Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Marc Jongen, Dr. Anton Friesen und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13761 – Bewertung des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer von Äußerungen einer Moderatorin im öffentlich-rechtlichen Rundfunk V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Während der Berichterstattung am Abend der Landtagswahlen in Sachsen und Brandenburg äußerte sich eine Moderatorin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hinsichtlich einer Koalition zwischen der AfD und der CDU, dass es sich dabei um eine „stabile Zweierkoalition, eine bürgerliche“ (vgl. www.spie gel.de/kultur/tv/landtagswahlen-in-brandenburg-und-sachsen-fragwuerdigeberichterstattung -bei-ard-und-zdf-a-1284749.html) handeln würde. Daraufhin schaltete sich der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ein und bewertete die Äußerungen als „ungeschickte, aber auch total unpassende Bemerkung“ (vgl. www.zeit.de/kultur/film/2019-09/wiebke-bindermdr -landtagswahl-entschuldigung). Die Medien kommentierten seine Wortmeldung mit: „jetzt hat sich auch die Bundesregierung eingeschaltet“ (vgl. www.derwesten.de/politik/landtagswahl-sachsen-ergebnis-linke-afd-cdubrandenburg -id226925765.html). 1. Inwiefern tangiert es das Aufgabengebiet des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, die Berichterstattung der öffentlichrechtlichen Medien zu kommentieren? Das Aufgabengebiet des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer wird hiervon nicht tangiert. 2. Macht sich die Bundesregierung die Äußerungen des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer hinsichtlich der Bewertung einer möglichen Koalition zu eigen? a) Wenn nein, wie und wann hat sie den „Ostbeauftragten“ darauf aufmerksam gemacht, dass seine Äußerungen nicht repräsentativ für die Bundesregierung sind? Deutscher Bundestag Drucksache 19/14613 19. Wahlperiode 29.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 21. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. b) Wie hat der Beauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer gegebenenfalls deutlich gemacht, dass seine Äußerungen rein privater Natur und nicht im Sinne der Bundesregierung getätigt wurden? Die Bundesregierung kommentiert die Aussagen des Beauftragten für die neuen Bundesländer nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt der in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz der Meinungsfreiheit. 3. Welche Aussagen der öffentlich-rechtlichen Medien wurden durch die Bundesregierung seit dem Jahr 2013 jeweils zu welchem Zeitpunkt und aus welchem Anlass kommentiert (bitte einzeln nach Datum, Aussage und Anlass der Kommentierung auflisten)? Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen ist öffentlich einsehbar, welche Aussagen öffentlich-rechtlicher Medien von Mitgliedern der Bundesregierung kommentiert wurden. 4. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die (insbesondere negative) Kommentierung von Äußerungen durch Journalisten, Moderatoren etc. durch Mitglieder der Bundesregierung als Angriff auf das Grundrecht der Pressefreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes, und wie begründet sie ihre Aussage? Die Bundesregierung bewertet die Kommentierung nicht. In der Bundesrepublik Deutschland gilt der in Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerte Grundsatz der Meinungsfreiheit. Drucksache 19/14613 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.