Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13861 – Vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Hausdurchsuchungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des linksextremistischen, rechtsextremistischen oder religiös extremistischen bzw. islamistischen Spektrums gehen nach Ansicht der Fragesteller nicht nur mit einem großen öffentlichen Interesse einher, sondern sie sind stets zugleich wichtiger Bestandteil des öffentlichen Diskurses über den Grad der Bedrohung, die vom jeweiligen politischen Spektrum für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller für die parlamentarische Kontrolle der Ermittlungs- und Aufklärungstätigkeiten von besonderem Interesse, über die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragten Hausdurchsuchungen Kenntnis zu erlangen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Durchsuchung beim Beschuldigten nach § 102 der Strafprozessordnung (StPO) stellt eine häufig zur Anwendung kommende Ermittlungsmaßnahme dar, die spätestens wenn es zu einer Verhaftung des Beschuldigten kommt, angeordnet und vollzogen wird. Zudem wird sie in vielen Fällen mit dem Ziel vollzogen, einen bestehenden einfachen Tatverdacht zu verdichten. Durchsucht werden können Wohnungen und andere Räume sowie die Person des Beschuldigten und die ihm gehörenden Sachen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14535 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 1. An welchen Terminen fanden im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis heute (Datum: Zeichnung der Anfrage durch die Fragesteller) vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des linksextremistischen Spektrums statt (bitte Angaben nach Jahr, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)? 3. In wie vielen Fällen der vorgenannten beantragten Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des linksextremistischen Spektrums wurde der Antrag abgelehnt? 4. An welchen Terminen fanden im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis heute vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des rechtsextremistischen Spektrums statt (bitte Angaben nach Jahr, Kommune und Bundesland aufschlüsseln )? 6. In wie vielen Fällen der vorgenannten beantragten Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des rechtsextremistischen Spektrums wurde der Antrag abgelehnt? 7. An welchen Terminen fanden im Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis heute vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof beantragte Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des religiös extremistischen bzw. islamistischen Spektrums statt (bitte Angaben nach Jahr, Kommune und Bundesland aufschlüsseln)? 9. In wie vielen Fällen der vorgenannten, beantragten Durchsuchungen der Räumlichkeiten von Verdächtigen des religiös extremistischen bzw. islamistischen Spektrums wurde der Antrag abgelehnt? Die Fragen 1, 3, 4, 6, 7 und 9 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt keine Statistik über die von ihm beantragten und durchgeführten Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten . Die für die Beantwortung der Fragen 1, 3, 4, 6, 7 und 9 notwendigen Daten, an welchen Terminen, in welchen Kommunen und in welchem Bundesland im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 17. September 2019 Hausdurchsuchungen stattfanden und in wie vielen Fällen in diesem Zeitraum Hausdurchsuchungen durch richterliche Beschlüsse abgelehnt wurden, werden in seinen elektronischen Verfahrensregistern nicht erfasst. 2. In welchen Fällen der vorgenannten Durchsuchungen von Verdächtigen des linksextremistischen Spektrums wurden diese Hausdurchsuchungen durch Pressearbeit bzw. Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt gegeben ? 5. In welchen Fällen der vorgenannten Durchsuchungen von Verdächtigen des rechtsextremistischen Spektrums wurden diese Hausdurchsuchungen durch Pressearbeit bzw. Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt gegeben ? 8. In welchen Fällen der vorgenannten Durchsuchungen von Verdächtigen des religiös extremistischen bzw. islamistischen Spektrums wurden die Hausdurchsuchungen durch Pressearbeit bzw. Pressemitteilung der Öffentlichkeit bekannt gegeben? Die Fragen 2, 5 und 8 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Drucksache 19/14535 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Durchsuchungen waren im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 17. September 2019 wie folgt Gegenstand von Presseerklärungen des GBA: Jahr Phänomenbereich Links Phänomenbereich Rechts Phänomenbereich Islamistisch 2010 2 0 1 2011 0 4 4 2012 0 1 0 2013 1 1 1 2014 0 0 4 2015 1 1 4 2016 0 2 6 2017 0 4 16 2018 0 3 13 2019 (bis zum 17. September) 0 1 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14535 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.