Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/13625 – Proliferationsrelevante Beschaffungsversuche von chemischen, biologischen, radiologischen oder nuklearen Materialien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Von 25 Staaten, die derzeit Atomreaktoren bauen oder dies offiziell vorhaben, besitzen 23 nach Informationen der ärztlichen Friedensorganisation IPPNW entweder Atomwaffen, besaßen diese oder haben zumindest Interesse an deren Entwicklung gezeigt. Lediglich Finnland und Ungarn hätten keine nachweisbaren Ambitionen zum Bau von Atomwaffen und investieren dennoch in zivile Atomenergie. Nuklear ambitionierte Staaten wie Saudi Arabien, die Vereinigten Arabischen Emirate, die Türkei oder der Iran hingegen stehen immer wieder im Verdacht, zivile Atomprogramme nur mit dem Ziel zu verfolgen, sich den Griff auf die Bombe zu ermöglichen (www.ippnw.de/commonFiles/ pdfs /Atomwaffen/ IPPNW-Informat ion_Zivi l -mi l i taer ische-Nut zung_2019.pdf,S.2). Deutschland ist über die NATO und die nukleare Teilhabe in das nukleare Abschreckungssystem eingebunden. Dazu heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 auf Seite 148: „Solange Kernwaffen als Instrument der Abschreckung im Strategischen Konzept der NATO eine Rolle spielen, hat Deutschland ein Interesse daran, an den strategischen Diskussionen und Planungsprozessen teilzuhaben.“ Zur nuklearen Teilhabe gehört bis dato die Fähigkeit zum Einsatz der in Deutschland gelagerten amerikanischen Atombomben. Dafür sorgen bislang atomwaffenfähige Tornado-Jagdbomber, die jedoch in absehbarer Zeit ersetzt werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/3403, Antwort zu Frage 12 ff.). Laut Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) umfassten auch 2018 die Aktivitäten fremder Staaten und ihrer Dienste die Beschaffung von Produkten oder Informationen aus proliferationsrelevanten Bereichen, also von Gütern und Know-how zur Entwicklung bzw. Herstellung von Massenvernichtungswaffen . Rüstungspolitische Ambitionen verschiedener Staaten im Zusammenhang mit regionalen Konflikten seien hierbei ein besonders starkes Antriebsmoment (Verfassungsschutzbericht 2018, S. 218). Als Proliferation wird dabei die Weiterverbreitung atomarer, biologischer oder chemischer Massenvernichtungswaffen (ABC-Waffen) bzw. der zu ihrer Herstellung verwendeten Produkte sowie entsprechender Waffenträgersysteme wie Raketen und Drohnen ein- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14608 19. Wahlperiode 30.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. schließlich des dafür erforderlichen Know-hows gesehen (Verfassungsschutzbericht 2018, S. 312). Mögliche Gefährdungen durch die Nutzung von CBRN-Stoffen (chemische [C], biologische [B], radiologische [R] und nukleare [N] Stoffe) bestehen aber nicht allein durch Aktivitäten fremder Staaten und ihrer Dienste, sondern auch durch terroristische Gruppierungen wie dem sogenannten Islamischen Staat (IS) und dem Al-Qaida-Netzwerk (Bundestagsdrucksache 18/7192). Der strafrechtliche Schutz gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der dazugehörenden Trägersysteme sowie den Hochtechnologietransfer mit militärischem Hintergrund ist im Außenwirtschaftsgesetz (§ 34 AWG) und im Kriegswaffenkontrollgesetz (§§ 19, 20 KWKG) geregelt. Er liegt in der ausschließlichen Zuständigkeit der Länderjustiz, selbst wenn der Staatsschutzcharakter der Verfahren evident ist und vom entschlossenen Kampf gegen die Proliferation das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft abhängt (www.generalbundesanwalt.de/de/pro lif.php). Im Gefahrenbereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ ordnete das Bundesministerium des Innern mit Zustimmung der G10-Kommission 349 Suchbegriffe im Jahr 2017 an (2016: 379). Nach einer Relevanzprüfung qualifizierte sich ein Telekommunikationsverkehr für eine weitere Bearbeitung im Bundesnachrichtendienst (BND) (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/ 19/104/1910459.pdf, S. 8). Im Jahr 2015 waren es insgesamt 510 angeordnete Suchbegriffe, von denen sich nach einer Relevanzprüfung 19 Telekommunikationsverkehre für eine weitere Bearbeitung im BND „qualifizierten“ (www.dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/001/1900163.pdf,S.8).  1. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass es für die meisten Länder, die insbesondere von den USA als „Schurkenstaaten“ bezeichnet werden, ausgeschlossen ist, im Bereich der konventionellen Streitkräfte mit den USA auch nur annähernd gleichzuziehen und gerade dadurch die Nuklearoption attraktiver geworden ist, vor dem Hintergrund, dass sich die Verluste eines potenziellen Angreifers derart in die Höhe treiben ließen, dass ein militärischer Zugriff so gut wie ausgeschlossen ist (www.tagesspiegel.de/kultur/die-unlogik-der-abschre ckung/763872.html)?  2. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass man in einer Situation der wechselseitigen nuklearen Abschreckung nichts hinzugewinnt, wenn man sich, wie im Falle Frankreichs, ebenfalls nuklear bewaffnet, aber in einer uni- wie multipolaren Welt dies nun anders ist (www.tagesspiegel.de/kultur/die-unlogik-der-abschreckung/ 763872.html)?  3. Inwieweit teilt die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis die Auffassung, dass die Bipolarität nukleare Potenziale neutralisiert hatte, sich nun mit ihnen Macht – zum Beispiel Abschreckungsmacht gegenüber den USA, Einflussmacht gegenüber den Nachbarn – akkumulieren lässt (www.tages spiegel.de/kultur/die-unlogik-der-abschreckung/763872.html)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Fundament der globalen nuklearen Ordnung und des internationalen nuklearen Nichtverbreitungs- und Abrüstungsregimes ist der Nukleare Nichtverbreitungsvertrag („Non-Proliferation Treaty“, NVV). Deutschland unterstützt die Stärkung des NVV. Dazu gehört das Engagement der Bundesregierung, der Verbreitung von Nuklearwaffen entgegenzuwirken und unter anderem zur Lösung der Proliferationskrisen in Nordkorea und Iran beizutragen. In diesem Zusammenhang wird auf den Jahresabrüstungsbericht der Bundesrepublik verwiesen. Drucksache 19/14608 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Bundesregierung bleibt insgesamt dem Ziel einer nuklearwaffen-freien Welt in Frieden und Sicherheit verpflichtet. Im Übrigen nimmt die Bundesregierung zu spekulativen Fragen grundsätzlich keine Stellung.  4. Inwieweit hat es seit 2010 bei den entsprechenden Beschaffungsbemühungen notwendiger Produkte zur Erforschung und Herstellung von CBRN-Waffen- und -Trägersystemen in Deutschland als „lohnendes Zielgebiet “ quantitative und qualitative Veränderungen gegeben, vor dem Hintergrund, dass Deutschland eine der führenden Industrienationen und Standort zahlreicher Unternehmen der Spitzentechnologie ist (www.ver fassungsschutz.de/download/broschuere-2018-07-proliferation-wirhaben -verantwortung.pdf, S.7)? Seit 2010 haben sich im Hinblick auf Beschaffungsbemühungen proliferationsrelevanter Staaten einige quantitative Veränderungen ergeben. Insbesondere im Hinblick auf den Iran – zu dem bis 2015 die meisten Beschaffungsaktivitäten festgestellt wurden – kam es seit Inkrafttreten des Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) im Januar 2016 zu einer deutlichen Reduzierung von Beschaffungsaktivitäten . Demgegenüber war in den letzten Jahren ein starker Anstieg proliferationsrelevanter Beschaffungsaktivitäten von Seiten Pakistans zu konstatieren . Im Hinblick auf Nordkorea und Syrien konnte keine quantitative Veränderung festgestellt werden. Eine qualitative Veränderung war bei den proliferationsrelevanten Beschaffungsbemühungen grundsätzlich nicht ersichtlich. Zwar änderte sich zuweilen der Fokus auf entsprechende Produkte, die Vorgehensweise im Hinblick auf die Beschaffungsaktivitäten blieb aber unverändert.  5. Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über die mögliche Existenz eines Schwarzmarkts in Deutschland und/oder anderen Staaten, auf dem CBRN-Materialien gehandelt werden, und inwieweit gibt es zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/7192 eine veränderte Gefährdungslage? Der Bundesregierung liegen weiterhin keine Erkenntnisse über die Existenz eines Schwarzmarkts in Deutschland oder anderen Staaten vor.  6. Welche Organisationseinheiten (Abteilungen, Unterabteilungen und Referate ) beim a) Bundesnachrichtendienst (BND), b) Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), c) Militärischen Abschirmdienst (MAD), d) Bundeskriminalamt (BKA), e) Zollkriminalamt (ZKA), f) Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), g) Generalbundesanwaltschaft (GBA) befassen sich mit wie vielen Personalstellen mit dem Thema „Proliferation “? a) Die Abteilung TW des Bundesnachrichtendienstes befasst sich u. a. mit den Themenbereichen internationaler Waffenhandel, ABC-Waffen und Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14608 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Wehrtechnik. Konkrete Angaben zur Ausgestaltung der diesbezüglichen Aufbauorganisation sowie zur personellen Besetzung in diesem Arbeitsbereich sind – aus Gründen der operativen Sicherheit – nicht möglich. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Eine Offenlegung dieser Information würde konkrete Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und die Vorgehensweise der Proliferationsabwehr des BND ermöglichen. Der Erfolg zukünftiger Maßnahmen könnte gefährdet und damit die Erkenntnisgewinnung beeinträchtigt werden. Diese ist zur Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Eine Gefährdung des Staatswohls wäre mithin zu befürchten. b) Das Thema Proliferation wird im Bundesamt für Verfassungsschutz in der Abteilung 4 – Spionageabwehr – bearbeitet. Konkrete Angaben zur Ausgestaltung der diesbezüglichen Aufbauorganisation sowie zur personellen Besetzung in diesem Arbeitsbereich sind – aus Gründen der operativen Sicherheit – nicht möglich. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig , weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere seinen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Eine Offenlegung dieser Information würde konkrete Rückschlüsse auf die Fähigkeiten und die Vorgehensweise der Proliferationsabwehr des BfV ermöglichen . Der Erfolg zukünftiger Maßnahmen könnte gefährdet und damit die Erkenntnisgewinnung beeinträchtigt werden. Diese ist zur Aufgabenerfüllung der Sicherheitsbehörden jedoch unerlässlich. Eine Gefährdung des Staatswohls wäre mithin zu befürchten. c) Das Thema Proliferation liegt außerhalb der fachlichen Zuständigkeit des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). d) Das Thema Proliferation wird im Bundeskriminalamt in der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz in den Referaten ST 23 – Spionage einschl. proliferationsrelevanter Aspekte, Staatsterrorismus, nachrichtendienstlich /staatlich gesteuerte Cybercrime, ABC-Kriminalität (Zentralstelle, Auswertung, Analyse) und ST 24 – Ermittlungen im Phänomenbereich Spionage und Staatsterrorismus bearbeitet. Ausschließlich auf die Bekämpfung der Proliferation beschränkte Personalstellen sind in den beiden zuvor genannten Referaten nicht ausgewiesen. e) Für den Arbeitsbereich, dessen Kernaufgabe die Bekämpfung der Proliferation darstellt, stehen beim Zollkriminalamt insgesamt 25 Planstellen zur Verfügung. Aufgrund der Komplexität der Außenwirtschaftsüberwachung ist aber auch Personal anderer Arbeitsbereiche mit der Aufdeckung und Verhinderung proliferationsrelevanter Beschaffungen sowie der Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen in entsprechenden Fällen befasst. Die Gesamtzahl der in diesem Sinne eingesetzten Kräfte variiert in Abhängigkeit von den aktuellen Einzelfällen und kann nicht abschließend beziffert werden . Daneben ist die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) organisatorisch eine Abteilung des Zollkriminalamts. Sie ist dabei eine eigenständige und fachlich unabhängige Bundesbehörde, die auf Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) als Zentralstelle alle Verdachtsmeldungen im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegennimmt, analysiert und bewertet. Dies gilt auch für solche Verdachtsmeldungen , die einen möglichen Bezug zu Proliferationsfinanzie- Drucksache 19/14608 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. rung haben. Eine Anzahl der ausschließlich für das Thema „Proliferation “ zuständigen Personalstellen kann daher nicht beziffert werden. f) Das Thema Proliferation wird im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter anderem in den Abteilungen 2 und 3 mit insgesamt ca. 220 Mitarbeitern bearbeitet. Eine Aufschlüsselung der Personalstellen nach Referaten im Bereich der Proliferation ist nicht möglich, da die Beschäftigten auch mit Fragen der Rüstungsexportkontrolle sowie exportkontrollrechtlichen Fragestellungen betraut sind. g) Für Verfahren, die ausschließlich Straftatbestände des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und/oder des Kriegswaffenkontrollgesetzes zum Gegenstand haben, sind in der Behörde des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) zwei Referate zuständig, die mit insgesamt sieben Mitarbeitern besetzt sind.  7. Welche Bundesbehörden befassen sich über die in Frage 6 genannten hinaus mit dem Thema „Proliferation“ (bitte die Behörden mit den entsprechenden Organisationseinheiten sowie die dazugehörigen Planstellen auflisten)? Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befassen sich folgende Arbeitseinheiten unter anderem mit dem Thema „Proliferation“: Im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie befassen sich folgende Arbeitseinheiten unter anderem mit dem Thema „Proliferation“: Referat V B 4 mit insgesamt zwölf Mitarbeitern, eine Aufschlüsselung auf den Bereich der „Proliferation“ ist hierbei nicht möglich, da die Beschäftigten mit der Ausfuhrkontrolle von Dual-use-Gütern insgesamt betraut sind. Im Referat II A 6 gibt es zwei Mitarbeiter, die sich unter anderen mit dem Thema „Proliferation“ im Rahmen der Zuständigkeit für die deutsche Mitgliedschaft in der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) befassen. Im Auswärtigen Amt befasst sich das Referat 412 mit zwölf Planstellen mit dem Thema „Proliferation“. Des Weiteren befassen sich die Referate OR09 mit zehn Planstellen und das Referat OR12 mit sieben Planstellen mit dem Thema. Eine Aufschlüsselung für den Bereich „Proliferation“ in diesen beiden Referaten ist nicht möglich, da die Beschäftigten auch andere Aufgaben wahrnehmen. Im Bundesministerium der Finanzen (BMF) befassen sich die Referate III A 2, III B 2, VII A 4 mit dem Thema „Proliferation“. Eine genaue Bestimmung der Anzahl der ausschließlich mit dem Thema „Proliferation“ befassten Mitarbeiter ist nicht möglich. Aufgrund der Komplexität der Außenwirtschaftsüberwachung ist auch Personal anderer Bereiche innerhalb des BMF und der Zollverwaltung je nach Fallgestaltung mit dem Thema Proliferation befasst. Im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) befasst sich das Referat Politik II 5 mit neun Mitarbeitern unter anderem mit dem Thema „Proliferation“. Eine Aufschlüsselung auf den Bereich der „Proliferation“ ist hierbei nicht möglich , da die Beschäftigten auch andere Aufgaben wahrnehmen. Aufgrund der Komplexität des Themas ist auch Personal anderer Referate innerhalb des BMVg und sowie der Bundeswehr je nach Fragestellung mit dem Thema Proliferation befasst. Im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat befasst sich das Referat ÖS II 4 mit dem Thema Proliferation. Eine genaue Bestimmung der Anzahl der ausschließlich mit dem Thema Proliferation befassten Mitarbeiter ist nicht möglich, da die Beschäftigten auch mit anderen Aufgaben betraut sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14608 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Im Bundeskanzleramt befasst sich u. a. das Referat 713 mit dem Thema Proliferation . Eine genaue Bestimmung der Anzahl der ausschließlich mit dem Thema Proliferation befassten Mitarbeiter ist nicht möglich, da die Beschäftigten auch mit anderen Aufgaben betraut sind.  8. Welche Länder werden von der Bundesregierung über die im Bericht des BfV 2018 als proliferationsrelevante Staaten (Pakistan, Iran, Demokratische Volksrepublik Korea, Syrien) genannten hinaus als solche eingestuft, von denen zu befürchten ist, dass sie Massenvernichtungswaffen im Falle eines bewaffneten Konflikts einsetzen oder dies zur Durchsetzung politischer Ziele androhen? Die Bundesregierung nimmt eine Einstufung von Staaten im Sinne der Fragestellung nicht vor.  9. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 mittels nachrichtendienstlich gesteuerter Proliferation bzw. illegalem Technologietransfer (Weiterverbreiten von Massenvernichtungswaffen bzw. Unterlaufen von Exportkontrollen mit nachrichtendienstlichen Mitteln) (www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Spionage/spiona ge.html) versucht, notwendige Produkte für die Forschung und Herstellung von CBRN-Waffen und CBRN-Trägersystemen unter Umgehung von Genehmigungspflichten und Ausfuhrverboten in Deutschland zu beschaffen ? Die Bundesregierung verweist hierzu auf die im Verfassungsschutzbericht 2018 veröffentlichten Erkenntnisse. Eine darüber hinaus gehende Beantwortung kann nach sorgfältiger Abwägung nicht erfolgen. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren und daher nicht beantwortet werden können. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen gleichfalls von Verfassungsrang – wie das Staatswohl – begrenzt. Eine Bekanntgabe von Erkenntnissen der Nachrichtendienste zu Staaten, die mittels nachrichtendienstlich gesteuerter Proliferation versucht haben, notwendige Produkte für die Forschung und Herstellung von CBRN-Waffen und – Trägersysteme , unter Umgehung von Genehmigungspflichten und Ausfuhrverboten in Deutschland zu beschaffen, würde weitgehende Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf , den Erkenntnisstand sowie die Arbeitsweise der Nachrichtendienste zulassen und damit mittelbar auch auf das Aufklärungsinteresse der Sicherheitsbehörden schließen lassen. Aber auch die Bekanntgabe, dass keine Erkenntnisse vorliegen, würde den Erkenntnisstand offenbaren und hätte nachteilige Folgen. Gleiches gilt für weiterführende Auskünfte zu laufenden Ermittlungsverfahren. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 11 Bezug genommen. Drucksache 19/14608 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 10. Wie viele proliferationsrelevante Beschaffungsversuche waren seit 2010 von den jeweiligen zehn Hauptbeschaffungsstaaten festzustellen (bitte entsprechend den Jahren auflisten)? Die Bundesregierung führt keine Statistik im fragegegenständlichen Sinne. Mit Proliferation befasste Behörden werden bereits bei Anhaltspunkten für proliferationsrelevante Beschaffungsversuche vor einem strafrechtlich relevanten Versuch tätig. Solche Anhaltspunkte ergeben sich, wenn zum Beispiel Erkenntnisse zum Endempfänger oder der anfragenden Stelle vorliegen oder ein methodisches Vorgehen zur Beschaffung von Gütern, deren Einsatzmöglichkeiten auch in einem Nuklearprogramm Verwendung finden können, auf einen potenziellen proliferationsrelevanten Beschaffungshintergrund hinweist. Ob es sich bei diesen Fällen jeweils um tatsächliche Beschaffungsaktivitäten gehandelt hat, kann nicht abschließend geklärt werden, da die mit Proliferation befassten Behörden zu Beginn eines vermeintlichen Beschaffungsversuches diesen unterbinden . 11. Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 wegen nachrichtendienstlich gesteuerter Proliferation bzw. illegalem Technologietransfer entweder vom Generalbundesanwalt eingeleitet oder von den einleitenden Länderstaatsanwaltschaften an diesen abgegeben (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten, des proliferationsrelevanten Staates sowie der Beschreibung der betreffenden proliferationsrelevanten Güter auflisten)? Der GBA hat seit dem Jahre 2010 insgesamt 30 Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlich gesteuerter Proliferation/illegalem Technologietransfer eingeleitet (vgl. die folgende Auflistung der Zahl der Ermittlungsverfahren nach dem Jahr ihrer Einleitung). Die Auflistung bezieht sich auf sämtliche beim GBA im fraglichen Zeitraum geführten Ermittlungsverfahren in Bezug auf die Beschaffung von Technologie für Massenvernichtungswaffen und/oder Trägertechnologie, bei denen es nicht fernliegt, dass zwischen den auf Beschafferseite an dem Geschäft beteiligten Firmen und Geheimdienststellen des Beschafferstaates Verbindungen bestehen (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2005 – StB 9/05 -, Rn. 12, juris). Mangels tragfähiger Erkenntnisse wurde aber in keinem der aufgeführten Fälle ein Ermittlungsverfahren wegen § 99 des Strafgesetzbuches oder wegen §§ 17 Absatz 2 Nummer 1, 18 Absatz 7 Nummer 1 AWG eingeleitet, noch ist es deswegen zu einer Verurteilung gekommen. Jahr der Einleitung Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren 2010 5 2011 2 2012 4 2013 2 2014 3 2015 3 2016 2 2017 2 2018 6 2019 1 Weitere Angaben im Sinne der Fragestellung müssen unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14608 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück. Eine weitergehende Auskunft, die Ermittlungen betrifft, wäre geeignet, erforderlich werdende weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Deshalb folgt hier aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. 12. In welchen der in Frage 11 aufgelisteten Fälle haben nach Kenntnis der Bundesregierung die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren a) zu einer Anklageerhebung, b) zu Verurteilungen, und c) zur Einstellung des Verfahrens geführt? Die durch den GBA eingeleiteten Ermittlungsverfahren seit dem Jahr 2010 haben a) in acht Fällen zu einer Anklageerhebung, b) in sechs Fällen zu Verurteilungen und c) in zehn Fällen zur Einstellung des Verfahrens geführt. 13. In wie vielen der in Frage 12b erfragten Fälle kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Verurteilungen wegen a) Verstößen gegen Waffenembargos nach § 17 des Außenwirtschaftsgesetzes , b) Verstößen gegen EU-Embargos nach § 18 Absatz 1 AWG, c) Verstößen gegen die Genehmigungsvorbehalte der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für Ausfuhren, Verbringungen, Handels- und Vermittlungsgeschäfte und technische Unterstützung sowie der EG-VO nach § 18 Absatz 2 und 5 AWG, d) Ordnungswidrigkeiten nach § 19 AWG, e) Ordnungswidrigkeiten nach § 130 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG – (Aufsichtspflichtverletzung)? In den zu der Antwort zu Frage 12b aufgeführten Fällen kam es in vier Fällen wegen Verstößen gegen EU-Embargos nach § 18 Absatz 1 AWG (Frage 13b) und in einem Fall wegen Verstößen gegen die Genehmigungsvorbehalte der Außenwirtschaftsverordnung für Ausfuhren, Verbringungen, Handels- und Vermittlungsgeschäfte und technische Unterstützung nach § 18 Absatz 2 AWG (Frage 13c) zu Verurteilungen. 14. Gegen Mitarbeiterinnen und/oder Mitarbeiter welcher Unternehmen richteteten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 13 genannten Verurteilungen (bitte möglichst entsprechend nach Frage 13a bis 13e aufschlüsseln )? Die Verurteilungen betreffend Frage 13b richteten sich gegen Mitarbeiter der Unternehmen FCT Systeme GmbH, der MIT W. GmbH, der Bekasar Waren Import Export GmbH, der W.I.H. West Industrial e. K., der COREX Filtration GmbH und der FT Prostahl e. K. Drucksache 19/14608 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Die Verurteilung betreffend Frage 13c richtete sich gegen Mitarbeiter der RQP Unternehmen L. GmbH und der Adelian Int. Group GmbH. 15. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen proliferationsrelevanter Beschaffungsaktivitäten laufen nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Stichtag gegen wie viele Beschuldigte (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten, des proliferationsrelevanten Staates sowie der Beschreibung der betreffenden proliferationsrelevanten Güter auflisten)? Soweit es laufende Ermittlungsverfahren in der Hoheit der Strafverfolgungsbehörden der Länder betrifft, nimmt die Bundesregierung wegen der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes zu solchen Sachverhalten grundsätzlich keine Stellung. Soweit es laufende Ermittlungsverfahren in der Hoheit der Strafverfolgungsbehörden des Bundes betrifft, müssen weitere Angaben im Sinne der Fragestellung unterbleiben. Trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse des Parlaments hinter das berechtigte Geheimhaltungsinteresse zurück . Eine Auskunft, die laufende Ermittlungen betrifft, wäre geeignet, erforderlich werdende weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln. Deshalb folgt hier aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege Vorrang vor dem Informationsinteresse hat. 16. Wie viele Haftbefehle waren seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung dem Phänomenbereich der PMK (Politisch motivierten Kriminalität) „Spionage/Proliferation/Landesverrat“ zuzuordnen (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten sowie des proliferationsrelevanten Staates auflisten)? 17. Wie viele Haftbefehle wurden seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung im Phänomenbereich der PMK „Spionage/Proliferation/Landesverrat “ nicht vollstreckt (bitte entsprechend den Jahren unter Angabe der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten sowie des proliferationsrelevanten Staates auflisten)? 18. Wie viele Haftbefehle sind zum aktuellen Stichtag nach Kenntnis der Bundesregierung im Phänomenbereich der PMK „Spionage/Proliferation/ Landesverrat“ offen (bitte entsprechend der Jahre unter Angabe der Staatsangehörigkeit der Beschuldigten sowie des proliferationsrelevanten Staates auflisten)? Die Fragen 16 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung führt keine Statistik im fragegegenständlichen Sinne. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14608 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 19. Wie viele Suchbegriffe wurden 2018 im Gefahrenbereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit Zustimmung der G10-Kommission angeordnet, und wie viele Telekommunikationsverkehre qualifizierten sich nach einer Relevanzprüfung für eine weitere Bearbeitung im BND? Im Gefahrenbereich „Proliferation und konventionelle Rüstung“ waren in der ersten Jahreshälfte 2018 158 und im zweiten Halbjahr 2018 169 Suchbegriffe angeordnet. Nach der Relevanzprüfung qualifizierte sich kein Telekommunikationsverkehr für eine weitere Bearbeitung beim BND. 20. In wie vielen Fällen wurden seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland a) neutrale Handelsfirmen zur Täuschung des Verkäufers über den tatsächlichen Kauf durch ein staatlich gesteuertes Unternehmen vorgeschoben , b) verdeckt arbeitende Beschaffungsnetze und eigens gegründete Tarnfirmen als „Mittelsmänner“ genutzt, c) die End-User durch den Gebrauch von harmlos klingenden Firmennamen bzw. Nutzung der landeseigenen Hochschulen als vorgebliche End-User verschleiert, d) neutrale oder in die Irre führende Projektbezeichnungen verwendet, e) Anfragen und Lieferungen über eine oder mehrere Firmen in Drittländern („Umweglieferungen“) abgewickelt, f) kleine Firmen im eigenen Land oder im Ausland nur für die Abwicklung eines einzigen Geschäfts gegründet, g) im Export unerfahrene Lieferanten missbraucht, h) Firmen im Hersteller- bzw. Lieferland genutzt, die illegale Beschaffungen unter einer Masse von legalen Geschäften verbergen oder i) erforderliche Beschaffungen in viele, für sich allein gesehen unverdächtige Einzelpakete aufgeteilt, sodass die Proliferationsrelevanz des gesamten Geschäftes schwer erkennbar wird (www.verfassungs schutz.de/download/broschuere-2018-07-proliferation-wir-habenverantwortung .pdf, S.9) (bitte entsprechend den Jahrenauflisten)? Die Bundesregierung führt hierzu keine Statistik. 21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich Personen durch a) gewaltsames widerrechtliches Eindringen bzw. Einbrechen und/oder b) unberechtigtes Betreten etwa unter Ausnutzung von Schwachstellen bei Zutrittskontrollen oder unter Vorspiegelung falscher Tatsachen in Deutschland Zutritt zu kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen , biologischen Laboren oder Industriebetrieben, in denen gefährliche chemische Stoffe produziert oder verarbeitet werden, mit dem Ziel der Entwendung von CBRN-Stoffen verschafft haben? Der Bundesregierung sind keine Sachverhalte im Sinne der Fragestellung bekannt . Drucksache 19/14608 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 22. Wie viele Genehmigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gemäß § 49 Absatz 1 der Außenwirtschaftsverordnung erteilt, bei der die technische Unterstützung in Drittländern (außerhalb des Gebiets der EU und außerhalb der Länder Australien, Japan, Kanada, Neuseeland , Norwegen, Schweiz, einschließlich Liechtenstein und USA) durch einen Deutschen oder einen Inländer zur Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung von a) chemischen oder biologischen Waffen oder b) Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern stand bzw. steht (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit 2010 keine Genehmigungen für technische Unterstützung in Drittländern (außerhalb des Gebiets der EU und außerhalb der Länder Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, einschließlich Liechtenstein und den Vereinigten Staaten) gemäß § 49 Absatz 1 AWV erteilt. 23. Wie viele Genehmigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 gemäß § 49 Absatz 2 AWV erteilt, bei der die technische Unterstützung in Drittländern durch einen Deutschen oder einen Inländer zur Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung, der Wartung oder der Lagerung von Flugkörpern stand bzw. steht, die für die Ausbringung derartiger Waffen geeignet sind (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten)? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit 2010 keine Genehmigungen für technische Unterstützung in Drittländern gemäß § 49 Absatz 2 AWV erteilt. 24. Wie viele Genehmigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 erteilt, bei der die Erbringung der technischen Unterstützung im Inland zur Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung , der Handhabung, dem Betrieb, der Wartung, der Lagerung, der Ortung, der Identifizierung oder der Verbreitung von a) chemischen oder biologischen Waffen oder b) Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern stand bzw. steht, und es sich bei dem Empfänger der technischen Unterstützung um einen Ausländer aus einem Drittland handelt (www.bafa.de/Shared Docs/Downloads/DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_technologie transfer.pdf?__blob=publicationFile&v=4, S. 26) (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten)? 25. Wie viele Genehmigungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 erteilt, bei der die Erbringung der technischen Unterstützung im Inland zur Verwendung im Zusammenhang mit der Entwicklung, der Herstellung , der Wartung oder der Lagerung von Flugkörpern stand oder steht, die für die Ausbringung derartiger Waffen geeignet sind, und es sich bei dem Empfänger der technischen Unterstützung um einen Ausländer aus einem Drittland handelt (www.bafa.de/SharedDocs/Downlo ads/DE/Aussenwirtschaft/afk_merkblatt_technologietransfer.pdf? __blob=publicationFile&v=4, S. 26) (bitte entsprechend den Jahren getrennt auflisten)? Die Fragen 24 und 25 werden auf Grund des Sachzusammenhanges zusammen beantwortet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14608 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit 2010 keine entsprechenden Genehmigungen für technische Unterstützung erteilt. 26. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche), ob sich terroristische und islamistische Organisationen seit 2010 CBRN- Materialien mit Bezügen zu Deutschland beschafft haben? Wenn ja, um welche Organisationen handelt es sich? Im Ermittlungsverfahren „Molina“ im Jahr 2018 plante ein tunesischer Staatsangehöriger möglicherweise einen islamistisch motivierten Anschlag im Bundesgebiet unter Verwendung des hochtoxischen Giftes Rizin. Die Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse lassen den Schluss zu, dass der Beschuldigte in seiner Tatplanung durch unbekannte Personen im Internet unterstützt bzw. angeleitet und dabei möglicherweise durch die Ideologie des sog. Islamischen Staates inspiriert wurde. 27. Welche Bedeutung hat Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung für proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten im europäischen und internationalen Vergleich? Die Bedeutung Deutschlands für proliferationsrelevante Beschaffungsaktivitäten im europäischen und internationalen Vergleich ergibt sich daraus, dass die Produkte deutscher Hersteller, die in proliferationsrelevanten Fertigungsprozessen Verwendung finden, auf Grund ihrer Qualität und Innovation sehr gefragt sind. Deutschland ist hier in bestimmten Bereichen weltmarktführend, woraus sich auch ein Interesse proliferationsrelevanter Staaten begründet. Drucksache 19/14608 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.