Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Georg Link, Michael Theurer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13859 – Wartezeiten zur Visaerteilung für philippinische Pflegekräfte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Anwerbung ausländischer Pflegekräfte“ (Bundestagsdrucksache 19/5654) verweist die Bundesregierung auf die Konzertierte Aktion Pflege, die Vorschläge zur verstärkten Gewinnung ausländischer Pflegekräfte entwickeln soll. Im vergangenen Juni wurde die Konzertierte Aktion Pflege nunmehr offiziell abgeschlossen und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen wurden öffentlich vorgestellt. Die entsprechende Arbeitsgruppe 4 (AG 4) der Konzertierten Aktion (Pflegekräfte aus dem Ausland) erarbeitete Maßnahmen, die eine erleichterte und verstärkte Anwerbung von ausländischen Pflegekräften ermöglichen sollen. So sollen etwa „die Verwaltungsverfahren im In- und Ausland in Zusammenhang mit der Erteilung von Visa für Personen aus Drittstaaten […] effizienter, transparenter und zukunftsorientiert gestaltet werden.“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/ Konzertierte_Aktion_Pflege/KAP_Vereinbarungen_AG_1-5.pdf). Im Sommer 2019 reisten Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit auf die Philippinen, um für eine verstärkte Anwerbung zu werben (www.spie gel.de/karriere/gesundheitsministerium-will-pflegekraefte-auf-den-philippi nen-anwerben-a-1281726.html). Fast zeitgleich musste die deutsche Botschaft in Manila allerdings die Heraufsetzung der Wartezeiten für Visaanträge von Pflegekräften von vier Monaten auf sechs Monate verkünden (www.aerzte blatt.de/nachrichten/104127/Streit-um-lange-Wartefristen-fuer-Visa-von- Fachpflegekraeften und https://manila.diplo.de/ph-de/service/visa-einreise/ nationale-visa/1691004). Auch wenn die Maßgaben der AG 4 der Konzertierten Aktion Pflege nicht mit sofortiger Wirkung greifen können, steht die Entscheidung aus Sicht der Fragesteller im Widerspruch zu den Vorhaben der Bundesregierung, die Anwerbung und Anerkennung von ausländischen Pflegekräften zu beschleunigen. Auch erscheint fragwürdig, ob die deutschen Botschaften im Ausland in der Lage sind, die von der Bundesregierung gesetzten Vorgaben, wie etwa zur Beschleunigung der Verfahren, umzusetzen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14579 19. Wahlperiode 28.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 24. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Ausbau von Kapazitäten an den Visastellen deutscher Auslandsvertretungen und weitere Maßnahmen der Bundesregierung belegen ihr Engagement für möglichst geringe Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums. Bei den auf den Webseiten der Auslandsvertretungen angegebenen Wartezeiten handelt es sich um rechnerische Momentaufnahmen, die über das Jahr hinweg in Abhängigkeit von Nachfrage und verfügbarer Bearbeitungskapazitäten schwanken. Sie werden nicht durch die Bundesregierung festgelegt. Für die meisten Visumkategorien können die Antragstellerinnen und Antragsteller selbst einen Termin zur Visumbeantragung im Online-System buchen. Der zur Verfügung stehende Buchungszeitraum kann zwischen wenigen Tagen bis zu maximal 14 Wochen betragen. Ein flexibles Buchungs- und Vergabesystem erlaubt den Auslandsvertretungen die Anpassung an wechselnde Nachfrage- und Bearbeitungskapazitäten. Bei extrem stark nachgefragten Visumkategorien ist für Antragstellerinnen und Antragsteller eine Online- Terminliste vorgeschaltet, um sich für einen Termin anzumelden. Termine zur Visumbeantragung werden dann in chronologischer Reihenfolge durch die Auslandsvertretung vergeben. Daraus lassen sich die ungefähren Wartezeiten für einen Termin kalkulieren, die auf den Webseiten der betroffenen Auslandsvertretungen veröffentlicht oder per automatisierter E-Mail individuell mitgeteilt werden.  1. Wie begründet die Bundesregierung die Verlängerung der Wartezeiten für Visaanträge für Pflegekräfte von den Philippinen? Grund ist die kontinuierlich und stark steigende Visumnachfrage im Pflegebereich . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Wie viele Antragssteller sind nach Kenntnis der Bundesregierung von der Verlängerung der Wartezeit betroffen? Die Botschaft Manila führt eine Terminliste für Pflegekräfte. Nach dieser Liste warten derzeit 266 Personen auf einen Termin (Stand 18. Oktober 2019).  3. Wie viele Pflegekräfte-Visaanträge wurden in den vergangenen Jahren 2017, 2018 und bis August 2019 gestellt und positiv beschieden? Die Visumanträge von Pflegekräften werden in der Visastatistik des Auswärtigen Amts nicht gesondert erfasst.  4. Wie viele Beschäftigte mit Visazuständigkeit sind an der Botschaft in Manila seit 2017 bis 2019 tätig? Gab es oder plant die Bundesregierung eine Aufstockung der Beschäftigten ? Die Angaben zur aktuellen Personallage und die Entwicklung der letzten Jahre werden zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als schützenswerte Information „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und separat übermittelt.* * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/14579 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  5. Wie viele Terminkapazitäten stehen in Manila auf Basis der bearbeiteten Visaanträge zur Verfügung, und wie viele Terminregistrierungen stehen diesen entgegen? Die Botschaft Manila hat 2018 insgesamt 18.885 Schengen-Visa und 3.246 nationale Visa bearbeitet. Diese Zahlen dienen als Referenz für die Terminkapazität der Botschaft, die aber abhängig von den verfügbaren Personalkapazitäten schwankt. Auf den Terminlisten der Botschaft Manila sind aktuell 527 Personen registriert, darunter die in der Antwort zu Frage 2 genannten Pflegekräfte.  6. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über weitere Botschaften vor, die in diesem Jahr eine Erhöhung der Wartezeiten für Pflegekräfte vorgenommen haben oder erwägen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  7. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die erfolgte Verlängerung der Wartezeiten für philippinische Pflegekräfte das erklärte Ziel der AG 4 der Konzertierten Aktion Pflege, die Verwaltungsverfahren zur Visaerteilung für ausländische Pflegekräfte zu beschleunigen, konterkariert ? Wenn ja, wie plant die Bundesregierung, dieses Ziel der Konzertierten Aktion Pflege in der Praxis umzusetzen? Wenn nein, weshalb nicht?  9. Welche Ergebnisse wurden von der durch die Staatssekretärs- Steuerungsgruppe eingesetzte „Arbeitsgruppe Verwaltungsverfahren“, die u. a. Vorschläge zur Verbesserung der Verfahren und zur stärkeren Unterstützung der Auslandsvertretungen durch inländische Behörden erarbeiten sollte, präsentiert? Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, weshalb konnte der in der Konzertierten Aktion Pflege festgelegte Zeitplan, der einen Abschluss bis September 2019 vorsieht, nicht eingehalten werden? 10. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung allgemein, die Verfahrensdauer für Visaanträge für ausländische Pflegekräfte in deutschen Auslandsvertretungen zu verkürzen? Die Fragen 7, 9 und 10 werden wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Maßnahmen der AG 4 der Konzertierten Aktion Pflege sind eingeordnet in den kohärenten Gesamtansatz ineinandergreifender und aufeinander abgestimmter Maßnahmen der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Zentrale Maßnahme wird das künftige beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a des Aufenthaltsgesetzes (in der durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019, BGBl I 2019, 1307, geänderten Fassung) sein, in dem die Ausländerbehörden auf Veranlassung des Arbeitgebers eine koordinierende und beratende Funktion vor Beantragung des Einreisevisums übernehmen und nach Prüfung der Inlandssachverhalte eine Vorabzustimmung erteilen. Die Auslandsvertretungen vergeben dann einen Termin zur Visumbeantragung innerhalb von drei Wochen nach Vorlage durch die Fachkraft und entscheiden in der Regel innerhalb von drei Wochen nach Antragsstellung. Eine Entlastung der Auslandsvertretungen und Erweiterung sowohl der Terminals auch der Bearbeitungskapazitäten im Visumverfahren soll neben geplanten Personalverstärkungen der Auslandsvertretungen auch dadurch erreicht wer- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14579 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. den, dass die Antragsannahme von nationalen Visa teilweise an externe Dienstleistungserbringer ausgelagert wird, wie dies derzeit bereits bei Schengen-Visa praktiziert wird. Zudem wird die Bearbeitung von Visumanträgen im Bereich Erwerbsmigration zum Teil zentral in einer neu gegründeten Arbeitseinheit im Auswärtigen Amt erfolgen. Diese Arbeitseinheit wird insbesondere ein Kompetenzzentrum für Visa zur Aufnahme von Beschäftigungen (einschließlich Anpassungsmaßnahmen ) im Gesundheits- und Pflegebereich umfassen, das die Auslandsvertretungen in diesem Bereich unterstützen und entlasten soll.  8. Hält die Bundesregierung die deutschen Auslandsvertretungen für personell angemessen besetzt, um die mit den Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege und dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz angestrebte steigende Zahl der Anträge zur Visaerteilung von ausländischen Pflegekräften ohne eine Erhöhung der Verfahrensdauer zu bewältigen? Wenn ja, woran macht sie dies fest? Wenn nein, inwieweit wurde das in der Konzertierten Aktion Pflege festgeschriebene Ziel, die beteiligten Behörden des Bundes einschließlich der Auslandsvertretungen mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen auszustatten, umgesetzt? Die Bundesregierung begegnet der steigenden Visumnachfrage durch personelle Verstärkungen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9439 verwiesen. Eine Aussage zur personellen und finanziellen Ausstattung des Auswärtigen Amts einschließlich der Auslandsvertretungen ist erst nach Abschluss des Haushaltsverfahrens für 2020 möglich. Drucksache 19/14579 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.