz- und Neuausstattung sind nach aktuellen Prognosen der Bundesregierung in den kommenden vier Jahren Investitionsvolumina von circa 140 Mio. Euro zu planen, für die Bund und Länder gemeinsam entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen hätten. Hinzu kommt die auf den Weg gebrachte Ersatzbeschaffung des Sonderwagens 4, für die bundesseitig insgesamt 64 Mio. Euro bereits veranschlagt bzw. in der Finanzplanung berücksichtigt sind. 16. Welche Erwägungen führen zu der Verringerung der vom Bund für die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder bereitgestellten Mittel für das Jahr 2020 im Vergleich zum Vorjahr? Wie wird sich der Finanzbedarf für die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder voraussichtlich zukünftig entwickeln? Grundsätzlich sehen die Planungen für Beschaffungen des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder derzeit mindestens 19,9 Mio. Euro p. a. vor. Mittelerhöhungen in 2018 (10 Mio. Euro), in 2019 (2,5 Mio. Euro für personenbezogene Ausstattungen) sowie die Mittel zur Ersatzbeschaffung Sonderwagen 4 (vgl. Antwort zu Frage 15) reflektieren auf aktuelle oder prognostische , besondere Ausstattungsbedarfe, die der Haushaltsgesetzgeber lageangepasst anerkannt hat. In den kommenden Jahren ist weiterhin von umfänglichem Ausstattungsbedarf der Bereitschaftspolizeien der Länder auszugehen, den die Bundesregierung durch entsprechende Mittelplanung mit Blick auf § 8 der Verwaltungsabkommen berücksichtigt hat bzw. berücksichtigen wird. Dies geschieht mit Blick auf erforderliche, ergänzende Haushaltsvorsorge der Länder in enger Abstimmung zwischen Bund und Ländern. 17. Wie viele Beamtinnen und Beamte haben seit dem Jahr 2017 an Aus- und Fortbildungsseminaren des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder teilgenommen (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Wie bewertet die Bundesregierung den Aus- und Fortbildungsstand der Bereitschaftspolizisten der Länder? Seit dem Jahr 2017 haben 826 Beamtinnen und Beamte an Aus- und Fortbildungsseminaren des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder teilgenommen . Drucksache 19/14368 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Diese verteilen sich wie folgt auf die Länder: Bundesland Teilnehmer Baden-Württemberg 105 Bayern 36 Berlin 132 Brandenburg 46 Bremen 16 Hamburg 96 Hessen 26 Mecklenburg-Vorpommern 38 Niedersachsen 58 Nordrhein-Westfalen 73 Rheinland-Pfalz 61 Saarland 13 Sachsen 26 Sachsen-Anhalt 41 Schleswig-Holstein 35 Thüringen 24 Diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Bundes werden durch umfängliche Maßnahmen und Trainings der Länder ergänzt. Nach Auffassung der Bundesregierung befindet sich der Aus- und Fortbildungsstand der Polizeibeamtinnen /-beamten der Bereitschaftspolizeien der Länder auf einem angemessenen Niveau. 18. Über wie viele Fahrzeuge verfügen die Bereitschaftspolizeien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung? Wie viele Fahrzeuge stellt der Bund zur Verfügung (bitte nach Ländern aufschlüsseln)? Wie viele dieser Fahrzeuge sind gepanzert? Bei wie vielen dieser Fahrzeuge handelt es sich um Wasserwerfer oder ähnliche Fahrzeuge? Wie viele dieser Fahrzeuge verfügen über ein ABC-Schutzsystem? Die Ausstattung der Bereitschaftspolizeien der Länder erfolgt nicht nur durch den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder durch Bundesmittel, sondern auch durch die Bundesländer in Selbstverwaltung. Der Bundesregierung liegen daher keine Erkenntnisse vor, über welche Anzahl von Fahrzeugen die Bereitschaftspolizeien der Länder insgesamt verfügen. Die für die Beantwortung erforderliche Auflistung von Führungs- und Einsatzmitteln der Bereitschaftspolizeien der Länder ist dazu geeignet, Rückschlüsse auf das taktische Potenzial der Bereitschaftspolizeien der Länder zu ermöglichen . Das Bekanntwerden dieses taktischen Potenzial ist dazu geeignet, Störungen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung daran auszurichten. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung könnte dadurch beeinträchtigt werden. Zu den mit Mitteln des Bundes beschafften Fahrzeugen wird deshalb auf die „VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestufte Anlage verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie viele dieser Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit zehn Jahre alt oder älter? Wie viele Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit einsatzbereit ? Welcher Finanzbedarf für Wartung und Erneuerung ergibt sich daraus für die Zukunft? Das gegenwärtige Durchschnittsalter der jeweiligen Fahrzeuggruppen beträgt i. d. R zwischen 15 bis über 19 Jahren. In 2020 sollen ca. 200 Fahrzeuge im Wert von ca. 21 Mio. Euro wegen Alters oder Abnutzung (sehr hohe Laufleistung ) erneuert werden. Allein aufgrund des Alters und der Abnutzung der Fahrzeuge werden in den kommenden Jahren jährliche Beschaffungen in Höhe von ca. 15 bis 20 Mio. Euro notwendig. Die Finanzierung für die Unterhaltung und Instandhaltung der Fahrzeuge unterliegt den Ländern gemäß der Verwaltungsabkommen, so dass die Bundesregierung zu dem diesbezüglichen Finanzbedarf der Länder keine Angaben vorliegen . Über eine derzeitige Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge der Bereitschaftspolizeien der Länder im Detail liegen der Bundesregierung keine Informationen vor (Totalbeschädigungen und Aussonderungsbegehren werden durch die Länder dem Bund gemeldet). 20. Über wie viele Funkgeräte verfügen die Bereitschaftspolizeien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig (bitte nach Ländern aufschlüsseln )? Welchen Funkstandard verwenden diese? Wie viele dieser Funkgeräte benutzen Ende-zu-Ende verschlüsselten Digitalfunk? Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder stellt den Ländern (gemäß Verwaltungsvereinbarung für Digitalfunk-Endgeräte) u. a. Handsprechfunkgeräte zur Verfügung. Die vom Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder beschafften und den Bereitschaftspolizeien der Länder zur Verfügung gestellten Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung landesspezifischer Systeme mit Digitalfunk-Endgeräten ausgestattet. Alle Geräte nutzen grundsätzlich eine digitale Ende-zu-Ende Verschlüsselung. Drucksache 19/14368 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Den Ländern wurde folgende Anzahl von insgesamt 10.843 digitalen Handsprechfunkgeräten zur Verfügung gestellt: Bundesland Anzahl Baden-Württemberg 1245 Bayern 1265 Berlin 1027 Brandenburg 529 Bremen 243 Hamburg 587 Hessen 476 Mecklenburg-Vorpommern 274 Niedersachsen 898 Nordrhein-Westfalen 1444 Rheinland-Pfalz 714 Saarland 142 Sachsen 851 Sachsen-Anhalt 407 Schleswig-Holstein 330 Thüringen 397 21. Über wie viele Dienstwaffen verfügen die Bereitschaftspolizeien der Länder nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Ländern und Typ der Dienstwaffe aufschlüsseln)? Wie viele dieser Waffen sind älter als zehn Jahre? Welcher Modernisierungsbedarf ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung hieraus? Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch" eingestufte Anlage zur Antwort zu Frage 12 verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14368 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14368 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.