Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13790 – Extremwetter durch die Klimakrise im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die extremen Wetterereignisse infolge der Klimakrise nehmen auch im Saarland in den vergangenen Jahren deutlich zu: Hitze, Trockenheit, Stürme, Starkregenereignisse und Hochwasser gefährden Leben und vernichten Eigentum , manchmal ganze Existenzen. Insbesondere die verheerende Unwetterkatastrophe in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 in vielen Teilen des Saarlandes hat nach Ansicht der Fragesteller deutlich gemacht, dass die Klimakrise mit all ihren Folgen für Mensch und Umwelt im Saarland angekommen ist.  1. Wie entwickelten sich die Amtlichen Warnungen des Deutschen Wetterdienstes für die saarländischen Landkreise und den Regionalverband Saarbrücken in den vergangenen 20 Jahren (bitte nach Landkreisbzw. Regionalverband , Jahr, Anzahl und Art der Warnung möglichst detailliert aufschlüsseln)? Landkreiswarnungen wurden vom Deutschen Wetterdienst (DWD) bundesweit im Februar 2003 eingeführt. Seitdem erfolgten einige Modifizierungen am Warnmanagement des DWD, z. B. wurden weitere Warnungen vor extremen Unwetterereignissen eingeführt und einzelne Warnkriterien weiterentwickelt. Basierend auf verbesserten Beobachtungen und Modellen wurden 2016 Warnungen auf Gemeindebasis eingeführt. Aufgrund dessen, können die auf unterschiedlichen Erhebungsmethoden basierenden Daten und die Entwicklung der Anzahl der amtlichen Warnungen seit dem Jahr 2003 nicht für eine Aussage über die Zunahme oder Abnahme von extremen Wetterereignissen herangezogen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14463 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie entwickelte sich die Anzahl von heißen und kalten Tagen im Saarland seit Beginn der Erhebungen durch den Deutschen Wetterdienst (bitte möglichst detailliert nach Jahren und, wenn möglich, auch nach Regionen und Orten aufschlüsseln)? Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/14463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14463 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Wie entwickelte sich die Häufigkeit von Starkniederschlägen im Saarland seit Beginn der Erhebungen (bitte möglichst detailliert nach Jahren und, wenn möglich, auch nach Regionen und Orten aufschlüsseln)? Aufgrund der Seltenheit dieser Ereignisse seit Beginn der Erhebungen reicht die bestehende Datenbasis nicht aus, um bei einer Aufschlüsselung nach Regionen und Orten zu belastbaren Statistiken in Bezug auf Änderung der Häufigkeit des Starkniederschlages zu gelangen.  4. Wie entwickelten sich die Bodenfeuchtwerte im Saarland seit Beginn der Erhebungen (bitte möglichst detailliert nach Jahren und, wenn möglich, auch nach Regionen und Orten aufschlüsseln)? Für das Saarland liegen Bodenfeuchtewerte ab 1961 für die drei Stationen Berus , Saarbrücken und Tholey vor. Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die durch den DWD berechneten Werte der Bodenfeuchte für Gras auf sandigem Lehm. Als Maß für die Bodenfeuchte ist die nutzbare Feldkapazität (nFK) in Prozent angegeben. Bodenfeuchteverlauf in Berus Bodenfeuchteverlauf in Saarbrücken Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/14463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14463 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bodenfeuchteverlauf in Tholey  5. Wie entwickelte sich die Länge und Häufigkeit von Dürreperioden im Saarland seit Beginn der Erhebungen (bitte möglichst detailliert nach Jahren und, wenn möglich, auch nach Regionen und Orten aufschlüsseln)? Als ein Maß für Dürreperioden dient die Anzahl der Tage, an denen die Bodenfeuchte 40 Prozent der nutzbaren Feldkapazität unterschreitet. Die Messergebnisse der drei Stationen im Saarland zeigen keine Dürreperiode, sondern Trockenheit an. Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/14463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14463 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Wie entwickelte sich die Schneehäufigkeit im Saarland seit Beginn der Erhebungen (bitte möglichst detailliert nach Jahren und, wenn möglich, auch nach Regionen und Orten aufschlüsseln)? Beobachtungen der Schneehöhe im Saarland mit ausreichender Qualität zur Beurteilung des Langzeitverhaltens liegen dem DWD ab dem Winter 1951/52 vor. Auswertungen des DWD zeigen, dass die mittlere Anzahl der Schneetage (Tage mit mindestens 1 cm Schneehöhe) pro Kalenderjahr im Saarland und Rheinland -Pfalz im Zeitraum 1951 bis 2018 bei hoher zeitlicher Variabilität um etwa 14 Tage abgenommen hat. Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/14463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  7. Wie entwickelten sich Häufigkeit und Ausmaß von Hochwasserlagen an Flüssen und Bächen im Saarland, insbesondere an Saar, Blies, Nied, Prims und Mosel seit Beginn der Erhebungen (bitte nach Gewässer aufschlüsseln )? Da die Länder für das Hochwasserrisikomanagement zuständig sind, liegen der Bundesregierung hierzu keine eigenen Informationen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14463 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Wie haben sich seit Beginn der Erhebungen die Zeiträume entwickelt, in denen im Saarland eine hohe oder sehr hohe Waldbrandwarnstufe herrschte (bitte möglichst detailliert nach Jahren und, wenn möglich, auch nach Regionen und Orten aufschlüsseln)? Für diese Stationen wurde jährlich die Anzahl der Tage ausgezählt, an denen im Zeitraum März bis Oktober (insgesamt 245 Tage) die Gefahrenstufen 4 und 5 aufgetreten sind. Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 19/14463 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.  9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über eine zukünftig gesteigerte Waldbrandgefahr im Südwesten Deutschlands, insbesondere im Saarland, vor? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 10. Wie kann die Bundesregierung durch Amtshilfe bei Waldbränden durch Hubschrauber oder Fahrzeuge konkret unterstützen, und wie werden die dafür anfallenden Kosten für die Anforderer von Hilfeleistungsanträgen ermittelt? Der Bund ergänzt für den Zivilschutzfall die Ausstattung der Länder mit Fahrzeugen , die diese auch im Katastrophenschutzfall nutzen dürfen (§ 13 Absatz 1 und Absatz 3 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – (ZSKG). Dies beinhaltet auch die Bereitstellung von Löschgruppenfahrzeugen sowie Schlauchwagen, die zur Waldbrandbekämpfung herangezogen werden können. Die Kosten, die dem Bund durch die Verwendung von finanzierter Ausstattung des Zivilschutzes bei Katastrophen und Unglücksfällen entstehen, sind gemäß § 29 Absatz 4 ZSKG vom Aufgabenträger zu erstatten, es sei denn, der Einsatz dient gleichzeitig überwiegend zivilschutzbezogenen Ausbildungszwecken. Das THW bietet Unterstützungsleistungen gemäß Katalog der Einsatzoptionen auf Grundlage der Katastrophenhilfe bzw. der Amtshilfe an. Diese Unterstützungsleistung kann örtlich, überörtlich und überregional geleistet werden und setzt eine Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stelle voraus. Aufgrund des modularen Einsatzsystems des THW können die verschiedenen Fähigkeiten kombiniert oder ergänzend eingesetzt werden. Mit welchen konkreten Einsatzmitteln bzw. Einsatzmodulen das THW die angeforderte Fähigkeit realisiert, obliegt dem THW selbst. Die Auswahl von Einsatzmodulen erfolgt immer unter der Vorgabe der schnellstmöglichen Verfügbarkeit. Drucksache 19/14463 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Kernkompetenzen des THW liegen insbesondere in logistischer Unterstützung (Transportlogistik, Materiallogistik, Verpflegungslogistik), im Errichten und Betreiben von Bereitstellungsräumen, bei Räumarbeiten und Wegebau sowie bei Wasserpump- und Wasserförderungsarbeiten. Die Auslagen und Kosten , die dem THW im Rahmen der Amtshilfe entstehen, werden dem Anforderer gemäß THW-Abrechnungsverordnung in Rechnung gestellt. Die Bundespolizei kann im Bedarfsfall mit mittleren Transporthubschraubern (MTH) vom Typ AS332 L1 Super Puma und leichten Transporthubschraubern (LTH) vom Typ EC 155, ausgestattet mit Außenlastlöschbehältern (MTH 2000 Liter, LTH 680 Liter), aus der Luft sowie mit Wasserwerfern (WaWe 10) zur unmittelbaren Waldbrandbekämpfung eingesetzt werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von Wasserwerfern zum Löschwassertransport möglich. Die Bundespolizei wird bei der Waldbrandbekämpfung in der Regel nach Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 GG i. V. m. § 11 Absatz 1 Nummer 2 BPolG auf Anforderung des betroffenen Landes tätig, soweit nicht eine Verwendung für originäre Bundesaufgaben dringender ist, als die Unterstützung des Landes.Die dafür entstehenden Mehrkosten werden gemäß § 11 Absatz 4 Satz 3 BPolG von der Bundespolizei beim Land geltend gemacht und von dort erstattet. Die Ermittlung der Mehrkosten richtet sich nach der Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung über vereinfachte Regelungen und einheitliche Pauschalen für die Abrechnung von Unterstützungseinsätzen. Nach Artikel 35 GG leistet die Bundeswehr auf Anforderungen der zuständigen Behörden Amtshilfe. Im Rahmen der Bereitstellung von Gerät, Material und sonstigen Ressourcen kann dies bei Waldbränden auch die Unterstützung mit Hubschraubern und Fahrzeugen umfassen. Art und Umfang der Unterstützung richten sich dabei nach den angeforderten Fähigkeiten und verfügbaren Ressourcen der Bundeswehr. Für eine Abrechnung der anfallenden Kosten gegenüber dem Anforderer werden die in den rechtlichen Grundlagen vorgesehenen Abrechnungsbestandteile (z. B. Auslagen nach § 8 VwVfG) aus diesen Gesamtkosten identifiziert und zu einem Abrechnungsbetrag zusammengefasst. Dieser wird dem Anforderer in Rechnung gestellt. 11. Welche Hilfegesuche aufgrund extremwetterbedingter Ereignisse wurden durch die Regierung des Saarlandes oder saarländische Kommunen an die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren gestellt (bitte alle Hilfegesuche inkl. entstandener Kosten für das Land bzw. die Kommunen möglichst detailliert aufschlüsseln)? In der anliegenden Tabelle sind die THW-Einsätze im Saarland in den vergangenen zehn Jahren zu den Ereignisarten zusammengefasst. Die Tabelle enthält die Kosten, die dem THW im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung entstanden sind. Seit Jahresbeginn 2009 gab es keine Anfragen an die Bundespolizei. Somit wurden keine Hubschrauber oder Wasserwerfer der Bundespolizei für das Saarland auf Grund von extremwetterbedingten Ereignissen eingesetzt. Eine gesonderte Erfassung von extremwetterbedingten Amtshilfeersuchen an die Bundeswehr erfolgt nicht. Der Bundesregierung liegen daher keine Informationen zu Amtshilfeersuchen aufgrund extremwetterbedingter Ereignisse durch die Regierung des Saarlandes oder saarländischer Kommunen in den vergangenen zehn Jahren vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14463 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der hitzebedingten Todesopfer im Saarland in den vergangenen Sommern (bitte detailliert für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 13. Welche konkreten Bedrohungen durch die Folgen der Klimakrise sind nach Einschätzung der Bundesregierung für die weitere Entwicklung des Saarlandes zu identifizieren (bitte begründen)? 14. Schätzt die Bundesregierung die bestehenden Maßnahmen zur Anpassung an die durch die Klimakrise verursachten Extremwetter im Südwesten Deutschlands, insbesondere im Saarland, als ausreichend ein, und wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung in dieser Region? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2008 unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen und seither kontinuierlich weiterentwickelt. Ein zentrales Ziel der DAS ist es, die Eigenvorsorge von regionalen und lokalen Akteuren zu stärken, da diese besonders von den Klimawandelfolgen, wie beispielsweise den Extremwettern, betroffen sind. Die Arbeiten der DAS erfolgen im engen Schulterschluss mit den Ländern. Bezüglich der Vulnerabilität der einzelnen Sektoren gegenüber den Folgen des Klimawandels wird auf die Analyse „Vulnerabilität Deutschlands gegenüber dem Klimawandel“ (Umweltbundesamt, 2015,www.umweltbundes amt.de/publikationen/vulnerabilitaet-deutschlands-gegenueber-dem) verwiesen. Seit 2011 fördert das BMU u. a. kommunale Leuchtturmvorhaben im Rahmen des Förderprogramms „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels “. Seit der Initiierung des Förderprogramms wurden deutschlandweit über 230 Einzelvorhaben mit einem Gesamtfördervolumen in Höhe von 31,3 Mio. Euro bewilligt. Bezogen auf das Saarland ist das Vorhaben Klima- SAAR zu nennen, das die Wirkungen des Klimawandels kommunaler Infrastrukturen sowie die Land- und Forstwirtschaft im Saarpfalz-Kreis und dem Regionalverband Saarbrücken thematisiert. In einem weiteren Projekt werden potentielle Gefahren des Klimawandels in der Gemeinde Tholey, Saarland identifiziert. 15. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung den saarländischen Kommunen, dem Saarland und dem Bund durch die Extremwetterereignisse im Saarland in den letzten 20 Jahren (Trockenheit, außergewöhnlich hohe Temperaturen, Waldbrände und Starkregen) entstanden (bitte aktuellste Abschätzung nach Sektoren aufschlüsseln)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/14463 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die sich häufenden Extremwetterereignisse auf die spezifische Landwirtschaft im Saarland? Abschätzungen auf Bundesebene über die Auswirkungen sich häufender Extremwetterereignisse auf die spezifische Landwirtschaft des Saarlandes liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14463 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14463 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14463 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14463 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.