Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13680 – Geld- und Personalbedarf für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland steuert nach Expertenberichten wirtschaftlich auf eine Rezession zu und das Vertrauen in den Rechtsstaat scheint aktuellen Umfragen zufolge abzunehmen (www.diw.de/de/diw_01.c.673494.de/diw_konjunkturbarome ter_aug...truebt_sich_weiter_ein.html und www.focus.de/politik/gerichte-indeutschland /exklusive-erhebung-fuer-focus-online-umfrage-schock-45- prozent-der-deutschen-haben-wenig-oder-kaum-vertrauen-in-die-jus tiz_id_10120663.html). Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung einen Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2020 vorgelegt, aus dem man nach Ansicht der Fragesteller auch ablesen können müsste, wie die Bundesregierung den aktuellen und mittelfristigen Herausforderungen begegnen will. Mit dieser Kleinen Anfrage haken wir Freie Demokraten nach, wie diese Antworten für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV; Einzelplan 07) aussehen.  1. Welche angemeldeten konkreten Maßnahmen in sachlicher und personaler oder sonstiger Hinsicht begründen aus Sicht der Bundesregierung die im Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2020, Kapitel 07 01, Titel 684 01 (im Folgenden nur noch Nennung des jeweiligen Titels) vorgesehene Mittelsteigerungen für die Institutionalisierung der Marktwächter (bitte jeweils für die einzelnen Marktwächter aufgeschlüsselt darstellen)? Ab dem Haushaltsjahr 2020 soll die bisher aus Titel 684 03 finanzierte Projektförderung der Marktwächter-Projekte „Digitale Welt“, „Finanzen“ und „Energie “ in die institutionelle Förderung des vzbv überführt werden. Damit wird dem Koalitionsvertrag der laufenden Wahlperiode Rechnung getragen, wonach die vorhandenen Marktwächter durch eine finanzielle Förderung verstetigt werden sollen. Die genannten Marktwächterprojekte sollen in die bestehende Struktur der Institution eingegliedert werden. Eine Aufschlüsselung nach einzelnen Projekten ist damit nicht mehr möglich. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14459 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie begründet die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen dem Mittelzuwachs wegen der Institutionalisierung der Marktwächter unter Titel 684 01 und der Mittelkürzung in Titel 684 03, die ebenfalls mit der Institutionalisierung der Marktwächter erklärt wird? Für die Integration der Marktwächter in die institutionelle Förderung des vzbv wurden die bisher im Projektförderungstitel 684 03 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 10.090.000 Euro in den Titel 684 01 (Institutionelle Förderung ) umgeschichtet. Bei der Veranschlagung für das Haushaltsjahr 2020 wurden zudem erhebliche Synergieeffekte berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Neukonzeption der Marktbeobachtung erwartet werden (vgl. hierzu die Antwort zu Frage 3).  3. Woraus ergibt sich bezüglich der Frage 2 aus Sicht der Bundesregierung das erhöhte Einsparpotenzial in Titel 684 03 im Bundeshaltsplan 2020? Die Integration der Marktwächter in die institutionelle Förderung des vzbv hat umfangreiche Umstrukturierungen zur Folge. Die bisherige dezentral angelegte Projektarchitektur wird durch eine überwiegend zentrale Aufgabenwahrnehmung beim vzbv abgelöst. Ursachen für diese deutliche Reduzierung sind in erster Linie der Wegfall von bislang aufgrund der Projektgenese teilweise entstandenen Doppel- bzw. Mehrfachstrukturen sowie die Erhöhung der Flexibilität bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Zusammenführung verschiedener, bislang bundesweit auf die sog. Schwerpunkt- Verbraucherzentralen in den Ländern verteilten Arbeitsbereiche beim vzbv.  4. Wie begründet die Bundesregierung die Mitteleinplanung i.H.v. 550.000 Euro in Titel 684 05 konkret? Der neue Titel 684 05 fasst die bisherigen Förderbereiche aus Kapitel 0701 Titel 684 03 in Höhe von 340.000 Euro (informatorische Maßnahmen des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland) und Kapitel 0710 Titel 685 03 in Höhe von 210.000 Euro (bislang Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung) zusammen. Zur Vereinheitlichung der Förderpraxis und zum Zwecke einer größtmöglichen Transparenz werden die Zuwendungen für die Aufgaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) im Rahmen des European Consumer Centres Network (ECC-Net) zusammengelegt.  5. In welchem finanziellen Umfang deckt Titel 684 05 „überregionale Maßnahmen im Interesse grenzüberschreitender und europäischer Angelegenheiten “ ab, die inhaltlich oder zeitlich im Kontext der deutschen EU- Ratspräsidentschaft 2020 stehen? Aus Kapitel 0701 Titel 684 05 werden keine Maßnahmen finanziert, die inhaltlich oder zeitlich im Kontext der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 stehen . Drucksache 19/14459 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Mittel in welcher Höhe plant die Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 ein? Im Regierungsentwurf 2020 sind im Einzelplan 07 im Zusammenhang mit der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 zusätzliche Mittel in Höhe von 3.000.000 Euro veranschlagt.  7. Wie viele zusätzliche Personalstellen plant die Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein (bitte differenzierte Darstellung nach „zeitlich von wann bis wann befristet“ bzw. „dauerhaft “ bzw. „Besoldungs-, Vergütungs-, Entgeltgruppe“)? Das BMJV erhielt im Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2019 die folgenden jeweils bis 30. Juni 2021 befristeten Planstellen: drei A 15, zwei A 13g und eine A 9m.  8. Mittel in welcher Höhe plant die Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für die deutsche Ratspräsidentschaft 2020 ein? Für die Ausrichtung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft sieht der Regierungsentwurf 2020 Mittel i. H. v. insgesamt 18 Mio. Euro vor.  9. Wie viele zusätzliche Personalstellen plant die Bundesregierung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 ein (bitte differenzierte Darstellung nach „zeitlich von wann bis wann befristet“ bzw. „dauerhaft“ bzw. „Besoldungs-, Vergütungs-, Entgeltgruppe“)? Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 sieht keine zusätzlichen Planstellen und Stellen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern , für Bau und Heimat für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020 vor. 10. Welche Aufträge zu welchen Projekten oder welche sonstigen Vorhaben beabsichtigt die Bundesregierung, aus dem Titel 686 02 „Corporate Digital Responsibility“ zu finanzieren? 11. Warum beabsichtigt die Bundesregierung, Vorhaben zum Thema Corporate Digital Responsibility zu finanzieren, und welche Erkenntnisse erhofft sie sich daraus? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Der Multi-Akteur-Dialog zu Corporate Digital Responsibility (CDR) hat das Ziel, Leitlinien für ein verantwortliches unternehmerisches Handeln in der digitalen Welt zu erarbeiten. Das umfassende Verfahren soll u. a. extern unterstützt werden, im Sinne einer Lernpartnerschaft mit beteiligten Unternehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14459 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Inwieweit korreliert die Mittelplanung für Corporate Social Responsibility mit den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben? Die Beantwortung der Frage erfolgt angesichts der vorherigen Fragen in dem Verständnis, dass seitens der Fragesteller nicht Corporate Social Responsibility (CSR), sondern CDR gemeint ist. Die Mittelplanung für CDR fügt sich in die Mittelplanung für die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Vorhaben ein. 13. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie für den Haushalt 2020 keine weiteren Mittel in Kapitel 07 10, Titel 685 03 oder an anderer Stelle für die Deutsche Verbindungsstelle für Schlichtung beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kehl zur Verfügung zu stellen beabsichtigt ? Die Haushaltsmittel in Höhe von 210.000 Euro wurden in das Kapitel 0701 Titel 684 05 umgeschichtet. Vgl. im Übrigen die Antwort zu Frage 4. 14. Was begründet nach Kenntnis der Bundesregierung die Erhöhung des Beitrags zu den laufenden Kosten des Internationalen Seegerichtshofs in Kapitel 07 10, Titel 687 02? Die Beiträge für den Internationalen Seegerichtshof (ISGH) werden regelmäßig erst nach Beschlussfassung über den Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 konkret berechnet. 15. Wie erklärt die Bundesregierung die Höhe der in Kapitel 07 11, Titel 526 02 für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen des BMJV eingeplanten Mittel, für den allein annähernd die Hälfte der Ausgaben für „Sachverständige, Ausgaben für Mitglieder von Fachbeiräten und ähnlichen Ausschüssen“ eingeplant sind? Die für den Sachverständigenrat für Verbraucherfragen (BMJV) vorgesehenen Mittel sind seit dem Haushaltsjahr 2015 in dieser Höhe veranschlagt. Diese dienen unter anderem der Finanzierung von Studien und Gutachten, der Einrichtung , Pflege und dem Hosting der Website sowie regelmäßig wiederkehrenden Leistungen wie den Entschädigungszahlungen an die Mitglieder des Sachverständigenrats und den Reise- und Cateringkosten zu den Sitzungen/Arbeitsgruppensitzungen aller oder einzelner Mitglieder. 16. Was versteht die Bundesregierung unter der in Kapitel 07 12, Titel 532 07 erfassten „Pflege internationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts“? 17. Welche geplanten Maßnahmen fallen aus Sicht der Bundesregierung unter Kapitel 07 12, Titel 532 07? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Aus dem Kapitel 0712 Titel 532 07 mit der Zweckbestimmung „Pflege internationaler Beziehungen auf dem Gebiet des Rechts“ werden alle internationalen Maßnahmen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geleistet . Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unterhält vielfältige Kontakte und zahlreiche Kooperationen mit anderen Staa- Drucksache 19/14459 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ten der Welt. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Unterstützung von Transformations- und Schwellenländern bei der Modernisierung ihres Rechtswesens und der Fortentwicklung rechtsstaatlicher und demokratischer Strukturen. Regionale Schwerpunkte bilden insbesondere der deutsch-chinesische sowie der deutsch-vietnamesische Rechtsstaatsdialog, die Staaten des westlichen Balkans , die MENA-Staaten (Naher Osten und Nordafrika) sowie die Staaten der östlichen Partnerschaft der EU (z. B. Ukraine). Typische Maßnahmenformate sind internationale Symposien, Studienreisen und Fachgespräche sowie Einladungsbesuche von ausländischen Amtsträgern nach Deutschland und Dienstreisen der Hausleitung ins Ausland (soweit letztere nicht im spezielleren Titel 527 01, Dienstreisen, veranschlagt sind). Ferner werden aus dem Titel Übersetzungen von deutschen Gesetzes- und sonstigen Fachtexten überwiegend in die englische Sprache (z. B. für die fremdsprachige Sektion der Plattform „gesetze-im-internet.de“) finanziert. Im Regierungsentwurf zum Haushalt 2020 ist der Soll-Ansatz höher wegen einer Vielzahl von geplanten Maßnahmen im Zusammenhang mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. 18. Bezieht sich Kapitel 07 12, Titel 532 07 auf den Rechtsstaats- und Menschenrechtsdialog Deutschlands mit China, und wenn ja, in welchem finanziellen Umfang? In dem Kapitel 0712 Titel 532 07 sind u. a. Mittel für den deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog veranschlagt, für den das BMJV innerhalb der Bundesregierung federführend ist. Davon abzugrenzen ist der Menschenrechtsdialog der Bundesregierung mit China, der vom Auswärtigen Amt geführt wird und daher im Einzelplan 05 etatisiert ist. Grundsätzlich sind für den Rechtsstaatsdialog Mittel in Höhe von jährlich 80.000 Euro vorgesehen. Soweit das Rechtssymposium in Deutschland stattfindet , sind weitere 100. 000 Euro zu etatisieren. 19. Besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, den Rechtsstaats- und Menschenrechtsdialog mit China, insbesondere mit Blick auf die Entwicklung der Demokratie in Hongkong und des nach Ansicht der Fragesteller ausufernden digitalen Überwachungsstaates in China, erheblich auszubauen? 20. Plant die Bundesregierung, die Mittel für den Rechtsstaats- und Menschenrechtsdialog mit dem Ziel zu erhöhen, neben der Weiterführung der bestehenden Gesprächsformate mit der Regierung den Austausch von chinesischen und deutschen Akteuren an Universitäten sowie in Justiz, Verwaltung und Wirtschaft auszuweiten? Die Fragen 19 und 20 werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklungen der Menschenrechtssituation und des Rechtsstaats in China sehr genau. Aktuelle Entwicklungen werden bei der Ausgestaltung aller Gesprächsformate mit der chinesischen Seite, einschließlich der Rechtsstaats- und Menschenrechtsdialoge, kontinuierlich beachtet . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14459 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Wie begründet die Bundesregierung die Mittelsteigerung in Kapitel 07 12, Titel F 527 01 für Dienstreisen? Es wurde ein zusätzlicher Betrag von 120.000 Euro veranschlagt, um die Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft zu finanzieren . 22. Findet das Ziel der Bundesregierung, eigene Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten, eine Berücksichtigung bei der Mittelsteigerung in Kapitel 07 12, Titel F 527 01? Im Einzelplan 07 wurden in Fachtiteln keine gesonderten eigenen Beiträge zur Bekämpfung des Klimawandels veranschlagt. Allerdings erfolgt im Zusammenhang mit der EU-Ratspräsidentschaft über die Globale Minderausgabe ein ressortübergreifender finanzieller Ausgleich (Stichwort: klimaneutrale EU- Ratspräsidentschaft). 23. Aus welchen Gründen erwartet dieBundesregierung einen erhöhten Mittelbedarf von rund 1,8 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr für den Bereich Aufträge und sonstige Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik in Kapitel 07 12, Titel F 532 01? In 2020 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für den Bereich „Pakt für den Rechtsstaat“ veranschlagt. Ziel ist es, den Aufbau einer Koordinierungsstelle zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Bereich Justiz finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus stehen die Mittel für Dienstleistungsaufträge im Zusammenhang mit den Büro- und Kommunikationssystemen , den Netzen des Bundes, der Beratung und Unterstützung der IT-Konsolidierung und dem BMJV-Infosystem zur Verfügung. 24. Warum hält die Bundesregierung es für erforderlich, eine Verbindungsstelle elektronischer Geschäftsverkehr im Sinne von Kapitel 07 12, Titel F 532 02 einzurichten? 25. Warum erfolgt diese Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und nicht im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie? 26. Was soll diese Verbindungsstelle elektronischer Geschäftsverkehr aus Sicht der Bundesregierung leisten? Die Fragen 24 bis 26 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach der Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs im Binnenmarkt (Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr), die in gemeinsamer Federführung von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) durch das Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr- Gesetz-EGG) vom 14. Dezember 2001 umgesetzt wurde, war in der Bundesrepublik Deutschland eine Verbindungsstelle einzurichten, die Nutzer von Diensten und Dienstanbietern insbesondere über ihre vertraglichen Rechte und Pflichten und über gerichtliche und außergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen informiert. Die Einrichtung der Verbindung stelle elektronischer Ge- Drucksache 19/14459 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schäftsverkehr nach Artikel 19 Absatz 4 der Richtlinie erfolgte durch das für die Umsetzung insoweit zuständige BMJV. Entsprechend erfolgt die weitere Finanzierung über den Haushalt des BMJV. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14459 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.