Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Enrico Komning, Tino Chrupalla, Karsten Hilse und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13917 – Verfahrensstand bei der Auswahl möglicher Teilgebiete für ein Atom-Endlager V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Erlass des ersten Standortauswahlgesetzes (StandAG) im Jahr 2013 wurde mit der Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle begonnen. Seit der Novelle des StandAG 2017 ist die Bundesgesell-schaft für Endlagerung (BGE, www.bge.de) mit dieser Suche, die 2031 abge-schlossen sein soll, beauftragt. Das Auswahlverfahren ist in drei Phasen unter-teilt (www.bge.de/de/standortsuche/standortauswahlverfah ren/). Derzeit läuft Phase 1, die Auswahl möglicher Standortregionen, sog. Teilgebiete, in der u. a. die prinzipielle Eignung des geologischen Untergrundes eines Gebiets bestimmt wird. Dazu erfolgen bereits seit 2017 Datenabfragen bei Bundes- und Landes-behörden (www.bge.de/standortsuche/ wesentliche-unterlagen/korrespondenzen/). 2020 ist laut BGE ein Zwischenbericht mit Nen-nung der möglichen Teilgebiete vorgesehen, danach, noch vor Eintritt in Phase 2, die erste Regionen- und Bürgerbeteiligung (www.bge.de/de/standortsuche/standortauswahlverfahren/). Bereits seit geraumer Zeit ist auf den Internetseiten der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ eine Karte mit potenziellen Standorten für ein atomares Endlager einsehbar (www.ausgestrahlt.de/informieren/ atommuell/hochradioaktiv/standortsuche/karte/). Die Karte weist auch jeweils die Studien bzw. Gutachten aus, auf die die Angaben zu den möglichen Standorten in der Karte gründen (ebd.). Die be-nannten Salzstöcke beziehen sich auf eine Liste der Kernbrennstoff-Wiederaufbereitungs-Gesellschaft aus den Jahren 1974 bis 1976 sowie auf eine Studie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995. Die Regionen mit Tongesteinsformationen sowie Kristallgestein- bzw. Granitvorkommen entstammen Angaben des BGR aus den Jahren 2007 bzw. 1994. Die Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ bietet bereits jetzt auf Grundlage der von ihr veröffentlichten Karte Informati-onsveranstaltungen für „Betroffene“ an (www.ausgestrahlt.de/informieren/atommuell/hochradioaktiv/standortsu che/termine/). Viele Menschen aus den in der Karte aufgezeigten Regionen sind nach Erfahrung der Fragesteller ob dieser „Vorinformationen“ alarmiert, zugleich aber Deutscher Bundestag Drucksache 19/14524 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. verunsichert, weil sie nicht einzuschätzen vermögen, wie aussagekräftig die Informationen der Organisation über die potenziell betroffenen Gebiete sind. 1. Datenabfragen welchen Inhalts erfolgten seit 2017 bei den Bundes- und Landesbehörden im Zusammenhang mit der Standortsuche durch die BGE? Die getätigten Anfragen bei den zuständigen Bundes- und Landesbehörden sind der beiliegenden Auflistung zu entnehmen. 2. Welchen Aussagewert misst die Bundesregierung der Standortkarte der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) in Bezug auf die bei der aktuellen Suche durch die BGE tatsächlich in Betracht kommenden Standorte zu? 3. Sind Orte bzw. Regionen, die auf der Karte der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ als mögliche Endlagerstandorte verzeichnet sind, durch die BGE bereits als mögliche Standortregionen ermittelt, und falls ja, welche? 4. Sind Orte bzw. Regionen, die auf der Karte der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ als mögliche Endlagerstandorte verzeichnet sind, durch die BGE bereits als mögliche Standortregionen ausgeschlossen , und falls ja, welche? 5. Welche Relevanz haben die Liste mit den Salzstöcken der Kernbrennstoff- Wiederaufbereitungs-Gesellschaft aus den Jahren 1974 bis 1976 sowie die Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995 bei der Beurteilung der Eignung als Standortgebiet? Gibt es bezogen auf Salzstöcke aktuellere Listen und Studien, auf die bei der aktuellen Standortauswahl zurückgegriffen wird, und wenn ja, welche? 6. Welche Relevanz haben die Angaben des BGR aus den Jahren 2007 bzw. 1994 zu Tongesteinsformationen sowie Kristallgestein- und Granitvorkommen bei der Beurteilung der Eignung als Standortgebiet? Gibt es bezogen auf Tongesteinsformationen, Kristallgestein- und Granitvorkommen aktuellere Listen und Studien, auf die bei der aktuellen Standortauswahl zurückgegriffen wird, und wenn ja, welche? Die Fragen 2 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Das Standortauswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle befindet sich derzeit im ersten Verfahrensschritt, der Ermittlung von Teilgebieten durch die BGE. Diese ist durch § 13 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) geregelt. Demnach ist im ersten Schritt das gesamte Bundesgebiet an Hand der Kriterien nach §§ 22 bis 24 (StandAG) auf seine mögliche Eignung als Endlagerstandort zu prüfen. Grundlage hierfür sind sämtliche diesbezüglichen Daten über das gesamte Bundesgebiet, die bei den entsprechend zuständigen Bundes- und Landesbehörden vorliegen. Das Vorgehen bei der Ermittlung der Teilgebiete ist also ein Ausschlussverfahren , in welchem ausgehend vom gesamten Bundesgebiet zunächst ungeeignete Gebiete ausgeschlossen werden. Insofern können eventuell schon vorhandene „Positivlisten“ schon rein methodisch keinen Eingang in das Standortauswahlverfahren finden. Darüber hinaus datieren die in der Frage konkret angesprochenen Studien aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des StandAG (Mai 2017), in Drucksache 19/14524 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. dem die dem Auswahlverfahren zu Grunde liegenden Kriterien festgeschrieben sind. Zum jetzigen Zeitpunkt können also keinerlei belastbare Aussagen hinsichtlich der möglichen Eignung oder Nicht-Eignung konkreter Gebiete als Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle getroffen werden. 7. Als wie seriös bewertet die Bundesregierung das Angebot der von der Organisation „Ausgestrahlt – gemeinsam gegen Atomstrom“ auf ihren Internetseiten angebotenen Vorabinformationsveranstaltungen (siehe Link in der Vorbemerkung der Fragesteller)? Die angesprochenen Informationsveranstaltungen werden inhaltlich ausschließlich von den jeweiligen Veranstaltern verantwortet, die Bunderegierung ist hier nicht involviert. Nach dem Standortauswahlgesetz hat das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) die Aufgabe, die Öffentlichkeit umfassend und systematisch über das Standortauswahlverfahren zu informieren (§ 4 Absatz 2 StandAG). Dieser Aufgabe kommt es unter anderem mit Informationsveranstaltungen zum Verfahren in allen Landeshauptstädten sowie der Präsenz bei verschiedensten öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen nach (s. www.bfe.bund.de/DE/soa/beteiligung/beteiligung_node.html). 8. Bleibt es bei dem avisierten Termin für den Zwischenbericht mit der BGE im Jahr 2020 (www.bge.de/de/standortsuche/standortauswahlverfahren/)? Die BGE hat öffentlich angekündigt, den Zwischenbericht nach § 13 Absatz 2 StandAG im dritten Quartal 2020 zu veröffentlichen. Der Bundesregierung liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, auf Grund derer diese Ankündigung in Frage zu stellen wäre. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14524 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14524 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14524 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14524 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.