Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Helin Evrim Sommer, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13410 – Probleme der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bei der Umsetzung von Wasserprojekten in Tansania V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Angaben von UNICEF (Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) sind durch verunreinigtes Trinkwasser verursachter Durchfall und Pneumonien für fast ein Drittel der Todesfälle bei unter Fünfjährigen weltweit verantwortlich, das entspricht über zwei Millionen Toten. 90 Prozent dieser Todesfälle ereignen sich in Subsahara-Afrika und Südasien (www.unicef.org/media/files/ UNICEF_P_D_complete_0604.pdf). Die Verbesserung der Wasserversorgung ist ein Schwerpunkt der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Tansania. Das „7-Städte-Upgrading- Programm“ soll in den fünf Städten Lindi, Sumbawanga, Mtwara, Babati und Kigoma die Wasser- und Sanitärversorgung ausbauen. In unterschiedlichen Landesregionen gelegen haben sie zusammen rund 1 Mio. Einwohner, von denen ein Großteil in großer Armut lebt. Nur zwischen 34 und 67 Prozent der Bevölkerung haben einen Zugang zu einer gesicherten Trinkwasserversorgung , in manchen Vierteln liegt die Quote noch deutlich darunter. Ein zentrales Abwassersystem fehlt in allen Städten, was eklatante Gesundheitsprobleme mit sich bringt (KfW-Kurzbeschreibung „Programm städtische Wasser- und Sanitärversorgung (7-Städte-Upgrading-Programm)“ vom April 2019; KfW). Das Vorhaben umfasst die drei Bereiche „Maßnahmen zur Verbesserung der grundlegenden Wasser- und Sanitätsversorgungssysteme“, „Zielgruppenorientierte Investitionen in armutsorientierte Lösungen wie öffentliche Zapfstellen und kommunale Sanitäranlagen“ sowie „Maßnahmen zur Hygienesensibilisierung der Bevölkerung und zur Leistungsverbesserung der städtischen Wasserversorger “. Phase 1 der deutschen Beteiligung wird gemeinschaftlich mit der EU finanziert und fokussiert auf die unterversorgten Regionalzentren Kigoma und Lindi und Sumbawanga. Phase 2 konzentriert sich auf Babati und Mtwara und wird allein aus FZ-Mitteln (FZ = Finanzielle Zusammenarbeit) finanziert. Laut Statusbericht der KfW vom April 2019 liegt der Fortschritt in Phase 1 bei 95 Prozent in Sumbawanga, 90 Prozent in Lindi und Kigoma. Bis November 2019 sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. In Lindi beträgt das Investitions- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14455 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 22. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. volumen rund 14,5 Mio. Euro, in Kigoma etwa 16,3 Mio. Euro. Das Gesamtfinanzvolumen des „7-Städte-Upgrading-Programms“ beträgt 30 Mio. Euro aus Mitteln der Finanziellen Zusammenarbeit und 51,26 Mio. Euro, die die EU über die KfW bereitstellt. Das Wasser-Projekt in Kigoma soll mithilfe einer Pumpenanlage Trinkwasser aus dem Tanganyikasee zu öffentlichen Zapfstellen in der Stadt transportieren, sogenannte Wasserkioske. Laut öffentlichem Aushang vor Ort wurde es am 18. März 2013 implementiert und am 17. März 2015 abgeschlossen. Das widerspricht nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich dem genannten Statusbericht der KfW. Die Lahmeyer GKW Consult GmbH wird auf dem Schild vor Ort als Beraterfirma genannt, ebenso eine Don Consult LTD und eine Poyry Tanzania LTD. Bei einer Besichtigung der Anlage im Rahmen einer Einzeldienstreise der Bundestagsabgeordneten Eva-Maria Schreiber nannten die verantwortlichen Ingenieure vor Ort eine derzeitige tägliche Fördermenge von 5000 Kubikmetern Wasser. Eine weitere Pumpe, die nach längeren technischen Schwierigkeiten am auf die Besichtigung folgenden Tag zum Einsatz kommen sollte, würde die tägliche Fördermenge dann verdoppeln, wie es das Projekt vorsehe. Eine konkrete Überprüfung der Angaben vor Ort war nicht möglich. Der erste im Rahmen des Besuchs besichtigte Wasserkiosks, der aus dem Projekt gespeist werden sollte, war geschlossen. Der zweite Wasserkiosk war zwar in Betrieb, bezog das Wasser aber laut Angabe vor Ort nicht aus der besichtigten Wasseranlage. Die im Rahmen des Projekts zu errichtende Abwasseranlage in Kigoma war von einer Inbetriebnahme noch weit entfernt. Die konzipierten Wasserbecken waren noch nicht vollständig errichtet und es gab keine Zufahrt für Abwasserentsorgungsfahrzeuge . Laut Angaben der Ingenieure vor Ort gab es bei der Umsetzung des Projekts erhebliche Probleme mit der ausführenden Firma vor Ort. Es seien bereits sämtliche Mittel geflossen, aber die Firma habe nicht geliefert und sei nun insolvent. Aktuell suche man nach neuen Geschäftspartnern , die das Projekt abschließen sollen. Bei einem späteren Gespräch mit Mitarbeitern der lokalen Verwaltung hieß es, das Wasserprojekt funktioniere überhaupt nicht und speise gar kein Wasser in das örtliche Netz ein. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Das Vorhaben „7-Städte-Upgrading-Programm“ wird unter schwierigen Rahmenbedingungen umgesetzt. Besondere Herausforderungen waren Defizite bei der Leistungserbringung der Bauunternehmen und die Steuerung durch den tansanischen Partner vor Ort. Die Bundesregierung hat daher auf notwendige Umsteuerungen hingewirkt. Diese hat der Partner inzwischen vorgenommen, so dass die Bauarbeiten in den Projektstandorten absehbar zum Abschluss kommen werden.  1. Welche Projekte beinhaltet das „Programm städtische Wasser- und Sanitärversorgung (7-Städte-Upgrading-Programm)“ in den einzelnen Städten Lindi, Sumbawanga, Mtwara, Babati und Kigoma? In allen fünf Städten werden in unterschiedlicher Ausprägung, abhängig von den spezifischen lokalen Gegebenheiten, folgende Maßnahmen finanziert: Wasserversorgung: Ausbau/Erneuerung von Wassergewinnung, -produktion,- speicherung und -verteilung, Bau von Zapfstellen/Wasserkiosken; Sanitärversorgung: Bau von Anlagen für die Fäkalschlammbehandlung undentsorgung , Lieferung von Saugwagen, Bau von kommunalen Sanitärinstallationen , Hygiene-/Sensibilisierungskampagnen; Drucksache 19/14455 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maßnahmen zur Förderung der städtischen Wasserversorger im finanziellen, kommerziellen, technischen und administrativen Bereich; Unterstützung des Programmträgers bei Detailplanung, Ausschreibung, Bauüberwachung und Abnahmen.  2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils der aktuelle Stand der Umsetzung (bitte nach Stadt, Projekt und erfolgten Maßnahmen auflisten )? Sumbawanga: Die Baumaßnahmen wurden im Dezember 2017 abgeschlossen und nach der einjährigen Gewährleistungsperiode im Dezember 2018 übergeben . Kigoma: Der Baufortschritt liegt bei ca. 90 Prozent. Folgende Maßnahmen sind bereits fertiggestellt: Temporäres Rohwasser-Pumpwerk, Ausgleichstank, temporäre Chlorierung, Hochdruck-Pumpstationen mit Druckleitungen und Druckstoßkessel , Hochbehälter, Wasserverteilsystem mit Wasserentnahmestellen, Abwasserschlamm-Aufnahmebecken und Lieferung des Saugwagens. Lindi: Der Baufortschritt liegt insgesamt bei rund 91 Prozent. Folgende Maßnahmen sind bereits fertiggestellt: Brunnen-Pumpstation mit Druckleitungen, Wasseraufbereitungsanlage einschließlich Chlorierung und Hochdruck- Pumpstation mit Druckleitungen und Druckstoßkessel, Hochbehälter, Wasserverteilsystem mit Wasserentnahmestellen und Abwasserschlamm- Aufnahmebecken. Babati und Mtwara: Die Projektzusage für diese zwei Städte erfolgte drei Jahre später als für die vorher genannten Städte. Daher wird derzeit die Ausschreibung der Consultingleistungen für die Bauplanung vorbereitet.  3. Welche Leistungen und Aktivitäten gehören nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils zu den Bereichen a) „Maßnahmen zur Verbesserung der grundlegenden Wasser- und Sanitätsversorgungssysteme “, b) „Zielgruppenorientierte Investitionen in armutsorientierte Lösungen wie öffentliche Zapfstellen und kommunale Sanitäranlagen“, c) „Maßnahmen zur Hygienesensibilisierung der Bevölkerung und zur Leistungsverbesserung der städtischen Wasserversorger“? Die genannten Bereiche umfassen folgende Leistungen und Aktivitäten: a) Investitionen in grundlegende Systeme der Wasser- und Sanitärversorgung: Ausbau/Erneuerung von Wassergewinnung, -produktion, -speicherung, -verteilung ; Bau von Anlagen für die Fäkalschlammbehandlung und -entsorgung sowie Lieferung von Saugwagen. b) Zielgruppenorientierte Investitionen in armutsorientierte Wasser- und Sanitärinfrastruktur mit Fokus auf die zuvor un- oder unterversorgte, meist arme Bevölkerung: Bau von Zapfstellen/Wasserkiosken; Bau von kommunalen Sanitärinstallationen (z. B. in Schulen, Gesundheitszentren , Märkten und anderen öffentlichen Plätzen). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14455 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. c) Maßnahmen zur Leistungsförderung der Träger und Hygienesensibilisierung der Bevölkerung zur Sicherung der Nachhaltigkeit der Investitionen: Trägerunterstützende Maßnahmen zur Förderung der städtischen Wasserversorger im finanziellen, kommerziellen, technischen und administrativen Bereich; Planung, Umsetzung und Monitoring von Hygiene-/ Sensibilisierungskampagnen .  4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur gegenwärtigen Installation sowie Nutzung der Abwasseranlage und Pumpenstation in Kigoma? Der Baufortschritt für die Abwasseranlage in Kigoma liegt bei insgesamt 86 Prozent, somit ist der Großteil der Arbeiten bereits erfolgt. Die Fertigstellung der Bauarbeiten ist Voraussetzung für die zukünftige Bereitstellung von Wasser. Daher spiegelt der Umsetzungsstand der Bauarbeiten noch nicht den Umfang der Wasserbereitstellung wider. Bereits abgeschlossen sind u. a. der Kauf eines Absaugwagens sowie der Bau eines Klärschlammteiches. Ausstehend sind Wege- und Landschaftsarbeiten, Fertigstellung von Abwasserschacht und -kanalarbeiten, Zaunfertigstellung und Regenwasserdrainage. Die Installation der Pumpenstation in Kigoma besteht aus einem Rohwasser- Pumpwerk und einer Hochdruck-Pumpstation. Beide Pumpstationen sind bereits in Betrieb. Von der Pumpstation werden täglich bereits durchschnittlich ca. 10.000 m³ Trinkwasser pro Tag bereitgestellt. Dies ist allerdings noch nicht die volle Leistung. Denn die ursprünglich geplante Lösung zur Wasserentnahme aus dem Tanganjika-See hat sich in der Praxis als nicht tragfähig erwiesen. Deswegen wird die technische Ausgestaltung der Wasserentnahme durch das Rohwasser-Pumpwerk derzeit überarbeitet, um den Betrieb langfristig sicherzustellen . Während der Überarbeitung gibt es eine Rationierung. Nach Fertigstellung sollen 42.000 m³ Trinkwasser pro Tag zur Verfügung gestellt werden.  5. Wie viel Trinkwasser wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 bis heute im Durchschnitt pro Jahr täglich der Bevölkerung von Kigoma von der neuen Pumpenstation zur Verfügung gestellt? Von der Pumpstation wurden durchschnittlich ca. 10.000 m³ Trinkwasser pro Tag bereitgestellt.  6. An welchen Stellen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Wasser unter welchen Auflagen ausgegeben (Schließzeiten der Kioske, Wasser nur für bestimmte Personengruppen etc. pp.)? Im vorliegenden Projekt wurden in den drei Städten Kigoma, Lindi, Sumbawanga insgesamt 31 Wasserkioske und insgesamt 13 öffentliche Wasserentnahmestellen als Zapfstellen gebaut. In der Regel sind die Wasserkioske/Zapfstellen in diesem Projekt über zehn Stunden pro Tag geöffnet. Der laufende Betrieb und die Instandhaltung der Wasserkioske obliegen der Verantwortung des jeweiligen Wasserversorgers auf lokaler Ebene, der diese Aufgabe im Normalfall an eine verantwortliche Person aus dem jeweiligen Stadtteil delegiert. Der/die Kioskbetreiber/in ist für den täglichen Betrieb (z. B. Öffnungszeiten, Wasserabgabe, Gebühren etc.) zuständig. Der Zugang zu den Wasserkiosken/Zapfstellen steht allen Personengruppen offen . Drucksache 19/14455 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am Trinkwasser , das der Bevölkerung in den einkommensschwächsten Stadtvierteln kostenlos zur Verfügung stand, und wie hoch wird dieser Anteil nach Abschluss des Projekts sein? Die Tarifgestaltung des Trinkwassers obliegt in Tansania nach Genehmigung des staatlichen Regulierers den einzelnen Wasserversorgern. Um den nachhaltigen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen, ist Trinkwasser stets gebührenpflichtig . Ein sozialer Ausgleich erfolgt durch eine progressive Tarifgestaltung.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Preis für die Endabnehmer vor Ort pro Liter, denen das Wasser nicht kostenlos zur Verfügung gestellt wird? Die Tarife sind nach Höhe des Verbrauchs und Kundenart (privat/kommerziell) gestaffelt; die Staffelung ist je nach Stadt unterschiedlich und muss vom staatlichen Regulierer genehmigt werden. In Kigoma sind die Preise beispielsweise wie folgt: Für Privathaushalte: – 0-10 m³/Jahr: 1.300 Tansania Schilling/m³ – 10-20 m³/Jahr: 1.400 Tansania Schilling/m³ – > 20 m³/Jahr: 1.500 Tansania Schilling/m³ Für Institutionen: 1.700 Tansania Schilling/m³ Für kommerzielle Verbraucher: 1.800 Tansania Schilling/m³.  9. Unter welchen Voraussetzungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung das Wasser kostenlos an den Wasserkiosken ausgegeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wie viel Trinkwasser soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Pumpenanlage in Kigoma nach endgültiger Fertigstellung täglich über wie viele Wasserkioske ausgeben? Die Versorgung erfolgt neben Hausanschlüssen, Hofanschlüssen etc., über insgesamt 65 Wasserkioske. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . 11. Wie kommt es zur Diskrepanz zwischen dem öffentlichem Aushang vor Ort, nachdem der Bau der Pumpenstation am Tanganyikasee in Kigoma am 18. März 2013 begonnen und am 17. März 2015 abgeschlossen wurde und der Tatsache, dass die KfW in ihrem Briefing von April 2019 die Arbeiten als erst knapp 90 Prozent abgeschlossen bezeichnet? Der öffentliche Aushang vor Ort bezieht sich auf die ursprünglich geplante Bauzeit und wurde durch die lokale Stadtverwaltung nicht aktualisiert. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwies in ihrem Briefing auf den aktuellen , tatsächlichen Baufortschritt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14455 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie viele der für Kigoma veranschlagten Mittel in Höhe von 16,3 Mio. Euro wurden bereits an welche Unternehmen zu welchem Zeitpunkt ausgezahlt ? Bis Oktober 2019 wurden rund 12,8 Mio. Euro an Bauunternehmen ausgezahlt. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse darüber vor, wie hoch die Zahlungen an die einzelnen Unternehmen waren, da dies Bestandteil des Vertrags zwischen den Vertragspartnern, dem tansanischen Wasserministerium und jeweiligem Bauunternehmen ist. 13. Welche Aufgaben hatte a) die Lahmeyer GKW Consult GmbH, Lahmeyer GKW Consult GmbH ist Durchführungsconsultant für die drei Städte Kigoma, Lindi und Sumbawanga. b) die Don Consult LTD und Don Consult LTD ist Unterauftragnehmer von Lahmeyer GKW. c) die Poyry Tanzania LTD bei dem Projekt in Kigoma genau? Pöyry Tanzania LTD hat eine Machbarkeitsstudie für das Projekt erstellt. 14. Mit welchem Ergebnis haben die beteiligten Firmen wann ihre Dienste beendet, bzw. welche Firmen sind heute noch mit dem Projekt betraut? a) Lahmeyer GKW Consult GmbH: Die Firma ist in Lindi und Kigoma weiterhin für den Projektpartner unterstützend tätig. b) Don Consult LTD: Es wird auf die Antworten zu Frage 13b sowie zu Frage 14a verwiesen. c) Pöyry Tanzania LTD: Mit dem Einreichen der finalen Machbarkeitsstudie hat die Firma ihren Auftrag im Jahr 2011 beendet. 15. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, welche Unternehmensaufträge wegen nicht erbrachter Leistungen rückabgewickelt wurden? Die Aufträge vergibt das tansanische Wasserministerium. Dementsprechend werden die Verträge zwischen dem Ministerium und dem jeweiligen Unternehmen verhandelt, geschlossen und ggf. wieder rückabgewickelt. Sofern die Bundesregierung oder die KfW Kenntnis von Rückabwicklungen und den jeweiligen Gründen haben, kann dies aus folgenden Gründen nicht veröffentlicht werden. Die vertrauliche Behandlung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen durch die KfW ist grundlegende Voraussetzung dafür, dass Partner mit der KfW zusammenarbeiten und auch künftig geschäftliche Informationen aus ihrer Unternehmenssphäre vertraulich zur Verfügung stellen bzw. Informationen von Unternehmen , mit denen sie ihrerseits in vertraglicher Beziehung stehen, an die KfW vertraulich übermitteln. Durch die Nennung der Unternehmen sowie der Gründe für eine Rückabwicklung, würde die KfW ihren guten Ruf als vertrau- Drucksache 19/14455 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. enswürdige Entwicklungsfinanzierungsinstitution aufs Spiel setzen. Das Vertrauen der Vertragspartner der KfW im Besonderen und auch im Allgemeinen in die Zusammenarbeit mit der KfW würde erheblich geschädigt werden, wenn Informationen zu einzelnen Vertragsinhalten durch Mitwirken der KfW öffentlich würden. Die Arbeit der KfW wäre empfindlich beeinträchtigt, wenn Vertragspartner der KfW davon ausgehen müssten, dass in Zusammenhang mit einer KfW-Förderung eingegangene Vertragsbeziehungen und deren genauere Inhalte ohne deren Einverständnis gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden oder zumindest in einer Weise weitergegeben werden, die einen Zugang der Informationen über die Geschäftsbeziehung mit der KfW ermöglicht. Die Bundesregierung würde in der verfassungsrechtlich vorgesehenen funktionsgerechten Wahrnehmung ihrer entwicklungspolitischen Aufgaben im zentralen Bereich der Finanziellen Zusammenarbeit erheblich beeinträchtigt. In Abwägung mit dem parlamentarischen Informationsanspruch überwiegt daher das Interesse der Bundesregierung. Zudem unterliegen derartige Angaben den verfassungsrechtlich geschützten Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der betroffenen Unternehmen (Artikel 12 GG). Eine Zustimmung der Unternehmen zur Offenlegung liegt nicht vor. Nach sorgfältiger Abwägung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen mit dem parlamentarischen Informationsanspruch überwiegen erstere. Eine Offenlegung würde Rückschlüsse auf die finanzielle Situation der Unternehmen bieten und könnte somit zu negativen Folgen für die Unternehmen bei zukünftigen Aufträgen führen. Aufgrund der Sensibilität, die mit der Offenlegung der erbetenen Informationen mit Bezug auf einzelne deutsche Unternehmen verbunden ist, besteht auch nicht die Möglichkeit, die betreffenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem Parlament als Verschlusssache zur Verfügung zu stellen. Die flächendeckende Weitergabe sensibler Informationen über Unternehmen würde ein erhebliches Reputationsrisiko für die KfW und insbesondere die betroffenen Unternehmen bedeuten, auch wenn sie unter Verschluss geschieht und sich auf den Deutschen Bundestag beschränkt. Auch im Falle der Weitergabe unter Verschluss wäre die Bundesregierung daher in der Wahrnehmung ihre entwicklungspolitischen Aufgaben erheblich beeinträchtigt. 16. Welche Firma wurde mit der Fertigstellung der Pumpenstation in Kigoma als Ersatz für die Don Consult LTD beauftragt, und welche Mehrkosten sind dadurch entstanden? Das Unternehmen Don Consult LTD war nicht mit der Fertigstellung der Rohwasser-Pumpenstation in Kigoma betraut. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14455 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 17. Ist es im Rahmen des „7-Städte-Upgrading-Programms“ zu finanziellen Verlusten gekommen, und wenn ja, in welcher Höhe, und bei welchen Vorhaben (bitte nach Stadt und einzelnem Vorhaben auflisten)? Aufgrund der Verzögerungen beim Bau in Kigoma und Lindi kam es zu Verschiebungen der Budgetlinien (z. B. bei der Bauüberwachung), jedoch zu keiner Überschreitung des Finanzierungsvolumens der laufenden Phase und damit zu keinem finanziellen Verlust. 18. Welche Wassermenge soll die Pumpenstation in Kigoma nach endgültiger Fertigstellung täglich für wie viele Ausgabestationen in der Stadt fördern ? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 19. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Zugangskriterien an den Wasserausgabestellen sein? a) Wer wird einen kostenfreien Zugang haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. b) Wie hoch wird der Preis pro Liter sein? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. c) Wohin fließen die Einnahmen? Die Einnahmen fließen an den jeweiligen öffentlichen städtischen Wasserversorger . 20. Welche Funktion soll die Abwasseranlage nach Kenntnis der Bundesregierung nach Fertigstellung erfüllen? Die Abwasseranlage wird das Abwasser aus den Latrinen klären. a) Wie gelangt das Abwasser zur Anlage? In Kigoma und Sumbawanga wurden Absaugwagen beschafft, die das Abwasser zur Anlage transportieren. In Lindi wird ebenfalls ein Absaugwagen genutzt werden. b) Woher stammt es? Das Abwasser stammt von Privathaushalten, öffentlichen Institutionen und kommerziellen Betrieben und wird aus Latrinen abgesaugt. c) Wann wird die Anlage den Betrieb aufnehmen? Die Anlage in Sumbawanga ist seit 2017 in Betrieb; die Anlagen in Kigoma und Lindi sind zurzeit provisorisch in Betrieb und werden voraussichtlich bis März 2020 vollständig in Betrieb genommen. Drucksache 19/14455 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.