Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg(Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13830 – Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12543) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Stärkung der Fachhochschulen (FHs) bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) und die Förderung der anwendungsorientierten Forschung ist den Fragestellern ein besonderes Anliegen. Ziel der Förderlinie „Projektakademien“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist, Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte zu unterstützen. Im Ergebnis soll es den Professorinnen und Professoren besser als vorher gelingen, Förderanträge bei der DFG erfolgreich zu stellen, damit ihre Forschung an FHs bzw. HAWs dann durch die DFG gefördert werden kann. Nach Auffassung der Fragesteller gibt es ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung durch die DFG. Daher erkundigte sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in der Kleinen Anfrage „Verlauf und Evaluierung der DFG- Förderlinie ‚Projektakademien‘ “ (Bundestagsdrucksache 19/12121) nach dem Erfolg dieser seit 2014 laufenden Projektförderlinie. Bislang wurden drei Projektakademien gefördert. Auch nach der Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12543 bleiben nach Ansicht der Fragesteller noch Fragen offen. Gleichzeitig werfen einige Antworten der Bundesregierung weitere Fragen zur Förderlinie „Projektakademien“ der DFG auf. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14533 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DFG eine Bewilligungsgrenze für die Einrichtung von Projektakademien mit der Maßgabe von höchstens einer pro Jahr mit abwechselnden Fachgebieten vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung existiert seitens der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) keine Bewilligungsgrenze für die Einrichtung von Projektakademien.  2. Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12543 genannten drei Projektakademien kamen aus den fünf neuen Bundesländern (bitte nach Jahr, Projektakademie und Geschlecht aufschlüsseln)? Für Einzelheiten wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Projektakademien aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen Jahr der Förderentscheidung Antragstitel Teilnehmer aus neuen Bundesländern Teilnehmerinnen aus neuen Bundesländern 2015 Ausrichtung einer Projektakademie zum Thema „Ingenieurwissenschaften“ 2 0 2015 Projektakademie Medizintechnik 0 0 2017 Nachhaltigkeit in globalen Wertschöpfungsketten 1 0  3. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei bislang nur drei bewilligten Projektakademien um eine sehr geringe Anzahl handelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12543), und wenn nein, bitte begründen. Die Anzahl der bewilligten Projektakademien richtet sich nach der Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Projektakademien einzurichten . Die Bundesregierung teilt die in ihrer Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/12543 von der DFG dargestellte Ansicht, dass die Bereitschaft erfahrener Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, eine Projektakademie einzuwerben, trotz expliziter Hinweise in allen für die Fachhochschulen durchgeführten Informationsveranstaltungen gering ist. Gleichzeitig wird die Einschätzung der DFG geteilt, dass demgegenüber das Interesse an der Teilnahme an Projektakademien durchaus gegeben ist. Drucksache 19/14533 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Weshalb beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderquote bei Anträgen auf das „Modul Vertretung“ im Rahmen der Projektakademien 100 Prozent? Wie hoch ist die Bewilligungsquote ausschließlich bei Anträgen auf dieses Modul? Wurden alle Förderanträge in voller Höhe bewilligt? Wenn nein, bitte beantragte Fördersumme und bewilligte Fördersumme gegenüberstellen.(bitte nach Jahr und Fachbereich aufschlüsseln)? Für Einzelheiten wird auf nachfolgende Übersicht verwiesen. Im Nachgang einer Projektakademie gestellte und bewilligte Anträge auf Vertretungskosten nach Jahren und Wissenschaftsbereich Jahr der Förderentscheidung Wissenschaftsbereich Anträge auf Vertretungskosten Anzahl Anträge Beantragte Mittel in Euro Anzahl bewilligte Anträge Bewilligte Mittel in Euro Quote der bewilligten Mittel 2016 Lebenswissen-schaften 9 212.580 9 212.580 100 % 2016 Ingenieurwissen-schaften 17 401.540 17 401.540 100 % 2017 Ingenieurwissen-schaften 1 23.620 1 23.620 100 % 2018 Geistes- und Sozialwissenschaften 11 526.103 11 268.016 51 % 2019 Geistes- und Sozialwissenschaften 1 48.633 1 48.633 100 % Insgesamt 39 1.212.476 39 954.389 79 % Wesentliche Funktion des Moduls „Vertretung“ ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor dem Hintergrund der Lehrverpflichtungen eine Teilnahme an der Akademie zu ermöglichen. Daher werden entsprechende Anträge auf das Modul an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die einen Auswahlprozess für die Projektakademie durchlaufen haben, in der Regel bewilligt.  5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass zwischen der Anzahl an bewilligten DFG-Anträgen auf das Vertretungsmodul und derjenigen auf das Modul „Projektbezogene Förderung“ im Rahmen bzw. im Nachgang der drei Projektakademien ein Missverhältnis besteht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/1254)? Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)? Bei den sechs Bewilligungen im Modul „Projektbezogene Förderung“ handelt es sich um Förderanträge, die aus der Projektakademie hervorgegangen sind. Vertretungsmittel, die insbesondere auch die Teilnahme an der Projektakademie ermöglichen, wurden in großem Umfang bewilligt. Die Erfahrung zeigt, dass längst nicht alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Projektakademie zeitnah einen Sachbeihilfe-Antrag einreichen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem vergleichsweise sehr hohen Anteil an Bewilligungen von Anträgen auf das Vertretungsmodul (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/1254)? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.  7. Wie viele FH- bzw. HAW-Professorinnen und FH- bzw. HAW- Professoren, deren erster Ruf nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, was sie zur Teilnahme an einer Projektakademie berechtigt, sind absolut an allen deutschen FHs bzw. HAWs angestellt (bitte im Verlauf seit 2014 aufschlüsseln )? Zu den Berufungszeitpunkten der Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen liegen der Bundesregierung keine Daten vor.  8. Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Programm, das den wissenschaftlichen Nachwuchs an FHs bzw. HAWs fördern will, aber nur 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von insgesamt 19.668 FH- bzw. HAW-Professorinnen und FH- bzw. HAW-Professoren (Stand 2017; ohne Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/ umfrage/professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/) im bisherigen Verlauf aufweisen kann, breitenwirksam und erfolgreich (bitte begründen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.  9. Für welche konkreten Maßnahmen sind die 99.600 Euro, die im Rahmen der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ bewilligt wurden, verausgabt worden – siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12543; bitte nach Jahr, Fachbereich der Projektakademie und Art der Sachbeihilfe, d. h. Vertretungskosten oder projektbezogene Förderung, aufschlüsseln)? 10. Wie viel Geld entfiel bei den vergangenen drei Projektakademien auf das von den ausrichtenden erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragte Modul „Projektspezifische Workshops“ (bitte nach Jahr und Fachbereich aufschlüsseln)? Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ wurden im Zeitraum 2015 bis 2017 insgesamt drei Bewilligungen mit der Bewilligungssumme von 99.621 Euro ausgesprochen. Die Bewilligungen erfolgten im Drittmittelverfahren . Für Einzelheiten wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Drucksache 19/14533 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bewilligungen und verausgabte Mittel im Rahmen der Förderlinie Projektakademien Fachbereich Datum der Bewilligung/ Entschieden Ende der Bewilligung/ Planauflösung Bewilligungssumme in Euro Verbrauchte Mittel in Euro Ausgaben gem. Verwendungsnachweis PM1 PP2 PM1 PP2 Geistesund Sozialwissen - schaften 30.05.2017 4.580 1.000 1.859,65 Projekt läuft noch; Mittel zur Durchführung der projektspez. Workshops (Sach- und Personalmittel) Lebenswissen - schaften 29.09.2015 18.07.2019 59.000 11.800 59.000 11.800 Projekt abgeschlossen ; Mittel zur Durchführung der projektspez . Workshops (Sach- und Personalmittel) Ingenieurwissen - schaften 19.05.2015 24.09.2019 19.341 3.900 11.094,11 2.218,83 Mittel zur Durchführung der projektspez . Workshops (Sach- und Personalmittel) 1 Projektmittel; 2 Programmpauschale 11. Kann nach Kenntnis der Bundesregierung aus der hieraus hervorgehenden durchschnittlichen Bewilligungshöhe des DFG-“Moduls Vertretung“ von 24.500 Euro pro Antrag geschlossen werden, dass bei 39 Anträgen auf dieses Modul im Rahmen der Projektakademien circa 955.500 Euro verausgabt wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)? Ja. Für Einzelheiten wird auf die Übersicht in der Antwort auf Frage 4 verwiesen . 12. In welcher konkreten Höhe entstanden Kosten bei der Bewilligung der sechs bewilligten Anträge im Rahmen von Projektakademien, die nicht solche auf Vertretung waren (bitte nach Jahr und Fachbereich aufschlüsseln )? Für Einzelheiten wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen. Im Nachgang einer Projektakademie bewilligte Anträge (exklusive Vertretungskosten) nach Jahren und Wissenschaftsbereich Jahr der Förderentscheidung Wissenschaftsbereich Programm Anzahl bewilligte Anträge Bewilligte Mittel in Euro 2017 Ingenieurwissenschaften Sachbeihilfen 4 1.049.363 2018 Lebenswissenschaften Unterstützung zum Aufbau internationaler Kooperationen 1 17.900 2018 Ingenieurwissenschaften Sachbeihilfen 1 283.750 Insgesamt 6 1.351.013 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine Aufwandsentschädigung für die ausrichtenden erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine sinnvolle Möglichkeit, um das derzeit unzureichende Angebot von Projektakademien zu erhöhen und damit der großen Nachfrage seitens der FH- bzw. HAW-Professorinnen und FH- bzw. HAW-Professoren gerecht zu werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)? Ob eine Aufwandsentschädigung unmittelbar an die Koordinatorinnen oder Koordinatoren eine sinnvolle Maßnahme zur Steigerung des Angebots an Projektakademien ist, bedürfte einer genaueren Analyse. Zu berücksichtigen wäre dabei, dass bereits jetzt in den projektspezifischen Workshops auch Mittel zur Vorbereitung und Durchführung (beispielsweise Hilfskräfte, externe Referentinnen und Referenten etc.) beantragt werden können. 14. Evaluiert die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung den Erfolg der Projektakademien in irgendeiner Form auf Basis empirischer Daten? a) Wenn nein, warum nicht? b) Wenn ja, welche Daten umfasst die Evaluation, und wie werden diese erhoben? c) Wie kommt die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Ergebnis , dass „das Interesse an der Teilnahme an Projektakademien durchaus gegeben (ist)“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)? Nach Kenntnis der Bundesregierung betrachtet und analysiert die DFG die Projektakademien . Dabei werden auch die von den Fragestellern in ihren beiden Kleinen Anfragen an die Bundesregierung erfragten Daten sehr genau untersucht . Das Interesse an der Teilnahme zeigt sich in Anrufen und Nachfragen bei der Geschäftsstelle der DFG und auf den Informationsveranstaltungen, die speziell zu diesem Thema durchgeführt werden. 15. Was hat die Bundesregierung zu der Ankündigung veranlasst, eine Optimierung der Projektakademien im Hauptausschuss der DFG anzuregen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)? a) Bis wann soll diese Anregung erfolgen? b) Welche Erwartungen und konkreten Verbesserungsvorschläge wird die Bundesregierung dabei in den DFG-Hauptausschuss einbringen? Die Bundesregierung sieht in der Bewertung der DFG, dass es ein Interesse an der Teilnahme an Projektakademien gibt, einen Ansatz dafür, das Instrument im Hinblick auf etwaigen Optimierungsbedarf zu überprüfen. Die Anregung, eine möglichst breite und genaue Analyse sowie konkrete Verbesserungsvorschläge durch die DFG erarbeiten zu lassen, wird in Kürze erfolgen. Drucksache 19/14533 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Wie hoch ist die Förder- und Bewilligungsquote bei den an die DFG gerichteten Projektanträgen seitens der mit den FHs bzw. HAWs im Wettbewerb um Fördermittel im Bereich der anwendungsorientierten Forschung stehenden Technischen Universitäten (bitte im Verlauf nach Jahren seit 2014 und nach Fachbereich aufschlüsseln und in Relation zu den Bewilligungsquoten für FHs bzw. HAWs setzen)? 17. In welcher konkreten Höhe werden absolut und relativ zum Gesamtvolumen der DFG sowie relativ zur Fördersumme für anwendungsorientierte Forschung an FHs bzw. HAWs Mittel von der DFG an Technische Universitäten vergeben (bitte nach Jahren seit 2014 und Fachbereich aufschlüsseln )? Die Fragen 16 und 17 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor, da bei den von der DFG geförderten Projekten keine Kennzeichnung anwendungsorientierter und nicht anwendungsorientierter Forschung erfolgt. 18. Sollten die an Technische Universitäten und die an FHs bzw. HAWs durch die DFG bewilligten Projektfördermittel nach Auffassung der Bundesregierung signifikant divergieren? Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür, und was dagegen? Zentrale Aufgabe der DFG ist die Förderung erkenntnisgeleiteter wissenschaftlicher Forschung in allen ihren Zweigen. Dabei ist konstitutiv für das Förderhandeln der DFG, dass sie Entscheidungen stets unter dem Primat der Forschungsqualität trifft. Die Bewilligung von Fördermitteln durch die DFG richtet sich daher ausschließlich nach dem Prinzip der Bestenauslese, so dass weder Gründe für noch gegen eine unterschiedliche Teilhabe von Technischen Universitäten oder Fachhochschulen an DFG-Projektmitteln sprechen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14533 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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