Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13683 – Ankündigungen von Stellenaufwüchsen bei der Bundespolizei und deren Umsetzung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundespolizei hat seit den 1970-er Jahren neben dem ursprünglich namensgebenden Schutz der Außengrenzen des Bundesgebietes vielfältige weitere Aufgaben übertragen bekommen. Heute ist die Bundespolizei als eine der drei Polizeibehörden des Bundes ein besonders wichtiger Teil der deutschen Sicherheitsarchitektur. Ausweislich des Jahresberichts 2018 verfügte die Bundespolizei zu diesem Zeitpunkt über 44.484,5 Planstellen und Stellen (vgl. www.bundespoli z e i . d e / W e b / D E / S e r v i c e / M e d i a t h e k / J a h r e s b e r i c h t e / j a h r e s b e richt_2018_file.pdf?__blob=publicationFile&v=5 S. 75, letzter Abruf am 23. August 2019). Seit dem Jahr 2014 sind die Planstellen und Stellen der Bundespolizei demnach um 6.489 angewachsen (vgl. www.bundespol i z e i . d e / W e b / D E / S e r v i c e / M e d i a t h e k / J a h r e s b e r i c h t e / j a h r e s b e richt_2015_file.pdf?__blob=publicationFile&v=5 S. 19, letzter Abruf am 23. September 2019). Dieser Aufwuchs geht auf Beschlüsse des Deutschen Bundestages in den Jahren 2015 bis 2017 zurück. Nach internen Vereinbarungen der Bundesregierung soll die Bundespolizei bis zum Jahr 2020 gestaffelt insgesamt etwa 7.300 zusätzliche Stellen erhalten (vgl. www.bundespoli z e i . d e / W e b / D E / S e r v i c e / M e d i a t h e k / J a h r e s b e r i c h t e / j a h r e s b e richt_2016_file.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Grußwort S. 1, letzter Abruf am 23. August 2019). Im Haushalt für das Jahr 2019 sind 46.847,5 und damit über 2.300 zusätzliche Stellen im Vergleich zum Vorjahr für die Bundespolizei vorgesehen (vgl. www.bundeshaushalt.de/fileadmin/de.bundeshaushalt/con tent_de/dokumente/2019/soll/Haushaltsgesetz_2019_Bundeshaushaltsplan_Ge samt.pdf#812, letzter Abruf am 23. August 2019). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer sprach in diesem Zusammenhang anlässlich seines Antrittsbesuchs bei der Bundespolizei von einem Personalaufwuchs von 7.500 Stellen bis 2020 und versprach darüber hinaus auch noch zusätzliche Stellen aus dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakt für den Rechtsstaat (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/ kurzmeldungen/DE/2018/05/antrittsbesuch-bpol.html, letzter Abruf am 23. August 2019). Nach Presseberichten sollen auch aus diesen Mitteln bei der Bundespolizei noch einmal 5.000 Stellen entstehen (Berliner Morgenpost Deutscher Bundestag Drucksache 19/14578 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 23. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. www.morgenpost.de/berlin/article214297667/Ausbau-des-Bundespolizei- Praesidiums-5000-neue-Polizisten.html, letzter Abruf am 23. August 2019). Schließlich kündigte der Bundesinnenminister Horst Seehofer im Juli 2019 gegenüber Gewerkschaftsvertretern noch einmal 11.300 neue Stellen bei der Bundespolizei bis zum Jahr 2025 an (vgl. https://dpolg-bpolg.de/wp/? p=17710; www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Bundespolizei-zu-Seehofer- Plaenen-fuer-weitere-Stellenzuwaechse?open&ccm=000, letzter Abruf am 23. August 2019). Während Bundesinnenminister Horst Seehofer bei verschiedenen Gelegenheiten einen Stellenaufwuchs bei der Bundespolizei angekündigt hat, sind mit Presseberichten schon jetzt zahlreiche Stellen bei der Bundespolizei mangels geeigneter Bewerber unbesetzt (vgl. Spiegel Online www.spiegel.de/panorama/justiz/bundespolizei-tausende-stellen-sind-unbe setzt-a-1199910.html, letzter Abruf am 23. August 2019).  1. Wie hoch ist aus Sicht der Bundesregierung der Personalbedarf der Bundespolizei auf die Jahre 2020 und 2025 gesehen? Welchen Personalbestand braucht die Bundespolizei aus Sicht der Bundesregierung derzeit, um ihren Aufgaben vollständig nachkommen zu können?  2. Über wie viele Planstellen und Stellen soll die Bundespolizei nach Ansicht der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2025 verfügen? Ein Aufwuchs um wie viele weitere Planstellen und Stellen im Vergleich zum Haushaltsjahr 2019 ist bis in die Jahre 2020 und 2025 geplant (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2020 sieht für die Bundespolizei im Kapitel 0625 48.971,5 Planstellen und Stellen vor. Dies entspricht gegenüber dem Bundeshaushaltsplan 2019 einem Aufwuchs in Höhe von 2.124 Planstellen und Stellen. Darüber hinaus enthält der Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2020 einen Haushaltsvermerk, der die Bundespolizei ermächtigt, 1.000 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, deren stellenmäßige Unterlegung erst nach Ende der Ausbildung erfolgen soll. Über die Ausbringung notwendiger Planstellen soll im Bundeshaushaltsplan 2023 entschieden werden. Die Bundespolizei ist damit in der Lage, ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Die Ausbringung weiterer zusätzlicher Plan-/Stellen bleibt den künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten.  3. Wie viele der im Jahr 2015 zusätzlich für die Bundespolizei beschlossenen 7.500 Stellen und Planstellen bis zum Jahr 2020 sind bis jetzt besetzt (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2016/09/ausund -fortbildungszentrum-der-bundespolizei-in-bamberg-eroeffnet.html, letzter Abruf am 23. August 2019)? Von den beginnend mit dem Bundeshaushaltsplan 2015 zusätzlich ausgebrachten Planstellen sind derzeit 1.566 Planstellen besetzt. Alle übrigen zusätzlich ausgebrachten Planstellen werden besetzt, sobald die fertig ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes auf den Planstellen zu führen sind, die für diesen Zweck vorgehalten werden . Für den mittleren Polizeivollzugsdienst dauert der Vorbereitungsdienst zweieinhalb Jahre, für den gehobenen Polizeivollzugsdienst drei Jahre. Drucksache 19/14578 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Da die Anwärterinnen und Anwärter, die den Vorbereitungsdienst absolvieren, nicht auf einer Planstelle zu führen sind, werden die Planstellen für den Zeitraum der Laufbahnausbildung als unbesetzt ausgewiesen. Dabei können Anwärterinnen und Anwärter nicht in Erwartung möglicher Planstellenzuwächse vorzeitig eingestellt werden. Erst mit der Ausbringung zusätzlicher Planstellen im Bundeshaushalt liegt die erforderliche Ermächtigung vor, für die Besetzung dieser ausgewiesenen Planstellen Anwärterinnen und Anwärter einzustellen, es sei denn eine Ermächtigung zur Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern wird durch einen Haushaltsvermerk verliehen.  4. Wie viele der aus dem sogenannten Pakt für den Rechtsstaat vorgesehenen 5.000 zusätzlichen Stellen für die Bundespolizei sind bisher geschaffen und besetzt? Bis zu welchem Zeitpunkt ist mit einer vollständigen Besetzung der Stellen zu rechnen? Von den für die Bundespolizei vorgesehenen Planstellen und Stellen sind mit Stand Bundeshaushaltsplan 2019 2.475 Planstellen ausgebracht worden. Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2020 enthält weitere 1.250 Planstellen. Die Ausbringung weiterer zusätzlicher Plan-/Stellen bleibt dem kommenden Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. Derzeit kann aus den in der Antwort zu Frage 3 genannten Gründen noch keine dieser Planstellen besetzt sein.  5. Bis zu welchem Zeitpunkt kann mit einer Besetzung der vom Bundesinnenminister Horst Seehofer versprochenen zusätzlichen 11.300 Stellen bei der Bundespolizei gerechnet werden? Für welches Haushaltsjahr sind diese geplant? Eine Besetzung von 1.000 Planstellen wird nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes der auf der Grundlage des in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Haushaltsvermerkes eingestellten Anwärterinnen und Anwärter im Jahr 2023 erfolgen; dies geschieht vorbehaltlich des weiteren parlamentarischen Verfahrens zum Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 sowie des Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2023. Die Entscheidung zur Einstellung weiterer zusätzlicher Anwärterinnen und Anwärter kann erst im Zusammengang mit der Ausbringung weiterer zusätzlicher Plan-/Stellen in künftigen Haushaltsaufstellungsverfahren getroffen werden.  6. Wie viele Stellen und Planstellen sind seit dem Jahr 2010 bei der Bundespolizei konkret geschaffen worden und weggefallen (bitte nach Haushaltsjahr aufschlüsseln)? Die zusätzliche Ausbringung beziehungsweise der Wegfall von Planstellen und Stellen für die Bundespolizei im Bundeshaushaltsplan seit dem Jahr 2010 gegenüber dem Bundeshaushaltsplan des Vorjahres ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Dabei ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass ein großer Anteil der Summe der weggefallenen Stellen auf technisch bedingte Änderungen (z. B. in Fällen von Stellenhebungen der Wegfall niedrigwertiger Stellen zugunsten der Ausbringung höherwertigerer Stellen, Wirksamwerden von kw-Vermerken, Realisierung von gesetzlich vorgegebenen Stelleneinsparungen, etc.) zurückzuführen ist. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14578 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Bundeshaushaltsplan Zusätzliche Ausbringung Wegfall 2010 122,0 443,0 2011 16,0 623,5 2012 274,5 229,5 2013 10,0 354,0 2014 4,0 305,5 2015 415,0 215,5 2016 1.591,0 111,5 2017 2.921,5 998,0 2018 3.289,0 412,0 2019 3.708,0 1.345,0  7. Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für das Personal nach vollzogenem Aufwuchs in den Jahren 2020 und 2025? Wie hoch sind die veranschlagten Kosten für personalbedingte Ausgaben wie Ausrüstung, Dienstgebäude, Dienstfahrzeuge, Aus- und Weiterbildung , um den Personalaufwuchs durchzuführen? Für zusätzliche Stellen wurden bzw. werden in aller Regel auch zusätzliche durchschnittliche Personal- und Sachkosten je Stelle veranschlagt, wie sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen in jeweils aktueller Fassung auch veröffentlicht sind (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/ Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Bundeshaushalt/personalkos tensaetze.html). Die Sachkosten dieser Durchschnittssätze umfassen auch erforderliche Ausstattungen und Unterbringungen. Beispielhaft kann angeführt werden, dass für eine Stelle der Besoldungsgruppe A10 derzeit Personalkosten in Höhe von 67.097 Euro jährlich vorgesehen sind (Besoldung in Höhe von 49.650 Euro, Versorgungskosten in Höhe von 14.547 Euro, Personalnebenkosten in Höhe von 2.900 Euro) sowie Sachkosten in Höhe von 22.600 Euro; zusammen 89.697 Euro jährlich. Für die Zeit des Vorbereitungsdienstes werden in der Regel zunächst Anwärterbezüge veranschlagt .  8. Welche Bundespolizeidirektionen und sonstigen Organisationseinheiten der Bundespolizei werden im Rahmen des geplanten Personalaufwuchses mit zusätzlichen Stellen und Planstellen ausgestattet? Welcher Personalaufwuchs ist insbesondere bei IT-Fachkräften geplant, und wo werden diese eingesetzt? Auf der Grundlage der zusätzlichen Planstellen und Stellen werden in allen Bundespolizeibehörden nach polizeifachlichen und organisatorischen Bedarfskriterien zusätzliche Dienstposten eingerichtet. Vorgesehen ist die Einrichtung von 270 zusätzlichen Dienstposten, die mit IT- Fachkräften besetzt werden sollen. Davon sollen 180 Dienstposten in der Abteilung 5 – Zentrum für Informations- und Kommunikationstechnik – des Bundespolizeipräsidiums und 90 Dienstposten in den Führungsgruppen der Bundespolizeiinspektionen eingerichtet werden. Drucksache 19/14578 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie viele Planstellen und Stellen bei der Bundespolizei sind derzeit nicht besetzt? Mit Stand 1. September 2019 sind 6.906,1 der im Bundeshaushaltsplan 2019 für die Bundespolizei ausgebrachten Planstellen und Stellen nicht besetzt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 10. Hält die Bundesregierung die weitere Erhöhung von Stellen und Planstellen , während bereits bestehende Stellen und Planstellen nicht besetzt werden können, für sinnvoll? Wenn ja, warum? Ja, weil die Ausbildung von weiteren Anwärtern erst begonnen werden kann, sobald neue Stellen ausgebracht worden sind. Zur weiteren Begründung wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 sowie 3 verwiesen. 11. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den vergangenen fünf Jahren aus Altersgründen aus der Bundespolizei ausgeschieden (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Die Anzahl der Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei, die seit 2015 wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten sind, ist in nachfolgender Tabelle mit Stand 1. September 2019, aufgeschlüsselt nach Jahren, dargestellt. Jahr Anzahl 2015 600 2016 554 2017 458 2018 504 2019 470 12. Wie viele Beamtinnen und Beamte werden voraussichtlich jeweils bis zum Ende des Jahres 2020 und bis zum Ende des Jahres 2025 aus Altersgründen aus der Bundespolizei ausscheiden? Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2020 werden voraussichtlich 1.132 Beamtinnen und Beamte wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2025 werden voraussichtlich 5.269 Beamtinnen und Beamte wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand treten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14578 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Wie viele Angestellte der Bundespolizei sind in den vergangenen fünf Jahren in den Ruhestand eingetreten (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Die Anzahl der Tarifbeschäftigten der Bundespolizei, die seit 2015 wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in die Rente eingetreten sind, ist in nachfolgender Tabelle mit Stand 1. September 2019, aufgeschlüsselt nach Jahren, dargestellt . Jahr Anzahl 2015 245 2016 158 2017 138 2018 101 2019 53 14. Wie viele Angestellte der Bundespolizei werden voraussichtlich jeweils bis zum Ende des Jahres 2020 und bis zum Ende des Jahres 2025 in den Ruhestand eintreten? Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2020 werden voraussichtlich 120 Tarifbeschäftige wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in die Rente eintreten. Im Zeitraum vom 1. September 2019 bis 31. Dezember 2025 werden voraussichtlich 999 Tarifbeschäftigte wegen Erreichens der Regelaltersgrenze in die Rente eintreten. 15. Wie gedenkt die Bundesregierung, die durch Pensionierungen und Renteneintritte bis zum Jahr 2025 freiwerdenden Stellen und Planstellen mit neuem Personal zu besetzen? Mit welcher Entwicklung der Bewerberzahlen bei der Bundespolizei rechnet die Bundesregierung in Anbetracht einer alternden Gesellschaft? Aus Gründen des Alters der Dienstposteninhaberin oder des Dienstposteninhabers vakant werdende Dienstposten, für deren Besetzung nicht Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Bundespolizei vorgesehen sind, werden zeitnah zur Besetzung ausgeschrieben und entsprechend nachbesetzt. Die Nachbesetzung von aus Gründen des Alters der Dienstposteninhaberin oder des Dienstposteninhabers voraussichtlich vakant werdenden Dienstposten, für deren Besetzung Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Bundespolizei vorgesehen sind, wird bei der Einstellungsplanung von Anwärterinnen und Anwärtern für den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei und der Zulassungsplanung zum Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahn rechtzeitig berücksichtigt, so dass eine zeitnahe Nachbesetzung erfolgen kann. Die Bundespolizei hat bereits im Jahr 2013 begonnen, erfolgreich ein nachhaltiges Kommunikationskonzept zur Nachwuchsgewinnung umzusetzen. Daher stehen auch weiterhin eine positive Entwicklung der Bewerbungszahlen und in der Folge eine Besetzung aller Dienstposten zu erwarten. Drucksache 19/14578 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 16. Welche Mittel wird die Bundespolizei einsetzen, um auch zukünftig Bewerber für den Dienst in der Bundespolizei zu gewinnen? Plant die Bundesregierung besondere Anstrengungen zur Personalgewinnung ? Für Zwecke der Personalgewinnung setzt die Bundespolizei unter anderem verschiedene Werbemaßnahmen des Kommunikationskonzeptes zur Nachwuchsgewinnung um. Dazu gehören beispielsweise Werbespots im Kino sowie im Fahrgast-TV des Öffentlichen Personennahverkehrs und Werbeschaltungen in sozialen Medien. Dialogveranstaltungen, wie „Coffee with a Cop“, haben die Bekanntheit der Bundespolizei als vielseitigen Arbeitgeber innerhalb der Zielgruppe wesentlich gesteigert und sorgen bei den Veranstaltungen an verschiedenen Örtlichkeiten bundesweit für ein reges Interesse potentieller Bewerberinnen und Bewerbern. Darüber hinaus hat die Bundespolizei auch mit in der Zielgruppe bekannten sogenannten Influencer zusammengearbeitet. Im Internet wird ferner die Karriereseite www.komm-zur-bundespolizei.de/ betrieben. Für konkrete Anliegen setzt die Bundespolizei als Ansprechpersonen für Interessentinnen und Interessenten disloziert im gesamten Bundesgebiet Einstellungsberaterinnen und -berater ein. Diese sind auch mit Nachwuchswerbeständen zum Beispiel auf Berufsmessen, Fachmessen und anderen geeigneten Veranstaltungen zugegen. 17. Wie viele Auszubildende haben im Jahr 2018 und im Jahr 2019 bisher ihre Ausbildung bei der Bundespolizei begonnen? Wie viele Anwärterinnen und Anwärter haben im Jahr 2018 und im Jahr 2019 bisher ihren Dienst bei der Bundespolizei begonnen? Im Jahr 2018 haben 88 Auszubildende ihre Berufsausbildung und 2.948 Anwärterinnen und Anwärter ihren Vorbereitungsdienst begonnen, mit Stand 1. September 2019 im laufenden Jahr 91 Auszubildende und 3.099 Anwärterinnen und Anwärter. 18. Wie müssen sich aus Sicht der Bundesregierung Bewerberzahlen und die Zahlen von Auszubildenden, Anwärterinnen und Anwärtern bis zum Jahr 2025 entwickeln, um die bis in das Jahr 2025 freiwerdenden und neu geschaffenen Stellen und Planstellen besetzen zu können? Der Trend der Bewerberzahlen lässt eine Deckung des bis zum Jahr 2025 erwarteten Einstellungsbedarfs zu. Dessen ungeachtet werden die Bewerberzahlen mit großer Genauigkeit und Sorgfalt beobachtet, um gegebenenfalls die Maßnahmen der Nachwuchswerbung in geeigneter Weise anzupassen. Die Planung der Bundespolizei für die Einstellung von Auszubildenden sowie Anwärterinnen und Anwärtern erfolgt auf der Grundlage im Bundeshaushaltsplan neu ausgebrachter Planstellen und Stellen beziehungsweise Ermächtigungen zur Einstellung von Anwärterinnen und Anwärtern und der zu erwartenden Abgänge aufgrund Erreichens der Alters- beziehungsweise der Regelaltersgrenze . Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 11 bis 14 verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14578 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der Einstellung von Quereinsteigern bei? Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um insbesondere das Beamtenrecht für den Quereinstieg zu öffnen? Der Einstellung von Quereinsteigern bei der Bundespolizei misst die Bundesregierung einen hohen Stellenwert bei. Die Verordnung über die Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes in der Bundespolizei eröffnet daher bereits den Zugang zum höheren Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei für Bewerberinnen und Bewerber mit einer zweiten Staatsprüfung, die Einstellung oder Versetzung aus anderen Laufbahnen des Polizeivollzugsdienstes sowie den Zugang zu besonderen Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei. 20. Welchen Bedarf an neu einzustellenden Fachkräften hat die Bundespolizei voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2020 bzw. 2025? Wie gedenkt die Bundesregierung, diesen Bedarf an Fachkräften im verschärften Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt zu decken? Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundespolizei sind Fachkräfte. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 16 und 18 verwiesen. 21. Welcher Bedarf an Fachkräften, insbesondere an IT-Fachkräften ergibt sich für die Bundespolizei aus der Umsetzung des Programms „Polizei 2020“? Die Arbeiten bezüglich des Programms „Polizei 2020“ werden derzeit mit vorhandenen Fachkräften vorangetrieben. Ein darüberhinausgehender Personalbedarf wird im weiteren Programmverlauf zu prüfen sein. 22. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung bei der Erweiterung der Ausund Fortbildungseinrichtungen der Bundespolizei in Anbetracht des geplanten Personalaufwuchses? Die derzeit bestehende Ausbildungsorganisation der Bundespolizei verfügt über ausreichende Kapazitäten, um auch die erforderlichen Ausbildungsmaßnahmen im Zuge des in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 dargestellten Stellenzuwachses für das Haushaltsjahr 2020 zusätzlich durchführen zu können. Zur Durchführung der erforderlichen Ausbildungsmaßnahmen infolge des in der Antwort zu Frage 2 dargestellten Haushaltsvermerks des Regierungsentwurfs für den Bundeshaushaltsplan 2020 soll eine Kapazitätserweiterung im Liegenschaftsbestand vorgenommen werden. 23. Welchen Bedarf sieht die Bundesregierung an zusätzlichem Verwaltungspersonal innerhalb der Bundespolizei und im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in Anbetracht des geplanten Personalaufwuchses bei der Bundespolizei? In dem für das Haushaltsjahr 2020 vorgesehenen Stellenaufwuchs sind insgesamt 298 Stellen für Verwaltungs- beziehungsweise Unterstützungspersonal vorgesehen. Drucksache 19/14578 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 24. Über wie viel Aus- und Fortbildungspersonal muss die Bundespolizei aus Sicht der Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2025 verfügen, um das neu eingestellte Personal entsprechend schulen zu können? Die Bundespolizeiakademie setzt rund 1.500 Fachlehrer und Lehrkräfte in der Aus- und Fortbildung ein. Der voraussichtliche Bedarf für 2025 hängt von der Anzahl der Anwärterinnen und Anwärter ab und kann daher noch nicht beziffert werden. 25. Wie gedenkt die Bundesregierung, mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen innerhalb der Bundespolizei umzugehen? Bei wie vielen der in den Jahren 2020 und 2025 geplanten Stellen handelt es sich um befristete Stellen? Zum Umgang mit befristeten Beschäftigungsverhältnissen wird auf § 19 Absatz 3 des Haushaltsgesetzes 2019 verwiesen. Die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushaltsplan 2020 neu ausgebrachten Stellen sind nicht mit ku/kw- Vermerken versehen. Für den Regierungsentwurf eines Bundeshaushaltsplan 2025 liegt noch keine hinreichend konkrete Planung vor; grundsätzlich benötigt die Bundespolizei für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben dauerhaft ausgebrachte Planstellen und Stellen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14578 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.