Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13815 – Ferien- und Panoramastraßen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ferien- und Panoramastraßen verbinden Sehenswürdigkeiten, Landschaften und Kulturstätten zu einem Reiseerlebnis. Durch die Bundesrepublik Deutschland ziehen sich eine Reihe von Routen und Wegen, die zu diesem Zweck besonderen Themen und Ereignissen gewidmet sind. Doch der touristische Erfolg solcher Straßen steht und fällt mit ihrer Bekanntheit. Deshalb ist Grundlage eines erfolgreichen Ferien- und Panoramastraßennetzes ihre Vermarktung und Attraktivität für Reisende. Fraglich ist, ob und wie der Bund die Vermarktung der Straßen zur Stärkung des Reiselandes Deutschland unterstützt und wie diese Facette des deutschen Tourismus im Rahmen der Strategie des Bundes berücksichtigt wird.  1. Welche Ferien- und welche Panoramastraßen (beziehungsweise welche Streckenabschnitte dieser Straßen) befinden sich im Eigentum des Bundes ?  2. Welche Ferien- und welche Panoramastraßen (beziehungsweise welche Streckenabschnitte), die sich im Eigentum des Bundes befinden, entfallen auf Nordrhein-Westfalen (NRW)?  3. Welche Ferien- und welche Panoramastraßen (beziehungsweise welche Streckenabschnitte) in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern befinden sich im Eigentum des Bundes?  4. Welche der im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen haben einen besonderen Status einer internationalen Organisation verliehen bekommen, beispielsweise den Status als UNESCO-Welterbe- Route? a) Seit wann haben diese Straßen den jeweiligen Status? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14515 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass weiteren, im Eigentum des Bundes stehenden, Ferien- und Panoramastraßen ein solcher Status verliehen wird, und wenn ja, welche Maßnahmen müssen zu diesem Zweck noch ergriffen werden? c) Welche Straßen beziehungsweise Streckenabschnitte entfallen dabei auf NRW? d) Welche Straßen beziehungsweise Streckenabschnitte entfallen dabei auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern?  5. Wie viele Schilder mit der lfd. Nummer 31, 32, 33 der Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO – Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3) existieren bundesweit? a) Wie viele solche Schilder wurden seit 2013 aufgestellt? b) Wie viele davon entfallen auf NRW? c) Wie viele davon entfallen auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern? d) Wie viele davon entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Straßen, die im Eigentum des Bundes stehen? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Möglichkeit der Kennzeichnung eines Straßenverlaufs als touristische Route liegt ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der Länder. Die Entscheidung über die Anordnung von touristischen Unterrichtungstafeln ist durch die jeweils zuständige Straßenverkehrsbehörde zu treffen. Daher liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.  6. Welchen Bestandteil an der nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung haben im Eigentum des Bundes stehende Ferien- und Panoramastraßen insbesondere bei Vermarktung des Reiselandes Deutschland durch die Bundesregierung? a) Wie sieht das Konzept der Bundesregierung bezüglich der in NRW gelegenen Ferien- und Panoramastraßen konkret aus? b) Wie sieht das Konzept der Bundesregierung bezüglich der in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Ferien- und Panoramastraßen konkret aus? Die Bundesregierung wird in der zweiten Stufe der nationalen Tourismusstrategie bei der Erarbeitung des Aktionsplans in einem Dialogprozesses zwischen Politik und Wirtschaft, Bund und Ländern sowie Akteuren aus dem Tourismusbereich u. a. den Handlungsbedarf bei der Vermarktung des Reiselandes Deutschland ermitteln. Dieser Dialogprozess soll in den kommenden Monaten beginnen. Drucksache 19/14515 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Gibt es eine Strategie oder ein Konzept der Bundesregierung für die Instandhaltung der im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen in Bundeseigentum, beispielsweise Visionen für die Streckenabschnitte , für Ausbau, Erweiterung, Verkauf oder Ähnliches? a) Wenn ja, welche Schwerpunkte sind darin vorgesehen? b) Wenn nein, auf welcher konzeptionellen Grundlage entwickelt die Bundesregierung Maßnahmen bezüglich in ihrem Eigentum stehender Ferien- und Panoramastraßen? Instandhaltungsmaßnahmen an Straßen in der Baulast des Bundes werden nach den Ergebnissen einer systematischen Zustandserfassung und -bewertung von den zuständigen Straßenbauverwaltungen der Länder geplant und durchgeführt. In diese Planungen können auch Vorschläge zur Verbesserung touristischer Belange einbezogen werden.  8. Plant die Bundesregierung, mehr Mittel als bislang in die im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen zu investieren? a) Wenn ja, wie viel plant die Bundesregierung künftig zu investieren? b) Wenn ja, welche Investitionen sollen konkret erfolgen? c) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck sollen Investitionen auf in NRW gelegene Straßen entfallen? d) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck sollen Investitionen auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegene Straßen entfallen ? e) Wenn nein, aus welchen Gründen werden keine Investitionen vorgenommen ?  9. Bezüglich welcher der im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen gibt es zwischen dem Bund und Dritten aus der Privatwirtschaft Kooperationen? a) Mit wem wird in diesen Fällen kooperiert? b) Was sind die jeweiligen Schwerpunkte zur touristischen Nutzung der betreffenden Straße? c) Wie sind die Kooperationen in rechtlicher Sicht ausgestaltet, und welche Pflichten treffen den Bund im Rahmen der einzelnen Kooperationen ? d) Sind weitere Kooperationen zwischen dem Bund und Dritten aus der Privatwirtschaft geplant, und wenn ja, auf welche Objekte sollen sich diese beziehen? e) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in NRW gelegene Straßen? f) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern gelegene Straßen? Die Fragen 8 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aufgrund der Zuständigkeit der Länder für die im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zu Kooperationen der zuständigen Behörden der Länder und privaten Dritten vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14515 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Werden Ferien- und Panoramastraßen, die nicht im Eigentum des Bundes stehen, durch die Bundesregierung finanziell, ideell oder touristisch gefördert ? a) Wenn ja, wie sieht diese Förderung aus? b) Wenn ja, welche Förderungen entfallen dabei auf in NRW gelegene Straßen? c) Wenn ja, welche Förderungen entfallen dabei auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegene Straßen? d) Wenn nein, warum nicht? Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind die Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie die Geländeerschließung für den Tourismus förderfähig. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen auch der Bau und die Sanierung von Wander-, Rad- und Reitwegen. Auch Lehr-, Erlebnisund Naturpfade einschließlich Beschilderung, Möblierung, Schutzhütten und Beobachtungsständen in Schutzgebieten können mit GRW-Mitteln gefördert werden. Es werden kommunale und private Projekte unterstützt. Die Auswahl der Förderprojekte, die Auszahlung der Fördermittel und die Kontrolle der Mittelverwendung ist Aufgabe der Länder. An der Finanzierung der GRW sind Bund und Länder je zur Hälfte beteiligt. Für touristische Infrastruktureinrichtungen wurden von den Ländern in den letzten Jahren insgesamt folgende Beträge (je zur Hälfte Bundes- und Landesmittel ) bewilligt: 2014: 55,0 Mio. Euro 2015: 116,2 Mio. Euro 2016: 184,4 Mio. Euro 2017: 2,3 Mio. Euro 2018: 176,9 Mio. Euro 11. Unterhält die Bundesregierung Kooperationsprojekte mit Staaten der Europäischen Union zur Vermarktung von im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen? a) Wenn ja, mit welchen Staaten? b) Wenn ja, wie sind die Kooperationen jeweils ausgestaltet? c) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in NRW gelegene Straßen? d) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern gelegene Straßen? e) Wenn nein, sind solche Kooperationen geplant? Nein. Drucksache 19/14515 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 12. Vermarktet die Bundesregierung die im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen im Nicht-EU-Ausland? a) Wenn ja, in welchen Staaten? b) Wenn nein, ist eine solche Vermarktung geplant? Im Auftrag der Bundesregierung vermarktet die Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) das Reiseland Deutschland im Ausland und damit auch Ferienstraßen weltweit in allen von ihr bearbeiteten Märkten – allerdings unabhängig von den Eigentumsverhältnissen der Ferienstraßen. Außerhalb der EU bearbeitet die DZT die Märkte: Japan, China, Hongkong, Indien , Australien, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Katar, Kuwait, Oman, Bahrain, Singapur, Indonesien, Thailand, Malaysia, USA, Mexiko, Kanada, Brasilien, Argentinien, Chile, Israel, Schweiz, Norwegen, Russland, Ukraine, Serbien, Bosnien-Herzegowina und Montenegro. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14515 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.