Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13409 – Atomtransporte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte zu Atomtransporten innerhalb Deutschlands sowie entsprechenden Importen, Exporten und Transitverkehr bereits mehrere Kleine Anfragen, zuletzt im Herbst 2018, siehe Bundestagsdrucksache 19/4513. Diese Anfragen zielten ebenso wie die vorliegende darauf ab, für Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu sorgen bei den Atomtransporten, von denen Deutschland betroffen ist. Zum Zweck der Nachvollziehbarkeit wurde bislang immer gebeten, nicht nur die neueren Transporte seit der letzten Kleinen Anfrage anzugeben, sondern möglichst alle seit Beginn der elektronischen Erfassung der jeweiligen Bundesbehörden, um interessierten Leserinnen und Lesern ein umständliches Arbeiten mit mehreren Bundestagsdrucksachen zu ersparen und stattdessen in einer einzigen Bundestagsdrucksache einen jeweils aktuellen Gesamtüberblick zu schaffen. Dementsprechend enthält die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5231 umfassende Tabellen. Aus Sicht der Fragesteller ist die vorgenannte Antwort der Bundesregierung mit über 1300 Seiten derart umfassend , dass ihre künftigen Kleinen Anfragen darauf aufbauen können. Mithin wird mit der vorliegenden Kleinen Anfrage erstmals der Ansatz gewählt, nicht mehr alle Atomtransporte seit Beginn der jeweils elektronischen Erfassung beim Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE), Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Eisenbahnbundesamt (EBA) abzufragen, sondern lediglich alle weiteren seit der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5231. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14454 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. Welche weiteren genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen , radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des BfE seit denjenigen, die bereits auf Bundestagsdrucksache 19/5231 aufgeführt sind, bis dato (bitte tabellarische Übersicht aller seitherigen Transporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)? Die gewünschten Informationen sind als Anlage 1 beigefügt. 2. Welche weiteren genehmigungs- oder anzeigepflichtigen grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut BAFA seit denjenigen, die bereits auf Bundestagsdrucksache 19/5231 aufgeführt sind, bis dato (bitte tabellarische Übersicht aller seitherigen Transporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)? Die seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit dem 28. September 2018 bis 8. Oktober 2019 elektronisch erfassten grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen sind als Anlage 2 aufgeführt. Grenzüberschreitende Verbringungen radioaktiver Abfälle werden durch das BAFA elektronisch nicht erfasst. Die hierüber manuell erfassten Daten werden der Kommission zur Erstellung des Berichtes gemäß Artikel 20 Absatz 1 der Richtlinie 2006/117/EURATOM übermittelt, wo sie dann elektronisch zusammen mit den Daten anderer beitragender Mitgliedstaaten verarbeitet werden. Die jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren erstellten Berichte sind nach deren Veröffentlichung durch das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft in Luxemburg allgemein zugänglich. 3. Welche weiteren genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen , radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. gab es laut der elektronischen Erfassung des EBA seit denjenigen, die bereits auf Bundestagsdrucksache 19/5231 aufgeführt sind, bis dato (bitte vollständige tabellarische Übersicht aller seitherigen Schienentransporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)? Die gewünschten Informationen sind als Anlage 3 beigefügt. 4. Gibt es weitere einschlägige elektronische Erfassungen bzw. Datenbanken von genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. neben den vorstehend abgefragten des BfE, BAFA und EBA, die von Bundesbehörden betrieben oder ihnen zugänglich gemacht werden? Falls ja, welche elektronischen Erfassungen bzw. Datenbanken von wem und welche derartigen Transporte gab es laut diesen bundesbehördlich betriebenen oder zugänglichen elektronischen Erfassungen bzw. Datenbanken (ggf. bitte vollständige tabellarische Übersicht aller dort erfassten einschlägigen Transporte mit allen elektronisch erfassten Transportaspekten erstellen)? Die Zollverwaltung betreibt das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarifund Lokales Zollabwicklungssystem). Damit werden die weitgehend automati- Drucksache 19/14454 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. sierte Abfertigung und die Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs mit Drittländern gewährleistet. Eine Unterscheidung von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. ist anhand von AT- LAS jedoch nicht eindeutig möglich. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche einschlägigen elektronischen Erfassungen bzw. Datenbanken von genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. jeweils von welchen Landesbehörden betrieben werden, welche Transportaspekte dort jeweils erfasst sind, und wie lange die dort erfassten Transporte jeweils gespeichert werden? Seitens der atomrechtlichen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel keine separaten Datenbanken geführt, aus denen Informationen zu genehmigungs- oder anzeigepflichtigen innerdeutschen sowie grenzüberschreitenden Verbringungen von Kernbrenn- und Ausgangsstoffen, radioaktiven Abfällen und Reststoffen etc. entnommen werden können. Die entsprechenden Dokumentationen zu Transporten werden im Rahmen des fachlichen Aktenplanes sowie ggf. im Rahmen der elektronischen Aktenführung erfasst. Die Aufbewahrungszeiten sind entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen ausgelegt bzw. liegen im Ermessen der zuständigen Behörde. Nach Kenntnis der Bundesregierung führen die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg jedoch jeweils eine darüberhinausgehende elektronische Datenbank, in der die Transportgenehmigungen nach § 4 des Atomgesetzes für Kernbrennstofftransporte, die durch das Bundesland führen, sowie wichtige Daten zu diesen Transporten (z. B. Datum, Aktivität, usw.) erfasst werden. Weiterhin werden die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen der Betreiber kerntechnischer Anlagen im Land zu Transporten radioaktiver Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht an eine Landessammelstelle abgeliefert werden, erfasst. Darin enthalten sind Informationen beispielsweise über die Art des Abfallgebindes oder das Transportdatum. Die im Freistaat Sachsen zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehörde für die Beförderung radioaktiver Stoffe ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), sofern keine Bundesbehörden zuständig sind. Die vom LfULG erteilten Beförderungsgenehmigungen sind in einer elektronischen Datenbank erfasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14454 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/14454 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.