Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13314 – Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Bahnreform wurde das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) 1994 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes errichtet. Ihm wurden unter anderem die nicht bahnbetriebsnotwendigen Liegenschaften der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zur Verwertung übertragen. Mehr als 25 Jahre nach der Bahnreform ist diese Aufgabe nach wie vor nicht abgeschlossen. Bahnbetriebsnotwendige Grundstücke und Liegenschaften verblieben bei der neu gegründeten Deutschen Bahn AG (DB AG). Durch Zukäufe, Änderungen in der Bewirtschaftung und sonstige Effekte sind Grundstücke, die damals an die DB AG übertragen wurden, heute nicht mehr zur Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs zwingend erforderlich, also nicht mehr bahnbetriebsnotwendig. Die Veräußerung dieser Immobilien übernimmt die DB Immobilien, eine Organisationseinheit des DB-Konzerns (www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immobilien). 13 Länder haben aktuell von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen Liegenschaften in einer Gesamtfläche von 155.000 Quadratmetern aus dem Portfolio des Bundeseisenbahnvermögens für Neubauten zur Verfügung (www.bayerische-staatszeitung.de/ staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/vermieter-deutschebahn .html#topPosition).  1. Wie groß ist die Gesamtfläche der durch das Bundeseisenbahnvermögen verwalteten Liegenschaften? a) Wie viel Quadratmeter Wohnraum werden durch das Bundeseisenbahnvermögen verwaltet (bitte getrennt nach Ländern ausweisen)? b) Wie hoch ist der aktuelle Leerstand dieser Wohnflächen in Quadratmetern , und worin liegt der Leerstand begründet? Das Bundeseisenbahnvermögen verwaltet eine Gesamtfläche von etwa 12,5 Mio. m². Deutscher Bundestag Drucksache 19/14511 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die nachfolgende Tabelle enthält eine nach den Standorten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) geordnete Aufstellung des verwalteten Wohnraums und dessen Leerstand, die Abweichungen in der Gesamtmietfläche entstehen durch Rundungsdifferenzen. Die Angaben beziehen sich auf die jeweiligen BEV- Standorte, nicht auf die genannten Städte. Die Zuständigkeitsbereiche der BEV- Standorte erstrecken sich über die genannten Städte hinaus auf Teile von einem oder mehreren Bundesländern. BEV-Standort Mietfläche gesamt in m² Mietfläche vermietet in m² Mietfläche leer in m² Frankfurt am Main 5.100 1.637 3.463 Berlin 60.262 44.918 15.344 Brandenburg 7.058 4.823 2.235 Dresden 20.239 11.880 8.359 Erfurt 60 – 60 Essen 8.320 6.310 2.010 Hamburg 2.027 1.969 58 Halle/Saale 7.917 5.873 2.045 Karlsruhe 2.869 1.724 1.145 Köln 2.432 2.056 375 München 21.770 13.399 8.370 Nürnberg 16.642 11.381 5.260 Schwerin 15.978 6.534 9.444 Stuttgart 1.338 984 353 Gesamt 172.011 113.489 58.523 Da die Zahlen nur eine Momentaufnahme darstellen, sind auch Leerstände enthalten , in denen durch Kündigung und (noch laufender) Neuvermietung gerade ein Mieterwechsel stattfindet. Die Leerstände haben oftmals vielschichtige Gründe und lassen sich daher statistisch nicht eindeutig erfassen. Viele leerstehende Wohnliegenschaften liegen in strukturschwachen Regionen außerhalb der Einzugsgebiete von Ballungsräumen, sodass der Leerstand in diesen Fällen Folge einer mangelnden Nachfrage vor Ort ist. Insoweit wird auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/3245 und zu Frage 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/5196 verwiesen. Auch weisen viele BEV-Liegenschaften keinen zeitgemäßen Ausstattungsstandard auf, da die Wohnliegenschaften nach ihrem Bau in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts auch in späteren Jahren nicht regelmäßig an neue Ausstattungsstandards angepasst wurden, da ein zügiger Abverkauf der Wohnliegenschaften erwartet worden war. Darüber hinaus kann Leerstand entstehen, wenn Wohnliegenschaften in Gebieten liegen, in denen (zwischenzeitlich) eine Wohnnutzung rechtlich unzulässig geworden ist (z. B. Außenbereich oder Industrie- und Gewerbegebiete) und die Wohnnutzung nur noch im Rahmen des Bestandsschutzes geduldet wurde. Grundlegende Instandsetzungsarbeiten und Modernisierungen sind in diesen Fällen (baurechtlich) unzulässig. Mit dem Auszug der letzten Mieterin oder des letzten Mieters oder eines längeren Leerstandes erlischt der Bestandsschutz und die Liegenschaft kann nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. Drucksache 19/14511 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. In welchen Städten und Gemeinden befinden sich die in der Vorbemerkung genannten, für Neubau geeigneten Flächen, und welche Größe in Quadratmeter weisen sie jeweils und in Summe auf? Die Flächen befinden sich in folgenden Kommunen (es wurden alle Flächen erfasst , da sie gegebenenfalls aufgrund ihrer Beziehung zu Grundstücken Dritter in eine Wohnbebauung mit einbezogen werden könnten, (z. B. Arrondierungsflächen ): Kommune Flächen in m² Ahrenshagen-Daskow 258 Altenstadt/Iller 1.565 Amberg 355 Arensdorf 880 Augsburg 601 Bad Endorf 221 Bad Schandau 319 Bansin 380 Basedow 3.007 Beelitz-Heilstätten 181 Berlin 7.822 Bestensee 514 Betzdorf 3.039 Bischofswiesen 48 Brandenburg 1.180 Burgau 589 Crottendorf 315 Deetz 1.462 Dittersbach 295 Döben 620 Dodendorf 1.356 Dorfen 85 Dresden 1.854 Düsseldorf 90 Eibau 1.190 Falkenberg/ Elster 3.311 Ferdinandshof 2.957 Fredersdorf 8.193 Freising 1.184 Frose 668 Fürstenfeldbruck 65 Fürth 823 Gallentin 300 Garmisch-Partenkirchen 1.620 Gauting 280 Geltendorf 962 Geringswalde 563 Gräfenhainichen 710 Grävenwiesbach 332 Großenhain OT Treugeböhla 539 Güterglück 492 Hagen 462 Hagenow 1.280 Heidenau 3.112 Herrnburg 1.212 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14511 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kommune Flächen in m² Hirschaid 3.596 Holzkirchen 717 Ingolstadt 489 Jatznick 161 Jettingen 118 Kempten (Allg) 156 Kaiserslautern 1.347 Kirchmöser 4.688 Kirchseeon 328 Klein Bünzow 2.251 Kronach 1.189 Küps 517 Lalendorf 500 Lamerdingen 1.053 Landsberg/Lech 210 Langebrück 451 Langenfeld 300 Langenleuba-Oberhain 700 Lauf 274 Laufach 315 Leißling 436 Lennestadt 90 Limbach 813 Lindau (B.) 511 Lindau/B. 73 Löwenberger Land 49 Lohr 535 Malchow 55 Mainburg 536 Markt Schwaben 825 München 4.349 Neuburg/Donau 386 Neuenrade 130 Neuseddin 15.311 Neumarkt/OPf 265 Neustrelitz 151 Niesky 932 Nordendorf 129 Nürnberg 152 Otterwisch 1.126 Parchim 58 Parkentin 75 Penig 610 Perleberg 1.534 Piesteritz 67 Prien a. Ch. 57 Rambin 60 Rathenow 54 Roth 447 Schwanheide 1.061 Seeshaupt 1.333 Selb 462 Seubersdorf 94 Drucksache 19/14511 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Kommune Flächen in m² Schwerte 12.092 Siegen 125 Stockheim 1.564 Stolpen OT Langenwolmsdorf 956 Stralsund 160 Strasburg 518 Strehla 490 Sulzbach/Main 915 Teutschenthal 678 Thießen 521 Trebnitz 2.662 Tröglitz 935 Ulbersdorf 1.767 Vohenstrauß 857 Waldkraiburg 583 Wasserburg/B. 312 Werdau 884 Werle 2.849 Werne 1.773 Wilzschhaus 1.609 Witten 114 Wittenberg 146 Wittenberge 1.841 Wolgast, OT Mahlzow 202 Wolken 1.852 Wunsiedel 64 Wurzen 637 Wustermark OT Elstal 6.090 Zeitz 318 Zerbst 524 Gesamtergebnis 153.775  3. Sind die genannten Flächen als Bauland ausgewiesen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, die Flächen stünden für Neubauten zur Verfügung? Die aufgeführten Flächen sind bauplanungsrechtlich nicht vollständig als Wohnbauland ausgewiesen. Die Einschätzung, dass sie für eine Wohnbebauung geeignet sein könnten, beruht auf einer Einschätzung der örtlichen BEV- Dienststellen aufgrund von Erfahrungswerten, Lage, Zuschnitt oder sonstigen Merkmalen.  4. Wie werden die Flächen aktuell jeweils genutzt?  5. Welche der Flächen sind aktuell bebaut und wie werden die baulichen Anlagen jeweils genutzt? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Bei den genannten Flächen handelt es sich ausschließlich um Flächen, auf denen sich keine Wohnbebauung befindet. Eine objektbezogene Auflistung der aktuellen Nutzung wird vom BEV nicht vorgehalten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14511 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche Verkehrswerte weisen die Flächen jeweils auf? Das BEV erstellt keine Vorratsbewertung. Verkehrswertgutachten werden nur im Zusammenhang mit konkreten Verkaufsvorgängen erstellt.  7. Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die Veräußerungen der Flächen aus? Das BEV erstellt einen jährlichen Verkaufsplan, der sich nach Kostengesichtspunkten und der Realisierbarkeit richtet. Unterjährige Änderungen, z. B. bei Interessensbekundungen Dritter, sind möglich.  8. In welcher Haushaltsstelle werden die Veräußerungserlöse des Bundeseisenbahnvermögens vereinnahmt? Die Veräußerungserlöse werden in Einzelplan 12 Kapitel 1216 Titel 634 01 Anlage 1 Wirtschaftspläne, Position 1.1.3 vereinnahmt.  9. Welche Organisationseinheit des BEV ist Ansprechpartner für interessierte Käuferinnen und Käufer der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Flächen? Interessenten können sich an die jeweils örtlich zuständige Immobilienstelle des BEV wenden. 10. Welchen jeweiligen Erfüllungsgrad weisen die in § 3 Absatz 2 des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes (BEZNG) dem Bundeseisenbahnvermögen zugewiesenen Aufgaben derzeit auf? Die in § 3 Absatz 2 BEZNG aufgeführten Aufgaben sind zu folgenden Anteilen erfüllt: Nr. 1 Übertragung der bahnnotwendigen dinglichen Rechte auf die DB AG und deren Tochtergesellschaften = 89 Prozent Nr. 5 Die Aufgabe der Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften des BEV = 56 Prozent Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/2026 verwiesen. 11. Welche Parameter mit welchen jeweiligen Schwellenwerten hat die Bundesregierung definiert, um zu bestimmen, wann die Aufgaben des BEV soweit zurückgegangen sind, dass eine eigenständige Organisation nicht mehr angemessen ist, wie sie in ihrer Antwort zu den Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 19/2026 ausführt? Die Überprüfung erfolgt anhand einer Gesamtbetrachtung. Insbesondere wird geprüft, wie die jeweilige Aufgabe sachgerecht und am wirtschaftlichsten wahrgenommen werden kann. Dies betrifft beispielsweise die Betreuung von rund 143.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfängern. Drucksache 19/14511 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation, dass die Grundstücke, die derzeit noch dem Bundeseisenbahnvermögen zugehörig sind, trotz des seit Jahren anhaltenden Wohnungsmangels in den deutschen Ballungsgebieten noch nicht dem Wohnungsbau zugeführt wurden (www.dgb.de/themen/++co++1fe76e9a-a204-11e8-8956-52540088cada)? Ob BEV-Grundstücke dem Wohnungsbau zugeführt werden können, ist davon abhängig, dass die Kommunen als Träger der Planungshoheit diese Flächen entsprechend bauplanungsrechtlich ausweisen. Auch ist ein großer Teil der BEV-Grundstücke weiterhin zweckgebunden (z. B. Eisenbahnersport, Kleingartenflächen der Bahn-Landwirtschaft). 13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtfläche der im Veräußerungsportfolio der DB Immobilien stehenden Immobilien? Nach Angaben der Deutsche Bahn AG (DB AG) befinden sich im Portfolio der potenziell zum Verkauf stehenden Flächen der DB AG aktuell ca. 150 Mio. m2 Flächen. 14. In welchen Städten und Gemeinden befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 15 thematisierten Liegenschaften, und welche Fläche weisen sie jeweils auf? Nach Angaben der DB AG sind die Flächen über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Eine Übersicht der aktuellen Verkäufe ist im Internetportal unter www.db.de/immobilien eingestellt. 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag der DB Immobilien zum Konzernergebnis der DB AG in den Jahren seit 2009 (bitte nach Jahresscheiben getrennt ausweisen)? Nach Angaben der DB AG stellt sich das Spartenergebnis aus Immobilienverkäufen für das von der DB Immobilien GmbH betreute Verkaufsportfolio der DB Netz AG und der DB Station & Service AG für den Zeitraum 2011 bis 2018 wie folgt dar: 2011: rd. 54 Mio. Euro 2012: rd. 75 Mio. Euro 2013: rd. 27 Mio. Euro 2014: rd. 20 Mio. Euro 2015: rd. 91 Mio. Euro 2016: rd. 32 Mio. Euro 2017: rd. 72 Mio. Euro 2018: rd. 94 Mio. Euro Für die Jahre 2009 und 2010 liegen nach Angaben der DB AG aufgrund von Systemumstellungen keine Daten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14511 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine rechtliche Regelung vorzuschlagen , wonach nicht-bahnbetriebsnotwendige Immobilien im Bestand der DB AG an das BEV zur Verwertung übertragen werden, und wenn ja, wann ist mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen, bzw. wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Bahnreform Stufe 1 wurden bereits im Jahr 1994 bahnnotwendige /bahnbetriebsnotwendige und nicht bahnnotwendige/bahnbetriebsnotwendige Immobilien getrennt. Der DB AG wurden die bahnnotwendigen Liegenschaften durch das Bundeseisenbahnneugliederungsgesetz (BEZNG) zugeordnet . Die Immobilien sind damit Teil der Eigenkapitalausstattung der DB AG. 17. Wie groß sind Grundstücksflächen bei der Deutschen Bahn AG, die sich laut Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. August 2019 als Bauland mobilisieren ließen (https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bundes regierung-beschliesst-wohn--und-mietenpaket)? a) In welchem Zeithorizont erwartet die Bundesregierung hier zusätzliches Bauland mobilisieren zu können? b) In welcher Form soll die Deutsche Bahn AG für die Abgabe der Grundstücksflächen entschädigt werden? Die Fragen 17a und 17b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Nach Angaben der DB AG sind alle im Besitz der DB AG befindlichen Flächen grundsätzlich gemäß Allgemeinem Eisenbahngesetz für Eisenbahnbetriebszwecke planfestgestellt. Vor einer Veräußerung ist eine Einzelprüfung auf die Betriebsnotwendigkeit erforderlich. Sofern diese nicht mehr gegeben ist, erfolgt die Veräußerung im Rahmen einer öffentlichen Ausbietung. Die Planungshoheit obliegt den jeweils zuständigen Kommunen. Hinsichtlich der Verwertung von Immobilien unterliegt die DB AG den Regularien des Aktiengesetzes . 18. Mit welchen Einnahmeausfällen rechnet die Bundesregierung durch eine Übertragung der BImA-Verbilligungsrichtlinie (BImA = Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) auf die BEV, wie es der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. August 2019 vorsieht, und wie sieht der Zeitplan für die entsprechende Regelung aus? Die konkrete Höhe der Einnahmeausfälle ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Unter anderem ist die Höhe davon abhängig, in welchem Umfang von der Regelung Gebrauch gemacht wird, vom Gutachtenwert der konkreten Grundstücke zum Zeitpunkt der Veräußerung, der Zahl der Wohneinheiten, die im sozialen Wohnungsbau neu geschaffen bzw. diesem zugeführt werden sowie den mutmaßlichen Erlösen der nicht durchgeführten Ausbietungsverfahren. Es ist vorgesehen, eine entsprechende Regelung im Haushalt 2020 aufzunehmen . Drucksache 19/14511 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.