Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13997 – 24-Stunden-Baustellen auf Bundesautobahnen 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Bundesweit kommt es wiederholt zu massiven Rückstauungen aufgrund von Baustellen sowie Unfällen vor und in Baustellenbereichen, die den Verkehr auf den Autobahnen und den Umleitungsstrecken sowie in den betroffenen Städten und Gemeinden (weitere Umfahrungen/“Schleichverkehr“) zum Erliegen bringen. Sowohl zur Vermeidung von Staus als auch zur Vermeidung von Unfällen ist es notwendig, Baustellen schnellstmöglich fertigzustellen. Ein hierfür angedachtes Instrument sind die 24-Stunden-Baustellen (vgl. hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1263). 1. Wie viele 24-Stunden-Baustellen wurden 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung im Vergleich zum Vorjahr 2018 eingerichtet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Konnten neue Erfahrungen mit diesem Baustelleninstrument gesammelt werden? 2. Bei welchen weiteren zukünftigen Baumaßnahmen an Bundesautobahnen wird nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, 24-Stunden-Baustellen einzurichten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Inwiefern ist dies insbesondere für die A5, A6 und A8 angedacht? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14526 19. Wahlperiode 25.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Welche 24-Stunden-Baustellen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung im letzten Jahr ein positives bzw. negatives Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu herkömmlichen Baustellen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Können diese Erkenntnisse dazu beitragen, 24-Stunden-Baustellen zukünftig wirtschaftlicher einzusetzen? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Jahr 2018 meldeten die Länder 42 geplante Arbeitsstellen längerer Dauer auf Bundesautobahnen mit einem Beginn 2018 oder früher, die zumindest zeitweise in der Baubetriebsform 4 (Arbeiten rund um die Uhr, d. h. 24 Stunden) geplant waren: Nordrhein-Westfalen 8 Arbeitsstellen Niedersachsen 10 Arbeitsstellen Baden-Württemberg 3 Arbeitsstellen Bayern 19 Arbeitsstellen Hessen 2 Arbeitsstellen Summe 42 Arbeitsstellen Im Jahr 2019 meldeten die Länder (Stand 15. Oktober 2019) 72 geplante Arbeitsstellen längerer Dauer auf Bundesautobahnen mit einem Beginn 2019 oder früher, die zumindest zeitweise in der Baubetriebsform 4 (Arbeiten rund um die Uhr, d. h. 24 Stunden) geplant sind: Sachsen 4 Arbeitsstellen Sachsen-Anhalt 1 Arbeitsstelle Niedersachsen 2 Arbeitsstellen Nordrhein-Westfalen 15 Arbeitsstellen Baden-Württemberg 8 Arbeitsstellen Bayern 44 Arbeitsstellen Summe 72 Arbeitsstellen Für das Jahr 2020 planen die Länder (Stand 15. Oktober 2019) bisher drei geplante Arbeitsstellen längerer Dauer auf Bundesautobahnen die zumindest zeitweise in der Baubetriebsform 4 (Arbeiten rund um die Uhr, d. h. 24 Stunden): Baden-Württemberg A 5 im Abschnitt AK Walldorf – TR Bruchsal Baden-Württemberg A 7 im Abschnitt AS Dinkelsbühl/Fichtenau – AS Ellwangen Baden-Württemberg A 81 im Abschnitt AS Stuttgart/Feuerbach – AD Leonberg A 8/A 81 Die Zugrundelegung der Baubetriebsform 4 zur Bauzeitreduzierung von Arbeitsstellen auf hochbelasteten Bundesautobahnen hat sich bewährt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 3 und 4 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1263 verwiesen. Drucksache 19/14526 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 4. Welche rechtlichen und planerischen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung in Bezug auf Prämienzahlungen für Bauunternehmen, die zum Beispiel als Generalunternehmer schneller als vereinbart mit einer Baumaßnahme auf national und international bedeutenden Autobahnen und Verkehrswegen fertig werden? Inwiefern wird dies 2018 so gehandhabt? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1263 verwiesen. 5. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung die Einführung von digitalen Leitsystemen, um den Verkehr frühzeitig umzuleiten und die Gefahr von Stau- bzw. Unfallzonen zu reduzieren? Die Bundesregierung treibt seit Jahren die Ausstattung der Bundesfernstraßen mit intelligenten Systemen zur Verkehrslenkung und Warnung, wie z. B. Streckenbeeinflussungsanlagen , Netzbeeinflussungsanlagen oder dynamische Anzeigetafeln , voran. Aktuell stellt der Bund hierfür jährlich den Ländern über 40 Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus werden mit der Einführung des „Baustellenwarners“ ab dem Jahr 2020, bei dem von der Baustellenabsicherung unmittelbar eine elektronische Warnung an den Fahrer gesendet werden wird, weitere Systeme zur Optimierung der Verkehre im Baustellenbereich realisiert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14526 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.