Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13876 – „Kleine Infrastrukturmaßnahmen“ zur Verbesserung der Betriebsqualität und Erhöhung der Kapazität im Schienennetz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Grundsätzlich steuert der Bund den Aus- und Neubau im Schienennetz des Bundes über die Investitionen in die Projekte des Bedarfsplans Schiene. Allerdings sind Investitionen in kleinere und vergleichsweise schnell umsetzbare Infrastrukturmaßnahmen bis heute über den Bedarfsplan Schiene nicht möglich . Dazu zählen etwa die Beseitigung höhengleicher Bahnsteigzugänge, zusätzliche Bahnsteige, Überwerfungsbauwerke zur kreuzungsfreien Ein- und Ausfädelung von Strecken in Eisenbahnknoten und weitere „Kleinmaßnahmen “, mit denen sowohl die Betriebsqualität als auch die Kapazität des Schienennetzes teils erheblich verbessert bzw. gesteigert werden kann. Nach Informationen der Fragestellenden hat die DB Netz AG für Angebotsverbesserungen im Fernverkehr, die zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wirksam werden sollen, ein Bündel von 28 „kleineren Infrastrukturmaßnahmen “ entwickelt, das für den Zwischenzielzustand „Fahrplanwechsel 2025“ von entscheidender Bedeutung ist. Jedoch fehlt seitens des Bundes bis heute eine Finanzierungsgrundlage bzw. ein geeignetes Finanzierungsinstrument für diese Infrastrukturmaßnahmen. Die Fragestellenden sind der Überzeugung, dass den „kleineren Infrastrukturmaßnahmen “ gerade vor dem Hintergrund der Umsetzung des Deutschland- Takts eine herausragende Rolle zukommt. 1. Plant die Bundesregierung ein Investitionsprogramm, mit dem es künftig möglich ist, auch „kleine Infrastrukturmaßnahmen“ im Schienennetz des Bundes zu finanzieren, die bisher nicht über den Bedarfsplan Schiene finanziert werden können? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Stand der Vorbereitungen? 2. Wenn ja, in welcher Höhe will die Bundesregierung für „kleine Infrastrukturmaßnahmen “ im Haushalt 2020 Investitionsmittel für diesen Zweck zur Deutscher Bundestag Drucksache 19/14523 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Verfügung stellen (bitte auch Entwicklung des Haushaltstitels in der mittelfristigen Finanzplanung angeben)? 3. Plant die Bundesregierung zur Finanzierung „kleiner Infrastrukturmaßnahmen “ im Schienennetz des Bundes ein Sonderprogramm oder die dauerhafte Einrichtung eines entsprechenden Haushaltstitels? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Rahmen des Zukunftsbündnisses Schiene wurde ergänzend zum Bedarfsplan zum Aus- und Neubau der Bundesschienenwege als Anlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes ein Bedarf für Kleinmaßnahmen für einen flexiblen und robusten Regelbetrieb gesehen. Eine Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe 2 „Kapazitäten ausbauen“ soll die Maßnahmenauswahl, Bewertung, Priorisierung und Definition der Förderkriterien für kleine und mittlere Maßnahmen entwickeln. 4. Von welchen „kleineren Infrastrukturmaßnahmen“, die die DB Netz AG entwickelt hat, hat die Bundesregierung Kenntnis, bzw. welche Maßnahmen hat die DB Netz AG der Bundesregierung bereits übermittelt bzw. angezeigt (bitte genaue Benennung der Infrastrukturmaßnahme unter Angabe der Lage im Netz, der geschätzten Baukosten, des Planungsstandes, der beabsichtigten Inbetriebnahme bzw. Fertigstellung und der erhofften Wirkung in Bezug auf die Verbesserung der Betriebsqualität und die Erhöhung der Kapazität)? 5. Wie viele „kleinere Infrastrukturmaßnahmen“ hat die DB Netz AG bisher entwickelt, und welche Investitionen sind für ihre Umsetzung insgesamt aufzubringen? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Prüfung zum Deutschlandtakt hinsichtlich Wirkung und Wirtschaftlichkeit einzelner Maßnahmen durch die Gutachter des Bundes ist noch nicht abgeschlossen . Die Ergebnisse der Prüfung werden nächstes Jahr erwartet. 6. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass den „kleinen Infrastrukturmaßnahmen “ gerade mit Blick auf die Umsetzung des Deutschland-Takts eine herausragende Rolle zukommt, da auf diese Weise vergleichsweise schnell Verbesserungen der Betriebsqualität und Kapazitätssteigerungen erreicht werden können und daher die Schaffung eines eigenen Investitionsprogramms sinnvoll ist? 7. Plant die Bundesregierung eine systematische Untersuchung des DB- Streckennetzes, um weitere „kleine Infrastrukturmaßnahmen“ zu identifizieren ? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, bis wann soll dieser Prozess abgeschlossen werden? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. Drucksache 19/14523 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.