Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13835 – Import und heimischer Anbau von Eiweißpflanzen: Strategien gegen die Eiweißlücke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Frage nach der Zukunft der optimalen Versorgung mit Eiweißfuttermitteln kommt vor dem Hintergrund der modernen und leistungsfähigen Tierproduktion in Deutschland große Bedeutung zu. Die Versorgung mit hochwertigen Futtermitteln ist für eine tiergerechte und dem Bedarf angepasste Eiweißversorgung unerlässlich. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass die Attraktivität des Anbaus von Eiweißpflanzen im Rahmen der Weiterentwicklung der sogenannten nationalen „Eiweißpflanzenstrategie“ erhöht werden soll (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/koalitionsver trag-zwischen-cdu-csu-und-spd-195906). Vor allem Raps gilt ökologisch und ökonomisch als wertvolle in Deutschland und Europa angebaute Eiweißpflanze. So liefert die Pflanze in Form von Rapsschrot und Rapsöl hochwertige Futtermittel und Komponenten für die menschliche Ernährung. Zudem leistet die Blattfrucht Raps mit ihrem hohen Vorfruchtwert für nachfolgende Kulturen und als Bienentracht einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt und zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit. Auch der Anbau von Leguminosen (Hülsenfrüchten) kann dazu beitragen, die Eiweißversorgung mit heimischen Erzeugnissen zu decken und somit weitere Abhängigkeiten von Eiweißfuttermittel-Importen verringern. Gerade vor dem Hintergrund der Debatten um die Importe von Eiweißfuttermitteln mit Regenwaldrodungen und geringeren Umweltstandards in den Produktionsländern bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genauen Analyse, ob die Strategie der Bundesregierung und die bisher angestoßenen Maßnahmen ausreichend und wirkungsvoll sind, um zukünftig den Anteil an heimisch erzeugten Eiweißpflanze zu erhöhen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14521 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Wie veränderte sich der Selbstversorgungsgrad mit Protein aus Eiweißfuttermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in Deutschland? Angaben zum Selbstversorgungsgrad mit Eiweißfuttermitteln im Sinne von besonders eiweißreichen Futtermitteln liegen der Bundesregierung nicht vor. Berechnet wird das Aufkommen von Eiweiß aus Kraftfuttermitteln nach Herkunft der Futtermittel. Die folgende Übersicht zeigt, dass der Auslandsanteil sich in den letzten zehn Jahren langfristig nicht wesentlich verändert hat, allerdings jährlichen Schwankungen unterliegt. Übersicht: Aufkommen an Kraftfutter für Futterzwecke (1.000 Tonnen) Herkunft 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 2016/ 2017 1) Verdauliches Eiweiß Inland 3195 3275 3374 3156 2716 3015 3424 3351 3360 3258 Ausland 2339 2241 1845 2249 2750 2216 2404 2013 2269 2224 Zusammen 5534 5516 5219 5405 5466 5231 5828 5364 5629 5483 Auslandsanteil in % 42 41 35 42 50 42 41 38 40 41 1) vorläufig. Anmerkung: Als Kraftfutter gelten Getreide, Futterreis, Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Trockengrünfutter , Maniok, Kleien, Nebenprodukte der Brauereien und Brennereien, Maiskleberfutter, Kartoffelpülpe , Trockenschnitzel, Melasse, Ölkuchen und -schrote, Zitrus-/Obsttrester, pflanzliche Fette, Fischmehl. Ab dem WJ 2012/13 geänderte Berechnungsweise des importierten Futtergetreides. Angaben sind mit den Vorjahren nur eingeschränkt vergleichbar. Quelle: BLE  2. Wie veränderte sich die nach Deutschland importierte Menge an Eiweißfuttermitteln in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Futtermittel und jeweiligem Ursprungsland angeben)? Die beiden folgenden Übersichten geben einen Überblick über die Einfuhren von eiweißreichen Futtermitteln nach Deutschland sowie für ausgewählte eiweißreiche Futtermittel mit Angaben zum Herkunftsland. Entsprechende Übersichten zu Importen von Futtererbsen, Ackerbohnen, Lupinensamen, Luzernepellets , Sojaschrot und Erdnussschrot nach Herkunftsland sind der Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einsatz von Eiweißpflanzen für eine nachhaltige Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/9896 zu entnehmen. Übersicht: Einfuhr von eiweißreichen Futtermitteln nach Deutschland (1.000 Tonnen) 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt 5.073,2 4.980,0 5.103,7 5.325,9 4.758,4 4.661,6 4.705,7 4.760,0 4.599,8 4.393,2 darunter Ackerbohnen, Futtererbsen , Lupinen 73,2 53,7 119,3 62,6 110,3 115,2 88,8 77,8 105,0 222,6 Proteinhaltige Ölkuchen u. andere feste Rückstände 4.430,5 4.345,8 4.383,2 4.754,4 4.199,0 3.929,3 4.104,8 4.133,6 4.082,8 3.750,3 Drucksache 19/14521 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 darunter Sojaschrot 3.451,6 3.514,1 3.480,2 3.472,3 2.947,3 2.782,2 2.939,5 2.992,9 2.721,2 2.372,8 Maiskleberfutter 121,4 209,5 296,1 137,2 138,8 241,1 199,9 204,2 163,9 165,0 Fischmehl 310,5 227,7 166,8 228,6 167,5 216,0 143,1 149,0 81,6 98,5 Angaben für 2018 sind vorläufig. Enthalten sind auch Mengen, die als Heimtiernahrung verwendet werden. Quelle: Statistisches Bundesamt Übersicht: Einfuhr ausgewählter eiweißreicher Futtermittel nach Herkunftsland (1.000 Tonnen) Partnerland 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Rapsschrot Gesamt 360,0 444,7 352,5 412,6 539,5 469,7 471,8 450,0 551,3 574,7 darunter: Tschech. Rep. 145,1 220,1 149,8 200,0 242,0 185,5 208,0 193,2 180,9 243,2 Polen 92,7 83,3 43,6 53,8 92,1 102,4 133,8 145,0 190,4 210,0 Niederlande 58,5 79,7 76,3 75,6 113,0 98,9 80,9 84,2 89,9 65,0 Belgien 3,5 22,0 26,1 3,8 5,0 3,2 2,5 8,9 34,8 20,5 VK 2,2 1,5 - 0,0 1,3 3,4 - 3,2 27,5 10,8 Österreich 22,2 11,4 7,8 5,8 5,5 5,9 4,6 3,9 4,9 7,1 Luxemburg - - - - 0,1 0,0 0,6 0,3 0,0 5,3 Dänemark 4,3 10,8 21,4 34,5 10,9 3,0 4,2 2,2 2,3 2,9 Belarus - - - 0,0 - 2,7 - - - 2,3 Schweden 0,1 1,0 0,5 1,0 - - - - 0,6 2,0 Russland - 4,2 13,9 16,0 51,7 48,2 14,3 - 1,9 1,7 Ungarn 2,8 1,0 2,7 - 4,6 5,5 4,7 - 7,2 1,1 Sonnenblumenschrot Gesamt 181,8 82,4 142,6 307,5 259,2 348,2 301,9 281,4 403,8 391,9 darunter: Ungarn 8,7 5,5 10,9 64,0 86,9 109,1 105,6 54,5 109,8 95,6 Russland 6,3 4,4 10,3 71,2 20,0 86,9 62,8 52,3 71,5 72,8 Tschech. Rep. 4,5 4,4 4,0 8,2 10,6 18,9 14,5 14,8 41,4 61,9 Niederlande 25,7 17,6 18,2 27,4 33,5 48,9 25,8 45,3 48,3 54,3 Ukraine 36,9 7,2 22,8 32,0 10,3 10,9 8,3 40,2 38,4 23,5 Bulgarien 0,1 - - 1,6 0,9 2,3 18,4 33,4 35,2 20,8 Lettland - - - - - 5,4 1,1 5,8 9,2 20,1 Polen 0,5 - - 8,8 11,9 22,4 25,6 9,9 13,8 11,3 Argentinien 25,7 18,8 26,3 9,9 21,2 3,1 4,5 12,5 14,4 9,0 Dänemark 31,4 9,1 12,3 10,8 12,2 9,5 6,6 1,5 10,4 7,2 Österreich 3,2 1,4 4,8 5,5 2,3 2,4 2,5 4,1 4,2 5,1 Luxemburg - - - - - - 0,0 0,0 - 3,0 Rumänien 18,7 7,4 13,3 16,5 25,3 8,2 16,2 1,8 2,2 2,5 VR China - - - - - - 0,2 1,4 2,7 2,0 Italien 0,5 1,1 1,5 1,7 2,0 4,9 2,5 1,8 0,2 1,4 Palmexpeller/Pellets Gesamt 426,6 295,9 399,8 547,1 439,6 306,5 374,4 388,9 382,4 385,3 darunter: Malaysia 163,8 123,3 96,4 178,8 117,4 160,9 66,6 158,2 253,5 196,0 Indonesien 139,9 88,1 230,9 308,0 279,8 116,2 227,8 181,3 88,9 148,3 Niederlande 101,6 75,2 63,7 49,5 34,3 24,7 72,4 45,4 38,5 37,8 Tschech. Rep. - - - - - - - - - 2,0 Spanien - - - - - - - 0,1 - 1,3 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14521 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Maiskeimschrot Gesamt 1,5 - 0,7 6,7 5,5 4,8 10,3 14,4 13,8 15,2 darunter: Belgien - - - - 3,3 0,9 7,7 8,5 12,4 12,4 Niederlande 1,5 - 0,7 0,5 0,1 0,0 2,3 1,8 1,4 1,4 Ungarn - - - 6,2 2,0 3,9 0,3 2,5 - 0,7 Österreich - - - 0,0 0,0 - - - 0,0 0,6 Leinsamenschrot Gesamt 1,2 0,7 0,6 0,8 1,1 1,8 1,3 1,7 3,8 4,9 darunter: Ukraine 0,0 0,0 0,0 - 0,2 0,3 0,2 0,8 2,5 1,8 Niederlande 0,2 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 0,5 0,3 0,1 1,7 Polen - - - - - - - 0,1 0,7 0,8 Österreich 0,5 0,1 0,0 0,0 0,1 0,2 0,4 0,4 0,2 0,3 Maiskleberfutter Gesamt 121,4 209,5 296,1 137,2 138,8 241,1 199,9 204,2 163,9 165,0 darunter: Österreich 43,4 54,5 55,7 57,4 61,1 68,4 80,2 89,0 92,9 99,2 Ungarn 18,6 11,2 7,1 6,2 2,6 0,0 5,6 8,2 11,8 14,2 Slowakei 0,3 2,9 12,0 7,7 14,0 16,3 19,5 24,0 19,5 12,2 Niederlande 20,1 18,8 28,7 23,3 16,4 17,2 5,4 7,6 13,2 11,5 Frankreich 38,8 52,1 42,4 42,4 43,9 24,7 18,1 18,5 15,2 10,1 Polen 0,0 - - - 0,4 0,1 1,3 5,6 7,4 9,2 Tschech. Rep. - 0,1 0,1 0,0 0,0 0,0 0,0 0,1 1,1 5,3 Norwegen - - - - - - - 0,4 1,5 1,5 Fischmehl Gesamt 310,5 227,7 166,8 228,6 167,5 216,0 143,1 149,0 81,6 98,5 darunter: Peru 251,1 159,3 115,7 145,1 75,8 129,0 39,5 57,7 14,0 23,7 Marokko 5,6 36,0 19,2 22,2 21,9 26,1 34,0 41,4 24,4 22,5 USA 9,9 0,0 0,0 - - 3,5 7,3 8,2 0,4 7,7 Dänemark 14,9 13,5 12,0 7,5 17,4 13,9 12,3 5,4 12,6 7,2 Island - - 1,5 1,3 20,1 1,5 16,9 1,2 7,1 6,4 Färöer 1,5 4,4 - - 3,1 3,8 3,9 - - 6,0 Norwegen 1,0 1,4 0,5 0,8 2,0 3,2 3,3 1,5 2,1 5,4 Frankreich 4,2 3,7 4,4 4,5 10,4 3,3 4,0 4,2 4,2 4,9 Chile 15,5 4,8 10,1 22,1 0,5 3,2 3,1 1,5 - 3,5 Mauretanien - - - 4,0 10,1 18,3 2,6 11,4 2,5 2,5 Panama 2,2 0,2 0,9 8,4 0,9 2,1 4,0 3,2 3,3 2,3 Polen 0,0 0,5 0,3 0,4 0,4 0,2 0,2 0,3 0,4 1,1 Südafrika - - 1,0 5,5 1,2 4,4 5,3 5,5 3,1 1,1 Neuseeland 0,1 0,7 0,3 0,6 0,1 0,0 0,3 0,4 1,0 1,1 Angaben für 2019 sind vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt  3. Worin sieht die Bundesregierung die wesentlichen Gründe und Risiken der sogenannten Eiweißlücke, also einem niedrigen Selbstversorgungsgrad an Eiweißfuttermitteln in Deutschland? Der niedrige Selbstversorgungsgrad an Eiweißfuttermitteln in Deutschland ergibt sich im Wesentlichen aus den am Markt bestehenden Preis- und Kostenrelationen von heimischen und importierten Proteinträgern. Es ist für den heimischen Agrarsektor insgesamt betrachtet vielfach rentabler, die Veredelung mit eingeführten kostengünstigeren Proteinträgern, wie insbesondere Soja, durchzuführen und auf den eigenen Flächen die aus einzelbetrieblicher Sicht oftmals profitableren Feldfrüchte wie Weizen, Mais oder Kartoffeln anzubauen. Drucksache 19/14521 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Generell wird die Wirtschaftlichkeit des Anbaus von Eiweißpflanzen maßgeblich durch die lokalen Standort- und Klimabedingungen sowie die betriebsindividuellen Verwertungs- und Vermarktungsmöglichkeiten beeinflusst, sodass allgemeingültige Aussagen nur bedingt möglich sind. Aus Sicht der Bundesregierung deutet ein niedriger Selbstversorgungsgrad nicht pauschal auf ein Risiko.  4. Mit welchen pflanzlichen Agrarrohstoffen wird der Bedarf an Protein aus Eiweißfuttermitteln in Deutschland derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung gedeckt? Welchen Anteil nehmen dabei im Inland produzierte Eiweißfuttermittel nach Kenntnis der Bundesregierung ein (bitte nach jeweiliger pflanzlicher Proteinquelle angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5, Übersicht 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einsatz von Eiweißpflanzen für eine nachhaltige Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/9896 verwiesen.  5. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Eisweißlücke aus pflanzlichen Quellen zu schließen, und wie schätzt die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit und die Förderwürdigkeit der einzelnen Alternativen ein? Der Anbau von einheimischen Leguminosen ist eine mögliche Alternative, um die Eiweißlücke zu reduzieren. Allerdings müssen verschiedene Effekte berücksichtigt werden, die durch eine Ausdehnung der Eiweißpflanzenproduktion verursacht werden können: Um die derzeitigen Importe von ca. 2,33 Mio. Tonnen Eiweiß für Futterzwecke nach Deutschland vollständig zu ersetzen, wären zusätzlich mind. 1,8 Mio. ha Ackerfläche für den Anbau mit Eiweißpflanzen erforderlich. Unter der Annahme , dass die derzeit in Deutschland ohnehin nur sehr geringen Brachflächen hierfür nicht zur Verfügung stehen, würde der Anbau der Eiweißpflanzen auf vorhandenem Ackerland erfolgen und damit andere Kulturen verdrängen. Zur Frage der Wirtschaftlichkeit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat im Jahr 2012 die Eiweißpflanzenstrategie (EPS) auf den Weg gebracht. Sie hat zum Ziel, durch die Stärkung des Anbaus von Eiweißpflanzen in Deutschland einen Beitrag zur nachhaltigen, umweltgerechten, ressourcenschonenden und von gentechnisch veränderten Organismen (GVO)-freien landwirtschaftlichen Produktion zu leisten. Die EPS verfolgt nicht die Intention, die Eiweißlücke in Deutschland vollständig zu schließen. Im Blickpunkt der EPS stehen sowohl die klassischen Körnerleguminosen einschließlich Soja, als auch feinsamige Leguminosen wie Klee und Luzerne, die einen wertvollen Beitrag zur Eiweißversorgung von Wiederkäuern, zukünftig auch von Monogastriern leisten könnten. Leguminosen erbringen zudem einen wichtigen Beitrag zur Diversifizierung von Fruchtfolgen, zur Einsparung von stickstoffhaltigen Mineraldüngern sowie zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit und dem Aufbau von Humus. Damit können sie die Anstrengungen für eine klimafreundliche Landbewirtschaftung und die Entwicklung von resilienten Landbewirtschaftungssystemen positiv unterstützen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14521 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gleichzeitig wird durch die Förderung des Anbaus von Leguminosen den gesellschaftlichen Forderungen nach einer regionalen Erzeugung von Futter- und Lebensmitteln Rechnung getragen. Aus Sicht der Förderung und Erhaltung der biologischen Vielfalt in Agrarlandschaften bietet die Diversifizierung von Anbausystemen durch Eiweißpflanzen eine vielversprechende Option. Bei der Bewertung der Förderwürdigkeit von Alternativen zum Schließen der Eiweißlücke ist daher auch deren Potential zur Diversifizierung der Anbausysteme zu berücksichtigen. Bei einer rein auf Ertrag , Rohproteingehalt (statt Ernährungswert) und Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Bewertung besteht die Gefahr, dass auch im Bereich der Eiweißpflanzen monotone und intensive Anbausysteme, voraussichtlich dominiert von Soja, gefördert werden, welche zu keiner Verbesserung der Situation für die biologische Vielfalt in Agrarlandschaften beitragen werden. Die Entscheidungsfindung zur Auswahl und Förderung des Anbaus von Leguminosen bedarf daher einer multikriteriellen Herangehensweise, welche neben sozioökonomischen auch ökologische Aspekte beinhaltet. Das bestehende breite Spektrum der Eiweißpflanzen mit der Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten in Anbausystemen sollte im Förderrahmen ausgeschöpft werden. Mit der EPS des BMEL sollen unter Berücksichtigung der internationalen Rahmenbedingungen Wettbewerbsnachteile heimischer Eiweißpflanzen verringert , Forschungslücken geschlossen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis übertragen und Wertschöpfungsketten aufgebaut werden. Die EPS sieht hierfür verschiedene agrarpolitische Instrumente vor. Mit der letzten Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) sind ab 2015 in beiden Säulen Maßnahmen enthalten, die den Anbau von Leguminosen betreffen . In der 1. Säule ist es im Rahmen der Greening-Vorschriften zulässig, auf im Umweltinteresse genutzten Flächen bestimmte Arten von stickstoffbindenden Pflanzen (Leguminosen) ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln anzubauen . In Umsetzung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule sind Leguminosen verpflichtender Bestandteil der über die freiwillige Maßnahme „Vielfältige Kulturen im Ackerbau“ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) geförderten Anbaudiversität. Neben der Verankerung in der GAP ist die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zentraler Baustein der EPS. Mit Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sollen zum einen Innovationen hervorgebracht und Impulse für einen ökonomisch erfolgreichen Anbau von Leguminosen und deren Verwertung gegeben werden. Parallel dazu werden modellhafte Demonstrationsnetzwerke etabliert. So wurden für die Kulturarten Soja, Lupine und Erbse/ Bohne modellhafte Demonstrationsnetzwerke mit konventionell und ökologisch wirtschaftenden Betrieben gefördert. Im Mittelpunkt der Netzwerke stehen der Wissenstransfer, die Intensivierung der Beratung sowie der Aufbau von Wertschöpfungsketten. Die Untersuchung der Wirtschaftlichkeit der Anbaukulturen ist Hauptbestandteil der geförderten Netzwerke. Die EPS wird unter Berücksichtigung der agrarpolitischen, ökologischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Erfahrungen und Ergebnisse der Projekte und Fördermaßnahmen kontinuierlich überprüft, nachjustiert und weiterentwickelt . Dies soll auch weiterhin so fortgesetzt werden. Es gibt Synergien der Eiweißpflanzenstrategie mit weiteren Strategien des BMEL, darunter der Zukunftsstrategie ökologischer Landbau (ZÖL), der Ackerbaustrategie und der Nutztierstrategie. Auch im Rahmen dieser Strategien sind Aktivitäten und Maßnahmen zur Stärkung des Leguminosenanbaus in Deutschland verankert. Drucksache 19/14521 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die verschiedenen politischen Instrumente zur Förderung des Leguminosenanbaus in Deutschland haben dazu beigetragen, dass sich die Anbaufläche von Leguminosen zur Körnergewinnung in Deutschland seit 2014 verdoppelt hat.  6. Welche Bedeutung kommt dem heimischen Rapsanbau zur Sicherung der Versorgung mit Eiweißfuttermitteln nach Einschätzung der Bundesregierung zu? Der Beitrag des heimischen Rapses zur Versorgung mit Eiweißfuttermitteln, als Anteil des verdaulichen Eiweißes des Rapses am Gesamtfutteraufkommen, beträgt knapp 14 Prozent (WJ 2017/18) (vgl. hierzu Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Einsatz von Eiweißpflanzen für eine nachhaltige Landwirtschaft“ auf Bundestagsdrucksache 19/9896).  7. Welche Bedeutung kommt dem heimischen Rapsanbau im Hinblick auf dessen Leistungen für die biologische Vielfalt in der Fruchtfolge zu? Raps ist als Blattfrucht und aufgrund seines Vorfruchtwertes ein wichtiges Fruchtfolgeglied im Ackerbau und trägt dazu bei, die ansonsten stark getreidebetonten Fruchtfolgen aufzulockern. Raps ist zudem eine wichtige Trachtpflanze für Honig- und Wildbienen, Hummeln und blütenbesuchende Insekten von April bis Mai.  8. Wie entwickelten sich die in Deutschland geerntete Menge an Raps sowie die Rapsanbaufläche und die daraus resultierenden durchschnittlichen Rapserträge innerhalb der letzten zehn Jahre? Die folgende Übersicht enthält die gewünschten Angaben für Raps und Rübsen zur Körnergewinnung. Jahr Anbau Ertrag Erntemengein 1 000 ha in dt/ha in 1 000 t 2008 1 370,7 37,6 5 154,7 2009 1 471,2 42,9 6 306,7 2010 1 461,2 39,0 5 697,6 2011 1 328,6 29,1 3 869,5 2012 1 306,2 36,9 4 821,1 2013 1 465,6 39,5 5 784,3 2014 1 394,2 44,8 6 247,4 2015 1 285,5 39,0 5 016,8 2016 1 325,7 34,5 4 579,6 2017 1 308,9 32,7 4 275,6 2018 1 228,3 29,9 3 677,2 2019 861,6 33,0 2 845,7 Die Angaben für 2019 sind vorläufig. Quelle: Statistisches Bundesamt  9. Wie bewertet die Bundesregierung den Ackerbaustandort Deutschland für den Anbau von Raps hinsichtlich der Flächeneffizienz und des möglichen Ertrages? Aus agronomischer Sicht ist in Deutschland der Raps, wie andere Ackerfrüchte auch, eine wohlangepasste Frucht, die im internationalen Vergleich relativ hohe Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14521 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Erträge aufweist. Von der Anpassung des Ackerbaus an den Klimawandel (zunehmende Trockenheit, stärkerer Krankheitsdruck) bei gleichzeitig erforderlichen zunehmenden Restriktionen bei Pflanzenschutz und Düngung ist besonders der Rapsanbau betroffen. Aus der Frage geht nicht hervor, worauf sich die angesprochene Flächeneffizienz beziehen soll. Es wird davon ausgegangen, dass die Frage auf die Ertragsfähigkeit von Raps im Vergleich zu alternativen Kulturen abzielt. Raps ist eine Ölfrucht, bei deren Verarbeitung als Nebenprodukte Öl und Rapskuchen oder Rapsextraktionsschrot als Proteinfuttermittel anfallen. Mit Blick auf die Proteinversorgung ist neben dem Naturalertrag ebenfalls der Proteinertrag relevant. Bei einem durchschnittlichen Rapsertrag von 3,7 Tonnen (t) per Hektar (ha) liegt der Proteinertrag bei 0,75 t/ha. Im Vergleich dazu ist bei Körnerleguminosen von einem Proteinertrag zwischen 0,9 und 1,3 t/ha auszugehen . Somit werden mit dem Rapsanbau 60 bis 75 Prozent des Proteinertrages von Körnerleguminosen erzielt. Zusätzlich fallen beim Rapsanabau jedoch noch etwa 1,5 t Öl an, das bei einer Substitution durch Körnerleguminosen entfallen würde. Die Proteinerträge von Getreide liegen mit 0,75 bis 1 t/ha in einer ähnlichen Größenordnung wie bei Raps und erzielen somit ebenfalls 60-75 Prozent des Proteinertrages von Körnerleguminosen. Allerdings ist der Stärkeertrag bei Getreide mehr als doppelt so hoch wie bei Ackerbohnen oder Erbsen. Vor diesem Hintergrund ist die Betrachtung der Flächeneffizienz hinsichtlich einer einzelnen Ertragskomponente nicht zielführend . Bezüglich der Ertragsentwicklung von Raps sind seit 2016 unterdurchschnittliche Rapserträge zu beobachten (2016: 3,4 t/ha; 2017: 3,3 t/ha; 2018: 3,0 t/ha, 2019: 3,3 t/ha). Als Ursachen werden a) extreme Witterungsbedingungen, vor allem Trockenheit zur Aussaat, b) Fruchtfolgeprobleme aufgrund hoher Anbauanteile in den klassischen Anbauregionen in Nord- und Nordostdeutschland sowie c) der Wegfall neonicotinoider Beizmittel gesehen. Unter normalen Witterungsbedingungen ist davon auszugehen, dass sich die Rapserträge wieder dem langjährigen Mittel annähern. In den traditionellen Rapsanbauregionen mit hohen Anbauanteilen erscheint es aufgrund der Einschränkungen im Pflanzenschutz allerdings unwahrscheinlich, dass die Spitzenerträge der Jahre 2012 bis 2015 nachhaltig erreicht werden können. Das ökonomische Marktergebnis ist bei Raps abhängig von Preis- und Kostenrelationen der alternativen Feldfrüchte (vgl. Antwort zu Frage 3) sowie von den Knappheitsverhältnissen der Märkte für Schrote und Öle an den internationalen Märkten. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die verringerte Rapsanbaufläche in Bezug auf das Nahrungsangebot von Bienen? Geht die Bundesregierung im Zuge der verminderten Rapsanbaufläche von einem Rückgang der Honigproduktion in Deutschland, vor allem von Rapsblütenhonig, aus? Raps als Massentracht stellt eine gute Pollen- und Nektarquelle für Bienen im zeitigen Frühjahr dar. Bienen (d. h. sowohl Wildbienen als auch Honigbienen) benötigen darüber hinaus eine kontinuierliche Nektar- und Pollenversorgung über die gesamte Vegetationsperiode. Raps kann aufgrund der eingeschränkten Blühzeit nur eine von vielen für die Bienenernährung notwendigen Trachtquellen bieten. Die Anbaufläche von Raps kann sich daher nur in Kombination mit anderen Trachtpflanzen auf das Nahrungsangebot auswirken. Drucksache 19/14521 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. In Regionen mit großen Anbauflächen von Raps führt dies zu einer Verschärfung der Nahrungsknappheit für Bienen, da die Anbaufläche für alternative Kulturen mit zeitlich versetzten Blühspektren fehlt. Die gezielte Förderung breiterer Fruchtfolgen, insbesondere auch ein bienenfreundlicher Zwischenfruchtanbau, sowie die Anlage von Blühstreifen wirken sich förderlich für die Bienenernährung aus. Auch die Honigproduktion in Deutschland würde von einer Diversifizierung der Anbausysteme mit einem höheren Flächenanteil zu unterschiedlichen Zeiten blühender Kulturen profitieren . 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Nutzungsverbote von verschiedenen Pflanzenschutzmitteln bei Raps (wie etwa dem Verbot der Neonicotinoid-Beize), und sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang der Rapsanbaufläche und den Pflanzenschutzmittelverboten ? Die Kommission hat im April 2018 weitere Beschränkungen der drei neonikotinoiden Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam erlassen, weil diese Wirkstoffe die Genehmigungskriterien in Bezug auf Bestäuber nur bei Gewächshausanwendungen erfüllen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) konnte ein Risiko für Bestäuber in Folgekulturen nicht ausschließen. In den Genehmigung der EU für diese drei Neonikotinoide sind nur noch Anwendungen genehmigt, die rein auf Gewächshäuser beschränkt sind. Nur von der EU genehmigte Wirkstoffe dürfen als Bestandteil von Pflanzenschutzmittel auf nationaler Ebene bewertet und zugelassen werden. Notfallzulassungen außerhalb dieses von der Kommission vorgegebenen Rahmens müssen gerechtfertigt und gut begründet sein. Die Bundesregierung sieht die Voraussetzungen hierfür als nicht gegeben an. Die Entscheidung für den Anbau einer bestimmten Kultur werden auf Betriebsebene getroffen und neben der relativen Vorzüglichkeit der Kultur von zahlreichen betriebs- und standortspezifischen Faktoren bestimmt. Dabei kann auch die ausreichende Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln ein bestimmender Faktor sein. Die Bundesregierung sieht insbesondere auch im Witterungsverlauf der zurückliegenden Jahre die Ursache für den Rückgang der Raps-Anbaufläche. In der Anbausaison 2017/18 erschwerte Nässe die Aussaat, während in der Anbausaison 2018/19 und 2019/20 viele Landwirte aufgrund der Trockenheit während der Aussaatzeit im Spätsommer auf die Aussaat von Raps verzichteten oder ihre Bestände aufgrund schlechter Pflanzenentwicklung umbrechen mussten. 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem Rückgang der Rapsanbaufläche entgegenzuwirken? Maßnahmen der Bundesregierung, wie die Förderung breiterer Fruchtfolgen, klimaangepasster Anbaumethoden und insbesondere die Förderung der Züchtung leistungs- und widerstandsfähiger Sorten, tragen dazu bei, den Rapsanbau zu stärken. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Rapsanbaus zu steigern, ist insbesondere ein konstanter Züchtungsfortschritt mit kontinuierlicher Ertragssteigerung , hohem Ölgehalt, ständiger Qualitätsverbesserung und verbesserten Resistenzen sowie Winterfestigkeit, Standfestigkeit und Frühreife notwendig. Durch den Wegfall von bisher im Rapsanbau bedeutenden Wirkstoffen im Pflanzenschutz und durch das Auftreten neuer Schadorganismen im Zuge des Klimawandels ist die Suche nach neuen Resistenzquellen schon seit einigen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14521 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahren ein wichtiger Forschungsschwerpunkt in der Resistenzzüchtung des BMEL. Weiterhin werden beispielsweise Verbundprojekte zur Verbesserung der Stickstoffeffizienz und der Saatgutqualität bei Raps, Düngeversuche mit Phosphor und Vorhaben zu neuartigen biologischen Saatgutbehandlungstechnologien gefördert . Im Hinblick auf den integrierten Pflanzenschutz laufen Modellvorhaben . Im Bereich der Nachwachsenden Rohstoffe werden Fördervorhaben von Raps zur energetischen und stofflichen Nutzung unterstützt. Auch mit der zurzeit in Arbeit befindlichen Ackerbaustrategie des BMEL werden Handlungsfelder (wie z. B. Pflanzenzüchtung, Pflanzenschutz, Düngung) identifiziert, für die Ziele und Maßnahmen erarbeitet werden. Deren Umsetzung soll durch gezielte Förderung unterstützt werden, u. a. im Bereich Forschung und Entwicklung sowie durch Modell- und Demonstrationsvorhaben. Davon kann auch der Rapsanbau profitieren. 13. Plant die Bundesregierung, die erlassenen Nutzungsverbote von Pflanzenschutzmitteln bei Raps neu zu bewerten? Anträge zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln werden von den zuständigen Behörden geprüft. Diese können aber nicht entgegen der bestehenden EUrechtlichen Einschränkung gestellt werden. 14. Welche alternativen Wirkstoffe und Pflanzenschutzmaßnahmen zur verbotenen Neonicotiniod-Beize bei Raps werden seit deren Nutzungsverbot von Landwirten vornehmlich angewendet? Die Neonikotinoid-Beize diente der Bekämpfung der im Herbst im Raps auftretenden Schädlinge. Seit dem Verbot der Neonikotinoid-Beize im Dezember 2013 sind in Deutschland zur Bekämpfung der Kleinen Kohlfliege keine alternativen Wirkstoffe zugelassen. Zur Bekämpfung von Blattläusen im Herbst im Raps stehen zur Spritzanwendung Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide und Maltodextrin (Eradicoat) zur Verfügung. Sie besitzen allerdings keine ausreichende Wirkung, da die Blattunterseite, auf der die Läuse vorwiegend sitzen, kaum getroffen wird und bei der Grünen Pfirsichblattlaus Pyrethroid-Resistenz nachgewiesen wurde. Zur Bekämpfung der Grünen Pfirsichblattlaus steht der Wirkstoff Flonicamid (Teppeki) im Raps zur Verfügung. Gegen Blattläuse als Virusvektoren sind keine Wirkstoffe zugelassen. Zur Bekämpfung von beißenden Insekten (z. B. Rübsenblattwespe, Kohlschabe , Schwarzer Kohltriebrüssler) im Herbst steht neben pyrethroiden Wirkstoffen nur der Wirkstoff Thiacloprid (Biscaya) zur Verfügung. Erdflöhe sind von dieser Indikation allerdings ausgeschlossen. Zu deren Bekämpfung stehen lediglich Wirkstoffe aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide als Spritzanwendung zur Verfügung. Allerdings wurde beim Rapserdfloh in weiten Teilen Deutschlands Pyrethroid-Resistenz nachgewiesen. Zur Bekämpfung des Rapserdflohs ist außerdem das biologische Beizmittel Integral Pro (Bacillus amyloliquefaciens ) zugelassen. Bei Starkbefall besteht keine ausreichende Wirkung. Drucksache 19/14521 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 15. Welche Potenziale sieht die Bundesregierung darin, die Eiweißlücke durch nichtpflanzliche Quellen, wie z. B. Insektenprotein, zu schließen, und welche Vorteile ergeben sich daraus? Das Potential, die Eiweißlücke bei der Futterversorgung von Nutztieren, die keine Wiederkäuer sind, durch nichtpflanzliche Quellen zu schließen, wird bestimmt durch die schrittweise Lockerung der Verfütterungsverbote. Nach einer Zulassung der Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein vom Schwein an Geflügel, wie sie die Europäische Kommission vorsieht, könnte die Verwendung von Sojaextraktionsschrot als Proteinfuttermittel zum Teil ersetzt und dadurch vermindert werden. Nach einer ersten Einschätzung entspricht die aktuell in Deutschland zur Verfügung stehende Menge an verarbeitetem tierischem Protein vom Schwein dem Einsatz von Sojaextraktionsschrot im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Die künftige Nutzung dieses künftigen Potentials bei der Fütterung von Geflügel wird vor allem vom Marktpreis abhängen. Eine Einschätzung über das Potential des Beitrages von verarbeitetem tierischem Protein von Nutzinsekten zum Schließen der Eiweißlücke bei der Nutztierfütterung kann noch nicht getroffen werden. Aus dem Bereich der seit dem 1. Juli 2017 zulässigen Verwendung von verarbeitetem tierischem Protein von Nutzinsekten bei der Fütterung von Aquakulturtieren liegen keine Erfahrungsberichte von der Verwendung dieses Futtermittels in der Praxis vor. Es bleibt die Entwicklung dieses Sektors abzuwarten. 16. Wird sich die Bundesregierung für eine Freigabe von Insekten als Nutztierfutter einsetzen, und falls ja, ab wann rechnet die Bundesregierung mit einer Genehmigung zum Einsatz von Insektenprotein als Nutztierfutterquelle ? Seit dem 1. Juli 2017 ist das Verfüttern von verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten und solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltenden Mischfuttermitteln, die gemäß besonderen Bedingungen nach Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hergestellt, in Verkehr gebracht und verwendet werden, an Aquakulturtiere erlaubt. Im nächsten Schritt ist von der Europäischen Kommission die Zulassung der Fütterung von verarbeitetem tierischem Protein von Nutzinsekten an Geflügel vorgesehen. Die Beratungen hierzu werden konstruktiv begleitet, wobei alle Belange angemessen einbezogen werden. Hierzu gehört insbesondere die Sicherheit der Futtermittelkette. 17. Wie veränderte sich der Selbstversorgungsgrad mit Protein aus Eiweißfuttermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten zehn Jahre in der Europäischen Union (EU)? Die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Kommission hat EU-Versorgungsbilanzen für Rohprotein in Futtermitteln für die Wirtschaftsjahre 2011/2012 bis 2017/2018 veröffentlicht; siehe www.ec.europa.eu/ info/food-farming-fisheries/farming/facts-and-figures/markets/overviews/ balance-sheets-sector/oilseeds-and-protein-crops . Die Angaben beziehen sich auf Futtermittel aller Art. Eine Kategorie „Eiweißfuttermittel “ wurde dabei nicht gebildet. Für Ölkuchen und -schrote als wichtigster Gruppe eiweißreicher Futtermittel ist der Selbstversorgungsgrad der EU nach diesen Daten leicht von 23 Prozent im Wirtschaftsjahr 2011/2012 auf 26 Prozent im Wirtschaftsjahr 2017/2018 gestiegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14521 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.