Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Höhn, Dr. Gesine Lötzsch, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13872 – Bischofferode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juli 1993 traten die Kali-Kumpel in Bischofferode in einen Hungerstreik. Ihr Kali-Werk wurde aufgrund der vertraglichen Regelungen der Kali-Fusion zwischen Kali und Salz AG (K&S) und der Treuhandanstalt (THA) nach Ansicht der Fragesteller stillgelegt, obwohl die Rentabilität der Kali-Förderung am Standort Bischofferode außer Frage stand. Welche politische Verantwortung trägt die damalige Bundesregierung und wie viel Steuergeld ist unter dem Strich auf der Grundlage des Kali-Fusionsvertrags in die Kali-Industrie an K&S geflossen? Viele Fragen sind nach Ansicht der Fragesteller rund um die Kali-Fusion bis heute ungeklärt.  1. Wie viele Treuhandakten besitzen die Bundesministerien noch zu den Themen Kali-Fusion und Schließung des Kali-Werks Bischofferode, und gibt es dazu noch Treuhandakten, die nicht für die Öffentlichkeit einsehbar sind? Falls ja, welche, und warum sind sie unter Verschluss? Die Bundesministerien besitzen zu den Themen „Kali-Fusion“ und „Schließung des Kali-Werkes Bischofferode“ keine Akten der Treuhandanstalt. Die diesbezüglichen Akten der Treuhandanstalt sind bereits als Archivgut vom Bundesarchiv übernommen worden. Der Zugang zu den Akten richtet sich nach dem Bundesarchivgesetz.  2. In welchem Jahr hat die Treuhandanstalt (THA) bzw. die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) ihre Anteile von 49 Prozent an dem Gemeinschaftsunternehmen Kali und Salz GmbH (K&S) zu welchem Preis veräußert?  3. Warum hat die THA „unabhängig von der Ursache“ (Kali-Fusionsvertrag, Anlage 5) von 1993 bis 1997 80 bis 90 Prozent der Verluste des Gemeinschaftsunternehmens K&S übernommen, obwohl die THA nur 49 Prozent Deutscher Bundestag Drucksache 19/14488 19. Wahlperiode 24.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. der Anteile des Gemeinschaftsunternehmens besaß, und mit welcher Begründung hat die Bundesregierung dieser Regelung zugestimmt?  4. Wie viele Mittel haben die THA einerseits und die K&S AG bzw. der Mutterkonzern BASF andererseits im Zeitraum des Geschäftsplanes von 1993 bis 1997 in das Gemeinschaftsunternehmen K&S investiert?  5. Hat die THA Verluste der K&S übernommen, die vor oder nach der Kali- Fusion in westdeutschen K&S-Werken entstanden sind (falls ja, bitte Ausgaben der THA vor und nach der Kali-Fusion getrennt angeben)?  6. Hat die THA die Verluste der K&S aus dem Jahr 1993 in Höhe von 300 Mio. Euro zu 90 Prozent übernommen, wie es im Geschäftsplan in der Anlage 5 des Kali-Fusionsvertrags geregelt war? Falls ja, wie hoch war der Betrag, den die THA für die Verluste der K&S des Jahres 1993 übernommen hat, und ist diese Entscheidung aus heutiger Sicht der Bundesregierung richtig?  7. Wie viele Mittel hat die THA bis zur Schließung in das Kali-Werk in Bischofferode investiert?  8. Hat die THA bzw. BvS den Gewinn des Gemeinschaftsunternehmens K&S in Höhe von 60 Mio. DM im Jahr 1997 zu 80 Prozent erhalten, wie es in der Anlage 5 des Kali-Fusionsvertrags geregelt war? Falls nein, warum nicht?  9. Hat sich die damalige BASF-Tochter K&S aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Kali-Fusion mit Mitteln der THA und auf Kosten der Steuerzahler saniert? 10. Aus welchen Gründen hat sich die THA zu einer Leistung einer Bareinlage von 1044 Mio. DM im Kali-Fusionsvertrag verpflichtet (Bundestagsdrucksache 13/4232)? 11. Wer hat den Finanzbedarf von 1044 Mio. DM definiert, und hat die Bundesregierung die Notwendigkeit dieses Finanzbedarfs geprüft? 12. Wer hat den Zeitraum des Geschäftsplanes von 1993 bis 1997 definiert, und wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht, dass die öffentliche Hand über die THA bzw. BvS nahezu komplett die Verluste der K&S dieser Jahre getragen hat und danach die Gewinne bei der K&S verblieben ? 13. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Gelder der Bareinlage in Höhe von 1044 Mio. DM auch in westdeutsche K&S-Werke geflossen sind, bzw. kann die Bundesregierung belegen, dass dieser Betrag ausschließlich für Investitionen, Reparaturen und Planverluste der Werke der Mitteldeutschen Kali AG (MdK AK) verausgabt wurden? 14. Welche früheren ostdeutschen MdK-Werke haben welche Mittel der Bareinlage in welchen Jahren erhalten? Die Fragen 2 bis 14 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Die diesbezüglichen Unterlagen der Treuhandanstalt wurden bereits dem Bundesarchiv übergeben und sind dort zugänglich. Drucksache 19/14488 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Wie viele Mittel haben der Bund, die THA bzw. die BvS auf der Grundlage des Kali-Fusionsvertrags bis heute insgesamt verausgabt? Hierzu verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 19/13638. 16. Warum haben THA und die Bundesregierung zugestimmt, die K&S zulasten der THA und der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler von den ökologischen Altlasten und den Sozialplankosten freizustellen, und bewertet die Bundesregierung dies aus heutiger Sicht als politische Fehlentscheidung ? 17. Warum übernahm K&S aus Sicht der Bundesregierung die stillzulegenden Gruben Merkers und Springen, während die stillzulegenden Gruben im Südharz an die bundeseigene Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH (GVV) übertragen wurden? 18. Warum haben die THA und die Bundesregierung einem Vertrag mit einem Wettbewerbsverbot zugestimmt, und bewertet die Bundesregierung dies aus heutiger Sicht als politisch und wettbewerbsrechtlich (auch nach EU-Recht) richtige Entscheidung? 19. Zu welchem Zeitpunkt wussten das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium der Finanzen von einem vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverbot , das die Möglichkeit einer Einzelprivatisierung des Kali- Werkes in Bischofferode ausschloss, und zu welchem Zeitpunkt wussten das Bundeskanzleramt und das Bundesfinanzministerium von den Regelungen des Geschäftsplanes (vgl. Anlage 5 des Kali-Fusionsvertrags)? 20. Gab es Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern von BASF und der Bundesregierung zur Kali-Fusion? Falls ja, wann, und mit welchem Inhalt? 21. Welche Kenntnisse hatte die Bundesregierung Anfang der 1990er-Jahre über die Rentabilität der Kali-Förderung und der Kali-Vorkommen am Standort Bischofferode? 22. Wie bewertet die Bundesregierung aus heutiger Sicht, dass aufgrund der Vorkommen am Standort Bischofferode noch heute Kali rentabel gefördert werden könnte, und war die Schließung des Kali-Werks in Bischofferode aus heutiger Sicht der Bundesregierung eine politisch und wirtschaftlich alternativlose Entscheidung (bitte Antwort begründen)? 23. Wie viele Arbeitsplätze sind in der ostdeutschen Kali-Industrie von Anfang 1990 bis Ende 1994 abgebaut worden? Die Fragen 16 bis 23 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung bewertet nicht die Tätigkeiten früherer Bundesregierungen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die diesbezüglichen Unterlagen der Treuhandanstalt wurden bereits dem Bundesarchiv übergeben und sind dort zugänglich. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14488 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Warum wurde der Kali-Fusionsvertrag mit seinen Anlagen jahrelang geheim gehalten, obwohl 1999 das Bundesland Thüringen einen Freistellungsvertrag mit K&S vereinbarte, der auf dem Kali-Fusionsvertrag basierte ? Der Kalifusionsvertrag enthielt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Einzelangaben über sachliche Verhältnisse der betroffenen Unternehmen, deren Offenbarung rechtlich unzulässig war, solange ein Geheimhaltungsbedürfnis bestand. 25. Wie viele Mittel haben der Bund und die THA bzw. BvS für die ökologischen Altlasten der Kali-Werke der K&S bis heute übernommen, und wie viele Mittel gab der Bund für die an die GVV übertragenen Gruben zur Sanierung und Verwahrung bisher aus? Eine Gesamtübersicht über die finanziellen Mittel, die für die ökologischen Altlasten der Kali-Werke der K+S übernommen worden sind, liegt der Bundesregierung nicht vor. Im Rahmen des zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) und dem Freistaat Thüringen im Jahr 1999 geschlossenen Generalvertrags über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen wurden im Zusammenhang mit der Pauschalierung der Kosten für die Kali & Salz GmbH zum Stichtag 30. März 1999 Aufwendungen der BvS in Höhe von ca. 275 Mio. DM berücksichtigt. Für die Übernahme der nach diesem Stichtag noch erforderlichen Altlastensanierung im Bereich der Kali & Salz GmbH wurde an den Freistaat Thüringen bei Abschluss des Generalvertrags anteilig ein Betrag in Höhe von ca. 220 Mio. DM gezahlt. Für die der GVV übertragenen Gruben sind bisher zur Sanierung und Verwahrung rund 308,1 Mio. Euro an Bundesmitteln ausgegeben worden. 26. Welche Mittel stellte der Freistaat Thüringen nach Kenntnis der Bundesregierung für die Altlastensanierung der Kali-Werke der K&S sowie für die Gruben der GVV aus, und wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten der ökologischen Altlasten, die K&S auf der Grundlage des Kali-Fusionsvertrags bis heute übernommen hat? Im Bereich K+S liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Der Freistaat Thüringen stellte für die Altlastensanierung der Gruben der GVV bislang rund 102,7 Mio. Euro zur Verfügung. 27. Wie hoch sind die voraussichtlichen Restkosten der ökologischen Altlasten der Kali-Werke der K&S sowie für die Verwahrung der Gruben der GVV nach Kenntnis der Bundesregierung für den Bund, den Freistaat Thüringen und K&S (bitte getrennt auflisten)? Sieht die Bundesregierung sich in der Verantwortung, einen größeren Anteil dieser Restkosten zu tragen als ursprünglich vertraglich vereinbart? Im Bereich K+S ist der Bundesregierung noch keine abschließende Bewertung möglich. Die voraussichtlichen Restkosten der ökologischen Altlastensanierung für die Verwahrung der der GVV übertragenen Thüringer Kalibergwerksstandorte betragen auf Basis des derzeitigen Planungshorizontes 2019 bis 2050 für den Bund rund 201,7 Mio. Euro und für den Freistaat Thüringen rund 62,9 Mio. Euro. Drucksache 19/14488 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 28. Hat die Bundesregierung aus heutiger Sicht beim Kali-Fusionsvertrag und bei der Schließung des Kali-Werks in Bischofferode Fehler gemacht? Falls ja, welche? Die Bundesregierung bewertet nicht die Tätigkeiten früherer Bundesregierungen . Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 4 des Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch auf Bundestagsdrucksache 19/13638. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14488 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.