Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13323 – Auswirkungen der niedrigen Zinsen auf Sparverträge und Girokonten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Zentralbank hat in ihrer letzten Sitzung am 25. Juli 2019 den Leitzins bei 0,00 Prozent belassen. Zudem müssen Banken weiterhin 0,4 Prozent Zinsen auf ihre Einlagen zahlen. Dies hat zunehmend Auswirkungen auf das Privatkundengeschäft, weil Banken nun erstmals die negativen Einlagenzinsen direkt an ihre Privatkunden weitergeben. Kunden der Nassauischen Sparkasse in Wiesbaden müssen beispielsweise seit dem 1. Juli dieses Jahres 0,4 Prozent negative Zinsen zahlen, wenn sie mehr als 500.000 Euro auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto haben (www.faz.net/aktuell/finanzen/strafzinsen-fuer-sparkassen-kein-tabumehr -16300637.html).  1. Wie viele Sparbriefe bzw. Sparbücher gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in Deutschland? a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verzinsung für Sparbriefe bzw. Sparbücher? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamte Vermögen , das via Sparbriefe bzw. Sparbücher bespart wird? c) Wie hat sich das Sparbrief- bzw. Sparbuchgeschäft in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Zahl von Sparbriefen und Sparbüchern in Deutschland vor. Zum Umfang und zur durchschnittlichen Verzinsung von Einlagen bei Banken in Deutschland kann generell auf die von der Deutschen Bundesbank auf ihrer Website veröffentlichten Statistiken verwiesen werden. Aus der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank ergibt sich insbesondere, dass sich die durchschnittliche Verzinsung deutscher Banken für Spareinlagen und Sparbriefe u. a. nach der jeweils vertraglich vereinbarten Laufzeit richtet sowie danach, ob es sich um Bestände oder um Neugeschäft handelt. Zum Beispiel Deutscher Bundestag Drucksache 19/14453 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. beträgt der durchschnittliche jährliche Effektivzinssatz bei Einlagen privater Haushalte mit vereinbarter Kündigungsfrist bis zu drei Monaten im Neugeschäft deutscher Banken 0,12 Prozent (August 2019). Die Deutsche Bundesbank weist in ihrer Bankenstatistik vom September 2019 auf Seite 82 den Umfang der Spareinlagen und Sparbriefe bei deutschen Banken per Juli 2019 aus. Danach betrug der Umfang an Spareinlagen im Juli 2019 insgesamt 588,61 Mrd. Euro, im Vergleich zu 574, 85 Mrd. Euro im Juli 2009. Im Gesamtbetrag von 588,61 Mrd. Euro waren per Juli 2019 die Einlagen von Nichtbanken wie von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Haushalten enthalten, darunter 563,69 Mrd. Euro von inländischen Privatpersonen. Für Sparbriefe wird per Juli 2019 in der o. a. Bankenstatistik ein Umfang von insgesamt 51,57 Mrd. Euro angegeben; darunter Sparbriefe im Umfang von 12,76 Mrd. Euro, die von inländischen Banken erworben wurden, und Sparbriefe im Umfang von 34,77 Mrd. Euro, die von inländischen Nichtbanken erworben wurden. Bei den inländischen Nichtbanken ist das Sparbriefgeschäft nach Angaben der Zeitreihen-Datenbank der Deutschen Bundesbank von 114,36 Mrd. Euro im Juli 2009 auf 34,77 Mrd. Euro im Juli 2019 gesunken.  2. Wie viele Menschen sparen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit Tagesgeld in Deutschland? a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Verzinsung des Tagesgeldes? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das gesamte Vermögen , das via Tagesgeld bespart wird? c) Wie hat sich das Tagesgeldgeschäft in den letzten zehn Jahren in Deutschland entwickelt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Anzahl von Menschen in Deutschland vor, die die Anlageform „Tagesgeld“ wählen. Nach Angaben der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank beträgt der jährliche durchschnittliche Effektivzinssatz täglich fälliger Einlagen im Neugeschäft 0,01 Prozent für Einlagen privater Haushalte und -0,03 Prozent für Einlagen von Unternehmen (Angaben per August 2019). Nach Ausweis der Deutschen Bundesbank in ihrer Zeitreihen-Datenbank stiegen die Sichteinlagen von inländischen Nichtbanken bei deutschen Banken von 954,41 Mrd. Euro im Juli 2009 auf 2.166,46 Mrd. Euro per Juli 2019.  3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinseinbußen der privaten Haushalte, verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln sowie als Gesamtwert angeben)? Aus Sicht der Bundesregierung sind derartige fiktive Betrachtungen eindimensional und zur Beurteilung der finanziellen Entwicklung privater Haushalte in ihrer Gesamtheit nicht aussagekräftig. Geldpolitische Maßnahmen im Allgemeinen und die Sondermaßnahmen der letzten Jahre im Speziellen beeinflussen Einkommen und Vermögen nicht nur über Zinseinkommen, sondern auch, indem sie eine robustere Konjunktur und damit den Arbeitsmarkt und die Beschäftigung stützen. Gleichzeitig sind durch das Niedrigzinsumfeld die Kreditkosten spürbar gesunken, was auch private Schuldner entlastet. Dem Umstand, dass nominale Verzinsungen besonders sicherer und liquider Anlageformen ak- Drucksache 19/14453 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. tuell sehr gering sind, steht u. a. eine sehr moderate Inflationsentwicklung der letzten Jahre gegenüber.  4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinserträge der Banken in Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? a) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinserträge der Sparkassen in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? b) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinserträge der Volks- und Raiffeisenbanken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? c) Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zinserträge der Privatbanken in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die nachfolgende Darstellung beinhaltet ausschließlich Daten von Kreditinstituten , für welche die BaFin zuständige Behörde im Sinne des Kreditwesengesetzes ist (d. h. von der Europäischen Zentralbank beaufsichtigte Institute wurden nicht einbezogen). Grundlage der Darstellung sind die Jahresabschlüsse der Einzelinstitute jeweils zum Stichtag 31. Dezember: Zinserträge in Mrd. EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Sparkassen 43,51 40,41 39,98 38,19 34,79 32,55 30,16 27,99 25,65 24,20 Volks- und Raiffeisenbanken 28,11 26,36 26,13 25,38 23,64 22,38 20,73 19,29 18,05 17,33 Privatbanken 29,02 23,88 25,16 24,36 20,64 20,03 18,58 17,75 19,64 19,90 Ergänzende Hinweise zu Sparkassen: Im Sparkassensektor betrugen die summierten Zinserträge in 2009 rund 43 Mrd. Euro, zehn Jahre später waren es rund 24 Mrd. Euro. Durch die mit dem niedrigeren Zinsniveau einhergehende Verringerung der Zinsaufwendungen , lag das Zinsergebnis relativ konstant bei rund 19 – 20 Mrd. Euro. in Mrd. EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Zinsaufwand 23,84 19,52 18,90 17,45 14,18 11,79 9,52 7,85 6,56 5,55 Zinsertrag 43,51 40,41 39,98 38,19 34,79 32,55 30,16 27,99 25,65 24,20 Zinsergebnis 19,67 20,90 21,08 20,74 20,61 20,76 20,64 20,14 19,09 18,65 Ergänzende Hinweise zu Volks- und Raiffeisenbanken: Auch im Sektor der Volks- und Raiffeisenbanken ist ein Rückgang von Zinserträgen und Zinsaufwendungen zu beobachten. Im Ergebnis ist auch hier ein gleichbleibendes Niveau des Zinsergebnisses zu erkennen. in Mrd. EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Zinsaufwand 14,55 11,67 11,47 10,74 8,56 7,16 5,56 4,57 3,74 3,02 Zinsertrag 28,11 26,36 26,13 25,38 23,64 22,38 20,73 19,29 18,05 17,33 Zinsergebnis 13,55 14,69 14,66 14,64 15,08 15,22 15,17 14,72 14,31 14,31 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14453 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Ergänzende Hinweise zu Privatbanken (ausschließlich weniger bedeutende Institute ): Im Sektor der Privatbanken (ohne deutsche Signifikante Institute) ist der Rückgang der Zinsaufwendungen geringer ausgefallen als in den anderen Sektoren, gleichzeitig fiel der Rückgang bei den Zinserträgen der Privatbanken weniger stark aus. Im Ergebnis ist hier ein Anstieg des Zinsergebnisses seit 2012 zu beobachten : in Mrd. EUR 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Zinsaufwand 18,14 13,53 14,24 13,96 10,04 9,09 7,71 6,41 7,85 7,53 Zinsertrag 29,02 23,88 25,16 24,36 20,64 20,03 18,58 17,75 19,64 19,90 Zinsergebnis 10,89 10,35 10,92 10,40 10,61 10,94 10,88 11,34 11,79 12,37  5. Wie viele Banken verlangen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell eine Girokonto- bzw. Tagesgeldkontogebühr? a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gebühren für Girokonten bzw. Tagesgeldkonten durchschnittlich? b) Geht die Bundesregierung davon aus, dass diese Gebühren künftig steigen? Nach den der Bundesregierung generell vorliegenden Informationen werden von Kreditinstituten in Deutschland sowohl kostenpflichtige als auch kostenlose Girokonten angeboten, wobei die kostenlose Kontenführung i. d. R. an bestimmte Voraussetzungen, z. B. einen monatlichen Geldeingang in bestimmter Höhe, geknüpft ist. Zur durchschnittlichen Höhe von Kontoführungsentgelten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Entsprechendes gilt mit Blick auf Entgelte für die Führung von Festgeldkonten.  6. Wie viele Banken geben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland negative Zinsen an ihre Privatkunden weiter? a) Wie hoch sind diese „Strafzinsen“ nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich? b) Ab welcher Einlagensumme werden Strafzinsen an die Privatkunden weitergegeben? Über die Ausgestaltung ihrer Verträge entscheiden Kreditinstitute in eigener Verantwortung bzw. durch Vereinbarung mit ihren Kunden. Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung über die genaue Anzahl der Institute, die derzeit „negative Zinsen“ auf Kundeneinlagen verlangen, keine belastbaren Informationen vor. Entsprechendes gilt hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe dieser Zinssätze. Es gibt jedoch offenbar Institute, die den ihnen von der EZB berechneten Zins von derzeit 0,5 Prozent p.a. über entsprechende Vereinbarungen an die Kunden weitergeben. Auch Entscheidungen über „Schwellenwerte“ für die Berechnung von „Negativzinsen “ unterliegen zunächst der geschäftspolitischen Beurteilung des jeweiligen Instituts bzw. ihren Vereinbarungen mit betroffenen Kunden. Soweit die Bundesregierung hier über Kenntnisse verfügt, zeigt sich ein heterogenes Bild, wobei, soweit einschlägig, Institute Negativzinsen derzeit grundsätzlich erst ab einem Betrag von 100.000 Euro oder sogar 500.000 Euro zu erheben scheinen. Teilweise stellen Banken für diese Berechnung auf die Gesamteinlage beim jeweiligen Institut ab, teilweise auf die Einlagenhöhe einzelner Konten. Drucksache 19/14453 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen, um Banken die Umlage der negativen Zinsen auf Privatkunden zu erleichtern bzw. zu erschweren (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/banken-scholzwill -sparer-vor-strafzinsen-schuetzen-am-besten-waere-es-wenn-diebanken -das-einfach-lassen/24930984.html?ticket=ST-466975-AktuUNHi oXizXn2VmQ3h-ap2)? a) Wenn ja, welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung dabei? b) Bis wann soll die rechtliche Prüfung abgeschlossen sein? Zu welchem Ergebnis ist die rechtliche Prüfung bisher gelangt? c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung OECD-Länder (OECD = Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit ähnlichen Verboten von Negativzinsen? Wenn ja, welche? d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie sich ein Verbot von Negativzinsen auf die Finanzmarktstabilität auswirken würde? Die Bundesregierung plant aktuell keine gesetzliche Regelung im Sinne der Fragestellung. Nach Auffassung der Bundesregierung ist es für Banken zumindest mit hohen rechtlichen Risiken behaftet, innerhalb bestehender Verträge Aufwendungen für Negativzinsen einseitig auf ihre Kunden abzuwälzen; dies gilt insbesondere für die Einführung so genannter „Negativzinsklauseln“ in bestehende Spar- oder vergleichbare Verträge mittels AGB-Änderung. Sollten sich Kreditinstitute an diese rechtlichen Grenzen nicht halten, wäre dies vor Zivilgerichten angreifbar. Zudem verfügt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen ihres Mandates zur Sicherung des kollektiven Verbraucherschutzes über ausreichende aufsichtsrechtliche Instrumente, mit denen eine etwaige systematische Missachtung dieser Rechtslage durch Banken unterbunden werden könnte. Zu Regelungen in anderen OECD-Ländern liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Überlegungen zu etwaigen Auswirkungen eines Verbotes auf die Finanzstabilität wären auf Basis der vorstehenden Ausführungen rein spekulativ .  8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Gesetzesvorhaben im Bundesrat , die Banken die Umlage der negativen Zinsen auf Privatkunden erleichtern bzw. erschweren (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/soeder-willnegativzinsen -fuer-normalsparer-verbieten-16343952.html)? a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Gesetzesvorhaben? b) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Zeitplan des Bundesratesdazu? Der Bundesregierung ist bislang keine entsprechende Gesetzesinitiative des Bundesrates bekannt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14453 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Banken ihre Zinssätze bei langfristigen Sparverträgen derzeit unzulässig zu ihren Gunsten verändern (www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/verbraucherschutzv i e l e - s p a r k a s s e n - u n d - b a n k e n - s e n k e n - z i n s e n - w i l l k u e r lich-16313720.html)? a) Wenn ja, in wie vielen Fällen haben Banken nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren unrechtmäßige Zinsanpassung in langfristigen Sparverträgen vorgenommen? In wie vielen Fällen haben Banken nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren rechtmäßige Zinsanpassungen in langfristigen Sparverträgen vorgenommen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln )? b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Zinssumme, die Sparern pro Sparvertrag durch die unrechtmäßigen Änderungen vorenthalten wurde? c) Wie viele Banken sind nach Kenntnis der Bundesregierung von solchen unzulässigen Zinsänderungsfällen betroffen? d) In wie vielen Fällen mussten Banken nach Kenntnissen der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren Nachzahlungen an die Sparer zahlen , weil sie unrechtmäßige Zinsveränderungen in langfristigen Sparverträgen vorgenommen haben? e) Plant die Bundesregierung bzw. die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) künftig regulatorische Änderungen gegen (unzulässige) Zinsanpassungen? Es liegen nach Informationen der BaFin Anhaltspunkte dafür vor, dass die von einigen Instituten in langfristigen, variabel verzinsten Sparverträgen verwendeten Zinsanpassungsklausen nicht den diesbezüglichen Anforderungen des Bundesgerichtshofs entsprechen. Die BaFin geht diesen Anhaltspunkten nach. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Banken Altverträge aufgrund der anhaltend niedrigen Zinsen kündigen (www.bild.de/bildplus /politik/inland/politik-inland/sparkasse-treue-sparer-werden-miesabserviert -weil-ihre-vertraege-zu-teuer-sind-63603770,view=conversion ToLogin.bild.html)? a) Wenn ja, wie viele Personen sind betroffen? b) Wenn ja, welche Sparverträge sind primär betroffen? c) Plant die Bundesregierung bzw. die BaFin künftig regulatorische Änderungen , um das Kündigen von Bankverträgen in Zukunft zu erleichtern bzw. zu erschweren? Nach Kenntnis der BaFin werden von einigen Instituten langfristige Sparverträge gekündigt. Auch hier handelt es sich grundsätzlich um geschäftspolitische Entscheidungen des jeweiligen Instituts, die aber selbstverständlich innerhalb des zivilrechtlich zulässigen Rahmens erfolgen müssen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 (XI ZR 345/18) sind Kreditinstitute berechtigt, zeitlich unbefristete Sparverträge nach Erreichen der höchsten Prämienstufe unter Berufung auf das ordentliche AGB-Kündigungsrecht zu kündigen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Kündigungsrecht der Bank jedoch ausgeschlossen, da die vereinbarte Prämienstaffel zu einem konkludenten Ausschluss des Kündigungsrechts führt. Nähere Informationen zur Anzahl betroffener Kundinnen und Kunden sowie Sparverträge liegen der BaFin nicht vor. Die Bundesregierung plant in diesem Zusammenhang derzeit keine gesetzliche Regelung. Drucksache 19/14453 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Zinseinsparungen des deutschen Bundeshaushalts durch die niedrigen Schuldzinsen, verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007? a) Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Zinseinsparungen durch die niedrigen Schuldzinsen der Staaten im gesamten Euroraum , verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007? b) Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Zinseinsparungen durch die niedrigen Schuldzinsen in Griechenland, verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007? c) Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Zinseinsparungen durch die niedrigen Schuldzinsen in Italien, verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007? d) Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Zinseinsparungen durch die niedrigen Schuldzinsen in Spanien, verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007? e) Wie hoch sind nach Kenntnissen der Bundesregierung die Zinseinsparungen durch die niedrigen Schuldzinsen in Frankreich, verglichen mit einer fortlaufenden Durchschnittsverzinsung von 2007? Das Bundesministerium der Finanzen nimmt keine Berechnungen zur Höhe der Zinseinsparungen aufgrund des niedrigen Zinsniveaus vor, weil sich diese Einsparungen nicht exakt abgrenzen lassen von den Einflüssen anderer Faktoren. Die Veränderung der Zinsausgaben ist nicht allein auf die Veränderung des Zinsniveaus zurückzuführen; vielmehr ist sie auch das Ergebnis gezielter Optimierungsentscheidungen des Bundes im Rahmen der jährlichen Entscheidungen zur Portfoliostrategie. Über die Zinseinsparungen anderer Staaten durch niedrige Schuldzinsen liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14453 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.