Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. März 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1437 19. Wahlperiode 28.03.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1142 – Satellitenüberwachung beim G20-Gipfel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der Verkaufsmesse „Europäischer Polizeikongress“ wurde auf dem Panel „Bewältigung von Demonstrationslagen“ auch der Polizeieinsatz beim G20- Gipfel thematisiert (http://gleft.de/27m). Laut der Leiterin des Zentrums für satellitengestützte Kriseninformation (ZKI) habe die Hamburger Polizei zur Lagebeurteilung außer Luftbildern auch Satellitendaten aus der Fernerkundung genutzt . Das ZKI gehört zum Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR) und ist zuständig für die Auswertung und Bereitstellung der Satellitenbildkarten . Bereits beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und beim NATO- Gipfel in Baden-Baden hatte das ZKI testweise Satellitendaten in die Leitstellen der damals zuständigen Polizei übertragen (http://gleft.de/27l). Das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das DLR haben eine offizielle Kooperationsvereinbarung zur Nutzung von Satellitendaten unterschrieben (Pressemitteilung des BMI vom 22. Januar 2013, siehe Bundestagsdrucksache 17/13187). Damit sollen die Behörden des BMI „im Einsatzfall“ Zugriff auf „satellitengestützte Kartenprodukte“ erhalten. Gleichzeitig wird das zuvor als Forschungsprojekt betriebene ZKI in den „operativen Dienst“ überführt. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) setzt Bilder aus der Satellitenaufklärung zur „Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen“, „Objektaufklärung“ oder zu „Aufklärung von Tatorten“ ein (Bundestagsdrucksache 17/11582, Antwort zu Frage 24). Satellitenbilder würden auch zur „Gefährdungs- und Lageeinschätzung im Ausland herangezogen , wenn z. B. die Region aufgrund politischer oder topographischer Gegebenheiten außerhalb staatlicher Kontrolle liegt“. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1437 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche optischen oder radarbasierten Daten aus der Satellitenaufklärung (etwa der Radarsatelliten TerraSAR-X und TanDem-X) bzw. daraus erstellten satellitengestützten Kartenprodukte oder sonstigen Geodaten wurden von der Bundespolizei, dem BKA oder dem Technischen Hilfswerk beim G20- Gipfel oder bei weiteren Bundesbehörden genutzt? a) Inwiefern wurden solche Daten an Landesbehörden weitergegeben (bitte anführen, an welche Behörden, und zu welchem Zweck)? b) Für welche Zwecke wurden die Satellitendaten beim G20-Einsatz genutzt ? Inwiefern lagen der Nutzung der Satellitendaten Ersuchen von Hamburger Behörden zugrunde (bitte detailliert darlegen)? c) Von welchen Flächen bzw. Objekten wurden im Rahmen des G20-Einsatzes Aufnahmen in welcher Auflösung genutzt? Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet. Unter Nutzung im Sinne der Anfrage wird die Einbeziehung der Daten zur Aufgabenbewältigung des G20-Gipfels verstanden. Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Technische Hilfswerk sowie weitere Bundesbehörden haben im Rahmen der Einsatzbewältigung keine optischen oder radarbasierten Daten sowie Kartenprodukte aus der Satellitenaufklärung beim G20-Gipfel genutzt. Es wurde vom ZKI-DE (Zentrum für satellitengestützte Kriseninformation) basierend auf einer optischen Aufnahme eines kommerziellen Systems (WorldView-4) vom 6. Juli 2017 ein Übersichts-Kartenprodukt erstellt. Das Kartenprodukt deckt die Hamburger Innenstadt ab, die Auflösung des Satellitenbildes beträgt 30 cm. Das zugrundeliegende Satellitenbild ist durch nicht zu beeinflussende Umwelteinflüsse , Bewölkungsgrad und Bewölkungsverteilung beeinträchtigt. Das ZKI-DE hat dieses Kartenprodukt dem Landeskriminalamt HH zur Verfügung gestellt. Das Kartenprodukt sollte als Unterstützungsleistung für den G20-Gipfel und als aktuelle Datengrundlage für die Lagebeurteilung des Veranstaltungsortes dienen. 2. Von welchen kommerziellen oder nichtkommerziellen Satelliten stammten die Daten nach Kenntnis der Bundesregierung, und wer trug etwaige Kosten für deren Ankauf? Wie hoch lagen die Kosten jeweils, und wer kommt für diese letztlich auf? Das in Frage 1 genannte Satellitenbild stammt vom WorldView-4-Satelliten (Digital Globe Inc.). Die Nettokosten betrugen 5 457,18 Euro und wurden über den ZKI-DE Rahmenvertrag vom Bundesministerium des Innern (BMI) finanziert. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1437 3. Welche Zeitverzögerung entstand nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen der Erhebung, Verarbeitung, Auswertung und anschließenden Nutzung der Daten durch die Bundesbehörden (bitte jeweils die konkreten Daten nennen)? a) Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen waren an der Sammlung , Auswertung, Weitergabe und dem Empfang der genutzten Daten aus der Satellitenaufklärung beteiligt? b) Wo wurden die Rohdaten vor Übermittlung an Bundes- und Landesbehörden ausgewertet? c) Mit welchen Aufgaben war die Niederlassung des DLR in Neustrelitz hierzu betraut? d) In welchen Örtlichkeiten der beim G20-Gipfel tätigen Bundesbehörden wurden die Daten empfangen, und wer griff darauf zu? Die Fragen 3 bis 3d werden gemeinsam beantwortet. Zur Nutzung und zum Zugriff wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Der Aufnahmezeitpunkt des Satellitenbildes (WorldView-4-Satelliten) war 12:24 MESZ. Der Erhalt der Aufnahme war nach ca. 8 Stunden abgeschlossen und das Kartenprodukt wurde nach weiteren 3 Stunden bereitgestellt. Die kurzfristige Datenbeschaffung wurde über das ZKI-DE unter Einbindung von Digital Globe und GAF AG erreicht. Die Bearbeitung der Daten für das ZKI-DE-Kartenprodukt fand am ZKI statt. Das Kartenprodukt wurde durch ZKI-DE dem Landeskriminalamt HH, dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Verfügung gestellt. Die Niederlassung des DLR in Neustrelitz war mit keinen Aufgaben betraut. 4. Inwiefern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Nutzung von Daten aus der Satellitenaufklärung bzw. daraus erstellten satellitengestützten Kartenprodukten auf Erfahrungen des ZKI beim G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und beim NATO-Gipfel 2009 in Strasbourg zurückgegriffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Es wurde – bezogen auf den G20- Gipfel – auf keine expliziten Erfahrungen des ZKI vom G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und vom Nato-Gipfel 2009 in Strasbourg zurückgegriffen. 5. Auf welche Weise wurden die Behörden beim G20-Gipfel durch die Firma Esri Deutschland GmbH unterstützt, und um welche Werkzeuge für die Nutzung elektronischer Karten handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung dabei? Im Rahmen der Einsatzbewältigung zum G20-Gipfel haben die Bundesbehörden keine Unterstützung durch die Firma „Esri Deutschland GmbH“ erhalten. 6. Sofern die Bilder aus der Satellitenaufklärung beim G20-Gipfel zur Gefahrenabwehr , zur Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen, Objektaufklärung oder zur Aufklärung von Tatorten genutzt wurden, inwiefern waren diese Maßnahmen aus Sicht der Bundesregierung erfolgreich, und welche Defizite haben sich dabei ergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1437 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. In welchem Umfang nutzen das BKA und die Bundespolizei allgemein in Ermittlungsverfahren oder zur Gefahrenabwehr Bilder aus der Satellitenaufklärung , bzw. welche Änderungen haben sich seit der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/11582 ergeben? a) Welche öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen werden hierfür angefragt ? b) Welche Auflösung haben diese Satellitenbilder? Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet. Bilder aus Satellitenaufklärung werden im Bundeskriminalamt anlassbezogen zur Objektaufklärung, zur Vorbereitung von Exekutivmaßnahmen und zur Aufklärung von Tatorten im Inland genutzt. Satellitenbilder werden auch zur Gefährdungs - und Lageeinschätzung im Ausland herangezogen, wenn zum Beispiel die Region aufgrund politischer oder topographischer Gegebenheiten außerhalb staatlicher Kontrolle liegt. In Ergänzung zur Bundestagsdrucksache 17/11582 wird mitgeteilt, dass die Abteilung Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes zur Vorbereitung von Reisen in Krisengebiete auf eine Satellitenbilderdatenbank der Bundeswehr zurückgreift. Alle übrigen Anfragen werden anlassbezogen vom ZKI-DE bearbeitet. In Ermittlungsverfahren oder bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr der Bundespolizei wird Kartenmaterial des Bundesamts für Kartographie und Geodäsie oder, soweit sinnvoll , allgemein zugängliche Quellen wie z. B. Google Earth oder Google Maps mit den dort hinterlegten Satellitenbildern genutzt. Die Auflösung variiert, abhängig davon, von welchem Satellitendatenanbieter die Rohdaten durch das ZKI-DE bezogen werden. Die an das Bundeskriminalamt ausgelieferten Satellitenbilder hatten in der Regel eine Auflösung von 0,3 m bis 0,5 m. 8. In wie vielen beziehungsweise in welchen Fällen hat das BKA Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von Daten seiner SAR-Satelliten (Satelliten mit synthetischem Apertur-Radar) gestellt, und wie wurden diese jeweils beschieden? Was war der Inhalt des Amtshilfeersuchens (bitte auch den Zweck angeben)? Das Bundeskriminalamt hat keine Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr zur Überlassung von SAR-Daten gestellt. 9. Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige Qualität und Aussagekraft derartiger Satellitenbilder, bzw. welche Änderungen haben sich seit Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/11582 ergeben ? Die Datenqualität wird als ausreichend beurteilt und kann in Ermittlungsverfahren , wie sie auf Bundestagsdrucksache 17/11582 in der Antwort zu Frage 24 genannt wurden, sowie für die forensische Archäologie und von der Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes bisweilen genutzt werden. Einschränkungen ergeben sich aus der nicht immer gegebenen Verfügbarkeit von Satelliten-Archivbildern und bei optischen Daten durch Umwelteinflüsse. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1437 10. Welche Bundesbehörden und Institutionen sind derzeit in welcher Form an europäischen Programmen zur Satellitenaufklärung beteiligt (bitte wie in der Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/13187 aufschlüsseln)? a) Welche konkreten Beiträge werden von den teilnehmenden Institutionen und Firmen erbracht? b) Welche weiteren Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit fördert die Europäische Union derzeit, und worum handelt es sich dabei? Die Fragen 10 bis 10b werden gemeinsam beantwortet. Europäische Programme zur Satellitenaufklärung und weitere von der Europäischen Union geförderten Vorhaben zur Nutzung von Satellitenaufklärung zu Zwecken der inneren Sicherheit sind nicht bekannt. Das auf Bundestagsdrucksache 17/13187 in der Antwort zu Frage 12 aufgeführte Erdbeobachtungsprogramm Copernicus der Europäischen Union ist kein Aufklärungsprogramm, sondern ein Erdbeobachtungsprogramm. Copernicus-Satellitendaten als auch Produkte der Copernicus Dienste können für die Unterstützung der Aufgaben, zum Beispiel des Satellitenzentrums der Europäischen Union (SatCen), herangezogen werden. 11. Welche institutionelle Form hat das ZKI derzeit, und trifft es zu, dass das ZKI in den Geschäftsbereich des BMI als Einrichtung der Bundesamtes für Geodäsie und Geoinformationswesen überführt werden soll? Das ZKI ist ein Service des Deutschen Fernerkundungsdatenzentrums im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Das ZKI bedient seit 2013 über den Rahmenvertrag zwischen dem DLR und dem BMI den ZKI-DE Service. Standardleistungen des ZKI-DE Service (nicht das ZKI selbst) sollen ab 2021 durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie übernommen werden. 12. In welchem Umfang wurden vom ZKI in den Jahren seit der Überführung in den „operativen Betrieb“ Daten an Bedarfsträger geliefert a) im Rahmen der Katastrophenhilfe im Inland, b) im Rahmen des Zivilschutzes im Inland und c) im Rahmen der Unterstützung des Katastrophen- und Zivilschutzes und der Krisenhilfe im Ausland? Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet. Eine Unterscheidung zwischen Katastrophenhilfe und Zivilschutz ist nicht eindeutig vorzunehmen, da es oft Überschneidungen der Lagen gibt. Im Rahmen des ZKI-DE gab es seit 1. Januar 2013 folgende Anzahl von Aktivierungen: Katastrophenhilfe / Zivilschutz Inland: 18 Aktivierungen; Katastrophenhilfe / Zivilschutz / Krisenhilfe Ausland: 5 Aktivierungen. 13. Seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage hat das ZKI seinen Aufgabenbereich von der Unterstützung der Katastrophenhilfe und des Zivilschutzes ausgeweitet auf Unterstützungsleistungen für den Bereich „Öffentliche Sicherheit“? Das ZKI liefert seit 2013 über den ZKI-DE Service auf Basis des Rahmenvertrages zwischen DLR und BMI für Bundesbehörden Produkte, u. a. an Sicherheitsbehörden . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1437 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 14. Was sind hierbei die wesentlichen Anwendungsbereiche, und in welchem Umfang wurden (bitte nach Jahren auflisten) dabei Aufnahmen und Auswertungen a) an die Bundespolizei, b) an das Bundeskriminalamt, c) an das Zollkriminalamt bzw. den Zollfahndungsdienst, d) das Bundesamt für Verfassungsschutz, e) die Landeskriminalämter, f) die Landesämter für Verfassungsschutz, g) den Militärischen Abwehrdienst, h) den Bundesnachrichtendienst geliefert (bitte ggf. getrennt angeben für Ermittlungen im Inland und im Ausland )? Die Fragen 14 bis 14h werden gemeinsam beantwortet. Die wesentlichen Anwendungsbereiche sind unter anderem die Gewinnung von Lageinformationen durch Vorher- und Nachher-Vergleiche, die Unterstützung in allen Phasen des Krisenmanagementzyklus oder die Unterstützung zur Planung von Großereignissen. Aktivierungen im Rahmen von ZKI-DE seit 1. Januar 2013 sind: a) 5 Aktivierungen (2013: 1 (Ausland), 2015: 2 (1 Inland, 1 Ausland), 2017: 1 (Inland), 2018: 1 (Ausland)) b) 34 Aktivierungen (2013: 4 (3 Ausland, 1 Inland), 2014: 3 (1 Ausland, 2 Inland ), 2015: 8 (5 Ausland, 3 Inland), 2016: 8 (4 Ausland, 4 Inland), 2017: 6 (5 Ausland, 1 Inland), 2018: 5 (1 Ausland, 4 Inland)) c) keine d) 1 Aktivierung (2013, Inland) e) keine f) keine g) keine h) keine. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333