Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas L. Kemmerich, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/13720 – Umsetzung der Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, hat Ende August 2019 im Zuge seiner „Mittelstandsreise“ ein Eckpunktepapier einer Mittelstandsstrategie vorgestellt (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ sommerreise-des-wirtschaftsministers-altmaier-will-mittelstaendlern-wertscha etzung-versichern-die-umgekehrt-nur-eingeschraenkt-gilt/24950402.html). Das Papier mit dem Namen „Wertschätzung – Stärkung – Entlastung, Eckpunkte der Mittelstandsstrategie“ umfasst dabei eine Vielzahl an Maßnahmen, welche sich nach Ansicht der Fragesteller nicht im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie befinden (www.championsvon -hier.de/CHAMPS/Redaktion/DE/Publikationen/eckpunktepapier.pdf? __blob=publicationFile&v=11). Nach der Debatte um die „Industriestrategie“ aus dem ersten Halbjahr ist nun aus Sicht der Fragesteller eine Schwerpunktverlagerung zu erkennen. Die Kritik an der „Industriestrategie“ gipfelte dabei in der Meldung, dass Bundesminister Altmaier bewusst nicht zur Feier des 70-jährigen Jubiläums des Verbandes der Familienunternehmer eingeladen worden sei (www.faz.net/aktuell/ wirtschaft/aufstand-gegen-altmaier-so-viel-frust-war-selten-16128091.html). Aus Sicht der Fragesteller ist eine zügige Umsetzung von Maßnahmen, welche den deutschen Mittelstand in Zeiten einer abschwächenden Konjunktur stärken, dringend notwendig. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Mittelstandsstrategie ist eine Initiative des Bundesministers für Wirtschaft und Energie. Dieser hat – nach den am 29. August 2019 vorgelegten Eckpunkten , auf die sich diese Kleine Anfrage bezieht – am 1. Oktober 2019 eine umfassende Mittelstandsstrategie vorgelegt. Die Mittelstandsstrategie baut auf den Eckpunkten auf und konkretisiert sie. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie wird in den nächsten Wochen auf die jeweils betroffenen Ressorts zu- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14612 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 22. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gehen und mit diesen über Möglichkeiten einer Umsetzung sprechen. Die nachfolgenden Antworten spiegeln den Stand der am 1. Oktober 2019 veröffentlichten Mittelstandsstrategie wider.  1. Hat sich die Bundesregierung bei der Erstellung der Mittelstandsstrategie mit der Wirtschaft abgestimmt? Wenn ja, mit welchen Verbänden und Unternehmen? Bereits bei der Erarbeitung der Eckpunkte der Mittelstandsstrategie wurden die Verbände des Verbändenetzwerkes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie eingebunden. Nach Vorlage der Eckpunkte der Mittelstandsstrategie hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie auf seiner Mittelstandsreise einen Konsultationsprozess mit Unternehmerinnen und Unternehmern sowie wichtigen Verbänden gestartet. Eine breit angelegte Konsultation erfolgte darüber hinaus über die Website zur Mittelstandsstrategie www.champions-vonhier .de/CHAMPS/Redaktion/DE/Publikationen/eckpunktepapier.pdf? __blob=publicationFile&v=11 sowie mittels mehrerer Gesprächsrunden mit den folgenden Verbänden und Gremien: Parlamentskreis Mittelstand und AG Wirtschaft der CDU/CSU-Bundestagsfraktion; Beirat Familienunternehmer des Wirtschaftsrats der CDU; Präsidium des Verbands „Die Familienunternehmer“; Präsidentin und Generalsekretär des Wirtschaftsrats der CDU; Sondersitzung des Mittelstandsbeirats des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi); Round Table mit den wichtigsten Verbänden und den Mitgliedern des Mittelstandsbeirats; Gespräch mit ausgewählten Familienunternehmern.  2. Ist das Eckpunktepapier als Reaktion auf die nach Ansicht der Fragesteller massive Kritik von Vertretern der mittelständischen Wirtschaft an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zu verstehen (vgl. Welt vom 8. April 2019 „Unternehmer kritisieren Altmaier als „Totalausfall“)? Nein. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie hatte bereits im März 2018 die Bedeutung des Mittelstands für die deutsche Wirtschaft betont. Die nun vorgelegte Mittelstandsstrategie konkretisiert die nach Auffassung des Bundesministers für Wirtschaft und Energie erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Mittelstands.  3. Warum war die Einrichtung einer zusätzlichen „Stabsstelle Mittelstandsstrategie “ im Bundeswirtschaftsministerium erforderlich, wo doch die Abteilung VII Mittelstandspolitik mit vier Unterabteilungen und insgesamt 21 Referaten gut aufgestellt ist? Die zum 1. August 2019 eingerichtete Stabsstelle Mittelstandsstrategie ist eine gezielte Verstärkung des Mittelstandsbereichs des BMWi. Sie berät in strategischen Fragen des Mittelstands in engem Austausch mit der Abteilung für Mittelstandspolitik . Der Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf der Erstellung, Konsultation und Umsetzung der Mittelstandsstrategie. Mittelstandspolitik ist eine Querschnittsaufgabe, die den konzertierten Einsatz der gesamten Bundesregierung erfordert und auch innerhalb des BMWi einer abteilungsübergreifenden strategischen Gesamtausrichtung der einzelnen Handlungsfelder bedarf. Insofern ist mit Blick auf die Erarbeitung und Umsetzung der Mittelstandsstrategie zentrale Aufgabe der Stabsstelle in engem Austausch mit der Abteilung für Mittelstandspolitik, hausintern die breite mittelstandsrelevante Expertise zu bündeln und mit anderen Ressorts frühzeitig Handlungsoptionen auszuloten. Zugleich hat das BMWi mit der neuen Stabsstelle einen zusätzlichen Ansprech- Drucksache 19/14612 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. partner für Mittelstandspolitik geschaffen und unterstreicht damit, welchen hohen Stellenwert Anliegen des Mittelstands im BMWi haben.  4. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den Solidaritätszuschlag vollständig abzuschaffen, wie im Eckpunktepapier vorgesehen (S. 4)?  5. Welche steuerlichen Anreize plant die Bundesregierung für private Investoren einzuführen, und welche Größenordnungen werden diese haben (S. 4)?  6. Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung die Verbesserung der Gewerbesteueranrechnung im Detail ausgestaltet werden (S. 4)?  7. Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung die zeitnahe Betriebsprüfung verbessert werden, und welche Zeiten und Grenzwerte plant die Bundesregierung hierfür festzulegen (S. 4)? Wie werden verschiedene Aufbewahrungsfristen von einer solchen Änderung betroffen sein?  8. Wie plant die Bundesregierung, den „Steuerdeckel“ (S. 4) zu gewährleisten , und beabsichtigt sie, diesen in das Grundgesetz zu verankern? Wenn nicht, wie will sie den „Steuerdeckel“ institutionalisieren?  9. Wie plant die Bundesregierung, die Mindestlohndokumentationspflicht zu reduzieren (S. 4)? Welche Bereiche sollen hiervon betroffen sein, und plant die Bundesregierung eine bessere Differenzierung zwischen Teil- und Vollzeitstellen ? Wie soll zusätzlich die Auftraggeberhaftung beim Mindestlohn begrenzt werden (S. 5)? Die Fragen 4 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Wie plant die Bundesregierung, die Einführung der vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung für Gründer umzusetzen (S. 4)? Wie lang soll es für Unternehmen möglich sein, diese Option zu Nutzen bzw. ab wann zählen sie nicht mehr als Gründer? In dem von der Bundesregierung am 18. September 2019 beschlossenen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Drittes Bürokratieentlastungsgesetz, Bundesratsdrucksache 454/19) ist die Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für Neugründer vorgesehen. Diese Änderung ist zeitlich befristet von 2021 bis 2026. 11. Wie plant die Bundesregierung, die bürokratische Belastung durch die sogenannten A1-Bescheinigungen im Detail zu reduzieren (S. 5)? Auch auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung für Bürokratieabbau ein, um einen Anstieg des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft aus europäischem Recht wirksam zu begrenzen. Die Bundesregierung wird insbesondere die deutsche Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 nutzen, um den Zielen und Prinzipien der besseren Rechtsetzung auf EU-Ebene noch mehr Be- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14612 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. deutung zu verschaffen. Aus Sicht der Bundesregierung muss das Ziel bei der Wiederaufnahme der Verhandlungen zur Änderung der Verordnungen (EG) 883/2004 und (EG) 987/2009 sein, dass sowohl Ausgewogenheit wie auch Präzision der Formulierungen besser werden. Deshalb wird die Bundesregierung insbesondere auf die Einführung einer zeitlichen Schwelle hinwirken, unterhalb derer generell keine A1-Bescheinigung bei Entsendungen und Dienstreisen ins EU-Ausland erforderlich ist. 12. Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ihrer Anwendung für mittelständische Unternehmen zu vereinfachen (S. 5)? Welchen zeitlichen Ablauf sieht sie hierbei für eine Umsetzung auf europäischer Ebene vor? Wurden bei der Frage der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ab 50 Beschäftigten im Unternehmen bereits Stellungnahmen der zuständigen Ressorts bzw. des Bundesbeauftragten für den Datenschutz erbeten? Falls ja, wie positionieren sich diese? Die Bundesregierung hat auch nach dem Inkrafttreten der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 den in der zweijährigen Umstellungsphase auf die DSGVO begonnenen engen Austausch mit Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Kammern zu Fragen der Umsetzung der DSGVO fortgesetzt. Die Bundesregierung plant die Fortsetzung der gemeinsam vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und dem BMWi seit Oktober 2017 in etwa halbjährlichem Turnus bereits fünf mal durchgeführten „Round Table Gespräche zum Datenschutz“ (05. Oktober 2017; 24. Januar 2018; 16. Mai 2018; 02. Oktober 2018; 07. März 2019), einer Dialogreihe zur Umsetzung der DSGVO zu aktuellen Themen mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft, der Datenschutzaufsichtsbehörden, aber auch Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft fortzuführen. Der nächste Termin ist für Januar 2020 geplant. Das BMWi hat zudem Ende September 2019 im Rahmen der KI-Strategie einen ersten Workshop zum Thema „Künstliche Intelligenz und Datenschutz“ mit Vertreterinnen und Vertretern von Wirtschaftsverbänden und Aufsichtsbehörden veranstaltet. Dieses Format soll als Plattform für einen Dialog zwischen Wirtschaft und Aufsichtsbehörden zu Anwendungsproblemen im Spannungsfeld von künstlicher Intelligenz und datenschutzrechtlichen Vorgaben anhand von konkreten Fallbeispielen dienen. Die Bundesregierung bringt sich auch bei der für Mai 2020 vorgesehenen Evaluierung der DSGVO durch die Europäische Kommission ein. Die Stellungnahme der Bundesregierung zur Vorbereitung einer beabsichtigten Stellungnahme des Europäischen Rates berücksichtigt auch Anliegen kleiner und mittlerer Unternehmen . Weitere Maßnahmen zur Vereinfachung werden laufend im Ressortkreis diskutiert . Hierzu gehört auch die in der Mittelstandsstrategie vorgesehene weitere Anhebung des Schwellenwertes für die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten auf 50 Beschäftigte. Drucksache 19/14612 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 13. Welche Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren wurden von der Bundesregierung in der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages bereits auf den Weg gebracht, und welche konkreten Maßnahmen plant sie diesbezüglich für die Zukunft (S. 5)? Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits substanzielle Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Dazu gehört die Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz, die am 17. Mai 2019 in Kraft getreten ist. Wesentlicher Inhalt der gesetzlichen Änderungen ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Neubau, Verstärkung und Optimierung von Stromleitungen. Außerdem ist am 7. Dezember 2018 das Planungsbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten. Es strafft die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Aus- und Neubau von Verkehrsinfrastruktur. Kernelemente sind Doppelprüfungen zu vermeiden, Schnittstellen zu reduzieren, effizientere Verfahren zu ermöglichen, Bürgerbeteiligung zu digitalisieren und die bereits bestehende Liste der Vorhaben, für die das Bundesverwaltungsgericht einzige Gerichtsinstanz ist, fortzuschreiben, damit Gerichtsverfahren zügig abgeschlossen werden können. Ferner wurde das Hafenplanungsbeschleunigungsgesetz am 17. April 2019 im Bundeskabinett beschlossen und dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Dieses soll für größere Häfen die gerichtliche Eingangszuständigkeit vom Verwaltungsgericht auf das Oberverwaltungsgericht verlagern , um die Verfahrensdauer zu verkürzen. Die Bundesregierung wird – auch vor dem Hintergrund des von ihr beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 – weitere Potenziale suchen, um Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen . 14. Wie plant die Bundesregierung die Minijobgrenze von 450 Euro im Monat zu dynamisieren (S. 5)? Welche Kriterien und Grenzwerte plant die Bundesregierung hierbei, und wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Auf welche Höhe soll nach Planung der Bundesregierung die wöchentliche Höchstarbeitszeit festgelegt werden (S. 5)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie soll nach Planung der Bundesregierung die steuerliche Förderung bzw. Absetzbarkeit von energetischen Gebäudesanierungen im Detail ausgestaltet werden (S. 5)? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl von Gebäude ein, die aufgrund dessen saniert werden? Im Rahmen der Umsetzung der Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm 2030 hat das Bundeskabinett am 16. Oktober 2019 einen Gesetzentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen ab 2020 beschlossen. Dieser sieht entsprechend der Eckpunkte zum Klimaschutzprogramm 2030 eine steuerliche Förderung als Abzug von der Steuerschuld mit einer Förderquote von einheitlich 20 Prozent der Kosten sowie absetzbar über einen Zeitraum von drei Jahren vor. Vorgesehen ist eine Begrenzung auf solche Einzelmaßnahmen, die bereits in den bestehenden investiven Gebäudeförderprogrammen als förderwürdig eingestuft wurden, sowie die Möglichkeit einer Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14612 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Inanspruchnahme alternativ zur investiven Förderung. Gefördert werden sollen sowohl Einzelmaßnahmen, als auch die Möglichkeit einer – ggf. schrittweisen, durch mehrere Einzelmaßnahmen verwirklichten – umfassenden Sanierung. Wie viele Gebäude infolge der möglichen Inanspruchnahme einer steuerlichen Förderung durch eine oder mehrere förderungswürdige Einzelmaßnahmen zusätzlich saniert werden, hängt insbesondere von der Wahl der Steuerpflichtigen zwischen steuerlicher und KfW-Förderung ab. 17. Plant die Bundesregierung ein Förderprogramm zu initiieren, welches der Finanzierung von Cloud-Anwendungen und Cloud-Infrastruktur dient (S. 6)? Nein. Die Bundesregierung hat aber vorgesehen, den Aufbau einer sicheren, souveränen Dateninfrastruktur in Deutschland und Europa, in den im Sinne der Mittelstandsstrategie des Bundesministers für Wirtschaft und Energie auch Cloud-Anbieter aus dem Mittelstand eingebunden werden sollen, zu unterstützen . 18. Für welche Berufe bzw. Gewerke wird die Rückkehr zur Meisterpflicht vorbereitet (S. 7)? Bis wann soll die Erweiterung der Anlage A der Handwerksordnung (HwO) umgesetzt sein? Wurde die EU-Kommission in den Prozessen eingebunden? Wenn ja, wie ist die Reaktion? Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 den vom BMWi vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll die Meisterpflicht für insgesamt zwölf Handwerke der Anlage B1 der Handwerksordnung wieder eingeführt werden, nachdem diese im Zuge der letzten großen Handwerksnovelle 2004 als zulassungsfrei eingestuft wurden. Seitdem haben sich das Berufsbild und auch der Schwerpunkt der praktischen Berufsausübung einzelner zulassungsfreier Handwerke weiterentwickelt und verändert. Diese Veränderungen waren so wesentlich, dass sie eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich machen. Gleichzeitig haben sich die Ausbildungszahlen und die Meisterprüfungen reduziert. Durch die Wiedereinführung der Meisterpflicht als Voraussetzung zum selbstständigen Betrieb der betroffenen Handwerke sollen die vorgenannten Ziele erreicht und auch bei der Ausbildungsleistung gegengesteuert werden. Die Zulassungspflicht wird in folgenden Handwerken wieder eingeführt: 1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger 2. Betonstein- und Terrazzohersteller 3. Estrichleger 4. Behälter- und Apparatebauer 5. Parkettleger 6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker 7. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher Drucksache 19/14612 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 8. Böttcher 9. Raumausstatter 10. Glasveredler 11. Orgel- und Harmoniumbauer 12. Schilder- und Lichtreklamehersteller Nach den Konsultationsverfahren im Mai und Juni 2019 erfolgte eine umfassende verfassungsrechtliche und europarechtliche Prüfung der Zulässigkeit der Meisterpflicht in den einzelnen Gewerken. Die Bundesregierung geht davon aus, dass für das Vorhaben zur Wiedereinführung der Meisterpflicht nur eine Prüfungs- und Mitteilungspflicht nach der Berufsanerkennungsrichtlinie (Expost -Meldung) besteht. Die Bundesregierung ist ungeachtet dessen mit der Europäischen Kommission in Kontakt und wird mit Blick auf die Mitteilungspflicht mit weiteren Informationen an die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission herantreten. 19. Wie soll nach den Plänen der Bundesregierung die Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“ finanziell ausgestattet werden (S. 7)? Die Initiative „Unternehmensnachfolge – aus der Praxis für die Praxis“ fördert Modellprojekte mit bis zu 80 Prozent der Personal- und Sachkosten. Dafür stehen bis 2024 insgesamt 5 Mio. Euro zur Verfügung. 20. Welche Maßnahmen im Rahmen des Eckpunktepapiers sind kurzfristig für das Jahr 2019 geplant? 21. Welche Maßnahmen im Rahmen des Eckpunktepapiers sind mittelfristig bis 2021 geplant? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Das BMWi wird in den nächsten Wochen auf die jeweils betroffenen Ressorts zugehen und mit diesen über Möglichkeiten einer Umsetzung sprechen. 22. Warum soll die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen Richtschnur für wirtschaftspolitische Entscheidungen innerhalb der Bundesregierung sein, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und großer Unternehmen hingegen nicht? Das Bundeswirtschaftsministerium definiert in Anlehnung an das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn Mittelstand als Unternehmen, in denen Eigentum , Haftung und Leitung in einer Hand liegen. Über 99,5 Prozent der Unternehmen in Deutschland gehören zum Mittelstand. Er umfasst Selbständige ohne Beschäftigte, kleine, mittelgroße und auch große Unternehmen, wenn bis zu zwei natürliche Personen oder ihre Familienangehörigen (direkt oder indirekt ) mindestens 50 Prozent der Anteile eines Unternehmens halten und diese natürlichen Personen der Geschäftsführung angehören. Mittelstand wird also qualitativ definiert und ist kein Größenkriterium. Die Mittelstandsstrategie richtet sich dementsprechend an mittelständische Unternehmen aller Größenklassen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14612 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. 23. Welche Bundesministerien sollen am geplanten „Staatssekretärsausschuss Mittelstand“ beteiligt werden? Das BMWi wird in den nächsten Wochen auf die jeweils betroffenen Ressorts zugehen und mit diesen über Möglichkeiten einer Umsetzung sprechen. 24. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem von Bundesminister Altmaier bereits vor einem Jahr für Januar 2019 angekündigten Strompreisgipfel mit Wirtschaftsvertretern fest (www.handelsblatt.com/politik/internatio nal/strompreis-gipfel-peter-altmaier-will-die-stromkosten-fuer-mittelsta endler-regulieren/23227476.html), und wenn ja, wann soll dieser stattfinden ? Über Format und Zeitpunkt des weiteren Austausches mit Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern zu Handlungsoptionen bei den Stromkosten wird auch im Lichte des Umsetzungsprozesses zu den von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfohlenen sowie der im Klimaschutzprogramm 2030 enthaltenen Maßnahmen für eine Entlastung von Haushalten und Unternehmen beim Strompreis zu gegebener Zeit entschieden. 25. Wann und auf welchem Weg wird die Bundesregierung den von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ geforderten Ausgleich zur Entlastung von privaten Verbrauchern und Unternehmen vom Strompreisanstieg umsetzen? Die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ empfiehlt, ab 2023 einen Ausgleich zu schaffen, um mögliche Zusatzbelastungen für Unternehmen und private Haushalte so gering wie möglich zu halten. Die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission ist Gegenstand eines noch laufenden Diskussionsprozesses. Dabei werden verschiedene Maßnahmen durch die Bundesregierung geprüft. 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“, die Übertragungsnetzentgelte jährlich mit einem Bundeszuschuss von mindestens zwei Mrd. Euro zu bezuschussen, vor allem in Bezug auf die Vereinbarkeit mit europäischem Beihilferecht? Welche Maßnahmen zur Kompensation des durch die politisch beschleunigte Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung verursachten Strompreisanstiegs ergriffen werden, ist Gegenstand eines laufenden Diskussionsprozesses . Dabei werden ein Zuschuss auf die Übertragungsnetzentgelte genauso wie „wirkungsgleiche“ Alternativen sorgsam durch die Bundesregierung – auch EU-beihilferechtlich – geprüft. 27. Beabsichtigt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Senkung der Stromsteuer oder EEG-Umlage, wie von Bundesminister Altmaier ins Gespräch gebracht (www.de.reuters.com/article/deutschlandklima -altmaier-idDEKCN1UK260), und wenn ja, wie soll diese gegenfinanziert werden? Das Bundeskabinett hat sich im Rahmen seiner Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 darauf verständigt, die EEG-Umlage ab 2021 um 0,25 ct/kWh, ab 2022 um 0,5 ct/kWh, ab 2023 um 0,625 ct/kWh und danach entlang des Drucksache 19/14612 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. CO2-Bepreisungspfades weiter zu senken. Die Strompreisentlastung wird aus den CO2-Bepreisungseinnahmen finanziert. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14612 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.