Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Otto Fricke, Hartmut Ebbing, Thomas Hacker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13906 – Förderung Kultureller Bildung in der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut Bundeszentrale für politische Bildung meint kulturelle Bildung den „Lern- und Auseinandersetzungsprozess des Menschen mit sich, seiner Umwelt und der Gesellschaft im Medium der Künste und ihrer Hervorbringungen “ (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-istkulturelle -bildung?p=all, abgerufen am 23 Juli 2019). Sie befähige Bürgerinnen und Bürger zur „Teilhabe an kulturbezogener Kommunikation mit positiven Folgen für die gesellschaftliche Teilhabe insgesamt“ (ebd.). Durch die Teilhabe an Kultur kann ein gemeinsames Kulturverständnis geschaffen und somit der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Auch deshalb rückt die kulturelle Bildung immer stärker in den Blick der Öffentlichkeit (www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-5890.html, abgerufen am 17 Juli 2019). Gerade im letzten Jahrzehnt hat die Diskussion um die Wichtigkeit kultureller Bildung an Fahrt aufgenommen. So wird sie als ebenso wichtig für die Identitätsfindung von Gemeinschaft und Individuum wie auch für die Stärkung des Selbstbewusstseins im Umgang mit eigenen Ideen angesehen (www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17 Juli 2019). Kulturelle Bildung hat, als Bestandteil von Bildung , drei Funktionen: Sie trägt zur Persönlichkeitsbildung bei, ermöglicht politische und gesellschaftliche Teilhabe und bereitet letztlich auch auf die Berufstätigkeit vor (www.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/ 59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=all, abgerufen am 23 Juli 2019). In der Diskussion um die Integration und Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund spielt kulturelle Bildung deshalb eine wichtige Rolle (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicher-zusam menhalt-subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17 Juli 2019). Die Entwicklung und Umsetzung eigener Ideen kann das Selbstbewusstsein von Kindern und Jugendlichen fördern und ein gemeinsamer Lernprozess kann die Entwicklung von Team- und Kritikfähigkeit unterstützen (www.bmbf.de/de/kulturelle-bildung-macht-kinder-selbstbewusst-2629.html, abgerufen am 17 Juli 2019). Kulturelle Bildung richtet sich im Rahmen des Lebenslangen Lernens an Lernende aller Altersklassen und unterstützt so auch den generationenübergreifenden Diskurs. Deutscher Bundestag Drucksache 19/14598 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 25. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Auch die Auseinandersetzung mit Ideen und Konzepten, die unsere Gesellschaft geprägt haben und prägen, kann Teil kultureller Bildung sein, somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und neue Kommunikationskanäle öffnen (www.kubi-online.de/artikel/kulturelle-bildung-gesellschaftlicherzusammenhalt -subjekte-staerken-rahmenbedingungen, abgerufen am 17 Juli 2019). Die Reflexion der eigenen Kultur und die Findung der eigenen Identität eröffnen uns einen neuen Horizont und ermöglichen uns einen ungezwungenen Umgang mit Ideen und Konzepten anderer Kulturen. Die Auseinandersetzung mit kulturellen Inhalten wie Musik, Bildender Kunst, Literatur, Theater und Tanz hilft Menschen, ganz egal welcher Altersklasse, eine breitere Allgemeinbildung zu erlangen. So ermöglicht sie auch, neben der Vorbereitung auf die Berufstätigkeit, politische und gesellschaftliche Teilhabe (www.bpb.de/gesell schaft/bildung/kulturelle-bildung/59910/was-ist-kulturelle-bildung?p=1, abgerufen am 29. März 2019). Hinsichtlich der genannten Aspekte, bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer genaueren Beleuchtung, inwieweit schon heute kulturelle Bildung einen wesentlichen Bestandteil in der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisation darstellt. In den Augen der Fragesteller ist kulturelle Bildung auch eine wichtige Aufgabe der vom Staat geförderten öffentlichen Kulturorganisationen . 1. Wie hoch ist der Anteil des Zuschusses, den die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn aus dem Bundeshaushalt erhält, der für kulturelle Bildung aufgewendet wird (bitte absolut und prozentual angeben)? Aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) wurden der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn für das Jahr 2018 als institutionelle Förderung 157.000 Euro bewilligt. Eine sinnvolle und genaue Abgrenzung der Aufwendungen der Gedenkstätte für Zwecke der kulturellen Bildung im Rahmen ihrer umfassenden Aufklärungs- und Vermittlungstätigkeit zur Aufarbeitung der SED-Diktatur ist nicht möglich. 2. Welche konkreten Vereinbarungen hat die Bundesregierung mit der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn bezüglich der Förderung kultureller Bildung getroffen? Die institutionelle Zuwendung der BKM an Zuwendungsempfänger ist mittels Auflage im Zuwendungsbescheid grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungsund Vermittlungsarbeit verbunden. Dies gilt ebenso für die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn. Auf diese Weise trägt die BKM auch der Tatsache Rechnung, dass kulturelle Bildung im Zusammenhang mit Demokratieerziehung in außerschulischen Lernorten an Bedeutung gewonnen hat. Drucksache 19/14598 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 3. Welche Instrumente nutzt die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Bereich der kulturellen Bildung (bitte aufzählen und erläutern)? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn bezüglich einer Erweiterung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über konkrete Pläne der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn bezüglich einer Einschränkung des Angebotes für kulturelle Bildung, und wenn ja, welche Veränderungen sind vorgesehen? Das etwa 7,5 Hektar große Freigelände der Gedenkstätte Marienborn ist täglich von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Dem individuellen Erschließen des historischen Geländes dient ein Besucherleit- und Informationssystem. Das ebenfalls zur Gedenkstätte gehörende Grenzdenkmal Hötensleben ist ganzjährig frei zugänglich. Die Gedenkstätte bietet kostenfreie Führungen über das Freigelände sowie am Grenzdenkmal Hötensleben an, die durch Seminare und themenspezifische Workshops vertieft werden können. Die Gedenkstätte bietet regelmäßig unterschiedliche Veranstaltungen an wie Vorträge, Lesungen, Filmvorführungen, moderierte Zeitzeugengespräche, Diskussionen , Gedenk-veranstaltungen und Seminare, Themenworkshops und generationenübergreifende Begegnungen. Sie betreibt eine aktive und kostenfrei zugängliche Bildungsarbeit für Menschen aller Altersgruppen in einem ländlich geprägten Raum. Speziell für Schülerinnern und Schüler werden mehrstündige Projekttage angeboten . Die Teilnehmenden erhalten dabei Einblicke in die Arbeit der Kontrollund Sicherheitsorgane an der DDR-Grenze. Sie lernen Schicksale ehemaliger Flüchtlinge und Fluchthelfer sowie die Erfahrungen Transitreisender und der Bevölkerung im Grenzgebiet auf beiden Seiten des „Eisernen Vorhangs“ kennen . Insbesondere am Grenzdenkmal Hötensleben wird der Ausbau der DDR- Grenzsicherungsanlagen erläutert. Zudem erhalten die Besucherinnen und Besucher Informationen zum Leben an und mit der Grenze im Sperrgebiet der DDR sowie zu den Zwangsaussiedlungen in den Jahren 1952 und 1961. Für Lehrkräfte, Referendare und Multiplikatoren der historisch-politischen Bildung bietet die Gedenkstätte Marienborn Fortbildungen an. Der Bund fördert als Erweiterung des Angebots das Vorhaben „Ausstellungsbereiche in historischen Funktionseinheiten der Passkontrolle PKW, des Zolls und der Wechselstube sowie Besucherleitsystem auf dem Außengelände der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn und am Grenzdenkmal Hötensleben“ (2017 – 2019). Einschränkungen des Angebotes sind nicht vorgesehen. 4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jährlichen Besucherbzw . Nutzerzahlen für Angebote der kulturellen Bildung der Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn (bitte in absolut sowie in Relation zur Gesamtzahl der Besucher bzw. Nutzer für die Jahre 2013 bis 2018 angeben)? Durchschnittlich zählt die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn 150.000 Besucherinnen und Besucher jährlich. Bislang nutzten über 3,5 Millionen Menschen die Angebote der Einrichtung. Die Gäste kommen sowohl aus den alten als auch aus den neuen Bundesländern, aber auch aus vielen Ländern Europas und aus Übersee. Von 2013 bis 2018 haben etwa 916.500 Personen die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn sowie das Grenzdenkmal Hötensleben besucht . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14598 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 5. Welche Zielgruppen erreicht die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn nach Kenntnis der Bundesregierung bisher mit ihrem kulturellen Bildungsangebot tatsächlich, und auf welche Zielgruppen ist sie konzeptionell ausgerichtet? Mit ihrem breitgefächerten Bildungsangebot erreicht die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn Individualbesucher, an historischen und erinnerungskulturellen Themen interessierte Personen, Zeitzeuginnen und Zeitzeugen, ehemalige Opfer staatlicher Repression, Schülerinnen und Schüler sowie junge Erwachsene , Personengruppen aus öffentlichen Bereichen wie Verwaltung, Feuerwehr , Polizei und Bundeswehr sowie ausländische Besuchergruppen. Besonders ausgeprägt ist das Bildungsangebot für Schülerinnen und Schüler sowie für Studierende. Drucksache 19/14598 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.