Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Uwe Witt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13393 – Bildungsabschlüsse und berufliche Qualifikation im Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Wie das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) mitteilt, haben es Geringqualifizierte selbst in Zeiten guter Arbeitsmarktbedingungen schwer, aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder eine Stelle zu finden. Im Vergleich zu Personen mit einem Ausbildungsabschluss sind sie häufiger und länger arbeitslos . Qualifizierung ist demnach ein wichtiger Baustein der aktiven Arbeitsmarktpolitik . Sie kann dazu beitragen, Arbeitslose in Beschäftigung zu bringen und die betriebliche Nachfrage nach Fachkräften zu befriedigen (vgl. IAB Kurzbericht 22/2015).  1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das schulische Bildungsniveau der Leistungsempfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (bitte nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige sowie Top-8- Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und für diese Gruppen jeweils die absolute sowie relative Anzahl der Personen ausweisen nach: kein Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Fachhochschulreife , Hochschulreife sowie ohne Angabe zum Schulabschluss, und zum Vergleich bitte jeweils auch den entsprechenden Wert des Jahres 2010 angeben)? In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bundesagentur für Arbeit (BA) liegen Angaben zum schulischen Bildungsniveau für arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte vor, nicht aber für alle Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Im Juni 2019 (aktuelle endgültige Daten) gab es 1.423.000 arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), darunter waren 24,7 Prozent ohne Hauptschulschluss, 34,6 Prozent mit einem Hauptschulabschluss, 18,2 Prozent mit Mittlerer Reife, 4,2 Prozent mit Fachhochschulreife und 8,7 Prozent mit Abitur oder Hochschulreife. Für Deutscher Bundestag Drucksache 19/14467 19. Wahlperiode 23.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 9,6 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten lagen keine Angaben zur Schulbildung vor. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 1 im Anhang zu entnehmen.  2. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das schulische Bildungsniveau der Leistungsempfänger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III (bitte nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige sowie Top-8- Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und für diese Gruppen jeweils die absolute sowie relative Anzahl der Personen ausweisen nach: kein Hauptschulabschluss, Hauptschulabschluss, mittlere Reife, Fachhochschulreife , Hochschulreife sowie ohne Angabe zum Schulabschluss, und zum Vergleich bitte jeweils auch den entsprechenden Wert des Jahres 2010 angeben)? In der Arbeitsmarktstatistik der BA liegen Angaben zum schulischen Bildungsniveau für Arbeitslose im Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vor, nicht jedoch für Leistungsempfänger und -empfängerinnen im Rechtskreis des SGB III. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird die Frage ebenfalls mit Daten für Juni 2019 und Juni 2010 beantwortet. Im Juni 2019 gab es 766.000 Arbeitslose im SGB III, darunter waren 6,5 Prozent ohne Hauptschulabschluss, 29 Prozent mit einem Hauptschulabschluss, 26,7 Prozent mit Mittlerer Reife, 10,3 Prozent mit Fachhochschulreife und 18 Prozent mit Abitur oder Hochschulreife. Für 9,6 Prozent der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB III lagen keine Angaben zur Schulbildung vor. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 2 im Anhang zu entnehmen.  3. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das berufliche Bildungsniveau der Leistungsempfänger nach dem SGB II insgesamt (bitte nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige sowie Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und für diese Gruppen jeweils die absolute sowie relative Anzahl der Personen ausweisen nach: ohne abgeschlossene Berufsausbildung , mit betrieblicher bzw. schulischer Ausbildung, mit akademischer Ausbildung sowie ohne Angabe zur Berufsausbildung, und zum Vergleich bitte jeweils auch den entsprechenden Wert des Jahres 2010 angeben )? In der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende der BA liegen Angaben zum beruflichen Ausbildungsniveau für arbeitslose ELB vor, nicht jedoch für alle Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Von den 1.432.000 arbeitslosen ELB im Juni 2019 hatten 64,9 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung, 30,1 Prozent verfügten über eine betriebliche oder schulische Ausbildung und 4,3 Prozent über eine akademische Ausbildung . Für 0,6 Prozent der arbeitslosen ELB lagen keine Angaben zum beruflichen Ausbildungsniveau vor. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 3 im Anhang zu entnehmen. Drucksache 19/14467 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das berufliche Bildungsniveau der Leistungsempfänger nach dem SGB III insgesamt (bitte nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU- Ausländer, Drittstaatsangehörige sowie Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen und für diese Gruppen jeweils die absolute sowie relative Anzahl der Personen ausweisen nach: ohne abgeschlossene Berufsausbildung , mit betrieblicher bzw. schulischer Ausbildung, mit akademischer Ausbildung sowie ohne Angabe zur Berufsausbildung, und zum Vergleich bitte jeweils auch den entsprechenden Wert des Jahres 2010 angeben )? In der Arbeitsmarktstatistik der BA liegen Angaben zum beruflichen Bildungsniveau für Arbeitslose im Rechtskreis des SGB III vor, nicht jedoch für alle Leistungsempfänger und -empfängerinnen im Rechtskreis des SGB III. Zur besseren Vergleichbarkeit mit den Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird die Frage ebenfalls mit Daten für Juni 2019 und Juni 2010 beantwortet. Von den 766.000 Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB III im Juni 2019 hatten 30,4 Prozent keine abgeschlossene Berufsausbildung, 53,9 Prozent verfügten über eine betriebliche oder schulische Ausbildung und 15,7 Prozent über eine akademische Ausbildung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 4 im Anhang zu entnehmen.  5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Zahlen) der Bestand an a) Regelleistungsberechtigten (insgesamt), b) erwerbsfähigen Regelleistungsberechtigten, c) nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten (bitte für a, b und c jeweils differenzieren nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer [insgesamt], EU-Ausländer, Drittstaatsangehörige sowie Top-8-Asylherkunftsländer getrennt ausweisen)? Nach der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende gab es im gleitenden Jahresdurchschnitt Juli 2018 bis Juni 2019 (aktuellste Daten) insgesamt 5.634.000 Regelleistungsberechtigte (RLB), 4.015.000 ELB und 1.618.000 nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF). Weitere Ergebnisse sind Tabelle 5 im Anhang zu entnehmen.  6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsempfänger nach dem SGB II, die bzw. der sich in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jahresdurchschnittlich in einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) befanden bzw. befand (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Bei Umschulungen in der Förderstatistik der BA handelt es sich um Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss. Hierunter fallen die betrieblichen Einzelumschulungen und Umschulungen bei einem Träger in anerkannten Ausbildungsberufen. Der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss kann gegenübergestellt werden die „Sonstige Förderung der beruflichen Weiterbildung“. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Hierunter fallen u. a. „Vermittlung von Grundkompetenzen“, „Vorbereitungslehrgänge “, „Teilqualifizierungen“, „übergreifende Weiterbildungen“, „umschulungsbegleitende Hilfen“, „berufliche Aufstiegsweiterbildung“, „Übungsfirmen/-werkstätten/-einrichtungen“ und Werte bei denen keine nähere Information vorliegt. Dies sind Fälle von den zugelassenen kommunalen Trägern , bei denen in der Datenlieferung keine feinere Granularität vereinbart ist. Als Anteile werden ELB-Aktivierungsquoten ausgewiesen, d. h. alle Teilnehmenden an Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss im Rechtskreis des SGB II an allen ELB. Nach Angaben der Förderstatistik der BA gab es im Jahresdurchschnitt 2018 insgesamt rund 22.000 Teilnehmende in Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss im SGB II. Die entsprechende ELB-Aktivierungsquote lag bei 0,5 Prozent. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 6 im Anhang zu entnehmen.  7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsempfänger nach dem SGB III, die bzw. der sich in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jahresdurchschnittlich in einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) befanden bzw. befand (bitte nach Alter : unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Als Anteile werden Aktivierungsquoten ausgewiesen, d. h. der Anteil aller Teilnehmenden an Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss im Rechtskreis des SGB III an allen Arbeitslosen plus Teilnehmenden im Rechtskreis des SGB III. Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es insgesamt rund 48.000 Teilnehmende. Die entsprechende Aktivierungsquote lag bei 4,6 Prozent. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 7 im Anhang zu entnehmen.  8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsempfänger nach dem SGB II, die bzw. der sich in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jahresdurchschnittlich in einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung befanden bzw. befand (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Als Anteile werden ELB-Aktivierungsquoten ausgewiesen, d. h. alle Teilnehmenden an Förderungen sonstiger beruflicher Weiterbildung im Rechtskreis des SGB II an allen ELB. Im Jahresdurchschnitt 2018 gab es rund 30.000 Teilnehmende . Die entsprechende ELB-Aktivierungsquote lag bei 0,9 Prozent. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 8 im Anhang zu entnehmen. Drucksache 19/14467 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Leistungsempfänger nach dem SGB III, die bzw. der sich in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) jahresdurchschnittlich in einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung befanden bzw. befand (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Als Anteile werden Aktivierungsquoten ausgewiesen, d. h. der Anteil aller Teilnehmenden an Förderungen sonstiger beruflichen Weiterbildung im Rechtskreis des SGB III an allen Arbeitslosen plus Teilnehmenden im Rechtskreis des SGB III. Im Jahr 2018 gab es rund 48.000 Teilnehmende. Die entsprechende Aktivierungsquote lag bei 4,6 Prozent. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 9 im Anhang zu entnehmen. 10. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Zielberufe , die in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB II durch eine Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) jeweils gefördert wurden (bitte je Zielberuf und Jahr die entsprechenden Teilnehmerzahlen ausweisen )? Im Jahr 2018 begannen rund 16.000 Teilnehmende eine Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II. Das am meisten nachgefragte Aus- und Weiterbildungsziel (KldB 2010) waren Berufe als Büro- und Sekretariatskräfte. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 10 im Anhang zu entnehmen. 11. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Zielberufe , die in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB III durch eine Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) jeweils gefördert wurden (bitte je Zielberuf und Jahr die entsprechenden Teilnehmerzahlen ausweisen)? Im Jahr 2018 begannen rund 30.000 Teilnehmende eine Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Abschluss mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III. Das am meisten nachgefragte Aus- und Weiterbildungsziel (KldB 2010) waren Berufe in der Altenpflege. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 11 im Anhang zu entnehmen. 12. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn häufigsten Weiterbildungen , die in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB II durch eine berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildung jeweils gefördert wurden (bitte die entsprechenden Teilnehmerzahlen ausweisen)? Im Jahr 2018 begannen rund 97.000 Teilnehmende eine Förderung in sonstigen beruflichen Weiterbildungen mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II. Das am meisten nachgefragte Aus- und Weiterbildungsziel (KldB 2010) waren Berufskraftfahrer (Güterverkehr/LKW). Weitere Ergebnisse sind Tabelle 12 im Anhang zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die 10 häufigsten Weiterbildungen , die in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB III durch eine berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildung jeweils gefördert wurden (bitte die entsprechenden Teilnehmerzahlen ausweisen)? Im Jahr 2018 begannen rund 162.000 Teilnehmende eine Förderung in sonstigen beruflichen Weiterbildungen mit Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III. Das am meisten nachgefragte Aus- und Weiterbildungsziel (KldB 2010) waren Berufe als Büro- und Sekretariatskräfte. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 13 im Anhang zu entnehmen. 14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“), die bzw. der in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB II die entsprechende Maßnahme a) vorzeitig beendet haben bzw. hat (Abbruch der Maßnahme), b) nicht erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel nicht erreicht ), c) erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel erreicht) (bitte a, b und c jeweils weiter nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA haben im Jahr 2018 insgesamt 62 Prozent der Teilnehmenden eine Weiterbildung mit Abschluss in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II erfolgreich abgeschlossen, 3,7 Prozent haben die Prüfung nicht angetreten bzw. nicht bestanden und 26 Prozent haben die Förderung abgebrochen. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 14 im Anhang zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass nur die Jahreswerte aussagekräftig sind, da gerade die reguläre Beendigung von Umschulungen in den Monaten Juli bis September eines Jahres erfolgt. 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“), die bzw. der in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB III die entsprechende Maßnahme a) vorzeitig beendet haben bzw. hat (Abbruch der Maßnahme), b) nicht erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel nicht erreicht ), c) erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel erreicht) (bitte a, b und c jeweils weiter nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA haben im Jahr 2018 insgesamt 74,6 Prozent der Teilnehmenden eine Weiterbildung mit Abschluss in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III erfolgreich abgeschlossen, 1,1 Prozent haben die Prü- Drucksache 19/14467 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. fung nicht angetreten bzw. nicht bestanden und 24,3 Prozent haben die Förderung abgebrochen. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 15 im Anhang zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass nur die Jahreswerte aussagekräftig sind, da gerade die reguläre Beendigung von Umschulungen in den Monaten Juli bis September eines Jahres erfolgt. 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung, die bzw. der in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB II die entsprechende Maßnahme a) vorzeitig beendet haben bzw. hat (Abbruch der Maßnahme), b) nicht erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel nicht erreicht ), c) erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel erreicht) (bitte a, b und c jeweils weiter nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA haben im Jahr 2018 insgesamt 80,4 Prozent der Teilnehmenden eine sonstige berufliche Weiterbildung in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II erfolgreich abgeschlossen, 2,2 Prozent haben die Prüfung nicht angetreten bzw. nicht bestanden und 14,2 Prozent haben die Förderung abgebrochen. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 16 im Anhang zu entnehmen. 17. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung, die bzw. der in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) im Rechtskreis des SGB III die entsprechende Maßnahme a) vorzeitig beendet haben bzw. hat (Abbruch der Maßnahme), b) nicht erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel nicht erreicht ), c) erfolgreich beendet haben bzw. hat (Maßnahmenziel erreicht) (bitte a, b und c jeweils weiter nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA haben im Jahr 2018 insgesamt 85,8 Prozent der Teilnehmenden eine sonstige berufliche Weitebildung in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III erfolgreich abgeschlossen, 0,3 Prozent haben die Prüfung nicht angetreten bzw. nicht bestanden und 13,9 Prozent haben die Förderung abgebrochen. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 17 im Anhang zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) im Rechtskreis des SGB II, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Als geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen werden methodisch folgende Folgeförderungen gezählt: Eingliederungszuschuss, Förderung von Arbeitsverhältnissen, Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose, Bundesprogramm Soziale Teilhabe, Beschäftigungszuschuss und die Beschäftigungsphase bei der Bürgerarbeit. Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 18.000 Förderungen einer Weiterbildung mit Abschluss in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 8.600 oder 46,9 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter 534 oder 2,9 Prozent in einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 18 im Anhang zu entnehmen. 19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) im Rechtskreis des SGB III, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 28.000 Förderungen einer Weiterbildung mit Abschluss in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 21.200 oder 74,3 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter 723 oder 2,5 Prozent in einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 19 im Anhang zu entnehmen. 20. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung im Rechtskreis des SGB II, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche , Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 92.000 Förderungen einer sonstigen beruflichen Weiterbildung in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 36.000 oder 39,2 Prozent der Absolventen sozialversiche- Drucksache 19/14467 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rungspflichtig beschäftigt und darunter rund 2.500 oder 2,7 Prozent in einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 20 im Anhang zu entnehmen. 21. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung im Rechtskreis des SGB III, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche , Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 158.000 Förderungen einer sonstigen beruflichen Weiterbildung in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 105.000 oder 66,3 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter rund 5.700 oder 3,6 Prozent in einer geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 21 im Anhang zu entnehmen. 22. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) im Rechtskreis des SGB II, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer nichtgeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren )? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 18.000 Förderungen einer Weiterbildung mit Abschluss in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 8.600 oder 46,9 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter rund 8.000 oder 44 Prozent in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 22 im Anhang zu entnehmen. 23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer Weiterbildung mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) im Rechtskreis des SGB III, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer nichtgeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren )? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 28.000 Förderungen einer Weiterbildung mit Abschluss in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnah- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. me waren rund 21.000 oder 74,3 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter rund 20.000 oder 71,8 Prozent in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 23 im Anhang zu entnehmen. 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung im Rechtskreis des SGB II, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer nichtgeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 92.000 Förderungen einer sonstigen beruflichen Weiterbildung in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB II beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 36.000 oder 39,2 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter rund 34.000 oder 36,5 Prozent in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 24 im Anhang zu entnehmen. 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Anzahl sowie der Anteil der Teilnehmer einer berufsbezogenen und berufsübergreifenden Weiterbildung im Rechtskreis des SGB III, die bzw. der sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme einer nichtgeförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgingen bzw. nachging (bitte nach Alter: unter 25 Jahre, 25 bis unter 35 Jahre, 35 bis unter 45 Jahre, 45 bis unter 55 Jahre, 55 Jahre bis unter 65 Jahre, 65 Jahre und älter sowie nach Staatsangehörigkeit: Deutsche, Ausländer differenzieren)? Nach der Förderstatistik der BA wurden im Jahr 2018 insgesamt rund 158.000 Förderungen einer sonstigen beruflichen Weiterbildung in Kostenträgerschaft im Rechtskreis des SGB III beendet. Sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme waren rund 105.000 oder 66,3 Prozent der Absolventen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und darunter rund 99.000 oder 62,7 Prozent in einer nicht geförderten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 25 im Anhang zu entnehmen. 26. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die jährlichen Ausgaben im Rechtskreis des SGB II für Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) insgesamt entwickelt? 27. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die jährlichen Ausgaben im Rechtskreis des SGB III für Weiterbildungen mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf („Umschulung“) insgesamt entwickelt? 28. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die jährlichen Ausgaben im Rechtskreis des SGB II für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungen insgesamt entwickelt? Drucksache 19/14467 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 29. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die jährlichen Ausgaben im Rechtskreis des SGB III für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungen insgesamt entwickelt? 30. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die jährlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung a) insgesamt, b) für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, c) für Maßnahmen bei einem Träger jeweils entwickelt? 31. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die jährlichen Ausgaben für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung a) insgesamt, b) für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, c) für Maßnahmen bei einem Träger gemessen an der Anzahl der geförderten Personen jeweils entwickelt? Die Fragen 26 bis 31 werden gemeinsam beantwortet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind die Fragen zu den jährlichen Ausgaben für Förderungen beruflicher Weiterbildungen und für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 in einer Tabelle für die Rechtskreise SGB II und SGB III (SGB II Ausgaben ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger) zusammengefasst, da sie inhaltlich gleich lauten. Differenzierungen bei den Ausgaben der beruflichen Weiterbildung nach Berufsabschlussart sind nicht möglich. Eine Vergleichbarkeit der einzelnen Jahre ist aufgrund von Änderungen in den Trägerstrukturen nur eingeschränkt möglich. Die Ergebnisse zu Maßnahmekosten für Träger und Arbeitgeber sind Tabelle 26 im Anhang zu entnehmen. 32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 (bzw. letzte verfügbare Daten) die Eingliederungsquote (zum Zeitpunkt sechs Monate nach Austritt) bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung a) insgesamt, b) für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, c) für Maßnahmen bei einem Träger jeweils entwickelt? Nach der Förderstatistik der BA lag die Eingliederungsquote für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Jahr 2018 bei 42,8 Prozent, bei Maßnahmen bei einem Arbeitgeber bei 63,8 Prozent und bei Maßnahmen bei einem Träger bei 33,9 Prozent. Weitere Ergebnisse sind Tabelle 27 im Anhang zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. 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Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/14467 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14467 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. 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