Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13671 – Bäume entlang von Bundesverkehrswegen im Saarland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Baumreihen und Alleen, insbesondere an Straßen im Saarland, aber auch beispielsweise entlang der Saar wie am Saarbrücker Staden, prägen die Saarländische Kulturlandschaft und sind Lebensraum zahlreicher Organismen. Sie sind nicht nur ökologisch bedeutend, sondern oft auch aus kulturhistorischer und touristischer Sicht wichtig. Einer kürzlich veröffentlichten Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich zufolge kann das Pflanzen von Bäumen auch einen deutlich größeren Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise leisten, als bisher angenommen , vorausgesetzt, es wird zügig und entschlossen gehandelt. Leider ist in den vergangenen Jahrzehnten eher das genaue Gegenteil zu beobachten . Viele Baumreihen und Alleen sind verschwunden, oder es sind lediglich noch Einzelbäume übrig.  1. Welche Stellen erheben Daten zum Vorkommen und zum Zustand von Bäumen, Baumreihen und Alleen entlang von Bundesfernstraßen, Bundesschienenwegen und Bundeswasserstraßen im Saarland? Bundesfernstraßen: Die Dienststellen des Landesbetriebs für Straßenbau des Saarlands erheben im Zuge der turnusmäßigen Baumkontrolle Daten zum Vorkommen und Zustand der Bäume entlang der Bundesfernstraßen. Bundeswasserstraßen: Für den Bewuchs und die Bäume im Bereich der Liegenschaften des Bundes in der Zuständigkeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) im Saarland ist das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel-Saar- Lahn zuständig, soweit keine Nutzung bzw. Gestattung auf andere übertragen wurde. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14577 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundesschienenwege: Nach Auskunft der Deutsche Bahn AG (DB AG) inspiziert die DB Netz AG Bäume auf ihre Stand- und Bruchsicherheit, um Gefahren gegen die Bahn oder Dritte abwehren zu können.  2. Nach welchen Kriterien werden einzelne Bäume bzw. Baumreihen entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Bundesschienenwegen und Bundeswasserstraßen erfasst? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern, und wenn ja, wie sehen diese im Vergleich mit dem Saarland jeweils genau aus (bitte Unterschiede detailliert darlegen)? Bundesfernstraßen: Die Erfassung des Baumbestands entlang von Bundesfernstraßen ist Aufgabe der Länder, die die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes verwalten. Die Bundesregierung hat keine eigenen Informationen über Unterschiede in den einzelnen Bundesländern. Die Erhebung im Saarland erfolgt mittels Kontrollblättern . Zukünftig ist die Errichtung eines Baumkatasters geplant. Bundeswasserstraßen: Die Erfassung des Baumbestandes an Bundeswasserstraßen erfolgt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht durch die WSV nach den Vorgaben des „Leitfadens Baumkontrolle an Bundeswasserstraßen“ (www.bafg.de/baumkontrolle). Der Zustand ist WSV-weit regelmäßig zu kontrollieren und nachzuweisen. Bundesschienenwege: Nach Auskunft der DB AG entspricht die Inspektion von Bäumen den den Vorgaben der FLL-Baumkontrollrichtlinie. Die Vorgaben unterscheiden sich nicht zwischen den Bundesländern.  3. Welche positiven Umwelteinflüsse haben Baumreihen? Wie bewertet dies die Bundesregierung im Hinblick auf den Erhalt der Biodiversität und insbesondere im Kontext mit dem Thema Insektensterben ? Baumreihen und insbesondere Alleen an Verkehrswegen tragen als gliedernde und belebende Elemente zur Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft bei und sind dadurch Teil des natürlichen und kulturellen Erbes vieler Regionen, für die Fachverwaltungen in besonderer Weise Verantwortung tragen. Daneben erfüllen sie vielfältige Aufgaben im Natur- und Landschaftshaushalt . Baumreihen und Alleen haben, insbesondere wenn es sich um gebietseigene Gehölze handelt, positiven Einfluss auf den Lebensraum von Insekten , Vögeln, Kleinsäugern und anderen gehölzbewohnenden Tieren. Aufgrund ihrer Filterfunktion minimieren sie die Emission von Stäuben und Gasen aus dem Betrieb des Verkehrsweges. Drucksache 19/14577 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie viele Baumreihen gibt es entlang von Bundesautobahnen, Bundesstraßen , Bundesschienenwegen und Bundeswasserstraßen im Saarland, und wie ist deren aktueller Zustand (bitte nach Verkehrsweg, Kilometrierung , Baumanzahl, Baumart, Baumalter und Zustand detailliert aufschlüsseln )? Bundesfernstraßen: Im Saarland sind entlang von Bundesautobahnen keine Baumreihen bzw. Alleen vorhanden. Entlang von Bundesstraßen bestehen im Saarland ca. 60 km Baumreihen bzw. Alleen. Über Baumarten sowie Alter und Zustand der Bäume führt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur keine Statistik . Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Nach Auskunft der DB AG sind im Saarland ca. 280 km Bundesschienenwege in einem Abstand von bis zu 30 m mit Bäumen gesäumt. Eine detaillierte Aufschlüsselung nach Baumreihen für das Saarland liegt nicht vor.  5. Wie entwickelte sich die Anzahl der Baumreihen entlang von Bundesautobahnen , Bundesstraßen, Bundesschienenwegen und Bundeswasserstraßen im Saarland seit 1957 (bitte nach Verkehrswegen, Kilometrierung, Baumanzahl, Baumart und Baumalter sowie einzelnen Jahren detailliert aufschlüsseln)?  6. An wie viel Prozent der Bundesautobahnen-, Bundesstraßen-, Bundesschienenwege - und Bundeswasserstraßenkilometer im Saarland stehen einseitig bzw. zweiseitig Baumreihen, und wie hat sich deren Prozentsatz seit 1957 entwickelt (bitte nach Verkehrswegen und Jahren aufschlüsseln )?  7. An wieviel Prozent der Bundesautobahnen-, Bundesstraßen-, Bundesschienenwege - und Bundeswasserstraßenkilometer in Deutschland stehen einseitig bzw. zweiseitig Baumreihen, und wie hat sich deren Prozentsatz seit 1949 entwickelt (bitte nach Verkehrswegen und Jahren aufschlüsseln )? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 5 bis 7 gemeinsam beantwortet . Bundesfernstraßen/Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Nach Auskunft der DB AG sind ca. 68 Prozent der Bundesschienenweg mit Bäumen gesäumt. Daten hinsichtlich Anzahl, Baumart und -alter und deren Entwicklung liegen nicht vor.  8. Gibt es darüber hinaus Baumreihen entlang von Privatstraßen des Bundes bzw. innerhalb von Liegenschaften des Bundes im Saarland? Wenn ja, welche, mit wie vielen, und welchen Bäumen? Privatstraßen des Bundes gibt es im Saarland nicht. Auf Liegenschaften des Bundes im Bereich der Straßenbauverwaltung in den Gemarkungen Perl und Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14577 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Heusweiler (Flächen für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen) existieren Baumreihen mit ca. 300 Hochstämmen der Gattungen Eiche, Ahorn und Linde.  9. Welche Baumreihen stehen im Saarland unter Denkmal- oder Naturschutz ? Bundesfernstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 10. Wie viele Baumreihen im Saarland wurden in den vergangenen zehn Jahren entlang von Bundesverkehrswegen neu angelegt bzw. beseitigt (bitte detailliert mit Kilometrierung, Ein- oder Zweiseitigkeit, Baumart bzw. Baumalter aufschlüsseln)? Bundesfernstraßen/Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Es wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 7 verwiesen. 11. Nach welchen Kriterien werden bei Sanierungen oder Neubauten von Bundesverkehrswegen Baumreihen neu angelegt? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern, und wenn ja, wie sehen diese im Vergleich mit dem Saarland jeweils genau aus (bitte Unterschiede detailliert darlegen)? Bundesfernstraßen: Das Erfordernis einer Neuanlage von Baumreihen wird im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung geprüft. Bei Neupflanzungen von Bäumen an Bundesstraßen sind aufgrund der hohen Anforderungen an die Verkehrssicherheit besondere Bedingungen einzuhalten. Dazu zählt insbesondere die Einhaltung eines kritischen Abstandes zum Rand der befestigen Fahrbahnfläche. Baumpflanzungen innerhalb der kritischen Abstände sind durch Schutzeinrichtungen abzusichern. Bei bereits bestehenden Schutzeinrichtungen können Neupflanzungen ohne Einhaltung weiterer Voraussetzungen erfolgen. Weitere Möglichkeiten zur Neupflanzungen von Baumreihen ergeben sich auf Böschungen und auf der straßenabgewandten Seite von Radwegen, da hier die kritischen Abstände leichter eingehalten werden können. An Bundesautobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen ist auf Neupflanzungen im kritischen Abstand generell zu verzichten. Nachpflanzungen von Bäumen im Bestand sind in kleineren Baumlücken (bis 100 m) unter Beibehaltung der bisherigen Baumflucht möglich; im kritischen Abstand sind Schutzeinrichtungen vorzusehen. Diese Regelungen gelten bundesweit. Drucksache 19/14577 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundeswasserstraßen: Im Bereich der Bundeswasserstraßen können Baumreihen bundeslandunabhängig beim Ausbau der Bundeswasserstraßen als landschaftsgerechte Kompensation von ausbaubedingten Eingriffen realisiert werden, soweit dies im Planfeststellungsverfahren beschlossen wird. Bundesschienenwege: Nach Auskunft der DB AG richtet sich die Neubepflanzung nach Bauarbeiten an Bahnanlagen bzw. deren Neubau nach denu.a. an den Vorgaben für den Mindestabstand zwischen Außengleis und Bäumen. Hiermit soll die Sicherheit des Schienenverkehrs sichergestellt werden. Diese Vorgaben unterscheiden sich nicht zwischen den Bundesländern. 12. Welche Risiken sind erkennbar, die zu einem Bestandsrückgang von Baumreihen, aber auch einzelnen Bäumen, entlang von Bundesverkehrswegen , insbesondere Bundesstraßen, führen können? Bundesfernstraßen: Bäume sind durch Maßnahmen der Grünpflege dauerhaft zu erhalten und unterhalten . Altersbedingte Beseitigungen von Bäumen bzw. Baumbeseitigung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit können aber zu einem Rückgang des Bestands an Baumreihen und Alleen führen. Daneben können Witterungseinflüsse, insbesondere lange Trockenperioden, sowie Baumkrankheiten wie Eschentriebsterben oder Massariakrankheit zu einem Bestandsrückgang führen. Neupflanzungen als Kompensation für Baumabgänge finden überwiegend an weniger gefährdeten Stellen statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Bundeswasserstraßen: Aus verkehrlicher Sicht gibt es keine Risiken, die zu einem Rückgang des Bestands von Baumreihen an Bundeswasserstraßen führen könnten. Bundesschienenwege: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Wie viele Baumreihenbäume wurden in den vergangenen fünf Jahren durch Windwurf beschädigt und mussten entnommen werden? Bundesfernstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Der Bundesregierung liegen weder eigene noch Informationen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14577 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 14. Wie viele Baumreihenbäume mussten in den vergangenen fünf Jahren durch andere Faktoren, wie z. B. Altersschwäche, Trockenheit oder Schädlingsbefall, entnommen werden (bitte nach Jahren, Kilometrierung, Anzahl, Baumart, Baumalter und Grund aufschlüsseln)? Bundesfernstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Der Bundesregierung liegen weder eigene noch Informationen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor. 15. Erfolgen in den Fällen der Fragen 11 und 12 in jedem Fall Ersatzpflanzungen an Baumreihen? Falls ja, immer mit den gleichen Baumarten? Falls nein, warum nicht, und welche Gesetze oder Richtlinien müssten hierfür geändert werden? Bundesfernstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundeswasserstraßen: Gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen werden im Benehmen mit den Länderverwaltungen/lokalen Umweltbehörden auf Liegenschaften der WSV vorgenommen. Eine Anpassung von Gesetzen oder Richtlinien ist aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich. Bundesschienenwege: Nach Auskunft der DB AG werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Vorgaben der zuständigen Behörde durchgeführt. 16. Bei welchen Baumaßnahmen der letzten zehn Jahre kam es im Saarland zur Fällung von Bäumen, die Bestandteil einer Baumreihe waren? Bundesfernstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundeswasserstraßen: Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. Bundesschienenwege: Der Bundesregierung liegen weder eigene noch Informationen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor. 17. Wurde bei Fällungen aufgrund der Annahme von Verkehrsgefährdung in Kombination mit hohen Geschwindigkeiten eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Bundesautonahnen oder Bundesstraßen in Betracht gezogen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Drucksache 19/14577 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 18. Nach welchen Kriterien erfolgt eine Hecken- oder Strauchbepflanzung oder die Anlage von Blühflächen entlang von Bundesverkehrswegen im Saarland? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern, und wenn ja, wie sehen diese im Vergleich mit dem Saarland jeweils genau aus (bitte Unterschiede detailliert darlegen)? Bundesfernstraßen: Bundesweite Kriterien für die Anlage von Blühflächen oder von Hecken- und Strauchbepflanzungen bestehen nicht. Die erforderlichen Festlegungen erfolgen durch die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen nach landschaftspflegerischen und betrieblichen Kriterien. Aufgrund der unterschiedlichen klimatischen und naturräumlichen Gegebenheiten in den einzelnen Landesteilen gibt es in der Umsetzung nicht konkretisierbare Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Bundeswasserstraßen: Im Bereich der Bundeswasserstraßen erfolgt die Berücksichtigung naturschutzfachlicher und ökologischer Anforderungen an die verkehrliche Unterhaltung, wie z. B. die Uferbepflanzung, nach den Vorgaben des Leitfadens „Umweltbelange bei der Unterhaltung der Bundeswasserstraßen“ (https://izw.baw.de/publi kationen/umwelt-handbuch/0/Leitfaden_Unterhaltung_Gesamt.pdf). Bundesschienenwege: Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 19. Welche Mengen an Streusalz bzw. Natriumchlorid oder anderen Salzen sowie alternativen Abstumpfungsmitteln wurden im Saarland im Winter 2018/2019 durch Behörden des Bundes und/oder des Saarlandes pro Quadratmeter Straße eingesetzt (bitte getrennt nach Bundesautobahnen und Bundesstraßen und Art der Tausalze bzw. Streusalze, getrennt nach Feuchtsalz und Trockensalz und Art der alternativen Abstumpfungsmittel aufschlüsseln)? Auf den Bundesfernstraßen im Saarland wurde ausschließlich Natriumchlorid (NaCl) als Tausalz verwendet. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wurden auf Bundesfernstraßen bundesweit keine abstumpfenden Streustoffe verwendet, sondern grundsätzlich Tausalz als Streustoff eingesetzt. Die Tausalze werden in der Regel als Feuchtsalz oder als reine Salzlösung ausgebracht . Im Winter 2018/2019 wurden im Saarland auf Bundesautobahnen 2.172 t Sole (Salzlösung) und 3.342 t Salz (Trockenstoff) eingesetzt, auf Bundesstraßen 705 t Sole und 2.010 t Salz. Auf die Straßenfläche bezogen, ergibt dies eine Salzmenge auf Bundesautobahnen von 0,69 kg/m² und auf Bundesstraßen von 0,89 kg/m². 20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem Saarland bisher umgesetzt, um den Streusalzeinsatz zu reduzieren? Die Bundesregierung unterstützt die Forschung und den Einsatz neuer Streuund Gerätetechniken, insbesondere zur Ausbringung von Salzlösung. Die Glättebekämpfung mittels Feuchtsalzstreuung FS30, die bereits erhebliche Einsparpotenziale gegenüber der reinen Trockensalzstreuung ermöglicht, ist bundesweit sowohl auf Außerortsstraßen als auch im kommunalen Bereich Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14577 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. etabliert. In den letzten Jahren hat sich daneben auch die reine Flüssigstreuung FS100 mit Sole, vor allem für den präventiven Winterdienst, als optimale Lösung bewährt und wird in zunehmendem Maße bei nicht allzu tiefen Temperaturen eingesetzt. Noch bevor es zu Glätte kommt, wird die Salzlösung vorbeugend auf der Fahrbahn ausgebracht. Sie haftet wesentlich besser und hat eine längere Liegedauer als Feuchtsalz. Die Verkehrssicherheit steigt, der Salzverbrauch und die Kosten sinken und die Umwelt wird geschont. Durch den erhöhten Einsatz von Salzlösungen konnte die Menge an Streusalz im Saarland signifikant verringert werden. Daneben konnte durch die Optimierung der Winterdienstumläufe sowie den Einsatz moderner Winterdienstmanagementsysteme der Streusalzverbrauch weiter reduziert werden. 21. Entlang welcher Bundesverkehrswege im Saarland ist die Anlage neuer Baumreihen derzeit geplant (bitte unter Angabe des Verkehrswegs, der Kilometrierung, Baumanzahl sowie Baumart benennen)? Derzeit bestehen keine Planungen zur Anlage neuer Baumreihen oder Alleen entlang von Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen im Saarland. Laut Auskunft der DB AG sind entlang von Bundesschienenwegen im Saarland zurzeit keine Neuanlage von Baumreihen geplant. 22. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bepflanzung von Autobahnrastanlagen mit Bäumen im Saarland? Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern, und wenn ja, wie sehen diese im Vergleich mit dem Saarland jeweils genau aus (bitte Unterschiede detailliert darlegen)? Die bundeseinheitlichen Vorgaben der „Empfehlungen für Rastanlagen an Straßen , 2011“ geben eine Verwendung landschafts- und regionaltypischer Materialien und Elemente sowie standortgerechter, heimischer und ungiftiger Gehölze zur Einbindung der Rastanlage in den Landschaftsraum vor. Die Planung und Darstellung der einzelnen Maßnahmen zur Gestaltung und Begrünung der Freiflächen erfolgen im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung. Diese sind als Teil der Kompensation des baulichen Eingriffs immer standortspezifisch zu betrachten, sodass sich bereits innerhalb des Saarlands Unterschiede zwischen den einzelnen Anlagen ergeben. 23. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bepflanzung von bundeseigenen Bahnhofsanlagen (z. B. Vorplätze) mit Bäumen im Saarland? Nach Auskunft der DB AG wird die Bepflanzung von bundeseigenen Bahnhofsanlagen (z. B. Vorplätze) im Rahmen des Planungsprozesses mit der zuständigen Behörde unter Berücksichtigung kommunaler Satzungen abgestimmt. Drucksache 19/14577 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.