Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. November 2017 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/144 19. Wahlperiode 30.11.2017 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/37 – Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, bewegt sich seit Jahren im höheren dreistelligen Bereich. Mit Stichtag 30. März 2017 lagen 596 Fahndungen vor (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12649). Die Zahl jener Neonazis , die wegen eines dezidiert politisch motivierten Delikts gesucht wurden, lag mit 106 deutlich höher als in der Vergangenheit (79 im Herbst 2016, vgl. Bundestagsdrucksache 18/10584). Gestiegen war auch die Zahl von Personen, die wegen eines Gewaltdelikts gesucht werden, auf nunmehr 104 (93 bei der Abfrage ein halbes Jahr zuvor). Die Fragestellerinnen und Fragesteller sind besorgt über die Tatsache, dass ein Fünftel der offenen Haftbefehle aus dem Jahr 2015 oder früher stammt. Ein relevanter Teil der gesuchten Nazis entzieht sich damit über einen längeren Zeitraum der Festnahme, was die Frage aufwirft, inwiefern diese gezielt untergetaucht sind. Diese Frage verdient, gründlich untersucht zu werden. Aus den Zahlen ist nicht zu erkennen, dass die Naziszene einem höheren Fahndungsdruck ausgesetzt ist. Nach Aussage der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/10584, Antwort zu Frage 4) trifft das Bundeskriminalamt (BKA) zwar eine Vorauswahl für die Besprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und listet darin sämtliche Personen auf, die seit mehr als einem halben Jahr erfolglos gesucht werden. Aus den vorliegenden Zahlen schlussfolgern die Fragestellerinnen und Fragesteller allerdings, dass nicht zu all diesen Personen auch ein Austausch innerhalb der AG Personenpotenziale erfolgt (auf Bundestagsdrucksache 18/12649 heißt es, ein solcher Austausch sei zu 38 Personen erfolgt). Ohnehin dauern die Besprechungen im GETZ nur durchschnittlich 3,3 Minuten pro Person (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10584). Die Fragestellerinnen und Fragesteller können vor diesem Hintergrund nicht erkennen, dass diese Besprechungen tatsächlich, wie von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/12649 ausgeführt, zu einigen Vollstreckungserfolgen beigetragen haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Fragen nach der Sorgfalt der polizeilichen Ermittlungen wirft aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch die Tatsache auf, dass nur ein geringer Teil jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst sind (laut Bundestagsdrucksache 18/12649 nur acht von 104 und nur vier von 21 Personen, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht wurden). Die Gründe, warum deutsche Polizeibehörden Neonazis, die ganz offensichtlich gewalttätig sind, nicht als „gewaltbereit“ erfassen wollen, verdienen aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller eine genaue Überprüfung; sie sehen hierbei auch die Bundesregierung gefordert, entsprechend bei den Ländern nachzufragen. Die Fragestellerinnen und Fragesteller bitten darum, die Antwort auf diese Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer allfällig erforderlich werdenden Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. 1. Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor? Die nachfolgend dargestellten Zahlenwerte spiegeln das Ergebnis der zum Stichtag 25. September 2017 durch das Bundeskriminalamt (BKA) in Abstimmung mit den Landeskriminalämtern (LKÄ), der Bundespolizei (BPOL) und dem Zollkriminalamt (ZKA) durchgeführten Erhebung von Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-) Bereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) wider. Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Zum Stichtag 25. September 2017 lagen in dem Polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) bzw. dem Schengener Informationssystem (SIS II) 648 Fahndungen aufgrund von Haftbefehlen im Phänomenbereich PMK -rechts- vor. Abzüglich der Haftbefehle ausländischer Behörden (acht Fahndungen) richteten sich diese gegen insgesamt 501 Personen, die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. a) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes (PMK: Politisch motivierte Kriminalität) vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum Stichtag 25. September 2017 bestand zu insgesamt 108 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein politisch motiviertes Delikt zugrunde lag. Gegen drei dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle wegen eines politisch motivierten Delikts vor. b) Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)? Zum o. g. Erhebungsstichtag bestand zu insgesamt 114 Personen mindestens ein offener Haftbefehl, dem ein Gewaltdelikt zugrunde lag. Gegen zehn dieser Personen lagen mehrere Haftbefehle aufgrund von Gewaltdelikten vor. Zu 23 dieser 114 Personen war zum Erhebungsstichtag ein Haftbefehl aufgrund einer politisch motivierten Gewalttat in INPOL-Z verzeichnet. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/144 c) Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens , zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen? Bei den o. g. 648 Ausschreibungen handelte es sich um folgende Haftbefehlskategorien : • Haftbefehle zur Strafvollstreckung 555 Fahndungen • Haftbefehle zur Sicherung des Strafverfahrens 74 Fahndungen • Haftbefehle gem. §456a StPO* 10 Fahndungen • Haftbefehle zur Unterbringung keine • Haftbefehle aufgrund von Regelungen des AsylG-** bzw. AufenthG*** 1 Fahndung • Haftbefehle ausländischer Behörden 8 Fahndungen * Strafprozessordnung, ** Asylgesetz, ***Aufenthaltsgesetz d) Wie viele der gesuchten Personen halten sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden mutmaßlich im Ausland auf? Zum Erhebungsstichtag bestand zu 42 Personen, die sich gem. Mitteilung der jeweiligen datenbesitzenden Dienststelle mutmaßlich im Ausland aufhalten, mindestens ein offener Haftbefehl. e) Welche Delikte liegen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und anmerken, ob das Delikt als PMK-Delikt und/ oder als Gewaltdelikt aufgeführt wird)? Es wird auf die als Anlage beigefügte Tabelle verwiesen. 2. Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte ) und Priorität III (sonstige) bewertet? Die o. g. 648 Ausschreibungen zur Festnahme wurden bzgl. der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (LKÄ, BPOL, ZKA und Fachbereich der Abteilung Staatsschutz (ST) des BKA) wie folgt bewertet: • Priorität 1 (Terrorismusdelikte) keine • Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK-Bezug) 125 Fahndungen • Priorität 3 (sonstige Delikte mit oder ohne PMK-Bezug) 515 Fahndungen • Haftbefehle ausländischer Behörden 8 Fahndungen Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)? Warum ist es nicht möglich, das Datum der Ausstellung eines Haftbefehls anzugeben, sondern lediglich den Zeitpunkt der Einstellung in INPOL-Z und SIS II (vgl. Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/12649)? Im Rahmen der Erhebung der offenen Haftbefehle in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK werden Informationen zu den jeweiligen Personen und Haftbefehlen berücksichtigt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass durch das BKA bewusst inhaltlich getrennte personen- bzw. haftbefehlsbezogene Auswertungen erstellt werden. Diese sind getrennt voneinander zu betrachten, da andernfalls unterschiedliche Auswertekriterien vermischt und falsche Schlussfolgerungen abgeleitet werden könnten. So können zu einer Person gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen. Diese können sich beispielsweise in der (nicht-)politischen Motivation , der Priorität oder dem Jahr der Ausstellung unterscheiden. Das tatsächliche Ausstellungsdatum des Haftbefehls ist in den polizeilichen Informationssystemen nicht erfasst. Der nachfolgenden tabellarischen Übersicht ist die Anzahl der zum Stichtag 25. September 2017 in INPOL-Z und im SIS II verzeichneten Fahndungsnotierungen zu offenen Haftbefehlen von Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechtszugeordnet wurden, aufgeschlüsselt nach dem Jahr der Einstellung der Fahndung in die polizeilichen Informationssysteme zu entnehmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es sich bei dem Jahr der Einstellung einer Fahndung in INPOL-Z bzw. im SIS II nicht zwingend um das Jahr der Ausfertigung des Haftbefehls durch die zuständige Justizbehörde handeln muss. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol- Rotecken) gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/144 Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Haftbefehle gesamt (Stichtag: 25.09.2017) Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Delikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde liegt Haftbefehle, denen ein politisch motiviertes Gewaltdelikt zugrunde liegt 2008 2 1 1 0 2009 1 0 1 0 2010 1 1 0 0 2011 10 4 1 0 2012 4 0 1 0 2013 12 5 1 0 2014 25 4 0 0 2015 39 6 7 2 2016 113 25 20 4 2017 441 65 93 17 Gesamt: 648 111 125 23 Der nachfolgenden Tabelle ist die Anzahl der mit Haftbefehl gesuchten Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, zu entnehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zu einer Person Haftbefehle aus verschiedenen Jahren vorliegen können. Sofern dies der Fall ist, wurde bei den betreffenden Personen bei der untenstehenden Auswertung ausschließlich der älteste Haftbefehl berücksichtigt , da andernfalls statistische Dopplungen entstehen würden. Jahr der Einstellung des HB in INPOL-Z bzw. SIS II Personen (Stichtag: 25.09.17) davon Personen mit PHW* „gewalttätig“ 2008 2 1 2009 1 1 2010 1 0 2011 7 3 2012 4 1 2013 11 2 2014 21 2 2015 29 4 2016 85 16 2017 340 76 Gesamt 501 106 * PHW = personengebundener Hinweis Von den zum Stichtag der Erhebung mit Haftbefehl gesuchten Personen sind im Nachrichtendienstlichen Informationssystem Wissensnetz (NADIS WN) 21 als gewaltbereit eingestuft. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden seit dem 1. April 2017 einer besonderen Betrachtung im GETZ unterzogen und wie viele nicht? Seit dem 1. April 2017 wurden insgesamt 84 Personen, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, in insgesamt zehn Sitzungen der AG Personenpotenziale im Rahmen des GETZ-R thematisiert. Seit dem 1. April 2017 wurden 68 Personen, zu denen zum Erhebungsstichtag 30. März 2017 mindestens ein Haftbefehl vorlag, der älter als ein Jahr war, nicht besprochen. a) Welche Kriterien liegen hierbei zugrunde, und warum werden nicht alle seit über einem halben Jahr flüchtigen Neonazis einer solchen besonderen Betrachtung unterzogen? Die Auswahl der mit offenem Haftbefehl gesuchten Personen zur Erörterung in Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ erfolgt durch die datenbesitzende Behörde nach eigenen Kriterien. Dabei können Haftbefehle aller Prioritäten eingebracht werden. Eine der zehn Sitzungen der AG Personenpotenziale ist nach folgenden durch das BKA festgelegten Kriterien durchgeführt worden: Terrorismusstraftat/Priorität 1 (bei den bisherigen Erhebungen wurde kein Straftäter PMK -rechts- aufgrund eines Terrorismusdelikts gesucht) oder Gewaltstraftat/Priorität 2 und länger als sechs Monate gesucht und deren aktueller Aufenthalt in der Erhebung durch den Datenbesitzer als unbekannt deklariert wurde. b) Mit welcher Priorität (I, II oder III) werden die Personen, die einer besonderen Betrachtung unterzogen wurden, gesucht (bitte aufgliedern)? Seit dem 1. April 2017 wurden insgesamt 141 mit offenem Haftbefehl gesuchte Personen im GETZ-R betrachtet. Zu diesen lagen zu den jeweiligen Erhebungsstichtagen insgesamt 212 Haftbefehle vor (29 Haftbefehle zum Erhebungsstichtag 10. Oktober 2016 und 183 Haftbefehle zum Erhebungsstichtag 30. März 2017). Den Haftbefehlen lagen die nachfolgenden Deliktsqualitäten (Prioritäten) zugrunde : Erhebungsstichtag 10. Oktober 2016: Priorität 1 keine Priorität 2 5 Haftbefehle Priorität 3 24 Haftbefehle Erhebungsstichtag 30. März 2017: Priorität 1 keine Priorität 2 51 Haftbefehle Priorität 3 132 Haftbefehle Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/144 Es wird darauf hingewiesen, dass zu einer Person gleichzeitig mehrere Haftbefehle bestehen können. Diese können sich u. a. in der Priorität unterscheiden. c) Falls sich der Zeitrahmen von 3,3 Minuten pro gesuchtem gewalttätigem Neonazi nicht wesentlich geändert hat (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10584), inwiefern hält die Bundesregierung diesen Zeitrahmen für ausreichend ? Für die Besprechung der in der AG zu thematisierenden Personen gibt es keinen vorgegebenen Zeitrahmen. Die Bundesregierung hat in der Antwort zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/10584 vom 7. Dezember 2016 mitgeteilt, dass im dort angefragten Zeitraum im Rahmen des GETZ zwei Sitzungen zu offenen Haftbefehlen durchgeführt worden sind, in denen insgesamt 36 Personen thematisiert wurden. Des Weiteren wurde erwähnt, dass eine Sitzung der AG Personenpotenziale im GETZ-R durchschnittlich eine Stunde dauert. Aus diesen Aussagen kann aber auf keinen regelmäßigen, vorgegebenen Zeitrahmen geschlossen werden. Die Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ variiert und hängt von den konkret thematisierten Fällen sowie der jeweiligen Erkenntnislage ab, sodass in jeder Sitzung jede Person so lange thematisiert werden kann, bis alle Sitzungsteilnehmer die ihnen vorliegenden Informationen einbringen konnten und der Informationsaustausch abgeschlossen ist. d) Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen? Inwiefern kann sie ihre Annahme, die Thematisierung im GETZ-R (Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum Rechts) habe zu den Vollstreckungserfolgen beigetragen, substantiieren? In den bisherigen Sitzungen im GETZ-R zeigte sich, dass in einigen Fällen fahndungsrelevante Informationen ausgetauscht wurden, die eine positive Auswirkung auf die Fahndungsmaßnahmen der Datenbesitzer hatten. Grundsätzlich führt die Betrachtung der mit Haftbefehl gesuchten Personen somit zu einer Verbesserung der polizeilichen und nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. 328 der 598 zum Stichtag 30. März 2017 in INPOL-Z oder dem SIS II eingestellten Ausschreibungen zur Festnahme zu Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechtszugeordnet wurden, konnten bis zum 25. September 2017 vollstreckt werden oder haben sich anderweitig erledigt (z. B. durch Zahlung einer Geldstrafe). Zu 28 der 58 Personen, die in den Sitzungen gemäß der Auswahlkriterien, die in der Antwort zu 4 a. des BKA bislang insgesamt besprochen wurden, liegt mittlerweile kein Haftbefehl mehr vor. Bei acht Personen wurde die Einschätzung des PMK-Hintergrunds überprüft und aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse neu bewertet. Zu zwei Personen liegen Haftbefehle gem. § 456a StPO (Vollstreckung einer Restfreiheitsstrafe bei Wiedereinreise in die Bundesrepublik Deutschland) vor. e) In welchem Umfang wurde infolge der Besprechungen eine PMK-Einschätzung in welcher Hinsicht geändert? Bei den durch das BKA initiierten Erörterungen nach den in Antwort 4 a. dargestellten Kriterien wurden zu acht Personen keine aktuellen Bezüge zur PMK - Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rechts festgestellt. Die Speichergründe in der Verbunddatei INPOL-Fall Innere Sicherheit und/oder die Vergabe des Ermittlungsunterstützenden Hinweises (EHW) „Straftäter rechtsmotiviert“ waren nach Prüfung der datenschutzrechtlichen Gründe nicht mehr gegeben und damit die Kriterien für die Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter nicht mehr erfüllt. f) Welche Angaben kann die Bundesregierung zum spezifischen Beitrag der Geheimdienste zur Auffindung gesuchter Neonazis machen? In wie vielen Fällen (zu wie vielen Personen) lieferten die Geheimdienste einen Beitrag? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie die Landesämter für Verfassungsschutz als Nachrichtendienste tragen im Rahmen der Betrachtung von Extremisten mit offenen Haftbefehlen im GETZ durch das Einbringen von etwaig vorliegenden Informationen zu diesen Personen dazu bei, die Gesuchten möglicherweise aufzufinden. In wie vielen Fällen die Nachrichtendienste hierbei erfolgreich Hilfestellung geleistet haben, ist nicht messbar, da es meist die Gesamtumstände sind, die zu einer Festnahme führen. 5. Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen, und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, um dies zu verhindern? Welche Erkenntnisse liegen den Sicherheitsbehörden (ggf. auch außerhalb der AG Personenpotenziale und ggf. aufgrund von Einschätzungen nach erfolgter Festnahme) darüber vor, ob sich Straftäter gezielt ihrer Festnahme entzogen hatten? Der Fokus der Sitzungen in der AG Personenpotenziale im GETZ-R liegt auf dem länderübergreifenden Austausch von Informationen zwischen den teilnehmenden Behörden. Wenn Personen aus der Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter PMK -rechts- Thema einer solchen Sitzung sind, stehen insbesondere die fahndungsrelevanten Informationen im Vordergrund, deren Austausch die Vollstreckung der Haftbefehle begünstigen könnte. Ob sich Personen, deren Aufenthaltsort durch die datenbesitzenden Stellen als „unbekannt“ bewertet wurde, bewusst der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen , ihren gesetzlichen Meldeverpflichtungen nicht nachkommen oder keinen festen Wohnsitz haben, kann häufig erst nach Auffinden der Person fundiert eingeschätzt werden. Ob Straftäter sich im Einzelfall möglicherweise der Vollstreckung ihrer Haftbefehle entziehen, obliegt der abschließenden Bewertung der ermittlungsführenden Dienststelle. 6. In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personenbezogenen Hinweise angeben )? Die 509 dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnenden Personen mit offenem Haftbefehl waren zum Stichtag 25. September 2017 alle in INPOL-Z erfasst, da die zugrunde liegenden Fahndungsnotierungen dort abgebildet werden (Grundlage der Erhebung). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/144 Darüber hinaus sind Informationen zu den Personen in den nachfolgenden themenspezifischen Dateien enthalten: INPOL-Fall Innere Sicherheit (IF IS) 442 Personen EHW „PMKR“ in INPOL-Z 192 Personen PHW „gewalttätig“ in INPOL-Z 106 Personen Gewalttäterdatei „rechts“ 11 Personen Bestand in der Rechtsextremismusdatei (RED) 40 Personen NADIS WN 157 Personen a) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden , sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Sechs der 114 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. b) Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst? Vier der 23 Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden und wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst. c) An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. welche internationalen Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben? Zu acht Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, sind Ausschreibungen zur Festnahme im SIS II eingestellt. Hierbei handelt es sich in sieben Fällen um Ausschreibungen anderer Schengenstaaten . Zu den in Rede stehenden Haftbefehlen werden keine Auskünfte erteilt, da diese möglicherweise Rückschlüsse auf den zugrunde liegenden Sachverhalt sowie die Person zulassen und hierdurch ggf. der Fahndungszweck gefährdet werden könnte. Eine der acht vorgenannten Personen ist aufgrund eines aus Deutschland stammenden Europäischen Haftbefehls im SIS II ausgeschrieben. Bei einer Personenausschreibung zur Festnahme im SIS II ist der ausschreibende Staat verpflichtet, grundsätzliche Informationen an alle nationalen Zentralstellenbüros der an das SIS II angeschlossenen Staaten zu übermitteln. Im BKA besteht darüber hinaus zu den offenen Haftbefehlen keine statistische Auswertemöglichkeit im Hinblick auf einen, durch die zuständigen Länderdienststellen initiierten, internationalen Schriftverkehr. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht? e) Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 6d und 6e gemeinsam beantwortet . Acht Personen, die durch die datenbesitzenden Stellen aufgrund polizeilicher Erkenntnisse dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden, werden aufgrund eines Europäischen Haftbefehls gesucht. Alle acht Personen sind im SIS II ausgeschrieben. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass zum 30. März 2017 nur acht von 104 gewalttätigen Neonazis in der Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert waren? Die Speicherung in der Datei „Gewalttäter rechts“ ist eine Einzelfallentscheidung der zuständigen datenbesitzenden Behörde. a) Sieht sie Veranlassung dafür, bei den zuständigen Landesbehörden eine sorgfältigere Speicherung anzuregen oder sich jedenfalls zu erkundigen, warum die meisten gewaltbereiten Neonazis nicht als solche registriert werden? c) Wird über diese Frage ebenfalls im GETZ gesprochen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Besprechungen ? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 7 a und 7 c gemeinsam beantwortet . Im Zuge der Besprechung einzelner Personen in der AG Personenpotenziale des GETZ wird die Speicherung in Verbunddateien aufgegriffen und thematisiert. Die abschließende Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen und Bearbeitung der entsprechenden Speicherung obliegt der zuständigen datenbesitzenden Behörde. b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie für die Relevanz der Gewalttäterdatei ? Die Datei „Gewalttäter rechts“ dient der Polizei zur Verhinderung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten im Sinne des Definitionssystems PMK (Phänomenbereich PMK -rechts-). Die Datei dient insbesondere zur Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten im Zusammenhang mit einschlägigen Musikkonzerten, öffentlichkeitswirksamen Aktionen und Veranstaltungen , insbesondere Aufmärschen sowie zur Abwehr von Gefahren, die von Ansammlungen gewaltbereiter Personen ausgehen. Die Datei ermöglicht das Gewinnen von Anhaltspunkten für das sachgerechte und wirksame Treffen von Eingriffsmaßnahmen, liefert der Polizei Erkenntnisse für organisatorische und taktische Maßnahmen, sowie für die Gefahrenabwehr und die Strafverfolgung. Eine Eingabe erscheint geboten, soweit die Gewalt durch mehrere Personen gemeinsam zur Durchsetzung politischer Ziele angewendet worden ist. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/144 8. Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik? Die seit Ende des Jahres 2012 durch das BKA im Halbjahresrhythmus durchgeführte Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter in allen (Phänomen-)Bereichen der PMK ermöglicht es den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern, eine weitere als bedeutsam einzustufende Personengruppe anhand eines dreistufigen Priorisierungsmodells zu bewerten, um gezielt und erfolgreich Maßnahmen zu initiieren. Für den Phänomenbereich PMK -rechts- erfolgt die Erhebung bereits seit Ende 2011. Zweck der halbjährlich durchgeführten Erhebung ist es, den Sicherheitsbehörden im Bund und in den Ländern eine zum jeweiligen Stichtag aktuelle Übersicht von Grundinformationen zu Fahndungen nach Personen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben und zu denen ein offener Haftbefehl besteht, zur Verfügung zu stellen. Durch den kontinuierlichen bundesweiten Informationsaustausch im GETZ-R ist eine Verbesserung der Erkenntnislage zu verzeichnen. Ergänzend wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 4d verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage Antwort zu Frage 1e Der nachfolgenden Tabelle sind die zum Stichtag 25. September 2017 in den polizeilichen Informationssystemen ausgeschriebenen Haftbefehle zu Personen zu entnehmen, die mindestens den Status eines Verdächtigen im Bereich der PMK haben oder wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Betroffenen politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung begehen werden (Vgl. § 8 Abs. 5 BKAG) und die aufgrund polizeilicher Erkenntnisse durch die datenbesitzenden Stellen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet wurden. Es wird diesbezüglich um Beachtung der nachfolgenden Hinweise gebeten : Bei dem Ergebnis der Erhebung der offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter handelt es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben und sind demnach nicht Bestandteil der Erhebung. Haftbefehle ausländischer Behörden (SIS II/Interpol-Rotecken) müssen gem. den Vorgaben der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Offene Haftbefehle II“ bezüglich des dem Haftbefehl zugrunde liegenden Delikts nicht bewertet werden . lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 1 Strafvollstreckung § 185 StGB1 unbekannt nein 2 Strafvollstreckung § 21 StVG2 nein nein 3 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 4 Sicherung des Strafverfahrens § 308 StGB nein ja 5 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 6 Strafvollstreckung BtMG3 nein nein 7 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 8 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 9 Strafvollstreckung § 224 StGB unbekannt ja 10 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 11 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 12 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 13 Strafvollstreckung § 21 StVG ja nein 14 Strafvollstreckung BtMG nein nein 15 Strafvollstreckung § 125 StGB ja ja 16 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 17 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 1 Strafgesetzbuch 2 Straßenverkehrsgesetz 3 Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 18 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 19 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 20 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 21 Strafvollstreckung § 248a StGB nein nein 22 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein 23 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 24 Strafvollstreckung OWiG4 unbekannt nein 25 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 26 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 27 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 28 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 29 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 30 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 31 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 32 Strafvollstreckung §§ 86a, 113 StGB ja ja 33 Strafvollstreckung § 212 StGB unbekannt ja 34 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 35 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 36 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 37 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 38 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 39 Strafvollstreckung § 241 StGB ja nein 40 Strafvollstreckung AufenthG5 nein nein 41 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 42 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 43 Strafvollstreckung BtMG nein nein 44 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 45 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 46 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 47 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 48 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 49 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 50 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 4 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten 5 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 51 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 52 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 53 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 54 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 55 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 56 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 57 Strafvollstreckung § 370 AO6 nein nein 58 Sicherung des Straf-verfahrens § 263a StGB nein nein 59 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB nein ja 60 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB ja ja 61 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 62 Sicherung des Straf-verfahrens § 224 StGB ja ja 63 SIS II / Interpol-Rotecke 64 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 65 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 66 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 67 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 68 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 69 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 70 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 71 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 72 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 73 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 74 Strafvollstreckung § 211 StGB ja ja 75 SIS II / Interpol-Rotecke 76 Strafvollstreckung StVG nein nein 77 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 78 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 79 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 80 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 6 Abgabenordnung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 81 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 82 Sicherung des Straf-verfahrens § 223 StGB ja ja 83 Strafvollstreckung § 132a StGB nein nein 84 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 85 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 86 Strafvollstreckung § 86a StGB nein nein 87 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 88 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 89 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 90 Strafvollstreckung § 123 StGB nein ja 91 Sicherung des Straf-verfahrens § 130 StGB ja nein 92 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 93 Sicherung des Straf-verfahrens § 242 StGB nein nein 94 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 95 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 96 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 97 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 98 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 99 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 100 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 101 Strafvollstreckung §§ 2, 21 I Ziffer 1 StVG nein nein 102 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 103 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 104 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 105 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 106 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 107 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 108 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 109 Strafvollstreckung § 164 StGB nein nein 110 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 111 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 112 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 113 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 114 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 115 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 116 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 117 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 118 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 119 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 120 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 121 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 122 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 123 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 124 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 125 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 126 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 127 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 128 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 129 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 130 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 131 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 132 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 133 Strafvollstreckung § 52 WaffG7 nein nein 134 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 135 Strafvollstreckung § 316b StGB nein nein 136 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 137 Strafvollstreckung §§ 249, 265a StGB nein ja 138 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 139 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 140 Strafvollstreckung § 170 StGB nein nein 141 Sicherung des Strafverfahrens § 212 StGB nein ja 142 Sicherung des Strafverfahrens §§ 108, 108a UrhG 8 nein nein 7 Waffengesetz 8 Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 143 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 144 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 145 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 146 Strafvollstreckung § 29a BtMG nein nein 147 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 148 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 149 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 150 Strafvollstreckung § 259 StGB nein nein 151 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 152 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 153 Strafvollstreckung § 223 StGB unbekannt ja 154 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 155 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 156 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 157 Strafvollstreckung § 242 StGB unbekannt nein 158 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 159 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 160 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 161 Sicherung des Strafverfahrens § 29 BtMG nein nein 162 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 163 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 164 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 165 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 166 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 167 Sicherung des Strafverfahrens § 113 StGB nein ja 168 Strafvollstreckung § 267 StGB nein nein 169 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 170 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 171 Strafvollstreckung § 136 StGB nein nein 172 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 173 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 174 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 175 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 176 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 177 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 178 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 179 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 180 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 181 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 182 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 183 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 184 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 185 SIS II / Interpol-Rotecke 186 SIS II / Interpol-Rotecke 187 SIS II / Interpol-Rotecke 188 SIS II / Interpol-Rotecke 189 SIS II / Interpol-Rotecke 190 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 191 Strafvollstreckung OWiG nein nein 192 Strafvollstreckung OWiG nein nein 193 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 194 Strafvollstreckung § 52 WaffG nein nein 195 Sicherung des Strafverfahrens § 145a StGB nein nein 196 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 197 Sicherung des Strafverfahrens § 130 StGB ja nein 198 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 199 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 200 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 201 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 202 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 203 Strafvollstreckung § 142 StGB nein nein 204 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 205 § 456a StPO § 211 StGB nein ja 206 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 207 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 208 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 209 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 210 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 211 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 212 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 213 Sicherung des Strafverfahrens § 316 StGB nein nein 214 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 215 Strafvollstreckung § 241 StGB nein nein 216 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 217 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 218 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 219 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 220 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 221 § 456a StPO § 242 StGB nein nein 222 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 223 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 224 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 225 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 226 Sicherung des Strafverfahrens § 253 StGB nein ja 227 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 228 Sicherung des Strafverfahrens § 52 WaffG nein nein 229 § 456a StPO § 223 StGB nein ja 230 Strafvollstreckung OWiG nein nein 231 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB nein nein 232 Strafvollstreckung WaffG nein nein 233 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 234 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 235 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 236 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 237 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 238 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 239 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 240 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 241 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 242 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 243 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 244 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 245 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 246 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 247 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 248 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 249 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 250 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 251 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 252 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 253 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 254 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 255 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 256 Sicherung des Strafverfahrens § 86a StGB ja nein 257 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 258 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 259 Strafvollstreckung § 145d StGB nein nein 260 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 261 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 262 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 263 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 264 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 265 Strafvollstreckung § 238 StGB nein nein 266 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 267 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 268 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 269 § 456a StPO § 211 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 270 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 271 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 272 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 273 Sicherung des Strafverfahrens § 244 StGB nein nein 274 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 275 Sicherung des Strafverfahrens § 223 StGB nein ja 276 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 277 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 278 Sicherung des Strafverfahrens § 255 StGB nein ja 279 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 280 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 281 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 282 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 283 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 284 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 285 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB ja nein 286 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 287 § 456a StPO § 212 StGB nein ja 288 Strafvollstreckung § 21 StVG; WaffG nein nein 289 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 290 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 291 Sicherung des Strafverfahrens § 176 StGB nein nein 292 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 293 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 294 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 295 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 296 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 297 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 298 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 299 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 300 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 301 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 302 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 303 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 304 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 305 Strafvollstreckung § 244 StGB nein nein 306 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 307 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 308 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 309 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 310 Strafvollstreckung § 370 AO nein nein 311 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 312 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 313 Strafvollstreckung § 126 StGB ja nein 314 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 315 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 316 Sicherung des Strafverfahrens § 21 StVG nein nein 317 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 318 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 319 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 320 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 321 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 322 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 323 Strafvollstreckung § 6 PflVG9 nein nein 324 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 325 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 326 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 327 Strafvollstreckung OWiG nein nein 328 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 329 Strafvollstreckung OWiG nein nein 330 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 331 Strafvollstreckung §§ 303 StGB nein nein 332 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 333 Strafvollstreckung §§ 86a, 126 StGB ja nein 334 Strafvollstreckung § 113 StGB unbekannt ja 9 Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 335 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 336 Strafvollstreckung § 185 StGB unbekannt nein 337 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 338 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 339 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 340 Strafvollstreckung OWiG unbekannt nein 341 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 342 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 343 Strafvollstreckung §§ 240, 303 StGB nein nein 344 Strafvollstreckung § 263a Abs. 1 StGB nein nein 345 Strafvollstreckung §§ 123, 242 StGB nein nein 346 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 347 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 348 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 349 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 350 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 351 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 352 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 353 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 354 Strafvollstreckung §§ 123, 303 StGB nein nein 355 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 356 Regelung des Asylbzw . Aufenthaltsgesetzes § 53 AufenthG nein nein 357 Strafvollstreckung §§ 243, 244, 267 StGB nein nein 358 Strafvollstreckung §§ 123, 185, 223, 241 StGB unbekannt ja 359 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 360 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 361 Strafvollstreckung § 69 StGB nein nein 362 Strafvollstreckung § 20 NVersG10 ja nein 363 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 364 Strafvollstreckung OWiG nein nein 365 Strafvollstreckung § 266a StGB nein nein 366 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 10 Niedersächsisches Versammlungsgesetz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 367 Strafvollstreckung §§ 22, 23, 185, 223 StGB nein ja 368 Strafvollstreckung § 21 StVG, §§ 52, 53 WaffG nein nein 369 Strafvollstreckung BtMG nein nein 370 Strafvollstreckung §§ 223, 241 StGB nein ja 371 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 372 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 373 Strafvollstreckung WaffG, BtMG nein nein 374 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 375 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 376 Strafvollstreckung §§ 267, 242, 243, BtMG, StVG, PflVG nein nein 377 Strafvollstreckung BtMG nein nein 378 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 379 Strafvollstreckung §§ 223, 230 StGB nein ja 380 Sicherung des Strafverfahrens §§ 223, 230 StGB nein ja 381 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 382 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB ja ja 383 Sicherung des Strafverfahrens § 265a StGB nein nein 384 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 385 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 386 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 387 Sicherung des Strafverfahrens §§ 223, 241 StGB nein ja 388 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 389 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 390 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 391 Sicherung des Strafverfahrens BtMG nein nein 392 Strafvollstreckung BtMG nein nein 393 Strafvollstreckung §§ 259, 244, 242 StGB nein nein 394 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 395 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a StGB nein nein 396 Strafvollstreckung §§ 303, 240, 185 StGB nein nein 397 Sicherung des Strafverfahrens §§ 240, 241, 263 StGB nein nein 398 Strafvollstreckung §§ 223, 185, 113, 86a StGB ja ja 399 Strafvollstreckung §113 StGB nein ja 400 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 401 Sicherung des Strafverfahrens § 176a StGB nein nein 402 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 403 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 404 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 405 Strafvollstreckung StVG nein nein 406 § 456a StPO WaffG nein nein 407 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 408 Strafvollstreckung PflVG nein nein 409 Strafvollstreckung BtMG nein nein 410 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 411 Strafvollstreckung BtMG nein nein 412 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 413 Strafvollstreckung BtMG nein nein 414 Strafvollstreckung §§ 242, 243 265a StGB nein nein 415 Strafvollstreckung StVG nein nein 416 Strafvollstreckung StVG nein nein 417 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 418 Strafvollstreckung §§ 243, 242, 265a StGB nein nein 419 Strafvollstreckung §§ 86, 86a StGB ja nein 420 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 421 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 422 Strafvollstreckung §§ 248a, 242 StGB nein nein 423 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 424 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 425 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 426 Strafvollstreckung §§ 185, 241 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 427 Strafvollstreckung §§ 185, 263 StGB nein nein 428 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 429 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 430 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 431 Sicherung des Strafverfahrens § 113 StGB ja ja 432 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 433 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 434 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 435 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 436 Strafvollstreckung §§ 265a, 248a, 53 StGB nein nein 437 Strafvollstreckung BtMG nein nein 438 § 456a StPO § 123 StGB nein nein 439 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 440 Strafvollstreckung WaffG nein nein 441 Strafvollstreckung §§ 267, 263 StGB, BtMG nein nein 442 Strafvollstreckung BtMG nein nein 443 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 444 Strafvollstreckung §§ 223, 113, 86a, 185 StGB ja ja 445 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 446 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 447 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 448 Strafvollstreckung § 185 StGB ja nein 449 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 450 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 451 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 452 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 453 Strafvollstreckung § 145 StGB nein nein 454 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 455 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 456 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 457 Strafvollstreckung § 255 StGB nein ja 458 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 459 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 460 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 461 Strafvollstreckung VersammlG11 ja nein 462 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 463 Strafvollstreckung BtMG nein nein 464 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 465 Strafvollstreckung §§ 229, 142 StGB nein nein 466 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 467 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 468 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 469 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 470 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 471 Strafvollstreckung §§ 113, 267 StGB nein ja 472 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 473 Strafvollstreckung WaffG nein nein 474 Strafvollstreckung § 241, 185 StGB ja nein 475 Sicherung des Strafverfahrens §§ 248a, 265a StGB nein nein 476 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 477 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 478 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 479 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 480 Strafvollstreckung §§ 223, 113 StGB ja ja 481 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 482 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 483 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 484 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 485 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 486 Strafvollstreckung § 306 StGB nein ja 487 Sicherung des Strafverfahrens §§ 224, 223, 113 StGB nein ja 488 Sicherung des Strafverfahrens § 238 StGB nein nein 489 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 490 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 491 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 492 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 11 Gesetz über Versammlungen und Aufzüge Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 493 Strafvollstreckung §§ 267, 242, PflVG, StVG nein nein 494 Strafvollstreckung BtMG nein nein 495 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 496 Sicherung des Strafverfahrens §§ 246, 248b, 283 StGB nein nein 497 Strafvollstreckung §§ 263, 246 StGB nein nein 498 Strafvollstreckung § 238, 185 StGB nein nein 499 Strafvollstreckung §§ 248a, 242 StGB nein nein 500 § 456a StPO § 244a StGB nein nein 501 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 502 Strafvollstreckung StVG nein nein 503 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 504 § 456a StPO §§ 244a, 243, 242 StGB nein nein 505 Strafvollstreckung §§ 248a, 242 StGB nein nein 506 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 507 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 508 § 456a StPO § 243 StGB nein nein 509 Strafvollstreckung § 241 StGB unbekannt nein 510 Sicherung des Strafverfahrens § 249 StGB nein ja 511 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 512 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 513 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 514 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 515 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 516 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 517 Strafvollstreckung OWiG nein nein 518 Strafvollstreckung § 130 StGB ja nein 519 Strafvollstreckung § 323a StGB nein nein 520 Strafvollstreckung § 113 StGB ja ja 521 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 522 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 523 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 524 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 525 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 526 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 527 Strafvollstreckung § 229 StGB nein nein 528 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 529 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 530 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 531 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 532 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 533 Strafvollstreckung § 250 StGB nein ja 534 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 535 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 536 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 537 Strafvollstreckung § 52 Abs. 1 Nr. 3 WaffG nein nein 538 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 539 Strafvollstreckung § 246 StGB nein nein 540 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 541 Strafvollstreckung OWiG nein nein 542 Strafvollstreckung § 249 StGB u.a. nein ja 543 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 544 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 545 Sicherung des Strafverfahrens § 243 StGB nein nein 546 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 547 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 548 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 549 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 550 Strafvollstreckung OWiG nein nein 551 Strafvollstreckung OWiG nein nein 552 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 553 Strafvollstreckung § 113 StGB nein ja 554 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 555 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 556 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 557 Strafvollstreckung GmbHG12 nein nein 12 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 558 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 559 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 560 Sicherung des Strafverfahrens § 224 StGB nein ja 561 Strafvollstreckung OWiG nein nein 562 Strafvollstreckung § 265a StGB nein nein 563 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 564 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 565 Sicherung des Strafverfahrens § 241 StGB nein nein 566 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 567 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 568 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 569 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 570 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 571 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 572 Strafvollstreckung BtMG nein nein 573 Strafvollstreckung OWiG nein nein 574 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 575 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 576 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 577 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 578 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 579 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 580 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 581 Strafvollstreckung § 145a StGB nein nein 582 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 583 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 584 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 585 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 586 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 587 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 588 Strafvollstreckung § 244a StGB nein nein 589 Strafvollstreckung § 224 StGB ja ja 590 Strafvollstreckung OWiG nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/144 lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 591 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 592 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 593 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 594 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 595 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 596 Strafvollstreckung StVG nein nein 597 Strafvollstreckung § 243 StGB nein nein 598 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 599 Strafvollstreckung § 224 StGB nein ja 600 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 601 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 602 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 603 Strafvollstreckung § 126 StGB nein nein 604 Strafvollstreckung § 185 StGB nein nein 605 Strafvollstreckung PflVG nein nein 606 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 607 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 608 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 609 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 610 Strafvollstreckung OWiG nein nein 611 Strafvollstreckung § 223 StGB ja ja 612 Strafvollstreckung § 316 StGB nein nein 613 SIS II / Interpol-Rotecke 614 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 615 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 616 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 617 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 618 Strafvollstreckung § 29 BtMG nein nein 619 Strafvollstreckung § 223 StGB nein ja 620 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 621 Strafvollstreckung § 315c StGB nein nein 622 Strafvollstreckung § 252 StGB nein ja 623 Strafvollstreckung VersammlG ja nein 624 Strafvollstreckung § 303 StGB nein nein 625 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 626 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/144 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lfd. Nr. Grund des Haftbefehls dem Haftbefehl zugrunde liegendes Delikt Delikt politisch motiviert? Gewaltdelikt? 627 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 628 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 629 Strafvollstreckung § 86a StGB ja nein 630 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 631 Strafvollstreckung ThürSchulG13 nein nein 632 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 633 Strafvollstreckung § 123 StGB nein nein 634 Strafvollstreckung § 21 StVG nein nein 635 Sicherung des Strafverfahrens § 185 StGB ja nein 636 Strafvollstreckung § 240 StGB nein nein 637 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 638 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 639 Strafvollstreckung § 242 StGB nein nein 640 Strafvollstreckung OWiG nein nein 641 Strafvollstreckung OWiG nein nein 642 Sicherung des Strafverfahrens § 242 StGB nein nein 643 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 644 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 645 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 646 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 647 Sicherung des Strafverfahrens § 263 StGB nein nein 648 Strafvollstreckung § 263 StGB nein nein 13 Thüringer Schulgesetz Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333