Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Matthias Gastel, Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/13888 – Vögel am Bodensee V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bodensee ist ein Hotspot der Biodiversität. Er und seine Umgebung bilden ein abwechslungsreiches und artenreiches Ökosystem. Rund 300 Vogelarten gibt es am Bodensee, ca. 160 Vogelarten brüten im Gebiet. Für viele Arten ist er ein wichtiges Winterhabitat oder eine Ruhestätte während der Zugzeit. Dieses wertvolle Ökosystem wird von verschiedenen Einflüssen verändert: Die Folgen der Klimakrise zeigen sich an höheren Wassertemperaturen und Extremwetterereignissen mit entsprechenden Auswirkungen auf bestimmte Vogelpopulationen. Auch die dichte Besiedelung sowie großflächige Intensivobstanlagen haben Auswirkungen auf Insekten und Vogelbestände. Eine jüngst veröffentlichte Studie von Wissenschaftlern der Ornithologischen Arbeitsgruppe Bodensee und des Max-Planck-Instituts zeigte einen Rückgang von Brutpaaren um ein Viertel innerhalb der letzten 30 Jahre (www.mpg.de/ 13848390/vogelsterben-bodensee, aufgerufen am 16. September 2019). Auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene hat sich die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, die Biodiversität zu erhalten, doch insbesondere bei Vögeln ist der Rückgang dramatisch (www.sueddeutsche.de/wissen/arten vielfalt-deutschland-sterben-die-voegel-weg-1.3490817). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der naturschutzrechtliche Vollzug liegt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Die Länder führen auch die Erhebung der Grundlagendaten einschließlich des dazu erforderlichen Monitorings sowie die Erteilung der naturschutzrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse durch. Die aus dieser Zuständigkeit und den Aktivitäten heraus gewonnenen Daten liegen daher grundsätzlich bei den Ländern und nicht bei der Bundesregierung vor. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14581 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 25. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  1. Ist der Bundesregierung die Studie „Starke Bestandsveränderungen der Brutvogelwelt des Bodenseegebietes – Ergebnisse aus vier flächendeckenden Brutvogelkartierungen in drei Jahrzehnten.“ (Hans-Günther Bauer, Georg Heine, Daniel Schmitz, Gernot Segelbacher & Stefan Werner, Vogelwelt 139: 3 – 29 (2019)) bekannt, in der der Rückgang von Brutpaaren um ein Viertel innerhalb der letzten 30 Jahre beschrieben wird, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Die Studie ist der Bundesregierung bekannt. Schlussfolgerungen wären ggf. von regional zuständigen Behörden der Bodenseeregion bzw. den betroffenen Ländern Baden-Württemberg und Bayern zu ziehen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. Welche Vogelarten am Bodensee sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders vom Rückgang betroffen und welches sind die maßgeblichen Gründe dafür? Über die o. g. Studie hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Vogelfauna am Bodensee vor und sie kann daher keine hinreichend fundierten Aussagen zu möglichen Gründen für einen Rückgang in dieser Region treffen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  3. Welche genaueren Kenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass der Bestand sogenannter Allerweltsarten am Bodensee zurückgeht, mit Blick auf national, europäisch und international beschlossenen Ziele zum Erhalt der Biodiversität? Über o. g. Studie hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Vogelfauna am Bodensee vor und sie kann daher keine hinreichend fundierten Aussagen zu regional verbreiteten Arten treffen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  4. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über Vogelarten vor, die am Bodensee bald ausgestorben sein könnten – auch mit Blick auf nationale Verantwortungsarten? Die Bundesregierung verfügt über keine hinreichenden Kenntnisse über regional am Bodensee vom Aussterben bedrohten Arten. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  5. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über den (unterschiedlichen ) Rückgang von Vögeln und Vogelarten in verschiedenen Lebensräumen am Bodensee vor, und welche Schlüsse lassen sich daraus für das Artensterben bei Vögeln in Deutschland ziehen? Über die o. g. Studie hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Vögel am Bodensee und ihre Lebensräume vor. Etwaige Schlussfolgerungen wären am Bodensee von den betroffenen Ländern zu ziehen. Zur Problematik des Rückgangs der Vogeldiversität in Deutschland wird auch auf die Antworten zu den Fragen 6 und 11 verweisen. Drucksache 19/14581 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Vogelarten vor, die auf den Lebensraum Feuchtgebiet am Bodensee angewiesen sind, auch vor dem Hintergrund der unterzeichneten Ramsar- Konvention? Wie bewertet sie diese Entwicklung, und worin sieht sie die Ursachen? Über die o. g. Studie hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über die Entwicklung von Vogelarten der Feuchtgebiete am Bodensee und ihre Lebensräume vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Auf den guten Zustand der Bestände vieler Wasservogelarten in Europa weist die Studie Amano et al (2017): „Successful conservation of global waterbird populations depends on effective governance”, Nature (553), 199 – 202 hin. Diese Studie beschreibt den guten Zustand der europäischen Wasservogelarten im Binnenland vor allem als Ergebnis von erfolgreichen Schutzmaßnamen in Europa, aber betont zugleich die Bedeutung von internationaler Zusammenarbeit z. B. im Rahmen der Ramsar-Konvention beim Schutz von Zugvogelarten.  7. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von sogenannten Durchzüglern am Bodensee vor? Welche Schlüsse zieht sie aus dieser Entwicklung, und worin sieht sie die Ursachen? Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Zugvögeln in Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Entwicklung von durchziehenden Vögeln am Bodensee und den Ursachen der regionalen Entwicklungen vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Die Entwicklung der Bestände von Zugvögeln in Deutschland wurde in der Publikation Sudfeldt, C. et al (2013): „Vögel in Deutschland – 2013“dargestellt . Gemäß dieser Veröffentlichung lag für Deutschland der Anteil überwinternder Vogelarten, deren Bestände über 25 Jahre rückläufig waren, bei 15 Prozent , weitere 4 Prozent zeigten eine leichte Abnahme. Demgegenüber nahmen 28 Prozent der Arten zu, weitere 5 Prozent zeigten eine leichte Bestandszunahme . Besonderer Handlungsbedarf zum Schutz überwinternder Arten wurde bspw. für Zwergschwan, Waldsaatgans und Eisente formuliert, die weltweit stark zurückgegangen sind und von denen erhebliche Populationsanteile in Deutschland überwintern.  8. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung von Vögeln, die am Bodensee überwintern, vor? Welche Schlüsse zieht sie aus dieser Entwicklung, und worin sieht sie die Ursachen? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die am Bodensee überwinternden Arten vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14581 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung des Insektenbestandes am Bodensee? Welche Auswirkungen hat dieser nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bestände von Vögeln in der Region? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die regionale Insektenfauna am Bodensee vor und kann daher keine Aussagen zu den Auswirkungen eines Rückgangs der Insekten auf die Vogelarten in dieser Region treffen. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur Befürchtung der Forscher der oben genannten Studie vor, dass eine ähnliche Entwicklung auch in anderen Regionen Deutschlands bzw. deutschlandweit zu erwarten sei, und was wird Sie dagegen unternehmen? Die Entwicklung von insektenfressenden Vogelarten in Deutschland wird in der Publikation Wahl et al (2015): „Vögel in Deutschland – 2014“ dargestellt. In der Studie wurden Bestandstrends für den Zeitraum bis 2009 betrachtet. Etwa 40 Prozent der Altvögel der Brutvogelarten ernähren sich zur Brutzeit überwiegend von Kleininsekten und ihren Entwicklungsstadien sowie Spinnentieren. Bei dieser großen Vogelartengruppe zeigte sich nach danach eine markante Zunahme der Bestandsrückgänge zwischen dem 25- und dem 12-Jahreszeitraum: Während bei Betrachtung des Bestandstrends über 25 Jahre nur etwa 30 Prozent (inkl. leichter Abnahmen) der Arten einen Bestandsrückgang zeigten, waren es über den kürzeren Zeitraum fast 50 Prozent. Auf Bundesebene existieren verschiedene Förderinstrumente, in denen auch Projekte zum Schutz und zur Förderung verschiedener Vogelarten berücksichtigt werden. Dazu zählt z. B. das Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben „Seggenrohrsänger und Auenwiesen“ (Hauptvorhaben 2011 bis 2014). Im Bundesprogramm Biologische Vielfalt laufen derzeit im Förderschwerpunkt zu Verantwortungsarten zwei Projekte zum Schutz des Rotmilans (Artenhilfsprojekt Rotmilan – Rhön, Rotmilan – Land zum Leben) sowie ein Projekt zu Wiesenvögeln mit dem Titel „Der Sympathieträger Kiebitz als Botschafter: Umsetzung eines Artenschutz-Projektes zur Förderung des Kiebitzes in der Agrarland schaft„. Weiterhin bieten die Maßnahmen im gerade von der Bundesregierung verabschiedeten Aktionsprogramm Insektenschutz die Möglichkeit, die ökologische Funktion von Insekten als Nahrungsgrundlage für andere Tiere zu stärken . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Rückgänge bei Vogelarten (bitte nach Rast- und Brutvogelarten bzw. Wiesen- und Waldvogelarten auch exemplarisch aufschlüsseln) bundesweit in den letzten zehn Jahren , und worin sieht sie Ursachen? Brutvogelarten Aufschluss über die Entwicklung von für bestimmte Lebensräume typischen Vogelarten gibt der bundesweite Indikator Artenvielfalt- und Landschaftsqualität . Er basiert auf der Bestandsentwicklung ausgewählter Brutvogelarten und zeigt in seinen auf einzelne Lebensraumtypen bezogenen Teilindikatoren unterschiedliche Entwicklungen. Der Teilindikator für das Agrarland erreichte im Jahr 2015 59 Prozent des Zielwertes für das Jahr 2030 und hat sich in den Jahren 2005 bis 2015 statistisch signifikant verschlechtert. Auch der Teilindikator für Küsten und Meere (2015 ebenfalls bei 59 Prozent des Zielwertes) entwickelte sich in den Jahren 2005 bis 2015 statistisch signifikant weg vom Ziel. Drucksache 19/14581 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Teilindikatoren für Binnengewässer und für Siedlungen erhöhten sich im Jahr 2015 auf 75 Prozent bzw. 73 Prozent des Zielwertes, befanden sich damit aber ebenfalls noch weit vom Zielbereich entfernt. Für diese beiden Teilindikatoren ließ sich über die Jahre 2005 bis 2015 ein statistisch signifikanter Trend hin zum Zielwert ermitteln. Vergleichsweise günstig hat sich der Teilindikator für Wälder entwickelt. Er gelangte 2015 mit 90 Prozent des Zielwertes in den Zielbereich und verzeichnete einen statistisch signifikant positiven Trend. Die Höhe der Zielwerte soll bis zum Jahr 2020 überprüft werden. Im Agrarland ist die Bestandssituation vieler Vogelarten kritisch. Vögel, die auf Äckern, Wiesen und Weiden brüten, gehen in der Agrarlandschaft – regional unterschiedlich – aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung nach wie vor im Bestand zurück. Während der letzten zehn Jahre bis zum Jahr 2015 wird dies am stark negativen Trend beispielsweise der Bestände von Braunkehlchen , Kiebitz und Uferschnepfe deutlich. Grünlandumbruch und Energiepflanzenanbau können negative Auswirkungen auf die Bestandsentwicklung der Agrarvögel haben. Eine weitere Ursache für die Bestandsrückgänge wird in der Aufhebung der Pflichtstilllegungen im Herbst 2007 durch die EU gesehen, die zu einem Wegfall vieler Stilllegungsbrachen führte (vgl. Wahl et al. 2015, vgl. Antwort zu Frage 10). In der Analyse von Gefährdungen und Beeinträchtigungen (vgl. Wahl et al. 2015, vgl. Antwort zu Frage 10) wurde für die Brutvogelarten Deutschlands ermittelt , dass von den untersuchten 242 Brutvogelarten etwa ein Drittel durch die Änderung der Nutzungsart/-intensität mittel oder schwerwiegend gefährdet und beeinträchtigt war, etwa ein Fünftel der Arten war durch Entwässerung betroffen und etwa ein Sechstel durch Sukzession. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Beeinträchtigungen und Gefährdungen bis heute fortgesetzt haben. Der Agrarreport des Bundesamts für Naturschutz (BfN 2017) stellt fest, dass sich die Rückgänge der Vögel der Agrarlandschaft zurückführen lassen auf eine intensivierte Nutzung der Flächen, den Wegfall von Ackerbrachen, vergrößerte Ackerschläge und fehlende Randstreifen. Hinzu kommt eine Reduzierung der Kulturartenvielfalt durch eine Dominanz einzelner, intensiv geführter Kulturarten (häufig zulasten des extensiveren sommer-annuellen Anbaus) und den zunehmenden Anbau von Energiepflanzen, insbesondere Mais, zeitgleich mit häufigem Grünlandumbruch. Auch die daraus resultierende Abnahme von Insektenbiomasse trägt zum Rückgang der Vögel der Agrarlandschaft bei. Rastvögel In der Analyse von Wahl et al. (2015) (vgl. Antwort zu Frage 10) wurden Gefährdungen und Beeinträchtigungen für die sog. Triggerarten analysiert. Als Triggerarten werden diejenigen bezeichnet, die Anlass für die Ausweisung von Europäischen Vogelschutzgebieten waren, d. h. Arten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie sowie wichtige wandernde Arten, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen wurden. Nach der Analyse von Wahl et al. (2015) wurden in Deutschland unter den überwinternden Wasservogelarten und -unterarten für rund zwei Drittel der 39 Triggerarten mittlere oder schwerwiegende Beeinträchtigungen und Gefährdungen ermittelt, für rund ein Viertel der Arten schwerwiegende. Die höchsten Anteile an mittleren und schwerwiegenden Beeinträchtigungen und Gefährdungen betrafen Faktoren, die überwiegend an der Küste und auf dem Meer wirken und dementsprechend die dort überwinternden Wasservogelarten betreffen. Bei knapp 40 Prozent wurde die Fischerei als mittlerer oder schwerwiegender Gefährdungsfaktor eingeschätzt, wie beispielsweise bei Sterntaucher, Eisente und Mittelsäger, die direkte Verluste durch Ertrinken in Stellnetzen erleiden. Für gut ein Drittel der Taxa, darunter Basstölpel und Trottellumme, wurden die Rastund Überwinterungsbestände durch die Meerwasserverschmutzung insbesonde- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14581 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. re mit Öl mittelgradig oder schwerwiegend beeinträchtigt und gefährdet. Hinzu kamen negative Einflüsse durch Schifffahrtswege und Bauwerke im marinen Bereich (vor allem Offshore-Windenergieanlagen), die insbesondere die Rastgebiete von Sterntaucher und Prachttaucher beeinträchtigen. Etwa jede vierte Art bzw. Unterart wurde nach Wahl et al. (2015) durch die landwirtschaftliche Nutzung beeinträchtigt. Der Verlust von naturnahem Grünland wirkt sich negativ auf Kiebitz und Goldregenpfeifer aus. Es ist davon auszugehen , dass sich diese Beeinträchtigungen und Gefährdungen bis heute fortgesetzt haben. Drucksache 19/14581 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.