Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Tobias Pflüger, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13535 – Tätigkeit der Ansprechstelle für militärhistorischen Rat bei der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 2017 wurde beim Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwesen der Bundeswehr (ZMSBw) eine Ansprechstelle für militärhistorischen Rat eingerichtet . Sie soll vor allem Dienststellen der Bundeswehr „ein handlungssicheres und angemessenes Vorgehen“ hinsichtlich der NS-Zeit und der Wehrmacht anbieten (www.zmsbw.de/html/aktuelles/dokumentdm_entry/ansprechstellefu e r m i l i t a e r h i s t o r i s c h e n r a t e i n g e r i c h t e t ? t e a s e r = 2 & P H P S E S SID=e7151616667d747263af6240d2bcfb79). Die Fragesteller haben in der Vergangenheit wiederholt den Umstand kritisiert , dass innerhalb der Bundeswehr überhaupt Bedarf an solchen Unterrichtungen existiert, wie sie die Ansprechstelle anbietet. Nach Ansicht der Fragesteller ist der fehlende Wille zum radikalen Bruch mit der Wehrmacht nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die Bundeswehr von Wehrmachtsoffizieren aufgebaut wurde, die größtenteils bis zuletzt den faschistischen Raub- und Vernichtungskrieg befürwortet und aktiv geführt hatten. Nie abflauende Berichte über Wehrmachtsverherrlichung in der Truppe, aber auch weiterhin vorhandene Kasernenbenennungen nach nazitreuen Wehrmachtsgenerälen zeigen die Problematik deutlich. In diesem Zusammenhang halten es die Fragesteller für interessant, Aufschluss über das Beratungsbedürfnis innerhalb der Bundeswehr zu erhalten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Zuge der Implementierung der neugefassten Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr wurde 2018 am Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften (ZMSBw) innerhalb der Abteilung Bildung die Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR) eingerichtet . Als Ansprechstelle unterstützt sie die an den Standorten verantwortlichen Vorgesetzten im Umgang mit historischen Objekten in Kasernen, Liegenschaften und Dienststellen. Das Spektrum dieser Objekte reicht von Traditionsgegenständen der Bundeswehr wie Truppenfahnen aufgelöster Verbände oder ausgestelltes Großgerät bis zu anderen historischen Gegenständen wie Gemälde, Deutscher Bundestag Drucksache 19/14486 19. Wahlperiode 24.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gedenksteine, Artefakte oder historischer Bauschmuck. Im Berichtszeitraum August 2017 bis Oktober 2019 bewährte sich die AmR durch ihre Beratungsleistung zu etwa 430 Sach-verhalten und trug zu einer Erhöhung der Handlungssicherheit der in den Standorten verantwortlichen Vorgesetzten im Umgang mit historischen Objekten bei. Die Nachfrage dokumentiert einen militärgeschichtlichen Beratungsbedarf, der eine Spanne von der Frühen Neuzeit bis in die jüngste Zeitgeschichte abdeckt. 1. Welche Anfragen hat es aus der Bundeswehr an die Ansprechstelle für militärhistorischen Rat (AmR) seit dem 22. August 2017 gegeben (bitte jeweils vollständig beantworten)? a) Was war konkreter Gegenstand der Anfrage? b) Wie lauteten die darauf bezogenen Ratschläge der AmR? Die Fragen 1a und 1b werden zusammen beantwortet. Auf Anlage 1 wird verwiesen .* c) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung die anfragende militärische Dienststelle bzw. der anfragende Soldat den Empfehlungen der AmR nachgekommen? Die Ansprechstelle ist bei fachlichen Fragen oder militärhistorischem Unterstützungsbedarf durch betroffene Dienststellen hinzuzuziehen. Die AmR gibt den anfragenden Truppenteilen Empfehlungen. Deren Umsetzung obliegt gemäß Traditionserlass den verantwortlichen Vorgesetzten. Soweit die AmR davon Kenntnis erhalten hat, sind die betroffenen Dienststellen den Empfehlungen der AmR bislang gefolgt. 2. Welche ergänzenden Angaben kann die Bundesregierung zur Ergebniszusammenfassung zur Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/13513 hinsichtlich jener Anfragen machen, die zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend bearbeitet waren? Die seinerzeit noch nicht abschließend bearbeiteten Anfragen wurden wie folgt abgeschlossen: Betreff der Anfrage Kurze Ergebniszusammenfassung der Antwort Prüfung, ob Exponate in einem Unteroffizierbesprechungsraum aufgehängt werden dürfen. Unteroffiziergeschenke sind nur auszustellen, wenn sie (bei Waffen) schussunfähig und durch Erklärtafeln in einen historischen Kontext gestellt werden. Empfehlung: Abgabe an eine Militärgeschichtliche Sammlung . Überprüfung des Namensgebers der Graf-von-Haeseler-Kaserne in Lebach Historische Stellungnahme zu Graf von Haeseler (Auszug Inhalt): Dem anfragenden Petenten zufolge soll sich Haeseler im Jahr 1893 öffentlich menschenverachtend geäußert haben. Diese Behauptung wurde anhand von Recherchen widerlegt. Haeseler setzte sich entgegen der Polenpolitik des Deutschen Kaiserreiches persönlich gegen Enteignungen der polnischen Minderheit im Kaiserreich ein. Er distanzierte sich darüberhinaus durch sein aktives Verhalten von antisemitischen Tendenzen, die z.T. unter anderen Offizieren verbreitet waren. Sein Fürsorgeverhalten wird belegt durch dessen Engagement gegen den Konsum von Alkohol im soldatischen Dienst. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14486 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14486 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Betreff der Anfrage Kurze Ergebniszusammenfassung der Antwort Fachliche Überprüfung verschiedener Objekte der Erinnerungskultur im Organisationsbereich Streitkräftebasis Die museumsfachliche Prüfung wurde abgeschlossen. Prüfung von Symbolen, Denkmälern und Gebäude auf NS- Hintergrund Die entsprechenden Objekte aus der Zeit des Dritten Reiches (Wetterfahne in Form eines Adlers in Berlin-Gatow, Kapelle am Standort Penzing, Denkmal für das Flugzeug ME 163 Komet, Rostock-Laage) sollen nicht entfernt, sondern für die historische Bildung genutzt und mit entsprechenden Erklärtafeln versehen werden. Einordnung eines Karabiners K98k in den militärhistorischen Kontext, um diesen im Besprechungsraum auszustellen Grundsätzlich sind alle Gegenstände zu entfernen, die einen direkten politischen Bezug zur NS-Zeit aufweisen. Dies gilt analog, sofern sie ausschließlich der Dekoration und nicht der historischen Bildung dienen. Darf Karabiner 98 (K98k) mit Zubehör (aus der Dienstzeit beim Wachbataillon BMVg) im Dienstzimmer aufgehängt werden? Eine Ausstellung des Karabiners ist nach dem Traditionserlass möglich, sofern das Objekt in einen historischen Kontext eingeordnet und dementsprechend zur fachlichen Aus- und Weiterbildung genutzt wird. Der Betrachter muss das Objekt anhand einer entsprechenden Erklärtafel in einen historischen Kontext einordnen können. Geschichtliche Darstellung und Traditionspflege dürfen in einem solchen Fall nicht vermischt werden . Die Entscheidung hierüber trifft der jeweils zuständige Vorgesetzte. Die entsprechenden technischen Bestimmungen zur Funktionsunfähigkeit der Waffe sind zu beachten. Prüfung und Bewertung einer geplanten „Modellbauausstellung – hier: historische Fahrzeuge“ Aus Sicht der AmR ist immer zu prüfen, ob mit dem beabsichtigten Zeigen von Modellen der genannten Fahrzeuge die Ziele der historischen Bildung in der Bundeswehr erreicht und Inhalte der Traditionspflege der Bundeswehr vermittelt werden. Die Modellbauausstellung sollte in diesem konkreten Fall unterbleiben. Bewertung, ob Bilder in den Räumen einer Offizierheimgesellschaft gezeigt werden können Mit der Ausstellung der Porträtbilder von Offizieren der Alten Armee und Wehrmacht mit Lebenslauf im Standortoffizierheim Munster „Kasino Kornett“ werden weder die Ziele der historischen Bildung in der Bundeswehr erreicht noch Inhalte der Traditionspflege in der Bundeswehr vermittelt . In dieser Form wird auch nicht die Tradition der Truppengattung gepflegt. Da am Standort Munster mit dem Panzermuseum eine umfassende Darstellung der Geschichte und Tradition der Truppengattungen möglich ist, wird auch kein Bedarf gesehen, eine weitere Ausstellung zu diesem Thema einzurichten. Die Bilder sollten entfernt werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Welche Angaben kann die Bundesregierung dazu machen, inwiefern und mit welchem Ergebnis die Pioniertruppe die aktuelle inhaltliche Bedeutung des nach Auffassung der AmR durch Erich Honecker belasteten Ausspruchs „Semper prorsum nunquam retrorsum“ geprüft hat (vgl. Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/13513)? Wird dieser Ausspruch aus DDR-Zeiten weiterhin in der Bundeswehr verwendet , und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus für die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland ? Bei dem Ausspruch „semper prorsum nunquam retrorsum“ handelt es sich um die Abwandlung des Wahlspruches „nunquam retrorsum“ des hannöverschen Welfenhauses. Er war nie das offizielle Motto der Pioniertruppe der Bundeswehr, wie dies die Fragesteller aus der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/13513 abzuleiten versuchen. Ob dieser oder ein ähnlicher Leitspruch in der Bundeswehr genutzt wird, wird durch die Bundesregierung nicht nachgehalten. Die Verantwortung für die Traditionspflege obliegt den verantwortlichen Kommandeuren , weswegen es sich bei den Antworten des AmR um Empfehlungen und keine Anweisungen handelt, deren Umsetzung demzufolge zwingend überprüft wird. 4. Sind an die AmR Informationen herangetragen worden, die auf eklatante Missachtung der Richtlinien der Traditionspolitik innerhalb der Bundeswehr hindeuten, und falls ja, welche, und wie hat die AmR bzw. haben andere militärische Dienststellen hierauf reagiert? Nein. 5. Ist die AmR auch zur Beratung hinsichtlich Formulierungen in Reden und Ansprachen in Anspruch genommen worden (bitte ggf. vollständig anführen )? Nein. 6. Gab es Anfragen von Dritten (Traditionsvereinen, Reservistenkameradschaften , Journalisten, Vereinen, Politikern usw.) an die AmR, und wenn ja, welche Angaben kann die Bundesregierung hierzu machen (bitte soweit möglich nach dem Schema der Frage 1 beantworten)? Auf Anlage 2 wird verwiesen.* 7. Wie bewertet die Bundesregierung die qualitative und quantitative Bilanz der AmR in den ersten beiden Jahren ihrer Existenz, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/14486 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/14486 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Wie ist die AmR personell und finanziell ausgestattet? Die personelle und finanzielle Ausstattung der AmR ergibt sich aus dem Stellen- und Haushaltsplan des ZMSBw zur Wahrnehmung der Fachaufgabe (SollOrg). Derzeit sind zwei Dienstposten Historiker Bundeswehr und ein Dienstposten eines Sachbearbeiters für Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten ausgewiesen. Es erfolgt keine gesonderte Haushaltsmittelzuweisung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14486 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14486 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14486 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14486 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. 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Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/14486 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.