Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartmut Ebbing, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13864 – Herausforderungen des Klimawandels für historische Gärten und Parkanlagen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der außerordentlich trockene Sommer 2018 stellt für die historischen Gärten und Parkanlagen noch immer eine Herausforderung dar. So ist beispielsweise der Wasserpegel im Gartenreich Dessau-Wörlitz im Zuge der Dürre im vergangenen Sommer deutlich gesunken, sodass ein großer Teil des Wörlitzer Parks trocken lag (www.mz-web.de/dessau-rosslau/extremsituation-im-garten reich-gondeln-in-woerlitz-geht-erneut-das-wasser-aus-32916394). Auch das niederschlagsreichere Jahr 2019 konnte den Rückstand nicht aufholen. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Freien Demokraten vom September 2018 (Bundestagsdrucksache 19/4230) gab die Bundesregierung an, noch keine „belastbaren Informationen über die Folgen und die Schäden der derzeitigen [2018] Dürre in Gärten und Parkanlagen“ zu besitzen.  1. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen über die Folgen und Schäden der zurückliegenden Dürre (2018) in den vom Bund geförderten Gärten und Parkanlagen vor? a) Wenn ja, welche Informationen wurden ermittelt? b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse bezüglich der Folgen und der Schäden der vergangenen Dürre in vom Bund geförderten Gärten und Parkanlagen? Die Fragen 1 bis 1b werden gemensam beantwortet. Die Bundesregierung fördert gemeinsam mit den Sitzländern historische Gärten und Parklandschaften von gesamtstaatlicher Bedeutung. Das betrifft insbesondere die von der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), der Klassik Stiftung Weimar, der Stiftung Fürst-Pückler-Park-Bad Muskau, der Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz sowie der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz betreuten Anlagen. Die Folgen des Dürrejahres 2018 wurden in den Gremien der Einrichtungen bereits thematisiert. Umfassende Schadensermittlungen auf der Basis von Moni- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14536 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. torings zu Baumschäden werden derzeit von den betroffenen Einrichtungen erstellt und in den kommenden Sitzungen der Aufsichtsgremien, in denen auch die Bundesregierung vertreten ist, vorgestellt. Die weiteren Beratungen bleiben abzuwarten.  2. Gibt es bereits erste Erkenntnisse aus der Forschungsinitiative „climXtreme“, aus denen sich „belastbare Aussagen über erwartbare Änderungen der Häufigkeit und Intensität von Extremereignissen in spezifischen Regionen Deutschlands“ ergeben (Bundestagsdrucksache 19/4230, Antwort zu Frage 7)? a) Wenn ja, ergibt sich daraus Handlungsbedarf für die Bundesregierung, und wenn ja, wie sieht dieser aus? b) Wenn nein, wann rechnet die Bundesregierung mit ersten Erkenntnissen ? Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet. Da der Förderschwerpunkt ClimXtreme erst 2020 startet, liegen der Bundesregierung diesbezüglich noch keine Forschungsergebnisse vor.  3. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die historischen Gärten und Parkanlagen bei den Herausforderungen des Klimawandels stärker zu unterstützen?  4. Plant die Bundesregierung, die Förderung der historischen Gärten und Parkanlagen zu erhöhen, um diese für die Herausforderungen des Klimawandels besser zu wappnen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen sollen mit dieser finanziellen Unterstützung angegangen werden? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4b werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bundesregierung befasst sich in den Aufsichtsgremien der historischen Gärten und Parkanlagen mit der Thematik und unterstützt sie dabei, Konzepte zu entwickeln, in denen die gestiegenen Anforderungen des Klimawandels angemessen berücksichtigt werden. So begrüßt sie zum Beispiel den von den Einrichtungen untereinander angestrebten Austausch und die Vernetzung zur Erarbeitung übergreifender und überregionaler Handlungsempfehlungen zur Bekämpfung der Folgen des Klimawandels. Ob und in welcher Höhe ggf. ein Mehrbedarf besteht, ist derzeit nicht bekannt. Etwaige belastbare und etatreife Bedarfe können von den jeweiligen Einrichtungen vorgetragen werden, sie werden anschließend vom Sitzland und dem Bund in den hierfür üblichen Verfahren geprüft.  5. Plant die Bundesregierung, gemeinsam mit den Landesregierungen die Landes- und Bundesmittel der Dürrehilfe auch zur Unterstützung historischer Gärten und Parkanlagen bei den Herausforderungen des Klimawandels , und insbesondere der vergangenen Dürre (2018), zu öffnen? Die Bundesmittel der Dürrehilfe sind gemäß der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 18. April 2019 über die Beteiligung des Bundes an Hilfsprogrammen der Länder für landwirtschaftliche Unternehmen, die durch die Folgen der Dürre 2018 in ihrer Existenz gefährdet sind, den Unter- Drucksache 19/14536 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nehmen vorbehalten, deren Geschäftstätigkeit die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse umfasst.  6. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um historische Gärten und Parkanlagen bei der Erarbeitung nachhaltiger Konzepte zu unterstützen?  7. Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Seiten der betroffenen Einrichtungen durchgeführt, um den Herausforderungen im Zuge des Klimawandels zu begegnen, und ist der Bundesregierung bekannt, welcher finanzielle und personelle Mehraufwand aus diesem Grunde auf die betroffenen Einrichtungen zukommt, und wenn ja, wie hoch ist dieser? Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung treffen die betroffenen Einrichtungen bereits seit Jahren mit den ihnen durch die öffentlichen Zuwendungsgeber zur Verfügung gestellten Ressourcen Vorkehrungen zur Klimaanpassung wie punktuelle Bewässerungen, baumpflegerische Maßnahmen, Wegepflege und die Erarbeitung von Wassermanagementplänen. Zudem wurden u. a. von der SPSG mehrere Forschungsprojekte initiiert und durchgeführt. Beispiele hierfür sind die beiden von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanzierten Forschungsprojekte „Historische Gärten im Klimawandel – Empfehlungen zur Bewahrung (2014)“ und „Zukunftsweisender Umgang mit der Gehölzvegetation historischer Gärten in Zeiten des Klimawandels“ am Beispiel der Welterbegärten der SPSG. Es besteht dessen ungeachtet nach Auskunft der historischen Gärten und Parkanlagen noch weiterer Forschungsbedarf. In welcher Höhe ggf. ein Mehrbedarf besteht, ist derzeit nicht bekannt. Etwaige belastbare und etatreife Bedarfe können von den jeweiligen Einrichtungen vorgetragen werden, sie werden anschließend vom Sitzland und dem Bund in den hierfür üblichen Verfahren geprüft.  8. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Unterstützung der historischen Gärten und Parkanlagen bei der Bekämpfung der sogenannten Buchen-Komplex-Krankheit, die in der Regel aufgrund eines zu niedrigen Grundwasserpegels und allgemeinen Wassermangels auftritt? Plant die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, den Bau von neuen Brunnenanlagen in historischen Gärten und Parkanlagen finanziell zu unterstützen?  9. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um den Wasserhaushalt in historischen Gärten und Parkanlagen, beispielsweise durch die Erschließung neuer Zuflüsse oder durch die Erprobung neuer oder zusätzlicher Wasserreservoires, zu stabilisieren? Die Fragen 8 und 9 werden im Zusammenhang beantwortet. Die angesprochenen Maßnahmen zur Bekämpfung der „Buchen-Komplex- Krankheit“, der Stabilisierung des Wasserhaushalts oder zur Erschließung neuer Brunnen liegen nicht in der Zuständigkeit des Bundes. Entsprechende Maßnahmen sind durch die jeweiligen Einrichtungen in Abstimmung mit den für ggf. erforderliche Erlaubnisse oder Bewilligungen zuständigen örtlichen Behörden zu planen und umzusetzen. Einer Inanspruchnahme der bewilligten Fördermittel des Bundes zur Mitfinanzierung solcher Maßnahmen steht grundsätzlich nichts entgegen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14536 10. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um historische Gärten und Parkanlagen bei der Einrichtung eigener Baumschulen zu unterstützen, um der Einfuhr von Schädlingen aus fremden Baumschulen vorzubeugen? 11. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um historische Gärten und Parkanlagen bei der Einrichtung eigener Gärtnereien zu unterstützen , um mithilfe dieser, die Pflanzen klimaresistenter zu züchten? Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung betreiben einige Einrichtungen wie die SPSG und die Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz bereits eigene Baumschulen und bauen diese aus. Andere Einrichtungen vertreten hingegen die Auffassung, dass der Betrieb eigener Baumschulen nicht zwangsläufig erforderlich sei, sondern auch Kooperationsprojekte in Erwägung gezogen werden könnten. Entscheidungen hierüber liegen in der Zuständigkeit der betroffenen Einrichtungen. 12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um historische Gärten und Parkanlagen bei dem Ausbau des Brandschutzes zu unterstützen ? Die Bundesregierung erwartet in den von ihnen mitfinanzierten historischen Gärten und Parkanlagen die Befolgung sämtlicher Brandschutzvorschriften sowie die Erarbeitung von Brandschutzkonzepten und von Plänen zu einem effektiven Brandschutzmanagement. Über die laufenden Aktualisierungen und Anpassungen an die Dürreproblematik wird die Bundesregierung in den jeweiligen Aufsichtsgremien informiert. 13. Sieht die Bundesregierung einen personellen Mehrbedarf in den vom Bund geförderten historischen Gärten und Parkanlagen, um den Herausforderungen des Klimawandels fachgerecht gegenüber zu treten, und wenn ja, welchen? Ob und in welcher Höhe ggf. ein Mehrbedarf besteht, ist derzeit nicht bekannt. Etwaige belastbare und etatreife Bedarfe können von den jeweiligen Einrichtungen vorgetragen werden, sie werden anschließend vom Sitzland und dem Bund in den hierfür üblichen Verfahren geprüft. 14. Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass die innovativen Möglichkeiten und neuesten Erkenntnisse aus der nationalen wie internationalen Forschung und Technologie, beispielsweise zur effizienteren Wassernutzung und Wasserverteilung, zur Rückgewinnung von Wasser sowie zum Schutz des Bodens vor extremer Hitze, auch den durch den Bund geförderten Park- und Gartenanlagen zugute kommen und dass diese Anlagen dabei unterstützt werden? Grundsätzlich sind Bewässerungs- und Wassermanagementsysteme für den professionellen Gartenbau durchaus auf die Anwendung in historischen Gärten und Parks übertragbar. Die Forschungseinrichtungen des Bundes und der Länder veröffentlichen regelmäßig die neuesten Erkenntnisse über innovative Bewässerungssysteme und deren Steuerung sowie der effizienten Wassernutzung, z. B. im Informations-Netzwerk „hortigate“. Dieses Wissen steht auch den Verwaltungen historischer Gärten und Parkanlagen zur Verfügung. Drucksache 19/14536 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Darüber hinaus stellt die Bundesregierung Verwaltungs- und Wirtschaftsakteuren aktuelle und geprüfte Informationen und Daten zum Klimawandel sowie Empfehlungen zur Vorsorge gegen Klimaschäden auf dem Klimavorsorgeportal (klivoportal.de/) zur Verfügung. Auf der Plattform sind derzeit 104 Dienste abrufbar . Mit dem Ziel, kommunale und regionale Akteure bei der Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen zu unterstützen, innovative Ideen zu entwickeln und Wissen zu vermitteln, hat das Bundesumweltministerium in 2011 das Förderprogramm „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ mit den Förderschwerpunkten „Anpassungskonzepte für Unternehmen“, „Entwicklung von Bildungsmodulen“ und „kommunale Leuchtturmvorhaben“ initiiert. Im Rahmen der beiden Vorhaben Urbane Klima-Gärten (www.agrar.hu-ber lin.de) und KlimAGaLa (www.hs-osnabrueck.de) werden Bildungsmodule für „Hobby-Gärtner“ sowie Akteure im Fachbereich Landschaftsarchitektur, Garten- und Landschaftsbau entwickelt und umgesetzt. Damit leistet die Bundesregierung einen Beitrag, zentrale Akteure in der Parkund Gartenpflege auf die anstehenden Herausforderungen des Klimawandels vorzubereiten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14536 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333