Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Christoph Meyer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13903 – Stellenaufwuchs in nachgelagerten Behörden des Bundesministeriums der Finanzen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den nachgelagerten Behörden des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), namentlich in der Zollverwaltung, im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sowie im Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund), verzeichnet der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 einen Stellenaufwuchs im dreistelligen Bereich. Personalstellen in der öffentlichen Verwaltung sollten stets bedarfsgerecht eingerichtet werden. Zur Stellenausstattung bei der Financial Intelligence Unit (FIU) führte das BMF bzw. nachgeordnete Behörden in den Sitzungen des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages unter anderem aus: Bundesminister Scholz erklärte am 29. September 2018, dass „neues Personal eingestellt werden müsse, und zwar viel mehr Personal als bisher“ (Protokoll des Finanzausschusses, 15. Sitzung am 26. September 2018, S. 46); Bundesminister Scholz erklärte am 29. September 2018, die „FIU werde bald 400 Mitarbeiter haben. Wenn man aber feststelle, dass es 1.000 Mitarbeiter sein müssten, dann müsse das von allen getragen werden.“ (Protokoll des Finanzausschusses, 15. Sitzung am 26. September 2018, S. 46); Staatssekretärin Lambrecht erklärte am 10. Oktober 2018, dass „bei der FIU gegenwärtig 130 Planstellen besetzt seien; bis auf Weiteres werde die FIU zusätzlich von rund 230 Geschäftsaushilfen der Zollverwaltung unterstützt. Nach Verabschiedung des Haushalts 2018 verfüge die FIU über insgesamt 271,5 Planstellen/Stellen. Zur adäquaten Aufgabenerfüllung sei ein Aufwachsen der FIU auf 475 Stellen beabsichtigt.“ (Protokoll des Finanzausschusses, 16. Sitzung am 10. Oktober 2019, S. 20); Staatssekretärin Lambrecht erklärte am 10. Oktober 2018, das „Personal der FIU solle auf 475 aufwachsen, wenn der Haushalt beschlossen sei.“ (Protokoll des Finanzausschusses, 16. Sitzung am 10. Oktober 2019, S. 22); Deutscher Bundestag Drucksache 19/14583 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 25. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Staatssekretärin Lambrecht erklärte am 3. April 2019, „(e)rfreulich sei, dass der Ausbau der FIU kontinuierlich voranschreite. Zum Stichtag 14. März 2019 habe die FIU über 185 Stammbeschäftigte sowie 227 Geschäftsaushilfen verfügt. In der ersten Jahreshälfte 2019 sei die Einstellung von weiteren 60 Beschäftigten avisiert. Der weitere personelle Aufbau der FIU werde kontinuierlich vorangetrieben.“ (Protokoll des Finanzausschusses, 38. Sitzung am 3. April 2019). Wenngleich die neuen Anzeigepflichten für „meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltungen“ erst im nächsten Jahr gelten, besteht nach Ansicht der Fragesteller schon heute akuter Handlungsbedarf. Mit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 2018/822 (DAC 6-Amtshilferichtlinie) am 25. Juni 2018 sind Anzeigepflichten unionsrechtlich verbindlich verankert. Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, die bereits konkreten Vorgaben der EU-Richtlinie bis spätestens zum 31. Dezember 2019 in deutsches Recht umzusetzen.  1. Wie viele Stellen wurden in der Zollverwaltung für den Aufgabenbereich „FIU“ im Haushalt 2018 insgesamt bewilligt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Die FIU ist eine Abteilung in der Direktion VIII der Generalzolldirektion. Im Haushalt 2018 wurden insgesamt 257,5 Planstellen und Stellen (davon 86 als Haushaltsvermerk) und im Haushalt 2019 117 Planstellen (davon 41 als Haushaltsvermerk) bewilligt. Die Haushaltsvermerke werden üblicherweise nicht nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt. Die Planstellen und Stellen sind wie folgt ausgebracht worden: Bes.- / Verg.-Gr. HG 2018 HG 2019 (B 2) B 3 – A 16 7,0 A 15 2,0 1,0 A 14 10,0 5,0 A 13 h 5,5 3,0 A 13 g 25,0 12,0 A 12 35,0 15,0 A 11 22,0 12,0 A 10 22,0 6,0 A 9 g 11,0 6,0 A 9 m+Z 2,0 1,0 A 9 m 5,0 3,0 A 8 7,0 1,0 A 7 2,0 1,0 A 6 m 1,0 E 12 3,0 3,0 E 11 12,0 5,0 E 9 a – 2,0 Insgesamt: 171,5 76,0 Drucksache 19/14583 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  2. Wie viele Stellen in der Zollverwaltung waren im Aufgabenbereich „FIU“ zum Stichtag 31. Dezember 2018 besetzt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? In der Zollverwaltung waren im Aufgabenbereich „FIU“ zum Stichtag 31. Dezember 2018 insgesamt 140,37 Planstellen/Stellen (150 Beschäftigte) und zum Stichtag 31. August 2019 insgesamt 233,98 Planstellen/Stellen (246 Beschäftigte) besetzt. Die Planstellen und Stellen sind wie folgt besetzt: Bes.- / Verg.-Gr. 31.12.2018 31.12.2019 B 3 1,0 1,0 A 16 2,0 3,0 A 15 2,8 3,9 A 14 5,0 4,0 A 13 h 1,0 7,8 A 13 g 9,74 11,0 A 12 8,51 18,69 A 11 12,32 13,27 A 10 7,0 6,0 A 9 g 23,0 32,0 A 9 m+Z 1,0 2,0 A 9 m 4,73 7,0 A 8 3,0 7,0 A 7 1,0 1,0 A 6 m 5,0 16,0 AT B/ E 15Ü – E 15 – E 14 – E 13 8,0 11,41 E 12 4,14 14,8 E 11 15,72 21,33 E 9c – 1,0 E 9 b 23,42 47,78 E 9 a 1,0 – E 8 – 1,0 E 7 1,0 – E 6 – 3,0 E 5 – –  3. Wie viele Stellen wurden in der Zollverwaltung für den Aufgabenbereich „FIU“ im Haushalt 2019 insgesamt bewilligt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14583 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  4. Wie viele Stellen in der Zollverwaltung waren im Aufgabenbereich „FIU“ zum Stichtag 31. August 2019 besetzt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.  5. Wie viele neue Stellen in der Zollverwaltung, im BZSt und ITZBund wurden im Haushalt 2020 für den Aufgabenbereich „FIU“ eingerichtet (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln )? Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 sind im Einzelplan 08 keine neuen Planstellen und Stellen (Stellen) für den Aufgabenbereich „FIU“ enthalten .  6. Wie viele Stellen wurden in der Steuerverwaltung beim BZSt für den Aufgabenbereich Kampf gegen Steuermissbrauch und Steuergestaltung im Haushalt 2018 insgesamt bewilligt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Es gab keine Stellenzuweisungen im Haushalt 2018.  7. Wie viele Stellen beim BZSt waren im in Frage 6 genannten Aufgabenbereich zum Stichtag 31. Dezember 2018 besetzt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Behörde Bes.grp. Anzahl besetzte Stellen BZSt A 14 2 A 13g 5 A 12 10 A 11 12 A 8 2  8. Wie viele Stellen wurden in der Steuerverwaltung beim BZSt für den Aufgabenbereich Kampf gegen Steuermissbrauch und Steuergestaltung im Haushalt 2019 insgesamt bewilligt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Behörde Bes.grp. Anzahl besetzte Stellen BZSt A 15 1 A 13g 2 A 12 1 A 11 2 Drucksache 19/14583 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  9. Wie viele Stellen beim BZSt waren im in Frage 8 genannten Aufgabenbereich zum Stichtag 31. August 2019 besetzt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? a) Wie viele Stellen beim BZSt im in Frage 8 genannten Aufgabenbereich lassen sich wiederum dem Teilbereich Umsetzung der EU- Richtlinie zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zuordnen (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln )? Keine (Planstellen für DAC 6 wurden erst für den Haushalt 2020 beantragt). b) Wie viele Stellen beim BZSt waren im in Frage 8a genannten Teilbereich Umsetzung der EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zum Stichtag 31. August 2019 bereits besetzt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln )? Keine (Planstellen für DAC 6 wurden erst für den Haushalt 2020 beantragt). c) Wie viele Stellen beim BZSt im in Frage . genannten Aufgabenbereich lassen sich wiederum dem Teilbereich Bekämpfung bzw. Aufarbeitung „cum-ex“, „cum-cum“ und/oder „cum-fake“ (ADR-Problematik; ADR = American Depositary Receipts) zuordnen (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Behörde Bes.grp. Anzahl besetzte Stellen BZSt A 15 1 A 14 4 A 13g 7 A 12 11 A 11 12 A 8 2 d) Wie viele Stellen beim BZSt waren im in Frage 8c genannten Teilbereich Umsetzung der EU-Richtlinie zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zum Stichtag 31. August 2019 bereits besetzt (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln )? Die Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Behörde Bes.grp. Anzahl besetzte Stellen BZSt A 15 1 A 14 4 A 13g 6 A 12 9 A 11 12 A 8 2 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14583 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie viele neue Stellen in der Zollverwaltung, im BZSt und ITZBund wurden im Haushalt 2020 für die Aufgabe Kampf gegen Steuermissbrauch und Steuergestaltung eingerichtet (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? a) Wie viele neue Stellen beim BZSt werden im in Frage 10 genannten Aufgabenbereich wiederum zu dem Teilbereich Umsetzung der EU- Richtlinie zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen eingerichtet (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln )? Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 sind im Einzelplan 08 folgende neue Stellen für den Aufgabenbereich „Kampf gegen Steuermissbrauch und Steuergestaltung“ enthalten: Kapitel Anzahl Wertigkeiten Zweckbestimmung 0813 (Zoll) 5 1 A 13g, 2 A 12, 1 A 11, 1 A 10 Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen Für das BZSt sind in der Personalliste B zum Regierungsentwurf 2020 insgesamt 84 neue Planstellen mit der Zweckbestimmung „insbesondere Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen “ enthalten, davon entfallen 71 auf den Teilbereich „Umsetzung der EU- Richtlinie zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen“. Kapitel Anzahl Wertigkeiten Zweckbestimmung 0815 (BZSt) 71 3 A 15, 15 A 14, 26 A 13g, 16 A 12, 4,5 A 11, 3,5 A 9m 3 A 8 Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen Für das ITZBund sind in der Personalliste B zum Regierungsentwurf 2020 insgesamt zwölf neue Planstellen mit der Zweckbestimmung „Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen“ enthalten . Kapitel Anzahl Wertigkeiten Zweckbestimmung 0816 (ITZBund) 12 1 A 14, 2 A 13g, 4 A 12, 5 A 11 Umsetzung des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen b) Wie viele neue Stellen beim BZSt werden im in Frage 10 genannten Aufgabenbereich wiederum zu dem Teilbereich Bekämpfung bzw. Aufarbeitung „cum-ex“, „cum-cum“ und/oder „cum-fake“ (ADR- Problematik)“ eingerichtet (bitte nach Behörde, Anzahl an Stellen und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)? Im Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2020 sind im Einzelplan 08 keine neuen Stellen für den Teilbereich „Bekämpfung bzw. Aufarbeitung „cum-ex“, „cum-cum“ und/oder „cum fake“ (ADR-Problematik)“ enthalten. Drucksache 19/14583 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 11. Schließt die Bundesregierung aus, dass diejenigen Teile aus dem Referentenentwurf des BMF zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung von Steuergestaltungen (www.umsatzsteuerrecht.de/media/GestAnzG_Re fE.pdf), die die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 (Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen) betreffen, zur Einhaltung der unionsrechtlich gesetzten Frist in Gestalt von Umdrucken an andere, vom Bundeskabinett beschlossene steuerpolitische Regierungsvorhaben angehängt werden? 12. Wenn nein, welche Vorhaben sollen nach den Planungen der Bundesregierung hierfür genutzt werden? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Der Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ wurde am 9. Oktober 2019 durch das Bundeskabinett beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Mit dem Regierungsentwurf soll die Richtlinie (EU) 2018/822 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14583 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.