Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Uwe Witt und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13966 – Konsequenzen bei Falschangaben zum Alter von angeblich minderjährigen Flüchtlingen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Medienbericht heißt es: „Rechtsmediziner der Uniklinik Münster haben in einer bislang unveröffentlichten Studie 594 Altersgutachten aus den Jahren 2007 bis 2018 ausgewertet. Demnach waren etwa 40 Prozent der Flüchtlinge, die sich bei ihrer Einreise als Minderjährige ausgegeben haben und die in Münster untersucht wurden, 18 Jahre oder älter“ (Welt-online vom 17. September 2019, www.welt.de/politik/deutschland/article200417362/ Studie-von-Rechtsmedizinern-40-Prozent-der-ueberprueften-Fluechtlingegaben -fa lsches-Al ter -an .h tml?wtmc=socia lmedia . facebook.sha r e d . w e b & f b c l i d = I w A R 2 2 g w x l Z y P h F p D g 7 i Z x weZgw2CEsD9S7p10rj3Oke4mfxf3lxrrfFwp5wg). Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge verursachen deutlich höhere Kosten als erwachsene Flüchtlinge, weil für sie ein erhöhter Bedarf bei der Unterbringung , der Versorgung und der Betreuung besteht (Welt-online vom 11. Februar 2018, www.welt.de/politik/deutschland/article173425414/Fluechtlin ge-50-000-Euro-pro-unbegleiteten-Jugendlichen.html). 1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über andere als die oben erwähnte Überprüfung vor, und bei wie vielen angeblich minderjährigen Flüchtlingen wurde das Alter dort überprüft (bitte jährlich für die Jahre 2007 bis 2019 aufschlüsseln)? 2. Bei wie vielen angeblich minderjährigen Flüchtlingen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung medizinisch ein höheres Alter festgestellt, als diese angegeben haben (bitte jährlich für die Jahre 2007 bis 2019 aufschlüsseln )? Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet. Im Rahmen der Erstellung des jährlichen Berichts der Bundesregierung zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland werden auch Daten zum Altersfeststellungsverfahren nach § 42f des Achten Buches Sozial- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14616 19. Wahlperiode 30.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. gesetzbuch (SGB VIII) bei unbegleiteten ausländischen Minderjährigen durch die Jugendämter erhoben. Der Bericht der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/4517, S. 63 ff.) für das Berichtsjahr 2017 weist jedoch keine Daten im Sinne der Fragestellung aus. Der Bericht für das Berichtsjahr 2018 befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 3. Wie viele Flüchtlinge sind aus Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge entlassen worden, weil sie Falschangaben zum Alter gemacht haben (bitte jährlich für die Jahre 2007 bis 2019 aufschlüsseln)? Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zu den vorläufigen Schutzmaßnahmen wurde vom Statistischen Bundesamt erstmalig für das Berichtsjahr 2018 erhoben, in wie vielen Fällen eine vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII oder eine Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII nach unbegleiteter Einreise aufgrund einer behördlichen Altersfeststellung (gemäß § 42f SGB VIII) beendet wurde. Für den Berichtszeitraum waren dies 2.126 Fälle. Allerdings sind anhand dieser Daten keine Rückschlüsse auf getätigte Falschangaben zum Alter seitens der betroffenen Personen möglich: Eine vorläufige Inobhutnahme erfolgt unabhängig von den Angaben der aufgegriffenen Person, wenn für die zuständigen Jugendbehörden nicht zweifelsfrei feststeht, dass diese volljährig ist. 4. Wie viele Flüchtlinge sind aus Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge entlassen worden, bevor sie die Altersgrenze für diese Einrichtungen erreicht hatten (bitte jährlich aufschlüsseln für die Jahre 2007 bis 2019)? Was waren die Gründe für die Entlassungen (bitte jährlich für die Jahre 2007 bis 2019 aufschlüsseln)? 5. Wie viele Flüchtlinge haben Einrichtungen für minderjährige Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung aus eigenem Willen verlassen, bevor sie die Altersgrenze für diese Einrichtungen erreicht hatten (bitte jährlich für die Jahre 2007 bis 2019 aufschlüsseln)? Die Fragen 4 und 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 19/14616 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.