Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Wilhelm von Gottberg, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/13974 – Förderprojekt „500 LandInitiativen“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung (BULE) hat zum Ziel, die Zukunftsfähigkeit ländlicher Regionen zu erreichen. Mit diesem Bundesprogramm sollen Ideen gefunden werden, auch in Zukunft auf dem Land gut leben und arbeiten zu können. Ein Teilprogramm des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung ist das Programm „500 LandInitiativen“ www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/BULE/ _texte/500-LandInitiaitven.html). Am 31. Mai 2017 endete die Antragsfrist für dieses einmalige Förderprogramm. Die Ergebnisse dieses Teilprogramms können für weitere Impulse zur Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raumes eine Grundlage bilden. In der Internetpräsentation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Programm „500 LandInitiativen“ wird die „Solidarität in einer Dorfgemeinschaft“ als Grundlage für eine gute Bedingung für Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive argumentativ eingesetzt. Eine stichpunktartige Probe der „detaillierte[n] Auswertung der geförderten Projekte “ auf derselben Internetpräsenz ergab, dass viele geförderte Projekte keinen Bezug zum ländlichen Raum hatten (Quelle: www.bmel.de/DE/Laendli che-Raeume/BULE/_texte/500-LandInitiaitven.html).  1. Welche Förderziele lagen dem Förderprojekt „500 LandInitiativen“ zugrunde , und wie wurden diese definiert? Ziel der Förderung war es, ehrenamtliche Initiativen in ihrer Arbeit für die Flüchtlingsintegration in ländlichen Regionen finanziell zu unterstützen, um auf diese Weise ehrenamtliche Arbeit für eine bessere Integration dort bereits lebender Geflüchteter zu erleichtern – angepasst an die von lokaler Ebene mitgeteilten konkreten Bedarfe. Kommunen waren von der Bewerbung um Förder- Deutscher Bundestag Drucksache 19/14621 19. Wahlperiode 30.10.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 28. Oktober 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. mittel ausgeschlossen, so dass die Bemühungen von bürgerschaftlichen Initiativen und Vereinen in den Mittelpunkt gerückt wurden.  2. In welcher Höhe wurden Finanzmittel für das Förderprojekt „500 Land- Initiativen“ geplant und in Summe der Bescheide an die Träger ausgereicht ? Insgesamt waren 5 Mio. Euro für das Programm „500 LandInitiativen“ eingeplant . Für jedes Einzelprojekt war die Zuwendung auf maximal 10.000 Euro gedeckelt. Insgesamt belief sich die Bundeszuwendung für alle Einzelprojekte auf rund 4,7 Mio. Euro.  3. Leisteten die Bundesländer eine Kofinanzierung zum Programm „500 LandInitiativen“? Wenn ja, in welcher Höhe und welchem Jahr pro Bundesland? Die Bundesländer leisteten keine Kofinanzierung zum Programm „500 Land- Initiativen“ im Rahmen einer etwaigen Zusammenarbeit mit dem Bund. Bei einer einstelligen Anzahl von Vorhaben wurden ergänzend zu den Eigenmitteln aus Landesprogrammen Drittmittel zur Finanzierung der Projekte beantragt. Dies erfolgte auf individuelle Initiative seitens der Zuwendungsempfänger.  4. Welche Projekte bzw. Maßnahmen wurden unterstützt (bitte eine Übersicht über die jeweiligen Träger der Projekte bzw. Maßnahmen, die Höhe des Förderbetrages und dessen Anteil an den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme)? Die als Anlage 1 angefügte Tabelle gibt eine Übersicht über alle Projekte und Maßnahmen juristischer Personen bzw. Initiativen und Vereine, die im Rahmen „500 LandInitiativen“ gefördert wurden.  5. Welche sozialen Integrationsarbeiten haben sich in den Projekten als besonders zielführend für die Ansiedlung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektiven im ländlichen Raum erwiesen, bzw. bei welchen Maßnahmen folgte keine Ansiedlung von Flüchtlingen mit Bleibeperspektiven im ländlichen Raum?  7. Mit welchem Erfolg wurde das Ziel der Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive durch das Programm „500 LandInitiativen“ in Ansiedlungszahlen , beruflicher Integration und in welchen Regionen erreicht? Die Fragen 5 und 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Evaluation des Programmes „500 LandInitiativen“ steht noch aus und ist in der Planung. Daher ist zum aktuellen Zeitpunkt eine Beantwortung nicht möglich. Drucksache 19/14621 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.  6. In welchen Jahren werden die jeweiligen Einzelprojekte bzw. Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt? Alle im Rahmen des Programms „500 LandInitiativen“ geförderten Projekte wurden in 2017 und 2018 durchgeführt und waren spätestens zum 31. Dezember 2018 beendet. Zu den Laufzeiten wird auf Anlage 1 verwiesen.  8. Wurden in den anderen Teilprogrammen des BULE (z. B. Mehrfunktionshäuser und Regionalität; Soziale Dorfentwicklung; Land.Digital: Land- KULTUR; Land(auf)Schwung; Unser Dorf hat Zukunft) weitere Projekte zur sozialen Flüchtlingsarbeit bzw. Integrationsmaßnahmen für Flüchtlinge gefördert? Wenn ja, welche Einzelprojekte bzw. Maßnahmen waren dies mit jeweils welchem Träger, welcher Höhe des Förderbetrages als welchem Anteil zu den Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme, und mit welchem Maßnahmeziel ? Die als Anlage 2 angefügte Tabelle gibt eine Übersicht über die im Rahmen des BULE- (Bundesprogramm Ländliche Entwicklung) Modellvorhabens Land(auf)Schwung aus Bundesmitteln finanzierten Projekte. Die als Anlage 3 angefügte Tabelle gibt eine entsprechende Übersicht über sonstige im Rahmen des BULE durch Zuwendungen geförderten Vorhaben.  9. Beabsichtigt bzw. plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren weitere Förderprogramme unter dem Dach der Entwicklung des ländlichen Raumes zur Integration von Flüchtlingen bzw. die soziale Integrationsarbeit für Flüchtlinge mit Bleibeperspektive in ländlichen Regionen? Wenn ja, in welchen Programmen, und in welcher Höhe? Im Rahmen des BULE wird derzeit eine Bekanntmachung zur Förderung von Forschungsprojekten, z. B. zur Erstellung wissenschaftlicher Studien, geplant, die sich dem Thema „Ehrenamt in ländlichen Räumen“ widmen sollen. Es ist vorgesehen, dass neben zahlreichen weiteren Aspekten auch die ehrenamtlichen Bemühungen zur Integration von Geflüchteten als Gegenstand von Forschungsarbeiten eingebunden sein sollen. 10. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung für die Ansiedlung und berufliche Integration in den ersten Arbeitsmarkt für Flüchtlinge mit Bleibeperspektiven im ländlichen Raum? Zuwanderung kann für ländlich gelegene Städte und Gemeinden eine Wachstumschance darstellen, wenn sie über Arbeitsmarkt-, Wohnraum- und Infrastrukturkapazitäten verfügen und die Integration gelingt. Das gilt besonders in Regionen, wo Fachkräfte fehlen, z. B. im Bereich des Gesundheitswesens. § 12a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes bezweckt die bessere Integration von Schutzberechtigten in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und sieht vor, dass anerkannte Schutzsuchende für einen Zeitraum von drei Jahren in dem Bundesland ihren Wohnsitz nehmen müssen, in das sie zur Durchführung ihrer Verfahren zugewiesen worden sind. Zudem sieht § 12a Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes vor, dass zur Förderung der nachhaltigen Integration diese Zuweisung auch an einen bestimmten Ort innerhalb eines Bundeslandes möglich ist, wenn dadurch die Versorgung mit angemessenem Wohnraum, der Erwerb hinreichender mündlicher Deutschkenntnisse und, unter Berücksichtigung der örtlichen Lage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, die Aufnahme ei- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. ner Erwerbstätigkeit erleichtert werden können. Art und Umfang, in dem Kommunen in ländlichen Räumen diese Voraussetzungen schaffen und Ausländerbehörden eine entsprechende Zuweisung aussprechen, wirken sich auf das Potenzial für die Ansiedlung und berufliche Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive in den ersten Arbeitsmarkt in den ländlichen Räumen aus. Die Wohnsitzbindung entfällt u. a. bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich . Soweit die Wohnsitzbindung nach § 12a des Aufenthaltsgesetzes aufgehoben wird oder nicht greift, gilt die Freizügigkeit im gesamten Bundesgebiet . Drucksache 19/14621 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/14621 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/14621 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.