Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Sevim Dağdelen, Dr. Dieter Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13536 – Administrative Maßnahmen gegen die Chagossianer (Îlois) in Großbritannien und die allgemeine Lage der Menschenrechte der Chagossianer (Îlois) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem EU-Mitgliedschaftsreferendum im Vereinigten Königreich im Jahr 2016 („Brexit-Abstimmung“) haben nach Studien rassistische Diskriminierungen in Großbritannien zugenommen. Laut einer Studie der Meinungsforschungsorganisation Opinium sahen sich über 70 Prozent der Angehörigen ethnischer Minderheiten Großbritanniens mit rassistischer Diskriminierung nach der „Brexit-Abstimmung“ konfrontiert ( theguard ian .com/wor ld / 2019/may/20/racism-on-the-rise-since-brexit-vote-nationwide-study-reveals). Eine Gruppe, die von rassistischen administrativen Maßnahmen besonders betroffen ist, ist die Volksgruppe der Chagossianer (Îlois). Im Zuge der Kolonialisierung kamen sowohl die Seychellen als auch Mauritius im Jahr 1810 unter britische Kolonialherrschaft. Bevor im Zuge der Entkolonialisierung sowohl die Seychellen als auch Mauritius unabhängig wurden, trennte die britische Regierung die Verwaltung des Chagos-Archipels von beiden damaligen Kolonien ab und etablierte 1965 das Britische Territorium im Indischen Ozean (British Indian Ocean Territory, BIOT). In den Jahren 1968 bis 1973 deportierte die britische Kolonialregierung daraufhin die gesamte Bevölkerung des Chagos-Archipels auf „brutale Weise“. Die Häuser der früheren Inselbewohner wurden abgebrannt und ihre Haustiere umgebracht (insidehou sing.co.uk/insight/insight/injustice-upon-injustice-the-story-of-the-chagosislanders -52181). 1968 erlangten Mauritius und erst 1976 die Seychellen die Unabhängigkeit. Die britische Regierung verpachtete 1966 zunächst für 50 Jahre das Gebiet an die US-Regierung und erhielt daraufhin Rabatte beim Erwerb von Polaris- Atomraketen (aljazeera.com/indepth/opinion/britain-forcefully-depopulatedarchipelago -190225082624527.html). Das US-Militär errichtete auf Diego Garcia eine Marine- und Luftwaffenbasis, die seitdem eine zentrale Rolle in allen US-Militäroperationen im Mittleren Osten, u.a. dem völkerrechtswidrigen Überfall auf den Irak, gespielt hat. In den frühen 2000er-Jahren diente Diego Garcia wahrscheinlich auch als ein Standort der weltweiten Folterung von Terrorverdächtigen durch US-Behörden ( theguard ian .com/wor ld / 2014/dec/13/diego-garcia-cia-us-torture-rendition). Im Jahr 2016 verlängerte die britische Regierung die Verpachtung an die USA und versprach, 40 Mio. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14513 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. britische Pfund an Reparationen an die Chagossianer (Îlois) zahlen zu wollen (ft.com/content/abbc879a-ac1d-11e6-ba7d-76378e4fef24). Weitgehend ohne jegliche staatliche Hilfe landete die Mehrheit der Chagossianer (Îlois) in der Armut (reuters.com/article/us-britain-chagos/the-coral-seavista -opened-up-by-british-judges-idUSL2524531120070525). Der größte Teil der Chagossianer (Îlois) lebt heute „in der heruntergekommenen südenglischen Stadt Crawley, etwa 9.500 Kilometer von ihrer Heimat entfernt“ (junge Welt, 15. November 2018). Erst seit dem Jahr 2002 steht den Chagossianern (Îlois) die britische Staatsbürgerschaft zu und seit einigen Jahren ist die Community einer rassistischen Kampagne ausgesetzt, die das Ziel hat, die in Großbritannien ansässigen Chagossianer (Îlois) aus dem Land zu drängen (theguar dian.com/world/2019/jul/28/windrush-scandal-continues-in-crawley-aschagos -islanders-told-go-back). Viele der in Großbritannien insgesamt circa 3.000 Chagossianer (Îlois) leben in Unterkünften, welche die britischen Sozialdienste als „unangemessen für kleine Kinder“ einstufen (theguardian.com/ world/2019/aug/10/chagos-children-stuck-years-unsafe-lodgings). In den 1980er-Jahren erhob die Regierung von Mauritius erstmals Anspruch auf das Britische Territorium im Indischen Ozean und erklärte das Seegebiet um den Chagos-Archipel zur mauritischen ausschließlichen Wirtschaftszone (books.google.de/books?id=mqNyDwAAQBAJ&pg=PA537#v=onepa ge&q&f=false). Die Afrikanische Union und die Bewegung der Blockfreien unterstützen den mauritischen Anspruch auf den Chagos-Archipel (realclear world.com/articles/2012/04/06/mauritius_chagos_archipelago_diego_gar cia_99999.html). Wie von der Enthüllungsplattform WikiLeaks veröffentlichte interne Depeschen der US-Botschaft offenbarten, hatten sich im Jahr 2010 Vertreter der britischen und der US-amerikanischen Regierung darüber ausgetauscht, dass aus dem BIOT-Gebiet ein Meeresschutzgebiet gemacht werden sollte. Das würde eine Rückkehr der Chagossianer (Îlois) „verkomplizieren oder unmöglich machen“ (wikileaks.org/plusd/cables/09LONDON1156_a.html). Im selben Jahr erklärte die britische Regierung das weltweit größte Meeresschutzgebiet um den Archipel (ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4260629/). Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen fällte der Internationale Gerichtshof (IGH) im Februar 2019 die Entscheidung, dass Großbritannien unrechtmäßig Territorium von Mauritius abgespalten hat, das Selbstbestimmungsrecht der Chagossianer (Îlois) verletzt hat und die Kontrolle über das Britische Territorium im Indischen Ozean so „schnell wie möglich“ aufgeben solle (bbc.com/news/uk-47358602). Die Regierung von Theresa May lehnte die IGH-Entscheidung ab, während der Oppositionsführer Jeremy Corbin die May-Regierung dafür scharf kritisierte (theguardian.com/world/2019/may/21/ chagos-islands-un-expected-to-call-for-end-of-british-control). Im Mai stimmten insgesamt 116 Staaten in der UN-Vollversammlung dafür, dass Großbritannien binnen sechs Monaten die Kolonialverwaltung der Inseln aufgeben solle (un.org/press/en/2019/ga12146.doc.htm). Die Bundesregierung enthielt sich als einer von wenigen europäischen Staaten überhaupt bei dem Votum (youtube.com/watch?v=6_SiQPYRRNE&t=2049s). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Kleine Anfrage thematisiert zeitlich weit zurückliegende Zusammenhänge, die nicht in den Verantwortungsbereich der Bundesregierung fallen. Es wird im Folgenden deshalb vor allem auf allgemein verfügbare Quellen verwiesen. Darüber hinausgehende Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 19/14513 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib der damals circa 2.000 Chagossianer (Îlois)? a) Welche sozioökonomischen Indikatoren der Chagossianer (Îlois) sind der Bundesregierung bekannt? b) Wie viele Chagossianer (Îlois) sind nach Kenntnis der Bundesregierung staatenlos (theguardian.com/world/2019/feb/26/its-heartbrea king-the-chagos-islanders-forced-into-exile)? c) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Entschädigung , welche die britische Regierung in den 1970er- und 1980er- Jahren an die Chagossianer (Îlois) auszahlte? d) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die 2016 beschlossenen britischen Entschädigungszahlungen (ft.com/content/abbc879aac 1d-11e6-ba7d-76378e4fef24)? Die Fragen 1 und 1a bis 1d werden zusammen beantwortet. Es wird auf die schriftliche Stellungnahme des Staatsministers des britischen Außenministeriums vom 30. April 2019 gegenüber dem britischen Unterhaus („House of Commons“) verwiesen: www.parliament.uk/business/publications/ written-questions-answers-statement/written-statement/Commons/2019-04-30/ HCWS1528. Bis 2016 hat die britische Regierung insgesamt etwa 15,5 Mio. britische Pfund an Entschädigungszahlungen an Chagossianer geleistet (https://hansard.parlia ment .uk/commons/2016-11-17/debates /DF14B27E-3DEF-4D46- 917D-33E93DDD0C5C/ChagosIslands). Weitergehende, über öffentlich verfügbare Quellen hinausgehende Erkenntnisse zur soziökonomischen Situation der Chagossianer sowie zur Anzahl staatenloser Chagossianer liegen der Bundesregierung nicht vor.  2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine „lange Kampagne “, die das Ziel hatte, die in Großbritannien ansässige Community der Chagossianer (Îlois) aus dem Land zu drängen ( theguardian.com/ world/2019/jul/28/windrush-scandal-continues-in-crawley-as-chagosislanders -told-go-back)? a) Wie viele Chagossianer (Îlois) haben nach Erkenntnis der Bundesregierung infolge dieser Kampagne Großbritannien verlassen? b) Mit welchem Ausreiseziel haben nach Erkenntnis der Bundesregierung die Chagossianer (Îlois) Großbritannien verlassen? Die Fragen 2, 2a und 2b werden zusammengefasst beantwortet. Es wird auf den Bericht „The Windrush Generation“ vom 3. Juli 2018 des Innenausschusses des „House of Commons“ (https://publications.parliament.uk/ pa/ cm201719/cmselect/cmhaff/990/990.pdf) und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14513 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  3. Erkennt die Bundesregierung die Deportation der Chagossianer (Îlois) von 1968 bis 1973 als Unrecht und Verletzung der Menschenrechte der Chagossianer (Îlois) an? a) Wenn ja, welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesem Unrecht? Die Bundesregierung engagiert sich in Gesprächen mit beiden Seiten für eine einvernehmliche Lösung zwischen Großbritannien und Mauritius. b) Wann, und in welchem Rahmen haben Vertreter der Bundesregierung Vertreter der britischen Regierung die Aufhebung des Kolonialstatus des BIOT, die Rückführung der Chagossianer (Îlois) und Reparationen an die Chagossianer (Îlois) diskutiert? Es wird auf Antwort zu Frage 3a verwiesen. Im Zusammenhang mit der Abstimmung zu den Resolutionsentwürfen der Generalversammlung zur Chagos- Inselgruppe hat die Bundesregierung mit Mitgliedern der Generalversammlung der Vereinten Nationen, darunter Großbritannien, Gespräche über den Inhalt dieser Entwürfe geführt.  4. Wie viele Chagossianer (Îlois) kamen in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach Deutschland (bitte nach Geschlecht und Jahr getrennt aufführen) a) mit Asylantragstellung, b) über Familienzusammenführung bzw. c) mit anderem Aufenthalt?  5. Wie viele Chagossianer (Îlois) erhielten in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 a) eine Asylberechtigung nach Artikel 16a des Grundgesetzes, b) einen Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention, c) einen subsidiären Schutzstatus? Die Fragen 4 und 5 samt ihrer Teilfragen a bis c werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Angaben im Sinne der Frage werden weder in der Asylstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge noch im Ausländerzentralregister gesondert erfasst.  6. Erkennt die Bundesregierung den mauritischen Anspruch auf den Chagos-Archipel an? Auf die Antwort zu Frage 3a wird verwiesen.  7. Hat die Bundesregierung seit 2001 wissenschaftliche Expeditionen in den Chagos-Archipel unterstützt ( n c b i . n l m . n i h . g o v / p m c / a r t i c l e s / PMC4260629/)? Seit 2001 erfolgte durch die Bundesregierung keine Unterstützung im Sinne der Fragestellung. Drucksache 19/14513 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  8. Erkennt die Bundesregierung die Einrichtung des Meeresschutzgebietes „Chagos Marine Protected Area“ durch britische Stellen als rechtmäßig an? a) Welche Konsequenzen hat das nach Kenntnis der Bundesregierung für das Rückkehrrecht der Chagossianer (Îlois)? b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einrichtung des Meeresschutzgebietes für das Rückkehrrecht der Chagossianer (Îlois)? c) Sieht die Bundesregierung die Rückkehr der Chagossianer (Îlois) durch die Einrichtung des Meeresschutzgebietes als gefährdet an? Die Fragen 8, 8a bis 8c werden zusammen beantwortet. Über die Rechtmäßigkeit der Einrichtung des Meeresschutzgebietes in den Gewässern um die Chagos-Inselgruppe hat am 18. März 2015 ein Schiedsgericht im Rahmen der Streitbeilegungsverfahren nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 entschieden (vgl. https://files.pca-cpa.org/ pcadocs/MU-UK%2020150318%20Award.pdf). Die Bundesregierung nimmt zum Gegenstand dieser zwischen den betreffenden Staaten ergangenen Schiedsgerichtsentscheidung nicht weiter Stellung.  9. Hat das Auswärtige Amt bzw. die deutschen Botschaft in Großbritannien bzw. die Honorarkonsuln auf den Seychellen und auf Mauritius Kontakte zu chagossischen Organisationen (wenn ja, bitte benennen)? Weder das Auswärtige Amt, noch die deutsche Botschaft in London oder die Honorarkonsuln auf den Seychellen und auf Mauritius stehen im Kontakt mit chagossischen Organisationen. 10. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Chagos-Archipel-Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes vom Februar 2019? Die Bundesregierung unterstützt uneingeschränkt den Internationalen Gerichtshof (IGH) als einen Eckpfeiler der regelbasierten internationalen Ordnung und seine Rolle bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten. Gutachten des IGH haben empfehlenden Charakter und entfalten keine völkerrechtliche Bindungswirkung . Im Nachgang zum Gutachten des IGH vom 25. Februar 2019 zur Abtrennung der Chagos-Inseln hat die Bundesregierung beiden Seiten angeboten , die Suche nach einer ausgleichenden Lösung weiter zu unterstützen. 11. Welche Gründe hatte die Bundesregierung, sich bei dem Votum der UN- Vollversammlung zur Entkolonialisierung des Britischen Territoriums im Indischen Ozean im Mai dieses Jahres zu enthalten? Deutschland hat sich bei der Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Resolution A/RES/73/295 „Advisory opinion of the International Court of Justice on the legal consequences of the separation of the Chagos Archipelago from Mauritius in 1965“ am 22. Mai 2019 wie 56 andere Staaten enthalten. Die Bundesregierung befürwortet eine einvernehmliche Lösung zwischen Großbritannien und Mauritius. Es wird zudem auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14513 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Haben sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung seit 2001 deutsche Konzerne für Aufträge auf dem Chagos-Archipel beworben (defensein dustrydaily.com/diego-garcia-03556/)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Bewerbungen deutscher Konzerne für Aufträge auf der Chagos-Inselgruppe seit 2001 vor. 13. Halten sich oder hielten sich seit 2001 Angehörige der Bundeswehr auf dem Chagos-Archipel auf (wenn ja, bitte nach Jahren und Anzahl der Soldatinnen und Soldaten auflisten)? a) Halten sich oder hielten sich seit 2001 Angehörige anderer Bundesorgane (Bundesamt für Verfassungsschutz – BfV, Bundeskriminalamt – BKA, Bundesnachrichtendienst – BND) auf dem Chagos-Archipel auf (wenn ja, bitte nach Jahren und Anzahl der Angestellten sowie Beamtinnen und Beamten auflisten)? b) Halten sich oder hielten sich seit 2001 deutsche Zivilisten auf dem Chagos-Archipel auf? Die Fragen 13, 13a und 13b werden zusammen beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich seit 2001 weder Angehörige des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) noch Bedienstete der in der Frage genannten Behörden dienstlich auf der Chagos-Inselgruppe aufgehalten. Über den Aufenthalt deutscher Zivilisten liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Präsenz anderer Streitkräfte als der britischen und US-amerikanischen seit 2001 auf dem Chagos-Archipel (german-foreign-policy.com/news/detail/4411/)? Die Bundesregierung verfügt über keine Kenntnisse hinsichtlich des Aufenthalts von Streitkräften anderer Nationen auf der Chagos-Inselgruppe. Drucksache 19/14513 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.