Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Renate Künast, Luise Amtsberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13423 – Zum Einfluss der italienischen Mafia auf den Agrar- und Lebensmittelmarkt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die fragestellende Fraktion knüpft mit dieser Anfrage an frühere Kleine Anfragen an (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13198, 19/3801 und 19/10130), die bereits die italienische Organisierte Kriminalität (IOK) thematisiert haben. Das Thema „Agro-Mafia“ bezeichnet ein Problem, das im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Handel von (italienischen) Lebensmitteln steht. Die Bedeutung dieses Marktes soll für die Mafia in Italien im Zuge der letzten Wirtschaftskrise zugenommen haben und inzwischen sollen kriminelle Organisationen Umsätze von rund 15 Mrd. Euro jährlich erzielen (vgl. Jahresbericht Organisierte Kriminalität Baden-Württemberg, 2016). Eine solche Infiltrierung des Lebensmittelmarktes durch die Organisierte Kriminalität (OK) bleibt nicht folgenlos. Lebensmittel sollen gepanscht oder falsch deklariert werden. Hierbei soll es auch zum Einsatz gesundheitsgefährdender Stoffe kommen. Expertinnen und Experten weisen auf die hohe Profitabilität solcher Manipulationen hin (vgl. stern.de, Wie die italienische Mafia mit unserem Essen reich wird, 26. November 2018). Das am häufigsten betroffene Lebensmittel ist demnach Olivenöl (vgl. Deutschlandfunk Kultur, Lebensmittelfälschungen : Panschen, strecken, umdeklarieren, 9. April 2019). Neben dem Geschäft mit gefälschten Lebensmitteln sind Gruppierungen der IOK auch immer wieder mit anderen Delikten im Zusammenhang mit der Erzeugung und dem Handel von Lebensmitteln aufgefallen. So sollen z. B. auch in Deutschland italienische Gastronominnen und Gastronomen gezwungen worden sein, oftmals minderwertige Lebensmittel zu überteuerten Preisen abzunehmen (stern.de, Auf Dienstreise mit der Mafia, 28. April 2018). Des Weiteren sollen Vertriebswege von Lebensmitteln auch zum Transport von Drogen wie Kokain benutzt worden sein (vgl. Waiblinger Kreiszeitung, Kokain im Fisch-Transporter, 17. März 2018). Deutscher Bundestag Drucksache 19/14468 19. Wahlperiode 24.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 22. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Tätigkeiten der sogenannten Agro-Mafia in Deutschland? Sowohl in Ermittlungsverfahren als auch aus Auswertungen von Informationen aus Italien wurden vereinzelt Erkenntnisse gewonnen, dass kriminelle Strukturen (allgemein als „Agro-Mafia“ bezeichnet) gefälschte oder minderwertige Agrarerzeugnisse oder Lebensmittel in den Vertrieb bringen bzw. Gastronomiebetriebe zur Abnahme genötigt werden. Diese kriminellen Strukturen sind nach hiesiger Kenntnis der Italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) zurechenbar .  2. Welche Bedeutung hat der Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln nach Kenntnis der Bundesregierung für die Organisationen der IOK in Deutschland? Für die Organisationen der IOK stellt der Handel mit minderwertigen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln ein Betätigungsfeld dar, in dem hohe Gewinne erzielt werden können. Das Entdeckungsrisiko sowie die Strafandrohung für die Agierenden sind vergleichsweise gering. Aufgrund der in der Antwort zu Frage 1 genannten Indizien ist zu vermuten, dass dieser Phänomenbereich auch in Deutschland eine Einnahmequelle der IOK darstellt. Von einem großen Dunkelfeld ist auszugehen.  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über andere kriminelle Vereinigungen , die im Bereich des Handels mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Deutschland aktiv sind? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  4. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Umsätze ein, die mit gefälschten Lebensmitteln erzielt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine belastbaren Zahlen vor.  5. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Umsätze ein, die im Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln durch die IOK in Deutschland erzielt werden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.  6. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit gefälschten Lebensmitteln (z. B. Angabe falscher Herkunfts- oder Produktbezeichnung , Angabe falscher Qualitätsangaben beispielsweise Hinweis auf ökologische Produktion) in Deutschland, und welche Verbindungen bestehen hierbei zur IOK? Der einschlägige Informationsaustausch innerhalb Europas zu Food-Fraud- Fällen bei Lebensmitteln erfolgt über das Meldesystem zur allgemeinen Amtshilfe (Assistance and Cooperation-System/Food Fraud, AAC FF) und im Falle von mittelbaren und unmittelbaren Gefahren für die menschliche Gesundheit auch über das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF). Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fungiert bei allen Systemen Drucksache 19/14468 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. als nationale Kontaktstelle. Das AAC-System ermöglicht den Mitgliedstaaten jedoch nur Einsicht und Bearbeitungsmöglichkeiten zu Fällen, an denen sie selbst beteiligt sind. Die Einstellung in das AAC-System erfolgt derzeit auf freiwilliger Basis und wird von Deutschland im Vergleich mit anderen Mitgliedstaaten am häufigsten genutzt. Eine detaillierte Auswertung der Fälle auf europäischer Ebene können dem für die Fachöffentlichkeit zugänglich gemachten „Food Fraud Network Activity Report“ entnommen werden, der unter www.ec.europa.eu/food/sites/food/files/ safety/docs/food-fraud_network_activity_report_2018.pdf abrufbar ist. Die im Jahr 2018 europaweit am häufigsten betroffenen Produktgruppen im AAC FF sind (in absteigender Reihenfolge): Fisch und Fischprodukte, Fleisch und Fleischprodukte (außer Geflügel), Fette und Öle, Alkoholische Getränke, diätetische Lebensmittel/Nahrungsergänzungsmittel und Kräuter und Gewürze. BVL nimmt in Deutschland ebenfalls eine Auswertung von Food Fraud-Fällen vor. Die Ergebnisse aus den oben genannten Meldesystemen im Jahr 2018 sind nachfolgend aufgeführt: Betroffene Warengruppen im AAC FF-System Produktgruppen Anzahl der Meldungen andere tierische Erzeugnisse 23 Fisch, Fischereiprodukte 23 Fette, Öle 16 Getränke 12 Gewürze, Zutaten 9 Nahrungsergänzungsmittel 7 Obst, Gemüse 5 Futtermittel 5 Sonstiges 3 Süßwaren 3 Kontaktmaterialien 2 Honig 1 Nüsse, Samen 1 Suppen, Brühen, Saucen 1 Insgesamt 111 Knapp die Hälfte der Beanstandungsgründe geht auf eine falsche Kennzeichnung zurück. Beanstandungsgründe im AAC FF-System Gründe Anzahl der Meldungen Falsche Kennzeichnung 51 Nicht genehmigte Behandlung und/oder Verfahren 25 Fälschung 13 Ersetzen/Verdünnen/Hinzufügen/Entfernen im Produkt 12 Dokumente: Fehlende, gefälschte, manipulierte Dokumentation 6 OPSON VIII Pestizidrückstände 2 Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums 2 Insgesamt 111 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14468 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im RASFF wurden 87 Fälle in der Kategorie „fraud“ und „adulteration“ gemeldet , 16 Fälle wurden unter „importance“ als „fraud“ bezeichnet. Drei Meldungen betrafen Deutschland: Original RASFF-Meldungen in der Kategorie „fraud / adulteration“, die Deutschland betrafen Land Originalmeldung Südafrika illegal import (contains egg, milk and honey ingredients) of nougat from South Africa Indien absence of health certificate(s) and of certified analytical report for dried whole chilli peppers from India infested with moulds China attempt to illegally import frozen duck meat pie from China Fälle der Lebensmittelkriminalität werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik unter dem Schlüssel 716100 (Straftaten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – LFGB) erfasst. Der Schlüssel 716100 ist nicht weiter differenziert , d. h. es ist keine Aussage möglich, wie viele Fälle beispielsweise die Fälschung , Falschdeklaration oder das Panschen von Lebensmitteln betreffen. Schäden werden zu diesem Schlüssel nicht erfasst. Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 enthält folgende Fallzahlen: 2018 2017 Straftaten nach dem LFGB 1.453 1.623 davon mit Merker Wirtschaftskriminalität 307 384 davon mit Merker Internet 7 9 Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger in diesem Bereich liegt bei 29,8 Prozent . Eine weitere Aufschlüsselung nach Nationalitäten nimmt die Polizeiliche Kriminalstatistik nicht vor.  7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Handel mit gepanschten oder gestreckten Lebensmitteln (z. B. durch das Mischen hochwertiger Lebensmittel mit günstigeren Produkten) in Deutschland, und welche Verbindungen bestehen hierbei zur IOK? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 6 verwiesen.  8. Welche Produkte sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell besonders häufig von Fälschungen oder Manipulationen (siehe Frage 6 und 7) betroffen? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.  9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den Vertrieb gefälschter oder gepanschter Lebensmittel zu bekämpfen? Die Bundesregierung engagiert sich sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene. So ist das BVL die nationale Kontaktstelle für Food Fraud und damit in das europäische Food Fraud Netzwerk eingebunden. Es steht im Austausch mit den anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der Sitzungen Kommission-Arbeitsgruppe „Food Fraud“ sowie über das EU-weite elektronische Informationssystem („AAC-System“). Das BVL wirkt an EU-weiten Drucksache 19/14468 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Untersuchungsprogrammen mit, wie beispielsweise koordinierten Kontrollprogrammen oder den jährlich stattfindenden OPSON-Operationen zur Bekämpfung von irreführenden und betrügerischen Praktiken beim Handel mit Lebensmitteln in Europa. Auf nationaler Ebene liegt ein Schwerpunkt der Bekämpfung von Food Fraud in der Verbesserung des analytischen Nachweises. Hierfür hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eigens das „Nationale Referenzzentrum für authentische Lebensmittel“ beim Max Rubner-Institut gegründet . Weitere Schwerpunkte sind die behördenübergreifende Zusammenarbeit – wie beispielsweise in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Food Fraud“ bzw. den entsprechenden Fachtagungen – sowie die Entwicklung eines Frühwarnsystems . Die Zollverwaltung wirkt im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse bei der Überwachung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen mit und unterstützt hierbei die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder. 10. Was sind die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Food Fraud/ Lebensmittelkriminalität“, die basierend auf Beschlüssen der Verbraucherschutzkonferenz sowie der Justizministerkonferenz eingerichtet wurde ? Der von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Food Fraud/Lebensmittelkriminalität veröffentlichte Abschlussbericht sieht insgesamt 35 Handlungsempfehlungen vor. Der Abschlussbericht kann unter www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/ aufgaben/gesundheitlicher-verbraucherschutz/food-fraud/artikel.712472.php abgerufen werden. 11. Werden Betrug und Fälschung bei Lebensmitteln von der Bundesregierung statistisch erfasst bzw. ist dies geplant, und bis wann? Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 12. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Ansprechpersonen in den Strafverfolgungsbehörden für den Bereich der Lebensmittelkriminalität? Lebensmittelkriminalität ist Bestandteil des polizeilichen Sondermeldedienstes für Umwelt- und Verbraucherschutzdelikte. Im Rahmen dieses Sondermeldedienstes besteht auf Ebene der polizeilichen Zentralstellen (Bundeskriminalamt /Landeskriminalämter) eine institutionalisierte Kooperation. Welche Regelungen unterhalb der Zentralstellenebene bestehen, liegt in der Entscheidungshoheit der Länder. 13. Inwiefern findet eine Zusammenarbeit zum Komplex Lebensmittelkriminalität zwischen dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz sowie Bundessicherheitsbehörden (z. B. Bundeskriminalamt und Zoll) statt? Eine ressortübergreifende Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt und der Zollverwaltung findet im Zuge der OPSON-Operationen sowie im Rahmen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Food Fraud“ statt. Darüber hinaus gibt es anlassbezogen Kontakte bei konkreten Einzelfällen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14468 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Inwiefern beteiligen sich Bundessicherheitsbehörden und ggf. andere Bundesbehörden an den von Europol koordinierten Operationen „OP- SON“ zur Bekämpfung betrügerischer Praktiken beim Handel mit Lebensmitteln in Europa? Seit 2016 beteiligen sich deutsche Behörden an der jährlich stattfindenden Operation OPSON. Die Operation wird national federführend durch das BVL koordiniert , das in Abstimmung mit den Lebensmittelbehörden der teilnehmenden Bundesländer, der Zollverwaltung und dem Bundeskriminalamt die jeweiligen Schwerpunkte der Kontrollen vereinbart. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Schädigungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Lebensmittelbetrug und Lebensmittelfälschungen in den letzten fünf Jahren? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 16. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die logistische Infrastruktur des Lebensmittelhandels für Aktivitäten der IOK in Deutschland (z. B für das Verschieben anderer illegaler Waren oder für die Geldwäsche)? Im Rahmen von Kontrollen und Ermittlungsverfahren wurden Erkenntnisse erlangt , dass die logistische Infrastruktur des Lebensmittelhandels zum Transport anderer illegaler Güter genutzt wird. Zumeist handelte es sich um den Transport von Rauschgift, welches in legaler Ladung wie beispielsweise Obst in Containern oder Lkw versteckt wird. 17. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen dem Handel von Agrarerzeugnissen sowie Lebensmitteln und dem Handel von Drogen durch Gruppen der IOK? a) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Handelslieferungen von Lebensmitteln zum Transport von Drogen genutzt? b) Inwiefern werden Vertriebswege des Lebensmittelhandels zum Verschieben von Drogen genutzt? c) Inwiefern wird die logistische Infrastruktur des Lebensmittelhandels zum Verschieben von Drogen genutzt? Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 18. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Betrugsdelikte (z. B. Rechnungsbetrug) im Zusammenhang mit dem Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Deutschland durch die IOK? 19. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über Umsatzsteuerbetrugsdelikte im Zusammenhang mit dem Handel mit Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln in Deutschland durch die IOK? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/14468 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 20. Welche Bedeutung haben nach Kenntnis der Bundesregierung gastronomische Einrichtungen für die Gruppen der IOK in Deutschland? Nach hier vorliegenden Erkenntnissen werden gastronomische Einrichtungen durch mutmaßliche Angehörige der IOK genutzt, um sich dort zu treffen und geschäftliche Absprachen zu treffen. Weiterhin dienen sie als logistischer Stützpunkt und werden dazu genutzt, Angehörigen von Gruppierungen, die sich aus verschiedenen Gründen aus Italien absetzen müssen, einen Unterschlupf und Arbeitsmöglichkeit zu geben und um Gelder in Deutschland zu investieren. Teilweise werden Gastronomiebetriebe auch „gezwungen“, minderwertige Lebensmittelprodukte einzusetzen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10541 hinaus zum Phänomenbereich „Zwangsabnahme von Lebensmitteln“ durch Gruppen der IOK in Deutschland? In Einzelfällen konnte dieses Phänomen durch Ermittlungsergebnisse bestätigt werden. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 22. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über die „Zwangsabnahme von Lebensmitteln“ durch Gruppen der IOK an Großhändler in Deutschland ? Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Bekannt wurden lediglich Fälle, in denen Kleinbetriebe (Restaurants/Pizzerien) als Geschädigte involviert waren. 23. Inwiefern plant die Bundesregierung, durch das Bundeskriminalamt oder in Zusammenarbeit mit den Ländern, präventive Maßnahmen, wie z. B. Aufklärungskampagnen, gemeinsam mit entsprechenden Verbänden, die italienische Gastronomiebetriebe vertreten, durchzuführen (vgl. Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10541)? Die als Bezug genannte Antwort zu Frage 27 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/10541 bezieht sich auf die von Gruppen der IOK erzwungene Abnahme von überteuerten und minderwertigen Lebensmitteln durch italienische Gastronomen. Seitens des Bundeskriminalamts sind derzeit keine präventiven Maßnahmen geplant. 24. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einrichtung einer Hinweisstelle des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg für Straftaten im Zusammenhang mit der OK und IOK und die damit verbundene Kampagne „Insieme si può – Gemeinsam schaffen wir es!“ (vgl. Jahresbericht Organisierte Kriminalität Baden-Württemberg, 2016)? Grundsätzlich wird die Einrichtung eines solchen Hinweistelefons als ein geeignetes Mittel zur Aufhellung des Dunkelfeldes der (italienischen) OK bewertet . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14468 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 25. Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die mögliche Einrichtung einer Hinweisstelle nach Vorbild des Landes Baden- Württemberg für Straftaten im Zusammenhang mit der OK und IOK auf Bundesebene? Bereits jetzt besteht die Möglichkeit, Hinweise zu den verschiedensten Erscheinungsformen der Kriminalität beispielsweise über Online-Plattformen oder 24/7 beim Dauerdienst der polizeilichen Dienststellen zu geben. Dies umfasst auch Hinweise auf OK und speziell IOK. Die Einrichtung einer gesonderten Hinweisstelle auf Bundesebene würde erwartbare Redundanzen erzeugen und zusätzliche Kräfte binden, ohne nach aller Erfahrung einen signifikanten Mehrwert zu erzeugen. 26. Inwiefern könnte nach Einschätzung der Bundesregierung die Einrichtung eines speziellen mehrsprachigen Hinweistelefons beim BKA zur Bekämpfung der OK und IOK beitragen? Es wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen. Drucksache 19/14468 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.