Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva-Maria Schreiber, Heike Hänsel, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 19/13497 – Lärm- und Schadstoffbelastungen des taktischen Luftwaffengeschwaders 74 – ehemals Jagdgeschwader 74 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch das Neuburger Jagdgeschwader 74 im oberbayrischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, rund 20 Kilometer west-südwestlich von Ingolstadt gelegen, werden immer wieder in der Presse thematisiert (vgl. „Was geheim bleibt“ (Neuburger Kurier, 6. Oktober 2018), „Ein Phantom zum Anfassen“ (Neuburger Rundschau, 27. Januar 2018). Die Entfernung der Start- und Landebahnen vom Zentrum der Stadt Neuburg an der Donau beträgt nur drei Kilometer. Auch die Kosten und Klimabilanz für das seit dem 30. September 2013 in Taktisches Luftwaffengeschwader 74 (TakltLwG74) umbenannte Geschwader der Bundeswehr, das die Mehrzweckkampfflugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon erhielt, sind nach Ansicht der Fragesteller für die Bevölkerung von großem Interesse.  1. Wie viele Beschwerden gab es aus der Bevölkerung wegen Lärmbelästigung und Schadstoffbelastung zum Neuburger Luftwaffengeschwader (bitte für die letzten zwölf Monate auflisten)? Die Auswertung der Eingaben/Beschwerden in Bezug auf militärischen Flugbetrieb aus dem Bereich von 18 km (10 NM) Radius um den Flugplatz Neuburg stellen sich für die vergangenen zwölf Monate wie folgt dar: Sep. 2018 Okt. 2018 Nov. 2018 Dez. 2018 Jan. 2019 Feb. 2019 Mar. 2019 Apr. 2019 Mai 2019 Jun. 2019 Jul. 2019 Aug. 2019 Sep. 2019 0 8 2 0 5 2 2 8 1 5 18 6 3 Eingaben wegen Schadstoffbelastungen wurden nicht erfasst. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14575 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Welche Maßnahmen wurden wegen Beschwerden getroffen, um die Lärm- und Schadstoffbelastung für die betroffene Bevölkerung möglichst gering zu halten? Die Bundeswehr strebt auf allen Ebenen grundsätzlich eine minimale Belastung der Bevölkerung durch den militärischen Flugbetrieb an. Dennoch sind zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Streitkräfte eine Mindestanzahl von realen Übungsflugstunden trotz der Nutzung von Simulatoren unumgänglich. Hierbei tritt auch Fluglärm auf. Hierzu wird u. a. durch regelmäßig durchgeführte Fluglärmkommissionen an militärischen Flugplätzen der lokale Flugbetrieb mit den Belangen der umliegenden Gemeinden abgestimmt.  3. Warum erhalten die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner in den Lärmzonen keine Schallschutzeinrichtungen (Schallschutzfenster, Schallschutztüren ) mehr (vgl. „Das kostet täglich mehr als eine Million“ (Neuburger Kurier, 06. Oktober 2018))? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/4381 wird verwiesen.  4. Warum werden sogenannte Übungsflüge der Bundeswehr nicht über unbewohnten Gebieten durchgeführt? Ein Übungsflugbetrieb über ausschließlich unbewohnten Gebieten ist auf Grund der Besiedelungsdichte der Bundesrepublik Deutschland nicht möglich, die Nutzung von dicht besiedelten Räumen wird aber stets vermieden.  5. Bedenkt die Bundesregierung, an heißen Sommertagen mit Temperaturen über 30 Grad und mit hohen Ozonwerten zum Schutz der Bevölkerung den militärischen Flugbetrieb einzuschränken? Sofern die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte dadurch nicht beeinträchtigt wird, strebt die Bundeswehr auf allen Ebenen grundsätzlich eine minimale Belastung der Bevölkerung durch den militärischen Flugbetrieb an. Hierzu zählt auch die Berücksichtigung von Wetterbedingungen als auch saisonalen Besonderheiten wie Schulferien.  6. Was unternimmt die Bundesregierung, um die PFC-Belastung des Grundwassers rund um den NATO-Flugplatz Neuburg-Zell zu beseitigen (vgl. „PFC wird zum Dauerthema“ (Donaukurier, 13. Mai 2019); „Wir lassen nichts unversucht“ (Neuburger Kurier, 11. Mai 2019); „PFC: Wo es lauert und wie gefährlich es ist“ (Neuburger Rundschau, 11. Mai 2019), „Suche nach PFC soll im Februar beginnen“ (Donaukurier, 13. Dezember 2018)? Bisher wurden im Umfeld des NATO-Flugplatzes Neuburg/Donau nur in zwei Brunnen geringfügige Überschreitungen der in Bayern angewandten vorläufigen Schwellenwerte für PFC im Grundwasser festgestellt. Ein Zusammenhang mit den PFC-Kontaminationen auf dem Gelände des Flugplatzes konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Die diesbezüglichen Untersuchungen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 19/14575 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  7. Wie viele Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellte waren bzw. sind in den Jahren 2018 und 2019 beim TaktLwG74 stationiert bzw. beschäftigt, und welche Verlegungen sind geplant (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Die Anzahl der Soldatinnen/Soldaten und Zivilangestellte sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Bezugsmonat März Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Mai Soldatinnen/ Soldaten 1004 1060 972 899 999 944 936 945 956 1032 1149 Zivil * 192 183 184 163 143 141 125 121 128 128 * im Jahr 2009 noch nicht erfasst Zeitweise Verlegung (keine Stationierung): auf die Antwort zu Frage 21 wird verwiesen.  8. Wie viele Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellte des TaktLwG74 waren in den Jahren 2018 und 2019 an Auslandseinsätzen beteiligt (bitte Einsätze, Dauer, und Stationierungsort nennen und eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Datenerhebungen über Einsätze von Personal des Jagdgeschwaders 74 aus der Zeit vor Aufstellung des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 (TaktLwG74) im Jahr 2013 sind systembedingt nicht mehr möglich. Für die Jahre 2013 bis 2018 sind folgende Angaben möglich: Einsatzjahr 2013 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 89 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen ISAF (Mazar-e-Sharif/Termez), MINUSMA (Dakar) und KFOR (Prizren/Pristina) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 60 Tage. Einsatzjahr 2014 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 69 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen ISAF (Mazar-e-Sharif/Termez), MINUSMA bzw. HumHi WA (Dakar/Accra) und KFOR (Prizren/Pristina) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 70 Tage. Darüber hinaus wurden 296 Soldatinnen und Soldaten i. R. des Verstärkten Air Policing Baltikum (VAPB) (Ämari) eingesetzt. Die Verwendungsdauer betrug hier ca. vier bis fünf Wochen. Einsatzjahr 2015 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 28 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif/Termez), AF TUR (Kahramanmaras), KFOR (Prizren/Pristina) und MINUSMA bzw. Humanitäre Hilfe WA (Accra) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 85 Tage. Darüber hinaus wurden sieben Soldatinnen und Soldaten i. R. des VAPB (Ämari ) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug hier 14 Tage. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14575 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Einsatzjahr 2016 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 22 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen Counter DAESH (Incirlik), Resolute Support (Mazare -Sharif) und ASIFU-MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 74 Tage. Darüber hinaus wurden 333 Soldatinnen und Soldaten i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug hier 36 Tage. Einsatzjahr 2017 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 27 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif), Counter DAESH (Incirlik/Al Azraq), MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 75 Tage. Darüber hinaus wurden 30 Soldatinnen und Soldaten i. R. des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug hier 18 Tage. Einsatzjahr 2018 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 35 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif), C-DAESH/CB- IRQ (Al Azraq/Erbil), MINUSMA (Niamey) sowie bei KFOR (Prizren) eingesetzt . Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz betrug 78 Tage. Darüber hinaus wurden seit August wieder 105 Soldaten und Soldatinnen im Rahmen des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug 54 Tage. Einsatzjahr 2019 Im Einsatzjahr werden bis zum Stichtag 30. September 2019 16 Soldatinnen und Soldaten des TaktLwG74 in den Auslandseinsätzen Resolute Support (Mazar-e-Sharif), C-DAESH/CB-IRQ (Al Azraq/Erbil) sowie bei MINUSMA (Niamey) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendung im Einsatz beträgt 83 Tage. Darüber hinaus wurden bis Mai acht Soldaten und Soldatinnen im Rahmen des VAPB (Ämari) eingesetzt. Die durchschnittliche Verwendungsdauer betrug 24 Tage („Abbaukommando“).  9. Haben Flugzeuge des TaktLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 scharfe Bewaffnung abgefeuert, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte nach Anlass, Ort, Datum, Name der Operation, Einsatzergebnis, Waffengattung und Kosten auflisten)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage 9 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Informationen über die Art und den Umfang verschossener Munition erlauben Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems. Die Kenntnisnahme durch Unbefugte kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht der Abgeordne- Drucksache 19/14575 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen . Auf die „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 10. Wie viele Reparaturen wurden 2018 und 2019 im Rahmen von Aktivitäten des TaktLwG74 an fliegerischem Gerät vorgenommen (bitte nach Kosten auflisten)? Schadensinstandsetzungen werden in der Regel zur Gewährleistung eines möglichst effizienten Wartungsablaufs gemeinsam mit ohnehin periodisch durchzuführenden Inspek-tionsarbeiten durchgeführt. Eine getrennte Aufstellung von Schadensreparaturen und den dafür angefallenen Kosten kann daher nicht erfolgen . 11. Wie viele Maschinen des Waffensystems „Eurofighter“ waren im Jahr 2018 und sind im Jahr 2019 in Neuburg-Zell bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld fest stationiert, und welche Verlegungen sind geplant (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage 11 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand der Anzahl der stationierten Luftfahrzeuge sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auf die „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft Anlage wird verwiesen.* 12. Wie viele von den dort stationierten Eurofighter waren bzw. sind in den Jahren 2018 und 2019 einsatzfähig? Der Anteil der einsatzfähigen Eurofighter im TakLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 lag auf dem Niveau der Gesamtflotte. Für weitere Details wird auf den Jahresbericht zur Einsatzbereitschaft der Hauptwaffensysteme der Bundeswehr vom 11. März 2019 verwiesen. * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14575 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Aus welchen Komponenten besteht der Flugtreibstoff des Eurofighters? 14. Welche Auswirkungen auf die Feinstaubbelastung sind der Bundesregierung zum Flugtreibstoff des Eurofighters bekannt? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/4381 wird verwiesen . 15. Wie hoch ist die Lärmfrequenz des Eurofighters, mit und ohne Nachbrenner ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/4381 wird verwiesen. 16. Wie hoch waren die Gesamtkosten pro Flugstunde des Waffensystems Eurofighter in den Jahren 2018 und 2019 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage 16 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand der Kosten pro Flugstunde sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auf die „VS–NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 17. Wie hoch war der Co2-Ausstoß pro Flugstunde des Waffensystems Eurofighter beim TaktLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/4381 wird verwiesen. 18. Wie hoch waren in den Jahren 2018 und 2019 die Gesamtkosten des Neuburger Militärflugplatzes bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld (bitte Personal und Flugbetriebskosten angeben und eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 erstellen)? Die jeweiligen Kosten sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14575 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Jahr - Gesamtkosten 2012 - 254,9 Mio Euro 2013 - 318,8 Mio Euro 2014 - 277,1 Mio Euro 2015 - 292,0 Mio Euro 2016 - 367,5 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz) 2017 - 378,6 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz) 2018 - 430,4 Mio Euro (mit Ausweichflugplatz) Die Gesamtkosten enthalten Personal-, Flugbetriebs-, Infrastruktur- und kalkulatorische Kostenanteile. Aufgrund einer ab dem Jahr 2012 erfolgten Umstellung des Berechnungsverfahrens ist eine Vergleichbarkeit mit Werten aus Vorjahren nicht gegeben. Eine Erfassung der Gesamtkosten für beide Flugplätze Neuburg/Donau und Lechfeld gemeinsam fand erst ab dem Jahr 2016 statt. Somit beziehen sich die Kostenermittlungen vor 2016 ausschließlich auf den Flugplatz Neuburg/Donau. Für das laufende Jahr 2019 liegen noch keine vollständigen Daten vor. 19. Waren Flugzeuge des JG74 Neuburg in den Jahren 2018 und 2019 an Auslandseinsätzen beteiligt? Flugzeuge der Taktischen Luftwaffengeschwader 74 waren im Zeitraum 29. August bis 31. Dezember 2018 an der einsatzgleichen Verpflichtung „Verstärkung Air Policing Baltikum“ (VAPB) in Ämari/Estland beteiligt. 20. Auf welchen Luftstützpunkten waren Flugzeuge des TaktLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 stationiert, und im Rahmen welcher Missionen bzw. Einsätze? Luftfahrzeuge des TaktLwG74 waren neben der einsatzgleichen Verpflichtung VAPB in Ämari/Estland zwischen Januar 2018 und Juli 2019 auf folgenden Flugplätzen mit folgendem Auftrag stationiert: Neuburg/Donau: Gestellung Alarmrotte (Quick Reaction Alert) und Ausbildungsflugbetrieb Zeitweise Verlegung (keine Stationierung) 2018: Albacete (Spanien): Ausbildungsflugbetrieb (TLP) Leuwarden (Niederlande): Ausbildungsflugbetrieb (Frisian Flag) Lossiemouth (England): Einsatzprüfung Lenkflugkörper AMRAAM (Radar) Amendola (Italien) Ausbildungsflugbetrieb (TLP) Poznan (Polen) Ausbildungsflugbetrieb (NTM) 2019: Leuwarden (Niederlande): Ausbildungsflugbetrieb (Frisian Flag) Mont de Marsan (Frankreich) Ausbildungsflugbetrieb (NTM) Bodo (Norwegen) Ausbildungsflugbetrieb (Arctic Challenge) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14575 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 21. Wie viele Flugstunden wurden in den Jahren 2018 und 2019 vom TaktLwG74 durchgeführt (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen )? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes (Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der Frage 21 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten, deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein könnte. Bei offener Beantwortung wäre eine freie Einsicht in die Möglichkeiten der Bundeswehr in vorhandene Fähigkeiten, Abläufe und Zeitlinien in Bezug auf die Verteidigung und Abwehr von Angriffen zu befürchten. Anhand der Flugstunden sind Rückschlüsse auf die Einsatzbereitschaft des Waffensystems EUROFIGHTER (EF) möglich. Insofern muss ausnahmsweise das offene Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen. Auf die „VS–NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestufte Anlage wird verwiesen.* 22. Wie viele Flugbewegungen wurden in den Jahren 2018 und 2019 beim TaktLwG74 registriert (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/ total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Die in nachfolgender Tabelle aufgeführten Flugbewegungen umfassen Starts, Landungen und Übungsanflüge sowie das Kreuzen der Kontrollzone aller Luftfahrzeugtypen an den Flugplätzen Neuburg/Donau und Lechfeld. Eine Differenzierung der Flugbewegungen nach Auslandseinsätzen ist nicht möglich. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019* Flugbewegungen gesamt 5551 4831 4950 4863 9432 10675 10259 10994 13454 12857 7466 * bis zum 30. Juni 2019 23. Wie hoch war der Treibstoffverbrauch (Kerosin) beim TaktLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/ total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019** Treibstoffverbrauch ges. in Tonnen (t) 6650 5275 6475 7268 10200 7057 10848 11964 9122 11192 7297 davon im Ausland in t* 525 77 1162 1075 739 2062 693 1627 849 2141 669 * Durchschnittswert anhand von Flugstunden, **bis zum 31.07.2019 * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS–Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14575 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Wie hoch war der CO2-Ausstoß des TaktLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen)? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019** CO2-Ausstoß ges. in Tonnen (t) 20.947 16.616 20.396 22.894 32.130 22.230 34.171 37.686 28.734 35.251 22.983 davon im Ausland in t* 1.654 243 3.660 3.385 2.326 6.494 2.183 5.126 2.674 6.743 2.107 *Durchschnittswert anhand von Flugstunden, **bis zum 31.07.2019 25. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen des TaktLwG74 in den Jahren 2018 und 2019 (bitte eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009/total/Differenzierung nach Deutschland/Auslandseinsätzen erstellen )? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/4381 wird verwiesen. 26. Ist es in den Jahren 2018 und 2019 im Rahmen von Aktivitäten des TaktLwG74 zu Toten und/oder Verletzten unter dem Flugpersonal bzw. unter dem Bodenpersonal oder Dritten gekommen (bitte nach Ort, Datum, Art, Schwere und Ursache der Verletzung auflisten)? Im genannten Zeitraum kam es weder zu Todesfällen noch zu Verletzungen. 27. Welche Auslandseinsätze bzw. NATO-Missionen mit Beteiligung des TaktLwG74 sind ab Juni 2019 binnen der nächsten zwei Jahre geplant bzw. angefragt? Das TaktLwG74 wird sich nach derzeitigem Planungsstand an der Mission „Verstärkung Air Policing Baltikum“ im Zeitraum September 2020 bis April 2021 in Estland beteiligen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14575 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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